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Die Erfindung betrifft einen Lattenrost für Liegemöbel mit einem Rahmen, einem am Rahmen angeordneten, vorzugsweise schwenkbar angelenkten Fußteil, einem am Rahmen angelenkten schwenkbaren Rückenteil mit schwenkbarem Kopfteil, einer am Rahmen befestigten drehbaren Traverse, die über einen Stellhebel mittelbar oder unmittelbar mit dem Kopfteil verbunden ist.
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Derartige Lattenroste sind im Stand der Technik bekannt. So ist beispielsweise aus der
DE 20 2006 006 004 U1 ein Lattenrost gattungsgemäßer Art bekannt. Bei derartigen Lattenrosten wird das Rückenteil mit dem Kopfteil aus einer waagerechten Grundstellung (Liegestellung) in eine hochgeschwenkte Komfortstellung verschwenkt. Dabei verschwenkt üblicherweise zuerst das Kopfteil gegenüber dem Rückenteil, und anschließend das Rückenteil gegenüber dem sich etwa in der Waagerechten befindlichen Rahmen.
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Insbesondere die voreilende Verschwenkung des Kopfteiles gegenüber dem Rückenteil vor dem Verschwenken des Rückenteils gegenüber dem Rahmen wird dabei häufig vom Benutzer als unangenehm und unkomfortabel empfunden.
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Ausgehend von dem eingangs genannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Lattenrost für Liegemöbel gattungsgemäßer Art zu schaffen, der ein komfortables und vom Benutzer als angenehm empfundenes Verschwenken des Rückenteils und des Kopfteils aus der waagerechten Grundstellung in die hochgeschwenkte Komfortstellung ermöglicht, wobei der Lattenrost kostengünstig und einfach herstellbar ist und eine hohe Lebensdauer aufweist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass beim Verschwenken des Rückenteils und des Kopfteils aus einer waagerechten Grundstellung in eine hochgeschwenkte Komfortstellung zuerst das Rückenteil gegenüber dem Rahmen und anschließend das Kopfteil gegenüber dem Rückenteil verschwenkbar oder verschwenkt ist.
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Hierdurch empfindet der Benutzer das Verschwenken des Rückenteils und des Kopfteils in die hochgeschwenkte Komfortstellung als besonders angenehm.
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Dabei kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass zwischen Stellhebel und Rückenteil eine erste Schwinge und zwischen Stellhebel und Kopfteil eine zweite Schwinge zur Zwangsmitnahme des Rückenteils beziehungsweise zur Zwangsmitnahme des Kopfteils jeweils einerseits an dem Stellhebel und andererseits an dem Rückenteil beziehungsweise an dem Kopfteil angelenkt ist, sodass beim Verschwenken des Rückenteils und des Kopfteils aus einer waagerechten Grundstellung in eine hochgeschwenkte Komfortstellung zuerst das Rückenteil gegenüber dem Rahmen und anschließend das Kopfteil gegenüber dem Rückenteil verschwenkbar oder verschwenkt ist.
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Durch die Anordnung einer ersten Schwinge zwischen dem Stellhebel und dem Rückenteil und einer zweiten Schwinge zwischen dem Stellhebel und dem Kopfteil ist es ermöglicht, in einer ersten relativen Aufwärtsschwenkbewegung das Rückenteil aus der waagerechten Grundstellung in Richtung der hochgeschwenkten Komfortstellung gegenüber dem Rahmen und anschließend in einer weiteren Bewegung das Kopfteil gegenüber dem Rückenteil zu verschwenken. Das Kopfteil ist dabei gelenkig mit dem Rückenteil verbunden, und die Länge der Schwinge zwischen dem Stellhebel und dem Rückenteil beziehungsweise zwischen dem Stellhebel und dem Kopfteil sind derart dimensioniert, dass beim Verschwenken des Stellhebels zuerst das Rückenteil angehoben ist, und anschließend das Kopfteil gegenüber dem Rückenteil verschwenkt ist beziehungsweise wird. Eine derartige Lösung ist kostengünstig und einfach herstellbar und weist eine hohe Lebensdauer auf.
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Zudem kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass die zwischen Stellhebel und erster Schwinge und zwischen Stellhebel und zweiter Schwinge gebildeten Winkel in der Grundstellung spitz und in der Komfortstellung stumpf sind, wobei der zwischen Stellhebel und zweiter Schwinge gebildete Winkel in beiden Endlagen kleiner ist als der Winkel zwischen Stellhebel und erster Schwinge.
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Dabei kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass der zwischen Stellhebel und erster Schwinge gebildete Winkel in der Grundstellung etwa 80 Grad und in der Komfortstellung etwa 140 Grad beträgt, wobei der zwischen Stellhebel und zweiter Schwinge gebildeten Winkel in der Grundstellung etwa 50 Grad und in der Komfortstellung etwa 100 Grad beträgt.
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Insbesondere kann dabei besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass die beiden Schwingen etwa gleiche Länge aufweisen, wobei die zwischen Stellhebel und Rückenteil angeordnete Schwinge mit ihrem dem Stellhebel entgegengesetzten Ende seitlich etwa mittig der Rahmenhöhe des Rückenteils und die zwischen Stellhebel und Kopfteil angeordnete zweite Schwinge mittelbar mit Abstand zum Kopfteil unterhalb des Kopfteils angelenkt ist, sodass das Kopfteil bei Erreichen einer bestimmten Lage gegenüber dem Rückenteil voreilt und dass beim Verschwenken des Rückenteils und des Kopfteils aus der waagerechten Grundstellung in die hochgeschwenkte Komfortstellung zuerst das Rückenteil gegenüber dem Rahmen und anschließend das Kopfteil gegenüber dem Rückenteil verschwenkt ist.
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Hierdurch ist ermöglicht, dass das Kopfteil beim anfänglichen Verschwenken des Rückenteils und des Kopfteils aus der Grundstellung in die Komfortstellung in relativer Lage zum Rückenteil verbleibt oder nur äußerst geringfügig gegenüber dem Rückenteil verschwenkt und bei weiterem Verschwenken gegenüber dem Rückenteil voreilt.
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Alternativ kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass zwischen Stellhebel und Rückenteil eine erste Schwinge einerseits am Stellhebel und andererseits am Rückenteil angelenkt ist, und dass an dem Stellhebel im Bereich des Kopfteils ein Führungsmittel, beispielsweise eine Führungsrolle, mittelbar über einen zweiten, kurzen Stellhebel angeordnet ist, wobei der zweite, kurze Stellhebel mit seinem ersten Ende an dem ersten Stellhebel befestigt ist und die Führungsrolle am anderen Ende des zweiten Stellhebels gelagert ist, sodass das Kopfteil beim Verschwenken aus der waagerechten Grundstellung in die hochgeschwenkte Komfortstellung entlang der Führungsrolle gleitet, wobei das Kopfteil im Gleitbereich eine Keilform aufweist, sodass beim Gleiten entlang der Rolle das Kopfteil gegenüber dem Rückenteil voreilt und mittels derer das Kopfteil derart verschwenkbar ist, dass beim Verschwenken des Rückenteils und des Kopfteils aus einer waagerechten Grundstellung in eine hochgeschwenkte Komfortstellung zuerst das Rückenteil gegenüber dem Rahmen und anschließend das Kopfteil gegenüber dem Rückenteil verschwenkbar oder verschwenkt ist.
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Auch eine derartige Lösung ist bei einer hohen Lebensdauer kostengünstig und einfach herstellbar. Durch die Keilform kann beeinflusst werden, ob das Kopfteil eine steilere oder flachere Neigungskurve aufweist. So kann beispielsweise mittels eines steilen Anstiegs im Kontaktbereich ein schnelleres und größeres Voreilen des Kopfteiles gegenüber dem Rückenteil gezielt gesteuert werden und mit einem flacheren Anstieg der Keilform ein langsameres und geringeres Voreilen des Kopfteiles gegenüber dem Rückenteil bewirken.
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Schließlich kann besonders bevorzugt vorgesehen sein, dass von der Traverse ein weiterer Stellhebel unterseitig abragt, der mit einem unterseitig des Rahmenteils befestigten Stellantrieb gekoppelt oder koppelbar ist, mittels dessen die erste Quertraverse drehbar ist.
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Hierdurch ist insbesondere das Verbinden mit einem motorischen Antrieb ermöglicht, so dass der Benutzer mittels des motorischen Antriebes das Rückenteil mit Kopfteil aus der Grundstellung in die Komfortstellung und zurück verstellen kann.
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Ein schematisches Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigt:
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1 einen Teil eines erfindungsgemäßen Lattenrostes in der Grundstellung
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2 desgleichen aus 1 in einer Zwischenstellung;
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3 desgleichen aus 1 in der Komfortstellung.
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In den Figuren ist ein Lattenrost für Liegemöbel gezeigt. Der Lattenrost besteht aus einem Rahmen 1, einem am Rahmen 1 angeordneten und aus der Figur nicht ersichtlichen, schwenkbar angelenkten Fußteil, einem am Rahmen 1 angelenkten schwenkbaren Rückenteil 2 mit daran schwenkbar angelenktem Kopfteil 3 und einer am Rahmen 1 befestigten drehbaren Traverse 4. Die Traverse 4 ist über einen Stellhebel 5 mittelbar mit dem Kopfteil 3 verbunden, wobei der Stellhebel 5 unterhalb der verstellbaren Teile angeordnet ist.
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Erfindungsgemäß ist beim Verschwenken des Rückenteils 2 und des Kopfteils 3 aus einer waagerechten Grundstellung (1) in eine hochgeschwenkte Komfortstellung (3) zuerst das Rückenteil 2 gegenüber dem Rahmen 1 und anschließend das Kopfteil 3 gegenüber dem Rückenteil 2 verschwenkt.
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Im Ausführungsbeispiel ist, wie aus den Figuren ersichtlich, zwischen Stellhebel 5 und Rückenteil 2 eine erste Schwinge 6 und zwischen Stellhebel 5 und Kopfteil 3 eine zweite Schwinge 7 zur Zwangsmitnahme des Rückenteils 2 beziehungsweise zur Zwangsmitnahme des Kopfteils 3 jeweils einerseits an dem Stellhebel 5 und andererseits an dem Rückenteil 2 beziehungsweise an dem Kopfteil 3 angelenkt. Durch die gezeigte Anordnung ist beim Verschwenken des Rückenteils 2 und des Kopfteils 3 aus der waagerechten Grundstellung in die hochgeschwenkte Komfortstellung zuerst das Rückenteil 2 gegenüber dem Rahmen 1 und anschließend das Kopfteil 3 gegenüber dem Rückenteil 2 verschwenkt. Eine derartige Lösung ist kostengünstig und einfach herstellbar und weist dabei eine besonders lange Lebensdauer auf. Auch wird eine derartige Reihenfolge beim Verschwenken aus der Grundstellung in die hochgeschwenkte Komfortstellung vom Benutzer als besonders angenehm empfunden.
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Wie insbesondere aus den 1 (Grundstellung) und 3 (Komfortstellung) ersichtlich, sind die zwischen Stellhebel 5 und erster Schwinge 6 und zwischen Stellhebel 5 und zweiter Schwinge 7 gebildeten Winkel in der Grundstellung spitz und in der Komfortstellung stumpf.
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Im Ausführungsbeispiel beträgt der zwischen Stellhebel 5 und erster Schwinge 6 gebildete Winkel α in der Grundstellung 80 Grad und in der Komfortstellung 140 Grad.
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Der zwischen Stellhebel 5 und zweiter Schwinge 7 gebildeten Winkel β weist in der Grundstellung 50 Grad und in der Komfortstellung 100 Grad auf.
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Hierdurch ist das Voreilen des Kopfteiles gegenüber dem Rückenteil erst nach Erreichen einer bestimmten Zwischenlage beim Verschwenken aus der Grundstellung in die Komfortstellung ermöglicht.
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In einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist zwischen Stellhebel 5 und Rückenteil 2 eine erste Schwinge 6 einerseits am Stellhebel 5 und andererseits am Rückenteil 2 angelenkt. Dabei ist an dem Stellhebel 5 im Bereich des Kopfteils 3 ein Führungsmittel, beispielsweise eine Führungsrolle, mittelbar über die Schwinge 7 oder unmittelbar angeordnet, entlang derer das Kopfteil 3 beim Verstellen gleitet und mittels derer das Kopfteil 3 derart verschwenkbar ist, dass beim Verschwenken des Rückenteils 2 und des Kopfteils 3 aus der waagerechten Grundstellung in die hochgeschwenkte Komfortstellung zuerst das Rückenteil 2 gegenüber dem Rahmen 1 und anschließend das Kopfteil 3 gegenüber dem Rückenteil 2 verschwenkt ist.
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Auch dies stellt eine kostengünstig und einfach herzustellende Lösung dar, die zudem eine hohe Lebensdauer aufweist, und bei der die Reihenfolge des Verstellens aus der Grundstellung in die Komfortstellung und zurück vom Benutzer als besonders angenehm empfunden wird.
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Dabei können die Stellhebel 5 in dem Kontaktbereich mit dem Führungsmittel keilförmig ausgebildet sein, wobei die Keilform das Verschwenken des Kopfteils 3 gegenüber dem Rückenteil 2 beeinflusst. Das heißt, ein steilerer Anstieg der Keilform bedeutet ein stärkeres Verstellen und somit Voreilen des Kopfteiles 3 gegenüber dem Rückenteil 2.
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Zur Erhöhung des Bedienungskomforts und um einen motorischen Antrieb zu ermöglichen ist an der Traverse 4 ein weiterer Stellhebel 8 unterseitig abragend vorgesehen, der mit einem unterseitig des Rahmenteils 1 befestigten Stellantrieb koppelbar ist. Mittels des Stellantriebes kann die Quertraverse 4 verdreht werden, so dass das Rückenteil 2 und das Kopfteil 3 aus der waagerechten Grundstellung in die hochgeschwenkte Komfortstellung und zurück verstellbar sind.
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Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
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Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.