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DE202005000844U1 - Versuchsanordnung zur Untersuchung der Wirkung von medizintechnischen Laserinstrumenten auf biologische Präparate - Google Patents

Versuchsanordnung zur Untersuchung der Wirkung von medizintechnischen Laserinstrumenten auf biologische Präparate Download PDF

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DE202005000844U1 DE200520000844 DE202005000844U DE202005000844U1 DE 202005000844 U1 DE202005000844 U1 DE 202005000844U1 DE 200520000844 DE200520000844 DE 200520000844 DE 202005000844 U DE202005000844 U DE 202005000844U DE 202005000844 U1 DE202005000844 U1 DE 202005000844U1
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Abstract

Versuchsanordnung zur Untersuchung der Wirkung von medizintechnischen Laserinstrumenten (6) auf biologische Präparate (19), mit einem Basiselement (1), mit einem Präparatetisch (2), wobei der Präparatetisch (2) mittels zumindest einer linearen Antriebsvorrichtung (3) in einer Raumrichtung x gegenüber dem Basiselement (1) hin- und herfahrbar ist, mit einem sich in Richtung orthogonal zur Ebene des Präparatetischs (2) erstreckenden Tragarm (4), wobei der Tragarm (4) mit einem Ende an dem Basiselement (1) fixiert ist, und mit einer Haltevorrichtung (5), welche eine an das medizintechnische Laserinstrument (6) angepasste Aufnahme (7) aufweist, wobei die Haltevorrichtung (5) an dem anderen Ende des Tragarms (4) angebracht und die Aufnahme (7) um zumindest eine Schwenkachse gegenüber dem Tragarm (4) verschwenkbar ist.

Description

  • Gebiet der Neuerung
  • Die Neuerung betrifft eine Versuchsanordnung mit einem Basiselement, mit einem Tisch, wobei der Tisch mittels zumindest einer linearen Antriebsvorrichtung in einer Raumrichtung x gegenüber dem Basiselement hin- und herfahrbar ist, mit einem sich in Richtung orthogonal zur Ebene des Tischs erstreckenden Tragarm, wobei der Tragarm mit einem Ende an dem Basiselement fixiert ist, und mit einer Haltevorrichtung, wobei die Haltevorrichtung an dem anderen Ende des Tragarms angebracht und eine hier eingerichtete Aufnahme um zumindest eine Schwenkachse gegenüber dem Tragarm verschwenkbar ist.
  • Stand der Technik und Hintergrund der Neuerung Versuchsanordnungen des eingangs genannten Aufbaus sind aus verschiedenen technischen Gebieten aus der Praxis bekannt. Es handelt sich hierbei um sog. Scanner, wobei in der Aufnahme verschiedene Instrumente, wie beispielsweise Sensoren, angebracht sein können.
  • Seit einiger Zeit ist der Einsatz der Lasertechnologie in der Zahnmedizin zur Bearbeitung von Weichgewebe (Muccosa, Gingiva) und Hartgewebe (Zahn und Knochen) bekannt. Die Anwendungen haben sich in den letzten Jahren im Weichgewebemanagement, in der Bearbeitung von Hartgewebe und bei der Implantalogie klinisch bewährt. Für das Arbeiten in Weichgewebe, Hartgewebe und im unmittelbaren Kontakt von Implantaten kommen derzeit beispielsweise die Lasertypen ER:YAG und ER,CR:YSGG zur Anwendung, da sich deren Absorptionsspektren im H2O-Bereich finden und außerdem mit regelbarer, kontinuierlicher H2O- und Luftzuführung arbeiten. Mit diesen Lasertypen entfällt jegliche Karbonisierung und die damit verbundene verzögerte Wundheilung.
  • Zur Knochenbearbeitung, Gewinnung von autogenen (autologen) Knochen (Knochenspan), zur Vergrößerung eines Implantatlagers, Sinusbodenelevation nach Tatum und für die Wurzelspitzenresektion liegen klinische Erfahrungen vor. Auch sind Studien über Versuche an Tierpräparaten sowie histologische Untersuchungen bekannt. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass verschiedene Studien nicht vergleichbar sind, da in den Veröffentlichungen und vermutlich auch bei den Experimenten keine eindeutigen Parameterkombinationen reproduzierbar wiedergegeben bzw. eingehalten werden. zwar werden meist die Leistungsparameter des verwendeten Lasers beschrieben, nicht beschrieben aber sind konstante Zeit- und Abstandsparameter zu den untersuchten Präparaten. Dies liegt daran, dass das Laserhandstück in der Regel per Hand von einer untersuchenden Person geführt wird. Aufgrund der dadurch einfließenden subjektiven Parameter ist eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse verschiedener Studien nahezu unmöglich.
  • Wünschenswert wäre somit eine standardisierte Methode zur Untersuchung der Wirkung von zahnmedizinischen Laserinstrumenten auf natürliches Gewebe, insbesondere Weichgewebe und Hartgewebe. Erst eine standardisierte Untersuchungsmethode, welche ohne subjektiv variable Parameter arbeitet, würde eine Vergleichbarkeit gewonnener Ergebnisse gewährleisten.
  • Technisches Problem der Neuerung
  • Der Neuerung liegt somit das technische Problem zugrunde, Mittel zur Untersuchung der Wirkung von medizintechnischen Laserinstrumenten, insbesondere zahnmedizintechnischen Laserinstrumenten, auf biologische Präparate anzugeben, welche standardisiert arbeiten und folglich eine Vergleichbarkeit verschiedener Untersuchungen erlauben.
  • Grundzüge der Erfindung und bevorzugte Ausführungsformen
  • Zur Lösung dieses technischen Problems lehrt die Neuerung eine Versuchsanordnung zur Untersuchung der Wirkung von medizintechnischen Laserinstrumenten, insbesondere zahnmedizintechnischen Laserinstrumenten, auf biologische Präparate, mit einem Basiselement, mit einem Präparatetisch, wobei der Präparatetisch mittels zumindest einer linearen Antriebsvorrichtung in einer Raumrichtung x gegenüber dem Basiselement hin- und herfahrbar ist, mit einem sich in Richtung orthogonal zur Ebene des Präparatetischs erstreckenden Tragarm, wobei der Tragarm mit einem Ende an dem Basiselement fixiert ist, und mit einer Haltevorrichtung, welche eine an das medizintechnische Laserinstrument angepasste Aufnahme aufweist, wobei die Haltevorrichtung an dem anderen Ende des Tragarms angebracht und die Aufnahme um zumindest eine Schwenkachse gegenüber dem Tragarm verschwenkbar ist.
  • Mit einer neuerungsgemäßen Versuchsanordnung lassen sich standardisierte Untersuchungen an biologischen Präparaten durchführen, wodurch wertvolle Informationen über die Handhabung der zahnmedizintechnischen Laserinstrumente gewonnen werden. Insbesondere können unterschiedliche Versuchsserien von verschiedenen Personen durchgeführt werden, ohne dass subjektive Parameter die gewonnenen Ergebnisse beeinflussen. Insgesamt wird eine Vergleichbarkeit verschiedener Untersuchungen, beispielsweise mit verschiedenen Laserinstrumenten, erhalten.
  • Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass neben den rein geometrischen Einwirkungsparametern für die Laserstrahlung auch die zeitliche Einwirkung ein wesentlicher Parameter ist. Mit einer neuerungsgemäßen Versuchsanordnung wird nicht nur die geometrische Lage des medizintechnischen Laserinstruments gegenüber dem biologischen Präparat fixiert und reproduzierbar eingestellt, vielmehr ist durch gezielte Ansteuerung der linearen Antriebsvorrichtung auch die zeitliche Einwirkung auf einen definierten Gewebebereich reproduzierbar und somit vergleichbar.
  • Bevorzugt ist es, wenn der Präparatetisch mittels zweier orthogonal zueinander wirkenden linearen Antriebsvorrichtungen in den Raumrichtungen x und y gegenüber dem Basiselement hin- und herfahrbar ist. Hierdurch wird ermöglicht, dass bei einem einzigen biologischen Präparat mehrere Versuche durchgeführt werden können, wobei auch insbesondere die zeitliche Einwirkung durch Variation der Vorschubgeschwindigkeit variiert werden kann. Dadurch, dass gleichsam mehrere Bahnen unter unterschiedlichen Vorschubgeschwindigkeiten abgefahren werden können, wird zur Untersuchung unterschiedlicher Zeiteinwirkungen lediglich ein einziges biologisches Präparat benötigt. Dies ist insbesondere auch deshalb vorteilhaft, da insofern Variationen aufgrund unterschiedlicher biologischer Präparate ausgeschlossen sind.
  • Zweckmäßigerweise ist die Haltevorrichtung an dem Tragarm in der Raumrichtung z verschieblich und fixierbar. Hierdurch lässt sich letztendlich die Höhe des Laserinstruments gegenüber dem biologischen Präparat ohne Variation sonstiger geometrischer Parameter verändern. Ebenso wird es sich empfehlen, wenn das Laserinstrument in der Aufnahme in Richtung seiner Längsachse verschieblich und/oder um seine Längsachse rotierbar befestigt und fixierbar ist. Ein besonders hoher geometrischer Freiheitsgrad in Hinblick auf Abstand, Winkel und Vortriebsrichtung des Laserinstruments wird erreicht, wenn die Haltevorrichtung eine Einschubeinrichtung, in welche ein Montageelement einer Winkeleinstellvorrichtung einschiebbar und in beliebigem Rotationswinkel um eine armnahe Rotationsachse rotierbar und fixierbar ist, aufweist, wobei die Winkeleinstellvorrichtung einen Aufnahmehalter aufweist, welcher gegenüber dem Montageelement um eine Schwenkachse, die orthogonal zu der Rotationsachse steht, verschwenkbar ist, und wobei die Aufnahme gegenüber dem Aufnahmehalter um beide zueinander und zur Schwenkachse orthogonalen armfernen Rotationsachsen rotierbar und fixierbar ist. Durch Verbindung einer im Betrieb festen Rotationsachse sowie einer über die Winkeleinstellvorrichtung mit der festen Rotationsachse verschwenkbaren Rotationsachse lassen sich Position und Winkel des Laserinstrumentes auf einfache Weise beliebig einstellen. Dies ist insbesondere auch deshalb von Bedeutung, da der Winkel des auf das biologische Präparat auftreffenden Laserlichts im Verhältnis zur Vortriebsrichtung von beachtlicher praktischer Bedeutung ist. Denn diese Parameter bestimmen beispielsweise, in welche Richtungen abgetrenntes Material von dem biologischen Präparat abgesprengt werden kann.
  • Grundsätzlich können die linearen Antriebsvorrichtungen mit relativ einfachen Steuerungen ausgestattet sein. Eine solche einfache Steuerung umfasst beispielsweise die Einstellung über ein Einstellelement der Antriebsgeschwindigkeit der Antriebsvorrichtungen. Vorteilhaft ist es jedoch, wenn die lineare Antriebsvorrichtung bzw. die linearen Abtriebsvorrichtungen an eine Steuereinheit angeschlossen sind, wobei die Steuereinheit einen Prozessor umfasst, welcher ein Betriebsprogramm zum definierten Verfahren des Präparatetischs enthält. Hierdurch lassen sich automatisiert an einem einzigen biologischen Präparat verschiedene Bahnen fahren, beispielsweise indem bei aktiviertem Laserinstrument zunächst in x-Richtung mit einer ersten Vortriebsgeschwindigkeit gearbeitet wird und nach Beendigung einer solchen ersten Bahn eine in y-Richtung versetzte zweite Bahn angesteuert wird, bei welcher mit einer zweiten definierten Vortriebsgeschwindigkeit gefahren wird. Anhand der nebeneinander liegenden Bahnen lässt sich dann unmittelbar der Einfluss der zeitlichen Einwirkung (aufgrund der unterschiedlichen Vortriebsgeschwindigkeiten) bei einem einzigen biologischen Präparat untersuchen.
  • Um realitätsnahe Bedingungen entsprechend dem praktischen zahnärztlichen Einsatz simulieren zu können, ist es vorteilhaft, wenn an dem Basiselement oder an dem Präparatetisch eine Wasserzuführungsvorrichtung und, optional, eine Wasserabsaugungsvorrichtung angebracht ist.
  • Im Folgenden wird die Neuerung anhand von lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Figuren näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Aufsicht auf eine neuerungsgemäße Versuchsanordnung,
  • 2: eine schematische Seitenansicht einer neuerungsgemäßen Versuchsanordnung,
  • 3: eine Detailansicht einer Einschubeinrichtung für den armnahen Rotationsfreiheitsgrad und
  • 4: eine Winkeleinstellvorrichtung mit daran angeschlossenem Aufnahmehalter, wobei zwei armferne Rotationsfreiheitsgrade erkennbar sind.
  • In der Aufsicht der 1 erkennt man, dass ein Basiselement 1 mit einem Präparatetisch 2 eingerichtet ist, wobei der Präparatetisch 2 mittels zweier orthogonal zueinander wirkenden linearen Antriebsvorrichtungen 3a, 3b in den Raumrichtungen x und y gegenüber dem Basiselement 1 hin- und herfahrbar ist. Die Verbindung des Präparatetischs 2 mit den Antriebsvorrichtungen 3a, 3b kann in üblicher Weise, beispielsweise mittels eines Kreuzsupports, ausgebildet werden. In diesem Falle handelt es sich bei den linearen Antriebsvorrichtungen 3a, 3b um Spindelantriebe, die mittels Schrittschaltmotoren antreibbar sind. Die Schrittschaltmotoren werden durch die Steuereinheit 14 angesteuert. Die Steuereinheit 14 umfasst einen Prozessor, welcher ein Betriebsprogramm zum definierten Verfahren des Präparatetischs 2 enthält. Dieses Betriebsprogramm lässt sich je nach Vorgaben für die Experimente variieren und einstellen. Der Darstellung der 1 ist der Übersichtlichkeit halber der Tragarm 4 mit angeschlossenen Komponenten nicht entnehmbar.
  • In der Seitenansicht der 2 sind dagegen der Tragarm 4 sowie die weiteren Elemente erkennbar. Der Tragarm 4 erstreckt sich in Richtung orthogonal zur Ebene des Präparatetischs 2. Abweichend von der Darstellung der 2 kann dies auch in schräger Richtung, im Bogen oder dergleichen erfolgen. Der Tragarm 4 ist mit einem Ende an dem Basiselement fixiert. An dem anderen Ende des Tragarms 4 ist eine Haltevorrichtung 5 angebracht. Die Haltevorrichtung 5 weist eine Aufnahme 7 auf, welche an das zu testende zahnmedizinische Laserinstrument 6 angepasst ist. Der schematischen Darstellung der 2 nicht entnehmbar ist, dass die Aufnahme 7 um zumindest eine Schwenkachse gegenüber dem Tragarm 4 verschwenkbar ist.
  • Die Verschwenkbarkeit der Aufnahme 7 gegenüber dem Tragarm 4 lässt sich jedoch durch vergleichende Betrachtung der 3 und 4 im Detail entnehmen. In der 3a erkennt man, dass an dem basiselementfernen Ende des Tragarms 4 eine Einschubeinrichtung 8 angebracht ist, in welche ein Montageelement 9 einschiebbar ist. Die 3b ist eine Seitenansicht der Einschubeinrichtung 8. Durch vergleichende Betrachtung der 3a und 3b erkennt man, dass das Montageelement 9 in beliebigem Rotationswinkel um eine armnahe Rotationsachse A rotierbar und fixierbar ist. Die Fixierung erfolgt dabei mittels des Fixierelements 15, welches in der Einschubeinrichtung 8 exzentrisch gelagert ist, wodurch sich ein Fixierdorn 16 hin- und herschieben lässt. Zum Einschieben und Rotieren des Montageelements 9 wird der Fixierdorm 16 in eine untere Position gebracht. Nach Rotation um die Rotationsachse A in der gewünschten Weise wird das Fixierelement 15 betätigt, wodurch der Fixierdorn 16 nach oben gedrückt wird, wodurch das Montageelement 9 gegenüber der Einschubeinrichtung 8 fixiert wird. Das Montageelement 9 ist starr mit einer Winkeleinstellvorrichtung 10 verbunden. Die Winkeleinstellvorrichtung 10 weist einen Aufnahmehalter 11 auf, welcher gegenüber dem Montageelement 9 um eine Schwenkachse, die orthogonal zu der Rotationsachse A steht, verschwenkbar ist. Der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt ist, dass die Winkeleinstellvorrichtung 10 mittels eines Fixierelements nach Einstellung des gewünschten Winkels festsetzbar ist.
  • In der 4 erkennt man des Weiteren, dass die Aufnahme 7 für das Laserinstrument gegenüber dem Aufnahmehalter 11 um beide zueinander und zur Schwenkachse orthogonalen armfernen Rotationsachsen B, C rotierbar und fixierbar ist. Es versteht sich hierbei, dass diese Winkelbeziehung zwischen der Rotationsachse C sowie der Schwenkachse B nur in der dargestellten Position gilt. Wenn dagegen die Aufnahme 7 um die Rotationsachse B aus der Darstellungsebene herausgeschwenkt wird, so kann die Rotationsachse C auch achsparallel zur Schwenkachse stehen. Wesentlich ist, dass zwischen der Aufnahme 7 und dem Aufnahmehalter 11 zwei Rotationsfreiheitsgrade eingerichtet sind, welche zueinander orthogonal stehen.
  • Die Aufnahme 7 ist mit der Maßgabe gestaltet, dass sie ein zahnmedizintechnisches Laserinstrument 6 in der Halteöffnung 17 aufzunehmen vermag, wobei das Laserinstrument 6 durch das Feststellelement 18 in der Aufnahme 7 fixierbar ist. Man erkennt unmittelbar, dass das Laserinstrument 6 in der Aufnahmeöffnung 17 in Richtung der Längsachse des Laserinstruments 6 (senkrecht zur Darstellungsebene) verschieblich und/oder um seine Längsachse rotierbar und fixierbar ist.
  • Bei Einsatz üblicher zahnmedizintechnischer Laserinstrumente empfehlen sich Vorschubgeschwindigkeiten im Bereich von 0,1 mm/sek bis 10 mm/sek, insbesondere 0,2 mm/sek bis 1 mm/sek.
  • 1
    Basiselement
    2
    Präparatetisch
    3, 3a, 3b
    Antriebsvorrichtungen
    4
    Tragarm
    5
    Haltevorrichtung
    6
    Laserinstrument
    7
    Aufnahme
    8
    Einschubeinrichtung
    9
    Montageelement
    10
    Winkeleinstellvorrichtung
    11
    Aufnahmehalter
    12
    Wasserzuführungsvorrichtung
    13
    Wasserabsaugungsvorrichtung
    14
    Steuereinheit
    15
    Fixierelement
    16
    Fixierdorn
    17
    Aufnahmeöffnung
    18
    Feststellelement
    19
    Präparat

Claims (7)

  1. Versuchsanordnung zur Untersuchung der Wirkung von medizintechnischen Laserinstrumenten (6) auf biologische Präparate (19), mit einem Basiselement (1), mit einem Präparatetisch (2), wobei der Präparatetisch (2) mittels zumindest einer linearen Antriebsvorrichtung (3) in einer Raumrichtung x gegenüber dem Basiselement (1) hin- und herfahrbar ist, mit einem sich in Richtung orthogonal zur Ebene des Präparatetischs (2) erstreckenden Tragarm (4), wobei der Tragarm (4) mit einem Ende an dem Basiselement (1) fixiert ist, und mit einer Haltevorrichtung (5), welche eine an das medizintechnische Laserinstrument (6) angepasste Aufnahme (7) aufweist, wobei die Haltevorrichtung (5) an dem anderen Ende des Tragarms (4) angebracht und die Aufnahme (7) um zumindest eine Schwenkachse gegenüber dem Tragarm (4) verschwenkbar ist.
  2. Versuchsanordnung nach Anspruch 1, wobei der Präparatetisch (2) mittels zweier orthogonal zueinander wirkenden linearen Antriebsvorrichtungen (3a, 3b) in den Raumrichtungen x und y gegenüber dem Basiselement (1) hin- und herfahrbar ist.
  3. Versuchsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Haltevorrichtung (5) an dem Tragarm (4) in der Raumrichtung z verschieblich und fixierbar ist.
  4. Versuchsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Laserinstrument (6) in der Aufnahme (7) in Richtung seiner Längsachse verschieblich und/oder um seine Längsachse rotierbar und fixierbar ist.
  5. Versuchsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Haltevorrichtung (7) eine Einschubeinrichtung (8), in welche ein Montageelement (9) einer Winkeleinstellvorrichtung (10) einschiebbar und in beliebigem Rotationswinkel um eine armnahe Rotationsachse A rotierbar und fixierbar ist, aufweist, wobei die Winkeleinstellvorrichtung (10) einen Aufnahmehalter (11) aufweist, welcher gegenüber dem Montageelement (9) um eine Schwenkachse, die orthogonal zu der Rotationsachse A steht, verschwenkbar ist, und wobei die Aufnahme (7) gegenüber dem Aufnahmehalter (11) um zwei zueinander orthogonalen armfernen Rotationsachsen B, C rotierbar und fixierbar ist, wobei zumindest eine Rotationsachse B zur Schwenkachse orthogonal ist.
  6. Versuchsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die lineare Antriebsvorrichtung (3) bzw. linearen Antriebsvorrichtungen (3a, 3b) an eine Steuereinheit (14) angeschlossen sind, wobei die Steuereinheit (14) einen Prozessor umfasst, welcher ein Betriebsprogramm zum definierten Verfahren des Präparatetischs (2) enthält.
  7. Versuchsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei an dem Basiselement (1) oder dem Präparatetisch (2) eine Wasserzuführungsvorrichtung (12) und, optional, eine Wasserabsaugungsvorrichtung (13) angebracht ist.
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