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DE202005000558U1 - Umschlag für den Versand von kreisförmigen Datenträgern - Google Patents

Umschlag für den Versand von kreisförmigen Datenträgern Download PDF

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DE202005000558U1
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Abstract

Umschlag für den postalischen Versand eines kreisförmigen Datenträgers wie CD oder DVD, gebildet aus einem blattartigen Zuschnitt aus einem undurchsichtigen Werkstoff mit einem Vorderteil, einem Rückenteil, einer mit dem Rückenteil verklebbaren Verschlussklappe und gegebenenfalls mit mindestens einer sich an das Vorderteil oder das Rückenteil anschließenden Seitenlasche, die durch Faltung und Klebung über seitliche Klebestreifen zu dem Umschlag geformt sind, wobei das Vorderteil zusätzlich zur Bildung einer den Datenträger mit geringem seitlichem Spiel aufnehmenden Tasche zumindest an einer Seite direkt oder über eine Seitenlasche mit dem Rückenteil verklebt ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein verklebter Bereich (11, 12) von Vorderteil (3) und Rückenteil (6) mit einer Abheftlochung (14) versehen ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Umschlag für den postalischen Versand eines kreisförmigen Datenträgers wie CD oder DVD, gebildet aus einem blattartigen Zuschnitt aus einem undurchsichtigen Werkstoff mit einem Vorderteil, einem Rückenteil, einer mit dem Rückenteil verklebbaren Verschlussklappe und gegebenenfalls mit mindestens einer sich an das Vorderteil oder das Rückenteil anschließenden Seitenlasche, die durch Faltung und Klebung über seitliche Klebestreifen zu dem Umschlag geformt sind, wobei das Vorderteil zusätzlich zur Bildung einer den Datenträger mit geringem seitlichem Spiel aufnehmenden Tasche zumindest an einer Seite direkt oder über eine Seitenlasche mit dem Rückenteil verklebt ist.
  • Es ist bekannt, kreisförmige Datenträger wie CD's und DVD's in besondere Hüllen einzustecken und diese Hüllen dann in Briefumschlägen per Post zu versenden. Dabei fällt, insbesondere aufgrund des Gewichtes, ein verhältnismäßig hohes Porto an, was dazu führt, dass solche Datenträger aus Kostengründen nie als Massensendungen – dazu gehören Infobriefe und Warensendungen – zu einem ermäßigten Porto verschickt werden können. Sogenannte Updates, Firmeninformationen und Geschäftsberichte werden daher niemals als Massensendungen versandt. Bei Massensendungen, die eine hohe Stückzahl erforderlich machen und deren Umschläge von der Deutschen Post zertifiziert sein müssen, kommt hinzu, dass die einzelnen Stücke der Massensendung ein von der Deutschen Post vorgegebenes Längen-/Höhenverhältnis aufweisen müssen, wobei die Länge immer mindestens das 1,41-fache der Höhe betragen muss. Dies bedeutet, dass sich in einem diesem Längen-/Höhenverhältnis entsprechenden Briefumschlag immer seitlich des kreisförmigen Datenträgers ein Freiraum befindet, der zu einem Umknicken des Briefumschlages führen kann. Die Deutsche Post verlangt aber, dass die zu versendenden kreisförmigen Datenträger so in Umschlägen verpackt sein müssen, dass die dieselben enthaltenden Briefumschläge ohne Probleme Sortieranlagen durchlaufen können, ohne dass dabei Störungen im Sortierbetrieb auftreten. Darüber hinaus muss ausgeschlossen sein, dass ein Umknicken des Umschlages seitlich des kreisförmigen Datenträgers ausgeschlossen ist.
  • Um dies zu erreichen, ist aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift 203 10 755 ein Umschlag für den Versand von kreisförmigen Datenträgern bekannt geworden, bei dem das Vorderteil zur Bildung einer den Datenträger mit geringem seitlichem Spiel aufnehmenden Tasche zumindest an einer Seite mit dem Rückenteil verklebt ist. Diese Verklebung kann dabei entweder direkt oder über eine Seitenlasche erfolgen. Ein solcher Umschlag erfüllt die von der Deutschen Post vorgegebenen Kriterien. Der Empfänger eines solchen Umschlages mit einem kreisförmigen Datenträger wird den Datenträger zunächst mindestens einmal nutzen und dann meist in einer besonderen, abheftbaren Hülle unterbringen, mit der der Datenträger beispielsweise in einem Ordner abgeheftet werden kann. Damit ist der Datenträger dann gut untergebracht und für eine spätere Benutzung wieder verfügbar. Diese Unterbringung des Datenträgers setzt jedoch voraus, dass immer eine abheftbare Hülle zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, besteht die große Gefahr, dass der kreisförmige Datenträger irgendwo abgelegt, dabei beschädigt werden kann und bei einem späteren Gebrauch oftmals nicht mehr auffindbar ist.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Umschlag für den postalischen Versand eines kreisförmigen Datenträgers wie CD und DVD, zu schaffen, der es ermöglicht, dass der für den Versand als Massensendung durch die Deutsche Post geeignete Umschlag auch zur Aufbewahrung des Datenträgers in einem Ordner oder dergleichen verwendet werden kann.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einem Umschlag der eingangs beschriebenen Gattung vorgeschlagen, dass zumindest ein verklebter Bereich von Vorderteil und Rückenteil mit einer Abheftlochung versehen ist.
  • Ein derart ausgestalteter Umschlag stellt sicher, dass der kreisförmige Datenträger nach seiner Nutzung wieder in die Tasche des Umschlages eingesteckt und mit demselben in einem Ordner abgeheftet werden kann. Der Umschlag mit dem kreisförmigen Datenträger ist dann wieder leicht zu finden. Einer besonderen Hülle zur Abheftung des kreisförmigen Datenträgers bedarf es somit nicht mehr.
  • Für den Fall, dass der Empfänger eines Umschlages mit einem kreisförmigen Datenträger die die an dem Umschlag vorhandene Verschlusslasche bei der Abheftung als störend ansieht, ist es möglich, die Verschlusslasche über eine Abtrennperforation mit dem Vorderteil des Umschlages zu verbinden, so dass bei Bedarf die Verschlusslasche abgetrennt werden kann. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Verschlusslasche zumindest an einer Seite im Bereich der Abheftlochung um ein vorgegebenes Maß kürzer als die Länge des Umschlages auszubilden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand in einer Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf einen erheblich verkleinerten Zuschnitt zur Bildung eines Umschlages gemäß der Erfindung,
  • 2 einen aus dem Zuschnitt der 1 gebildeten Umschlag und
  • 3 eine weitere Ausgestaltung eines Umschlages gemäß der Erfindung.
  • In der 1 der Zeichnung ist ein Zuschnitt 1 gezeigt, aus dem ein Umschlag 2 gemäß der 2 der Zeichnung durch Faltung und Klebung hergestellt wird. Der Umschlag 2 dient zur Aufnahme eines kreisförmigen Datenträgers D, beispielsweise einer CD oder einer DVD, wie dies in der 2 aber auch in der 3 angedeutet ist. Der Zuschnitt 1 ist in vorteilhafter Weise aus einem papierartigen Faservlies aus thermisch verschweißten Polyethylenfasern gebildet, welches bei geringem Flächengewicht eine besonders hohe Stabilität und Reißfestigkeit aufweist. Dabei wird der Zuschnitt 1 – aus Fertigungsgründen – vorteilhaft von einem als Rollenware vorliegendem Band abgetrennt. Es ist jedoch auch möglich, den Zuschnitt 1 aus einem Bogen mit rechteckiger Grundfläche herzustellen.
  • Der Zuschnitt 1 besitzt ein Vorderteil 3, welches an seiner in der Zeichnung nicht sichtbaren Seite eine Anschrift – beispielsweise durch Aufkleben eines Etiketts – sowie bedarfsweise auch eine Freistempelung aufnehmen kann. An dieses Vorderteil 3 schließen sich seitlich zwei Seitenlaschen 4, 5, unten ein umfaltbares Rückenteil 6 und oben eine ebenfalls umfaltbare Verschlussklappe 7 an. Auf der in 1 sichtbaren Seite – später ist dies die Innenseite des Umschlages – befindet sich an den sich gegenüberliegenden Seitenrändern jeweils ein Klebestreifen 8, 9. Diese Klebestreifen 8, 9 sind in diesem Ausführungsbeispiel einerseits breiter als die beiden Seitenlaschen 4, 5 ausgebildet und andererseits aber so breit ausgelegt, dass zwischen denselben eine klebstofffreie Fläche besteht, die in ihrer Breite geringfügig größer als der Durchmesser des kreisförmigen Datenträgers D ist.
  • Nachdem die beiden Seitenlaschen 4, 5 gegen das Vorderteil 3 gefaltet wurden, wird das Rückenteil 6 gegen das Vorderteil 3 und die beiden Seitenlaschen 4, 5 gefaltet und dabei sowohl mit den beiden Seitenlaschen 4, 5 als auch mit dem Vorderteil 3 verklebt. Die Verklebung mit dem Vorderteil 3 erfolgt in diesem Ausführungsbeispiel nur in den beiden von oben nach unten verlaufenden Streifen, um die die beiden Seitenlaschen 4, 5 schmäler sind als die Breite der beiden Klebestreifen 8, 9. Der übrige Teil der Klebestreifen 8, 9 verbindet sich bei diesem Klebevorgang mit den Seitenlaschen 4, 5. Auch eine andere Verklebung, bei der die beiden Seitenlaschen 4,5 breiter ausgebildet sind, ist möglich.
  • Wichtig dabei ist jedoch, dass durch die beschriebene Faltung und Klebung ein Umschlag 2 gemäß der 2 entsteht, der an jeder Seite einen durch Verklebung von Vorderteil 3 und Rückenteil 6 entstandenen Bereich 11, 12 und dazwischen eine sogenannte Tasche 10 aufweist, in die später der bereits erwähnte, kreisförmige Datenträger D eingesteckt werden kann. Die Größe der Tasche 10 und damit die Breite der verklebten Bereiche 11, 12 ist dabei so bemessen, dass der kreisförmige Datenträger D seitlich in der Tasche 10 nur ein ganz geringes Spiel besitzt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird anschließend in dem gefalteten und geklebten Umschlag 2, der in seiner Tasche 10 allerdings noch keinen Datenträger D aufnimmt und der demzufolge auch noch nicht durch die Verschlussklappe 7 geschlossen ist, eine aus zwei mit Abstand voneinander angeordneten Löchern 13 bestehende Abheftlochung 14 erzeugt, über die der Umschlag 2 zu einem späteren Zeitpunkt mit einem in der Tasche 10 befindlichem Datenträger D beispielsweise in einem Ordner abgeheftet werden kann. Es ist vorteilhaft, wenn die Verschlussklappe 7 – wie in allen Figuren der Zeichnung dargestellt – an der Seite, an der sich die Abheftlochung 14 befindet, um ein vorgegebenes Maß kürzer als die Länge des Umschlages 2 ausgebildet ist. Diese Abheftlochung 14 ist für einen Versand des Umschlages 2 nicht störend. Es ist ferner vorteilhaft, an der einer Faltung dienenden Übergangslinie von dem Vorderteil 3 zu der Verschlussklappe 7 eine Abtrennperforation 15 vorzusehen, über die vor einer Abheftung des Umschlages 2 mit dem kreisförmigen Datenträger D die Verschlusslasche 7 von dem Vorderteil 3 abgerissen werden kann. Bedarfsweise kann der Umschlag 2 aber auch mit geschlossener Verschlusslasche 7 abgeheftet werden.
  • Der Umschlag 2 gemäß der 3 der Zeichnung unterscheidet sich gegenüber dem Umschlag 2 der 2 nur dadurch, dass hier nur ein seitlicher Bereich 11 vorgesehen, über den das Vorderteil 3 mit dem Rückenteil 6 verklebt ist. Dieser Bereich 11 ist hier allerdings so breit gewählt, dass die den kreisförmigen Datenträger D aufnehmende Tasche 10 ebenfalls nicht breiter als die Tasche 10 des Umschlages 2 der 2 der Zeichnung ist. Auch bei dem Umschlag der 3 ist die Verschlussklappe 7 an einem Ende kürzer als die Länge des Umschlages 2 ausgebildet.
  • Für das Zukleben des Umschlages 2 über die Verschlussklappe 7 kann an der Innenseite derselben oder auf der Außenseite des Rückenteiles 6 ein an sich bekannter Klebestreifen aus einem Haftkleber oder dergleichen vorgesehen sein. In Abänderung des erläuterten Ausführungsbeispieles der 2 ist es auch möglich, die Abheftlochung 14 in beiden verklebten Bereichen 11, 12 vorzusehen, so dass der Umschlag 2 so abgeheftet werden kann, dass sich entweder seine Vorderseite oder seine Rückseite vorne befindet. Die Öffnung der Tasche 10 ist jedoch immer oben, damit der Datenträger D nicht aus der Tasche 10 herausfallen kann.

Claims (3)

  1. Umschlag für den postalischen Versand eines kreisförmigen Datenträgers wie CD oder DVD, gebildet aus einem blattartigen Zuschnitt aus einem undurchsichtigen Werkstoff mit einem Vorderteil, einem Rückenteil, einer mit dem Rückenteil verklebbaren Verschlussklappe und gegebenenfalls mit mindestens einer sich an das Vorderteil oder das Rückenteil anschließenden Seitenlasche, die durch Faltung und Klebung über seitliche Klebestreifen zu dem Umschlag geformt sind, wobei das Vorderteil zusätzlich zur Bildung einer den Datenträger mit geringem seitlichem Spiel aufnehmenden Tasche zumindest an einer Seite direkt oder über eine Seitenlasche mit dem Rückenteil verklebt ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein verklebter Bereich (11, 12) von Vorderteil (3) und Rückenteil (6) mit einer Abheftlochung (14) versehen ist.
  2. Umschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussklappe (7) über eine Abtrennperforation (10) mit dem Vorderteil (3) verbunden ist.
  3. Umschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussklappe (7) zumindest an einer Seite im Bereich der Abheftlochung (14) um ein vorgegebenes Maß kürzer als die Länge des Umschlages (2) ausgebildet ist.
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