DE202005000558U1 - Umschlag für den Versand von kreisförmigen Datenträgern - Google Patents
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Abstract
Umschlag
für den
postalischen Versand eines kreisförmigen Datenträgers wie
CD oder DVD, gebildet aus einem blattartigen Zuschnitt aus einem
undurchsichtigen Werkstoff mit einem Vorderteil, einem Rückenteil,
einer mit dem Rückenteil
verklebbaren Verschlussklappe und gegebenenfalls mit mindestens
einer sich an das Vorderteil oder das Rückenteil anschließenden Seitenlasche,
die durch Faltung und Klebung über
seitliche Klebestreifen zu dem Umschlag geformt sind, wobei das
Vorderteil zusätzlich
zur Bildung einer den Datenträger
mit geringem seitlichem Spiel aufnehmenden Tasche zumindest an einer
Seite direkt oder über
eine Seitenlasche mit dem Rückenteil
verklebt ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein verklebter
Bereich (11, 12) von Vorderteil (3) und Rückenteil (6) mit einer Abheftlochung
(14) versehen ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Umschlag für den postalischen Versand eines kreisförmigen Datenträgers wie CD oder DVD, gebildet aus einem blattartigen Zuschnitt aus einem undurchsichtigen Werkstoff mit einem Vorderteil, einem Rückenteil, einer mit dem Rückenteil verklebbaren Verschlussklappe und gegebenenfalls mit mindestens einer sich an das Vorderteil oder das Rückenteil anschließenden Seitenlasche, die durch Faltung und Klebung über seitliche Klebestreifen zu dem Umschlag geformt sind, wobei das Vorderteil zusätzlich zur Bildung einer den Datenträger mit geringem seitlichem Spiel aufnehmenden Tasche zumindest an einer Seite direkt oder über eine Seitenlasche mit dem Rückenteil verklebt ist.
- Es ist bekannt, kreisförmige Datenträger wie CD's und DVD's in besondere Hüllen einzustecken und diese Hüllen dann in Briefumschlägen per Post zu versenden. Dabei fällt, insbesondere aufgrund des Gewichtes, ein verhältnismäßig hohes Porto an, was dazu führt, dass solche Datenträger aus Kostengründen nie als Massensendungen – dazu gehören Infobriefe und Warensendungen – zu einem ermäßigten Porto verschickt werden können. Sogenannte Updates, Firmeninformationen und Geschäftsberichte werden daher niemals als Massensendungen versandt. Bei Massensendungen, die eine hohe Stückzahl erforderlich machen und deren Umschläge von der Deutschen Post zertifiziert sein müssen, kommt hinzu, dass die einzelnen Stücke der Massensendung ein von der Deutschen Post vorgegebenes Längen-/Höhenverhältnis aufweisen müssen, wobei die Länge immer mindestens das 1,41-fache der Höhe betragen muss. Dies bedeutet, dass sich in einem diesem Längen-/Höhenverhältnis entsprechenden Briefumschlag immer seitlich des kreisförmigen Datenträgers ein Freiraum befindet, der zu einem Umknicken des Briefumschlages führen kann. Die Deutsche Post verlangt aber, dass die zu versendenden kreisförmigen Datenträger so in Umschlägen verpackt sein müssen, dass die dieselben enthaltenden Briefumschläge ohne Probleme Sortieranlagen durchlaufen können, ohne dass dabei Störungen im Sortierbetrieb auftreten. Darüber hinaus muss ausgeschlossen sein, dass ein Umknicken des Umschlages seitlich des kreisförmigen Datenträgers ausgeschlossen ist.
- Um dies zu erreichen, ist aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift 203 10 755 ein Umschlag für den Versand von kreisförmigen Datenträgern bekannt geworden, bei dem das Vorderteil zur Bildung einer den Datenträger mit geringem seitlichem Spiel aufnehmenden Tasche zumindest an einer Seite mit dem Rückenteil verklebt ist. Diese Verklebung kann dabei entweder direkt oder über eine Seitenlasche erfolgen. Ein solcher Umschlag erfüllt die von der Deutschen Post vorgegebenen Kriterien. Der Empfänger eines solchen Umschlages mit einem kreisförmigen Datenträger wird den Datenträger zunächst mindestens einmal nutzen und dann meist in einer besonderen, abheftbaren Hülle unterbringen, mit der der Datenträger beispielsweise in einem Ordner abgeheftet werden kann. Damit ist der Datenträger dann gut untergebracht und für eine spätere Benutzung wieder verfügbar. Diese Unterbringung des Datenträgers setzt jedoch voraus, dass immer eine abheftbare Hülle zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, besteht die große Gefahr, dass der kreisförmige Datenträger irgendwo abgelegt, dabei beschädigt werden kann und bei einem späteren Gebrauch oftmals nicht mehr auffindbar ist.
- Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Umschlag für den postalischen Versand eines kreisförmigen Datenträgers wie CD und DVD, zu schaffen, der es ermöglicht, dass der für den Versand als Massensendung durch die Deutsche Post geeignete Umschlag auch zur Aufbewahrung des Datenträgers in einem Ordner oder dergleichen verwendet werden kann.
- Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einem Umschlag der eingangs beschriebenen Gattung vorgeschlagen, dass zumindest ein verklebter Bereich von Vorderteil und Rückenteil mit einer Abheftlochung versehen ist.
- Ein derart ausgestalteter Umschlag stellt sicher, dass der kreisförmige Datenträger nach seiner Nutzung wieder in die Tasche des Umschlages eingesteckt und mit demselben in einem Ordner abgeheftet werden kann. Der Umschlag mit dem kreisförmigen Datenträger ist dann wieder leicht zu finden. Einer besonderen Hülle zur Abheftung des kreisförmigen Datenträgers bedarf es somit nicht mehr.
- Für den Fall, dass der Empfänger eines Umschlages mit einem kreisförmigen Datenträger die die an dem Umschlag vorhandene Verschlusslasche bei der Abheftung als störend ansieht, ist es möglich, die Verschlusslasche über eine Abtrennperforation mit dem Vorderteil des Umschlages zu verbinden, so dass bei Bedarf die Verschlusslasche abgetrennt werden kann. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Verschlusslasche zumindest an einer Seite im Bereich der Abheftlochung um ein vorgegebenes Maß kürzer als die Länge des Umschlages auszubilden.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand in einer Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Dabei zeigen:
-
1 eine Draufsicht auf einen erheblich verkleinerten Zuschnitt zur Bildung eines Umschlages gemäß der Erfindung, -
2 einen aus dem Zuschnitt der1 gebildeten Umschlag und -
3 eine weitere Ausgestaltung eines Umschlages gemäß der Erfindung. - In der
1 der Zeichnung ist ein Zuschnitt1 gezeigt, aus dem ein Umschlag2 gemäß der2 der Zeichnung durch Faltung und Klebung hergestellt wird. Der Umschlag2 dient zur Aufnahme eines kreisförmigen Datenträgers D, beispielsweise einer CD oder einer DVD, wie dies in der2 aber auch in der3 angedeutet ist. Der Zuschnitt1 ist in vorteilhafter Weise aus einem papierartigen Faservlies aus thermisch verschweißten Polyethylenfasern gebildet, welches bei geringem Flächengewicht eine besonders hohe Stabilität und Reißfestigkeit aufweist. Dabei wird der Zuschnitt1 – aus Fertigungsgründen – vorteilhaft von einem als Rollenware vorliegendem Band abgetrennt. Es ist jedoch auch möglich, den Zuschnitt1 aus einem Bogen mit rechteckiger Grundfläche herzustellen. - Der Zuschnitt
1 besitzt ein Vorderteil3 , welches an seiner in der Zeichnung nicht sichtbaren Seite eine Anschrift – beispielsweise durch Aufkleben eines Etiketts – sowie bedarfsweise auch eine Freistempelung aufnehmen kann. An dieses Vorderteil3 schließen sich seitlich zwei Seitenlaschen4 ,5 , unten ein umfaltbares Rückenteil6 und oben eine ebenfalls umfaltbare Verschlussklappe7 an. Auf der in1 sichtbaren Seite – später ist dies die Innenseite des Umschlages – befindet sich an den sich gegenüberliegenden Seitenrändern jeweils ein Klebestreifen8 ,9 . Diese Klebestreifen8 ,9 sind in diesem Ausführungsbeispiel einerseits breiter als die beiden Seitenlaschen4 ,5 ausgebildet und andererseits aber so breit ausgelegt, dass zwischen denselben eine klebstofffreie Fläche besteht, die in ihrer Breite geringfügig größer als der Durchmesser des kreisförmigen Datenträgers D ist. - Nachdem die beiden Seitenlaschen
4 ,5 gegen das Vorderteil3 gefaltet wurden, wird das Rückenteil6 gegen das Vorderteil3 und die beiden Seitenlaschen4 ,5 gefaltet und dabei sowohl mit den beiden Seitenlaschen4 ,5 als auch mit dem Vorderteil3 verklebt. Die Verklebung mit dem Vorderteil3 erfolgt in diesem Ausführungsbeispiel nur in den beiden von oben nach unten verlaufenden Streifen, um die die beiden Seitenlaschen4 ,5 schmäler sind als die Breite der beiden Klebestreifen8 ,9 . Der übrige Teil der Klebestreifen8 ,9 verbindet sich bei diesem Klebevorgang mit den Seitenlaschen4 ,5 . Auch eine andere Verklebung, bei der die beiden Seitenlaschen4 ,5 breiter ausgebildet sind, ist möglich. - Wichtig dabei ist jedoch, dass durch die beschriebene Faltung und Klebung ein Umschlag
2 gemäß der2 entsteht, der an jeder Seite einen durch Verklebung von Vorderteil3 und Rückenteil6 entstandenen Bereich11 ,12 und dazwischen eine sogenannte Tasche10 aufweist, in die später der bereits erwähnte, kreisförmige Datenträger D eingesteckt werden kann. Die Größe der Tasche10 und damit die Breite der verklebten Bereiche11 ,12 ist dabei so bemessen, dass der kreisförmige Datenträger D seitlich in der Tasche10 nur ein ganz geringes Spiel besitzt. - Gemäß der vorliegenden Erfindung wird anschließend in dem gefalteten und geklebten Umschlag
2 , der in seiner Tasche10 allerdings noch keinen Datenträger D aufnimmt und der demzufolge auch noch nicht durch die Verschlussklappe7 geschlossen ist, eine aus zwei mit Abstand voneinander angeordneten Löchern13 bestehende Abheftlochung14 erzeugt, über die der Umschlag2 zu einem späteren Zeitpunkt mit einem in der Tasche10 befindlichem Datenträger D beispielsweise in einem Ordner abgeheftet werden kann. Es ist vorteilhaft, wenn die Verschlussklappe7 – wie in allen Figuren der Zeichnung dargestellt – an der Seite, an der sich die Abheftlochung14 befindet, um ein vorgegebenes Maß kürzer als die Länge des Umschlages2 ausgebildet ist. Diese Abheftlochung14 ist für einen Versand des Umschlages2 nicht störend. Es ist ferner vorteilhaft, an der einer Faltung dienenden Übergangslinie von dem Vorderteil3 zu der Verschlussklappe7 eine Abtrennperforation15 vorzusehen, über die vor einer Abheftung des Umschlages2 mit dem kreisförmigen Datenträger D die Verschlusslasche7 von dem Vorderteil3 abgerissen werden kann. Bedarfsweise kann der Umschlag2 aber auch mit geschlossener Verschlusslasche7 abgeheftet werden. - Der Umschlag
2 gemäß der3 der Zeichnung unterscheidet sich gegenüber dem Umschlag2 der2 nur dadurch, dass hier nur ein seitlicher Bereich11 vorgesehen, über den das Vorderteil3 mit dem Rückenteil6 verklebt ist. Dieser Bereich11 ist hier allerdings so breit gewählt, dass die den kreisförmigen Datenträger D aufnehmende Tasche10 ebenfalls nicht breiter als die Tasche10 des Umschlages2 der2 der Zeichnung ist. Auch bei dem Umschlag der3 ist die Verschlussklappe7 an einem Ende kürzer als die Länge des Umschlages2 ausgebildet. - Für das Zukleben des Umschlages
2 über die Verschlussklappe7 kann an der Innenseite derselben oder auf der Außenseite des Rückenteiles6 ein an sich bekannter Klebestreifen aus einem Haftkleber oder dergleichen vorgesehen sein. In Abänderung des erläuterten Ausführungsbeispieles der2 ist es auch möglich, die Abheftlochung14 in beiden verklebten Bereichen11 ,12 vorzusehen, so dass der Umschlag2 so abgeheftet werden kann, dass sich entweder seine Vorderseite oder seine Rückseite vorne befindet. Die Öffnung der Tasche10 ist jedoch immer oben, damit der Datenträger D nicht aus der Tasche10 herausfallen kann.
Claims (3)
- Umschlag für den postalischen Versand eines kreisförmigen Datenträgers wie CD oder DVD, gebildet aus einem blattartigen Zuschnitt aus einem undurchsichtigen Werkstoff mit einem Vorderteil, einem Rückenteil, einer mit dem Rückenteil verklebbaren Verschlussklappe und gegebenenfalls mit mindestens einer sich an das Vorderteil oder das Rückenteil anschließenden Seitenlasche, die durch Faltung und Klebung über seitliche Klebestreifen zu dem Umschlag geformt sind, wobei das Vorderteil zusätzlich zur Bildung einer den Datenträger mit geringem seitlichem Spiel aufnehmenden Tasche zumindest an einer Seite direkt oder über eine Seitenlasche mit dem Rückenteil verklebt ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein verklebter Bereich (
11 ,12 ) von Vorderteil (3 ) und Rückenteil (6 ) mit einer Abheftlochung (14 ) versehen ist. - Umschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussklappe (
7 ) über eine Abtrennperforation (10 ) mit dem Vorderteil (3 ) verbunden ist. - Umschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussklappe (
7 ) zumindest an einer Seite im Bereich der Abheftlochung (14 ) um ein vorgegebenes Maß kürzer als die Länge des Umschlages (2 ) ausgebildet ist.
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