DE102006030052A1 - Umschlag für den Versand von kreisförmigen Datenträgern - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Umschlag für den postalischen Versand von kreisförmigen Datenträgern wie CD's und DVD's auf zwei Postwegen, bestehend aus einem blattartigen Zuschnitt mit einem Rückenteil, einem Vorderteil, mindestens einer Seitenlasche sowie aus einer annähernd umschlaghohen Verschlußlasche, die miteinander durch Faltung und Klebung und Bildung einer flachen, mindestens einen kreisförmigen Datenträger mit geringem seitlichem Spiel aufnehmenden Tasche zu dem Umschlag geformt sind, wobei die Verschlusslasche durch eine quer zu ihr verlaufende Abtrennperforation in einen oberen, sich direkt an das Rückenteil anschließenden Abschnitt und einen unteren Abschnitt unterteilt ist und wobei sowohl der untere Abschnitt als auch das Vorderteil ausreichende Freiflächen für die Aufnahme von Versanddaten aufweisen.
- Derartige Umschläge sind aus den deutschen Gebrauchsmusterschriften 203 10 755 und 20 2004 010 844 bekannt. Die dort offenbarten Umschläge unterscheiden sich im Wesentlichen nur dadurch, dass bei dem einen Umschlag die Tasche für den kreisförmigen Datenträger mittig und bei dem anderen Umschlag einseitig angeordnet ist. Die Verschlussklappe ist bei beiden Umschlägen mit einer quer verlaufenden Abtrennperforation versehen, die die Verschlusslasche im Verhältnis von etwa eins zu zwei in einen oberen schmalen Abschnitt und in einen unteren breiten Abschnitt unterteilt. Der untere, breitere Abschnitt wird mit den Versanddaten des Kunden versehen, während sich darunter, also auf dem Vorderteil, die Versanddaten für die Rücksendung befinden, die jedoch bei zugeklebtem Umschlag erst nach dem Abtrennen des unteren, breiteren Abschnittes sichtbar und damit brauchbar werden.
- Um bei solchen Umschlägen die Versandkosten verhältnismäßig gering zu halten, bestehen dieselben aus einem Zuschnitt aus einer dünnen strukturierten Kunststofffolie, aus einem Polyethylen-Spinnvlies, Papier oder einem papierähnlichen Werkstoff mit einem verhältnismäßig geringen Flächengewicht pro Quadratmeter. Beim Abtrennen des unteren Abschnittes der Verschlusslasche für die Rücksendung des Umschlages mit dem kreisförmigen Datenträger an den ursprünglichen Absender werden gut 60% der gesamten Fläche der Verschlusslasche von derselben entfernt. Dies bringt es zwangsläufig mit sich, dass der Umschlag nach dem Abtrennen des unteren, breiteren Abschnittes der Verschlusslasche für die Rücksendung erheblich an Stabilität verliert, was sich besonders bei der maschinellen Bearbeitung durch die Post für die Rücksendung nachteilig bemerkbar macht. Der Umschlag kann dann nämlich nicht mehr mit größter Sicherheit einwandfrei in die Bearbeitungsmaschine der Post eingezogen werden.
- Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Umschlag für den postalischen Versand von kreisförmigen Datenträgern wie CD's und DVD's auf zwei Postwegen so auszugestalten, dass derselbe nach dem Abtrennen des unteren Abschnittes der Verschlusslasche für die Rücksendung eine höhere Stabilität aufweist und problemlos maschinell von der Post bearbeitet werden kann.
- Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einem Umschlag der eingangs beschriebenen Gattung vorgeschlagen, dass sich der obere Abschnitt der Verschlusslasche sich mindestens über die halbe Höhe des Umschlages erstreckt.
- Durch eine solche Ausgestaltung behält die Verschlusslasche des sehr leichten Umschlag auch nach dem Abtrennen des unteren, breiteren Abschnittes derselben noch mindestens 50% ihrer ursprünglichen Fläche und damit eine hohe Stabilität, die es unter normalen Bedingungen ausschließt, dass es bei der maschinellen Bearbeitung für die Rücksendung des Umschlages mit dem kreisförmigen Datenträger durch die Post zu Störungen kommen kann.
- Durch mindestens eine Aussparung in der oder den Seitenlasche(n) ist es möglich, das Gewicht des Umschlages weiter zu reduzieren, ohne dass sich dies auf dessen Stabilität nachteilig auswirkt.
- Die Erfindung, weitere Vorteile sowie vorteilhafte Merkmale derselben werden nachfolgend anhand eines in einer Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
- Dabei zeigen
-
1 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt zur Bildung eines Umschlages gemäß der Erfindung, -
2 ein aus dem Zuschnitt der1 gebildeter Umschlag und -
3 den Umschlag der1 in geringfügig geänderter Form. - In der
1 der Zeichnung ist ein Zuschnitt1 gezeigt, aus dem ein Umschlag2 gemäß den2 und3 der Zeichnung durch Faltung und Klebung hergestellt wird. Dieser Zuschnitt1 ist in vorteilhafter Weise aus einer faserigen, aus auf einer Fläche aufgespritzten und unter Druck und Temperatur verformten Olefinfäden bestehenden, strukturierten Kunststofffolie gebildet, die eine besonders hohe Stabilität und Reißfestigkeit aufweist. Der Zuschnitt kann jedoch auch aus einem Polyethylen-Spinnvlies, Papier oder einem papierähnlichen Werkstoff gebildet sein. Entscheidend dabei ist allerdings, dass der daraus entstehende Umschlag2 eine hohe Reißfestigkeit und ein geringes Gewicht besitzt. Vorteilhaft sollte das Flächengewicht unter 55g/m2 liegen. - Der Zuschnitt
1 besitzt in diesem Ausführungsbeispiel ein Vorderteil3 , zwei Seitenlaschen4 ,5 , ein Rückenteil6 und eine Verschlusslasche7 . Nachdem die beiden Seitenlaschen4 ,5 entlang der Biegelinien4a ,5a gegen das Rückenteil3 gefaltet wurden, wird das Vorderteil6 entlang der Biegelinie3a ebenfalls gegen das Rückenteil6 und die beiden Seitenlaschen4 ,5 gefaltet und dabei sowohl mit den beiden Seitenlaschen4 ,5 als auch mit dem Vorderteil3 verklebt. Dazu sind auf dem Zuschnitt1 an sich bekannte in der Zeichnung allerdings nicht dargestellte Klebestreifen vorgesehen. Die Verklebung des Vorderteiles3 mit dem Rückenteil6 erfolgt hier an beiden Seiten in einem schmalen Bereich, der sich an die Seitenlaschen4 ,5 nach innen anschließt. Dadurch entsteht dann bei der Bildung des Umschlages2 durch Faltung und Verklebung in demselben eine Tasche8 , wie sie in. den2 und3 als gestrichelte Begrenzungslinie angedeutet ist. Die Tasche8 ist geringfügig breiter als der Außendurchmesser des kreisförmigen Datenträgers9 , der später, wie angedeutet, in die Tasche8 – mit oder ohne Schutzhülle – eingelegt bzw. eingeschoben wird. - Die Höhe des Umschlages
2 ist geringfügig größer als der Durchmesser des kreisförmigen Datenträgers und beträgt etwa 121mm. Der Umschlag hat eine Breite von etwa 171mm. Der Umschlag2 besitzt normalerweise ein Gewicht von etwa 2 bis 2,5 Gramm. Ein kreisförmiger Datenträger9 , beispielsweise eine CD oder DVD wiegt etwa 16 Gramm. Damit hat der mit dem kreisförmigen Datenträger9 gefüllte Umschlag2 ein Gewicht von unter 20 Gramm, was ein preiswertes Versenden desselben ermöglicht. Auch bei einem eventuell noch aufzubringenden Etikett überschreitet der für den Versand fertige Umschlag2 noch nicht das Gewicht von 20 Gramm. - Wie die
1 erkennen lässt, weist die Verschlusslasche7 eine Höhe auf, die geringfügig, beispielsweise etwa 1mm bis 5mm, kleiner ist als die Höhe des Umschlages2 . Ferner ist die Verschlusslasche7 mit einer quer zu ihr verlaufenden Abtrennperforation10 versehen, die die Verschlusslasche7 in diesem Ausführungsbeispiel etwa genau in der Mitte in einen oberen Abschnitt11 und einen unteren Abschnitt12 unterteilt. Dabei sind die Abschnitte11 ,12 etwa gleich hoch. In Abänderung des gezeichneten Ausführungsbeispieles kann die Abtrennperforation10 an der Verschlusslasche7 auch weiter unten vorgesehen sein, so dass der Abschnitt11 größer und der Abschnitt12 kleiner ist. Der untere Abschnitt12 wird jedoch normalerweise niemals kleiner als 1/3 der Höhe des Umschlages2 sein. - Sowohl der sich an das Rückenteil
6 anschließende und beim verschlossenen Umschlag2 oben befindliche Abschnitt11 als auch der untere Abschnitt12 der Verschlusslasche7 sind an der Innenseite der Verschlusslasche7 mit jeweils einem durch eine abziehbare Schutzfolie13 abgedeckten Klebestreifen14 ,14a versehen. Dabei wird der Klebestreifen14a auf dem unteren Abschnitt12 zum Verschließen des Umschlages2 für den Versand (2 ) und der Klebestreifen14 auf dem oberen Abschnitt11 für die Rücksendung (3 ) benutzt. Durch die vorerwähnte Unterteilung der Verschlusslasche7 in die Abschnitte11 und12 ergeben sich auf der Außenseite der Verschlusslasche7 Freiflächen, auf denen Versanddaten und dergleichen an- bzw. untergebracht werden können und zwar genau an den Stel len, die von der Post vorgegeben sind. So weist der untere Abschnitt12 ein Feld15 für eine Hinsendeadresse und noch zusätzlichen Platz für eine Postabrechnungszeile auf. Auf dem oberen Abschnitt11 können in einem Feld16 Absenderangaben und in einem Feld17 ein Freimachungsaufdruck untergebracht werden. Für den Versand des mit einem kreisförmigen Datenträgers9 gefüllten Umschlages2 an den Kunden wird derselbe durch Falten der Verschlusslasche7 entlang der Biegelinie7a und Verklebung über den Klebestreifen14a geschlossen. - Auf der Außenseite des Vorderteiles
7 des Umschlages2 und zwar in dem Bereich, der durch den unteren Abschnitt12 der Verschlusslasche7 abgedeckt ist, ist ein Feld18 für eine Rücksendeadresse sowie ebenfalls Platz für eine weitere Postabrechnungszeile vorhanden. Die Rücksendeadresse im Feld18 ist allerdings erst dann auf dem geschlossenen Umschlag2 zu sehen, wenn der untere Abschnitt12 von der Verschlusslasche7 entlang der Abtrennperforation10 abgerissen wurde (2 ). Dieses Abtrennen erfolgt allerdings dann, wenn der Umschlag2 mit dem kreisförmigen Datenträger9 beim Kunden angekommen ist, geöffnet und der kreisförmige Datenträger9 entnommen und beispielsweise durch Abspielen benutzt wurde. Anschließend wird der kreisförmige Datenträger9 wieder in die Tasche8 des Umschlages2 , gegebenenfalls mit oder ohne Schutzhülle, zurückgelegt. Danach wird der untere Abschnitt12 , wie oben erwähnt, an der Abtrennperforation10 entfernt und die Schutzfolie des13 des Klebestreifens14 auf dem oberen Abschnitt11 abgezogen. Danach kann der Umschlag2 über den oberen Abschnitt11 wieder versandgerecht verschlossen werden. Die verhältnismäßig große Breite bzw. Höhe des verbleibenden Abschnittes11 gibt dem Umschlag2 für dessen Rücksendung eine besonders hohe Stabilität. - Der
1 der Zeichnung ist zu entnehmen, dass die beiden Seitenlaschen4 ,5 jeweils eine Aussparung19 aufweisen. Durch diese Aussparungen19 ist es möglich, das Gewicht des Umschlages2 weiter zu verringern, ohne dass dadurch die Stabilität des Umschlages2 sowohl für die Hinsendung als auch für die Rücksendung nachteilig beeinträchtigt wird. Diese Aussparungen19 können anders ausgebildet und angeordnet sein. - In Abänderung des erläuterten Ausführungsbeispieles ist es möglich, am Zuschnitt
1 nur eine Seitenlasche4 oder5 vorzusehen. In dem Bereich, in dem sich dann keine Seitenlasche4 oder5 befindet, wird das Vorderteil3 direkt mit dem Rückenteil6 verklebt. Bedarfsweise kann auch keine Seitenlasche4 ,5 vorhanden sein. Damit verliert jedoch der Umschlag2 an Steifigkeit bzw. Stabilität, die dann auf andere Weise wieder erreicht werden muss.
Claims (2)
- Umschlag für den postalischen Versand von kreisförmigen Datenträgern wie CD's und DVD's auf zwei Postwegen, bestehend aus einem blattartigen Zuschnitt mit einem Rückenteil, einem Vorderteil, bedarfsweise mit mindestens einer Seitenlasche sowie aus einer annähernd umschlaghohen Verschlußlasche, die miteinander durch Faltung und Klebung und Bildung einer flachen, mindestens einen kreisförmigen Datenträger mit geringem seitlichem Spiel aufnehmenden Tasche zu dem Umschlag geformt sind, wobei die Verschlusslasche durch eine quer zu ihr verlaufende Abtrennperforation in einen oberen, sich direkt an das Rückenteil anschließenden Abschnitt und einen unteren Abschnitt unterteilt ist und wobei sowohl der untere Abschnitt als auch das Vorderteil ausreichende Freiflächen für die Aufnahme von Versanddaten aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass sich der obere Abschnitt (
11 ) der Verschlusslasche (7 ) mindestens über die halbe Höhe des Umschlages (2 ) erstreckt. - Umschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenlasche (
4 ,5 ) mit mindestens einer Aussparung (19 ) versehen ist.
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