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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden von Anschlußleitern
an ein Stromzuleitungskabel, insbesondere von beheizbaren Heckscheiben
von Fahrzeugen.
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Fahrzeuge,
insbesondere Personenkraftwagen, sind in der Regel mit über Heizdrähte heizbaren Heckscheiben
und neuerdings zunehmend auch mit heizbaren Frontscheiben ausgerüstet.
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Des
weiteren werden Fahrzeuge immer häufiger mit Scheibenantennen
ausgerüstet,
wobei sowohl die Heizdrähte
als auch die Antennendrähte
auf der Innenseite der Scheiben aufgedampft oder -gedruckt bzw.
bei Verbundglasscheiben zwischen den einzelnen Glas- bzw. Folienschichten
angeordnet sind.
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Die
elektrisch leitenden Verbindungen mittels Kabeln zwischen den Kontaktanschlüssen an bzw.
auf den Scheiben und den entsprechenden Schaltern, Reglern und Audioeinrichtungen
im Fahrzeug, werden in der Praxis durch ein Anlöten der Kabelenden an die Kontaktanschlüsse der
Scheiben bzw. Antennen hergestellt. Dies ist in mehrererlei Hinsicht
nachteilig.
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Einerseits
müssen
beispielsweise bei einem Glasbruch erst die schlecht zugänglich hinter
dem Armaturenbrett oder der Heckablage liegenden Kabelanschlüsse von
den Scheiben abgelötet
werden – dies
bedingt oftmals eine Demontage des Armaturenbrettes bzw. der Heckablage –, bevor
dann die beschädigte
Scheibe auf einfache Weise von außen aus ihrem Rahmen entfernt
wird. Das gleiche gilt auch dann, wenn die Scheiben für Lackierarbeiten am
Fahrzeug ausgebaut werden.
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Andererseits
kommt es vor, daß im
Laufe der Zeit sogenannte "kalte
Lötstellen" entstehen, die zu einer
Kontaktunterbrechung führen.
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Weiterhin
müssen
die einzelnen Lötstellen an
den Scheiben mit Isolierlack versiegelt werden, um zu verhindern,
daß an
der Innenseite der Scheibe sich bildendes Schwitz- bzw. Kondenswasser
zu einem Kurzschluß führt.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine einfache und sichere
elektrische Verbindung zu den Kontaktanschlüssen an den Scheiben ohne die
eingangs genannten Nachteile zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß in
einem Kontaktsteckergehäuse von
einer Seite her das Stromzuleitungskabel befestigt ist und an der
gegenüberliegenden
Seite Kontaktfederelemente zur Verbindung mit den Anschlußleitern
ausgebildet sind. Die Kontaktfederelemente sind konvex bzw. bogenförmig geformt
und kragen an der Unterseite des als Isolierkörper, vorzugsweise aus Kunststoff,
ausgebildeten Kontaktsteckers hervor. In der Einbaulage, in der
die Gehäuseunterseite
am Anbringungsort befestigt wird, z.B. durch Kleben oder Löten, kontaktieren
sie mit einem Anpreßdruck
die auf die Scheiben aufgedampften bzw. -gedruckten Anschlußleiter.
Das erfindungsgemäße Kontaktsteckergehäuse ermöglicht somit
einen Steckverbinderanschluß zur
Stromzuleitung und erlaubt es, die für eine Scheibenheizung und/oder
für eine
Antenne benötigten
Kontaktanschlüsse
an einer gemeinsamen Anschlußstelle
am Scheibenrand zusammenzuführen,
wo dann die einzelnen Kontaktfederelemente auf den entsprechenden – voneinander
beabstandeten – Kontaktflächen mit
Pressung aufliegen und den zugeführten
Strom sicher weiterleiten.
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Eine
bevorzugte Ausführung
der Erfindung sieht vor, daß die
Kontaktfederelemente als Paare von nebeneinander liegenden Doppelfedern
ausgebildet sind. Die jeweils eine gemeinsame Wurzel aufweisenden
Doppelfedern liegen mit ihren parallel voneinander beabstandeten
Federbeinen mit Pressung an der entsprechenden Kontaktanschlußfläche der
Scheibe auf. Durch diese doppelte Kontaktbelegung läßt sich
durch beispielsweise Vibration, Erschütterung oder Verschmutzung
hervorgerufenen Kontaktunterbrechungen wirkungsvoll entgegenwirken,
da beim Abheben eines Federbeines von der Kontaktfläche durch
das benachbarte zweite Federbein unverändert die stromkreisschließende Kontaktierung
aufrechterhalten wird.
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Zur
stromzuführenden
Verbindung des Kontaktsteckers mit den entsprechenden Bedieneinrichtungen
im Fahrzeug ist erfindungsgemäß ein Flachbandkabel
vorgesehen, das in dem Kontaktsteckergehäuse verriegelbar ist. Die Verriegelung
erfolgt vorzugsweise über
einen auf das Kontaktsteckergehäuse
aufdrückbaren
Querriegel, der mit das Flachbandkabel festlegenden Riegelmitteln
ausgebildet ist. Der Querriegel erstreckt sich von einer Längsseite
des Kontaktsteckergehäuses
zur gegenüberliegenden
Längsseite,
wobei er in einer am Kontaktsteckergehäuse sowohl auf der Oberseite
als auch seitlich ausgebildeten Nut geführt und gehalten wird.
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Eine
Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß das Flachbandkabel mit einem
Einsteckteil, beispielsweise einer Leiterbahnen aufweisenden Platine ausgebildet
ist, die seitliche Ausklinkungen aufweist, denen an dem Querriegel
angeformte, komplementäre
Eingreifvorsprünge,
vorzugsweise Stifte oder Zapfen, zugeordnet sind. Beim Herunterdrücken des
in der Nut des Steckergehäuses
geführten
Querriegels laufen die Stifte oder Zapfen selbsttätig in die
Ausklinkungen des Einsteckteils des Flachbandkabels und arretieren
dieses somit in einer kontaktgebenden Position im Steckergehäuse.
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Weiterhin
sieht die Erfindung vor, daß der Querriegel
nach unten abgewinkelte, das Kontaktsteckergehäuse seitlich einfassende Verriegelungsarme aufweist,
an deren unteren Enden jeweils eine nach innen gerichtete Rastnase
ausgebildet ist, die an dem Steckergehäuse angeformte, in zwei Ebenen übereinanderliegende
Rastvorsprünge
aufeinanderfolgend übergreift.
Ausgehend von seiner Außerbetriebslage
verrastet der Querriegel beim Herunterdrücken zuerst mit den auf der
ersten, oberen Ebene liegenden Rastvorsprüngen. In dieser Vorraststellung haben
sich zur Arretierung des Flachbandkabels die Eingreifvorsprünge (Stifte,
Zapfen oder dergleichen) in die entsprechenden Ausklinkungen des
Einlaufteils geschoben. Durch weiteres Herunterdrücken des
Querriegels verrasten die Rastnasen mit den auf der zweiten, unteren
Ebene angeordneten Rastvorsprüngen.
In dieser Endraststellung ist dann das Einsteckteil des Flachbandkabels
sowohl vollständig
arretiert als auch über
die gesamte Breite des Querriegels auf den Kontakten im Steckergehäuse bewegungssicher
festgelegt.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und
der nachfolgenden Beschreibung, in der ein in den Figuren dargestelltes
Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher
erläutert
wird. Es zeigen:
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1 ein
Kontaktsteckergehäuse
mit an einer Stirnseite angeordneten Kontaktfederelementen, perspektivisch
dargestellt;
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2 das
Kontaktsteckergehäuse
nach 1 von der gegenüberliegenden Stirnseite mit
einer dort ausgebildeten Kabeleinführung her gesehen, perspektivisch
dargestellt;
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3 das
Kontaktsteckergehäuse
nach 1 in einem Längsschnitt
mit zur Einführung
vorbereitetem Stromzuleitungskabel;
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4 das
Kontaktsteckergehäuse
nach 3 mit eingestecktem Stromzuleitungskabel;
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5 das
Kontaktsteckergehäuse
nach 4 entlang der Linie V-V geschnitten, in einer
ersten Raststellung eines Gehäuse-Querriegels;
und
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6 das
Kontaktsteckergehäuse
nach 4 entlang der Linie V-V geschnitten, in einer zweiten
Rast- bzw. Endraststellung des Gehäuse-Querriegels.
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Die 1 und 2 zeigen
als Gesamtansicht ein Kontaktsteckergehäuse 1 zum Verbinden von
hier nicht näher
dargestellten Anschlußleitern, beispielsweise
einer beheizbaren Heckscheibe eines Fahrzeugs, an ein stromzuführendes
Zuleitungskabel 9 (vgl. 4), welches
mit entsprechenden Bedienelementen, z.B. Dreh- oder Kippschalter im Fahrzeug, verbunden
ist.
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Das
Kontaktsteckergehäuse 1 weist
an seiner einen Stirnseite 2 Kontaktfederelemente 3 auf. Diese
sind zur sicheren Kontaktverbindung mit den Anschlußleitern
bzw. Kontaktflächen
der Scheibe als Doppelfedern 4a, 4b ausgebildet
(vgl. hierzu 3 und 4), d.h.
sie besitzen – wie
im Ausführungsbeispiel – mindestens
zwei von einer gemeinsamen Wurzel augehende Federbeine. Die beiden
parallel voneinander beabstandeten Federbeine bzw. Doppelfedern 4a, 4b weisen
zu ihren freien Enden 5 hin jeweils eine konvexe bzw. wellenförmige Kontur 6 auf und
kragen an der Unterseite 7 des Kontaktsteckergehäuses 1 hervor
(vgl. hierzu 1). Durch den Anpreßdruck des
am Einbauort fest montierten Kontaktsteckergehäuses 1, der von z.B.
der Fahrzeugscheibe auf die Doppelfedern 4a, 4b aufgebracht
wird, werden die Doppelfedern 4a, 4b fest auf
die Kontaktflächen
der Scheibe gepreßt.
Dabei weichen die kontaktgebenden Doppelfedern 4a, 4b nur
so weit in eine U-förmige Ausnehmung 8 des
Kontaktsteckergehäuses 1 zurück, daß zumindest
stets noch der tiefste bzw. äußerste Bereich
iher wellenförmigen
Kontur 6 die Kon taktlage gewährleistet, selbst wenn das
Kontaktsteckergehäuse 1 plan
auf der Scheibe aufliegt.
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Die
stromzuführende
Verbindung zwischen dem Kontaktsteckergehäuse 1 und den schaltungstechnischen
Bedienelementen der Fahrzeugkabine erfolgt über ein Flachbandkabel 9.
Die einzelnen Adern 10 des Flachbandkabels 9 sind
kontaktsteckerseitig auf Leiterbahnen 11 eines als Platine
ausgebildeten Einsteckteils 12 aufgelötet oder aufgeklebt. Zur Kontaktverbindung
mit dem Kontaktsteckergehäuse 1 wird
das Einsteckteil 12 in einen an der den Doppelfedern 4a, 4b gegenüberliegenden Stirnseite 13 vorgesehenen
Führungsschlitz 14 des Kontaktsteckergehäuses 1 eingeschoben
(vgl. hierzu 2 bis 6).
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Das
Einsteckteil 12 wird innerhalb des Kontaktsteckergehäuses 1 mittels
eines auf das Kontaktsteckergehäuse 1 aufsteckbaren
und in diesem gehaltenen Querriegels 15 festgelegt. Dazu
ist das Einsteckteil 12 an seinen Längsseiten 16 jeweils
mit einer Ausklinkung 17 versehen, in die an dem Querriegel 15 ausgebildete,
komplementäre
Zapfen 18 eingreifen.
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Der
Querriegel 15 wird seinerseits in einer sowohl an der Oberseite 19 als
auch an den Längsseiten 20 des
Kontaktsteckergehäuses 1 ausgebildeten
Nut 21 geführt
(vgl. hierzu 1, 2, 5 und 6).
Der Querriegel 15 ist mit seitlichen, das Kontaktsteckergehäuse 1 in
der Nut 21 einfassenden Verriegelungsarmen 22 versehen,
die jeweils mit einer nach innen vorstehenden Rastnase 23 ausgebildet
sind. Zur Verriegelung der Rastnasen 23 mit dem Kontaktsteckergehäuse 1 sind
an diesem beidseitig in zwei horizontalen Ebenen übereinanderliegende Rastvorsprünge 24, 25 vorgesehen.
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In
einer ersten Rastposition (vgl. 5) verrasten
die Rastnasen 23 beim Herunterdrücken des Querriegels 15 zuerst
mit den auf einer ersten, oberen Ebene liegenden Rastvorsprüngen 24.
In dieser Vorraststellung laufen zur Arretierung des Einsteckteils 12 die
Zapfen 18 in die seitlichen Ausklinkungen 17 des
Einsteckteils 12. Beim weiteren Herunterdrücken des
Querriegels 15 verrasten die Rastnasen 23 mit
den auf der zweiten, unteren Ebene liegenden Rastvorsprüngen 25.
In dieser Endraststellung (vgl. 6) ist dann
das Einsteckteil 12 des Flachbandkabels 9 sowohl
vollständig
arretiert als auch über
die gesamte Breite des Querriegels 15 auf den Kontakten 26 im
Kontaktsteckergehäuse 1 bewegungssicher
festgelegt.
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Das
Kontaktsteckergehäuse 1 ermöglicht nicht
nur eine zentrale Stromversorgung aller erforderlichen Anschlüsse, die
zu einer Stelle geführt
werden können,
sondern macht am Einbauort auch keine Anschlußlötungen oder dergleichen mehr
erforderlich. Durch die Doppelfedern 4a, 4b ist
die Kontaktierung abgesichert; selbst wenn sich aufgrund von äußeren Einwirkungen
bzw. -flüssen
ein Federbein abheben sollte, wird die Versorgung durch den Kontakt mit
dem anderen Federbein aufrechterhalten. Es liegt zudem im Rahmen
der Ausgestaltungsmöglichkeiten,
je nach Anwendungsfall das Kontaktsteckergehäuse an beiden Stirnseiten mit
Doppelfeder-Kontakten vorzusehen.