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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Verbinden von Anschlußleitern
an ein Stromzuleitungskabel, insbesondere von beheizbaren Heckscheiben
von Fahrzeugen.
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Fahrzeuge, insbesondere Personenkraftwagen,
sind in der Regel mit über
Heizdrähte
heizbaren Heckscheiben und neuerdings zunehmend auch mit heizbaren
Frontscheiben ausgerüstet.
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Des weiteren werden Fahrzeuge immer
häufiger
mit Scheibenantennen ausgerüstet,
wobei sowohl die Heizdrähte
als auch die Antennendrähte
auf der Innenseite der Scheiben aufgedampft oder -gedruckt bzw.
bei Verbundglasscheiben zwischen den einzelnen Glas- bzw. Folienschichten
angeordnet sind.
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Die elektrisch leitenden Verbindungen
mittels Kabeln zwischen den Kontaktanschlüssen an bzw. auf den Scheiben
und den entsprechenden Schaltern, Reglern und Audioeinrichtungen
im Fahrzeug, werden in der Praxis durch ein Anlöten der Kabelenden an die Kontaktanschlüsse der
Scheiben bzw. Antennen hergestellt. Dies ist in mehrererlei Hinsicht
nachteilig.
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Einerseits müssen beispielsweise bei einem Glasbruch
erst die schlecht zugänglich
hinter dem Armaturenbrett oder der Heckablage liegenden Kabelanschlüsse von
den Scheiben abgetötet
werden – dies
bedingt oftmals eine Demontage des Armaturenbrettes bzw. der Heckablage
-, bevor dann die beschädigte
Scheibe auf einfache Weise von außen aus ihrem Rahmen entfernt
wird. Das gleiche gilt auch dann, wenn die Scheiben für Lackierarbeiten am
Fahrzeug ausgebaut werden.
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Andererseits kommt es vor, daß im Laufe
der Zeit sogenannte "kalte
Lötstellen" entstehen, die zu einer
Kontaktunterbrechung führen.
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Weiterhin müssen die einzelnen Lötstellen an
den Scheiben mit Isolierlack versiegelt werden, um zu verhindern,
daß an
der Innenseite der Scheibe sich bildendes Schwitz- bzw. Kondenswasser
zu einem Kurzschluß führt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, eine einfache und sichere elektrische Verbindung zu den
Kontaktanschlüssen
an den Scheiben ohne die eingangs genannten Nachteile zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß in
einem Kontaktstekkergehäuse von
einer Seite her das Stromzuleitungskabel befestigt ist und an der
gegenüberliegenden
Seite Kontaktfederelemente zur Verbindung mit den Anschlußleitern
ausgebildet sind. Die Kontaktfederelemente sind konvex bzw. bogenförmig geformt
und kragen an der Unterseite des als Isolierkörper, vorzugsweise aus Kunststoff,
ausgebildeten Kontaktsteckers hervor. In der Einbaulage, in der
die Gehäuseunterseite
am Anbringungsort befestigt wird, z.B. durch Kleben oder Löten, kontaktieren
sie mit einem Anpreßdruck
die auf die Scheiben aufgedampften bzw. -gedruckten Anschlußleiter.
Das erfindungsgemäße Kontaktstekkergehäuse ermöglicht somit
einen Steckverbinderanschluß zur
Stromzuleitung und erlaubt es, die für eine Scheibenheizung und/oder
für eine
Antenne benötigten
Kontaktanschlüsse
an einer gemeinsamen Anschlußstelle
am Scheibenrand zusammenzuführen,
wo dann die einzelnen Kontaktfederelemente auf den entsprechenden – voneinander
beabstandeten – Kontaktflächen mit
Pressung aufliegen und den zugeführten
Strom sicher weiterleiten.
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Eine bevorzugte Ausführung der
Erfindung sieht vor, daß die
Kontaktfederelemente als Paare von nebeneinander liegenden Doppelfedern
ausgebildet sind. Die jeweils eine gemeinsame Wurzel aufweisenden
Doppelfedern liegen mit ihren parallel voneinander beabstandeten
Federbeinen mit Pressung an der entsprechenden Kontaktanschlußfläche der
Scheibe auf. Durch diese doppelte Kontaktbelegung läßt sich
durch beispielsweise Vibration, Erschütterung oder Verschmutzung
hervorgerufenen Kontaktunterbrechungen wirkungsvoll entgegenwirken,
da beim Abheben eines Federbeines von der Kontaktfläche durch
das benachbarte zweite Federbein unverändert die stromkreisschließende Kontaktierung
aufrechterhalten wird.
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Zur stromzuführenden Verbindung des Kontaktsteckers
mit den entsprechenden Bedieneinrichtungen im Fahrzeug ist erfindungsgemäß ein Flachbandkabel
vorgesehen, das in dem Kontaktsteckergehäuse verriegelbar ist. Die Verriegelung
erfolgt vorzugsweise über
einen auf das Kontaktsteckergehäuse
aufdrückbaren
Querriegel, der mit das Flachbandkabel festlegenden Riegelmitteln
ausgebildet ist. Der Querriegel erstreckt sich von einer Längsseite
des Kontaktsteckergehäuses
zur gegenüberliegenden
Längsseite,
wobei er in einer am Kontaktsteckergehäuse sowohl auf der Oberseite
als auch seitlich ausgebildeten Nut geführt und gehalten wird.
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Eine Ausgestaltung der Erfindung
sieht vor, daß das
Flachbandkabel mit einem Einsteckteil, beispielsweise einer Leiterbahnen
aufweisenden Platine ausgebildet ist, die seitliche Ausklinkungen
aufweist, denen an dem Querriegel angeformte, komplementäre Eingreifvorsprünge, vorzugsweise
Stifte oder Zapfen, zugeordnet sind. Beim Herunterdrücken des
in der Nut des Steckergehäuses
geführten
Querriegels laufen die Stifte oder Zapfen selbsttätig in die
Ausklinkungen des Einsteckteils des Flachbandkabels und arretieren
dieses somit in einer kontaktgebenden Position im Steckergehäuse.
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Weiterhin sieht die Erfindung vor,
daß der Querriegel
nach unten abgewinkelte, das Kontaktsteckergehäuse seitlich einfassende Verriegelungsarme aufweist,
an deren unteren Enden jeweils eine nach innen gerichtete Rastnase
ausgebildet ist, die an dem Steckergehäuse angeformte, in zwei Ebenen übereinanderliegende
Rastvorsprünge
aufeinanderfolgend übergreift.
Ausgehend von seiner Außerbetriebslage
verrastet der Querriegel beim Herunterdrücken zuerst mit den auf der
ersten, oberen Ebene liegenden Rastvorsprüngen. In dieser Vorraststellung haben
sich zur Arretierung des Flachbandkabels die Eingreifvorsprünge (Stifte,
Zapfen oder dergleichen) in die entsprechenden Ausklinkungen des
Einlaufteils geschoben. Durch weiteres Herunterdrücken des
Querriegels verrasten die Rastnasen mit den auf der zweiten, unteren
Ebene angeordneten Rastvorsprüngen.
In dieser Endraststellung ist dann das Einsteckteil des Flachbandkabels
sowohl vollständig
arretiert als auch über
die gesamte Breite des Querriegels auf den Kontakten im Steckergehäuse bewegungssicher
festgelegt.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile
der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der nachfolgenden
Beschreibung, in der ein in den Figuren dargestelltes Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher
erläutert
wird. Es zeigen:
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1 ein
Kontaktsteckergehäuse
mit an einer Stirnseite angeordneten Kontaktfederelementen, perspektivisch
dargestellt;
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2 das
Kontaktsteckergehäuse
nach 1 von der gegenüberliegenden
Stirnseite mit einer dort ausgebildeten Kabeleinführung her
gesehen, perspektivisch dargestellt;
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3 das
Kontaktsteckergehäuse
nach 1 in einem Längsschnitt
mit zur Einführung
vorbereitetem Stromzuleitungskabel;
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4 das
Kontaktsteckergehäuse
nach 3 mit eingestecktem
Stromzuleitungskabel;
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5 das
Kontaktsteckergehäuse
nach 4 entlang der Linie
V-V geschnitten, in einer ersten Raststellung eines Gehäuse-Querriegels;
und
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6 das
Kontaktsteckergehäuse
nach 4 entlang der Linie
V-V geschnitten, in einer zweiten Rast- bzw. Endraststellung des
Gehäuse-Querriegels.
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Die 1 und 2 zeigen als Gesamtansicht ein
Kontaktsteckergehäuse 1 zum
Verbinden von hier nicht näher
dargestellten Anschlußleitern,
beispielsweise einer beheizbaren Heckscheibe eines Fahrzeugs, an
ein stromzuführendes
Zuleitungskabel 9 (vgl. 4),
welches mit entsprechenden Bedienelementen, z.B. Dreh- oder Kippschalter
im Fahrzeug, verbunden ist.
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Das Kontaktsteckergehäuse 1 weist
an seiner einen Stirnseite 2 Kontaktfederelemente 3 auf. Diese
sind zur sicheren Kontaktverbindung mit den Anschlußleitern
bzw. Kontaktflächen
der Scheibe als Doppelfedern 4a, 4b ausgebildet
(vgl. hierzu 3 und 4), d.h. sie besitzen – wie im
Ausführungsbeispiel – mindestens
zwei von einer gemeinsamen Wurzel augehende Federbeine. Die beiden
parallel voneinander beabstandeten Federbeine bzw. Doppelfedern 4a, 4b weisen
zu ihren freien Enden 5 hin jeweils eine konvexe bzw. wellenförmige Kontur 6 auf
und kragen an der Unterseite 7 des Kontaktsteckergehäuses 1 hervor
(vgl. hierzu 1). Durch
den Anpreßdruck des
am Einbauort fest montierten Kontaktsteckergehäuses 1, der von z.B.
der Fahrzeugscheibe auf die Doppelfedern 4a, 4b aufgebracht
wird, werden die Doppelfedern 4a, 4b fest auf
die Kontaktflächen
der Scheibe gepreßt.
Dabei weichen die kontaktgebenden Doppelfedern 4a, 4b nur
so weit in eine U-förmige Ausnehmung 8 des
Kontaktsteckergehäuses 1 zurück, daß zumindest
stets noch der tiefste bzw. äußerste Bereich
iher wellenförmigen
Kontur 6 die Kontaktlage gewährleistet, selbst wenn das
Kontaktsteckergehäuse 1 plan
auf der Scheibe aufliegt.
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Die stromzuführende Verbindung zwischen dem
Kontaktsteckergehäuse 1 und
den schaltungstechnischen Bedienelementen der Fahrzeugkabine erfolgt über ein
Flachbandkabel 9. Die einzelnen Adern 10 des Flachbandkabels 9 sind
kontaktsteckerseitig auf Leiterbahnen 11 eines als Platine
ausgebildeten Einsteckteils 12 aufgelötet oder aufgeklebt. Zur Kontaktverbindung
mit dem Kontaktsteckergehäuse 1 wird
das Einsteckteil 12 in einen an der den Doppelfedern 4a, 4b gegenüberliegenden Stirnseite 13 vorgesehenen
Führungsschlitz 14 des Kontaktsteckergehäuses 1 eingeschoben
(vgl. hierzu 2 bis 6).
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Das Einsteckteil 12 wird
innerhalb des Kontaktsteckergehäuses 1 mittels
eines auf das Kontaktsteckergehäuse 1 aufsteckbaren
und in diesem gehaltenen Querriegels 15 festgelegt. Dazu
ist das Einsteckteil 12 an seinen Längsseiten 16 jeweils
mit einer Ausklinkung 17 versehen, in die an dem Querriegel 15 ausgebildete,
komplementäre
Zapfen 18 eingreifen.
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Der Querriegel 15 wird seinerseits
in einer sowohl an der Oberseite 19 als auch an den Längsseiten 20 des
Kontaktsteckergehäuses 1 ausgebildeten
Nut 21 geführt
(vgl. hierzu 1, 2, 5 und 6).
Der Querriegel 15 ist mit seitlichen, das Kontaktsteckergehäuse 1 in
der Nut 21 einfassenden Verriegelungsarmen 22 versehen,
die jeweils mit einer nach innen vorstehenden Rastnase 23 ausgebildet
sind. Zur Verriegelung der Rastnasen 23 mit dem Kontaktsteckergehäuse 1 sind
an diesem beidseitig in zwei horizontalen Ebenen übereinanderliegende
Rastvorsprünge 24, 25 vorgesehen.
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In einer ersten Rastposition (vgl. 5) verrasten die Rastnasen 23 beim
Herunterdrücken
des Querriegels 15 zuerst mit den auf einer ersten, oberen
Ebene liegenden Rastvorsprüngen 24.
In dieser Vorraststellung laufen zur Arretierung des Einsteckteils 12 die
Zapfen 18 in die seitlichen Ausklinkungen 17 des
Einsteckteils 12. Beim weiteren Herunterdrücken des
Querriegels 15 verrasten die Rastnasen 23 mit
den auf der zweiten, unteren Ebene liegenden Rastvorsprüngen 25.
In dieser Endraststellung (vgl. 6)
ist dann das Einsteckteil 12 des Flachbandkabels 9 sowohl
vollständig
arretiert als auch über
die gesamte Breite des Querriegels 15 auf den Kontakten
26 im Kontaktsteckergehäuse 1 bewegungssicher
festgelegt.
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Das Kontaktsteckergehäuse 1 ermöglicht nicht
nur eine zentrale Stromversorgung aller erforderlichen Anschlüsse, die
zu einer Stelle geführt
werden können,
sondern macht am Einbauort auch keine Anschlußlötungen oder dergleichen mehr
erforderlich. Durch die Doppelfedern 4a, 4b ist
die Kontaktierung abgesichert; selbst wenn sich aufgrund von äußeren Einwirkungen
bzw. flüssen
ein Federbein abheben sollte, wird die Versorgung durch den Kontakt mit
dem anderen Federbein aufrechterhalten. Es liegt zudem im Rahmen
der Ausgestaltungsmöglichkeiten,
je nach Anwendungsfall das Kontaktsteckergehäuse an beiden Stirnseiten mit
Doppelfeder-Kontakten vorzusehen.