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Die Erfindung bezieht sich auf einen Informationsträger entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Informationtsträger als Erzeugnisse der Druckindustrie sind in der Form von Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Prospekten oder auch Ettiketten, Schildern, und dergleichen in vielfältiger Form bekannt. Gemeinsam ist diesen, dass stets eine Seite eines Blattes einseitig oder beidseitig mit Informationen bedruckt wird, dass das Blatt gegebenenfalls in eine einfach handhabbare, insbesondere transportierbare Form gefaltet wird, wobei – abhängig vom Umfang oder auch vom gewünschten Format – mehrere Blätter dauerhaft miteinander verbunden oder auch zu Büchern gebunden und in dieser Form in den Handel gebracht werden.
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Es ist in diesem Zusammenhang ferner bekannt, insbesondere Bücher mit zur Aufnahme elektronischer Speichermedien (z. B. CD-ROM) bestimmten Aufnahmetaschen zu versehen, um dem Nutzer des Buches beispielsweise zusätzliche Informationen über dessen Inhalt zu vermitteln.
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Es ist vor diesem Hintergrund die Aufgabe der Erfindung, einen flächigen Informationsträger der eingangs bezeichneten Art mit Hinblick auf eine Darstellung weiterer, insbesondere unmittelbar wahrnehmbarer Informationen hin auszugestalten. Gelöst ist diese Aufgabe bei einem solchen Informationsträger durch die Merkmale des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
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Erfindungswesentlich ist ein aus wenigstens drei übereinander angeordneten Seiten bestehender Informationsträger, der mit wenigstens einer, eine Teilseite bildenden Einlage versehen ist, die aus der Ebene des Informationsträgers heraus um eine Faltungslinie klappbar ist. Vorteilhafterweise wird bei einem aus drei Seiten bestehenden Informationsträger die klappbare Teilseite ein Teil der mittleren Seite sein, wohingegen in eine vordere Seite, aus der die Teilseite herausklappbar ist, ein Ausschnitt angeordnet ist. Die Teilseite ist auf diese Weise geschützt angeordnet. Bei einem aus mehr als drei Seiten bestehenden Informationsträger kann die Einlage auch zwei oder mehr Teilseiten umfassen.
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Die Merkmale der Ansprüche 2 und 3 sind auf die Zweckbestimmung der Teilseiten gerichtet sowie auf die weitere Ausgestaltung des Informationsträgers, dessen letzte Seite, die derjenigen gegenüberliegt, aus der die Einlage herausklappbar ist, geschlossen ausgebildet ist. Nach Maßgabe einer eventuell beidseitigen Belegung mit Informationen sowie der Anzahl der Teilseiten wird die zur Informationsvermittlung zur Verfügung stehende Fläche in einfacher Weise vergrößert.
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Gemäß den Merkmalen der Ansprüche 4 und 5 kann jeder Informatiansträger mit mehreren Einlagen ausgerüstet sein, die sich nicht überdenken. In weiterer Ausgestaltung können die mehreren Einlagen auch nach unterschiedlichen Selten des Informationsträgers herausklappbar sein.
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Lediglich zur Vereinfachung der manuellen Betätigung könnenn entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 6 die Teilseiten mit einer Griffmulde versehen sein.
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Die Merkmale des Anspruchs 7 sind auf eine besonders zuverlässige Art der Fixierung der Teilseiten der Einlage in deren Schließzustand gerichtet. Gleichzeitig ist auf diese Weise auch ein Schutz der Teilseiten vor Beschädigungen erreicht.
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Es ist ferner die Aufgabe der Erfindung, ein Buch zu konzipieren, welches unter Benutzung erfindungsgemäßer Informationsträger hergestellt ist. Gelöst ist diese Aufgabe bei einem solchen Buch alternativ durch die Merkmale der Kennzeichnungsteile der Ansprüche 8 oder 10.
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Erfindungswesentlich ist gemäß Anspruch 8, daß eine Einbanddecke für das Buch aus zwei Informationsträgern besteht, die durch einen im Querschnitt U-förmigen Buchrücken zusammen gehalten werden. Der Buchrücken kann eine besondere Ausgestaltung mit Hinblick auf eine Dekorfunktion aufweisen und beispielsweise aus einem Metall wie Kupfer, Gold, Silber, Messing, Alunminium oder auch einem Edelstahl bestehen. Wesentlich ferner daß zum Zusammenhalt des Buches eine Anordnung von Lochungen benutzt wird, welche zur Aufnahme von Verschraubungen, Nieten oder auch sonstigen vorzugsweise lösbaren Verbindungselementen bestimmt sind. Auf diese Weise sind Seiten des Buches austauschbar angeordnet.
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Gemäß den Merkmalen des Anspruchs 9 kann der Buchrücken auch aus einem Kunststoff bestehen.
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Erfindungswesentlich ist gemäß Anspruch 10 daß eine Einbanddecke für das Buch aus einer Grundseite besteht, auf der die beiden Informationsträger, um die Breite eines Buchrückens voneinander beababstandet angeordnet sind. Der Zusammenhalt des Buches im Übrigen kann in herkömmlicher Weise eingerichtet sein und beispielsweise auf einer Verklebung beruhen.
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Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungsfiguren näher erläutert werden. Es zeigen:
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1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Informationsträgers in der Draufsicht;
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2 eine Darstellung des Informationsträgers in einer Schnittebene II-II der 1;
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3 eine Darstellung des Infomationsträgers gemäß 2 mit herausgeklappter Einlage;
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4 eine Verwendung zweier Informationsträger gemäß 1 als Einbanddecken eines Buches in der Draufsicht;
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5 eine perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäß hergestellten Buches;
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6 eine Darstellung eines zweiten erfindungsgemäßen Informationsträgers in der Draufsicht;
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7 eine Darstellung eines dritten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Informationsträgers in der Draufsicht;
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8 eine perspektivische Darstellung eines Zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäß hergestellten Buches;
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9 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Informationsträgers in der dessen oberste bzw. erste Seite zeigenden Draufsicht;
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10 eine Draufsicht auf die zweite Seite des Informationsträgers gemäß 9;
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11 eine Draufsicht auf die dritte Seite des Informationsträgers gemäß 9;
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12 eine Draufsicht auf die vierte Seite des Informationsträgers gemäß 9;
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13 eine draufsicht auf die fünfte Seite des Informationsträgers gemäß 9;
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14 eine Draufsicht auf die sechste bzw. unterste Seite des Informationsträgers gemäß 9.
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In den 1 und 2 ist mit 1 ein flächiger, ebener, die Größe einer Buchseite aufweisender Informationsträger bezeichnet, der aus drei miteinander verbundenen, übereinander gelegten Seiten 2 bis 4 besteht.
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2 zeigt die Seiten 2 bis 4, die aus Gründen der zeichnerischen Einfachheit mit einer gleichen Dicke dargestellt sind. Dies ist nicht unbedingt notwendig und es können beispielsweise die äußeren Seiten 2, 4 eine relativ größere Dicke als die innere Seite 3 aufweisen. Es ist ebenfalls nicht notwendig, da der Informationsträger 1 aus drei übereinander gelegten Seiten besteht und es kommen gleichermaßen mehr als drei Seiten in Betracht.
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Der Informationsträger 1 ist durch eine Einlage 5 gekennzeichnet, die in der Draufsicht rechteckig gestaltet ist und durch drei aneinander grenzende Schittlinien 6, 7, 8 begrenzt wird, wohingegen die Rechteckgestalt der Einlage 5 im Übrigen durch eine Faltungslinie 9 begrenzt wird, deren Zweck im Folgenden noch eräutert werden wird.
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Wesentlich ist, dass im vorliegenden Fall die Schnittlinien 6, 7, 8 die aufeinanderfolgenden Seiten 2 und 3 durchdringen, wobei die Faltungslinie 9 in der ersten Seite 2 ebenfalls ein Schnitt ist, so dass sich in dieser ein rechteckiger Ausschnitt 10 befindet.
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Die Einlage 5 umfasst somit eine, durch die Schnittlinien 6 bis 8 umfänglich begrenzte Teilseite 12 gekennzeichnete Struktur, die unter Benutzung einer an die Schnittlinie 7 angrenzenden Griffmulde 11 in Richtung der Pfeile 13 aus der Ebene des Informationsträgers 1 heraus bzw. in diese zurück klappbar ist.
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3 zeigt die Einlage 5 in einer um die Faltungslinie 9, somit aus der Ebene der zweiten Seite 3 herausgeklappten Stellung, welche die Teilseite 12 erkennen läßt.
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Praktisch kann es sich bei dem Informationsträger 1 um ein Blatt eines Prospektes, eines Informationsblattes oder auch einer beliebigen Druckschrift handeln, aus deren Vorderseite die Einlage 5 herausklappbar ist, eine Teilseite bildendend, deren Vorder- und Rückseite mit Text und/oder Grafik belegt sein kann.
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Die zur Vermittlung von Informationen in der Form von Text oder Grafik zur Verfügung stehende Fläche wird bei dem Informationsträger 1 durch die beiden Seiten der Einlage 5 vergrößert.
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Es sind zahlreiche Variationen des vorstehend beschriebenen Prinzips möglich. Beispielsweise können in der Ebene des Informationsträgers 1 auch mehrere herausklappbare Einlagen 5, begrenzt lediglich durch dessen mechanische Stabiltät vorgesehen sein. Schließlich können sowohl in der Vorderseite als in der Rückseite des Informationsträgers derartige herausklappbare, einander nicht überlappende Einlagen 5 vorgesehen sein. Schließlich können mehr als drei Seiten 2 bis 4 den Informationsträger 1 bilden, so dass die Einlage 5 auch mehrere Teilseiten umfassen kann, die gegebenenfalls beidseitig mit Text und/oder Grafik belegt sein können.
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4 zeigt beispielhaft eine vorteilhafte Anwendung des Erfindungsgegenstands in der Form einer Einbanddecke 14 eines Buches. Hierbei können ein oder auch zwei Informationsträger 1 entsprechend 1 benutzt werden, von denen einer oder auch beide mit Einlagen 5 ausgerüstet sind.
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Die Herstellung einer solchen Einbanddecke 14 kann besonders vorteilhaft derart durchgeführt werden, daß auf einer, der Vorder- und der Rückseite gemeinsamen Außenseite eine diesen gemeinsame Grundseite 15 vorgesehen ist, welche auch einen, die Funktion eines Buchrückens 16 erfüllenden Abschnitt aufweist. Auf dieser Grundseite 15 werden beiderseits des zur Darstellung des Buchrückens 16 bestimmten Abschnitts die jeweils aus mehreren Seiten bestehenden Informationsträger 17, 18 dadurch hergestellt, dass die mehreren Seiten, welche gegebenenfalls unterschiedliche Dicken aufweisen, übereinander gelegt und dauerhaft miteinander verbunden werden, dies jedoch Ausnahme der Abschnitte, die zur Darstellung der wenigstens einen Einlage 5 bestimmt sind. Dadurch, daß der Buchrücken 16 lediglich durch die Grundseite 15 gebildet ist, entsteht eine funktionsgerechte, insbesondere im Buchrückenbereich trotz steifer Vorder- und Rückseiten im Übrigen flexible Einbanddecke 15.
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4 zeigt lediglich beispielhaft eine Einbandecke 16, deren Vorderseite innenseitig mit einer Einlage 5 ausgerüstet ist. Die Einlage 5 kann sich jedoch gleichermaßen auch auf der Außenseite befinden. Schließlich können derartige Einlagen 5 sowohl auf der Innen- als auch auf der Außenseite vorgesehen sein.
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5 zeigt ein mit unter Verwendung einer erfindungsgemäßen Einbanddecke 14 hergestelltes Buch 19. Man erkennt, daß dessen Vorder- und Rückseite, bedingt durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung dieser Seiten eine im Vergleich zu dem Buchrücken 16 deutlich größere Dicke aufweisen. Ein behinderungsfreies Öffnen und Schließen des Buches ist somit gesichert.
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Man erkennt ferner, daß unter Verwendung erfindungsgemäßer Informationsträger 1, 17, 18 zahlreiche Erzeugnisse der Druckerpresse in vielfältiger Weise mit weiteren, zur Vermittlung von Informationen alter Art bestimmten Flächen ausgerüstet werden können.
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6 zeigt eine erste Variante eines Informationsträgers 20, der wie derjenige gemäß 1 aus wenigstens drei übereinander gelegten Seiten besteht, wobei lediglich eine, in der Zeichnung obere Seite 4' mit einem zwei Lochungen 22 aufweisenden Randstreifen 21 versehen ist. Der Informationsträger 20 ist im übrigen gleichermaßen mit einer Einlage 5 versehen, die um eine Faltungslinie 9 aus der Ebene der mittleren Seite herausklappbar ist und hierbei durch einen Ausschnitt 10 der obersten Seite hindurchgeführt wird.
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7 zeigt eine zweite Variante eines Informationsträgers 23, der wiederum aus drei übereinander gelegten Selten besteht, wobei die obere bzw äußerste Seite mit einer oin der Draufsicht kreisförmigen, zur Aufnahme beispielsweise einer CD bestimmten, an sich bekannten Tasche 24 versehen ist. Zu diesem Zweck ist eine mittlere der drei Seiten mit einem kreisförmigen Ausschnitt 26 versehen, wohingegen die oberste Seite eine halbkreisförmige Schnittkante 25 zeigt, durch welche eine zur Außenseite heraus schwenkbare Klappe dargestellt ist. An der unteren der drei Seiten ist wiederum ein mit Lochungen 22 versehener Randstreifen 21 angeordnet.
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8 zeigt ein Buch 27, welches unter Verwendung der beiden Informationsträger 20, 23 hergestellt ist, wobei die Tasche 24 auf der Innenseite und die Einlage 5 auf der Außenseite erscheint. Beide Informationsträger 20, 23 erfüllen die Funktion von Einbanddecken, die mit einem starren, aus Metall oder auch einem Kunststoff bestehenden Buchrücken 28 zu einem vollständigen Bucheinband kompettiert werden.
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Die Seiten 29 des Buches 27 werden unter Mitwirkung der Lochungen 22, welche sich gleichermaßen durch die Informationsträger 20, 23 als auch den Buchrücken 28 hindurch erstrecken, in einem Verbund gehalten, und zwar durch nicht dargestellte Schrauben, Niete oder dergleichen Verbindungsmittel.
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Aufgrund des mechanisch einfachen Aufbaus des Verbundsystems zwischen den Informationsträgern 20, 23, dem Buchrücken 28 und den Seiten 29 bietet dieses Konzept vorteilhafte Möglichkeiten einer individuellen Gestaltung. Dadurch, dass die Randstreifen 21 an lediglich einer der jeweils drei Seiten des Informationsträgers 20, 23 angeordnet sind, ist ein leichtes Öffnen und Schließen des Buches 27 gegeben.
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9 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Informationsträgers 30 in der Draufsicht, dessen erste bzw. oberste Seite 31 mit einem Ausschnitt 32 versehen ist. Wie die 10 bis 14 erkennen lassen, besteht der Informationsträger 30 aus insgesamt fünf Seiten, von denen die oberste Seite 31 dicker als die übrigen Seiten bemessen sein kann.
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Die in 10 gezeigte zweite Seite 33 ist mit einer durch Schnittlinien 34, 35, 36 und eine Faltungslinie 37 begrenzten Einlage 5 versehen, wobei in einem mittleren Bereich der unteren Schnittkante 36 eine beispielsweise dreieckförmige Lasche 38 angeordnet ist.
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Wie die 11, 12 und 13 zeigen, sind die dritte, vierte und fünfte Seite 39, 40, 41 in gleicher Weise mit Einlagen 5' versehen, die jeweils durch eine Faltungslinie 37 und Schnittlinien 34, 35, 36' begrenzt sind, wobei die Schnittlinien 36' gerade verlaufen und nicht durch eine Lasche gekennzeichnet sind.
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Eine der Lasche 38 entsprechende Ausnehmung 42 ist jedoch gleichförmig in den Berandungen der Einlage 5' aller Seiten 33, 39 40, 41 vorgesehen.
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Die unterste, in 14 gezeigte Seite ist hingegen geschlossen ausgebildet.
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Sämtliche der Einlagen 5, 5' bilden jeweils Teilseiten, die zur Informamtionsvermittlung nutzbar sind.
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Infolge der an der Einlage 5 angeordneten Lasche 38, die zum Untergreifen der Berandung des Ausschnitts 32 bestimmt ist, ist ein stabiler Haltezustand der genannten Teilseiten gegeben, der gleichzeitig Schutz vor Beschädigungen bietet.
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Der Informationsträger 30 entspricht im Übrigen, auch hinsichtlich seiner Nutzbarkeit im Rahmen der Einbanddecke eines Buches denjenigen der vorstehend bereits beschriebenen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Informationsträger
- 2
- Seite
- 3
- Seite
- 4
- Seite
- 5
- Einlage
- 5'
- Einlage
- 6
- Schnittlinie
- 7
- Schnittlinie
- 8
- Schnittlinie
- 9
- Faltungslinie
- 10
- Ausschnitt
- 11
- Griffmulde
- 12
- Teilseite
- 13
- Pfeile
- 14
- Einbanddecke
- 15
- Grundseite
- 16
- Buchrücken
- 17
- Informationsträger
- 18
- Informationsträger
- 19
- Buch
- 20
- Informationsträger
- 21
- Randstreifen
- 22
- Lochung
- 23
- Informationsträger
- 24
- Tasche
- 25
- Schnittkante
- 26
- Ausschnitt
- 27
- Buch
- 28
- Buchrücken
- 29
- Seiten
- 30
- Informationsträger
- 31
- Seite
- 32
- Ausschnitt
- 33
- Seite
- 34
- Schnittlinie
- 35
- Schnittlinie
- 36
- Schnittlinie
- 36'
- Schnittlinie
- 37
- Faltungslinie
- 38
- Lasche
- 39
- Seite
- 40
- Seite
- 41
- Seite
- 42
- Ausnehmung
- 43
- Seite