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DE202004003703U1 - Leuchtkörper - Google Patents

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DE202004003703U1
DE202004003703U1 DE202004003703U DE202004003703U DE202004003703U1 DE 202004003703 U1 DE202004003703 U1 DE 202004003703U1 DE 202004003703 U DE202004003703 U DE 202004003703U DE 202004003703 U DE202004003703 U DE 202004003703U DE 202004003703 U1 DE202004003703 U1 DE 202004003703U1
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DE
Germany
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filament
shell
cover
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light
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DE202004003703U
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English (en)
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Zweibrueder Optoelectronics GmbH
Original Assignee
Zweibrueder Optoelectronics GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V15/00Protecting lighting devices from damage
    • F21V15/01Housings, e.g. material or assembling of housing parts
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21WINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO USES OR APPLICATIONS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS
    • F21W2121/00Use or application of lighting devices or systems for decorative purposes, not provided for in codes F21W2102/00 – F21W2107/00
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO THE FORM OR THE KIND OF THE LIGHT SOURCES OR OF THE COLOUR OF THE LIGHT EMITTED
    • F21Y2115/00Light-generating elements of semiconductor light sources
    • F21Y2115/10Light-emitting diodes [LED]

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)

Abstract

Leuchtkörper (1) mit einer Schale (2') sowie einer Abdeckung (2), die mit der genannten Schale unter Bildung eines geschlossenen Leuchtkörpers zur Aufnahme eines Leuchtmittels (3), einer Batterie (4), eines Schalters sowie eines die genannten Teile verbindenden Stromkreises lösbar verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale (2') und die Abdeckung (2) mittels mindestens eines Magneten (5) verbunden sind.

Description

  • Leuchtkörper gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen. Neben fest installierbaren Leuchtkörpern, gibt es aufstellbare sowie tragbare bzw. mitführbare Formen. Letztere werden in der Hand gehalten oder beispielsweise an der Bekleidung von Personen befestigt. Hierzu zählen Taschenlampen und Signalleuchten jeglicher Art. Sie helfen in der Dunkelheit zu sehen, oder von anderen gesehen zu werden.
  • Des Weiteren gibt es Leuchtkörper, die als Werbeträger eingesetzt oder lediglich als Schmuckobjekt gesehen werden.
  • In der Regel besitzen insbesondere nicht fest installierte Leuchtkörper ein Gehäuse, in dem ein Leuchtmittel, eine Batterie zur Stromversorgung des Leuchtmittels sowie die einen Stromkreis herstellenden Teile untergebracht sind. Das Gehäuse besteht entweder teilweise oder ganz aus lichtdurchlässigem Material oder weist Öffnungen auf, durch die das Licht des Leuchtmittels geradlinig, gebrochen und/oder gestreut austreten kann.
  • Bei einigen Ausführungsformen wird das Gehäuse aus zwei Halbschalen gebildet, die nach Einbringen der technischen Komponenten aufeinander gesetzt und dauerhaft miteinander verschweißt oder verklebt werden. Dies hat jedoch den Nachteil, dass das Leuchtmittel oder die Batterie ohne Zerstörung des Gehäuses im Nachhinein nicht mehr ausgetauscht werden können. Der Leuchtkörper wird zum Wegwerfartikel.
  • Bei hochwertigen Gehäuseausführungen bestehend aus zwei Halbschalen werden daher oftmals Schraubverbindungen eingesetzt. Das Lösen und Wiedereinsetzen der Schrauben ist jedoch unhandlich und zeitaufwendig. Es besteht zudem die Gefahr, dass die gelösten Schrauben schnell verloren gehen. Ferner können sichtbare Befestigungsmittel den optischen Gesamteindruck des Leuchtobjektes stören.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Leuchtkörper mit einer Schale und einer Abdeckung zu schaffen, welche ohne sichtbare Befestigungsmittel lösbar miteinander verbunden sind.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass mindestens ein Magnet die Schale und die Abdeckung lösbar miteinander verbindet. Vorzugsweise bestehen die Schale und die Abdeckung aus zwei im Wesentlichen formgleichen Halbschalen.
  • Der Magnet ist nach einer Ausgestaltung der Erfindung in einer Ausnehmung einer Halbschale angeordnet, während die andere Halbschale einen dem Magneten gegenüberliegenden magnetisierbaren Bereich aus einem Ferro-magnetischen Material und/oder einen weiteren Magneten aufweist. Über die Anziehungskraft zwischen dem ersten Magneten und dem magnetisierbaren Bereich bzw. den zweiten Magneten werden die Halbschalen zusammengehalten. Dabei besitzen die sich gegenüberliegenden Magnete eine unterschiedliche Polarität.
  • Die Form des Leuchtkörpers bestimmt Anzahl und Anordnung der Magnete innerhalb der Halbschalen. Als Grundform eignen sich einfache geometrische Figuren, wie Kreis oder Rechteck, aber auch die Umrisse einfacher Symbole, wie Herz, Stern oder Tannenbaum.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform besteht das Leuchtmittel aus einer oder mehreren Leuchtdioden. Gegenüber anderen Leuchtmitteln besitzen sie insbesondere den Vorteil sehr kleinvolumig zu sein, so dass sehr flache und/oder kompakte Leuchtkörper möglich sind. Zudem haben Leuchtdioden einen geringen Stromverbrauch, so dass bereits Kleinstbatterien zu ihrer Versorgung ausreichen.
  • Das jeweilige Emissionsspektrum der Diode bestimmt die Farbe des abgestrahlten Lichts. Durch den Einsatz mehrerer, alternativ schaltbarer Leuchtdioden unterschiedlicher Emissionsspektren ist es möglich, die Lichtfarbe des Leuchtkörpers wahlweise zu wechseln. Einen weiteren Effekt erzielt man durch eine entsprechende Schaltung der Dioden, so dass sie wahlweise das Licht kontinuierlich oder intermittierend abgeben. Ein blinkendes Licht erhöht zudem die Signalwirkung des Leuchtkörpers.
  • Bei Halbschalen aus nicht lichtdurchlässigem Material sind eine oder mehrere Lichtaustrittsöffnungen in mindestens einer Schale vorgesehen. Zum Schutz des Leuchtmittels weisen diese Öffnungen eine Abdeckung bzw. Füllung aus einem lichtdurchlässigen Material, vorzugsweise Kunststoff, auf. Die Öffnungen können jede beliebige Form und Größe haben.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform besitzt das Gehäuse des Leuchtkörpers eine weitere Öffnung, durch die ein Stift als An- und Ausschalter geführt wird. Auf Druck des Stiftes wird über eine mehrstufige Schaltung des Leuchtmittels in einer ersten Stufe zunächst ein langsam blinkendes Licht abgegeben, danach in einer zweiten Stufe ein schnell pulsierendes Licht und schließlich in einer dritten Stufe ein Dauerlicht. Bei nochmaliger Betätigung des Schalters wird der Leuchtkörper wieder ausgeschaltet. Statt eines Stiftes kann die Schaltung auch einen Knopf oder dergleichen aufweisen, um den Stromkreis zu öffnen oder zu schließen.
  • In einer weiteren Ausgestaltung des Leuchtkörpers ist am Stift der Schaltung ein Schlüsselring befestigt. Der Schlüsselring könnte aber auch über andere Verbindungsglieder am Gehäuse angebracht sein.
  • Statt eines Schlüsselrings wäre auch die Anbringung eines Clips von Vorteil, um den Leuchtkörper mitführen zu können.
  • Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich zudem aus den in den Unteransprüchen genannten Merkmalen.
  • Der erfindungsgemäße Leuchtkörper wird nachfolgend in einem Ausführungsbeispiel anhand der zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: Vorderansicht eines Leuchtkörpers
  • 2: Seitenansicht des Leuchtkörpers nach 1
  • 3: Innenansicht einer Halbschale des Leuchtkörpers nach 1 und 2 Der in 1 und 2 dargestellte Leuchtkörper 1 besteht aus zwei metallischen, im Wesentlichen formgleichen Halbschalen 2, 2'. Sie weisen die Umrissform eines Herzens auf. Halbschale 2 besitzt mittig eine ebenfalls herzförmige Öffnung 6, die mit transparentem Kunststoff versiegelt ist. Hinter der Öffnung 6 liegen zwei Leuchtdioden als Leuchtmittel 3.
  • 3 zeigt die Innenansicht einer Halbschale des Leuchtkörpers nach 1 und 2. Der Form der Halbschale angepasst liegt jeweils in den Rundungen, sowie in der Herzspitze ein Magnet 5 in einer Ausnehmung der Halbschale. Die Lage der Magnete in der zweiten Halbschale ist gespiegelt. Damit sich die in den Halbschalen gegenüberliegenden Magnete anziehen und die Halbschalen zusammenhalten, weisen sie eine unterschiedliche Polarität auf. Die Magnete des dargestellten Leuchtkörpers sind Permanentmagnete.
  • In der Halbschale 2' ist mittig eine weitere Ausnehmung zur Aufnahme der Batterie 4 angeordnet. Sie umfasst in der dargestellten Ausführungsform mindestens eine Knopfzelle. Nicht dargestellt sind Verdrahtung und Schaltung der einzelnen Komponenten des Leuchtkörpers.
  • Im Hinblick auf die Herzform des Leuchtkörpers strahlt die Leuchtdiode rotes Licht ab.

Claims (14)

  1. Leuchtkörper (1) mit einer Schale (2') sowie einer Abdeckung (2), die mit der genannten Schale unter Bildung eines geschlossenen Leuchtkörpers zur Aufnahme eines Leuchtmittels (3), einer Batterie (4), eines Schalters sowie eines die genannten Teile verbindenden Stromkreises lösbar verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale (2') und die Abdeckung (2) mittels mindestens eines Magneten (5) verbunden sind.
  2. Leuchtkörper (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale (2') und die Abdeckung (2) zwei im Wesentlichen formgleiche Halbschalen sind.
  3. Leuchtkörper (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Umriss der Halbschalen eine einfache geometrische Form aufweist, vorzugsweise die eines Kreises.
  4. Leuchtkörper (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale (2') und/oder die Abdeckung (2) zumindest in einem Teilbereich aus einem Ferro-magnetischen Material besteht.
  5. Leuchtkörper (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schale (2') und/oder die Abdeckung (2) eine oder mehrere Öffnungen (6) besitzt.
  6. Leuchtkörper (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (6) eine Abdeckung aus lichtdurchlässigem Material, vorzugsweise aus Kunststoff, aufweist.
  7. Leuchtkörper (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (3) mindestens eine Leuchtdiode (LED) umfasst.
  8. Leuchtkörper (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtdiode ein Emissionsspektrum besitzt, so dass sie einfarbiges Licht, vorzugsweise rotes Licht, abgibt.
  9. Leuchtkörper (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass über den Schalter oder über mehrere Schalter eine kontinuierliche und/oder intermittierende Lichtabstrahlung des Leuchtmittels (3) wählbar ist.
  10. Leuchtkörper (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter einen aus der Leuchtkörpergehäusewand herausragenden Stift aufweist, der zum Ein- und Ausschalten des Leuchtmittels längsaxial verschiebbar ist.
  11. Leuchtkörper (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Magnet (5) oder mehrer Magnete in der Schale (2') und/oder in der Abdeckung (2) angeordnet ist bzw. sind und jedem Magneten ein magnetisierbarer Bereich oder ein weiterer Magnet in dem zu verbindenden Gehäuseteil gegenüberliegt.
  12. Leuchtkörper (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Magnet (5) ein Permanentmagnet ist.
  13. Leuchtkörper (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Batterie (4) mindestens eine Knopfzelle umfasst.
  14. Leuchtkörper (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtkörper ein Befestigungselement aufweist, vorzugsweise einen Schlüsselring.
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