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DE202007006347U1 - Leuchteinrichtung, die an einem Körper anzubringen ist - Google Patents

Leuchteinrichtung, die an einem Körper anzubringen ist Download PDF

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DE202007006347U1
DE202007006347U1 DE200720006347 DE202007006347U DE202007006347U1 DE 202007006347 U1 DE202007006347 U1 DE 202007006347U1 DE 200720006347 DE200720006347 DE 200720006347 DE 202007006347 U DE202007006347 U DE 202007006347U DE 202007006347 U1 DE202007006347 U1 DE 202007006347U1
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • F21V21/08Devices for easy attachment to any desired place, e.g. clip, clamp, magnet
    • F21V21/084Head fittings

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)
  • Arrangement Of Elements, Cooling, Sealing, Or The Like Of Lighting Devices (AREA)

Abstract

Leuchteinrichtung, die an einem Körper anzubringen ist, bestehend aus
– mindestens einem Leuchtmittel
– einer Stromversorgung zur Betreibung des Leuchtmittels
sowie
– einer Befestigungseinrichtung zur Anbringung und Fixierung an einem Körper dadurch gekennzeichnet, dass durch die Leuchteinrichtung (1) aus einem Grundkörper (2) und auf dem Grundkörper (2) angebrachte Leuchtmittel (3) besteht, wobei der Grundkörper (2) im Wesentlichen aus einer flexiblen Leiterplatine besteht.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Leuchteinrichtung, die an einem Körper anzubringen ist, bestehend aus
    • – mindestens einem Leuchtmittel
    • – einer Stromversorgung zur Betreibung des Leuchtmittels sowie
    • – einer Befestigungseinrichtung zur Anbringung und Fixierung an einem Körper.
  • Stand der Technik
  • Leuchteinrichtungen sind in vielfältigen Ausführungen bekannt. Die hier als Stand der Technik zugrundeliegenden Leuchteinrichtungen weisen die Eigenschaft auf, ein bestimmtes Leuchtfeld zu erzeugen, in diesem Bereich Helligkeit bereitzustellen.
  • Ein ausgewählter Stand der Technik weist die Eigenschaft auf, Leuchteinrichtungen an einem Körper eines Menschen in der Ausbildung einer Stirnlampe anzubringen. Die Stirnlampe besteht aus der Leuchteinheit und einem mit der Leuchteinheit gekoppelten Stirnband. Dieses Stirnband ist derart bemessen, dass es beispielsweise an dem Kopf eines Menschen anbringbar ist. Mit dieser Ausführung kann das Gesichtsfeld des Menschen ausreichend ausgeleuchtet werden. Andere Ausführungen sehen vor, dass die Leuchteinheit mit einer allgemeinen Befestigungseinrichtung versehen sind, die an einem beliebigen Körper anbringbar sind. Körper können dabei Pfosten, Zeltstangen, Steine oder ähnliches sein.
  • Als Leuchtmittel dienen Glühlampen. Bei neueren Ausführungen sind auch Leuchtdioden (LED) bekannt.
  • Die Stromversorgung selbst ist in der Regel mittels Akkus oder Batterien vorgesehen. Bei einigen Ausführungsbeispielen ist die Stromversorgung unmittelbar am Stirnband angeordnet, sodass Stirnband, Leuchtmittel und Stromversorgung eine komplexe Einheit bilden. Andere Ausführungen sehen vor, die Stromversorgung extern anzuordnen, sodass zwischen der eigentlichen Stirnlampe und der Stromversorgung ein Kabel vorgesehen ist. Sinn und Zweck dieser externen Anordnung ist es unter anderem, dass die Stromversorgung unmittelbar am Körper getragen werden kann, sodass die Stromversorgung nicht unbedingt extrem tiefen Temperaturen ausgesetzt ist.
  • Ziel der bekannt Stirnlampen ist es auch, dass Gesichtsfeld des Benutzers so weit als möglich auszuleuchten. Hierzu sind in der Regel Reflektoren um die Leuchtmittel angeordnet, die durch entsprechende Reflektionen das Leuchtfeld im Gesichtsfeld vergrössern. Zusätzliche Linsen sehen vor, dass eine Lichtkonzentration im Bereich des Gesichtsfeldes stattfindet, sodass ein grösstmöglicher Bereich ausgeleuchtet wird. Zusätzlich ist das Leuchtmittel beweglich gestaltet, sodass vom Benutzer die entsprechenden Positionen eingestellt werden können.
  • Ziel aller Stirnlampen ist es, die so genannte Streuweite, dass heisst die Ausleuchtung des Gesichtfeldes so gross als möglich zu gestalten.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine sehr einfach aufgebaute und kostengünstige Leuchteinrichtung zur Anwendung an einem Körper bereitzustellen, die zumindest kostengünstig herstellbar ist.
  • Lösung der Aufgabe
  • Die Lösung der Aufgabe ist es, eine Leuchteinrichtung bereitzustellen, die einen Grundkörper und auf dem Grundkörper angebrachte Leuchtdioden umfasst, wobei der Grundkörper im Wesentlichen aus einer flexiblen Leiterplatine besteht.
  • Der Grundgedanke der flexiblen Leiterplatine besteht darin, dass das aus dem Stand der Technik bekannte Kopfband, an dem das Leuchtmittel angebracht ist, vollständig entfällt. Dadurch kann sehr kostengünstig und auf sehr einfache Art und Weise eine Kopflampe oder aber auch eine Leuchteinrichtung, die an einem beliebigen Körper anzubringen ist, hergestellt werden. Die flexible Leiterplatine ist auf der nach Aussen hin weisenden Seite unbedruckt. Dies bedeutet, dass genügend Fläche vorhanden ist, um auch zum Beispiel Werbung oder ähnliche sonstige Drucke, Verzierungen oder Ähnliches anzubringen. Auf der Innenseite, dass heisst auf der dem Körper zugewandten Seite, sind die Leiterbahnen auf der Leiterplatine angebracht. Die vereinfachte Anordnung der Leiterplatinen sieht vor, dass die Leuchtmittel in Reihe geschaltet sind, sodass über einen einzigen Schalter eine An- und Ausfunktion gewährleistet ist.
  • Am freien Ende der beweglichen und flexiblen Leiterplatine ist ein Befestigungsmittel, vorzugsweise in der Ausführung eines Klettverschlusses vorgesehen. Damit kann zum Beispiel ein runder Körper umfasst werden, wobei die freien Enden dann über den Klettverschluss miteinander verschlossen werden. Auf diese Art und Weise ist auch eine Anbringung an einem Kopf eines Benutzers möglich.
  • Die flexible Leiterplatine weist einen hohen Flexibilitätsgrad auf, sodass Winkelveränderungen auch über 100° möglich sind. Die Leiterplatine selbst ist auch in Streifen neigbar, sodass eine sehr kostengünstige Serienfertigung möglich ist.
  • Die Anbringung der Leuchtdioden erfolgt über die so genannte SMD-Technik. Hier kann beispielsweise in einem Lötbad die Leuchtdiode angebracht werden. Alternativ ist es auch möglich, beispielsweise durch Heimarbeiten oder in Behindertenwerkstätten sehr kostengünstig die Leuchtdioden mit den Leiterplatinen über eine Lötverbindung zu konektieren.
  • Die Leichtdioden selbst sind sehr flach ausgestaltet und bilden nahezu mit der auf der Leiterbahn abweisenden Seite der Leiterplatine eine Ebene. Die Leuchtdioden weisen eine flache kleine Linse auf, die fokussiert das emittierende Licht abstrahlt. Dadurch wird vermieden, dass unmittelbar benachbarte Personen durch dieses Licht gestört werden.
  • Sobald die entsprechenden Leuchtdioden auf der flexiblen Leiterplatine angeordnet sind, besteht die Möglichkeit, die dem Körper zugewandten Seite zu polstern. Hier kann ein einfaches Dichtungsband oder Polsterband mit einem einseitigen Klebemittel unmittelbar auf die Leiterplatine beziehungsweise Leiterbahn aufgebracht werden.
  • Das Stromkabel, das zur Versorgung der Leuchtdioden und für die Verbindung zur Stromversorgung notwendig ist, wird ebenfalls an die Leiterbahnen angelötet. Das Kabel kann beliebig lang ausgestaltet sein und unmittelbar mit einem Akkublock konektiert sein.
  • Eine alternative Ausführungsform sieht vor, dass die Lichtstärke zusätzlich einstellbar ist. Dadurch kann auch entsprechende Dimmwirkung erzielt werden. Ein einfacher Potentiometer reicht aus, der zwischen der Stromversorgung und den Leucthmitteln angeordnet ist, um die entsprechende Wirkung zu erzielen.
  • Eine andere alternative Ausführungsform sieht vor, die Leuchtdioden farbig auszugestalten. Dies hat insbesondere choreografische Wirkung. Sind die Leuchtdioden rot, so wird die Blendwirkung weiter reduziert. Insbesondere im Nachtsichtbereich ist dann eine Leuchteinrichtung geschaffen worden, die sehr punktuell und im unmittelbaren Gesichtsfeld Raum ausleuchtet.
  • Eine noch andere Ausführungsform sieht vor, dass zusätzlich Schaltelemente vorgesehen sind, die die Leuchtdioden als Leuchtband wirken lassen, sodass der Reihe nach die ein oder andere Leuchtdiode ein- und ausgeschaltet wird. Dadurch entsteht eine Lauflichtfunktion, die zum einen Hinweischarakter auf eine bestimmte Vorrichtung haben kann, aber auch Warnfunktion ausüben kann.
  • Eine weitere Alternative besteht darin, klein ausgebildete Solarzellenelemente auf der der Leiterbahn abgewandten Seite der Leiterplatine anzubringen. Dadurch kann eine Versorgung über eine externe Stromversorgung zumindest reduziert werden, wenn nicht vollständig weggelassen werden.
  • Die erfindungsgemässe Leuchteinrichtung eignet sich insbesondere zum Lesen nachts im Bett, da der Bettnachbar dadurch nicht durch das weite Streufeld des Leuchtmittels belästigt wird.
  • Eine andere Ausführungsform kann vorsehen, dass beispielsweise ein Chor solche Leuchteinrichtungen im Kopfbereich trägt und so eine choreografische Wirkung erzielt (neben dem eigentlichen Einsatzzweck, Noten auch in Dunkelheit lesen zu können).
  • Der wesentliche Vorteil der Erfindung ist, dass auf sehr kostengünstige Weise und in Massenfertigung die Leuchteinrichtung erzielt werden kann.
  • Sie kann mit einer Einwegbatterie ausgestattet sein, sodass beispielsweise bei Feuerwerksfesten oder sonstigen Events die Leuchteinrichtung an bestimmten Ständen verkauft werden können und zwar zu einem Preis, der einem „Wegwerfartikel" gleich kommt.
  • Zudem bietet die Leuchteinrichtung ausreichend Raum, um entsprechende Werbung platzieren zu können.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen gehen aus der nachfolgenden Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen hervor.
  • Zeichnungen
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Vorderansicht auf die Leuchteinrichtung;
  • 2 eine Rückansicht auf die Leuchteinrichtung gemäss 1.
  • Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
  • In 1 und 2 ist eine Leuchteinrichtung 1 dargestellt. Sie besteht aus einem Grundkörper 2 und mindestens eine auf dem Grundkörper 2 angebrachtes Leuchtmittel 3. Der Grundkörper 2 ist in Form einer Leiterplatine ausgestaltet, wohingegen das Leuchtmittel 3 eine Leuchtdiode ist, die vorzugsweise eine SMD-Ausführung aufweist. Der Grundkörper 2 ist langgestreckt und schmal ausgebildet und weist an seinem jeweiligen Enden Befestigungseinrichtungen 4 auf. Die Befestigungseinrichtungen 4 können in der Form von Klettverschlüssen realisiert sein.
  • Die auf der emittierenden Seite 5 angeordneten Leuchtdioden emittieren in Pfeilrichtung 6 und bilden ein Strahlungsfeld 7. Der übrige Teil des Grundkörpers 2 ist flach und eben ausgebildet, sodass Felder 8 vorgesehen sein können, die beispielsweise mit Werbung bedruckbar sind.
  • Auf der der emittierenden Seite 5 gegenüberliegenden Seite 9, so wie sie in 2 dargestellt ist, ist eine Leiterbahn 10 vorgesehen, die eine elektrische Verbindung zwischen den einzelnen Leuchtmitteln 3 herstellt. Die Leiterbahn ist derart ausgestaltet, dass die Leuchtmittel 3 miteinander verbunden sind, wohingegen ein Schaltelement 11 vorgesehen ist, den entsprechenden Stromkreis beziehungsweise Stromversorgung, die über ein Kabel 12 und eine Strombereitstellungseinrichtung 13 unterbricht.
  • Die Leuchtmittel selbst sind in Bohrungen 14 angeordnet, sodass sie von der gegenüberliegenden Seite 9 der emittierenden Seite 5 durch die Bohrung 14 hindurchgeführt werden können und dann unmittelbar über Lötpunkte an dem Grundkörper 2 befestigt werden können.
  • Zusätzlich ist, wie es in 1 dargestellt ist, ein Polsterelement 16 vorgesehen, das unmittelbar nach der Anordnung der Leuchtmittel 3 auf der gegenüberliegenden Seite 9 der emittierenden Seite 5 angebracht wird. Das Polsterelement erstreckt sich vorzugsweise über die gesamte Länge des Grundkörpers 2.
  • Der Grundkörper 2, der in der Ausbildung einer Leiterplatine vorgesehen ist, ist in sich flexibel. Dies bedeutet, dass der langgestreckte Grundkörper 2 in nahezu jegliche Richtung beweglich und biegbar ist, ohne das die auf dem Grundkörper 2 angebrachten Leiterbahnen 10 beschädigt werden.
  • Die flexiblen Leiterbahnen können in einem Blattformat hergestellt werden, sodass durch einen entsprechenden Trennvorgang die entsprechenden Streifen, die den Grundkörper 2 dann bilden, auf einfache und kostengünstige Weise hergestellt werden können.
  • 1
    Leuchteinrichtung
    2
    Grundkörper
    3
    Leuchtmittel
    4
    Befestigungseinrichtung
    5
    emittierende Seite
    6
    Pfeilrichtung
    7
    Strahlungsfeld
    8
    Felder
    9
    gegenüberliegende Seite
    10
    Leiterbahnen
    11
    Schaltelement
    12
    Stromkabel
    13
    Stromversorgungseinrichtung
    14
    Bohrung
    15
    Lötpunkte

Claims (12)

  1. Leuchteinrichtung, die an einem Körper anzubringen ist, bestehend aus – mindestens einem Leuchtmittel – einer Stromversorgung zur Betreibung des Leuchtmittels sowie – einer Befestigungseinrichtung zur Anbringung und Fixierung an einem Körper dadurch gekennzeichnet, dass durch die Leuchteinrichtung (1) aus einem Grundkörper (2) und auf dem Grundkörper (2) angebrachte Leuchtmittel (3) besteht, wobei der Grundkörper (2) im Wesentlichen aus einer flexiblen Leiterplatine besteht.
  2. Leuchteinrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel (3) Leuchtdioden sind, die auf die Leiterplatine aufgelötet sind.
  3. Leuchteinrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (3) und Grundkörper (2) nahezu eine Ebene bilden.
  4. Leuchteinrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das auf der lichtemittierenden abgewandten Seite (5) eine Polsterung (16) vorgesehen ist.
  5. Leuchteinrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Befestigungseinrichtung (4) an den freien Enden des Grundkörpers (2) vorgesehen ist.
  6. Leuchteinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (4) ein Klettverschluss ist.
  7. Leuchteinrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Stromkabel (12) an Leiterbahnen (10) auf dem Grundkörper (2) der Leuchteinrichtung (1) angebracht, befestigt und konnektiert sind.
  8. Leuchteinrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar an eine Leiterbahn (10) ein Schaltelement (11) angeordnet ist.
  9. Leuchteinrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtstärke der Leuchtmittel (3) variierbar ist.
  10. Leuchteinrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtfarbe der Leuchtmittel (3) variierbar ist.
  11. Leuchteinrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rhythmus des Lichtes (an- und ausschalten) der Leuchtmittel (3) variierbar ist.
  12. Leuchteinrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteinrichtung zusätzliche Solarzellen zur Unterstützung der Stromversorgung (13) vorsieht.
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