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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Leuchteinrichtung, die an einem
Körper
anzubringen ist, bestehend aus
- – mindestens
einem Leuchtmittel
- – einer
Stromversorgung zur Betreibung des Leuchtmittels sowie
- – einer
Befestigungseinrichtung zur Anbringung und Fixierung an einem Körper.
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Stand der Technik
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Leuchteinrichtungen
sind in vielfältigen
Ausführungen
bekannt. Die hier als Stand der Technik zugrundeliegenden Leuchteinrichtungen
weisen die Eigenschaft auf, ein bestimmtes Leuchtfeld zu erzeugen,
in diesem Bereich Helligkeit bereitzustellen.
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Ein
ausgewählter
Stand der Technik weist die Eigenschaft auf, Leuchteinrichtungen
an einem Körper
eines Menschen in der Ausbildung einer Stirnlampe anzubringen. Die
Stirnlampe besteht aus der Leuchteinheit und einem mit der Leuchteinheit
gekoppelten Stirnband. Dieses Stirnband ist derart bemessen, dass
es beispielsweise an dem Kopf eines Menschen anbringbar ist. Mit
dieser Ausführung kann
das Gesichtsfeld des Menschen ausreichend ausgeleuchtet werden.
Andere Ausführungen
sehen vor, dass die Leuchteinheit mit einer allgemeinen Befestigungseinrichtung
versehen sind, die an einem beliebigen Körper anbringbar sind. Körper können dabei
Pfosten, Zeltstangen, Steine oder ähnliches sein.
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Als
Leuchtmittel dienen Glühlampen.
Bei neueren Ausführungen
sind auch Leuchtdioden (LED) bekannt.
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Die
Stromversorgung selbst ist in der Regel mittels Akkus oder Batterien
vorgesehen. Bei einigen Ausführungsbeispielen
ist die Stromversorgung unmittelbar am Stirnband angeordnet, sodass
Stirnband, Leuchtmittel und Stromversorgung eine komplexe Einheit
bilden. Andere Ausführungen
sehen vor, die Stromversorgung extern anzuordnen, sodass zwischen
der eigentlichen Stirnlampe und der Stromversorgung ein Kabel vorgesehen
ist. Sinn und Zweck dieser externen Anordnung ist es unter anderem,
dass die Stromversorgung unmittelbar am Körper getragen werden kann,
sodass die Stromversorgung nicht unbedingt extrem tiefen Temperaturen ausgesetzt
ist.
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Ziel
der bekannt Stirnlampen ist es auch, dass Gesichtsfeld des Benutzers
so weit als möglich auszuleuchten.
Hierzu sind in der Regel Reflektoren um die Leuchtmittel angeordnet,
die durch entsprechende Reflektionen das Leuchtfeld im Gesichtsfeld vergrössern. Zusätzliche
Linsen sehen vor, dass eine Lichtkonzentration im Bereich des Gesichtsfeldes stattfindet,
sodass ein grösstmöglicher
Bereich ausgeleuchtet wird. Zusätzlich
ist das Leuchtmittel beweglich gestaltet, sodass vom Benutzer die
entsprechenden Positionen eingestellt werden können.
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Ziel
aller Stirnlampen ist es, die so genannte Streuweite, dass heisst
die Ausleuchtung des Gesichtfeldes so gross als möglich zu
gestalten.
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Aufgabe der Erfindung
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine sehr einfach aufgebaute und kostengünstige Leuchteinrichtung
zur Anwendung an einem Körper
bereitzustellen, die zumindest kostengünstig herstellbar ist.
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Lösung der Aufgabe
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Die
Lösung
der Aufgabe ist es, eine Leuchteinrichtung bereitzustellen, die
einen Grundkörper und
auf dem Grundkörper
angebrachte Leuchtdioden umfasst, wobei der Grundkörper im
Wesentlichen aus einer flexiblen Leiterplatine besteht.
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Der
Grundgedanke der flexiblen Leiterplatine besteht darin, dass das
aus dem Stand der Technik bekannte Kopfband, an dem das Leuchtmittel
angebracht ist, vollständig
entfällt.
Dadurch kann sehr kostengünstig
und auf sehr einfache Art und Weise eine Kopflampe oder aber auch
eine Leuchteinrichtung, die an einem beliebigen Körper anzubringen
ist, hergestellt werden. Die flexible Leiterplatine ist auf der nach
Aussen hin weisenden Seite unbedruckt. Dies bedeutet, dass genügend Fläche vorhanden
ist, um auch zum Beispiel Werbung oder ähnliche sonstige Drucke, Verzierungen
oder Ähnliches
anzubringen. Auf der Innenseite, dass heisst auf der dem Körper zugewandten
Seite, sind die Leiterbahnen auf der Leiterplatine angebracht. Die
vereinfachte Anordnung der Leiterplatinen sieht vor, dass die Leuchtmittel
in Reihe geschaltet sind, sodass über einen einzigen Schalter
eine An- und Ausfunktion gewährleistet ist.
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Am
freien Ende der beweglichen und flexiblen Leiterplatine ist ein
Befestigungsmittel, vorzugsweise in der Ausführung eines Klettverschlusses
vorgesehen. Damit kann zum Beispiel ein runder Körper umfasst werden, wobei
die freien Enden dann über den
Klettverschluss miteinander verschlossen werden. Auf diese Art und
Weise ist auch eine Anbringung an einem Kopf eines Benutzers möglich.
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Die
flexible Leiterplatine weist einen hohen Flexibilitätsgrad auf,
sodass Winkelveränderungen auch über 100° möglich sind.
Die Leiterplatine selbst ist auch in Streifen neigbar, sodass eine
sehr kostengünstige
Serienfertigung möglich
ist.
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Die
Anbringung der Leuchtdioden erfolgt über die so genannte SMD-Technik. Hier kann
beispielsweise in einem Lötbad
die Leuchtdiode angebracht werden. Alternativ ist es auch möglich, beispielsweise
durch Heimarbeiten oder in Behindertenwerkstätten sehr kostengünstig die
Leuchtdioden mit den Leiterplatinen über eine Lötverbindung zu konektieren.
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Die
Leichtdioden selbst sind sehr flach ausgestaltet und bilden nahezu
mit der auf der Leiterbahn abweisenden Seite der Leiterplatine eine
Ebene. Die Leuchtdioden weisen eine flache kleine Linse auf, die
fokussiert das emittierende Licht abstrahlt. Dadurch wird vermieden,
dass unmittelbar benachbarte Personen durch dieses Licht gestört werden.
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Sobald
die entsprechenden Leuchtdioden auf der flexiblen Leiterplatine
angeordnet sind, besteht die Möglichkeit,
die dem Körper
zugewandten Seite zu polstern. Hier kann ein einfaches Dichtungsband
oder Polsterband mit einem einseitigen Klebemittel unmittelbar auf
die Leiterplatine beziehungsweise Leiterbahn aufgebracht werden.
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Das
Stromkabel, das zur Versorgung der Leuchtdioden und für die Verbindung
zur Stromversorgung notwendig ist, wird ebenfalls an die Leiterbahnen
angelötet.
Das Kabel kann beliebig lang ausgestaltet sein und unmittelbar mit
einem Akkublock konektiert sein.
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Eine
alternative Ausführungsform
sieht vor, dass die Lichtstärke
zusätzlich
einstellbar ist. Dadurch kann auch entsprechende Dimmwirkung erzielt werden.
Ein einfacher Potentiometer reicht aus, der zwischen der Stromversorgung
und den Leucthmitteln angeordnet ist, um die entsprechende Wirkung zu
erzielen.
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Eine
andere alternative Ausführungsform sieht
vor, die Leuchtdioden farbig auszugestalten. Dies hat insbesondere
choreografische Wirkung. Sind die Leuchtdioden rot, so wird die
Blendwirkung weiter reduziert. Insbesondere im Nachtsichtbereich ist
dann eine Leuchteinrichtung geschaffen worden, die sehr punktuell
und im unmittelbaren Gesichtsfeld Raum ausleuchtet.
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Eine
noch andere Ausführungsform
sieht vor, dass zusätzlich
Schaltelemente vorgesehen sind, die die Leuchtdioden als Leuchtband
wirken lassen, sodass der Reihe nach die ein oder andere Leuchtdiode
ein- und ausgeschaltet wird. Dadurch entsteht eine Lauflichtfunktion,
die zum einen Hinweischarakter auf eine bestimmte Vorrichtung haben kann,
aber auch Warnfunktion ausüben
kann.
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Eine
weitere Alternative besteht darin, klein ausgebildete Solarzellenelemente
auf der der Leiterbahn abgewandten Seite der Leiterplatine anzubringen.
Dadurch kann eine Versorgung über
eine externe Stromversorgung zumindest reduziert werden, wenn nicht
vollständig
weggelassen werden.
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Die
erfindungsgemässe
Leuchteinrichtung eignet sich insbesondere zum Lesen nachts im Bett, da
der Bettnachbar dadurch nicht durch das weite Streufeld des Leuchtmittels
belästigt
wird.
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Eine
andere Ausführungsform
kann vorsehen, dass beispielsweise ein Chor solche Leuchteinrichtungen
im Kopfbereich trägt
und so eine choreografische Wirkung erzielt (neben dem eigentlichen Einsatzzweck,
Noten auch in Dunkelheit lesen zu können).
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Der
wesentliche Vorteil der Erfindung ist, dass auf sehr kostengünstige Weise
und in Massenfertigung die Leuchteinrichtung erzielt werden kann.
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Sie
kann mit einer Einwegbatterie ausgestattet sein, sodass beispielsweise
bei Feuerwerksfesten oder sonstigen Events die Leuchteinrichtung
an bestimmten Ständen
verkauft werden können
und zwar zu einem Preis, der einem „Wegwerfartikel" gleich kommt.
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Zudem
bietet die Leuchteinrichtung ausreichend Raum, um entsprechende
Werbung platzieren zu können.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen gehen aus der nachfolgenden Beschreibung,
den Zeichnungen und den Ansprüchen
hervor.
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Zeichnungen
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Vorderansicht auf die Leuchteinrichtung;
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2 eine
Rückansicht
auf die Leuchteinrichtung gemäss 1.
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Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
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In 1 und 2 ist
eine Leuchteinrichtung 1 dargestellt. Sie besteht aus einem
Grundkörper 2 und
mindestens eine auf dem Grundkörper 2 angebrachtes
Leuchtmittel 3. Der Grundkörper 2 ist in Form
einer Leiterplatine ausgestaltet, wohingegen das Leuchtmittel 3 eine
Leuchtdiode ist, die vorzugsweise eine SMD-Ausführung aufweist. Der Grundkörper 2 ist
langgestreckt und schmal ausgebildet und weist an seinem jeweiligen
Enden Befestigungseinrichtungen 4 auf. Die Befestigungseinrichtungen 4 können in
der Form von Klettverschlüssen
realisiert sein.
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Die
auf der emittierenden Seite 5 angeordneten Leuchtdioden
emittieren in Pfeilrichtung 6 und bilden ein Strahlungsfeld 7.
Der übrige
Teil des Grundkörpers 2 ist
flach und eben ausgebildet, sodass Felder 8 vorgesehen
sein können,
die beispielsweise mit Werbung bedruckbar sind.
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Auf
der der emittierenden Seite 5 gegenüberliegenden Seite 9,
so wie sie in 2 dargestellt ist, ist eine
Leiterbahn 10 vorgesehen, die eine elektrische Verbindung
zwischen den einzelnen Leuchtmitteln 3 herstellt. Die Leiterbahn
ist derart ausgestaltet, dass die Leuchtmittel 3 miteinander
verbunden sind, wohingegen ein Schaltelement 11 vorgesehen
ist, den entsprechenden Stromkreis beziehungsweise Stromversorgung,
die über
ein Kabel 12 und eine Strombereitstellungseinrichtung 13 unterbricht.
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Die
Leuchtmittel selbst sind in Bohrungen 14 angeordnet, sodass
sie von der gegenüberliegenden Seite 9 der
emittierenden Seite 5 durch die Bohrung 14 hindurchgeführt werden
können
und dann unmittelbar über
Lötpunkte
an dem Grundkörper 2 befestigt
werden können.
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Zusätzlich ist,
wie es in 1 dargestellt ist, ein Polsterelement 16 vorgesehen,
das unmittelbar nach der Anordnung der Leuchtmittel 3 auf
der gegenüberliegenden
Seite 9 der emittierenden Seite 5 angebracht wird.
Das Polsterelement erstreckt sich vorzugsweise über die gesamte Länge des
Grundkörpers 2.
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Der
Grundkörper 2,
der in der Ausbildung einer Leiterplatine vorgesehen ist, ist in
sich flexibel. Dies bedeutet, dass der langgestreckte Grundkörper 2 in
nahezu jegliche Richtung beweglich und biegbar ist, ohne das die
auf dem Grundkörper 2 angebrachten
Leiterbahnen 10 beschädigt
werden.
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Die
flexiblen Leiterbahnen können
in einem Blattformat hergestellt werden, sodass durch einen entsprechenden
Trennvorgang die entsprechenden Streifen, die den Grundkörper 2 dann
bilden, auf einfache und kostengünstige
Weise hergestellt werden können.
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- 1
- Leuchteinrichtung
- 2
- Grundkörper
- 3
- Leuchtmittel
- 4
- Befestigungseinrichtung
- 5
- emittierende
Seite
- 6
- Pfeilrichtung
- 7
- Strahlungsfeld
- 8
- Felder
- 9
- gegenüberliegende
Seite
- 10
- Leiterbahnen
- 11
- Schaltelement
- 12
- Stromkabel
- 13
- Stromversorgungseinrichtung
- 14
- Bohrung
- 15
- Lötpunkte