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DE20109025U1 - D-Licht - Google Patents

D-Licht

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Publication number
DE20109025U1
DE20109025U1 DE20109025U DE20109025U DE20109025U1 DE 20109025 U1 DE20109025 U1 DE 20109025U1 DE 20109025 U DE20109025 U DE 20109025U DE 20109025 U DE20109025 U DE 20109025U DE 20109025 U1 DE20109025 U1 DE 20109025U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
invention according
tube
base tube
light
leds
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20109025U
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English (en)
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Individual
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Publication date
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Publication of DE20109025U1 publication Critical patent/DE20109025U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S6/00Lighting devices intended to be free-standing
    • F21S6/005Lighting devices intended to be free-standing with a lamp housing maintained at a distance from the floor or ground via a support, e.g. standing lamp for ambient lighting
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21LLIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF, BEING PORTABLE OR SPECIALLY ADAPTED FOR TRANSPORTATION
    • F21L4/00Electric lighting devices with self-contained electric batteries or cells
    • F21L4/02Electric lighting devices with self-contained electric batteries or cells characterised by the provision of two or more light sources
    • F21L4/022Pocket lamps
    • F21L4/027Pocket lamps the light sources being a LED
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • F21V21/06Bases for movable standing lamps; Fixing standards to the bases
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • F21V21/10Pendants, arms, or standards; Fixing lighting devices to pendants, arms, or standards
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO THE FORM OR THE KIND OF THE LIGHT SOURCES OR OF THE COLOUR OF THE LIGHT EMITTED
    • F21Y2115/00Light-generating elements of semiconductor light sources
    • F21Y2115/10Light-emitting diodes [LED]

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)

Description

Gebrauchsmusteranmeldung
D-Licht
Erfinder:
Ingo Nowaczyk Augusta Str. 85 58452 Witten
Vertreter: Rechtsanwalt Marcus Spiralski Heiliger Weg 67-69 44141 Dortmund
Beschreibung:
Durch die Erfindung wird ein multifunktionales Beleuchtungsinstrument geschaffen, dass in der Hand, aber auch am Körper des jeweiligen Benutzers getragen werden kann.
Herkömmliche Handbeleuchtungsinstrumente sind jeweils auf eine bestimmte Funktion zugeschnitten. So dient die altbekannte Taschenlampe dem Verwender primär dazu, sich bei Fehlen von anderen Beleuchtungsmöglichkeiten in der Dunkelheit Licht zu schaffen. Das Licht von Taschenlampen strahlt aufgrund des konkreten Einsatzzweckes meist gelblich oder weiß um die Umgebung aufzuhellen. Die Taschenlampe hat also eine Sicherheitsfunktion. Im Straßenverkehr werden in der Dunkelheit oftmals Reflektoren eingesetzt. Diese können beispielsweise an Rucksäcke von Kindern angehängt werden. Ebenso sind reflektierende Streifen erhältlich, die entweder schon in Bekleidungsstücke eingearbeitet sind, oder mittels Klettverschlüssen an den Armen oder Beinen des Verwenders befestigt werden können. Durch die Reflexion des Lichtes der Scheinwerfer entgegenkommender Fahrzeuge, kann so ein Fußgänger oder Radfahrer in der Dunkelheit auf sich aufmerksam machen. Im Funbereich gehören Leuchtstäbe oder Leuchtröhren zum gegenwärtigen Stand der Technik. Hierbei wird Licht durch chemische Reaktionen von Stoffen erzeugt. Nachteilig ist jedoch, dass sich die lichterzeugenden Reaktionen nicht beliebig oft wiederholen lassen, so dass nach relativ geringer Zeit die Leuchtstärke abnimmt.
Die Erfindung hat die Aufgabe vorbezeichnete Anwendungsbereiche in einem Gerät zu vereinen und zu erweitern.
Das Hauptausführungsbeispiel der Erfindung und weitere vorteilhafte Varianten sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
• ♦ &phgr; · · ·
Es zeigen:
Fig. 1. eine schematisch perspektivische, vereinfachte Darstellung des
erfindungsgemäßen D-Lichts. Es werden die Zylinderförmige Basisröhre (1) mit der ihr zugeordneten Beleuchtungseinrichtung (5) nebst Ein- und Ausschaltknopf (6), sowie die Halteelemente (2) und der die Basisröhre (1) verschließende obere (7) und untere Stopfen (10) abgebildet.
Fig.2. Eine schematische Schnittdarstellung der Erfindung nach
Fig.l. mit zusätzlicher Darstellung der sich in der Basisröhre (1) befindlichen Platine (8) und der Batterien bzw. Akkus (9) als Energieversorgung.
Fig. 3. Eine Detailansicht der Beleuchtungseinrichtung mit den oberen
Enden der Halteelemente (2), verbunden mit den, das Röhrchen (5) verschließenden, Stopfen (3) und den sich in dem Röhrchen befindlichen Träger (4) mit den einzelnen Leuchtelementen.
Fig.4. Eine Anwendungsbeispiel der Erfindung mir einer an die
Basisröhre aufgeklemmte Halterung (12).
Fig. 5. Eine vorteilhafte Variante der Erfindung, wobei die Platine(8)
und die Stromversorgung (9) anstatt in einer Basisröhre (1) in einem abgeflachten Zylinder (13) enthalten ist.
Fig. 6. Eine weitere vorteilhafte Ausführung der Erfindung, wobei die
Platine (8) und die Batterien bzw. Akkus (9) in einen abgeflachten Quader (14) verbaut ist.
• ·
Ein Anwendungsbeispiel der Kombination des D-Lichts mit einem Standelement (15).
Die Erfindung besteht ausweislich des Hauptanspruchs und unter Bezugnahme auf die Zeichnungen im Wesentlichen in der bevorzugten Ausführung aus einer zylinderförmigen Basisröhre (1). Dieser ist eine Beleuchtungseinheit (5) zugeordnet, die in einer Halteeinrichtung (2) gelagert ist. Die Halteeinrichtung (2) ist mit ihrem freien Ende mit der Basisröhre (1) verbunden. In dieser befindet sich eine Platine (8), zur Steuerung der Beleuchtungseinheit (5), sowie die Stromversorgung (9) für das D-Licht.
Fig. 3 zeigt eine detaillierte Ansicht der Beleuchtungseinrichtung.
Durch die in Betrieb genommene Beleuchtungseinrichtung wird Licht in die Umwelt des D-Lichts ausgestrahlt. Die Beleuchtungseinrichtung (5) besteht dabei vorzugsweise aus vier aneinandergelöteten Halbleiterleuchtelementen (4), sogenannten LEDs, in der selben Farbe die als Lichtquelle dienen.
Die Farbstrahlung und die Menge der aneinandergelöteten LEDs kann selbstverständlich je nach Ausgestaltung des D-Lichts variieren.
Anstatt LEDs können auch alternative Lichtquellen verwendet werden.
Diesbezüglich ist der Einsatz aller Arten von Glühlampen, Halogenlampen oder Laserlicht denkbar sofern dabei gewährleistet ist, dass die Größe der Lichtquelle bzw. der Beleuchtungseinrichtung im Verhältnis zu der Funktionalität des D-Lichts nicht unvorteilhaft abweicht.
Die LEDs sind untereinander verbunden und zusammen auf einen Träger (4) aus einem stromleitfähigen Material aufgebracht. Der die LEDs enthaltende Träger (4) ist so in ein Glasröhrchen (5) eingepasst, dass er bei Erschütterungen oder sonstigen mechanischen Einwirkungen auf das D-Licht stets in seiner ursprünglichen, stabilen Lage verbleibt.
Die nötige Stabilität wird vorzugsweise durch in das Röhrchen (5) eingeftäste Führungsnute gewährleistet, in die der Träger mit seinen Außenkanten passgerecht eingeschoben wird.
Das Röhrchen (5) muss dabei nicht notwendigerweise aus Glas bestehen.
Insbesondere bei der Verwendung des D-Lichts im privaten Sport- oder Funbereich, befindet sich es meist in unmittelbarer Körpernähe. Im Falle eines Sturzes oder einer starken mechanischen Einwirkung könnte das Glas, je nach seiner Stärke, möglicherweise splittern und den Benutzer verletzen. Das Röhrchen (5) kann daher auch aus einem jeden andern beliebigen lichtdurchlässigen Material, insbesondere auch aus Kunststoff bestehen.
In einer weiteren Ausführung ist das Röhrchen (5) so geschliffen, dass die austretende Lichtstrahlung gebrochen wird. So kann dabei, je nach Schliff eine Bündelung, Streuung oder eine Diffusion des Lichtes erzielt werden.
Wahlweise oder zusätzlich, kann in das Röhrchen (5) auch ein Reflektor eingearbeitet sein, so dass das Licht nur an der somit offenen Seite des Röhrchens (5) austreten kann.
Das Röhrchen (5) wird durch fest in seine Öffnungen eingeklebte Stopfen (3) aus einem leitenden Material nach außen hin gegen Flüssigkeiten verschlossen, wobei die im Inneren des Glasröhrchens (5) Hegenden Flächen der Stopfen (3) mit den jeweils äußeren LEDs auf dem Träger (4) in Verbindung stehen und so als elektrische Kontakte dienen. Die äußeren Flächen der Stopfen (3) sind so gestaltet, dass sie in ihrem Mittelpunkt eine Einkörnung aufweisen.
Der Beleuchtungseinrichtung sind entsprechend den Zeichnungen zwei Halteelemente(2) zugeordnet. Sie bestehen aus einem stromleitfähigen Metall. In der bevorzugten Ausfuhrung bestehen die Halteelemente (2) aus einem Federstahl mit der Wirkung, dass sie bei mechanischen Einwirkungen immer wieder in ihre ursprüngliche Form zurück federn und praktisch fast unzerstörbar sind. Die Halteelemente (2) sind darüber hinaus mit einer elektrisch isolierenden Schicht ummantelt.
Bezeichnend ist, dass die oberen, nach innen abgebogenen Enden der Halteelemente (2) in die Einkörnungen der äußeren Flächen, der das Glasröhrchen verschließenden, Stopfen (3) greifen. Das Glasröhrchen mit den darin enthaltenden LEDs wird dabei quasi zwischen die als Spange dienenden Halteelemente (2) geklemmt. Dies hat zur Folge, dass die Beleuchtungseinrichtung (5) wie auf einer Achse zwischen den Halteelementen (2) gelagert ist und frei um die eigene Mittelachse gedreht werden kann. Für die konkrete Benutzung des D-Lichts bedeutet dies, dass der durch die Beleuchtungseinrichtung (5) hervorgerufene Lichtschein beliebig in einem Bereich von 360 Grad gelenkt werden kann.
In das obere Ende der Basisröhre (1) ist eine Platine (8) zur Steuerung der Lichtstärke durch Regelung der Betriebsspannung verbaut. Bei dem Betrieb des D-Lichtes mit Batterien (9) sorgt die Platine (8) darüber hinaus für eine gleichbleibende Leuchtkraft, indem sie den Strom für die Beleuchtungseinrichtung nachregelt.
Die unteren, freien Enden der Halteelemente (2) sind mit der Platine (8) verbunden und leiten die dort geregelte Spannung an die Beleuchtungseinrichtung (5) weiter.
Die Basisröhre (1) ist in der bevorzugten Ausführung nach oben hin durch einen eingeklebten, abschließenden Stopfen (7) abgedichtet, wobei dieser mit zwei Bohrungen versehen ist, durch die die unteren Enden der Halteelemente (2) formschlüssig in die Röhre (1) hineinragen und dort und im Inneren mit der Platine (8) verbunden sind. Zusätzlich sind die Durchgänge in dem abschließenden Stopfen mit einer Verbundmasse abgedichtet, so dass keine Feuchtigkeit oder andere Stoffe in das Innere der Basisröhre (1) gelangen können.
Eine weitere Ausführung des oberen Stopfens (7) sieht vor, dass dieser in die obere Öffnung der Basisröhre (1) eingeschraubt wird und die Abdichtung mittels eines sich zwischen dem Stopfen und der Basisröhre befindlichen O-Rings erfolgt.
Die Beleuchtungseinrichtung wird durch einen Schalter (6), der sich in der bevorzugten Ausführung auf dem oberen Stopfen (7) befindet, ein und ausgeschaltet. Der Schalter (6) kann auch seitlich an der Basisröhre (1) verbaut sein.
In einer weiteren Ausfuhrung kann der Schalter (6) ferngesteuert werden und/ oder so mit der Platine (8) zusammenwirken, dass die Lichtleistung Stufenlos regelbar ist.
Die für den Betrieb des D-Lichts notwendige Spannung wird in der bevorzugten Ausführung durch zwei Batterien (9) bzw. Akkus (9) im Mignon-/ AA-Zellen-Format gewährleistet. Vorzugsweise sind die Batterien (9) in der Basisröhre (1) unter der Platine verbaut.
Es können aber auch jegliche andere Größen und/ oder Anzahlen von handelsüblichen Batterien, Akkus oder Brennstoffzellen zur Stromerzeugung verwendet werden, soweit dabei die dafür erforderliche Größe des Hohlraums in der Basisröhre (1) bzw. die Größe der Basisröhre (1) selbst, im Einklang mit der Funktionalität der D-Lichtes in seiner konkreten Ausführung steht.
Eine andere Ausführung der Stromversorgung sieht eine Ummantelung der Basisröhre (1) mit Solarzellen vor, deren Kontakte durch eine Öffnung in der Basisröhre(l) mit der Platine (8) in Verbindung stehen und somit die Energiequelle für die Beleuchtungseinrichtung darstellen.
Mit einem unteren Stopfen (10) , versehen mit einem O-Ring (11), wird die Basisröhre (1) und die sich in ihr befindliche Platine (8) und Energieversorgung (9) nach unten hin abgedichtet.
Der untere Stopfen (10) kann auf seiner unteren Seite eine Bohrung enthalten, in die gemäß Fig. 7 ein mit einem Gewinde versehener Untersetzer (15) eingeschraubt werden kann. Durch die Verbindung mit dem Untersetzer (15) kann das D-Licht auch als Standlampe bzw. -Leuchte eingesetzt werden.
Eine weitere, nicht abgebildete Ausführung sieht vor, dass ein zugespitztes, längliches Metallstück -quasi als Spieß- mit dem unteren Stopfen (10) verschraubt wird. Diese Variante ermöglicht es, das D-Licht mit dem Spieß in den Erdboden o.a. zu fixieren.
Die Basisröhre des D-Lichts kann gemäß Fig. 4. mit einer Halterung (12) versehen sein. In die Halterung (12) kann Riemen eingezogen werden, so dass das D-Licht mit dieser Schlaufe an Gegenstände gehängt werden kann, oder z.B. um den Hals eines Verwenders getragen werden kann.
Gemäß den Figuren 5. und 6. kann die Platine (8) und die Energiequelle (9) anstatt in einer Basisröhre (1) auch in einem abgeflachten Quader (14) oder in einem abgeflachten Zylinder (13) oder in einer jeglichen anderen, dreidimensionalen Form untergebracht sein.
Die Basisröhre (1), bzw. der zur Aufnahme der Energiequelle (8) und der Elektronik
(9) dienende Körper besteht in der bevorzugten Ausführung aus Edelstahl.
Er kann jedoch auch aus andern Materialien, insbesondere aus sämtlichen Arten von (Edel)metallen oder Steinen oder (durchsichtigen) Kunststoffen oder Glas bestehen.
Durch die Erfindung werden die eingangs bezeichneten Anwendungsbereiche vorteilhaft in einem Gerät zusammengefasst, erweitert und bestehende Probleme gelöst. Das D-Licht kann zunächst wie eine herkömmliche Taschenlampe eingesetzt werden. Durch die hohe Leuchtkraft von LEDs eignet es sich besonders dazu, dunkele Areale aufzuhellen. Wegen der, im Gegensatz zu herkömmlichen kleinen Taschenlampenbirnen, starken Leuchtkraft der LEDs, können diese auch in allen Farben eingesetzt werden.
Das D-Licht kann insbesondere im Einsatz mit der Halterung (12) als Warnsignal, bei schlechter Sicht im Straßenverkehr, eingesetzt werden. Es wird einfach an einen Schultornister o.a. oder um den Hals des Verwenders getragen und kann von anderen Verkehrsteilnehmern schon von weitem erkannt werden. Vorteilhaft ist hier dass es, im Gegensatz zu Reflektoren, keiner Anstrahlung durch Scheinwerfer entgegenkommender Fahrzeuge bedarf. Falls die Beleuchtung eines Fahrzeuges ausgefallen ist oder der Fahrer es versäumt hat sie trotz schlechter Sicht einzuschalten, wird seine Aufmerksamkeit trotzdem durch das selbstleuchtende D-Licht geweckt.
Das D-Licht kann ebenfalls im Fun- und Freizeitbereich eingesetzt werden indem es um den Hals getragen wird. Beispielsweise können die verschiedenen Lichtfarben in einer Geschlossenen Umgebung, beispielsweise in einer Diskothek, als nonverbale Kommunikationsmittel eingesetzt werden. So kann zum Beispiel im Rahmen einer Mottoveranstaltung (Singleparty etc.) die eine Farbe signalisieren, dass der / die Träger(in) Kontakt mit anderen möchte, während eine andere Farbe signalisieren kann, dass dies nicht gewünscht ist.
Aufgrund seines Designs und der hochwertigen Materialien kann das D-Licht um den Hals gehängt auch einfach als Schmuckstück getragen werden.
Ebenso kann es als Arbeitslampe benutzt werden, wobei der Verwender beider Hände zur Verrichtung der Arbeit frei hat.
Das D-Licht kann auch als einfache Lampe benutzt werden. In Anwendung mit dem Untersetzter (15) kann es als Stand oder Nachttischlampe im Wohnbereich eingesetzt werden. Wird es mit dem Spieß verschraubt, lässt es sich zum Beispiel als alternative Gartenfackel einsetzten.

Claims (20)

1. Erfindungsgemäße Einrichtung D-Licht dadurch gekennzeichnet, das einer zylinderförmigen Basisröhre (1) aus Edelstahl eine Beleuchtungseinheit (5) zugeordnet ist, die mit einem Schalter (6) ein- und ausgeschaltet werden kann, wobei die Beleuchtungseinheit (5) aus vier LEDs besteht dadurch gekennzeichnet, dass die LEDs auf einer stromleitfähigen Trägerplatte (4) untereinander verbunden sind und die Trägerplatte (4) in Führungsnute in einem Glasröhrchen (5) geschoben wird, wobei das Glasröhrchen (5) durch stromleitfähige Stopfen (3) an den Enden verschlossen wird, in deren Einkörnung an der äußeren Seite spangenartige Halteelemente (2) aus Federstahl greifen und die Halteelemente (2) mit einer isolierenden Schicht überzogen sind dadurch gekennzeichnet, dass, die freien Enden der Halteelemente (2) mit der sich in der Basisröhre (1) befindlichen Platine (8) verbunden sind und die Platine (8) mit zwei, ebenfalls in der Basisröhre (1) enthaltenen, Batterien (9) oder Akkus (9) im Mignonzelle- bzw. AA-Format verbunden ist, wobei die Basisröhre (1) nach unten mit einem verschraubbaren Stopfen (10), versehen mit einem O-Ring (11), verschlossen wird und von oben mit einem eingeklebten oberen Stopfen (7) verschlossen ist dadurch gekennzeichnet, das der obere Stopfen (7) zwei Borungen enthält, durch die die unteren Enden der Halteeinrichtung (2) in die Basisröhre (1) hineinreichen.
2. Erfindung nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet, dass die Basisröhre (1) aus einem anderen Material, insbesondere aus anderen (Edel)metallen, (durchsichtigen) Kunststoffen, Glas, Holz oder Stein bestehen kann.
3. Erfindung nach Anspruch 1. oder 2. dadurch gekennzeichnet, dass die Menge der verbauten LEDs beliebig variabel ist.
4. Erfindung nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtkraft der LEDs variabel ist.
5. Erfindung nach einem der vorstehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtfarbe der LEDs untereinander verschieden sein kann.
6. Erfindung nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung (5) anstatt LEDs alternativ andere Leuchtmittel, insbesondere Glühlampen, Halogenlampen oder Laserlicht enthalten kann, soweit dabei die Funktionalität der Erfindung gewahrt bleibt.
7. Beleuchtungseinrichtung dadurch gekennzeichnet, dass das die Leuchtmittel enthaltende Röhrchen (5) aus jedem beliebigen, anderen Material, insbesondere aus Kunststoff besteht.
8. Erfindung nach Anspruch 7. dadurch gekennzeichnet, dass das Röhrchen (5) so geschliffen ist, dass das austretende Licht entweder gestreut, gebündelt oder zerstreut wird.
9. Erfindung nach Anspruch 7. und/oder Anspruch 8. dadurch gekennzeichnet, dass in das Röhrchen (5) ein Reflektor eingearbeitet ist, so das das Licht nur nach einer Seite austreten kann.
10. Erfindung nach Anspruch 7. und/oder 8. und/oder 9. dadurch gekennzeichnet, dass das Röhrchen (5) beliebig eingefärbt sein kann.
11. Erfindung nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Ein- Ausschalter (6) die Betriebsspannung und damit die Leuchtstärke stufenlos geregelt werden kann.
12. Erfindung nach dem vorstehenden Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (6) ferngesteuert werden kann.
13. Erfindung nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass sie mit jeglichen andere Anzahlen oder Größen von Batterien bzw. Akkus betrieben werden kann, soweit dies nicht mit der Funktionalität der Erfindung im Widerspruch steht.
14. Erfindung nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass sie mit einem Netzanschluss ausgestattet ist und über ein Kabel mit Netzstrom betrieben werden kann dadurch gekennzeichnet, dass in der Basisröhre befindliche Akkus (9) aufgeladen werden.
15. Erfindung nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass sich auf der Basisröhre (1) oder extern Solarzellen befinden, die alternativ den Betrieb mit Solarstrom ermöglichen.
16. Erfindung nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass auf die Basisröhre (1) eine Halterung (12) geklemmt werden kann, wobei in die Halterung (12) ein Riemen eingezogen werden kann.
17. Erfindung nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der obere Stopfen (7) mit der Basisröhre (1) verschraubbar ist und die Abdichtung mittels eines dazugehörigen O-Rings erfolgt.
18. Erfindung nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der untere Stopfen (10) eine Bohrung enthält, in die ein Untersetzer (15) eingeschraubt werden kann, der den Betrieb der Erfindung als Standleuchte ermöglicht.
19. Erfindung nach dem vorstehenden Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass ein längliches Metallstück mit der Funktion eines Spießes in den unteren Stopfen (10) geschraubt werden kann.
20. Erfindung nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Platine (8) und die Stromquelle(9) in einem abgeflachten Zylinder (13), in einem abgeflachten Quader (14) oder in einer jeglichen anderen dreidimensionalen Form, soweit dies mit der funktionsgemäßen Verwendung der Erfindung im Einklang steht, untergebracht ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10259209A1 (de) * 2002-12-17 2004-07-15 Schäfer, Jürgen Taschenlampe
CN110242941A (zh) * 2019-06-05 2019-09-17 五冶集团上海有限公司 一种可周转使用的镝灯架

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