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Die vorliegende Erfindung betrifft
einen Mikroarray-Träger,
der ein Substrat und einen oder mehrere Standards für Fluoreszenzmessungen
umfasst, wobei der Standard oder die Standards ein Farbglas enthält/enthalten.
Des Weiteren betrifft die Erfindung einen Biochip, der einen erfindungsgemäßen Mikroarray-Träger umfasst.
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Die Fluoreszenzspektroskopie hat
in den letzten Jahren besonders im diagnostischen Bereich und der Qualitätskontrolle
stark an Bedeutung zugenommen. Ein Einsatzgebiet von besonders großer Bedeutung
ist bspw. die Biochip-Technologie,
bei der Bindungstests unter Verwendung von Mikroarrays (z.B. DNA- oder Protein-Mikroarrays)
mittels Fluoreszenzmessungen ausgelesen werden.
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Die Fluoreszenz wird dabei im Allgemeinen
in willkürlichen
und relativen Einheiten gemessen. Solche Messungen erlauben zwar
Fluoreszenzintensitäten
miteinander zu vergleichen, die mit ein und demselben Gerät gemessen
wurden. Ein Vergleich von Messwerten, die mit unterschiedlichen
Geräten
aufgenommen wurden, ist jedoch nur schwer oder unmöglich. Dies
ist insbesondere deshalb von großem Nachteil, da Vergleiche von
Messwerten, die in verschiedenen Laboren erhalten werden, kaum möglich ist.
Zur Lösung
dieses Problems sind daher definierte Standards erforderlich, die
als Referenz zur individuellen Messung dienen können.
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Im Stand der Technik beschriebene
Fluoreszenzstandards bestehen meist aus einem organischen Material.
Diese Materialien besitzen u.a. folgende, in der Regel gemeinsam
auftretende Nachteile: Photoinduzierte Degradation, geringe chemische
Beständigkeit
und Fluoreszenzschwankungen von Standard zu Standard.
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Dies gilt auch für einen Fluoreszenzkalibrierungsstandard
für die
Mikoskopie, der in WO 01/059503 beschrieben ist. Dabei wird eine
dünne fluoreszierende
Schicht auf einer Trägerplatte
verwendet. Als Breitbandfluorophor in der Schicht dient ein Polyimid.
Auch in WO 02/077620 wird ein Fluoreszenzstandard beschrieben, der
eine oder mehrere Polymerschichten auf einem im wesentlichen nichtfluoreszierenden
festen Träger
umfasst.
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Weiterhin sind in
US 4,662,745 Fluoreszenzstandards
zur Gerätekalibrierung
beschrieben worden, welche aus einer Platte mit einer fluoreszierenden
Oberfläche
bzw. Beschichtung bestehen. Die Fluoreszenz basiert auf Atomen von
Selten Erdelementen, insbesondere Lanthanoiden, und deren Verbindungen
(z.B. Oxiden, Sulfaten etc.), welche in einer spröden Schicht
(glasartig, keramisch oder porzellanartig) vorliegen.
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In WO 01/06227 werden fluoreszierende
Partikel beschrieben, welche entweder als interne Standards zur
Referenzierung von Fluoreszenzsignalen oder als Marker zur Markierung
und Detektion von Biomolekülen verwendet
werden. Die Fluoreszenzpartikel sind Metall-Liganden-Komplexe, vorzugsweise
Verbindungen von Übergangsmetallen
als Zentralatom, die in inerter Form in feste Materialien, wie anorganische
Materialien oder organische Polymere, eingebaut werden.
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Fluoreszenzstandards auf Basis von
mit Selten Erdelementen dotierten Gläsern oder Metall-Liganden-Komplexen
weisen oftmals den Nachteil auf, dass sie vergleichsweise schmale
Fluoreszenzspektren aufweisen. Daher sind derartige Standards in
Anwendungsbereichen, bei denen die Detektion über einen spektral breiten
Bereich erfolgt, wie etwa bei der DNA-Chip-Technologie, nicht zufriedenstellend
einsetzbar.
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Schließlich wird in
US 4,302,678 ein Standard zur Gerätekalibrierung
offenbart, der ein fluoreszierendes Glas umfasst, das Uranoxid als
Fluorophor enthält.
Der Standard ist ausschließlich
im UV-Bereich einsetzbar.
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Somit liegt der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe zugrunde, ein neues System zur Kalibrierung von Array-Fluoreszenzgeräten und
zur Standardisierung von Fluoreszenzmessungen bei Mikroarray-Experimenten
bereitzustellen, das die Nachteile von im Stand der Technik bekannter
Systeme umgeht und insbesondere eine Vergleichbarkeit der mittels
Fluoreszenzmessung erhobenen Daten von Mikroarray-Experimenten ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird durch die in den
Schutzansprüchen
gekennzeichneten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung gelöst.
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Erfindungsgemäß wurde überraschender Weise festgestellt,
dass sich Farbgläser
in besonderer Weise als Standard für Fluoreszenzmessungen, die
bei Mikroarray-Experimenten
durchgeführt
werden, eignen.
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Somit wird gemäß einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ein Mikroarray-Träger, umfassend ein vorzugsweise
im wesentlichen nichtfluoreszierendes Substrat, und mindestes einen
Standard für
Fluoreszenzmessungen, der ein Farbglas enthält, bereitgestellt.
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Der Begriff „Standard für Fluoreszenzmessungen" umfasst insbesondere
die Verwendung als Intensitätsstandard
(Referenz) zur Normierung von Fluoreszenzintensitäten, die
beim Auslesen von Mikroarray-Bindungstests gemessen werden, und
die Verwendung als Kalibrierungsstandard zur Prüfung von Fluoreszenzmessgeräten, die
im Rahmen von Mikroarray-Experimenten (meist sog. Array-Scanner)
eingesetzt werden. Des Weiteren ist an den Einsatz als spektraler
Standard bei Mikroarray-Geräten
zu denken – etwa
die Eigenschaft, dass die Fluoreszenz bei einer Wellenlänge stärker oder
schwächer
ist als bei einer anderen Wellenlänge.
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Der Begriff „im wesentlichen nicht-fluoreszierendes
Substrat" bedeutet
erfindungsgemäß, dass
das Substrat nicht bei den oder in der Nähe der Absorptions- und Emissionswellenlängen des
oder der Fluoreszenzstandards fluoresziert, so dass die Fluoreszenz
des oder der Standards durch das Substrat nicht in messbarer Weise
beeinflusst wird.
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Dabei handelt es sich bei dem im
oder auf dem Mikroarray-Träger
vorliegenden Farbglas vorzugsweise um ein Anlaufglas, mehr bevorzugt
um ein Farbglas, das Nanokristalle einer oder mehrerer Halbleiterverbindung(en)
enthält.
Derartige Farbgläser
sind aufgrund ihres selektiv abfallenden Absorptionsverhaltens im Stand
der Technik als Absorptionssteilkantenfilter eingesetzt worden (siehe
bspw. DE-A-20 26 485,
US 3,773,530 ,
DE-A-26 21 741 und DE-A-101 41 101).
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Die farbigen bzw. fluoreszierenden
Nanokristalle (auch als Nanokristallite bezeichnet) in den bevorzugt
zur Ausstattung des erfindungsgemäßen Mikroarray-Trägers verwendeten
Farbgläsern,
sind kolloidal in der Glasmatrix verteilt und entstehen durch das
spezifische Herstellungsverfahren, bei dem zunächst die Ausgangskomponenten
vermischt und eingeschmolzen werden. Danach wird das entstandene
Glas in die gewünschte
Form gegossen und abgekühlt.
Das zunächst
hergestellte Glas ist im wesentlichen amorph und wird durch einen
definierten Temperaturprozess des erneuten Erhitzens und Abkühlens (Tempern)
zum Anlaufen gebracht. Während
dieses Prozesses wachsen die fluoreszierenden Nanokristalle im allgemeinen
bis zu einer Größe (Durchmesser)
von etwa 1 bis etwa 10 nm.
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Weitere Farbgläser, die zur Ausstattung des
erfindungsgemäßen Mikroarray-Trägers mit
einem oder mehreren Fluoreszenzstandard(s) dienen können, sind
Metallkolloidgläser
wie bspw. Cu- oder Au-dotierte Gläser. Derartige Metallkolloid-Farbgläser sind
z.B. von der Anmelderin erhältlich
und umfassen diejenigen der SSG-Reihe, wie bspw. SSG 460, SSG 480,
SSG 510, SSG 530, SSG 550, SSG 565, SSG 580, SSG 600 und SSG 625.
Auch die spektralen Eigenschaften der Metallkolloid-Farbgläser lassen
sich in einem Fachmann bekannter Weise einstellen.
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Farbgläser zur Verwendung in der vorliegenden
Erfindung sind vorzugsweise solche, die Nanokristalle aus Cd-Halbleiterverbindungen
(eine oder mehrere bzw. Mischverbindungen), insbesondere CdS, CdSe
oder CdTe, enthalten. Eine besonders bevorzugte Cd-Halbleiterverbindung
ist CdSeS. Derartige Farbgläser
sind im Stand der Technik, bspw. in DE-A-20 26 485,
US 3,773,530 ,
US 4,106,946 , DE-A-26 21 741 und DE-A-101 41 105 (vgl.
auch EP-A-1 285 890, US-A-2003/0153451 und JP-A-2003146695) beschrieben,
wobei der Offenbarungsgehalt dieser Druckschriften ausdrücklich in
die vorliegende Beschreibung eingeschlossen ist.
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Weitere gemäß der vorliegenden Erfindung
bevorzugt verwendbare Farbgläser
sind solche, die Nanokristalle von Verbindungshalbleitern der Klasse
I–III–VI enthalten.
Solche Gläser
sind z.B. in DE-A-101 41 101 (vgl. auch EP-A-1 288 171) und DE-A-101 41 104 (vgl.
auch EP-A-1 285 889, US-A-2003/0158029 und JP-A-2003119049) beschrieben.
Auf den Offenbarungsgehalt dieser Druckschriften wird in der vorliegenden Erfindung
daher ausdrücklich
Bezug genommen. Als fluoreszierende Zentren, d.h. als Dotiermittel
zur Verleihung der fluoreszierenden Eigenschaften, enthalten diese
Gläser
Halbleiterverbindungen der Form MIMIIIYII
2 (mit
MI = Cu+ und/oder
Ag+, MIII = In3+ und/oder Ga3+ und/oder
Al3+ und YII = S2– und/oder
Se2–).
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Selbstverständlich können die Farbgläser Nanokristalle
verschiedener Arten von Halbleiterverbindungen, bspw. Cd-Halbleiterverbindungen
(eine oder mehrer oder Gemische} und Halbleiterverbindungen der Klasse
I–III–VI (ebenfalls
eine oder mehrere bzw. Mischzusammensetzungen), enthalten.
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Die Summe der Verbindungshalbleiter
im Glas beträgt
vorzugsweise mindestens 0,1 Gew.-%, was der Mindestkonzentration
entspricht, die zur Lichtabsorption der kolloidal im Glas verteilten
Nanokristalle erforderlich ist. Gemäß bevorzugter Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung beträgt
die Summe der Verbindungshalbleiter im Glas mehr als 0,3 Gew.-%,
besonders bevorzugt mehr als 0,5 Gew.-%.
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Bevorzugte Gläser zur erfindungsgemäßen Anwendung
im Mikroarray-Träger
sind Silikatgläser
mit höheren
Gehalten an ZnO und Alkalioxid(en), insbesondere K2O.
Derartige Gläser
werden im allgemeinen als Zinksilikat- oder Alkalizinksilikatgläser bezeichnet.
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Wie vorstehend bereits erwähnt, liegt
ZnO ebenfalls in größeren Mengen
vor. ZnO erhöht
die Temperaturwechselbeständigkeit
des Glases. Diese Eigenschaft ist für die Verwendung als Fluoreszenzstandard
von erheblicher Bedeutung, da die Bestrahlung des Standards mit
den in Photoluminometern üblichen
Strahlungsquellen im allgemeinen mit einer erheblichen Temperaturabstrahlung
verbunden ist. Des Weiteren unterstützt ZnO die homogene Nanokristallbildung
des Dotiermaterials (also die Entstehung der fluoreszierenden Zentren)
im Glas und ermöglicht
dadurch ein homogenes Kristallitwachstum der Halbleiterdotierung
bei der Temperung des Glases. ZnO ist somit für die Größenverteilung der Nanokristalle
und damit für
die spektrale Verteilung der emittierten Fluoreszenz von erheblicher
Bedeutung, weshalb das Fluoreszenzspektrum eines gewünschten
Standards auch mit Hilfe der Modulation des ZnO-Gehaltes einstellbar
ist.
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Erfindungsgemäß bevorzugt verwendete Gläser mit
Nanokristallen von einer oder mehreren Halbleiterverbindungen des
Typs I–III–VI weisen
folgende Zusammensetzung (in Gew.-%) auf:
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Derartige Gläser und bevorzugte Ausführungsformen
davon sowie deren Herstellung sind in DE-A-101 41 104 (vgl. auch
EP-A-1 285 889, US-A-2003/0158029 und JP-A-2003119049) beschrieben, deren diesbezüglicher
Offenbarungsgehalt in der vorliegenden Erfindung ausdrücklich aufgenommen
ist.
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Weitere erfindungsgemäß bevorzugt
verwendbare Farbgläser
weisen die folgende Zusammensetzung auf:
| SiO2 | 50
bis 62 |
| ZnO | 13,5
bis 37 |
| K2O | 10
bis 25 |
| Na2O | 0
bis 14 |
| Al2O3 | 0
bis 2 |
| B2O3 | 3
bis 5 |
| F | 0
bis 1 |
| TiO2 | 0
bis 7 |
| In2O3 | 0
bis 2 |
| SO3 | 0
bis 1 |
| SeO2 | 0
bis 1 |
| C | 0
bis 1 |
| MIMIIIYII
2 | 0,1
bis 3 |
wobei:
| MI | Cu+ und/oder Ag+ |
| MIII | In3+ und/oder Ga3+ und/oder
Al3+ und |
| YII | S2– und/oder
Se2– |
bedeutet, und wobei wenigstens 0,1 Gew.-% des Oxides
(M
2O
3) des oder
der M
III, das/die in M
IM
IIIY
II
2 vorliegt/vorliegen
und wenigstens 0,2 Gew.-% des Oxides des oder der Y
II
2, das/die in M
IM
IIIY
II
2 vorliegt/vorliegen, vorhanden
sind.
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Solche Farbgläser mit einer oder mehreren
Halbleiterverbindungen des Typs I–III–VI sind in DE-A-101 41 101
(vgl. auch EP-A-1 288 171) beschrieben, auf deren Offenbarungsgehalt,
insbesondere hinsichtlich bevorzugter Ausführungsformen und Herstellungsverfahren,
in der vorliegenden Beschreibung ausdrücklich Bezug genommen wird.
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Im Fall der ternären Halbleitersysteme der obigen
Form MIMIIIYII
2 sind alle Randkomponenten,
also bspw. CulnS2, CulnSe2,
CuGaS2, CuGaSe2,
AglnS2, AglnS2,
AgGaS2 und AgGaSe2 sowie
alle Mischverbindungen aus Zwei- oder Mehrkomponentensystemen verwendbar.
Ebenfalls können
zwei oder mehrere Randkomponenten gleichzeitig eingesetzt werden.
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Besonders bevorzugt sind Farbgläser mit
Dotiermitteln von einer oder mehreren Komponenten aus dem System
Culn(Se1–xSx)2 mit x = 0 bis
1, also von den Randkomponenten CulnS2 und
CulnSe2 sowie von deren Mischverbindungen,
wobei diese Komponenten vorzugsweise mit einem Gehalt von 0,1 bis
0,5 Gew.-% vorliegen. Weitere bevorzugte Farbgläser mit Nanokristallen von
Halbleitern der Klasse I–III–VI enthalten
farbgebende (fluoreszierende) Komponenten der Form CuAl(Se1–xSx)2 mit x = 0 bis
1, d.h. von den Randkomponenten CuAlS2 und
CuAlSe2 sowie von deren Mischverbindungen.
Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
liegen diese Komponenten mit einem Gehalt von 0,1 bis 0,5 Gew.%
vor.
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Erfindungsgemäß verwendete Farbgläser mit
Cd-Nanokristallen weisen bspw. folgende Zusammensetzung (in Gew.-%
auf Oxidbasis) auf:
| SiO2 | 40
bis 60 |
| B2O3 | 5
bis 20 |
| P2O5 | 0
bis 8 |
| Al2O3 | 1,5
bis 6,0 |
| Na2O | 4
bis 8 |
| K2O | 6
bis 14 |
| ZnO | 4
bis 12 |
| BaO | 0
bis 6 |
| CdO | 0,2
bis 2,0 |
| S | 0,2
bis 1,0 |
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Solche Gläser sind in
US 3,773,530 beschrieben, auf deren
Offenbarungsgehalt in der vorliegenden Erfindung ausdrücklich Bezug
genommen wird.
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Weitere Farbgläser mit Cd-Halbleiterverbindungen,
die erfindungsgemäß verwendbar
sind, sind in
US 4,106,946 beschrieben,
deren Offenbarungsgehalt in der vorliegenden Erfindung vollständig eingeschlossen ist.
Diese Farbgläser
weisen als Fluoreszenzstandard folgende Zusammensetzung (in Gew.-%)
auf:
| SiO2 | 40
bis 63 |
| Alkalimetalloxid(e) | 8
bis 30 |
| B2O3 | 0
bis 9 |
| P2O5 | 0
bis 2,5 |
| Al2O3 | 0
bis 1,5 |
| ZnO | 14
bis 30 |
| TiO2 | 0,9
bis 9 |
| F | 0
bis 2 |
| CdO | 0
bis 2,0 |
| CdTe | 0
bis 2,5 |
| ZnS | 0
bis 1,65 |
| CdS | 0
bis 2,0 |
| S | 0
bis 0,9 |
| Se | 0
bis 0,9 |
wobei der Gehalt an CdO, CdTe, ZnS, CdS, S und
Se oder irgendeiner Kombination dieser mindestens 0,5 Gew.-% beträgt.
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Weitere erfindungsgemäß verwendbare
Farbgläser,
die Nanokristalle von einer oder mehrerer Cd-Halbleiterverbindungen)
enthalten, weisen die folgende Zusammensetzung auf:
| SiO2 | 40
bis 63 |
| Alkalimetalloxid(e) | 8
bis 30 |
| B2O3 | 0
bis 9 |
| P2O5 | 0
bis 2,5 |
| Al2O3 | 0
bis 1,5 |
| ZnO | 14
bis 30 |
| TiO2 | 0,9
bis 9 |
| F | 0
bis 2 |
| CdO | 0
bis 2,0 |
| CdTe | 0
bis 2,5 |
| ZnS | 0
bis 1,65 |
| CdS | 0
bis 1,0 |
| S | 0
bis 0,9 |
| Se | 0
bis 0,9 |
| As2S3 und/oder As2S4 | 0
bis 1,5 |
| Sb2S3 und/oder Sb2S4 | 0
bis 1,5 |
wobei der Gehalt an CdO, CdTe, ZnS, CdS, S und
Se oder irgendeiner Kombination davon mindestens 0,5 Gew.-% beträgt.
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Hinsichtlich dieser Gläser und
bevorzugter Ausführungsformen
sowie Herstellungsverfahren wird ausdrücklich auf die DE-A-26 21 741
verwiesen, deren diesbezüglicher
Offenbarungsgehalt vollständig
in die vorliegende Erfindung aufgenommen ist.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
werden Farbgläser
als Fluoreszenzstandard verwendet, die folgende Zusammensetzung
(in Gew.-% auf Oxidbasis) aufweisen:
| SiO2 | 30
bis 75 |
| K2O | 5
bis 35 |
| B2O3 | >4 bis 17 |
| ZnO | 5
bis 30 |
| F | 0,1
bis 1 |
| CdO | 0,1
bis 1 |
| S +
Se + Te | 0,1
bis 1,5 |
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Die vorstehenden Farbgläser sind
in DE-A-101 41 105 (vgl. auch EP-A-1 285 890, US-A-2003/0153451
und JP-A-2003146695) beschrieben, deren Offenbarungsgehalt, insbesondere
hinsichtlich bevorzugter Ausführungsformen
und Herstellungsverfahren der dort beschriebenen Farbgläser, vollständig in
die vorliegende Beschreibung aufgenommen ist.
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Spezifische Zusammensetzungen, insbesondere
von im roten, orangen und gelben Bereich des sichtbaren Spektrums
fluoreszierenden Anlaufgläsern
können
den vorstehend genannten Druckschriften entnommen werden.
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Zur Verbesserung der Glasqualität können den
Farbgläsergemengen,
die zur Herstellung erfindungsgemäßer Fluoreszenzstandards verwendet
werden, zur Läuterung
des Glases ein oder mehrere übliche
Läutermittel,
bspw. Na2SO4, KNO3 u.ä.,
in üblichen
Mengen zugesetzt werden. Die Läuterung
fördert
die innere Glasqualität
bezüglich
Blasen- und Schlierenfreiheit.
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Die Spektren der vom Standard absorbierten
und emittierten Strahlung, d.h. die spektralen Eigenschaften des
Standards, hängen
insbesondere vom Bandabstand der die Nanokristalle aufbauenden Halbleiterverbindungen)
ab: Je kleiner die Bandlücke,
desto langwelliger ist die emittierte Strahlung. Ein übliches
Kriterium für
die optischen Eigenschaften der Farbgläser, die sich durch eine niedrige
Transmission im kurzwelligen Bereich und eine hohe Transmission
im höheren
Wellenlängenbereich
auszeichnen, ist die sog. Kantenwellenlänge (auch als Kantenlage oder
Steilkantenlage bezeichnet). Sie entspricht der Wellenlänge, bei
welcher der spektrale Reintransmissionsgrad die Hälfte der
Maximaltransmission erreicht. Für
die Cadmiumchalkogenide können
bspw. folgende Werte der spektralen Eigenschaften angegeben werden
(Wellenlänge
der für den
Standard charakteristischen Absorptionssteilkante = Bandlücke/Plancksches
Wirkungsquantum):
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Die in der obigen Tab. 1 angegebenen
Werte für
die Bandlücke
der Halbleiter werden in der Realität durch aufgrund der geringen
Größe der Kristallite
auftretende Quanteneffekte zu größeren Werten
hin verschoben.
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Somit bestimmt die Art der Halbleiterverbindung
und die relativen Konzentrationen der die Halbleiterverbindung aufbauenden
Komponenten die Größe der Bandlücke innerhalb
der Nanokristalle und daher grundlegend die spektralen Eigenschaften
des im erfindungsgemäßen Mikroarray-Träger vorliegenden
Standards.
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Des Weiteren bestimmt die Größe der Nanokristalle
den Bandabstand der Halbleiter. Je größer die Kristallite werden,
desto kleiner wird der Bandabstand und desto langwelliger („roter") wird die emittierte
Strahlung. Die Bildung der kollidal in der Glasmatrix verteilten
Nanokristallite wird während
des als „Anlaufprozess" genannten Vorgangs
der Farbbildung von der Glaszähigkeit,
der Übersättigung,
dem Löslichkeitsprodukt
und der Wachstumsgeschwindigkeit der Fluoreszenzzentren beeinflusst.
Während
der Abkühlung
der Gläser
können
sich bereits erste Kristallite ausbilden. Meist ist das zunächst hergestellte
Glas jedoch im Wesentlichen amorph. Der eigentliche Anlaufprozess
findet durch eine weitere Temperaturbehandlung (Tempern) im Temperaturbereich
Glasübergangstemperatur
(Tg) + ≤ 150
K statt. Die Anlauftemperatur und die -zeit (also die Höhe und Dauer
der Temperaturbehandlung) beeinflussen dabei die Kristallitgröße. Kürzeres Tempern
führt zu
kleineren Kristalliten und zu kürzeren
Fluoreszenzwellenlängen.
Durch diese Parameter kann ein Fachmann somit die spektralen Eigenschaften
des im erfindungsgemäßen Mikroarray-Träger vorliegenden
Fluoreszenzstandards bei gegebener Nanokristallzusammensetzung fein
steuern. Erfindungsgemäß ist eine
Kristallgröße (Durchmesser)
von ≤ etwa
10 nm, insbesondere etwa 3 bis etwa 10 nm, bevorzugt, da oberhalb
von etwa 10 nm unerwünschte
Streueffekte auftreten. Erfindungsgemäß verwendete Farbgläser können somit
im Wellenlängenbereich
zwischen etwa 320 nm und etwa 1200 nm, vorzugsweise zwischen etwa
480 nm und etwa 750 nm, angeregt werden. Entsprechend liegen die
Absorptionsmaxima der erfindungsgemäßen Farbgläser in diesen Bereichen. Die
emittierte Fluoreszenz kann zwischen UV-Werten und dem nahen IR-Bereich
liegen. Das Fluoreszenzmaximum des Farbglases liegt daher vorzugsweise
zwischen etwa 380 nm und etwa 850 nm, mehr bevorzugt zwischen etwa
500 nm und etwa 770 nm.
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Erfindungsgemäß zu verwendende Farbgläser, die
Cd-Halbleiterverbindungen enthalten, sind besonders geeignet, um
Fluoreszenzemissionen im Wellenlängenbereich
von 400 bis 850 nm bereitzustellen. Durch Variation der obigen Parameter
kann dabei der Spektralbereich im jeweils erwünschten Bereich eingestellt werden.
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Erfindungsgemäße Cd-haltige Farbgläser, die
eine kürzerwellige
Fluoreszenz (etwa 400 bis etwa 500 nm) emittieren, werden auch als
Gelbgläser
bezeichnet und sind bspw. unter den Bezeichnungen GG 400, GG 420,
GG 435, GG 455, GG 475 und GG 495 von der Anmelderin erhältlich.
Fluoreszenzen im Bereich von z.B. etwa 500 bis etwa 600 nm können bspw.
mit den sog. Orangegläsern
OG 515, OG 530, OG 550, OG 570 und OG 590 der Anmelderin realisiert
werden. Im längerwelligen
Bereich (etwa 600 bis etwa 850 nm) stehen z.B. die als Rotgläser bezeichneten
Gläser
RG 9, RG 610, RG 630, RG 645, RG 665, RG 695, RG 715, RG 780, RG
830 und RG 850 zur Verfügung,
die von der Anmelderin erhältlich
sind. Als ein erfindungsgemäß besonders
bevorzugtes Beispiel ist das Orangeglas OG 550 mit der in Tab. 3.2
angegebenen Zusammensetzung zu nennen.
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Die Herstellung der erfindungsgemäß zum Einsatz
kommenden Farbgläser
kann bspw. im wesentlichen gemäß einem
Fachmann bekannter Verfahren (siehe bspw. DE-A-20 26 485,
US 3,773,530 ,
US 4,106,946 , DE-A-26 21 741, DE-A-101
41 105, DE-A-101 41 101 und DE-A-101 41 104) erfolgen. Derartige Herstellungsverfahren
beginnen mit dem Schmelzen der Glaszusammensetzung (wobei hier die
Schritte Einschmelzen des Gemenges, Läutern, Homogenisieren und Konditionieren
erfasst sind). Das Einschmelzen erfolgt in keramischen Tiegeln (Häfen) bei
Temperaturen von etwa 1100 bis etwa 1550°C, vorzugsweise im Bereich von
etwa 1200 bis 1360°C.
Das Blankschmelzen (Läutern)
erfolgt vorzugsweise bei etwas geringerer Temperatur, bspw. bei
etwa 1300 bis etwa 1340°C
für etwa
1 bis etwa 2 h. Nach der Abstehphase (üblicherweise etwa 3 bis etwa
4 h) wird die Temperatur üblicherweise
auf etwa 1230°C
abgesenkt, wobei die Schmelze homogenisiert wird. Der Guss erfolgt
typischerweise bei etwa 950 bis 1000°C in eine gewünschte Form.
Anschließend
wird das Glas abgekühlt,
wobei sich bereits die erfindungsgemäßen Nanokristallite vollständig oder teilweise
bilden können.
Ggf. kann das Glas auch gewalzt werden. Erfindungsgemäß bevorzugt
erfolgt die Bildung der Farb- bzw. Fluoreszenzzentren in der Glasmatrix
im wesentlichen durch das nachfolgende Tempern des Glases, also
erneutes Erhitzen und Abkühlen,
z.B. bei Temperaturen von etwa 500 bis etwa 720°C, vorzugsweise bei etwa 560
bis etwa 720°C,
für etwa
1 Stunde bis etwa 2 Wochen, und langsames Abkühlen bis auf Raumtemperatur
(z.B. Abkühlung
um etwa 1 bis etwa 10 K pro Stunde in elektrischen oder gasbeheizten Öfen). Wie
bereits vorstehend erläutert,
kann bei gegebener Zusammensetzung der Glasschmelze und damit der
entstehenden Kristallite deren Größe besonders durch Dauer und
Höhe der
Temperaturbehandlung gesteuert werden, was es ermöglicht,
die gewünschten
spektralen Eigenschaften des Farbglases relativ fein einzustellen,
wobei vorzugsweise die Anregungs- und Emissionswellenlänge des
entstandenen Standards um nicht mehr als etwa 6 nm, mehr bevorzugt
nicht mehr als etwa 3 bis etwa 5 nm, von den gewünschten Werten abweicht.
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Mit dem vorstehend beschriebenen
Verfahren werden die Standards für
den erfindungsgemäßen Mikroarray-Träger üblicherweise
als Massivgläser
hergestellt. Ein als Massivglas vorliegender Standard für den Mikroarray-Träger der
vorliegenden Erfindung kann an einem Substrat, bspw. aus Glas, befestigt
werden. Vorzugsweise handelt es sich dabei um ein oder mehrere im
wesentlichen nicht-fluoreszierende Gläser. Als geeignete Verbindungsmethoden
können
an sich bekannte Verfahren wie „Low-Temperature-Bonding", „Verschmelzung
im Glasslot", Verkleben
und „Ansprengung" genannt werden.
So können
die im Bereich der Biochip- oder Mikroarray-Technologie als Träger verwendeten
(üblicherweise
nichtfluoreszierenden) Substrate, vorzugsweise solche aus Glas,
mit einem erfindungsgemäßen Fluoreszenzstandard
ausgestattet werden. Dies kann vorteilhafter Weise dadurch geschehen,
dass ein Teil des verwendeten (Glas)-Substrats bspw. durch Absägen entfernt
und durch einen gleich großen
Fluoreszenzstandard mit den jeweils gewünschten spektralen Eigenschaften
ersetzt wird. Hierdurch ist es möglich,
die vorgegebenen Standardmaße
(üblicherweise
Mikroarray-Träger
oder Biochips mit Dimensionen von etwa 75 × 25 × 1 mm), die in der Mikroarray-Technologie
verwendet werden, einzuhalten. Selbstverständlich kann das entfernte Substrat-
oder allgemein Probenstück
durch mehrere verschieden zusammengesetzte Standards ersetzt werden,
so dass das fertige Produkt Standards mit unterschiedlichen spektralen
Eigenschaften enthält.
Vorzugsweise werden so ein oder mehrere Standards in einem oder
beiden Endbereichen (also insbesondere an der oder den Schmalseite(n) eines
Objekts mit rechteckiger Oberfläche,
wie es bei üblichen
Mikroarray-Trägern
bzw. Biochips der Fall ist) des ansonsten nicht-fluoreszierenden
Substrats vorliegen. Im Fall von üblichen Mikroarray-Trägern oder
Biochips bleiben somit die Dimensionen des Produkts aus Substrat,
vorzugsweise nicht-fluoreszierendem Glas, plus Massivfarbglas (und
ggf. aufgetragenen Beschichtungen und Sondenmolekülen), insbesondere
von etwa 75 mm × 25
mm × 1
mm, erhalten.
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Das erfindungsgemäß verwendete Farbglas kann
auch als dünner
Film mit einer Dicke von einigen Nanometern bis einigen Mikrometern,
vorzugsweise etwa 3 nm bis etwa 20 μm, vorliegen, der auf einem
Substrat, z.B. einem im wesentlichen nichtfluoreszierenden Glassubstrat,
aufgebracht ist. In dieser Ausführungsform
kann der Glasfilm durch an sich bekannte Depositionsverfahren, wie
Sol-Gel-Verfahren, Siebdruckverfahren (mit organischen oder anorganischen
Bindemitteln) oder Sputtern, gegebenenfalls mit nachfolgenden Temperschritten,
hergestellt werden. Ein derartiger Fluoreszenzstandard in Form eines
Glasfilms kann außerdem in
mehrere flächige
Einzelsegmente strukturiert auf dem Substrat vorliegen. Die Strukturierung
des Dünnfilmstandards
kann z.B. unmittelbar im Siebdruckverfahren oder durch Maskierung
des Substrats erfolgen. Des Weiteren ist eine Strukturierung des
Glasfilms durch Ätztechniken
möglich.
Mit derartigen strukturierten Standards können weitere Testmöglichkeiten
für Mikroarray-Fluoreszenzmessgeräte, bspw.
das flächenhafte
Auflösungsvermögen, bereitgestellt
werden.
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Weiterhin ist es möglich, erfindungsgemäße Fluoreszenzstandards
als Dünnglas
herzustellen und als dünne
Glasplättchen
mit einer Dicke von bspw. etwa 50 bis etwa 200 μm, typischerweise etwa 100 μm, auf ein geeignetes
Substrat, vorzugsweise nicht-fluoreszierendes Glas, aufzubringen.
Diese Ausführungsform
kann bspw. durch Aufkleben des Dünnglases
realisiert werden.
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Prinzipiell kann der Fluoreszenzstandard
im Mikroarray-Träger
zweierlei Funktionen dienen. Der Standard kann erstens zur Prüfung des
jeweiligen Mikroarray-Fluoreszenzgeräts verwendet
werden. Hierbei kann mit Hilfe der Farbgläser insbesondere die Uniformität, die Linearität und das
flächenhafte
Auflösungsvermögen des
Messgeräts
getestet werden. Weiterhin kann das Gerät hinsichtlich einer zeitlichen
Variabilität über bspw. Tage,
Wochen, Monate oder Jahre überprüft werden.
Der Mikroarray-Träger
mit Fluoreszenzstandard dient zweitens der Normierung unkalibrierter
Fluoreszenzintensitäten,
wodurch eine allgemeine Vergleichbarkeit der mit Mikroarray-Experimenten
erhaltenen Messwerte ermöglicht
wird. Die Ausstattung des erfindungsgemäßen Mikroarray-Trägers mit
einem oder mehreren Farbglasfluoreszenzstandard(s) erlaubt die simultane
Standardisierung der in der bzw. den Probe(n) des Biochips gemessenen
Fluoreszenzsignale.
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Ein unter Verwendung der erfindungsgemäßen Farbgläser hergestellter
Standard kann vorteilhafter Weise mit unterschiedlichen Fluoreszenz-
bzw. Fluoreszenzintensitäten
bereitgestellt werden. Die vom Standard emittierte Intensität hängt im wesentlichen
von der Intensität
der Anregungsstrahlung und der Menge des angeregten Materials ab.
Die Anregungsintensität
(bspw. die Intensität
eines Lasers) ist ein rein externer Einfluss, wobei Anregungs- und
Fluoreszenzintensität
in der Regel linear miteinander zusammenhängen. Daher kann durch eine
Veränderung
der Anregungsintensität
die Fluoreszenzintensität
moduliert werden und so z.B. die Linearität der Detektion getestet werden.
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Erfindungsgemäß können die Farbgläser als
Fluoreszenzstandards für
Mikroarray-Träger durch
geeignete Wahl der Konzentration bzw. absolute Menge der angeregten
und damit fluoreszierenden Zentren mit unterschiedlichen Emissionsintensitäten hergestellt
werden. Nach Eichung der Standards können diese dazu verwendet werden,
den Messbereich oder die Linearität der Detektion eines unbekannten
Geräts
zu prüfen. Die
Konzentration der fluoreszierenden Zentren kann insbesondere durch
Veränderung
der Glaszusammensetzung und/oder der bei der Glasherstellung gewählten Bedingungen
(z.B. Temperatur und Dauer der Temperung) moduliert werden. Wenn
das erfindungsgemäße Farbglas
als dünne
Schicht, insbesondere als Glasfilm vorliegt, kann die Intensität der emittierten
Strahlung auch durch Variation der Schicht- bzw. Filmdicke verändert werden.
Diese Möglichkeit
beruht auf der Tatsache, dass bei einer dünnen Schicht, bspw. einem Glasfilm
obiger Dicke, nicht das gesamte anregende Licht sondern nur ein
Teil davon absorbiert wird. Der nicht absorbierte Teil wird transmittiert.
Bei einem dickeren Film können
daher mehr Fluoreszenzzentren angeregt werden, weshalb über die
Schichtbzw. Filmdicke die Intensität des vom Standard emittierten
Lichts gesteuert werden kann. Somit kann durch Verwendung des erfindungsgemäßen Farbglases
die Konzentration der fluoreszierenden Zentren (Nanokristallite
aus einer oder mehreren Halbleiterverbindungen) und/oder die Filmdicke derart
eingestellt werden, dass die vom Standard emittierte Strahlung (bei
gegebener Anregungsintensität)
in einem Intensitätsbereich
liegt, welcher dem Bereich der Fluoreszenzintensitäten der
jeweils zu messenden Proben entspricht.
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Erfindungsgemäße Mikroarray-Träger, die
mit einem oder mehreren Fluoreszenzstandard aus Farbglas versehen
sind, können
daher auf zweierlei Weise an die jeweiligen Messungen angepasst
werden. Zum einen kann, wie vorstehend beschrieben, der Spektralbereich
des Glases, d.h. Absorptions- und Emissionseigenschaften, insbesondere
Absorptionsmaxima und Fluoreszenzmaxima, derart eingestellt werden,
dass die spektralen Kenngrößen in einem ähnlichen
Bereich liegen, wie die entsprechenden Kenngrößen der in einer Mikroarray-Messung
eingesetzten fluoreszierenden Materialien, insbesondere organische
und/oder biologisch-chemische Fluorophoren. Vorzugsweise weichen
die spektralen Eigenschaften, wie Fluoreszenzmaxima und/oder Absorptionsmaxima,
um nicht mehr als 20%, mehr bevorzugt nicht mehr als 10%, besonders
bevorzugt nicht mehr als 5%, insbesondere nicht mehr als 1 %, von
den Fluoreszenzmaxima bzw. Absorptionsmaxima ab, welche Fluoreszenzzentren,
meist organische und/oder biologisch-chemische Fluorophore, aufweisen,
die bei einer gegebenen Mikroarray-Messung verwendet werden. Zum anderen
kann der Standard, wenn er bspw. als dünne Schicht vorliegt, bei gegebener
Anregungsintensität
eine Fluoreszenzintensität
aufweisen, welche im Bereich der mittleren Intensität liegt,
die bei einem gegebenen Mikroarray-System gemessen werden. Vorzugsweise
weicht die Intensität
der vom Farbglas emittierten Strahlung (bei gegebener Anregungsintensität) um nicht
mehr als 20%, mehr bevorzugt nicht mehr als 10%, besonders bevorzugt
nicht mehr als 5%, insbesondere nicht mehr als 1 %, von der mittleren
Fluoreszenzintesität
ab, die bei einer typischen Messung im Mikroarraybereich gemessen
wird.
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Das in seinen optischen Eigenschaften
im Vergleich zu anderen Standards in einem weiten Bereich gezielt
veränderbare
Farbglas zur Anwendung in der vorliegenden Erfindung kann daher
in vielseitiger Weise als Fluoreszenzstandard bei Mikroarray-Experimenten eingesetzt
werden. Zu dieser Vielseitigkeit trägt auch bei, dass das Farbglas
in vielen unterschiedlichen Formen, bspw. als Massivglas, Glasfilm
oder Dünnglas,
herstellbar ist.
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Zunächst eignen sich sämtliche
Ausführungsformen
sehr gut als Referenz zum Vergleich der Intensität eines bei einer Probe gemessenen
Signals. Ebenso können
Prüfungen
der Langzeitstabilität
von Mikroarray-Fluoreszenzmessgeräten, insbesondere Arrayscannern,
vorgenommen werden. Hierbei ist besonders die zeitlich und chemisch
praktisch unveränderliche
Stabilität
der optischen Eigenschaften der als Standard verwendeten Farbgläser von
zentraler Bedeutung.
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Wie bereits vorstehend angedeutet,
kann mit einem strukturierten Farbglasstandard, der vorzugsweise
als Glasfilm oder Dünnglas
auf einem nicht-fluoreszierenden Substrat vorliegt, das flächenhafte
Auflösungsvermögen des
Array-Messgeräts
getestet werden. Bspw. wird hierzu der Standard in Einzelsegmente
mit Dimensionen von etwa 9 μm2 bis etwa 12 mm2 strukturiert,
wobei die Flächen
z.B. quadratische Formen von bspw. etwa 3 μm × 3 μm annehmen oder rund mit Durchmessern
von bspw. etwa 3 μm
bis etwa 2 mm vorliegen können.
Weiterhin können
als großflächige Standards,
hier also vorzugsweise als Massivglas, Glasfilm oder Dünnglas,
vorliegende Farbgläser
zur Prüfung
der Uniformität
von Fluoreszenzmessungen auf zweidimensionalen Array-Messoberflächen verwendet
werden.
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Weiterhin dienen erfindungsgemäße Mikroarray-Träger mit
Farbgläsern
als Standards zur Prüfung
der Linearität
von mit Fluoreszenzspektrometern ausgestatteten Mikroarray-Geräten. Durch
geeignete Wahl der Zusammensetzung des Fluoreszenzstandards wird
erreicht, dass die Intensität
der emittierten Strahlung (bei gegebener Anregungsintensität) in weiten
Bereichen variiert werden kann, wodurch es ermöglicht wird, den linearen Bereich
des zu prüfenden
Array-Messgeräts zu bestimmen.
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Ein weiterer Anwendungsbereich liegt
in der Feststellung von sog. „Cross
Talk" in einem Array-Messgerät durch
erfindungsgemäß verwendete
Farbgläser.
Hierbei wird es aufgrund des bekannten, zeitlich im wesentlichen
keinerlei Schwankungen unterlegenen Fluoreszenzspektrums ermöglicht,
die Genauigkeit der Abgrenzung unterschiedlicher Fluoreszenzdetektionskanäle untereinander
zu prüfen.
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Ein besonders vorteilhafter Gesichtspunkt
bei der Anwendung der erfindungsgemäßen, mit Farbglasfluoreszenzstandards
ausgestatteten Mikroarray-Träger bzw.
Biochips bildet die Möglichkeit
des Vergleichs von Fluoreszenzmessungen in unterschiedlichen Laboren.
Da die Intensitäten
aufgrund eines erhöhten
Aufwands in der Regel nicht in absoluten Einheiten gemessen werden,
stellt ein gemeinsamer Farbglasstandard, vorzugsweise enthaltend
Nanokristalle einer oder mehrerer Halbleiterverbindung(en), eine
Referenz dar, mit der Messergebnisse verschiedener Labore (die mit
unterschiedlichen Geräten
erhoben wurden) verglichen werden können.
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Schließlich kann bei bekannter quantitativer
Zusammensetzung des erfindungsgemäßen Standards eine Umrechnung
des Fluoreszenzsignals in Effizienzen (bspw. Fluoreszenz pro Molekül und Fläche) erfolgen.
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Wie bereits vorstehend erläutert, können erfindungsgemäß in einem
Mikroarray-Träger verwendete Farbgläser mit
gezielt in einem weiten Bereich veränderbaren spektralen Eigenschaften
hergestellt werden. Daher kann das zu untersuchende Material in
einem geeigneten spektralen Bereich angeregt, die Fluoreszenz gemessen
und mit dem Standard verglichen werden.
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Erfindungsgemäße Mikroarray-Träger mit
Farbglasstandards können
vorteilhafter Weise in der Qualitätskontrolle eingesetzt werde.
Hier wird das zu prüfende
Material üblicherweise
im UV-Bereich bei Wellenlängen
unterhalb von 400 nm, bspw. bei etwa 320 ± 15 nm oder auch darunter,
angeregt und bei Wellenlängen um
die 400 nm, bspw. 380 ± 15
nm nm, ggf. aber auch darunter oder darüber, die emittierte (Fluoreszenz-)Strahlung
detektiert. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird der im Mikroarray-Träger einzusetzende
Farbglasstandard entsprechend den in diesem Anwendungsbereich erforderlichen
spektralen Eigenschaften durch geeignete Wahl der Glaszusammensetzung
und Temperarturbehandlung (Tempern) eingestellt. Ein Fachmann kann
ohne weiteres ausgehend von bekannten Nanokristallit- oder Metallkolloid-Farbgläsern mit
Hilfe von Routineversuchen und seines allgemeinen Fachwissens das
jeweilige Farbglas mit den gewünschten
optischen Eigenschaften bereitstellen. Dies gilt für alle Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung.
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Ein besonders bevorzugter Anwendungsbereich
der vorliegend beschriebenen Farbgläser liegt in der Standardisierung
von Fluoreszenzsignalen, die bei Mikroarray-Messungen detektiert werden sowie in
der Kalibrierung von in diesem Anwendungsbereich eingesetzten Messgeräten, insbesondere
Arrayscannern. Demnach wird ein erfindungsgemäßer Mikroarray-Träger mit
mindestens einem Fluoreszenzstandard, umfassend ein oder mehrere
vorstehend beschriebenes) Farbglas/Farbgläser, bevorzugt mit Mikroarray-Systemen
verbunden, die im biologisch-chemischen Bereich angewandt werden.
Zu nennen sind hier insbesondere Laser-gestützte Systeme, die vorzugsweise
für Hochdurchsatzverfahren
ausgelegt sind. Solche Systeme werden üblicherweise in der Materialprüfung, Wirkstofforschung
(„high
throughput screening",
HTS) und bei Bindungstests (z.B. DNA- oder Protein-Mikroarrays)
eingesetzt.
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Bei Mikroarray-Anwendungen werden üblicherweise
im sichtbaren Bereich des Lichts bis zum nahen IR emittierende Fluoreszenzfarbstoffe
eingesetzt, in dem geeignete Derivate davon an die zu untersuchenden Moleküle gekoppelt
werden. Im allgemeinen werden hierzu im Stand der Technik bekannte
Fluoreszenzmarker verwendet. Derartige Fluoreszenzmarker sind im
Handel, bspw. bei Amersham Bioscience (Piscataway, NJ, USA; http://www.amershambioscience.com),
Molecular Probes (Eugene, OR, USA; http://www.probes.com), Sigma-Aldrich
(München,
Deutschland; http://www.sigmaaldrich.com), Atto-Tec (Siegen, Deutschland; http://www.atto-tec.de)
u.v.a., erhältlich.
Unter den entsprechenden Internet-Seten der einem Fachmann bekannten
Firmen können
die spektralen und chemischen Eigenschaften der jeweiligen Fluorophore
abgerufen werden.
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Im Mikroarray-Anwendungsbereich (Markierung
von Biomolekülen,
aber auch, wo erwünscht,
von kleineren organischen Molekülen,
bspw. pharmakologisch zu testenden Verbindungen) werden z.B. oft
Texas Rot, Fluorescein, insbesondere Fluoresceinisothiocyanat (FITC),
Rhodamin und entsprechende Derivate, sowie Fluoreszenzmarker der
CyDye®-Serie
(Amersham Bioscience) verwendet. Die wesentlichen spektralen Eigenschaften
dieser bevorzugt verwendeten Fluorophore sind in der Tab. 2 beispielhaft
angegeben.
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Besonders bevorzugte Anregungswellenlängen, die
bei Mikroarray-Anwendungen gewählt
werden, liegen um 530 nm, bspw. 532 nm, sowie um 630 nm, bspw. 635
nm (jeweils üblicherweise ± 15 nm).
Die Detektion der Fluoreszenz erfolgt bevorzugt bei Wellenlängen um
etwa 580 nm und/oder 680 nm, typischerweise bei 580 nm ± 15 nm
und 680 nm ± 15
nm.
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Daher wird der im erfindungsgemäßen Mikroarray-Träger vorliegende
Standard vorzugsweise mit spektralen Eigenschaften ausgestattet,
welche den bei Mikroarray-Experimenten
verwendeten Fluorophoren entsprechen. Selbstverständlich können auch
Standards aus Massivglas (als solches oder angefügt an geeignete Gegenstände, vorzugsweise
aus Glas), Glasfilmen oder Dünngläsern derart
ausgestaltet werden, dass das Endprodukt als Standard für verschiedene
spektrale Bereiche und/oder Emissionsintesitäten dienen kann. So können zwei
oder mehr verschiedene Standards aus Massivglas zusammengefügt (z.B.
verklebt) und an Substrate aus Glas oder aus Kunststoff (siehe hierzu
auch die obigen Ausführungen),
angefügt
werden. Es können
auch zwei oder mehr verschiedene Standards aus Dünngläsern auf ein geeignetes Substrat
aufgebracht werden. Gleiches gilt selbstverständlich für Glasfilme. So können die
Signale von zwei oder mehr verschiedenen Fluoreszenzmarkern während eines
einzelnen Messvorgangs standardisiert werden, wenn das Array-Messgerät entsprechend
ausgelegt ist und emittierte Strahlung in zwei oder mehr verschiedenen
Kanälen detektieren
kann. Derartige Messungen von Doppel- und Mehrfachmarkierungen werden
in der Biochip-Technologie häufig
durchgeführt.
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Die Bereitstellung von langlebigen
und gleich bleibenden Fluoreszenzstandards mit wohl definierten spektralen
Eigenschaften ist in der Biochip-Technologie besonders erwünscht. Gerade
hier fehlt es den im Stand der Technik bekannten Standards an der
Langlebigkeit, Lagerbeständigkeit,
chemischen Beständigkeit, Photobeständigkeit
und den gleich bleibenden optischen Eigenschaften (sowohl über die
Zeit als auch von Standard zu Standard), die für die im erfindungsgemäßen Mikroarray-Träger vorliegenden
Farbgläser,
deren Eigenschaften ein Fachmann, wie vorstehend erläutert, in
weiten Bereichen gezielt steuern kann, kennzeichnend sind.
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Weitere spezifische Ausführungsformen
des Trägers
der vorliegenden Erfindung sind einem Fachmann bekannt. Der Träger wird
vorzugsweise geeignete, im Stand der Technik bekannte Beschichtungen, bspw.
Silanderivate, Polymerbeschichtungen, einschließlich Hydrogele, aufweisen,
um die aufzubringenden Sondenmoleküle auf dem Substrat zu verankern.
Der Mikroarray-Träger
kann auch zur Aufnahme mehrerer Array-Anordnungen (multiple Arrays)
ausgelegt sein.
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Vorzugsweise bildet der Fluoreszenzstandard
(es können,
wie oben beschrieben auch mehrere vorliegen) einen Teil des Substrats,
d.h. einen oder mehrere Bereiche der Oberfläche des Mikroarray-Trägers (auf dem
bei einem Biochip die Sondenmoleküle aufgebracht werden) aus.
Vorzugsweise liegt der/liegen die Standards) in einem oder mehreren
Endbereichen) des Substrats vor. Bei einer bevorzugten Form des
Mikroarray-Trägers
handelt es sich, wie bereits vorstehend ausgeführt, um Objekte, vorzugsweise
aus Glas, mit Dimensionen von etwa 75 mm × 25 mm × 1 mm (also einer rechteckige
Oberfläche
mit 75 mm × 25
mm). Im Fall eines oder mehrerer Standards aus Massivglas kann somit
der Träger
derart ausgestaltet werden, dass ein entsprechender Endbereich vom
Substrat entfernt, bspw. abgeschnitten, und das so entfernte Teilstück durch einen
entsprechenden Standard aus Massivglas ersetzt wird (Kleben, Ansprengung
etc.). Weitere bevorzugte Ausführungsformen
stellen Mikroarray-Träger
dar, bei denen der/die Standards) als Glasfilme oder als Dünnglas mindestens
bereichsweise auf dem Substrat (das vorzugsweise jedenfalls nicht
bei den entsprechenden Wellenlängen
des/der Standards) fluoresziert) aufgebracht ist/sind. Vorzugsweise
sind dies wiederum ein oder mehrere Rand- oder Endbereiche) des
Trägers.
Auf der Oberfläche
des Substrats, welche zur Aufnahme der Array-Moleküle vorgesehen
ist, wird vorteilhafter Weise kein Fluoreszenzstandard vorliegen.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden
Erfindung ist ein Biochip, umfassend einen wie vorstehend definierten
Mikroarray-Träger,
auf dem ein Mikroarray von Sondenmolekülen aufgebracht ist. Hierzu
zählen Protein-Mikroarrays,
DNA-Mikroarrays,
Saccharid-Mikroarrays usw. Es können
auch auf einem Biochip mehrere Mikroarrays aufgebracht sein (multiple
Arrays).
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Die Figur zeigt:
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1 zeigt
beispielhafte Ausführungsformen
((A) bis (D)) eines erfindungsgemäßen Mikroarray-Trägers in
Aufsicht.
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Ein erfindungsgemäßer Mikroarray-Träger (1)
umfasst typischerweise ein Substrat (im allgemeinen Glas) (2)
auf dem mindestens ein Bereich (3) zur Aufnahme eines Mikroarrays
vorgesehen ist. Bei einem erfindungsgemäßen Biochip sind im Mikroarray-Bereich
Sondenmoleküle
in einer Mikroarrray-Anordnung aufgebracht. In der Auführungsform
gemäß 1A ist in einem Endbereich
(im vorliegenden Fall eine Schmalseite einer rechteckigen Ausführungsform)
des Mikrorarray-Trägers
(1) ein Fluoreszenzstandard (4a) aus einem Farbglas
aufgebracht (z.B. als Dünnglas
oder Glasfilm) oder in Form eines Massivglases an das Substrat (2) angeklebt.
Bei einem Substrat mit Dimensionen von etwa 75 × 25 × 1 mm kann ein derartiger
Bereich eine Oberfläche
von bspw. etwa 2 × 25
mm umfassen. Handelt es sich dabei um einen Massivglasstandard,
so wird dieser entsprechende Dimensionen von etwa 2 × 25 × 1 mm aufweisen,
wobei dieser nur einen Teil des Mikroarray-Trägers von 75 × 25 × 1 mm ausbilden
kann oder an ein Substrat dieser Dimensionierung angefügt (z.B.
angeklebt) sein kann. In der Ausführungsform gemäß 1B bildet der Farbglas-Fluoreszenzstandard einen
Teil der Schmalseite des Mikroarray-Trägers. Eine derartige Ausführungsform
eignet sich vorteilhafter Weise dazu, die Orientierung des Mikroarray-Trägers bzw.
des entsprechenden Biochips festzulegen. In einer weiteren Ausführungsform
(1C und 1D) sind zwei Fluoreszenzstandards (bspw.
Standards verschiedener Absoprtions-/Emissionspektren oder Standards
verschiedener Intensität)
vorgesehen, wobei die Standards gemäß 1C an einer Schmalseite des Trägers vorliegen
(z.B. zwei aneinander geklebte Massivglasstandards oder zwei nebeneinander
auf dem nicht-fluoreszierenden Substrat aufgeklebte oder in anderer
Weise aufgebrachte Dünngläser oder
Glasfilme). Die unterschiedlichen Fluoreszenzstandards können auch
auf gegenüberliegenden
Seiten des Trägers,
wie in 1D gezeigt, vorliegen,
wobei es sich in der gezeigten Ausführungsform um die Schmalseiten
des Mikroarray-Trägers
mit rechteckiger Oberfläche
handelt. Selbstverständlich
können
auch mehr als zwei Fluoreszenzstandards vorgesehen werden, deren
Anordnung von den in 1 gezeigten
Varianten abweichen kann.
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Die nachfolgenden Beispiele erläutern die
vorliegende Erfindung näher,
ohne sie einzuschränken.
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Beispiele
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Beispiel 1
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Herstellung eines Fluoreszenzstandards
für einen
Mikroarray-Träger
als Massivglas Mit den Bestandteilen gemäß nachstehender Tab. 3.2 wird
das Orangeglas OG 550 (siehe Beispiel 10) hergestellt, das Nanokristalle
der Form CdSeS enthält.
Die Bestandteile werden bei etwa 1300°C in einem Tiegel (etwa 1300
mm × 1300
mm × 200
mm) eingeschmolzen (sog. Hafenschmelze) und danach in Formen gegossen
sowie ggf. gewalzt. Das Glas wird dann langsam abgekühlt. Bei
diesem Abkühlungsprozess
bilden sich wenige CdSeS-Aggregate in einer ansonsten amorphen und
farblosen Glasmatrix. Während
des nachfolgenden Temperns bei etwa 600°C für 1 bis 3 Tage bilden sich
CdSeS-Nanokristalle. Im Endprodukt liegen etwa 0,4 Gew.-% Nanokristalle
in der Glasmatrix vor. Während
des Schmelzvorgangs der Glasbestandteile sublimieren oder zersetzen
sich mehr als 80% der Cd-Chalkogenide, weshalb die Cd-, S- und Se-Bestandteile
im Überschuss
eingesetzt werden.
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Beispiele 2 bis 22
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Zusammensetzung von Anlaufgläsern als
Fluoreszenzstandards für
Mikroarray-Träger Die
Zusammensetzungen von im roten, orangen und gelben Bereich des sichtbaren
Spektrums fluoreszierenden Anlaufgläsern ist nachfolgend in den
Tab. 3.1 bis 3.3 angegeben. Mit Ausnahme des Rotglases RG 9 geben
die Zahlen im Namen der Gläser
jeweils die sog. Kantenwellenlänge
(Wellenlänge
bei der die Transmission des Glases die Hälfte des Maximalwerts erreicht)
an. Gläser
mit gleicher Ausgangszusammensetzung jedoch unterschiedlichen spektralen
Eigenschaften können
durch Variation der Temperbedingungen (Temperatur und Dauer) durch
Routineversuche bereitgestellt werden.
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Das Farbglas OG 550 (siehe Beispiel
10) eignet sich aufgrund seiner spektralen Eigenschaften besonders
zur Anwendung als Fluoreszenzstandard für Mikroarrays.
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- 1
- Mikroarray-Träger
- 2
- Substrat
- 3
- Mikroarray-Bereich
- 4a/b
- Farbglasfluoreszenzstandard