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DE202004001354U1 - Behälter, insbesondere Flaschenkasten - Google Patents

Behälter, insbesondere Flaschenkasten Download PDF

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DE202004001354U1
DE202004001354U1 DE200420001354 DE202004001354U DE202004001354U1 DE 202004001354 U1 DE202004001354 U1 DE 202004001354U1 DE 200420001354 DE200420001354 DE 200420001354 DE 202004001354 U DE202004001354 U DE 202004001354U DE 202004001354 U1 DE202004001354 U1 DE 202004001354U1
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fluorescent
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phosphorescent
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Arca Systems GmbH
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Abstract

Kasten zur Aufnahme von Gegenständen, insbesondere Flaschenkasten, mit zumindest einem fluoreszierenden, phosphoreszierenden oder in sonstiger Weise selbstleuchtenden Bereich.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft einen Kasten zur Aufnahme von Gegenständen, insbesondere einen Flaschenkasten.
  • Flaschenkästen sind weithin bekannt und werden im Wesentlichen dazu verwendet, eine bestimmte Anzahl von Flaschen aufzunehmen, so dass diese einfacher transportiert und/oder gelagert werden können. In der Regel sind Flaschenkästen mittels einer unmittelbaren Bedruckung und/oder eines aufgebrachten Etiketts oder Labels mit graphischer Information versehen. Hierbei kann es sich beispielsweise um die Brauerei oder den Brunnen handeln, deren/dessen Produkt sich in den aufgenommenen Flaschen befindet. Ferner können Symbole, Logos oder dergleichen vorgesehen sein.
  • Stand der Technik
  • Im Rahmen der Erfindung wurde von einem Stand der Technik ausgegangen, der durch bekannte Flaschenkästen gebildet wird, die mit einer irgendwie gearteten Bedruckung versehen sind. Aus der WO 01/49575 A1 ist darüber hinaus eine transparente Kunststoffflasche bekannt, die unmittelbar in ihrer Wand einen fluoreszierenden Farbstoff enthält.
  • Darstellung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behälter, insbesondere einen Flaschenkasten zu schaffen, der einfacher und/oder sicherer zu handhaben ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch den im Anspruch 1 beschriebenen Kasten.
  • Demzufolge weist der erfindungsgemäße Kasten zumindest einen Bereich auf, der fluoreszierend, phosphoreszierend oder in sonstiger Weise "selbstleuchtend" ist. Es ist zu betonen, dass sich die Erfindung allgemein auf einen Kasten zur Aufnahme von Gegenständen bezieht, und hier sämtliche der vorangehend und nachfolgend geschilderten Vorteile entfaltet. Gleichwohl wird die Erfindung nachfolgend beispielhaft anhand eines Flaschenkastens erläutert. Dennoch versteht es sich, dass die Erfindung nicht hierauf beschränkt ist.
  • Das Vorsehen eines selbstleuchtenden Bereichs verbessert die Sicherheit bei der Handhabung des Flaschenkastens, da dieser besser zu erkennen ist. Hierbei ist zu beachten, dass Flaschenkästen häufig, sowohl im gewerblichen Bereich als auch insbesondere im privaten Bereich, in vergleichsweise dunklen Räumen gelagert werden. Es besteht somit stets die Gefahr, dass Personen oder Transportmittel, wie z.B. Gabelstapler, die sich im Bereich der Flaschenkästen bewegen, ungewollt gegen einen Flaschenkasten stoßen und sich dadurch verletzen oder, insbesondere im Fall der Transportmittel, diesen beschädigen. Der erfindungsgemäße Flaschenkasten erhöht hier die Sicherheit, indem er mit einer im Dunkeln leuchtenden Aufschrift oder dergleichen versehen ist, so dass er auch im Dunklen erkannt werden kann, und Kollisionen vermieden werden.
  • Darüber hinaus erhöht der erfindungsgemäße, selbstleuchtende, insbesondere fluoreszierende Bereich den Gebrauchswert des Flaschenkastens. Es kann nämlich an sämtlichen Stellen des Materialflusses, den ein Flaschenkasten durchläuft, mit größerer Sicherheit erkannt werden, um welche Art eines Flaschenkastens es sich handelt. Dies gilt beispielsweise sowohl für die Befüllung eines Flaschenkastens in einer Brauerei, als auch für die Lagerung des Flaschenkastens im Bereich des Handels, als auch für die Lagerung im privaten Bereich. Die Information über den Inhalt des Flaschenkastens kann auch bei den häufig vorliegenden, ungünstigen Lichtverhältnissen sicher und zuverlässig wiedergegeben werden. Schließlich erhöht sich der Gebrauchswert des Flaschenkastens für das Unternehmen, dessen Produkte in dem Flaschenkasten aufgenommen werden. Durch die neuartige, fluoreszierende Bedruckung kann in günstiger Weise die Aufmerksamkeit der Verbraucher gewonnen werden. Diesen Vorteil bietet der erfindungsgemäße Flaschenkasten in Ergänzung zu dem vorrangigen Ziel, die Handhabung zu vereinfachen und sicherer zu machen.
  • Im Hinblick auf die Ausbildung des selbstleuchtenden, insbesondere fluoreszierenden Bereichs sei bereits an dieser Stelle angemerkt, dass dieser, wenngleich im Rahmen dieser Beschreibung an manchen Stellen von einer "Bedruckung" die Rede ist, in beliebiger Weise an dem Flaschenkasten vorgesehen sein kann. Insbesondere muss grundsätzlich keine irgendwie geartete Bedruckung des Flaschenkastens oder eines daran angebrachten Labels vorgesehen sein. Vielmehr kann der fluoreszierende Farbstoff in den Werkstoff des Flaschenkastens selbst, der in diesem Fall bevorzugt transparent ist, eingearbeitet sein. Darüber hinaus sei angemerkt, dass die Erfindung grundsätzlich nicht auf Flaschenkästen beschränkt ist, die stets eine Facheinteilung aufweisen und bestimmten Stabilitätsanforderungen gewachsen sein müssen. Vielmehr eignet sich die Erfindung auch für beliebige Kästen, Kisten oder allgemein Behälter, unabhängig von dem Werkstoff, aus dem diese ausgeführt sind. Bevorzugt wird es sich bei dem Werkstoff jedoch um Hartplastik handeln. Im Fall eines Flaschenkastens kann dieser ferner dahingehend spezifiziert werden, dass es sich um einen Gegenstand aus Hartplastik handelt, dessen Wände, Boden, Facheinteilungen und gegebenenfalls Griffe insgesamt einstückig ausgeführt sind.
  • Bevorzugte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Kastens sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
  • Im Hinblick auf eine bevorzugte Ausführungsform ist zu erwähnen, dass der Behälter Wände aufweisen kann, und der fluoreszierende oder in ähnlicher Weise gestaltete Bereich unmittelbar an zumindest einer Wand vorgesehen, und bevorzugt auf diese gedruckt ist. Mit anderen Worten ist durch ein geeignetes Druckverfahren ein fluoreszierender oder in sonstiger Weise selbstleuchtender Farbstoff auf die Oberfläche zumindest einer Wand des Flaschenkastens aufgebracht.
  • Ferner wird derzeit eine alternative Ausführungsform bevorzugt, bei welcher der Flaschenkasten zumindest ein Etikett oder Label aufweist, und der erfindungsgemäße Bereich auf dem Etikett vorgesehen ist. Bei dem Etikett kann es sich um ein sogenanntes "In-Mould-Label" handeln, das im Wesentlichen in den Formhohlraum eingebracht wird, in den flüssiger Kunststoff eingespritzt wird, um den Flaschenkasten zu formen. Der Aufbau und die Vorteile eines solchen Labels sind in der DE 102 22 614 A1 oder der EP1 364 881 A2 beschrieben, deren Offenbarung zu den für die vorliegende Erfindung relevanten Gesichtspunkten, insbesondere zu dem Etikett, hiermit durch die Bezugnahme zum Gegenstand der vorliegenden Anmeldung gemacht wird.
  • Um die Dauerhaftigkeit des erfindungsgemäßen Bereichs zu verbessern, hat es sich bei Versuchen als günstig herausgestellt, diesen Bereich mit einer Beschichtung zu versehen. Eine derartige Beschichtung schützt den Bereich vor Verunreinigungen und Beschädigungen.
  • Für diese Beschichtung wird derzeit bevorzugt, dass sie durch eine geeignete, zumindest bevorzugt transparente Folie gebildet wird.
  • Für die Erhöhung der Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf Kollisionen, wenn Flaschenkästen oder sonstige Behälter gelagert werden, hat es sich darüber hinaus als vorteilhaft herausgestellt, den erfindungsgemäßen Bereich an und/oder in der Umgebung zumindest einer Ecke des Flaschenkastens vorzusehen. Hierdurch sind die Grenzen eines solchen Kastens, eines Stapels oder einer Palette derartiger Kästen auch im Dunklen gut erkennbar, und die Sicherheit bei der Bewegung in deren Umgebung, auch mit Transportmitteln, wird wesentlich erhöht.
  • Derzeit wird für die Ausbildung des erfindungsgemäßen Bereichs ferner bevorzugt, dass dieser mittels Tiefdruck aufgebracht wird. Besonders bevorzugt wird die Aufbringung des erfindungsgemäßen Bereichs auf ein "In-Mould-Label" mittels Tiefdruck, da hierdurch eine besonders gute Farbechtheit und Brillanz erreicht werden kann. Hierdurch kann die Wirkung des fluoreszierenden Farbstoffs besonders gut genutzt werden.
  • Als alternative Druckverfahren für die Bedruckung in dem erfindungsgemäßen Bereich seien der Siebdruck oder Tampondruck genannt. Ferner sei erwähnt, dass sich als fluoreszierender Farbstoff beispielsweise der Farbstoff mit der Bezeichnung Mara Glow GW der Firma Marabu eignet.

Claims (8)

  1. Kasten zur Aufnahme von Gegenständen, insbesondere Flaschenkasten, mit zumindest einem fluoreszierenden, phosphoreszierenden oder in sonstiger Weise selbstleuchtenden Bereich.
  2. Kasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieser Wände aufweist, und der Bereich unmittelbar an zumindest einer Wand vorgesehen, insbesondere auf diese gedruckt ist.
  3. Kasten nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass dieser zumindest ein Etikett aufweist, und der Bereich auf dem Etikett vorgesehen ist.
  4. Kasten nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich mit einer Beschichtung versehen ist.
  5. Kasten nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung eine Folie ist.
  6. Kasten nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich an und/oder in der Umgebung zumindest einer Ecke des Kastens vorgesehen ist.
  7. Kasten nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich mittels Tiefdruck aufgebracht ist.
  8. Kasten nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich mittels Sieb- oder Tampondruck aufgebracht ist.
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