DE20016660U1 - Lumineszenzfähige Beschichtungsmasse - Google Patents
Lumineszenzfähige BeschichtungsmasseInfo
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Description
Gesthuysen, von Rohr & Eggert
00.974.6.de Essen, den 25. September 2000
der Firma
Jackstädt GmbH Bembergstraße 1-4
42103 Wuppertal
mit der Bezeichnung
"Lumineszenzfahige Beschichtungsmittel"
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine lumineszenzfähige Beschichtungsmasse. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine Beschichtungsmasse aus Bindemittel und lumineszenzfähigen Fasern sowie die Verwendung dieser Beschichtungsmasse, insbesondere zur Kennzeichnung von Gegenständen.
Unter dem Begriff "Lumineszenz" versteht man im allgemeinen die von Gasen, Flüssigkeiten oder Festkörpern nach geeigneter Energiezufuhr erzeugte Emission von Licht, wobei das emittierte Licht im sichtbaren Bereich, im UV-Bereich, im Infrarotbereich und/oder im Spektralbereich liegen kann. Es werden zwei Erscheinungsformen der Lumineszenz unterschieden, nämlich die Fluoreszenz und die Phosphoreszenz. Für weitere Einzelheiten kann verweisen werden auf Römpp Lexikon Chemie, 10. Auflage, Stichworte "Lumineszenz", "Fluoreszenz" und "Phosphoreszenz" sowie auf die dort referierte Literatur.
Beschichtungen, in denen lumineszierende Farbstoffe oder Pigmente selbst homogen eingearbeitet sind, sind bereits handelsüblich. So dienen z. B. Klebstoffe mit fluoreszierenden Farbpigmenten z. B. zur optischen Detektion von Etiketten. Diese Beschichtungen werden aber nicht im Sinne von Sicherheitskennzeichnungen eingesetzt, da sie relativ unspezifisch sind. Bei Papier- und Textilbeschichtungen würden sie zudem von den darin meist enthaltenen Weißmachern (OBA) überstrahlt. Außerdem sind die einzusetzenden Mengen an Fluoreszenzfarbstoffen in diesen Fällen relativ groß.
Aus den auf die Anmelderin selbst zurückgehenden deutschen Offenlegungsschriften 195 10 468 und 195 49 374 ist eine bei Tageslicht dauerhaft fluoreszierende, lichtdurchlässige Folie bekannt, wobei der Fluoreszenzeffekt dadurch erzeugt wird, daß in die fluoreszierende Folie, gleichmäßig über die gesamte Folie verteilt, Farbpigmente in größeren Mengen eingearbeitet sind.
Eine ähnliche, dauerhaft fluoreszierende Klebefolie aus einem lichtdurchlässigen Folienmaterial, das mit größeren Mengen eines fluoreszierenden Färb-
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stoffs, über die gesamte Folie verteilt, eingefärbt ist, insbesondere zur Verwendung in der Schilder- und Werbebranche, ist in der deutschen Gebrauchsmusterschrift 91 17 086 sowie in der europäischen Patentschrift 0 594 765 beschrieben.
Die zuvor genannten Folien des Standes der Technik sind aber nicht zur Sicherheitskennzeichnung geeignet, sondern vielmehr zur Erzeugung eines optischen Effekts, der vorzugsweise für Werbezwecke ausgenutzt wird, konzipiert, weil diese Folien eine dauerhafte, bereits mit bloßem Auge erkennbare Lumineszenz zeigen. Des weiteren ist eine relativ große Menge an Farbstoffpigmenten erforderlich, um den Lumineszenzeffekt über die gesamte Folie gleichmäßig verteilt zu erzeugen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Systems, welches eine Kennzeichnung von Gegenständen ermöglicht. Dabei soll die Fähigkeit bestimmter Stoffe zur Lumineszenz ausgenutzt werden. Insbesondere soll das System die Anbringung einer Sicherheits- oder Identifizierungsfunktion ermöglichen.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist somit eine Beschichtungsmasse, die mindestens ein organisches Bindemittel und lumineszenzfahige Fasern enthält, wobei die lumineszenzfähigen Fasern aus einem faserbildenden Material mit mindestens einem darin verteilten lumineszenzfähigen Farbstoff oder Pigment bestehen.
Die erfindungsgemäße Beschichtungsmasse kann dazu verwendet werden, um Gegenstände aller Art zu kennzeichnen, indem die erfindungsgemäße Beschichtungsmasse auf die Oberfläche dieser Gegenstände aufgetragen wird.
Bei dem organischen Bindemittel kann es sich um Bindemittel aller Art handeln. Das organische Bindemittel muß jedoch derart ausgewählt sein, daß die Lumineszenzpigmente bzw. -farbstoffe nicht angegriffen werden oder nicht von der Faser gelöst werden. Dies gilt auch für weiter in der Beschichtungsmasse enthaltene Stoffe, insbesondere für eventuell in der Beschichtungsmasse enthaltene Lösemittel.
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Beispiele für erfindungsgemäß geeignete organische Bindemittel sind Lacke aller Art, insbesondere Klarlacke. Bei dem oganischen Bindemittel kann es sich auch um Papier- oder Folienstreichmassen handeln. Des weiteren kann es sich bei dem organischen Bindemittel um Klebstoffe aller Art handeln; Beispiele für erfindungsgemäß in Betracht kommende Klebstoffe sind Haftklebstoffe, z. B. Haftklebstoffe auf Lösemittelbasis, Haftklebstoffe auf Dispersionsbasis oder Schmelzhaftklebstoffe.
Das in der erfindungsgemäßen Beschichtungsmasse eingesetzte organische &iacgr;&ogr; Bindemittel ist insbesondere ein klares, d. h. transparentes oder im wesentlichen transparentes organisches Bindemittel. Jedoch ist es gleichermaßen möglich, auch trübe bis opake Bindemittel einzusetzen, insbesondere wenn die Beschichtungsmasse dünn aufgetragen wird und die Fasern aus der Beschichtung "herauskommen".
Die erfindungsgemäß verwendeten lumineszenzfähigen Fasern sind an sich aus dem Stand der Technik bekannt (siehe beispielsweise die deutschen Offenlegungsschriften 195 39 315 undl98 02 588 sowie USA-Patentschrift 5,674,437) und sind im Handel erhältlich. Hersteller solcher Fasern sind z. B.
die Firma Honeywell, Speciality Chemicals, früher Riedel-de-Haen, welche eine Vielzahl lumineszierender Fasern unter dem Markennamen Lumilux® vertreibt, wobei die in den Fasern verteilten lumineszenzfähigen Farbstoffpigmente je nach Molekül Licht unterschiedlicher Wellenlänge bzw. Farbe emittieren (z. B. Fasern vom Typ Lumilux® Blau MF-P 831/22/3-LT, Lumilux® Rot MF-P-870/LT, Lumilux® Gelb MF-P 833/22/3-LT etc.).
Bislang sind Fasern der zuvor beschriebenenArt nur bei der Herstellung faserförmiger Materialien wie Papier oder Textilien in diese mit eingearbeitet worden; bei der Papierproduktion werden diese Fasern dem Pulp zugegeben und bei der Textilproduktion dem Rohstoff, aus dem die Fasern gesponnen werden. Daraus resultieren relativ große Produktionschargen. Die Lumineszenzfasern dienen in diesen Produkten als nur schwer zu fälschendes Sicherheitsmerkmal, z. B. bei Geldscheinen. Basis dieser Fasern sind z. B. Seide, Cellulose, Celluloseacetat, Polyamide, Polyester u. a.; diese werden mit organischen oder anorganischen Lumineszenzfarbstoffen eingefärbt (siehe die
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deutschen Offenlegungsschriften 195 39 315 und 198 02 588 sowie USA-Patentschrift 5,674,437).
Im Stand der Technik sind Fasern der in Rede stehenden Art aber bislang nicht dazu verwendet worden, um Funktionsbeschichtungen herzustellen.
Die Herstellung der erfindungsgemäß verwendeten lumineszierenden Fasern ist aus dem Stand der Technik bekannt. Es kann beispielsweise verwiesen werden auf die bereits angesprochenen Druckschriften, die deutschen Offenlegungsschriften 195 39 315 und 198 02 588 sowie die USA-Patentschrift 5,674,437, deren Inhalt hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen ist.
Bei der Herstellung der lumineszenzfahigen Fasern wird im allgemeinen so vorgegangen, daß man den lumineszenzfähigen Farbstoff dem faserbildenden Material oder einer Lösung desselben zusetzt und daraus Fasern spinnt. Gleichermaßen ist es möglich, die Fasern oder das fasernbildende Material mit einer Lösung oder Dispersion des lumineszenzfähigen Farbstoffs in Kontakt zu bringen (z. B. durch Besprühen, Eintauchen, Tränke etc.) und die so erhaltenen Fasern zu trocknen.
Die verwendete Menge an lumineszenzfähigen Fasern in der erfindungsgemäßen Beschichtungsmasse und die Beschaffenheit der Fasern, insbesondere Länge und Dicke der Fasern sowie die Art des Fasermaterials und des Farbstoffs, sind so abgestimmt, daß der Beschichtungsprozeß nicht gestört wird. Andererseits muß aber eine Kennzeichnungs funktion erzielt werden können.
Im allgemeinen enthält die erfindungsgemäße Beschichtungsmasse, bezogen auf 100 Gewichtsteile der Beschichtungsmasse, 0,0001 bis 10 Gewichtsteile, insbesondere 0,001 bis 7,5 Gewichtsteile, vorzugsweise 0,001 bis 5 Gewichtsteile, der lumineszierenden Fasern.
Die Länge der erfindungsgemäß eingesetzten lumineszierenden Fasern kann in weiten Grenzen variieren und liegt im allgemeinen im Bereich von 0,05 bis 10 mm, insbesondere im Bereich von 0,1 bis 5 mm.
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Die Dicke der erfindungsgemäß eingesetzten lumineszierenden Fasern kann ebenfalls in weiten Grenzen variieren und liegt typischerweise im Bereich von 1 bis 1.000 &mgr;&pgr;&igr;, insbesondere im Bereich von 10 bis 100 &mgr;&pgr;&igr;.
Bei dem faserbildenden Material kann es sich um alle bekannten faserbildenden Materialien handeln, sofern sie mit der erfindungsgemäßen Beschichtungsmasse kompatibel sind. Beispiele für erfindungsgemäß geeignete faserbildende Materialien sind Seide, Cellulose, Celluloseacetat, Polyamide, Polyester, Polyacrylate, Polyolefine, Polyurethane, Baumwolle u. a. sowie Mischungen der zuvor genannten Materialien.
Die erfindungsgemäß eingesetzten Fasern enthalten den lumineszenzfähigen Farbstoff oder das lumineszenzfähige Pigment typischerweise in einer Menge von mehr als 5 bis zu 50 Gew.-%, insbesondere von 7 bis 40 Gew.-%, vorzugs weise 10 bis 20 Gew.-%,, bezogen auf das Gesamtgewicht der Faser.
Der lumineszenzfähige Farbstoff oder das lumineszenzfähige Pigment können anorganischer oder organischer Natur sein.
Insbesondere sollte der lumineszenzfähige Farbstoff oder das lumineszenzfähige Pigment - wenigstens teilweise - bei Anregung mit ultravioletter Bestrahlung einen Lumineszenzeffekt zeigen. Dabei kann der Lumineszenzeffekt auf Fluoreszenz oder Phosphoreszenz beruhen.
Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der lumineszenzfähige Farbstoff oder das lumineszenzfähige Pigment derart ausgewählt, daß er/es bei Anregung mit ultravioletter Strahlung im Bereich des sichtbaren oder/und infraroten Lichts emittiert. Insbesondere ist der lumineszenzfähige Farbstoff oder das lumineszenzfähige Pigment derart ausgewählt, daß er/es bei Anregung mit ultravioletter Strahlung zumindest im Bereich des sichtbaren Lichts emittiert.
Beispielsweise kann das lumineszenzfähige Pigment ein anorganischer Leuchtstoff sein. Beispiele hierfür sind Phosphate, Wolframate, Oxide, Silikate und Aluminate der Erdalkalimetalle, der Nebengruppenelemente oder der Seltenen Erden sowie der Halogenide der Alkali- oder Erdalkalimetalle, die mit
einem oder mehreren Aktivatoren (z. B. Mn2+, Mn4+, Sb3+, Sn2+, Pb2+, Cu+, Ag+, Seltene Erden) dotiert sind. Weitere Beispiele sind Zinksulfide, Zinkcadmiumsulfide, Erdalkalialuminate, Erdalkalisulfide und Erdalkalisilikate sowie deren Mischungen, jeweils dotiert mit mindestens einem Übergangsmetall- und/oder Lanthanoidelement. Für weitere Beispiele kann verwiesen werden auf die bereits zitierten Druckschriften, die deutschen Offenlegungsschriften 195 39 315 und 198 02 588 sowie die USA-Patentschrift 5,674,437, deren Inhalt hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen ist.
Der lumineszenzfähige Farbstoff oder das lumineszenzfähige Pigment kann aber auch ein organischer Leuchtstoff sein. Beispiele hierfür sind lumineszenzfahige, insbesondere fluoreszenzfähige, homo- oder heterocyclischen Aromatensysteme, wie insbesondere lumineszenz-, vorzugsweise fluoreszenzfähige Benzol-, Acridin-, Xanthen-, Thioxanthen-, Pyren-, Stilben-, Cumarin- und Pyrazolin-Derivate sowie Mischungen der zuvor genannten Verbindungen.
Der lumineszenzfähige Farbstoff oder das lumineszenzfähige Pigment ist im allgemeinen ein Fluorochrom (Fluoreszenzfarbstoff). Erfindungsgemäß in Betracht kommt aber auch die Möglichkeit, daß der lumineszenzfähige Farbstoff oder das lumineszenzfähige Pigment ein Fluorogen ist, welches erst durch chemische Reaktion (z. B. enzymatisch katalysiert oder auch nicht) in eine fluoreszenzfähige chemische Verbindung umgesetzt wird. Mit anderen Worten wird erfindungsgemäß unter dem Begriff "lumineszenzfähiger Farbstoff oder "lumineszenzfähiges Pigment", wie er im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet wird, sowohl der lumineszenzfähige Farbstoff (Pigment) selbst als auch ein geeigneter Vorläufer (Precursor) verstanden, welcher durch chemische Reaktion in den lumineszenzfähigen Farbstoff (Pigment) umgewandelt wird.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung besteht die Möglichkeit, in der erfindungsgemäßen Beschichtungsmasse verschiedene Fasern miteinander zu kombinieren, auf die unterschiedliche lumineszenzfähige Farbstoffe oder Pigmente aufgebracht sind, die nach Anregung mit geeigneter Energie Licht unterschiedlicher Wellenlänge bzw. Spektralfarbe emittieren.
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Neben dem organischen Bindemittel und den lumineszenzfähigen Fasern kann die erfindungsgemäße Beschichtungsmasse außerdem übliche Additive, Verarbeitungshilfsmittel oder Zusatzstoffe aller Art enthalten. Die Additive, Verarbeitungshilfsmittel oder Zusatzstoffe müssen jedoch derart ausgewählt sein, daß die Lumineszenzpigmente bzw. -farbstoffe nicht angegriffen oder von der Faser gelöst werden. Beispiele für erfindungsgemäß geeignete Additive, Verarbeitungshilfsmittel oder Zusatzstoffe sind Füllstoffe, Oxidationsschutzmittel, Alterungsschutzmittel, Additive zum Schutz gegen UV-Strahlung, fließfähigkeitsbeeinflussende Additive, Lösungs- und Dispergiermittel, Emulgatoren oder Farbpigmente.
Gemäß einer besondere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die erfindungsgemäße Beschichtungsmasse ein selektives UV-Alterungsschutzadditiv enthalten, welches den kurzwelligen Sonnenlichtanteil absorbiert. Hierdurch wird die Haltbarkeit bzw. die Lumineszenzfähigkeit der Fasern über längere Zeiträume bewahrt.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist gleichermaßen ein Verfahren zur Herstellung einer lumineszenzfähigen Beschichtung auf Oberflächen aus Kunststoff, Papier, Pappe, Karton, Textilien oder Metallen durch Auftragen der erfindungsgemäßen Beschichtungsmasse. Der Auftrag auf die Oberfläche erfolgt dabei im allgemeinen mit einer Schichtdicke von 0,1 bis 1.000 &mgr;&eegr;&igr;, insbesondere von 1 bis 500 &mgr;&pgr;&igr;. Der Beschichtungsprozeß ist so gestaltet, daß er - bedingt durch die Zusammensetzung der erfindungsgemäßen Beschichtungsmasse, insbesondere durch die Menge, Länge und Stärke der erfindungsgemäß verwendeten Lumineszenzfasern - durch die Anwesenheit der Fasern nicht gestört wird. Für die hier in Frage kommenden Schichtdicken von 0,1 bis 1.000 &mgr;&eegr;&igr;, insbesondere von 1 bis 500 &mgr;&pgr;&igr;, können vorzugsweise Verfahren wie der Rakelauftrag, der Walzenauftrag, der Sprühauftrag oder der Gießauftrag eingesetzt werden.
Damit ergeben sich beispielsweise, aber nicht ausschließlich, folgende neue Anwendungsmöglichkeiten:
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Die erfindungsgemäße Beschichtungsmasse wird insbesondere dazu verwendet, um auf der Oberfläche von Gegenständen eine lumineszenzfähige Beschichtung zu erzeugen. Mit der erfindungsgemäßen Beschichtungsmasse können nahezu beliebige Arten von Oberflächen beschichtet werden, so z. B. Oberflächen aus Kunststoffen, Papier, Pappe, Karton, Textilien oder Metallen.
Die Aufbringung der lumineszierenden Oberflächenbeschichtung kann zur Kennzeichnung von Gegenständen genutzt werden, d. h. zur Anbringung einer Identifizierungs- oder Sicherheitsfunktion dienen. Werden die Fasern z. B. in einen Haftklebstoff eingearbeitet, so kann dieser in Kombination mit transparenten Folien z. B. als Laminierfolie für Wertdokumente dienen; die Laminierfolie ermöglicht die rationelle Herstellung kleiner und kleinster Losgrößen. Kleine Aufkleber, unter Umständen in Kombination mit leicht einreißender Sicherheitsfolie, können beispielsweise als Sicherheitslabel dienen.
In Verbindung mit den oben beschriebenen Beschichtungen ermöglichen unterschiedliche Farbkombinationen, d. h. Kombinationen von Fasern mit unterschiedlichen Leuchtstoffpigmenten, unter UV-Licht eine Zuordnung. Auf diese Weise können unterschiedlich markierte Objekte leicht eindeutig identifiziert werden.
Des weiteren kann die lumineszenzfähige erfindungsgemäße Beschichtungsmasse auch zur Erzeugung eines optischen Effekts genutzt werden. Werden z. B. die lumineszierenden Fasern in einen Lack eingearbeitet, können in Verbindung mit geeigneten Lichtquellen interessante Leuchteffekte für Werbung oder Produktdesign erzielt werden.
Die erfindungsgemäße Beschichtungsmasse kann insbesondere dazu verwendet werden, um bahnförmige Materialien aller Art wie Metallfolien oder Kunststoffolien, insbesondere Etikettenfolien bzw. selbstklebende Etikettenfolien, Klebebänder, Papiere, Pappen und Kartone aller Art, Textilien aller Art, oder Faserstoffe zu beschichten. Bei den Kunststoffolien kann es sich um transparente, aber auch um nichttransparente, so z. B. farbige Folien handeln.
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Gemäß einer besonderen Ausführungsform kann die erfindungsgemäße Beschichtungsmasse bei der Herstellung von Etikettenfolie verwendet werden.
Etikettenfolie besteht im allgemeinen aus einer eigentlichen Folienschicht, auf deren einer Seite eine Haftklebeschicht aufgebracht wird, wobei letztere mit einem abziehbaren Schutzpapier (z. B. silikonisiertes oder wachsbeschichtetes Papier) abgedeckt sein kann; gegebenenfalls kann die Folienschicht auf der der Haftklebeschicht abgewandten Seite zur besseren Bedruckbarkeit zusätzlich mit einem Drucklack beschichtet sein.
Als Haftklebeschicht kann gemäß der vorliegenden Erfindung eine erfindungsgemäße Beschichtungsmasse aus Haftkleber, lumineszierenden Fasern und gegebenenfalls üblichen Zusatzstoffen verwendet werden; aus dieser Folie lassen sich dann, z. B. durch Stanzen oder Schneiden, Etiketten oder Aufkleber (Label) erhalten, deren Haftklebschicht eine Sicherheitsfunktion aufweist.
Des weiteren besteht die Möglichkeit, die Etikettenfolie mit einer erfindungsgemäßen Beschichtungsmasse aus Lack (z. B. Drucklack), lumineszierenden Fasern und gegebenenfalls üblichen Zusatzstoffen auf der der Haftklebeschicht abgewandten Folienseite zu lackieren; aus dieser Folie lassen sich dann, z. B. durch Stanzen oder Schneiden, Etiketten oder Aufkleber (Label) erhalten, deren Lackschicht eine Sicherheitsfunktion aufweist. Bei dem Lack kann es sich beispielsweise um einen sogenannten Drucklack handeln, der die Bedruckbarkeit der Etikettenfolie ermöglicht bzw. verbessert.
Selbstverständlich kann im vorstehend beschriebenen Fall der Etikettenfolie sowohl die Haftklebeschicht als auch die gegebenenfalls vorhandene Lackschicht ausgehend von einer erfindungsgemäßen Beschichtungsmasse hergestellt werden.
Die vorliegende Erfindung betrifft auch die Gegenstände, auf deren Oberfläche die erfindungsgemäße Beschichtungsmasse aufgetragen ist. Für Beispiele solcher Gegenstände kann auf die zuvor beschriebenen Verwendungsmöglichkeiten verwiesen werden.
-&Igr;&Ogr;-
Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß lumineszierende Fasern mit daran aufgebrachten Lumineszenzfarbstoffen - gegenüber einer homogenen Einfärbung mit den Lumineszenzfarbstoffpartikeln selbst - eine lokale Konzentration der Emmissionsintensität und damit eine bessere Erkennbarkeit ermöglichen. Dies erlaubt den Einsatz weit geringerer Pigment- bzw. Farbstoffkonzentrationen insgesamt. Mit anderen Worten lassen sich durch die Aufbringung der Farbstoffpigmente auf das Fasermaterial hohe lokale Konzentrationen an Farbstoff bei gleichzeitig geringer Absolutkonzentration in bezug auf die Beschichtungsmasse und somit eine gute Detektierbarkeit,
&iacgr;&ogr; d. h. ein günstiges Signal/Rausch-Verhältnis erzielen.
Durch Mischen von Fasern unterschiedlicher Lumineszenzfarben und durch unterschiedliche Mischungsverhältnisse der Fasern besteht ein nahezu unbegrenzter Spielraum für verschiedene Codierungen.
Ein Vorteil der Einbringung der Fasern in eine Beschichtungsmasse und der anschließenden Beschichtung von z. B. Papier, Textilien, Folien oder anderen Gegenständen ist die sehr viel universellere Einsatzmöglichkeit. Vor allem sind auch kleine Losgrößen wirtschaftlich zu fertigen. Bei Einsatz einer erfindungsgemäßen Beschichtungsmasse in Form eines Klebstoffes oder eines Lacks als Beschichtung ergeben sich zusätzliche Sicherheitsfunktionen.
Die Menge an Fasern in der Beschichtungsmasse sowie die Faserdimensionen sind im allgemeinen so bemessen, daß bei Betrachtung mit bloßem Auge bei Tageslicht die Fasern also solche nicht oder kaum erkennbar sind, z. B. im Fall von klaren, transparenten Beschichtungsmassen allenfalls als geringfügige Trübung in der Beschichtung wahrgenommen werden. Bei Anregung durch eine geeignete Lichtquelle dagegen, beispielsweise unter einer UV-Lampe, ist die Lumineszenz der Fasern aufgrund der hohen lokalen Farbstoffkonzentration ohne weiteres bereits mit bloßem Auge erkennbar, sofern solche Farbstoffe verwendet werden, die nach Anregung zumindest teilweise im sichtbaren Wellenlängenbereich emittieren.
Durch die Auswahl des Leuchtstoffs läßt sich die Sicherheitsfunktion nahezu beliebig steuern. Wählt man solche Leuchtstoff-Pigmente, die nach Anregung mit Licht geeigneter Energie nur im IR-Spektralbereich emittieren, erhält man
eine zusätzliche Sicherheitsfunktion, da die Emission mit bloßem Auge nicht sichtbar ist und nur mit geeigneten Methoden, z. B. IR-spektroskopisch, detektierbar ist.
Weitere Ausgestaltungen, Variationen und Vorteile der vorliegenden Erfindung sind für den Fachmann beim Lesen der Beschreibung ohne weiteres erkennbar und realisierbar, ohne daß er dabei den Rahmen der vorliegenden Erfindung verläßt.
&iacgr;&ogr; Die vorliegende Erfindung wird anhand der folgenden Ausführungsbeispiele veranschaulicht, welche die Erfindung jedoch keinesfalls beschränken.
Ausführungsbeispiele
Beispiel 1
Beispiel 1
In 100 Teile der Lösung eines Polyacrylathaftklebstoffes in Ethylacetat (Festkörpergehalt: 30 %) werden 0,01 Teile handelsüblicher, bei UV-Bestrahlung lumineszierender Fasern vom Typ Lumilux® Rot MF-P 8 70/LT (Firma Honeywell, Speciality Chemicals, früher Riedel-de-Haen) homogen eingerührt.
Der Klebstoff wird anschließend mittels eines Rakels als dünne Schicht von 200 &mgr;&eegr;&igr; auf eine PVC-Folie aufgebracht und dann mittels Warmluft getrocknet. Die getrocknete Klebstoffschicht (60 &mgr;&pgr;&igr;) wird dann mit einem silikonisierten Papier abgedeckt.
Nach Weiterverarbeitung der Haftfolie mittels Schneiden oder Stanzen erhält man schließlich selbstklebende Etiketten oder Klebebänder, deren Klebstoffschicht bei Bestrahlung mit UV-Licht eine rote Fluoreszenz im jeweils Bereich der eingearbeiteten Fasern zeigt. Bei Betrachtung mit bloßem Auge bei Tageslicht sind die Fasern also solche nicht erkennbar. Unter der UV-Lampe dagegen ist die Lumineszenzerscheinung bereits mit bloßem Auge deutlich sichtbar.
In 100 Teile der Lösung eines Polyacrylathaftklebstoffes in Ethylacetat (Festkörpergehalt: 30 %) wird eine Mischung verschiedener, handelsüblicher, bei UV-Bestrahlung lumineszierender Fasern, nämlich 0,005 Teile lumineszierender Fasern vom Typ Lumilux® Rot MF-P 870/LT, 0,004 Teile lumineszierender Fasern vom Typ Lumilux® Blau MF-P 871/LT und 0,002 Teile lumineszierender Fasern vom Typ Lumilux® Grün MF-P 877/LT, homogen eingerührt.
&iacgr;&ogr; Der Klebstoff wird anschließend mittels eines Rakels als dünne Schicht von 60 &mgr;&idiagr;&eegr; auf eine transparente Polyesterfolie aufgebracht und mittels Warmluft getrocknet. Die getrocknete Klebstoffschicht (20 &mgr;&pgr;&igr;) wird mit einem silikonisierten Papier abgedeckt.
Nach Weiterverarbeitung der Haftfolie (z. B. durch Schneiden oder Stanzen) erhält man eine selbstklebende Laminierfolie, die bei Bestrahlung mit UV-Licht lokal eine bunte Fluoreszenz - je nach Faser rot, blau bzw. grün - jeweils im Bereich der eingearbeiteten Fasern zeigt. Bei Betrachtung mit bloßem Auge bei Tageslicht sind die Fasern also solche nicht erkennbar. Unter der UV-Lampe dagegen ist die Lumineszenzerscheinung bereits mit bloßem Auge deutlich sichtbar.
In 100 Teile der wäßrigen Dispersion eines Polyacrylathaftklebstoffes (Festkörpergehalt: 50%) wird eine Mischung verschiedener, handelsüblicher, bei UV-Bestrahlung lumineszierender Fasern, nämlich 0,005 Teile lumineszierender Fasern vom Typ Lumilux® Rot MF-P 870/LT, 0,004 Teile lumineszierender Fasern vom Typ Lumilux® Blau MF-P 871/LT und 0,002 Teile lumineszierender Fasern vom Typ Lumilux® Grün MF-P 877/LT, homogen eingerührt.
Der Klebstoff wird mittels einer Gravurwalze als dünne Schicht von 40 &mgr;&pgr;&igr; auf ein Silikonpapier aufgebracht und mittels Warmluft getrocknet. Der getrocknete Klebstoff (20 &mgr;&pgr;&igr;) wird mit einem Papier kaschiert, so daß sich die Klebstoffschicht auf das Papier überträgt. Nach Weiterverarbeitung des Haftpapiers (z. B. Schneiden oder Stanzen) erhält man selbstklebende Etiketten,
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die bei Bestrahlung mit UV-Licht lokal eine bunte Fluoreszenz (rot, blau bzw. grün) im Bereich der Fasern zeigt. Bei Betrachtung mit bloßem Auge bei Tageslicht sind die Fasern also solche nicht erkennbar. Unter der UV-Lampe dagegen ist die Lumineszenzerscheinung bereits mit bloßem Auge deutlich sichtbar.
In 100 Teile eines Polyesterlacks wird ein Mischung verschiedener, handelsüblicher, bei UV-Bestrahlung lumineszierender Fasern, nämlich 0,007 Teile lumineszierender Fasern vom Typ Lumilux® Rot MF-P 870/LT und 0,003 Teile lumineszierender Fasern vom Typ Lumilux® Grün MF-P 877/LT, homogen eingerührt.
Nach Aufstreichen des Lacks als dünne Schicht (20 &mgr;&idiagr;&eegr;) auf verschiedene Oberflächen zeigt er nach Trocknung bei Bestrahlung mit UV-Licht lokal im Bereich der eingearbeiteten Fasern eine rote bzw. grüne Fluoreszenz. Bei Betrachtung mit bloßem Auge bei Tageslicht sind die Fasern also solche nicht erkennbar. Unter der UV-Lampe dagegen ist die Lumineszenzerscheinung bereits mit bloßem Auge deutlich sichtbar.
Claims (28)
1. Beschichtungsmasse, enthaltend mindestens ein organisches Bindemittel und Fasern, die ein faserbildendes Material mit mindestens einem darin verteilten lumineszenzfähigen Farbstoff oder Pigment umfassen.
2. Beschichtungsmasse nach Anspruch 1, wobei die Beschichtungsmasse, bezogen auf 100 Gewichtsteile der Beschichtungsmasse, 0,0001 bis 10 Gewichtsteile, insbesondere 0,001 bis 7,5 Gewichtsteile, vorzugsweise 0,001 bis 5 Gewichtsteile, der Fasern enthält.
3. Beschichtungsmasse nach Anspruch 1 oder 2, wobei das organische Bindemittel ausgewählt ist aus der Gruppe von Lacken, insbesondere Klarlacken, Papier- oder Folienstreichmassen, Klebstoffen wie Haftklebstoffen, insbesondere Haftklebstoffen auf Lösemittelbasis, Haftklebstoffen auf Dispersionsbasis oder Schmelzhaftklebstoffen, sowie Mischungen der zuvor genannten Bindemittel.
4. Beschichtungsmasse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das faserbildende Material ausgewählt ist aus der Gruppe von Seide, Cellulose, Celluloseacetat, Polyamiden, Polyestern, Polyacrylaten, Polyolefinen, Polyurethanen und Baumwolle sowie deren Mischungen.
5. Beschichtungsmasse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das organische Bindemittel transparent (klar) oder im wesentlichen transparent ist.
6. Beschichtungsmasse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das organische Bindemittel opak oder im wesentlichen opak ist.
7. Beschichtungsmasse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Länge der Fasern im Bereich von 0,05 bis 10 mm, insbesondere im Bereich von 0,1 bis 5 mm, liegt.
8. Beschichtungsmasse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Dicke der Fasern im Bereich von 1 bis 1.000 µm, insbesondere im Bereich von 10 bis 100 µm, variiert.
9. Beschichtungsmasse nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Faser den lumineszenzfähige Farbstoff oder das lumineszenzfähige Pigment in einer Menge von mehr als 5 bis zu 50 Gew.-%, insbesondere von 7 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise von 10 bis 20 Gew.-%, enthält, bezogen auf das Gesamtgewicht der Faser.
10. Beschichtungsmasse nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei der lumineszenzfähige Farbstoff oder das lumineszenzfähige Pigment anorganischer oder organischer Natur ist.
11. Beschichtungsmasse nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei der lumineszenzfähige Farbstoff oder das lumineszenzfähige Pigment, wenigstens teilweise, bei Anregung mit ultravioletter Strahlung einen Lumineszenzeffekt gibt.
12. Beschichtungsmasse nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei der lumineszenzfähige Farbstoff oder das lumineszenzfähige Pigment bei Anregung mit ultravioletter Strahlung im Bereich des sichtbaren oder/und infraroten Lichts emittiert.
13. Beschichtungsmasse nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei der lumineszenzfähige Farbstoff oder das lumineszenzfähige Pigment ein anorganischer Leuchtstoff ist.
14. Beschichtungsmasse nach Anspruch 13, wobei der anorganische Leuchtstoff ausgewählt ist aus der Gruppe von Zinksulfiden, Zinkcadmiumsulfiden, Erdalkalialuminaten, Erdalkalisulfiden und Erdalkalisilikaten sowie deren Mischungen, jeweils dotiert mit mindestens einem Übergangsmetall- und/oder Lanthanoidelement.
15. Beschichtungsmasse nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei der lumineszenzfähige Farbstoff oder das lumineszenzfähige Pigment ein organischer Leuchtstoff ist.
16. Beschichtungsmasse nach Anspruch 15, wobei der organische Leuchtstoff ausgewählt ist aus der Gruppe von lumineszenzfähigen, insbesondere fluoreszenzfähigen, homo- oder heterocyclischen Aromatensystemen, insbesondere Benzol-, Acridin-, Xanthen-, Thioxanthen-, Pyren-, Stilben-, Cumann-, Pyrazolin-Derivaten sowie Mischungen der zuvor genannten Verbindungen.
17. Beschichtungsmasse nach einem Ansprüche 1 bis 16, wobei der lumineszenzfähige Farbstoff oder das lumineszenzfähige Pigment ein Fluorochrom (Fluoreszenzfarbstoff) ist.
18. Beschichtungsmasse nach einem Ansprüche 1 bis 16, wobei der lumineszenzfähige Farbstoff oder das lumineszenzfähige Pigment ein Fluorogen ist, welches erst durch chemische Reaktion in eine fluoreszenzfähige chemische Verbindung umgesetzt wird.
19. Beschichtungsmasse nach Anspruch 18, wobei die chemische Reaktion enzymatisch katalysiert werden kann.
20. Beschichtungsmasse nach einem der Ansprüche 1 bis 19, wobei die Beschichtungsmasse außerdem übliche Additive, Verarbeitungshilfsmittel oder Zusatzstoffe enthalten kann wie Füllstoffe, Oxidationsschutzmittel, Alterungsschutzmittel, Additive zum Schutz gegen UV-Strahlung, fließfähigkeitsbeeinflussende Additive, Lösungs- und Dispergiermittel, Emulgatoren oder Farbpigmente.
21. Beschichtungsmasse nach Anspruch 20, wobei das Additiv zum Schutz gegen UV-Strahlung ein selektives UV-Alterungsschutzadditiv ist, welches den kurzwelligen Sonnenlichtanteil absorbiert.
22. Gegenstand, auf dessen Oberfläche eine Beschichtungsmasse nach einem der Ansprüche 1 bis 21 aufgetragen ist.
23. Gegenstand nach Anspruch 22, wobei die Beschichtungsmasse mit einer Schichtdicke von 0,1 bis 1000 µm, insbesondere 1 bis 500 µm, aufgetragen ist.
24. Gegenstand nach Anspruch 22 oder 23, wobei die Oberfläche aus Kunststoff, Papier, Pappe, Karton, Textilien oder Metallen besteht.
25. Gegenstand nach einem der Ansprüche 22 bis 24, wobei die Beschichtung zur Kennzeichnung des Gegenstandes, insbesondere zur Anbringung einer Sicherheits- oder Identifizierungsfunktion, dient.
26. Gegenstand nach einem der Ansprüche 22 bis 24, wobei die Beschichtung zur Erzeugung eines optischen Effekts, insbesondere zu Werbezwecken, dient.
27. Gegenstand nach einem der Ansprüche 22 oder 26, wobei es sich bei dem Gegenstand um Folien aller Art wie Metallfolien oder Kunststofffolien, insbesondere Etikettenfolien, vorzugsweise selbstklebende Etikettenfolien, Klebebänder; Papiere, Pappen und Kartone aller Art, Textilien aller Art, oder Faserstoffe handelt.
28. Gegenstand nach einem der Ansprüche 22 bis 27, wobei der Gegenstand ein Haftklebeetikett ist, bei dem die Haftklebeschicht und/oder die gegebenenfalls vorhandene Lackschicht als lumineszenzfähige Schicht ausgebildet ist.
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