DE202004008766U1 - Gurtsicherung für einen Halte- oder Sicherheitsgurt eines Kindersitzes - Google Patents
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Abstract
Gurtsicherung
mit einer Aufnahme für eine
Gurtschlaufe (14), die Teil eines Halte- oder Sicherheitsgurtes (13), insbesondere
eines Schrittgurtes eines Kinderstuhls, eines Kindersitzes, einer
Kindertrage od. dgl. ist, gekennzeichnet durch einen Verschluß (15) mit
zwei voneinander beabstandeten Gurteinführschlitzen (17), die jeweils
im Abstand von einem den Gurteinführschlitzen (17) zugewandten
Ende eines Gurtaufnahmeschlitzes (18) in diesen münden, wobei
der Verschluß (15)
größer dimensioniert
als eine im Kinderstuhl, Kindersitz od. dgl. ausgebildete Gurtschlaufen-Durchgangsöffnung (19).
Description
- Die Erfindung betrifft eine Gurtsicherung mit einer Aufnahme für eine Gurtschlaufe, die Teil eines Halte- oder Sicherheitsgurtes, insbesondere eines Schrittgurtes eines Kinderstuhls, eines Kindersitzes, einer Kindertrage od. dgl. ist.
- Kinderstühle, Kindersitze, Kindertragen od. dgl. Kinder-Handhaben sind heutzutage mit Gurtsystemen ausgerüstet, um das Kind sicher im Stuhl, Sitz od. dgl. zu halten. Diese Gurtsysteme umfassen sehr häufig einen sog. Schrittgurt, der zwischen die Beine eines Kindes gelegt wird, um zu verhindern, dass das Kind nach vorne vom Stuhl, Sitz od. dgl. rutscht und fällt. Dieser Schrittgurt ist entweder am Stuhl oder Kindersitz fest fixiert mit der Folge, dass dann die Beine eines Kindes zwischen Schrittgurt und quer verlaufendem Haltegurt eingefädelt werden müssen. Bei Kleinkindern oder sehr lebhaften Kindern kann dies sehr mühsam sein. Alternativ ist es auch denkbar, derartige Schrittgurte mit Gurtverschlüssen zu versehen, die einen Rastmechanismus umfassen. Diese Gurtverschlüsse haben den Nachteil, dass sie relativ aufwendig in der Konstruktion und Handhabung sind. Insbesondere können Sie auch für das Kind störend wirken, sofern sie sich im Bereich des Schritts, d.h. zwischen den Beinen oder knapp darüber befinden, wobei diese Lage wiederum für die Handhabung vorteilhaft ist; denn nur dann ist der Gurtverschluß auch gut zugänglich.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gurtsicherung der eingangs genannten Art zu schaffen, die in Herstellung und Handhabung extrem einfach, dennoch funktionssicher und für das Kind nicht störend ist.
- Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst, wobei vorteilhafte konstruktive Weiterentwicklungen und Details in den Unteransprüchen beschrieben sind.
- Dementsprechend umfasst eine erfindungsgemäß ausgebildete Gurtsicherung einen Verschluß mit zwei voneinander beabstandeten Gurteinführschlitzen, die jeweils im Abstand von einem den Gurteinführschlitzen zugewandten Ende eines Gurtaufnahmeschlitzes in diesen münden. Durch die erfindungsgemäße Konstruktion lassen sich die beiden gegenüberliegenden Abschnitte einer Gurtschlaufe sehr einfach in entsprechende Gurtaufnahmeschlitze des Verschlusses einführen und innerhalb derselben halten. Dadurch, dass der erfindungsgemäße Verschluß größer dimensioniert als eine im Kinderstuhl od. dgl. ausgebildete Gurtdurchgangsöffnung, durch die hindurch auch die Gurtschlaufe geführt ist, erhält man eine äußerst einfach gestaltete und dennoch funktionssichere Gurtsicherung. Sofern die Gurtsicherung für einen Schrittgurt verwendet werden soll, befindet sich die Gurtdurchgangsöffnung vorzugsweise im vorderen Randbereich der Sitzfläche eines Kinderstuhls oder Kindersitzes. Durch diese Öffnung hindurch wird dann der Schrittgurt von oben nach unten hindurchgeführt, um an der Unterseite mittels des erfindungsgemäßen Verschlusses gesichert zu werden. Dabei genügt es, die dem Schrittgurt zugeordnete Gurtschlaufe durch die Gurtdurchgangsöffnung hindurchzuführen, da der Verschluß zur Aufnahme nur dieser Gurtschlaufe gedacht ist.
- Die Gurteinführschlitze weisen vorzugsweise jeweils trichterförmige Gurteinführöffnungen auf, um das Einführen der gegenüberliegenden Abschnitte einer Gurtschlaufe zu erleichtern.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform münden die Gurteinführschlitze jeweils schräg, insbesondere im spitzen Winkel von etwa 30° bis 45° in den zugeordneten Gurtaufnahmeschlitz ein. Die Gurtaufnahmeschlitze sind in der Regel durch einen mittleren Steg voneinander getrennt, wobei das den Gurteinführöffnungen zugewandte Ende des Trennsteges vorzugsweise verbreitert ausgeführt ist. In diese Verbreiterung hinein erstrecken sich die beiden Gurtaufnahmeschlitze.
- Bei einer besonders bevorzugten und raumsparenden Ausführungsform ist der Gurtverschluß blattartig ausgebildet, wobei die Flächenerstreckung deutlich größer ist als der Querschnitt der Gurtdurchgangsöffnung im Kinderstuhl, Kindersitz od. dgl..
- Der dem Gurtverschluß zugeordnete Gurt weist wenigstens eine, insbesondere zwei oder mehr hintereinander ausgebildete und durch Quernähte voneinander getrennte Gurtschlaufen auf, um auf diese Art und Weise schrittweise eine Verlängerung oder Verkürzung des wirksamen Teils des Schrittgurtes od. dgl. zu erreichen.
- Nachstehend wird eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Gurtsicherung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Diese zeigt in:
-
1 einen erfindungsgemäß gesicherten Schrittgurt eines Kinderhochstuhls in perspektivischer Ansicht von schräg unten nach oben; -
2 das zwei Gurtschlaufen umfassende untere Ende eines Schrittgurts, das durch eine am vorderen Rand einer Sitzfläche ausgebildete Gurtdurchgangsöffnung hindurchgeführt ist in Zuordnung zu einem erfindungsgemäßen Gurtverschluß, ebenfalls in perspektivischer Ansicht von schräg unten nach oben; -
3 die Darstellung entsprechend2 , wobei der Gurtverschluß in Schließstellung verbracht ist; und -
4 den erfindungsgemäß ausgebildeten Gurtverschluß in Draufsicht. - Gemäß
1 ist an einem Kindersicherungsbügel10 , der oberhalb eines Sitzbrettes11 eines Kinderhochstuhls12 positioniert ist, ein Schrittgurt13 befestigt, dessen unteres Ende eine Gurtschlaufe14 aufweist. Diese Gurtschlaufe14 ist durch eine im vorderen Randbereich des Sitzbretts11 ausgebildete langlochartige Gurtdurchgangsöffnung hindurchgeführt. Das nach unten vorstehende Ende der Gurtschlaufe wird mittels eines blattartigen Gurtverschlusses15 gesichert derart, dass die Gurtschlaufe14 nicht mehr nach oben durch die Gurtdurchgangsöffnung im Sitzbrett gezogen werden kann. Der Schrittgurt13 ist auf diese Art und Weise gesichert. Entsprechend sicher kann ein Kind durch den Schrittgurt13 auf dem Sitzbrett gehalten werden. - Entsprechend
2 umfaßt das untere Ende des Schrittgurtes13 zwei hintereinander angeordnete Gurtschlaufen14 , die durch eine Quernaht16 voneinander getrennt sind. Auf diese Art und Weise kann die wirksame Länge des Schrittgurts13 stufenweise verstellt und an die Distanz zwischen Sicherungsbügel10 und Sitzbrett11 gemäß1 angepaßt werden. - Der bereits erwähnte blattartige Gurtverschluß
15 weist entsprechend4 zwei voneinander beabstandete Gurteinführschlitze17 auf, die jeweils im Abstand von einem den Gurteinführschlitzen17 zugewandten Ende eines Gurtaufnahmeschlitzes18 in diesen münden, wobei der Verschluß15 größer dimensioniert ist als die bereits im Zusammenhang mit1 erwähnte Gurtschlaufen-Durchgangsöffnung19 im Kinderstuhl bzw. hier im Sitzbrett11 . Die im Sitzbrett11 ausgebildete langlochartige Gurtschlaufen-Durchgangsöffnung19 ist in2 gut erkennbar. - Die Gurteinführschlitze
17 weisen jeweils trichterförmige Gurteinführöffnungen20 auf, um das Einführen der gegenüberliegenden Abschnitte einer Gurtschlaufe14 zu erleichtern. - Im übrigen münden die Gurteinführschlitze
17 jeweils schräg, insbesondere im spitzen Winkel von etwa 30° bis 45° in den zugeordneten Gurtaufnahmeschlitz18 , und zwar im Abstand von etwa einem Drittel der Länge der Gurtaufnahmeschlitze von dem den Gurteinführöffnungen20 zugewandten Enden der Gurtaufnahmeschlitze18 entfernt. - Die Gurtaufnahmeschlitze
18 sind, wie sämtliche Figuren sehr gut erkennen lassen, durch einen mittleren Steg21 voneinander getrennt. Dieser Trennsteg21 weist den Gurteinführöffnungen20 zugewandt eine Verbreiterung22 auf, in die sich die Gurtaufnahmeschlitze18 hineinerstrecken und die jeweils die inneren Begrenzungen der Gurteinführschlitze17 definiert. Konkret ist das den Gurteinführöffnungen20 zugewandte Ende des Trennsteges21 als Spitze ausgebildet. Diese Spitze dient zur Öffnung der Gurtschlaufen14 , wodurch die Verankerung des Verschlusses15 erleichtert wird. Die erwähnte Spitze steht zu diesem Zweck auch über die Gurteinführöffnungen vor. Die Spitze dient also zur Öffnung der Gurtschlaufe14 und zur Einfädelung der gegenüberliegenden Gurtabschnitte der Gurtschlaufe14 in die Gurteinführöffnungen20 hinein. - Der blattartige Gurtverschluß
15 kann aus Metall, insbesondere Aluminium, oder Kunststoff, insbesondere PVC oder PE hergestellt. Grundsätzlich ist auch eine Herstellung aus Holz möglich. - Bei der dargestellten Ausführungsform sind die Gurteinführöffnungen
20 und Gurteinführschlitze17 etwas weiter voneinander beabstandet als die beiden zugeordneten Gurtaufnahmeschlitze18 . Grundsätzlich wäre auch eine umgekehrte Relativanordnung zueinander denkbar, bei der die Gurteinführschlitze17 enger beieinander liegen als die Gurtaufnahmeschlitze18 ; handhabungstechnisch ist diese Alternative jedoch weniger günstig als die dargestellte Ausführungsform. -
2 zeigt, wie der Gurtverschluß15 vor dem Einschieben in eine Gurtschlaufe14 an der Unterseite eines Sitzbrettes11 positioniert wird. In dieser Stellung wird der Gurtverschluß15 in Richtung des Pfeiles23 in die obere Gurtschlaufe14 , die sich unmittelbar unterhalb der Gurtschlaufen-Durchgangsöffnung19 befindet, hineingeschoben, und zwar mit der Spitze des Trennsteges21 voraus. Dabei gelangen die beiden gegenüberliegenden Gurtabschnitte der Gurtschlaufe14 in die Gurteinführöffnungen20 und infolge Gurteinführschlitze17 . Die gegenüberliegenden Gurtabschnitte der Gurtschlaufe14 werden dann soweit in die Gurtaufnahmeschlitze18 hineingeschoben, bis sie vollständig innerhalb derselben platziert werden können, so wie dies in3 dargestellt ist. Der Gurtverschluß15 kann nur dann wieder entfernt werden, wenn die den Gurteinführöffnungen20 zugewandten Enden der gegenüberliegenden Gurtabschnitte der Gurtschlaufe14 soweit zurückgeschoben werden, dass sie in die Gurteinführschlitze17 eingefädelt werden können. Diese Tätigkeit kann von einem Kind kaum ausgeführt werden, so dass der erfindungsgemäße Verschluß äußerst funktions- und kindersicher gehalten ist. - Wie bereits erwähnt, eignet sich der beschriebene Verschluß nicht nur zur Sicherung von Schrittgurten, sondern ganz generell zur Sicherung von Haltegurten aller Art, soweit diese Gurte Gurtschlaufen aufweisen, die dann in der beschriebenen Art und Weise lagegesichert werden können.
- Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
-
- 10
- Kindersicherungsbügel
- 11
- Sitzbrett
- 12
- Kinderhochstuhl
- 13
- Schrittgurt
- 14
- Gurtschlaufe
- 15
- Gurtverschluß
- 16
- Quernaht
- 17
- Gurteinführschlitz
- 18
- Gurtaufnahmeschlitz
- 19
- Gurtschlaufen-Durchgangsöffnung
- 20
- Gurteinführöffnung
- 21
- Trennsteg
- 22
- Verbreiterung (mit vorstehender Spitze)
- 23
- Pfeil
Claims (10)
- Gurtsicherung mit einer Aufnahme für eine Gurtschlaufe (
14 ), die Teil eines Halte- oder Sicherheitsgurtes (13 ), insbesondere eines Schrittgurtes eines Kinderstuhls, eines Kindersitzes, einer Kindertrage od. dgl. ist, gekennzeichnet durch einen Verschluß (15 ) mit zwei voneinander beabstandeten Gurteinführschlitzen (17 ), die jeweils im Abstand von einem den Gurteinführschlitzen (17 ) zugewandten Ende eines Gurtaufnahmeschlitzes (18 ) in diesen münden, wobei der Verschluß (15 ) größer dimensioniert als eine im Kinderstuhl, Kindersitz od. dgl. ausgebildete Gurtschlaufen-Durchgangsöffnung (19 ). - Gurtsicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gurteinführschlitze (
17 ) jeweils trichterförmige Gurteinführöffnungen (20 ) aufweisen. - Gurtsicherung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gurteinführschlitze (
17 ) jeweils schräg, insbesondere im spitzen Winkel von etwa 30° bis 45° in den zugeordneten Gurtaufnahmeschlitz (18 ) einmünden. - Gurtsicherung nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gurtaufnahmeschlitze (
18 ) durch einen mittleren Steg (21 ) voneinander getrennt sind. - Gurtsicherung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennsteg (
21 ) den Gurteinführöffnungen (20 ) zugewandt eine Verbreiterung (22 ) aufweist, in die sich die Gurtaufnahmeschlitze (18 ) hineinerstrecken und die jeweils eine der beiden Begrenzungen der Gurteinführschlitze (17 ) definiert. - Gurtsicherung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das verbreiterte Ende des Trennsteges (
21 ) über die Gurteinführöffnungen (20 ) vorsteht und als Spitze ausgebildet ist. - Gurtsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Gurtverschluß (
15 ) blattartig ausgebildet ist. - Gurtsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Gurtverschluß (
15 ) aus Metall, insbesondere Aluminium, Holz oder Kunststoff, insbesondere PE, PP oder PVC hergestellt ist. - Gurtsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der dem Gurtverschluß (
15 ) zugeordnete Gurt zwei oder mehr hintereinander ausgebildete und durch Quernähte (16 ) voneinander getrennte Gurtschlaufen (14 ) umfasst. - Gurtsicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gurteinführöffnungen (
20 ) und -schlitze (17 ) etwas weiter voneinander beabstandet sind als die beiden zugeordneten Gurtaufnahmeschlitze (18 ).
Priority Applications (2)
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Family Applications (1)
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