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Die Erfindung betrifft eine Fahne,
die aus einem sich flexibel den Luftströmungen anpassenden Material
besteht und an einem Träger
befestigbar ist nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Gattungsgemäße Fahnen werden wegen ihrer
Größe und somit
guten Erkennbarkeit aus der Distanz sowie wegen ihrer einfachen
Befestigungsmöglichkeit
an standardisierten Trägerelementen, insbesondere
einem Fahnenmast, oft als Werbemittel verwendet. Dabei ist die Art
der Fahne grundsätzlich
beliebig. Es kann sich bei den Fahnen um Flaggen oder ähnliche
Ausführungsformen
handeln. Diese Fahnen sind in ihrer Form häufig winkelig und gradlinig
zugeschnitten und enthalten zumindest eine graphische Darstellung,
beispielsweise ein Markenlogo oder ein Produkt.
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Nachteilig an den bekannten Fahnen – auch an
denjenigen, die eine unterschiedliche graphische Darstellung enthalten – ist es,
dass der winkelige und gradlinige Zuschnitt allen Fahnen einen ähnlichen Charakter
verleiht. Die Silhouette einer sich im Wind bewegenden Fahne hat
jedoch entscheidenden Einfluss auf den Wiedererkennungswert und
die Assoziation mit dem Wesen der graphischen Darstellung. Es ist
deshalb bisher nicht möglich,
einer Fahne einen individuellen Wiedererkennungswert aufgrund ihrer
Form zu verschaffen.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik
ist es deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine neue Fahne
vorzuschlagen, die einen hohen Wiedererkennungswert aufweist und
eine Assoziation mit dem Wesen der graphischen Darstellung erlaubt.
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Diese Aufgabe wird durch eine Konturfahne nach
der Lehre des Hauptanspruches gelöst.
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Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung
sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß weist der Zuschnitt der Auswehkante
der Konturfahne dazu eine zumindest abschnittsweise Korrespondenz
mit dem Verlauf der Außenkontur
der graphischen Darstellung auf. Die Auswehkante ist diejenige Kante
der Konturfahne, die sich im Wind frei bewegen kann. Auf der Konturfahne
befindet sich zwischen Befestigungskante und Auswehkante die graphische
Darstellung. Die Auswehkante wird erfindungsgemäß vollständig oder abschnittsweise an
den Verlauf der graphischen Darstellung angepasst. Ob sich der Verlauf
der Auswehkante mit dem Verlauf der Außenkontur der graphischen Darstellung
genau deckt, parallel dazu verläuft oder
auf eine Art korrespondiert, ist genau wie die Wahl der Form der
graphischen Darstellung grundsätzlich
beliebig. Dadurch nimmt die Form der Konturfahne selbst zumindest
abschnittsweise die Form der graphischen Darstellung an, so dass
das Wesen der graphischen Darstellung allein anhand der Silhouette
der sich im Wind bewegenden Konturfahne erkennbar wird.
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Um ein optimales Entfalten und freie
Bewegungen der Konturfahne im Wind zu begünstigen, ist es von Vorteil,
dass die Auswehkante flexibel ausgebildet ist. Deshalb und um eine
einfache Herstellung der Kontur fahne zu ermöglichen, ist eine Bildung der Auswehkante
aus dem Material der Konturfahne selbst besonders geeignet.
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Durch die freie Beweglichkeit der
Auswehkante im Wind und die dadurch auf diese einwirkenden, sich
ständig ändernden
Kraftverhältnisse
ist die Auswehkante einer extrem hohen Beanspruchung ausgesetzt.
Zum Schutz vor dieser Beanspruchung und zur Verstärkung, ist
es besonders vorteilhaft, die Auswehkante in Form eines Saumes auszubilden. Welcher
Art dieser Saum beschaffen ist, ist grundsätzlich beliebig. Einfach herzustellen
und besonders wirksam ist beispielsweise die Bildung des Saumes durch
einen abgenähten
Saum oder durch einen geschmolzenen Saum.
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In einer alternativen Ausführungsform
kann die Auswehkante zumindest abschnittsweise in Form eines Hohlsaumes
ausgebildet werden, wobei der Hohlsaum mit einem stabilisierenden
Element, insbesondere einer flexiblen Kunststoffleiste oder einem Draht,
versehen werden kann. Dies hat bei großen oder schweren Fahnen oder
einem derartigen Zuschnitt der Auswehkante, der ein Entfalten der
Konturfahne im Wind negativ beeinflusst, den Vorteil, dass die Entfaltung
der Konturfahne auch bei schwachen Windverhältnissen unterstützt wird.
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Neben der Auswehkante verfügt die Konturfahne
des Weiteren über
eine Befestigungskante. An der Befestigungskante ist die Konturfahne
an einem Träger,
insbesondere einem Mast, befestigbar. In welcher Art der Träger ausgebildet
ist, ist grundsätzlich
beliebig. So ist es beispielsweise besonders vorteilhaft, die Konturfahne
an standardisierten Trägerkonstruktionen
aufzuhängen.
Diese Trägerkonstruktionen
können
zum einen freistehend – wie
dies bei einem Mast der Fall ist – und zum anderen an einem Gebäude befestigbar
sein oder sogar durch ein Gebäude
selbst gebildet werden. Die Kombination von Träger und Gebäude ist für die Beflaggung einer Häuserfassade,
beispielsweise in einer Einkaufszone, von besonderem Vorteil.
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Der Zuschnitt der Befestigungskante
richtet sich nach dem Verlauf des Trägers. Besonders geeignet für ein optimales
Entfalten der Konturfahne im Wind ist ein gradliniger Zuschnitt
der Befestigungskante parallel zum Träger, so dass der Wind diese Kante
der Konturfahne nicht bewegen kann.
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In einer alternativen Ausführungsform
kann der Träger
durch eine winkelige Konstruktion gebildet werden, wobei die winkelige
Konstruktion einen vertikalen und einen horizontalen Abschnitt aufweist.
Bei dieser Ausführungsform
ist es von besonderem Vorteil, wenn die Befestigungskante der Konturfahne ebenfalls
einen vertikalen und einen horizontalen Abschnitt aufweist, wobei
der Winkel zwischen den beiden Abschnitten der Befestigungskante
mit dem Winkel zwischen den beiden Abschnitten der Trägerkonstruktion
korrespondiert. Diese Ausführungsform
bietet besondere Vorteile gegen das Einfallen der Konturfahne bedingt
durch ihre Größe, ihr
Eigengewicht oder durch schwache Windverhältnisse.
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Die Befestigung des horizontalen
Abschnittes der Befestigungskante ist grundsätzlich beliebig. Besonders
geeignet für
diese Befestigung ist eine zumindest abschnittsweise Ausbildung
dieses Abschnittes der Befestigungskante durch einen Hohlsaum. Der
horizontale Abschnitt der Befestigungskante kann somit den horizontalen
Abschnitt des Trägers
aufnehmen.
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Die Art der zumindest einen graphischen Darstellung
auf der Konturfahne ist grundsätzlich
beliebig. Es kann sich dabei beispielsweise um die graphische Darstellung
eines Gegenstandes, eines Logos, eines Markenzeichens oder eines
Schriftzuges handeln. Besonders einfach und kostengünstig ist die
Platzierung der zumindest einen graphischen Darstellung auf nur
einer Seite der Konturfahne. Diese Ausführungsform hat jedoch den Nachteil,
dass die graphische Darstellung, von der Rückseite der Konturfahne her
betrachtet, spiegelbildlich erscheint. Insbesondere Schriftzüge und Markenzeichen
sind dann auf der Rückseite
der Kontur fahne nicht mehr lesbar. In einer alternativen Ausführungsform
wird daher vorgeschlagen, die graphische Darstellung auf beiden
Seiten der Konturfahne anzuordnen.
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Verschiedene Ausführungsformen der Konturfahne
sind in den Zeichnungen schematisch dargestellt und werden nachfolgend
beispielhaft erläutert.
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Es zeigen:
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1 die
schematische Darstellung einer Konturfahne in Seitenansicht;
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2 bis 4 verschiedene Ausführungsformen
der Auswehkante einer Konturfahne gemäß 1 im Querschnitt im Bereich I;
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5 die
schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform einer Konturfahne
in Seitenansicht;
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6 eine
Ausführungsform
des vertikalen Abschnittes der Befestigungskante der Konturfahne gemäß 5 im Querschnitt im Bereich
II;
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Die in 1 dargestellte
Konturfahne 01 weist eine graphische Darstellung 02,
eine Auswehkante 03 und eine Befestigungskante 04 auf.
Die Auswehkante 03 korrespondiert abschnittsweise mit der
Außenkontur
der graphischen Darstellung 02.
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Der Träger wird in diesem Ausführungsbeispiel
durch einen Mast 05 gebildet. Die Befestigungskante 04 verläuft dabei
parallel zum Träger 05 und wird
gegen eine Bewegung im Wind fixiert.
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Die 2 bis 4 zeigen den Querschnitt
der Auswehkante 03 der Konturfahne 01 gemäß 1 in einer vergrößerten Darstellung
im Bereich I. 2 zeigt
dabei eine schematische Darstellung der Auswehkante 03 der Konturfahne 01 im
Querschnitt, ausgebildet in Form eines abgenähten Saumes 06. Der umgeschlagene
Teil des abgenähten
Saumes 06 wurde in diesem Ausführungsbeispiel mit Hilfe einer Naht 07 befestigt. 3 zeigt die schematische
Darstellung der Auswehkante 03 der Konturfahne 01 im Querschnitt,
ausgebildet in Form eines geschmolzenen Saumes 08. Der
geschmolzene Saum benötigt keine
Befestigung. 4 zeigt
die schematische Darstellung der Auswehkante 03 der Konturfahne 01 im
Querschnitt, ausgebildet in Form eines Hohlsaumes 09. Der
umgeschlagene Teil des Hohlsaumes 09 ist mit einer Naht 07 befestigt.
In den Hohlsaum 09 wurde eine Kunststoffleiste 10 als
stabilisierendes Element integriert.
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5 zeigt
die Seitenansicht der Konturfahne 01 befestigt an einer
winkeligen Trägerkonstruktion 11, 05.
Diese Ausführungsform
der Konturfahne 01 weist ebenfalls eine abschnittsweise
mit der Außenkontur
der graphischen Darstellung 02 korrespondierende Auswehkante 03 auf.
Die Befestigungskante 12, 13 besteht bei diesem
Ausführungsbeispiel aus
einem horizontalen Abschnitt 12 und einem vertikalen Abschnitt 13.
Der horizontale Abschnitt der Befestigungskante 12 ist
in diesem Ausführungsbeispiel
an der rechtwinkligen Trägerkonstruktion 11 befestigt.
Diese Variante der Befestigung verhindert ein Einfallen der Konturfahne.
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6 zeigt
den Querschnitt des horizontalen Abschnittes der Befestigungskante 12 der
Konturfahne 01 gemäß 5 in einer vergrößerten Darstellung im
Bereich II. Der horizontale Abschnitt der Befestigungskante 12 der
Konturfahne 01 ist in diesem Ausführungsbeispiel in Form eines
Hohlsaumes 14 ausgebildet. Der umgeschlagene Teil des Hohlsaumes 14 wird
mit Hilfe einer Naht 07 befestigt. Der Hohlsaum 14 ist
derart ausgebildet, dass er zumindest einen Abschnitt der winkeligen
Trägerkonstruktion 11 aufnehmen
kann und somit eine einfache Befestigungsmöglichkeit des horizontalen
Abschnittes der Befestigungskante 12 der Konturfahne 01 am
horizontalen Abschnitt 11 der Trägerkonstruktion 05, 11 darstellt.