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DE202004008136U1 - Vorrichtung zur Aufnahme, Speicherung und Abgabe von Kälte und/oder Wärme - Google Patents

Vorrichtung zur Aufnahme, Speicherung und Abgabe von Kälte und/oder Wärme Download PDF

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DE202004008136U1
DE202004008136U1 DE200420008136 DE202004008136U DE202004008136U1 DE 202004008136 U1 DE202004008136 U1 DE 202004008136U1 DE 200420008136 DE200420008136 DE 200420008136 DE 202004008136 U DE202004008136 U DE 202004008136U DE 202004008136 U1 DE202004008136 U1 DE 202004008136U1
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Abstract

Vorrichtung zur Aufnahme, Speicherung und Abgabe von Kälte und/oder Wärme,
wobei die Vorrichtung wenigstens zwei Teile (1, 2) aufweist, die formschlüssig und lösbar zu einem Behältnis (3) zusammensetzbar sind, das wenigstens ein Temperaturspeichermedium (4) enthält und
– wobei die Teile (1, 2) Auflageflächen (6, 7) zur horizontalen Ablage der Vorrichtung (3) aufweisen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme, Speicherung und Abgabe von Kälte und/oder Wärme, welche insbesondere zum, Kühlhalten von Lebensmitteln einsetzbar ist.
  • Aus dem Stand der Technik ist eine Servierplatte mit Abdeckhaube zum vorübergehenden Aufbewahren von Lebensmitteln, welche auf einer einen sogenannten Kühl-Akku aufnehmende Trägerschale aufgesetzt werden kann. Der Kühl-Akku ist ein plattenförmiger, versiegelter und ein Kühlmittel enthaltender Behälter, der nach Aufladen von Kälte etwa im Kühlschrank die Speisen auf der über ihm gehaltenen Servierplatte durch Kühlen längere Zeit frisch zu halten gestattet.
  • Aus der DE 9114326.8 ist eine Haushaltsdose aus Kunststoff mit Unterteil und entfernbarem Deckel bekannt, bei welcher der Deckel einen versiegelten Kühlmittelbehälter mit Kühlmittel aufweist. Der Deckel ist konvexgewölbt und der Kühlmittelbehälter wird mittels einer Klemmvorrichtung in der Wölbung gehalten.
  • Die beschriebene Vorrichtung setzt voraus, daß der mit dem Kühlelement ausgestattete Deckel stets mit einem darauf abgestimmten passenden Gefäß benutzt wird, in welches die kühlzuhaltenden Lebensmittel eingesetzt werden. Für andere Verwendungen ist der Deckel nicht ausgelegt.
  • Insbesondere gestattet die gewölbte Ausgestaltung, welche in einer Einsenkung eine Griffleiste aufweist, nicht ein umgekehrtes stabiles Ablegen des Deckels. Hinzukommt, daß das Kühlelement nur in der Wölbung mittels eines Halteteils angeordnet ist. Hierdurch entstehen Ecken und Kanten sowie Nischen, was wiederum hygienische Probleme zur Folge haben kann. Ebenso bedingt das Halteteil, daß das Reinigen des Deckels mit Problemen verbunden sein kann.
  • Aus der DE 9410392 ist ferner ein Behälter zur Aufnahme von Lebensmitteln mit integriertem Gefriereinsatz bekannt. Der Lebensmittelbehälter besteht aus einem Unterteil und einem Deckel, wobei der Deckel ein separates Kühlelement aufnehmen kann oder selbst einen geschlossenen Hohlraum aufweist, der mit einer gefrierbaren Flüssigkeit gefüllt ist.
  • Auch bei dieser Vorrichtung ist der Deckel nur mit einem speziell darauf abgestimmten Behältnis, in welchem die Lebensmittel aufbewahrt werden, verwendbar. Eine Griffvorrichtung ist in dem Deckel nicht vorgesehen. Die Probleme einer stabilen Ablage, welche mit der Anordnung eines Griffs oder eine Griffvorrichtung verbunden sind, ergeben sich mithin bei diesem nicht. Ferner wird nicht beschrieben, in wieweit das Kühlelement oder die Kühlflüssigkeit austauschbar sind.
  • Aus der DE 29921775 U1 ist eine Frischhaltebox mit auswechselbarem Kühlelement im Deckel bekannt. Hierfür ist im Deckel ein Gitterboden angeordnet. Auch hier ergeben sich mithin bezüglich des Säuberns hygienische Probleme. Ebenso wie bei den beiden oben beschriebenen Vorrichtungen handelt es sich bei dem Deckel um eine Vorrichtung, die nur mit einem speziell darauf abgestimmten Behälter einsetzbar ist. Die Anordnung eines Griffes an dem Deckel ist ebenfalls nicht vorgesehen. Damit ergeben sich auch nicht die mit der Anordnung eines solchen Griffes verbundenen Probleme.
  • Aus der DE 29611084 U1 ist ein Behälter zum temperierten Aufbewahren von Gütern bekannt. Mindestens in einer Seite des Behälters und/oder der Abdeckung ist ein energiespeicherndes Medium eingepasst.
  • Bei dieser Vorrichtung ist der Deckel nur mit dem speziellen Behältnis einsetzbar, in welchem die Lebensmittel aufbewahrt werden. Eine Griffvorrichtung in dem Deckel ist nicht vorgesehen. Die Probleme einer stabilen Ablage, welche mit der Anordnung eines Griffs oder eine Griffvorrichtung verbunden sind, ergeben sich mithin auch bei dieser Vorrichtung nicht.
  • Aus der DE 3506780 A1 ist ein Gefäß für Speisen und Getränke mit einem kalorischen Speicher bekannt. Das Gefäß besteht aus einem Gehäuse und gegebenenfalls einem Deckel, wobei wenigstens ein Teil des Gehäuses und/oder Deckels doppelwandig mit einem Hohlraum ausgebildet ist. In dem Hohlraum ist ein Mittel großer kalorischer Speicherkapazität angeordnet.
  • Diese Vorrichtung ist ebenfalls mit ihrem Deckel und Gehäuse speziell aufeinander abgestimmt. Eine Griffvorrichtung ist im Deckel nicht vorgesehen. Die Probleme der stabilen Ablage, welche mit der Anordnung eines Griffs oder einer Griffvorrichtung verbunden sind, ergeben sich demgemäß bei dieser Vorrichtung nicht.
  • In der US PS 4,065,336 ist eine Kühlbox beschrieben, bei welcher in dem Deckel ein Kühlelement untergebracht ist. Auch für diese Vorrichtung gilt das zuvor gesagte, dass nämlich der Deckel speziell auf ein bestimmtes Gefäß abgestimmt ist. Eine Verwendung des Deckels für verschiedene Verwendungen ist in dieser Anmeldung nicht gedacht.
  • Aus der DE 19848381 A1 und der DE 29812252 U1 ist ein wärmeisolierend ausgebildeter Deckel bekannt. Im Gegensatz zu dem zuvor erwähnten Stand der Technik ist dieser Deckel zur Abdeckung beliebiger Gefäße, wie einem Topf oder einer Schüssel geeignet. Auf seiner Bodenseite ist der Deckel mit einer flächenhaften Dichtungsschicht für die Auflage auf dem jeweiligen Gefäß versehen. Der Deckel besteht aus einem wärmeisolierenden Oberteil und einem demgegenüber wesentlich weniger wärmeisolierenden Unterteil. Das Oberteil überspannt das Unterteil unter Bildung eines Hohlraumes, in dem ein Wärmespeichermittel angeordnet ist. Der Deckel ist darüber mit einem herausziehbaren Deckelgriff ausgestattet.
  • Der beschriebene Deckel ist kuppelförmig ausgebildet, so dass er sich nicht in umgekehrter Lage stabil legen lässt. Außerdem ist der Deckel nicht so ausgestaltet, dass das Kühlelement herausnehmbar ist. Die beschriebene Vorrichtung lässt sich mithin nur als Auflage für Gefäße verwenden. Andere Möglichkeiten der Verwendung sind nicht beinhaltet.
  • Ferner ist ein Kühldeckel unter der Bezeichnung Cool Fresh 2000 bekannt. Hierbei handelt es sich um einen flach ausgebildeten Deckel, der für unterschiedliche Gefäße, z.B. Schüsseln, Töpfe flexible einsetzbar ist. Ober- und Unterseite dieses Deckels sind flach ausgestaltet. In der Mitte befindet sich ein herausziehbarer Griff.
  • Demgemäß kann der Deckel auch ohne Stabilitätsprobleme auf die Griffseite gelegt werden. Allerdings ist in diesem Gefäß das Kühlelement fest integriert. D.h. die Kühlelemente sind nicht herausnehmbar. Demgemäß eignet sich dieser Deckel nur als Auflage für Gefäße oder als Servierfläche für kalt zu haltende Speisen verwendet werden. Weitere Anwendungsmöglichkeiten sind mit diesem Deckel nicht eröffnet.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Aufnahme, Speicherung und Abgabe von Kälte und/oder Wärme zu schaffen, welche vielseitig einsetzbar ist. Insbesondere soll diese Vorrichtung geeignet sein für unterschiedlich gestaltete Gefäße mit unterschiedlicher Größe verwendet werden zu können. Zugleich sollen die beim Stand der Technik auftretenden Hygieneprobleme vermieden werden. Die Vorrichtung soll im Bedarfsfall als Kühl- oder Wärmeplatte einsetzbar sein.
  • Ferner sollen die Kühl- und Wärmespeichermedien im Bedarfsfall herausnehmbar und damit austauschbar sein. Damit soll auch die Möglichkeit eröffnet werden, die erfindungsgemäße Vorrichtung im Bedarfsfalle ohne Speichermedium als Behältnis zur Aufbewahrung von Lebensmitteln und ähnlichem einzusetzen.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gelöst, die wenigstens zwei Teile aufweist, die formschlüssig und lösbar zu einem Behältnis zusammensetzbar sind, daß wenigstens ein Temperaturspeichermedium enthält, wobei die Teile Auflageflächen zur horizontalen Ablage der Vorrichtung aufweisen, vorzugsweise ist erfindungsgemäß wenigstens eines der Teile konvex gewölbt.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht vorzugsweise aus zwei Teilen, von denen das eine das Oberteil und das andere das Unterteil bildet. Die Teile sind vorzugsweise in Form von Tellern geformt. Das heißt, sie weisen einen Boden und einen umlaufenden Rand auf. Das bedeutet zugleich, dass Ober- und Unterteil die Größe und Ausgestaltung von größeren Suppentellern, aber nicht von Suppenschüsseln haben. Die umlaufenden Ränder des tellerförmigen Ober- und Unterteils weisen vorzugsweise eine Höhe von 2 bis 8, besonders bevorzugt 3 bis 6 cm auf.
  • Die Grundfläche von Ober- und Unterteil ist vorzugsweise kreisförmig ausgestaltet. Es sind jedoch auch beliebige andere Formen vom Vier- bis zum Vieleck denkbar. In der bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung liegt der Durchmesser zwischen 20 und 40 cm, besonders bevorzugt zwischen 25 und 35 cm, ganz besonders bevorzugt zwischen 26 und 32 cm.
  • Der umlaufende Rand kann senkrecht oder nahezu senkrecht zu dem Boden stehen. Denkbar sind jedoch auch beliebige runde Ausgestaltungen. Wesentlich ist für die Erfindung nur, daß Unterteil und Oberteil formschlüssig zusammensetzbar sind, so daß möglichst wenig Temperaturverlust durch Undichtigkeit entsteht.
  • Erfindungsgemäß ist es bevorzugt, das Unterteil mit einem annähernd flachen Boden auszustatten. An der Außenseite des Bodens können in Form von konzentrischen Kreisen Erhebungen angeordnet sein. Die Abstände dieser Kreise werden erfindungsgemäß vorzugsweise so gewählt, daß deren Durchmesser dem der handelsüblichen verschiedenen Schüsselgrößen entspricht.
  • Hierdurch lässt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung mit dem flachen Unterteil rutschsicher auf den Rand von Lebensmittelgefäßen aufsetzen.
  • Das Oberteil weist bevorzugt eine gewölbte Gestaltung auf. Diese gestattet insbesondere ein gefälligeres Aussehen der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Insbesondere wird jedoch durch die Wölbung konstruktiv die Anbringung eines Griffes erleichtert. Hierbei kann es sich erfindungsgemäß um einen oder auch zwei oder mehr Griffe handeln, welche vorzugsweise klappbar angeordnet sind. Vorzugsweise sind zwei klappbare Griffe vorhanden.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist es, in dem gewölbten Oberteil eine Einsenkung anzuordnen, so daß sich eine Mulde ausbildet. An den Seitenwänden dieser Mulde können die erfindungsgemäß vorzugsweise klappbar ausgestalteten Griffe angeordnet werden.
  • Alternativ kann in diesem Falle die Einsenkung auch als einfache Griffmulde ausgestattet sein.
  • In jedem falle ist die Einsenkung so ausgestaltet, daß zugleich eine Auflagefläche gebildet wird, so daß das Oberteil sich mit der offenen Seite nach oben gerichtet ablegen lässt.
  • In einer Alternative der Erfindung kann auch anstelle einer Einsenkung ein umlaufender Rand oder wenigstens teilweise umlaufender Rand vorgesehen werden. Dieser Rand ist ebenfalls als Auflagefläche geeignet. An diesem Rand können die klappbaren Griffe oder Griffmulden angeordnet sein.
  • In einer weiteren Variante der Erfindung kann auf einen umlaufenden Rand oder eine Einsenkung verzichtet werden. In diesem Falle sind die klappbaren Griffe so ausgestaltet, daß sie im heruntergeklappten Zustand eine Auflagefläche bzw. einen umlaufenden Rand bilden.
  • Sofern die Griffe an einem umlaufenden Rand oder in einer Einsenkung angeordnet sind, werden diese vorzugsweise so ausgestaltet, daß sie im eingeklappten Zustand nicht mehr über die Oberkante der Wand der Einsenkung oder der umlaufenden Randes hinausragen.
  • Das Ober- oder Unterteil ist derart ausgestaltet, daß es mit seinen umlaufenden Rändern in einander zusammensetzbar sind. Der Zusammenhalt des Behältnisses kann in der einfachsten Form durch eine Klemmvorrichtung bewirkt werden. Ebenso kann aber auch an den Rändern ein Gewinde vorgesehen werden, bei dem Ober- und Unterteil nach dem Aufsetzen beiden gegeneinander verdreht werden. Geeignet sind aber auch Verriegelungsvorrichtungen z.B. sogenannte Bajonettverschlüsse.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann die unterschiedlichsten Formen haben. Vorzugsweise wird die Vorrichtung kreisrund ausgestaltet. Die Einsenkung mit den Griffen kann in diesem Falle ebenfalls einen kreisrunden Boden aufweisen. Ebenso kann die Einsenkung aber auch quadratisch oder rechteckig ausgestaltet sein. Gleiches gilt für den Behälter in seiner Gesamtheit. Auch dieser kann eckig oder mit mehreren Kanten versehen sein. So bieten sich auch pyramidenähnliche Gestaltungen an. Aus ästhetischen und hygienischen Gründen sind jedoch runde Formen erfindungsgemäß besonders bevorzugt.
  • In dem Behältnis sind Temperaturspeichermedien angeordnet. Im einfachsten Falle kann das Unterteil mit einem Speichermedium befüllt werden und anschließend das Oberteil aufgesetzt werden. Ebenso ist es aber auch möglich in Vorrichtungen, insbesondere in versiegelten Vorrichtungen Temperaturmedien in der gewünschten Menge in die erfindungsgemäße Vorrichtung einzusetzen.
  • Als Temperaturspeichermedien können übliche im Handel erhältliche Produkte eingesetzt werden. Solche Elemente sind beispielsweise in der DE 2106817 A1 beschrieben. Als Kühlmittel können ebenfalls beliebige Produkte eingesetzt werden. Ein Beispiel für ein einsetzbares Kühlmittel ist in der DE 3608255 C1 beschrieben.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung bietet äußerst vielseitige Anwendungsmöglichkeiten. So kann diese Vorrichtung zum Kühlen von empfindlichen Gütern, insbesondere von Lebensmitteln benutzt werden. Hierfür kann die Vorrichtung beispielsweise in eine Kühlvorrichtung, z. B. eine Gefrier- oder Eisschrank oder eine Gefriertruhe eingelegt werden. Die Kühlelemente bzw. das Kühlmedium nehmen die Kälte auf. Nach der Herausnahme aus der Kühlvorrichtung gibt das Kühlmedium allmählich die Kälte ab.
  • In einer zweiten Variante der Erfindung können auch Kühlelemente aus der erfindungsgemäßen Vorrichtung herausgenommen werden und als solche in eine Kühlvorrichtung gelegt werden. Auf diese Art kann über längere Zeit eine Kühlung von Lebensmitteln erreicht werden, indem beispielsweise die mit Kühlelementen versehene Vorrichtung außerhalb der Kühlvorrichtung eingesetzt wird, während ein zweiter Satz Kühlelemente in der Kühlvorrichtung mit Kälte beaufschlagt würde.
  • Die Entfernbarkeit der Kühlelemente bietet auch den Vorteil, dass bei eventuellen Schäden leicht ein Austausch gegen neue Elemente vorgenommen werden kann. Ebenso können verschiedene Speichermedien eingesetzt werden. Im Extremfall können z.B. Medien verwendet werden, die besser für eine Wärmespeicherung und im anderen Fall solche Elemente, welche besser für eine Kältespeicherung geeignet sind. Auch die Stärke der Kühlung lässt sich variieren, indem beispielsweise die Zahl der Kühlelemente bzw. Menge des Speichermediums variiert wird. Damit lässt sich zugleich die gewünschte Länge der Kälte- oder Wärmeabgabe einstellen.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann beispielsweise dergestalt eingesetzt werden, daß sie mit ihrem Unterteil auf mit empfindlichen Gütern, z.B. Lebensmittel gefüllte offene Behältnisse gelegt wird. Durch die vorzugsweise in Form von konzentrischen Kreisen angelegten Erhebungen an der äußeren Unterseite des Unterteils ist ein Abrutschen von dem Rand der Gefäße weitgehend ausgeschlossen.
  • Ebenso kann die erfindungsgemäße Vorrichtung aber auch mit ihrem Oberteil auf eine waagerrechte Fläche gelegt werden, so daß der Boden des Unterteils eine waagerechte Fläche bildet, auf die empfindliche Güter aufgelegt werden können. Demgemäß kann die erfindungsgemäße Vorrichtung auch als Serviervorrichtung benutzt werden. Beispielsweise können kühl zu haltende Produkte auf den Esstisch gestellt werden und so entsprechend kühlgehaltene Lebensmittel angeboten werden.
  • Ebenso ist die erfindungsgemäße Vorrichtung aber auch als Wärmespeicher anwendbar. So können die Temperaturspeichermedien erwärmt werden und anschließend in die Vorrichtung eingebracht werden. Ebenso kann gegebenenfalls die Vorrichtung als solche auch erwärmt werden. Auch in diesem Falle kann die erfindungsgemäße Vorrichtung so verwendet werden, daß das Oberteil als Ablagefläche dient. Der Boden des Unterteils bildet wiederum die Servierfläche. So können z.B. warm zu haltende Speisen oder auch Teller auf oder in der Nähe eines Esstisches aufbewahrt werden.
  • Ebenso kann eine mit Wärmespeichermedium beaufschlagte Vorrichtung aber auch zur Abdeckung von Lebensmittelbehältern mit warm zu haltenden Speisen benutzt werden. Gegebenenfalls können hier die Behälter mit den Lebensmitteln in Kombination mit zwei erfindungsgemäßen Vorrichtungen eingesetzt werden. Dies geschieht dergestalt, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung mit ihrem Oberteil nach unten auf eine waagerechte Fläche gelegt wird. Auf den flachen Boden des Unterteils wird der Lebensmittelbehälter gestellt. Die offene Seite des Lebensmittelbehälters wird wiederum mit dem flachen Boden einer zweiten erfindungsgemäßen Vorrichtung abgedeckt. So ist gewährleistet, daß die warm zu haltenden Lebensmittel von unten und von oben mit Wärme versorgt werden.
  • Für die erfindungsgemäße Handhabung ist die Anordnung von Griffen essentiell. Denn bei großer Kälte und auch bei großer Hitze müssen vorzugsweise Griffe vorhanden sein, welche wenig oder gar nicht Temperaturleitfähig sind.
  • In einer letzten Variante der Erfindung kann die erfindungsgemäße Vorrichtung auch ohne Kühlelemente zum Aufbewahren von Lebensmitteln dienen, z.B. flachem Kuchen oder Pizza. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist allerdings vorzugsweise nicht ausgelegt für die Aufbewahrung von größervolumigen Lebensmitteln. Dies gilt insbesondere in Anbetracht der oben wiedergegebenen vorzugsweisen Größen der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Dies bedingt zugleich auch, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung in der Regel nicht für die kombinierte Aufnahme von Kühlelementen und Lebensmitteln geeignet ist. Die Größenverhältnisse bedingen grundsätzlich vielmehr, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung entweder befüllt mit Temperaturspeichermedium oder befüllt mit Lebensmitteln zum Einsatz kommt.
  • Im folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben.
  • In dem Beispiel gemäß 1 ist ein erfindungsgemäßer Behälter dargestellt, welcher aus einem Unterteil 1 und einem Oberteil 2 zusammengesetzt ist. Die umlaufenden Ränder 11 und 12 sind so ausgestaltet, daß Unterteil 1 und Oberteil 2 passgenau in einander passen und die Vorrichtung 3 bilden. In dem Unterteil 1 ist das Temperaturspeichermedium 4 untergebracht.
  • Das Unterteil 1 weist einen nahezu flachen Boden 9 auf. Demzufolge weist die erfindungsgemäße Vorrichtung 3 an ihrer Unterseite die flache Auflagefläche 6 auf. An dieser Fläche können die Erhebungen 18 angeordnet sein, welche in einer bevorzugten Ausgestaltung als konzentrisch angeordnete Kreise ausgebildet sind.
  • Das Oberteil 2 ist gemäß 1 mit einer gewölbten Oberfläche 8 ausgestattet. In dieser gewölbten Fläche 8 ist die Einsenkung 15 mit dem Boden 10 und den Seitenwänden 16 eingelassen. Die Oberkante 7 bildet gewissermaßen eine Auflagefläche für das gewölbte Oberteil. An den Seitenwänden 16 ist der Griff 13 befestigt.
  • In der 2 ist zur Verdeutlichung die Vorrichtung gemäß 1 in einem Zustand dargestellt, in welchem Oberteil 2 und Unterteil 1 nicht miteinander verbunden sind.
  • Die 3 zeigt eine Variante der Vorrichtung gemäß 1. Im Unterschied zu 1 sind nämlich die umlaufenden Ränder 11 und 12 nicht als senkrecht zu dem Boden 7 und 10 stehend ausgestaltet. Vielmehr sind Ränder 11 und 12 und Boden 6 und gewölbte Fläche 8 als allmählich ineinander übergehender Rundungen ausgestaltet. Das Temperaturspeichermedium ist in dem Beispiel gemäß 3 in gesonderten Behältern 5 angeordnet. Ebenso wie in 1 kann jedoch auch in 3 das Temperaturspeichermedium direkt in das Unterteil 1 eingefüllt werden. Umgekehrt gilt für 1, daß die Temperaturspeicherelemente 5 auch dort zum Einsatz kommen können.
  • 4 zeigt die Vorrichtung gemäß 3 im nicht zusammengesetzten Zustand.
  • 5 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß 1 in der Aufsicht. Zu erkennen ist das Oberteil 2 mit seinem Rand 11. Die Einsenkung 15 ist kreisförmig gestaltet. Entsprechend sind kreisförmig die Griffe 13 angeordnet. Diese Griffe sind an der Wand 16 der Einsenkung 15 angebracht.
  • 6 zeigt eine Variante des Oberteils gemäß 5. Auch hier ist das Oberteil 2 Kreisförmig ausgestaltet. Zu erkennen ist der Rand 11. Die Einsenkung ist im Unterschied zu 5 quadratisch ausgestaltet. In Anpassung hieran sind in diesem Beispiel die Griffe 13 nicht rund gestaltet. Aber auch in diesem Falle sind die Griffe an der Wand 16 der Einsenkung 15 angeordnet.
  • 7 zeigt eine weitere mögliche Variante des Oberteils 2. Dies ist nämlich rechteckig ausgestaltet. Die Einsenkung 15 ist ebenfalls rechteckig. Die Griffe sind in Anpassung hieran eckig gestaltet und wiederum an den Wänden 16 der Einsenkung 15 angebracht.
  • In den Beispielen gemäß 1 bis 7 bildet der Oberrand 7 der Einsenkung die Auflagefläche, die umgekehrtes Ablegen des Oberteils in stabiler Form ermöglicht.
  • 8 zeigt die erfindungemäße Vorrichtung in einer Variante, bei welcher anstelle der Einsenkung 15 ein umlaufender Rand 14 an dem gewölbten Oberteil 2 vorgesehen ist. An diesem umlaufenden Rand sind wiederum die Griffe 13 befestigt. Zu erkennen ist, daß die Griffe im eingeklappten Zustand nicht über die Oberkante 7 des umlaufenden Randes hinaus ragt. Die Oberkante 7 des umlaufenden Randes 14 kann so wiederum als Auflagefläche für das Oberteil 2 dienen.
  • 9 zeigt die Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß 8 im nicht zusammengesetzten Zustand.
  • In 10 ist eine bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Oberteils 2 dargestellt. Angedeutet ist auch der Rand 12 des Unterteils 1. Dieser Rand schmiegt sich an den Rand 11 des Oberteils 2 an. Mittels des Verschlusses 17 wird eine formschlüssige Verriegelung von Oberteil 2 und Unterteil 1 erreicht. Ferner dargestellt ist in der Ausgestaltung gemäß 10 die Einsenkung 15 mit den Griffen 13, welche an der Wand 16 der Einsenkung 15 befestigt sind. Mit Ziffer 7 ist wiederum die Auflagefläche des Unterteils bezeichnet.
  • In 11 ist eine weitere Variante der vorliegenden Erfindung dargestellt. Das Oberteil 2 weist nämlich hier weder eine Einsenkung 15 noch einen umlaufenden Rand 14 auf. Die Griffe sind vielmehr so ausgestaltet, daß sie im eingeklappten Zustand die Auflagefläche 7 bilden. Auf diese Weise kann das Oberteil 2 mit seiner gewölbten Seite 8 auf eine waagerechte Fläche standsicher gelegt werden, so daß im Bedarfsfalle die zusammengesetzte Vorrichtung 3 als tablettförmige Serviervorrichtung einsetzbar ist, bei welcher die flache Seite 6 des Unterteils als Auflagefläche für warm oder kalt zu haltende Lebensmittel dienen kann. Ziffer 9 bezeichnet in 11 wiederum den flachen Boden an der Innenseite des Unterteils 1 und Ziffer 10 bezeichnet den flachen Boden des Oberteils 2.
  • 12 zeigt die Variante gemäß 11 im nicht zusammengesetzten Zustand.

Claims (17)

  1. Vorrichtung zur Aufnahme, Speicherung und Abgabe von Kälte und/oder Wärme, wobei die Vorrichtung wenigstens zwei Teile (1, 2) aufweist, die formschlüssig und lösbar zu einem Behältnis (3) zusammensetzbar sind, das wenigstens ein Temperaturspeichermedium (4) enthält und – wobei die Teile (1, 2) Auflageflächen (6, 7) zur horizontalen Ablage der Vorrichtung (3) aufweisen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, das wenigstens eines der Teile (2) gewölbt ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (1, 2) einen Boden (9, 10) und einen wenigstens teilweise umlaufenden Rand (10, 12) aufweisen.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil als Unterteil (1) und das andere Teil als Oberteil (2) ausgestaltet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (1) einen nicht gewölbten Boden (9) aufweist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (2) annähernd gewölbt ausgestaltet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (2) wenigstens einen Griff (13) aufweist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß der Griff (13) klappbar ausgestaltet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß der Griff (13) als Auflagefläche (7) ausgestaltet ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (2) einen teilweise umlaufenden Rand (14) als Auflagefläche (7) aufweist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10 dadurch gekennzeichnet, daß an dem umlaufenden Rand (14) der Griff (13) befestigt ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (2) eine Einsenkung (15) aufweist, so daß eine Auflagefläche (7) ausgebildet wird.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12 dadurch gekennzeichnet, daß an den Wänden (16) der Einsenkung (15) der Griff (13) befestigt ist.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (2) und Unterteil (1) über eine Klemmvorrichtung (17) zusammensetzbar sind.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß Oberteil (2) und Unterteil (1) mittels einer Verriegelungsvorrichtung (17) zusammensetzbar sind.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (1, 2) derart ausgestaltet sind, daß sie durch Verdrehen des Oberteils (2) gegenüber dem Unterteil (1) zusammensetzbar sind.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Temperaturspeichermedium in gesonderten Behältern (5) enthalten ist.
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