DE202004007587U1 - Elektrisches Heizgerät für Tränk- und Brauchwasser - Google Patents
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Abstract
Elektrisches Heizgerät für Tränk- oder Brauchwasser, mit einem wasserführenden Behälter (12, 16, 22) mit Wasserein- und -auslass (14 bzw. 18) sowie einem am Behälter gelagerten Heizkörper (30) zur Wassererwärmung mittels Heizstrom, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (12, 16, 22) hauptsächlich aus einem wärmeleitenden Hohlzylinder (22) und aus zwei, dessen Enden bis auf den Wasserein- bzw. -auslass (16 bzw. 18) schließenden Platten (12 und 16) besteht; und dass der Heizkörper (30) auf der Außenfläche des Hohlzylinders (22) verlegt ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Heizgerät nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 und eine Tränk- oder Brauchwasser-Abgabeeinrichtung mit mehreren Wasserentnahmestellen, die mittels einer wasserführenden Ringleitung verbunden sind, in welche eine Frischwasserzulaufleitung mündet, die das verbrauchte Wasser ersetzt.
- Bei einem bekannten gleichartigen Heizgerät mit Thermostat und Pumpe (SUEVIA-Modell 303) für Kaltstallungen, an deren Wasserentnahmestellen (z. B. Tränkebecken) Tiere getränkt werden, besteht der Wasserbehälter aus zwei gegossenen Gehäusehälften, in deren eine ein Heizkörper mit Heizstäben geschraubt ist, die in das zusammengefügte Gehäuse eingreifen und dort das zu erwärmende Wasser aufheizen bei einer Betriebstemperatur von mehr als 100°C.
- Nachteilig ist hieran, dass die Heizstäbe bei dieser Betriebstemperatur wegen des fast überall anzutreffenden kalkhaltigen Leitungswassers rasch so stark verkalken, dass sie entkalkt werden müssen. Während der zum Entkalken benötigten Zeit muss der verkalkte Heizkörper durch einen kalkfreien zweiten ersetzt werden.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Heizgerät der eingangs genannten Art ohne diese Nachteile zu schaffen, welches nicht mehr als unvermeidbar verkalkt, sodass Wartungsarbeiten (Entkalken) und Austauschteile (zweiter Einschraubheizkörper) entfallen.
- Diese Aufgabe ist durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
- Dadurch wird vorteilhafterweise erreicht, dass der Heizkörper nicht mehr mit kalkhaltigem Wasser im Behälter in Berührung steht, wie das beim bisherigen Stand der Technik der Fall war, wonach der Heizkörper (Heizstäbe) in das stehende (keine Wasserentnahme) oder durchlaufende (bei Wasserentnahme) Wasser eintaucht und eine Betriebstemperatur des Heizkörpers von höchstens 50°C möglich ist, bei welcher sich kein Kalk absetzt. – Dabei ist die Herstellung des erfindungsgemäßen Heizgerätes aus vier Einzelteilen (Hohlzylinder mit Abschlussplatten und Heizkörper) weniger aufwendig als bisher, weil der Guss von Gehäuseteilen entfällt, da im Wesentlichen nur ein Metallzylinder und zwei durchbrochene Platten zur Bildung eines Wasserraumes erforderlich sind, also einfach zu verbindende Fertigteile.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Heizgerätes sind in den Unteransprüchen 2 bis 10 charakterisiert:
- Gemäß Anspruch 2 ist als Heizkörper eine Widerstandsheizwicklung vorgesehen, die den wärmeleitenden Hohlzylinder wendelförmig belegt und unmittelbar von außen beheizt. Der den Hohlzylinder umschließende Mantel gemäß Anspruch 3 schützt den Heizkörper, nämlich die Heizwicklung, und schafft einen ringförmigen Luftraum, der den Hohlzylinder mittels der sonst verlorengehenden Wärme thermisch isoliert.
- Der Temperaturbegrenzer gemäß Anspruch 4 verhindert eine Überhitzung des Wasserraumes im Behälter und ein Durchbrennen der Heizwicklung.
- Der Vorlauftemperatur-Fühler gemäß Anspruch 5 misst die Temperatur des Hohlzylinders von maximal 50°C. Das Steuergerät kann mit dem Heizgerät eine bauliche Einheit bilden, an der die Verbindungsleitungen verlegt sind. – An das Steuergerät können über Fernleitungen zusätzliche Wassertemperaturfühler angeschlossen sein.
- Die an das Steuergerät angeschlossene Umwälzpumpe gemäß Anspruch 6 ist zweckmäßig am Heizgerät angeordnet, kann aber wahlweise an beliebiger Stelle (ausgenommen sind Entnahmestellen) in die Ringleitung gelegt werden.
- Bei der erfindungsgemäßen Wasserabgabeeinrichtung ist gemäß Anspruch 8 bzw. 9 in die Ringleitung ein Heizgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und in dessen Nähe ein Rückschlagventil gelegt, das gemäß Anspruch 10 mit einem an das Steuergerät angeschlossenen Rücklauftemperatur-Fühler versehen ist. Auch in die Wasserzuleitung ist in der Nähe des Heizgerätes ein Rückschlagventil gelegt, sodass die Behälterplatte mit dem Wassereinlass, der Rücklauftemperatur-Fühler und die dazwischen liegende Einmündung der Wasserzuleitung in die Ringleitung nahe beieinander liegen.
- Im Folgenden ist die Erfindung anhand einer durch die beigefügte Zeichnung beispielhaft dargestellten Ausführungsform einer Wasser-Abgabeeinrichtung mit erfindungsgemäßem Heizgerät im Einzelnen erläutert.
- Die einzige Figur der Zeichnung zeigt zum Teil schematisch das Ausführungsbeispiel, in dem in einer wasserführenden Ringleitung
1 (von links nach rechts) ein elektrisches Heizgerät10 mit (links) angefügter elektrischer Umwälzpumpe2 , ein T-Stück3 zum Anschluss einer Frischwasser-Zuleitung4 mit Rückschlagventil5 , und ein besonderes Rückschlagventil6 mit Rücklauftemperatur-Fühler7 kurz aufeinanderfolgen, während im Übrigen Wasserentnahmestellen wie Tränkebecken8 , von denen nur eines gezeigt ist, irgendwo an der Ringleitung1 vorhanden sein können. – Ein elektrisches Steuergerät9 ist an passendem Ort aufgestellt, z. B. auf dem Heizgerät10 , und an die Pumpe2 sowie den Fühler7 mittels elektrischer Leitungen angeschlossen. - Das Heizgerät
10 weist eine dem T-Stück3 nahestehende, kreisscheibenförmige Abschlussplatte12 mit einer zentralen Bohrung14 als Wassereinlass, an dem die Ringleitung1 ansetzt, und eine die Pumpe2 lagernde, kreisscheibenförmige Abschlussplatte16 mit einer zentralen Sackbohrung18 als Wasserauslass auf, in den eine mit der Pumpe2 kommunizierende radiale Sackbohrung20 mündet, an welcher die Ringleitung1 ansetzt. - Die beiden parallel stehenden Platten
12 und16 aus Metall sind mittels eines dazu senkrechten, kreisförmig profilierten Hohlzylinders22 aus Metall wasserdicht miteinander verbunden, wobei die Zylinderachse mit den fluchtenden Achsen der Bohrungen14 und18 zusammenfällt. Dadurch bilden der Hohlzylinder22 sowie die ihn seitlich abschließenden Platten12 und16 einen wasserführenden Behälter mit einem Wasserraum. - Der Hohlzylinder
22 ist von einem koaxialen, vierkantigen Schutzmantel24 angenähert luftdicht umgeben, der sich zwischen den beiden Platten12 und16 erstreckt und an diesen mittels Winkelstücken26 befestigt ist, und bildet mit dem Schutzmantel24 aus Kunststoff einen ringförmigen Luftraum28 . - Auf die den Luftraum
28 begrenzende Außenfläche ist eine Widerstandsheizwicklung30 als elektrischer Heizkörper aufgebracht, der mittels elektrischer Leitungen an das Steuergerät9 angeschlossen ist, das im Impulsbetrieb arbeitet. In eine dieser Leitungen ist ein Temperaturbegrenzer STB geschaltet, der mit dem Heizkörper in wärmeleitender Verbindung steht. Außerdem ist ein die Temperatur des Hohlzylinders22 messender Vorlauftemperatur-Fühler VT mittels einer elektrischen Leitung an das Steuergerät9 angeschlossen, das die Heiztemperatur von höchstens 50°C regelt. - Alle zuvor erwähnten elektrischen Leitungen sind in der Zeichnung durch strich-punktierte Linien angedeutet.
- Bei Entnahme von Wasser an der Stelle, wo sich das Tränkebecken
8 befindet, wird dieses Wasser dem Wasserraum des Heizgerätes10 dadurch entnommen, dass es von der Pumpe2 angesaugt und in den vor ihr liegenden, am Becken8 endenden Abschnitt der Ringleitung1 gedrückt wird, aus dem das entnommene Wasser verdrängt wird. Dessen Menge entsprechend liefert die unter Netzdruck stehende Wasserzuleitung4 Wasser in den Wasserraum des Heizgerätes10 nach, sodass dieser stets gefüllt ist. Dieses nachgelieferte Wasser wird dort stehend erwärmt, z. B. auf 50°C. - Es handelt sich bei dem Heizgerät
10 also nicht um einen (elektrischen) Durchlauferhitzer.
Claims (10)
- Elektrisches Heizgerät für Tränk- oder Brauchwasser, mit einem wasserführenden Behälter (
12 ,16 ,22 ) mit Wasserein- und -auslass (14 bzw.18 ) sowie einem am Behälter gelagerten Heizkörper (30 ) zur Wassererwärmung mittels Heizstrom, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (12 ,16 ,22 ) hauptsächlich aus einem wärmeleitenden Hohlzylinder (22 ) und aus zwei, dessen Enden bis auf den Wasserein- bzw. -auslass (16 bzw.18 ) schließenden Platten (12 und16 ) besteht; und dass der Heizkörper (30 ) auf der Außenfläche des Hohlzylinders (22 ) verlegt ist. - Heizgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Heizkörper eine Widerstandsheizwicklung (
22 ) vorgesehen ist. - Heizgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlzylinder (
22 ) des Behälters (12 ,16 ,22 ) in einem an dessen Platten (12 und16 ) gelagerten, koaxialen zylindrischen Schutzmantel (24 ) angeordnet ist, der den Heizkörper (30 ) berührungsfrei umschließt. - Heizgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Sicherung gegen Überwärmung in den Heizstromkreis ein Temperaturbegrenzer (STB) gelegt ist, der sich in dem ringförmigen Luftraum (
28 ) zwischen Hohlzylinder (22 ) und Schutzmantel (24 ) befindet und mit dem Heizkörper (30 ) in wärmeleitender Verbindung steht. - Heizgerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass in dem ringförmigen Luftraum (
28 ) zwischen Hohlzylinder (22 ) und Schutzmantel (24 ) ein Vorlauftemperatur-Fühler (VT) angeordnet ist, der an ein elektrisches Steuergerät (9 ) angeschlossen ist, mit dem der Heizkörper (30 ) elektrisch leitend verbunden ist, und mit dem Hohlzylinder (22 ) in wärmeleitender Verbindung steht. - Heizgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, insbesondere nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der Behälterplatte (
16 ) mit dem Wasserauslass (18 ) eine elektrische Wasserumwälz-Pumpe (2 ) angeordnet ist, die ggf. an das Steuergerät (9 ) angeschlossen ist. - Heizgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die mit der Pumpe (
2 ) versehene Behälterplatte (16 ) einen radialen Anschluss (20 ) für eine wasserführende Ringleitung (1 ) aufweist. - Tränk- oder Brauchwasser-Abgabeeinrichtung mit mehreren Wasserentnahmestellen, die mittels einer wasserführenden Ringleitung (
1 ) verbunden sind, in die ein Heizgerät (10 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 gelegt ist und in welche eine Frischwasser-Zulaufleitung (4 ) mündet. - Abgabeeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ggf. beim Heizgerät (
10 ) in die Zulaufleitung (4 ) und/oder in die Ringleitung (1 ) je ein Rückschlagventil (5 bzw.6 ) gelegt ist. - Abgabeeinrichtung nach Anspruch 8 oder 9 mit einem Heizgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückschlagventil (
6 ) in der Ringleitung (1 ) in der Nähe der Behälterplatte (12 ) mit dem Wassereinlass (14 ) angeordnet und mit einem Rücklauftemperatur-Fühler (7 ) versehen ist, der an das Steuergerät (9 ) angeschlossen ist.
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