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Die Erfindung betrifft eine Platte
zum Tragen einer großen
Anzahl von radialen Drähten
einer Antenne, insbesondere einer am Boden angebrachten senkrechten
Antenne, an welcher eine koaxiale Zuleitung zu befestigen ist.
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Eine senkrechte Antenne ist in ihrer
einfachsten Form elektronisch einer Hälfte einer hochkant gestellten
Dipol-Antenne äquivalent.
Wenn die Antenne dicht am Boden angebracht ist, stellt der Erdboden
darunter die andere Hälfte
des Dipols dar. Typischerweise verursacht die Kapazität zwischen dem
senkrechten Abstrahlkörper
und dem Boden, daß Rückströme entlang
der Oberfläche
des Erdbodens zum Sender zurückfließen.
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Die Leistungsfähigkeit einer senkrechten Antenne
wird stark verbessert, wenn Drähte
verwendet werden, die sich vom senkrechten Element der Antenne radial
nach außen
erstrecken, um die Leitfähigkeit
zu steigern. Die radialen Drähte
können
auf dem Erdboden belassen oder vergraben werden, wenn sich die Antenne
in einem Gebiet mit starkem Verkehr befindet. Vorzugsweise werden
so viele radiale Drähte
wie möglich
zur Verfügung
gestellt, wobei häufig
zweiunddreißig
oder vierundsechzig Drähte eingesetzt
werden.
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Typischerweise sind die sich radial
erstreckenden Drähte
an einer runden Platte angebracht, die von einem senkrechten Mast
getragen wird, aber davon elektrisch isoliert ist. Die Zuleitung
oder das Koaxialkabel muß dann
so angeschlossen werden, daß seine äußere Umflechtung
an den radialen Drähten
befestigt ist und sein Mittelkern an den senkrechten Mast angeschlossen
ist. Die Antennen nach dem Stand der Technik erfordern eine schwierige
Montage, um diese Verbindungen herzustellen, was somit dem Antennenaufsteller
mit seinen eigenen Vorrichtungen überlassen bleibt.
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Darüber hinaus sind die radialen
Montageplatten mit dem Mangel behaftet, daß es sich dort, wo eine große Anzahl
von radialen Drähten
zu verwenden ist, schwierig gestaltet, sie an der Platte zu befestigen.
Gewöhnlich
sind bei den herkömmlichen runden
Platten Anbringungsöffnungen
oder andere Vorrichtungen am Umfangsrand der Platte vorhanden. Sofern
die Platte jedoch keinen großen
Durchmesser aufweist, ist es schwierig, eine große Anzahl von Drähten am
Rand zu befestigen, da sie in einem engen Abstand zueinander angeordnet
sind. Die Bereitstellung einer Platte mit einem größeren Durchmesser
ist eine mögliche
Lösung,
aber nicht die am meisten gewünschte
Lösung,
weil dadurch sowohl die Größe der Platte
als auch ihre Kosten erhöht
werden.
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Von diesem nächstkommenden, derzeit jedoch
druckschriftlich nicht belegbaren Stand der Technik ausgehend, liegt
der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
bzw. einen Antennenaufbau zu schaffen, die bzw. der einerseits mit
geringem Montageaufwand an einem senkrechten Mast unabhängig von
dessen Querschnittsform befestigt werden kann sowie andererseits
einen ebenso bequemen wie sicheren Anschluß einer Vielzahl von radialen
Drähten
sowie einer koaxialen Zuleitung gewährleistet.
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Diese komplexe Aufgabe wird durch
vier unterschiedliche Ausführungsformen
gemäß den Nebenansprüchen 1,
12, 18 und 25 gelöst.
Die sich jeweils daran anschließenden
Unteransprüche
sind auf die Nebenansprüche
rückbezogen.
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Gemäß der allgemeinsten Ausführungsform beinhaltet
eine Vorrichtung zum Tragen von radialen Antennendrähten zur
Verbindung mit einer koaxialen Zuführleitung nach der vorliegenden Erfindung
eine Platte, die in der Nähe
ihres Rands Mittel aufweist, um die radialen Drähte zu tragen. Diese Platte
beinhaltet auch ein Mittel zur Aufnahme der koaxialen Zuleitung,
so daß die
radialen Drähte
elektrisch leitend mit der koaxialen Zuleitung verbunden sind.
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Nach einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung wird eine Vorrichtung zum Tragen von radialen Antennendrähten dazu
von einem senkrechten Antennenelement getragen und beinhaltet eine
Platte, die in sich eine Öffnung
aufweist. In diese Öffnung wird
das senkrechte Element hindurchgeführt und dain aufgenommen. Ein
Flansch an der Platte wird am senkrechten Element befestigt. In
der Nähe
des Rands der Platte sind Mittel vorgesehen, um die radialen Drähte zu tragen.
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Nach einer dritten Ausführungsform
der Erfindung beinhaltet eine Vorrichtung ein senkrechtes Antennenelement
zum Tragen sowie eine elektrisch leitende Verbindung der radialen
Antennendrähte
mit einer koaxialen Zuleitung, eine Platte mit einer Öffnung,
um das senkrechte Element hindurchzuführen und aufzunehmen. Ferner
ist ein Flansch an der Platte zur Befestigung am senkrechten Element
vorgesehen. In der Nähe
des Randes der Platte befinden sich Mittel, um die radialen Drähte zu tragen,
während
der Flansch ein Mittel beinhaltet, um die koaxiale Zuleitung aufzunehmen,
so daß die
radialen Drähte
elektrisch leitend mit der koaxialen Zuleitung in Verbindung stehen.
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Ein Antennenaufbau nach der vorliegenden Erfindung
beinhaltet ein senkrecht ausgerichtetes Element, das eine Platte
trägt.
Mehrere Drähte,
die sich radial erstrecken, werden von der Platte getragen. An der
Platte sind Mittel vorgesehen, um eine koaxiale Zuleitung aufzunehmen
sowie um die Drähte
elektrisch leitend mit der koaxialen Zuleitung zu verbinden.
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Eine bevorzugte beispielhafte Radialdraht-Anbringungsplatte
für eine
Antenne, die die Konzepte der vorliegenden Ausführungsformen der Erfindung
beinhaltet, ist in den beiliegenden Zeichnungen beispielhaft gezeigt,
ohne alle möglichen
verschiedenen Formen und Abwandlungen zu zeigen, mit denen die Erfindung
ausgeführt
werden könnte,
wobei die Erfindung nur an den beiliegenden Ansprüchen und nicht
an den Einzelheiten der Beschreibung gemessen werden soll.
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1 zeigt
eine von vorne rechts gesehene perspektivische Draufsicht auf eine
Platte, die nach der vorliegenden Erfindung angefertigt wurde und
einige daran angebrachte radiale Drähte zeigt.
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2 zeigt
eine von hinten links gesehene perspektivische Draufsicht auf die
Platte von 1, die jedoch
keine daran angebrachten radialen Drähte zeigt.
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In den Zeichnungen ist eine Platte,
die nach der vorliegenden Erfindung angefertigt wurde, allgemein
mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Die Platte 10 ist
vorzugsweise aus einem elektrisch leitenden Metallmaterial, wie
etwa Edelstahl, hergestellt und dazu bestimmt, an einem senkrechten
Bestandteil einer Antenne, wie etwa dem gestrichelt gezeigten Rohr 11,
befestigt zu werden. Die Platte 10 ist so ausgeführt, um
mehrere radiale Drähte 12 zu
tragen, von denen in 1 nur
einige beispielhaft gezeigt sind.
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Die Platte 10 beinhaltet
eine flache Oberfläche 13,
die eine darin ausgebildete Ausschnittsöffnung 14 aufweist.
Die Platte 10 trägt
mehrere Anschlußaufbauten,
die mit dem Bezugszeichen 15 belegt und entlang des Randes
der Platte 10 angeordnet sind. Jeder Anschlußaufbau 15 könnte in
seiner einfachsten Ausführung
aus einer Öffnung
in der Oberfläche 13 bestehen,
an der die Drähte 12 befestigt
werden können.
Vorzugsweise weist der Anschlußaufbau 15 einen
Gewindebolzen 16 auf, der durch eine von mehreren räumlich voneinander
getrennten Randöffnungen
(nicht gezeigt) aufgenommen ist, welche sich in der Plattenoberfläche 13 befinden.
Jeder Anschlußaufbau 15 umfaßt auch
zumindest eine Unterlegscheibe 17, die vom Bolzen 16 aufgenommen
wird, sowie eine Schraubenmutter 18, um den Bolzen 16 an
seiner Stelle zu halten und einen Draht 12 am Aufbau 15 anzubringen.
Die Drähte 12 werden
dadurch elektrisch mit der Platte 10 verbunden und können so
angeordnet werden, daß sie sich
vom Rohr 11 radial nach außen erstrecken.
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Obwohl die Platte 10 jede
beliebige Randgestaltung aufweisen könnte, ist sie vorzugsweise
vieleckig und noch bevorzugter, wie gezeigt, quadratisch ausgebildet.
Dies schafft eine weniger gedrängte räumliche
Trennung der Anschlußaufbauten 15 am Rand
der Platte 10, wodurch ein Zugang zu den Muttern 18 erleichtert
wird. Das heißt,
wenn die gleiche Anzahl von Anschlußaufbauten 15 an einer
kreisrunden Platte mit einem Durchmesser, welcher der Länge einer
Seite des Quadrats gleich ist, an einer quadratischen Platte 10 vorgesehen
werden sollen, wären
die Anordnungen 15 bei der quadratischen Platte 10 weiter
voneinander entfernt getrennt angeordnet. Wie oben erwähnt, bietet
dies nicht nur einen besseren Zugang zu den Muttern 18,
sondern es gestattet auch die Verwendung größerer Gewindebolzen 16, wodurch
eine stärkere
elektrische sowie mechanische Verbindung für die radialen Drähte 12 erzielt wird.
Alternativ könnten
auf der quadratischen Platte 10 mehr Anschlußaufbauten 15 als
auf der runden Platte 10 bereitgestellt werden, falls man
auf der quadratischen Platte die gleiche räumliche Trennung der Anschlußaufbauten 15 wie
jene der kreisrunden Platte mit der gleichen Größe beibehalten wollte.
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Die Platte 10 beinhaltet
auch einen allgemein mit dem Bezugszeichen 20 bezeichneten
Anbringungsflansch 20, der sich an einer Position neben der Öffnung 14 von
der Oberfläche 13 aufwärts erstreckt.
Der Flansch 20 ermöglicht,
daß die
Platte 10 durch eine einstellbare Sattelschelle, die allgemein mit
dem Bezugszeichen 21 bezeichnet ist, am senkrechten Antennenrohr 11 befestigt
werden kann. Die Sattelschelle 21 umfaßt einen Kranz oder eine Basis 22 mit
einer gerundeten Oberfläche 23 sowie
Durchgangsöffnungen
(nicht gezeigt), die zu den Öffnungen
(nicht gezeigt) im Flansch 20 ausgerichtet werden können. Ein
U-förmiges
Schellenelement 24 weist mit Gewinden versehene Arme 25 auf,
die durch die ausgerichteten Öffnungen
hindurchgreifen und Unterlegscheiben 26 und Muttern 27 aufnehmen.
Wenn sich das Rohr 11 durch die Öffnung 14 in der Platte 10 erstreckt
und sich zwischen dem Schellenelement 24 und der Oberfläche 23 der
Basis 22 befindet, wird durch das Festziehen der Muttern 27 an
den mit Gewinden versehenen Enden der Arme 25 ein fester
Halt am Rohr 11 gewährleistet.
Die Sattelschelle 21 kann sich so einer Reihe von Rohren 11 mit
unterschiedlichem Außendurchmesser
anpassen, die zwischen der gerundeten Oberfläche 23 und dem Schellenelement 24 aufgenommen
werden.
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Es wird darauf hingewiesen, daß die Platte 10 bei
der tatsächlichen
praktischen Umsetzung elektrisch vom senkrechten Element der Antenne isoliert
ist. Wenn das Rohr 11 der tatsächliche, leitende, senkrechte
Bestandteil der Antenne wäre,
müßte er somit
von der Platte 10 isoliert werden. Zu diesem Zweck könnte beispielsweise
eine nichtleitende Manschette zwischen dem leitenden Rohr 11 und
der Sattelschelle 21 angeordnet werden. Alternativ könnte das
Rohr 11 lediglich ein nichtleitender Pfosten sein, der
sich vom Boden erstreckt und ein leitendes, senkrechtes Element
der Antenne trägt.
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Als weitere Alternative wird das
leitende, senkrechte Element häufig
durch ein sich senkrecht erstreckendes, hölzernes, vierseitiges oder
sechsseitiges Element getragen. Aufgrund der unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeit
der Öffnung 14 kann die
Platte 10 auch bequem an einem solchen, sich senkrecht
erstreckenden Element befestigt werden. Das heißt, die Ausschnittsöffnung 14 weist
wie gezeigt eine im allgemeinen quadratische Gestaltung auf. Falls
das Element, an dem die Platte 10 befestigt werden soll,
ein Rohr 11 ist, kann dieses somit natürlich leicht durch die Öffnung 14 aufgenommen
werden, wie dies in den 1 und 2 dargestellt ist. Wenn das
senkrechte Element jedoch beispielsweise ein vierseitiger Balken
ist, kann die Platte 10 ebenfalls leicht daran befestigt
werden. Zu diesem Zweck würde
der Balken durch die Öffnung 14 verlaufen,
und es können
anstelle der Verwendung der Sattelschelle 21 Schrauben
oder andere verbindende Elemente durch die Öffnungen im Flansch 20 (die
andernfalls durch die mit Gewinden versehenen Arme 25 besetzt
werden) aufgenommen werden, um in den Balken einzugreifen und damit
die Platte 10 am Balken zu befestigen. Somit kann die Platte 10 an
senkrechten Elementen mit einer breiten Vielfalt an Gestaltungen
befestigt werden.
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Der Flansch 20 trägt auch
einen Koaxialanschlußaufbau,
der allgemein mit dem Bezugszeichen 30 belegt ist. Dieser
Aufbau 30 umfaßt
eine Platte 31, die einen mit einem Gewinde versehenen
Nippelanschluß 32 trägt. Die
Platte 31 ist durch Mutterbolzenaufbauten 34 über einer Öffnung 33 im
Flansch 20 am Flansch 20 angebracht. Der Nippelanschluß 32 ist
mit einem zentral angeordneten Stift 35 (s. 2) versehen, der sich durch
die Öffnung 33 erstreckt. Ein
Koaxialkabel, das einen an einem Ende davon ausgebildeten herkömmlichen
Befestigungsadapter aufweist, kann durch Schrauben des Adapters
auf den Nippelanschluß 32 an
der Anordnung 30 befestigt werden. Ein solcher Vorgang
wird die äußere Umflechtung
des Koaxialkabels automatisch elektrisch mit der Platte 10 und
so mit den Drähten 12 verbinden,
während
der Kern des Koaxialkabels gleichzeitig mit dem Stift 35 in
Verbindung steht. Dies gestattet ohne weiteres, daß der Kern
des Koaxialkabels durch Ziehen eines Drahtes oder eines anderen
Anschlusses vom Stift 35 zu einem leitenden Abschnitt des senkrechten
Elements am senkrechten Antennenelement befestigt wird.
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Es sei darauf hingewiesen, daß der Koaxialanschlußaufbau 30 am
Flansch 20 neben einem gekerbten Ausschnittsbereich 36 der
Plattenöffnung 14 angeordnet
ist. Dieser Ausschnittsbereich 36 ist im Raum neben dem
Aufbau 30 dann erforderlich, wenn es sich beim senkrechten
Element, wie oben beschrieben, um einen Balken handelt, der die Öffnung 14 andernfalls
ausfüllen
würde.
Der Ausschnittsbereich 36 gestattet, den Stift 35 zur
leichten Befestigung am leitenden Abschnitt des senkrechten Elements
freizulegen.
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Angesichts des Vorerwähnten dürfte daher klar
sein, daß eine
Platte 10, die, wie hierin beschrieben, aufgebaut und benutzt
wird, die Aufgaben der vorliegenden Erfindung erfüllt und
im übrigen
die Technik verbessert.
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- 10
- Platte
- 11
- Rohr
- 12
- Drähte
- 13
- Oberfläche der
Platte 10
- 14
- Ausschnittsöffnung
- 15
- Anschlußaufbauten
- 16
- Gewindebolzen
- 17
- Unterlegscheibe
- 18
- Schraubenmutter
- 20
- Flansch
- 21
- Sattelschelle
- 22
- Basis
- 23
- gerundete
Oberfläche
- 24
- Schellenelement
- 25
- Arme
- 26
- Unterlegscheiben
- 27
- Muttern
- 30
- Koaxialanschlußaufbau
- 31
- Platte
- 32
- Nippelanschluß
- 33
- Öffnung im
Flansch 20
- 34
- Mutterbolzenaufbauten
- 35
- Stift
- 36
- Ausschnittsbereich
in Platte 10