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DE202004007008U1 - Radial an einen Antennensatz zu befestigende Platte - Google Patents

Radial an einen Antennensatz zu befestigende Platte Download PDF

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DE202004007008U1 DE202004007008U DE202004007008U DE202004007008U1 DE 202004007008 U1 DE202004007008 U1 DE 202004007008U1 DE 202004007008 U DE202004007008 U DE 202004007008U DE 202004007008 U DE202004007008 U DE 202004007008U DE 202004007008 U1 DE202004007008 U1 DE 202004007008U1
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01QANTENNAS, i.e. RADIO AERIALS
    • H01Q1/00Details of, or arrangements associated with, antennas
    • H01Q1/12Supports; Mounting means

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  • Waveguide Aerials (AREA)

Abstract

Vorrichtung zum Tragen von radialen Antennendrähten (12) zur Verbindung mit einer koaxialen Zuleitung, umfassend eine Platte (10) und Anschlußmittel (15, 16, 17, 18) in der Nähe des Randes der Platte (10), welche die radialen Drähte (10) trägt, wobei die Platte (10) Mittel (32–35) aufweist, um die koaxiale Zuleitung derart aufzunehmen, daß die radialen Drähte (12) elektrisch leitend mit der koaxialen Zuleitung in Verbindung stehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Platte zum Tragen einer großen Anzahl von radialen Drähten einer Antenne, insbesondere einer am Boden angebrachten senkrechten Antenne, an welcher eine koaxiale Zuleitung zu befestigen ist.
  • Eine senkrechte Antenne ist in ihrer einfachsten Form elektronisch einer Hälfte einer hochkant gestellten Dipol-Antenne äquivalent. Wenn die Antenne dicht am Boden angebracht ist, stellt der Erdboden darunter die andere Hälfte des Dipols dar. Typischerweise verursacht die Kapazität zwischen dem senkrechten Abstrahlkörper und dem Boden, daß Rückströme entlang der Oberfläche des Erdbodens zum Sender zurückfließen.
  • Die Leistungsfähigkeit einer senkrechten Antenne wird stark verbessert, wenn Drähte verwendet werden, die sich vom senkrechten Element der Antenne radial nach außen erstrecken, um die Leitfähigkeit zu steigern. Die radialen Drähte können auf dem Erdboden belassen oder vergraben werden, wenn sich die Antenne in einem Gebiet mit starkem Verkehr befindet. Vorzugsweise werden so viele radiale Drähte wie möglich zur Verfügung gestellt, wobei häufig zweiunddreißig oder vierundsechzig Drähte eingesetzt werden.
  • Typischerweise sind die sich radial erstreckenden Drähte an einer runden Platte angebracht, die von einem senkrechten Mast getragen wird, aber davon elektrisch isoliert ist. Die Zuleitung oder das Koaxialkabel muß dann so angeschlossen werden, daß seine äußere Umflechtung an den radialen Drähten befestigt ist und sein Mittelkern an den senkrechten Mast angeschlossen ist. Die Antennen nach dem Stand der Technik erfordern eine schwierige Montage, um diese Verbindungen herzustellen, was somit dem Antennenaufsteller mit seinen eigenen Vorrichtungen überlassen bleibt.
  • Darüber hinaus sind die radialen Montageplatten mit dem Mangel behaftet, daß es sich dort, wo eine große Anzahl von radialen Drähten zu verwenden ist, schwierig gestaltet, sie an der Platte zu befestigen. Gewöhnlich sind bei den herkömmlichen runden Platten Anbringungsöffnungen oder andere Vorrichtungen am Umfangsrand der Platte vorhanden. Sofern die Platte jedoch keinen großen Durchmesser aufweist, ist es schwierig, eine große Anzahl von Drähten am Rand zu befestigen, da sie in einem engen Abstand zueinander angeordnet sind. Die Bereitstellung einer Platte mit einem größeren Durchmesser ist eine mögliche Lösung, aber nicht die am meisten gewünschte Lösung, weil dadurch sowohl die Größe der Platte als auch ihre Kosten erhöht werden.
  • Von diesem nächstkommenden, derzeit jedoch druckschriftlich nicht belegbaren Stand der Technik ausgehend, liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung bzw. einen Antennenaufbau zu schaffen, die bzw. der einerseits mit geringem Montageaufwand an einem senkrechten Mast unabhängig von dessen Querschnittsform befestigt werden kann sowie andererseits einen ebenso bequemen wie sicheren Anschluß einer Vielzahl von radialen Drähten sowie einer koaxialen Zuleitung gewährleistet.
  • Diese komplexe Aufgabe wird durch vier unterschiedliche Ausführungsformen gemäß den Nebenansprüchen 1, 12, 18 und 25 gelöst. Die sich jeweils daran anschließenden Unteransprüche sind auf die Nebenansprüche rückbezogen.
  • Gemäß der allgemeinsten Ausführungsform beinhaltet eine Vorrichtung zum Tragen von radialen Antennendrähten zur Verbindung mit einer koaxialen Zuführleitung nach der vorliegenden Erfindung eine Platte, die in der Nähe ihres Rands Mittel aufweist, um die radialen Drähte zu tragen. Diese Platte beinhaltet auch ein Mittel zur Aufnahme der koaxialen Zuleitung, so daß die radialen Drähte elektrisch leitend mit der koaxialen Zuleitung verbunden sind.
  • Nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung wird eine Vorrichtung zum Tragen von radialen Antennendrähten dazu von einem senkrechten Antennenelement getragen und beinhaltet eine Platte, die in sich eine Öffnung aufweist. In diese Öffnung wird das senkrechte Element hindurchgeführt und dain aufgenommen. Ein Flansch an der Platte wird am senkrechten Element befestigt. In der Nähe des Rands der Platte sind Mittel vorgesehen, um die radialen Drähte zu tragen.
  • Nach einer dritten Ausführungsform der Erfindung beinhaltet eine Vorrichtung ein senkrechtes Antennenelement zum Tragen sowie eine elektrisch leitende Verbindung der radialen Antennendrähte mit einer koaxialen Zuleitung, eine Platte mit einer Öffnung, um das senkrechte Element hindurchzuführen und aufzunehmen. Ferner ist ein Flansch an der Platte zur Befestigung am senkrechten Element vorgesehen. In der Nähe des Randes der Platte befinden sich Mittel, um die radialen Drähte zu tragen, während der Flansch ein Mittel beinhaltet, um die koaxiale Zuleitung aufzunehmen, so daß die radialen Drähte elektrisch leitend mit der koaxialen Zuleitung in Verbindung stehen.
  • Ein Antennenaufbau nach der vorliegenden Erfindung beinhaltet ein senkrecht ausgerichtetes Element, das eine Platte trägt. Mehrere Drähte, die sich radial erstrecken, werden von der Platte getragen. An der Platte sind Mittel vorgesehen, um eine koaxiale Zuleitung aufzunehmen sowie um die Drähte elektrisch leitend mit der koaxialen Zuleitung zu verbinden.
  • Eine bevorzugte beispielhafte Radialdraht-Anbringungsplatte für eine Antenne, die die Konzepte der vorliegenden Ausführungsformen der Erfindung beinhaltet, ist in den beiliegenden Zeichnungen beispielhaft gezeigt, ohne alle möglichen verschiedenen Formen und Abwandlungen zu zeigen, mit denen die Erfindung ausgeführt werden könnte, wobei die Erfindung nur an den beiliegenden Ansprüchen und nicht an den Einzelheiten der Beschreibung gemessen werden soll.
  • 1 zeigt eine von vorne rechts gesehene perspektivische Draufsicht auf eine Platte, die nach der vorliegenden Erfindung angefertigt wurde und einige daran angebrachte radiale Drähte zeigt.
  • 2 zeigt eine von hinten links gesehene perspektivische Draufsicht auf die Platte von 1, die jedoch keine daran angebrachten radialen Drähte zeigt.
  • In den Zeichnungen ist eine Platte, die nach der vorliegenden Erfindung angefertigt wurde, allgemein mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Die Platte 10 ist vorzugsweise aus einem elektrisch leitenden Metallmaterial, wie etwa Edelstahl, hergestellt und dazu bestimmt, an einem senkrechten Bestandteil einer Antenne, wie etwa dem gestrichelt gezeigten Rohr 11, befestigt zu werden. Die Platte 10 ist so ausgeführt, um mehrere radiale Drähte 12 zu tragen, von denen in 1 nur einige beispielhaft gezeigt sind.
  • Die Platte 10 beinhaltet eine flache Oberfläche 13, die eine darin ausgebildete Ausschnittsöffnung 14 aufweist. Die Platte 10 trägt mehrere Anschlußaufbauten, die mit dem Bezugszeichen 15 belegt und entlang des Randes der Platte 10 angeordnet sind. Jeder Anschlußaufbau 15 könnte in seiner einfachsten Ausführung aus einer Öffnung in der Oberfläche 13 bestehen, an der die Drähte 12 befestigt werden können. Vorzugsweise weist der Anschlußaufbau 15 einen Gewindebolzen 16 auf, der durch eine von mehreren räumlich voneinander getrennten Randöffnungen (nicht gezeigt) aufgenommen ist, welche sich in der Plattenoberfläche 13 befinden. Jeder Anschlußaufbau 15 umfaßt auch zumindest eine Unterlegscheibe 17, die vom Bolzen 16 aufgenommen wird, sowie eine Schraubenmutter 18, um den Bolzen 16 an seiner Stelle zu halten und einen Draht 12 am Aufbau 15 anzubringen. Die Drähte 12 werden dadurch elektrisch mit der Platte 10 verbunden und können so angeordnet werden, daß sie sich vom Rohr 11 radial nach außen erstrecken.
  • Obwohl die Platte 10 jede beliebige Randgestaltung aufweisen könnte, ist sie vorzugsweise vieleckig und noch bevorzugter, wie gezeigt, quadratisch ausgebildet. Dies schafft eine weniger gedrängte räumliche Trennung der Anschlußaufbauten 15 am Rand der Platte 10, wodurch ein Zugang zu den Muttern 18 erleichtert wird. Das heißt, wenn die gleiche Anzahl von Anschlußaufbauten 15 an einer kreisrunden Platte mit einem Durchmesser, welcher der Länge einer Seite des Quadrats gleich ist, an einer quadratischen Platte 10 vorgesehen werden sollen, wären die Anordnungen 15 bei der quadratischen Platte 10 weiter voneinander entfernt getrennt angeordnet. Wie oben erwähnt, bietet dies nicht nur einen besseren Zugang zu den Muttern 18, sondern es gestattet auch die Verwendung größerer Gewindebolzen 16, wodurch eine stärkere elektrische sowie mechanische Verbindung für die radialen Drähte 12 erzielt wird. Alternativ könnten auf der quadratischen Platte 10 mehr Anschlußaufbauten 15 als auf der runden Platte 10 bereitgestellt werden, falls man auf der quadratischen Platte die gleiche räumliche Trennung der Anschlußaufbauten 15 wie jene der kreisrunden Platte mit der gleichen Größe beibehalten wollte.
  • Die Platte 10 beinhaltet auch einen allgemein mit dem Bezugszeichen 20 bezeichneten Anbringungsflansch 20, der sich an einer Position neben der Öffnung 14 von der Oberfläche 13 aufwärts erstreckt. Der Flansch 20 ermöglicht, daß die Platte 10 durch eine einstellbare Sattelschelle, die allgemein mit dem Bezugszeichen 21 bezeichnet ist, am senkrechten Antennenrohr 11 befestigt werden kann. Die Sattelschelle 21 umfaßt einen Kranz oder eine Basis 22 mit einer gerundeten Oberfläche 23 sowie Durchgangsöffnungen (nicht gezeigt), die zu den Öffnungen (nicht gezeigt) im Flansch 20 ausgerichtet werden können. Ein U-förmiges Schellenelement 24 weist mit Gewinden versehene Arme 25 auf, die durch die ausgerichteten Öffnungen hindurchgreifen und Unterlegscheiben 26 und Muttern 27 aufnehmen. Wenn sich das Rohr 11 durch die Öffnung 14 in der Platte 10 erstreckt und sich zwischen dem Schellenelement 24 und der Oberfläche 23 der Basis 22 befindet, wird durch das Festziehen der Muttern 27 an den mit Gewinden versehenen Enden der Arme 25 ein fester Halt am Rohr 11 gewährleistet. Die Sattelschelle 21 kann sich so einer Reihe von Rohren 11 mit unterschiedlichem Außendurchmesser anpassen, die zwischen der gerundeten Oberfläche 23 und dem Schellenelement 24 aufgenommen werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, daß die Platte 10 bei der tatsächlichen praktischen Umsetzung elektrisch vom senkrechten Element der Antenne isoliert ist. Wenn das Rohr 11 der tatsächliche, leitende, senkrechte Bestandteil der Antenne wäre, müßte er somit von der Platte 10 isoliert werden. Zu diesem Zweck könnte beispielsweise eine nichtleitende Manschette zwischen dem leitenden Rohr 11 und der Sattelschelle 21 angeordnet werden. Alternativ könnte das Rohr 11 lediglich ein nichtleitender Pfosten sein, der sich vom Boden erstreckt und ein leitendes, senkrechtes Element der Antenne trägt.
  • Als weitere Alternative wird das leitende, senkrechte Element häufig durch ein sich senkrecht erstreckendes, hölzernes, vierseitiges oder sechsseitiges Element getragen. Aufgrund der unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeit der Öffnung 14 kann die Platte 10 auch bequem an einem solchen, sich senkrecht erstreckenden Element befestigt werden. Das heißt, die Ausschnittsöffnung 14 weist wie gezeigt eine im allgemeinen quadratische Gestaltung auf. Falls das Element, an dem die Platte 10 befestigt werden soll, ein Rohr 11 ist, kann dieses somit natürlich leicht durch die Öffnung 14 aufgenommen werden, wie dies in den 1 und 2 dargestellt ist. Wenn das senkrechte Element jedoch beispielsweise ein vierseitiger Balken ist, kann die Platte 10 ebenfalls leicht daran befestigt werden. Zu diesem Zweck würde der Balken durch die Öffnung 14 verlaufen, und es können anstelle der Verwendung der Sattelschelle 21 Schrauben oder andere verbindende Elemente durch die Öffnungen im Flansch 20 (die andernfalls durch die mit Gewinden versehenen Arme 25 besetzt werden) aufgenommen werden, um in den Balken einzugreifen und damit die Platte 10 am Balken zu befestigen. Somit kann die Platte 10 an senkrechten Elementen mit einer breiten Vielfalt an Gestaltungen befestigt werden.
  • Der Flansch 20 trägt auch einen Koaxialanschlußaufbau, der allgemein mit dem Bezugszeichen 30 belegt ist. Dieser Aufbau 30 umfaßt eine Platte 31, die einen mit einem Gewinde versehenen Nippelanschluß 32 trägt. Die Platte 31 ist durch Mutterbolzenaufbauten 34 über einer Öffnung 33 im Flansch 20 am Flansch 20 angebracht. Der Nippelanschluß 32 ist mit einem zentral angeordneten Stift 35 (s. 2) versehen, der sich durch die Öffnung 33 erstreckt. Ein Koaxialkabel, das einen an einem Ende davon ausgebildeten herkömmlichen Befestigungsadapter aufweist, kann durch Schrauben des Adapters auf den Nippelanschluß 32 an der Anordnung 30 befestigt werden. Ein solcher Vorgang wird die äußere Umflechtung des Koaxialkabels automatisch elektrisch mit der Platte 10 und so mit den Drähten 12 verbinden, während der Kern des Koaxialkabels gleichzeitig mit dem Stift 35 in Verbindung steht. Dies gestattet ohne weiteres, daß der Kern des Koaxialkabels durch Ziehen eines Drahtes oder eines anderen Anschlusses vom Stift 35 zu einem leitenden Abschnitt des senkrechten Elements am senkrechten Antennenelement befestigt wird.
  • Es sei darauf hingewiesen, daß der Koaxialanschlußaufbau 30 am Flansch 20 neben einem gekerbten Ausschnittsbereich 36 der Plattenöffnung 14 angeordnet ist. Dieser Ausschnittsbereich 36 ist im Raum neben dem Aufbau 30 dann erforderlich, wenn es sich beim senkrechten Element, wie oben beschrieben, um einen Balken handelt, der die Öffnung 14 andernfalls ausfüllen würde. Der Ausschnittsbereich 36 gestattet, den Stift 35 zur leichten Befestigung am leitenden Abschnitt des senkrechten Elements freizulegen.
  • Angesichts des Vorerwähnten dürfte daher klar sein, daß eine Platte 10, die, wie hierin beschrieben, aufgebaut und benutzt wird, die Aufgaben der vorliegenden Erfindung erfüllt und im übrigen die Technik verbessert.
  • 10
    Platte
    11
    Rohr
    12
    Drähte
    13
    Oberfläche der Platte 10
    14
    Ausschnittsöffnung
    15
    Anschlußaufbauten
    16
    Gewindebolzen
    17
    Unterlegscheibe
    18
    Schraubenmutter
    20
    Flansch
    21
    Sattelschelle
    22
    Basis
    23
    gerundete Oberfläche
    24
    Schellenelement
    25
    Arme
    26
    Unterlegscheiben
    27
    Muttern
    30
    Koaxialanschlußaufbau
    31
    Platte
    32
    Nippelanschluß
    33
    Öffnung im Flansch 20
    34
    Mutterbolzenaufbauten
    35
    Stift
    36
    Ausschnittsbereich in Platte 10

Claims (28)

  1. Vorrichtung zum Tragen von radialen Antennendrähten (12) zur Verbindung mit einer koaxialen Zuleitung, umfassend eine Platte (10) und Anschlußmittel (15, 16, 17, 18) in der Nähe des Randes der Platte (10), welche die radialen Drähte (10) trägt, wobei die Platte (10) Mittel (3235) aufweist, um die koaxiale Zuleitung derart aufzunehmen, daß die radialen Drähte (12) elektrisch leitend mit der koaxialen Zuleitung in Verbindung stehen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (10) vieleckig gestaltet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußmittel (15, 16, 17, 18) Gewindebolzen (16) beinhalten, die entlang der Seiten der Platte (10) räumlich voneinander getrennt sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Flansch (20) aufweist, der an der Platte (10) angeformt ist, wobei der Flansch (20) die Mittel (3234) zur Aufnahme der koaxialen Zuleitung trägt.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Öffnung (14) in der Platte (10) angeordnet ist, die an dem Flansch (20) angrenzt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in der Öffnung (14) ein senkrechtes Element (11) der Antenne aufgenommen ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das senkrechte Element (11) von einem Balken gebildet ist, der am Flansch (20) befestigt ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das senkrechte Element aus einem Rohr (11) besteht, welches ein Mittel (21) zur Befestigung des Rohres (11) am Flansch (20) aufweist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel (21) zum Befestigen eine Sattelschelle (21) bildet, welche ein U-förmiges Schellenelement (24) mit Armen (25) aufweist, die sich durch den Flansch (20) erstrecken und daran befestigt sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sattelschelle (21) eine Basis (22) mit einer gerundeten Oberfläche (23) aufweist und das Rohr (11) zwischen dem U-förmigen Schellenelement (24) und der gerundeten Oberfläche (23) aufgenommen ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (3235) zur Aufnahme einen Nippelanschluß (32) beinhalten, der die koaxiale Zuleitung aufnimmt.
  12. Vorrichtung zum Tragen von radialen Antennendrähten (12) mit einem senkrechten Antennenelement (11) sowie mit einer Platte (10) mit einer darin vorgesehenen Öffnung (14), durch die das senkrechte Antennenelement (11) hindurchgeführt und aufgenommen ist, ferner mit einem Flansch (20) an der Platte (10), wobei der Flansch (20) am senkrechten Antennenelement (11) befestigt ist sowie mit Anschlußmitteln (15) in der Nähe des Randes der Platte (10), welche die radialen Drähte (12) tragen.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (10) vieleckig gestaltet ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußmittel (15) aus Gewindebolzenelementen (16, 17, 18) bestehen, die entlang der Seiten der Platte (10) räumlich voneinander getrennt sind.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß am Flansch (20) Mittel (32-35) angeordnet sind, die mit einer koaxialen Zuleitung verbunden sind.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das senkrechte Element von einem Balken gebildet ist, der am Flansch (20) befestigt ist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das senkrechte Element aus einem Rohr (11) besteht, welches über ein Mittel (21) am Flansch (20) der Platte (10) befestigt ist.
  18. Vorrichtung, die von einem senkrechten Antennenelement (11) getragen ist, mit radialen Antennendrähten (12) zur Verbindung mit einer koaxialen Zuleitung, mit einer Platte (10), einer Öffnung (14) in der Platte (10) zur Aufnahme des senkrechten Antennenelementes (11) sowie mit einem Flansch (20) an der Platte (10) zur Befestigung am senkrechten Antennenelement (11) und mit Anschlußmitteln (15) in der Nähe des Randes der Platte (10) zur Aufnahme von radialen Drähten (12), wobei der Flansch (20) ein Mittel (3234) zur Aufnahme der koaxialen Zuleitung beinhaltet, so daß die radialen Drähte (12) elektrisch leitend mit der koaxialen Zuleitung verbunden sind.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (10) vieleckig gestaltet ist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das senkrechte Element von einem Balken gebildet ist, der direkt am Flansch (20) befestigt ist.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das senkrechte Element aus einem Rohr (11) besteht, welches über ein Mittel (21) am Flansch (20) der Platte (10) befestigt ist.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel (21) zum Befestigen eine Sattelschelle (21) ist, welche aus einer U-förmigen Schelle (24) mit Armen (25) besteht, die sich durch den Flansch (20) erstrecken und an ihm befestigt sind.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Sattelschelle (21) eine Basis (22) mit einer gerundeten Oberfläche (23) aufweist und das Rohr (11) zwischen der U-förmigen Schelle (24) und der gerundeten Oberfläche (23) geklemmt ist.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel (3235) zur Aufnahme einen Nippelanschluß (32) beinhaltet, der die koaxiale Zuleitung aufnimmt.
  25. Antennenaufbau, umfassend ein im allgemeinen senkrecht ausgerichtetes Element (11) , eine Platte (10) , die vom Element (11) getragen ist, mehrere sich im allgemeinen radial erstreckende Drähte (12), die von der Platte (10) getragen sind, eine koaxiale Zuleitung und Mittel (3235) an der Platte (10) zur Aufnahme der koaxialen Zuleitung, die mit den Drähten (12) elektrisch leitend verbunden ist.
  26. Antennenaufbau nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (10) vieleckig gestaltet ist, und die Drähte (12) in der Nähe des Randes der Platte (10) an Stellen verbunden sind, die entlang des Randes räumlich voneinander getrennt sind.
  27. Antennenaufbau nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß an der Platte (10) ein Flansch (20) angeordnet ist, der die Mittel (3235) zur Aufnahme der koaxialen Zuleitung trägt.
  28. Antennenaufbau nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß eine Öffnung (14) in der Platte (10) neben dem Flansch (20) vorgesehen ist und sich das senkrecht ausgerichtete Element (11) durch diese Öffnung (14) erstreckt sowie durch den Flansch (20) getragen ist.
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