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Die Erfindung betrifft einen Tisch
mit einer gestreckten Tischplatte und diese tragenden Standbeinen.
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Tische dieser Art sind beispielsweise
als Esstische bekannt, deren Tischplatte gegebenenfalls vom Stamm
einer Pflanze durchsetzbar gestaltet ist. Solche Tische sind der
Schrift zu
DE 202
02 518 U1 der Anmelderin zu entnehmen.
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In Kenntnis dieses Standes der Technik
hat sich der Erfinder das Ziel gesetzt, einen Tisch zu konzipieren,
der insbesondere in einer natürlichen
Umgebung -- diese einbeziehend -- eingesetzt werden kann; es soll
ein natürlicher
Bezug einer vom erfindungsgemäßen Tisch
gebildeten Speisetafel zur Natur hergestellt werden. Zudem soll
eine stabile Verbindung von Tischbereichen miteinander hergestellt werden,
wobei beispielsweise zwei dieser Tischbereiche beidseits an einen
Baum geführt
und dann um diesen verbunden werden.
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Zur Lösung dieser Aufgabe führt die
Lehre des unabhängigen
Anspruches; die Unteransprüche geben
günstige
Weiterbildungen an. Zudem fallen in den Rahmen der Erfindung eine
Kombination aus zumindest zwei der in der Beschreibung, der Zeichnung und/oder
den Ansprüchen
offenbarten Merkmale. Bei angegebenen Bemessungsbereichen sollen
auch innerhalb der genannten Grenzen liegende Werte als Grenzwerte
offenbart und beliebig einsetzbar sein.
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Erfindungsgemäß ist die Tischplatte im Bereich
ihrer Mittelachse mit einem Rasenstreifen versehen, beidseits dessen
jeweils ein Tischplattenstreifen verläuft. Der Rasenstreifen gibt
dem gesamten Tisch eine sehr natürliche
Note, dies vor allem dann, wenn aus der Rasenoberfläche Blumen
empor ragen oder aber der Stamm einer Pflanze bzw. eines Baumes
den Rasenstreifen durchgreift. Ein solcher Stamm mag aus einem unterhalb
der -- erfindungsgemäß aus zumindest
zwei voneinander trennbaren Abschnitten bestehenden -- Tischplatte
angeordneten Kübel
ragen und durchsetzt einen Durchbruch in der Tischplatte.
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Von besonderer Bedeutung ist eine
Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Tisches,
bei dem in der Mittelachse der Tischplatte ein axialer Schlitz für eine Aufnahmerinne
verläuft,
in welcher der Rasenstreifen untergebracht werden kann. Dabei soll
die Breite der Aufnahmerinne der Breite des Rasenstreifens entsprechen,
vorteilhafterweise etwa einem Drittel der Tischplattenbreite. Die
Aufnahmerinne untergreift bevorzugt den Schlitz der Tischplatte
und soll insbesondere an deren Unterfläche festgelegt sein.
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Die Aufnahmerinne wird nach einem
weiteren Merkmal der Erfindung aus einem Metallstreifen geformt,
kann aber auch aus einem Kunststoffprofil bestehen, und ist an der
Unterfläche
der Tischplatte lösbar
festgelegt. Um das Anbringen der Aufnahmerinne zu vereinfachen,
sind an deren Seitenschenkel miteinander fluchtende Horizontalstreifen
angeformt, welche der Unterfläche
der Tischplatte anliegen und mit dieser verschraubt werden.
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Auch ist erfindungsgemäß vorgesehen,
die Aufnahmerinne so zu gestalten, dass sie als Teil eines Bewässerungssystems
eingesetzt zu werden vermag, was die Blütezeit der Blumen auf der Rasenfläche verlängern hilft.
So ergibt sich ein neues Konzept für Tische, dank dessen die Natur
zunehmend in den Wohn- und Essbereich der Menschen einzieht.
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Im Rahmen der Erfindung liegt es,
dass zumindest zwei einander zugeordnete Tischplattenbereiche durch
wenigstens einen Profilstab miteinander verbunden sind, der beidseits
in miteinander fluchtende Profilräume von gestreckten hohlen
Metallprofilen eingreift, von denen jedes an einem anderen der Tischplattenbereiche
festgelegt ist. Die Me tallprofile und/oder der ihnen angepasste
Profilstab sollen insbesondere aus Leichtmetall stranggepresst sein.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist
an eine streifenartige Firstplatte des hohlen Leichtmetallprofils
in Abstand zu deren Längskanten
jeweils ein Wandschenkel angeformt, der andernends in ein Hakenprofil
mit endwärtiger
Hakenleiste übergeht;
beide Hakenleisten begrenzen einen zwischen ihnen verlaufenden Bodenschlitz
des Metallprofiles sowie anderseits jeweils eine Längsnut seines
Hakenprofils. Das Nutentiefste der Längsnut wird vom Hakenprofil
gebildet. Erfindungsgemäß begrenzen die
Firstplatte die Wandschenkel und deren Hakenprofile jenen Profilraum.
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Dazu hat es sich als günstig erwiesen,
dass die Breite des Profilstabes dem inneren Abstand der Wandschenkel
des Metallprofils etwa entspricht und die Höhe des Profilstabkörpers geringer
ist als der Abstand der Firstfläche
des Profilraumes von den Hakenleisten des Hakenprofils; dank dieser
Maßgaben
ist der Profilstab relativ zu jener Firstfläche anhebbar bzw. absenkbar.
Zudem soll die freie Höhe der
Hakenleisten über
den Nutentiefsten der Höhe der
Randleisten des Profilstabes entsprechen.
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Zwischen den beiden Randleisten soll
eine in Querschnittsmittelachse des Profilstabes angeformte Halsleiste
mit zumindest zwei Schraubdurchbrüchen für jeweils eine Schraube ausgestattet
sein. Die freie Stirn dieser -- bevorzugt als Innenmehrkantschraube gestalteten
- - Schraube soll in angehobener Druckstellung des Profilstabes
der Firstfläche
des Profilraumes anliegen. Dank dieser Schrauben des Profilstabes
wird dieser an jedem der ihn umfangenden Metallprofile festgelegt.
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Außer jenen Schrauben ist am
Profilstab und/oder am hohlen Metallprofil wenigstens eines der
Tischbeine einends festgelegt; dieses ist zudem längenveränderlich
ausgebildet, beispielsweise mit einem am Profilstab eines Rohres
des Tischbeines verschiebbar und festlegbar angeordneten Fuß versehen.
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Bei einer bevorzugten Ausführung greift
der Profilstab in zwei unterhalb jeweils einer Hälfte eines Rundtisches angeordnete
Metallprofile ein und verbindet die etwa durch einen Diametralspalt
getrennten Tischhälften.
Ist der Rundtisch in an sich bekannter Weise mit einem zentrischen
Durchbruch ausgestattet, soll in dem kreisförmigen Durchbruch eine Scheibe
aus zwei einander zugeordneten Halbscheiben eingesetzt werden können, die
mit einem sie beidseits übergreifenden
Flachprofil versehen sind; dessen freie Enden sind dem Diametralspalt
des Rundtisches zugeordnet und in diesen haltend einsetzbar gestaltet.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele
sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
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1, 2: jeweils eine Schrägsicht auf
einen Tisch mit rechteckiger Tischplatte;
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3:
einen Ausschnitt aus der vergrößerten Stirnansicht
des Tisches der 2;
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4:
eine Stirnansicht eines Verbindungsprofils für den Tisch;
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5:
die Draufsicht auf einen Tisch mit scheibenartiger Tischplatte;
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6:
den vergrößerten Teilquerschnitt durch 5 nach deren Linie VI–VI;
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7:
ein Ergänzungselement
für den
Tisch der 5 in Draufsicht.
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Ein Tisch 10 weist gemäß 1 auf vertikalen Stand-
oder Tischbeinen 12 rechteckigen Querschnittes eine etwa
horizontal ausgerichtete Tischplatte 14 der Länge a und
der Breite b aus mehreren parallelen Längsprofilen 16 rechteckigen
Querschnitts auf, in deren -- parallel zu den Längskanten 19 verlaufender
-- Mittelachse M nicht erkennbare Ausnehmungen für Stämme A von Bäumen B oder anderen Pflanzen
vorgesehen sind. Letztere sind mit ihren Wurzeln unterhalb der Tischunterfläche 17 in Kübeln 24 angeordnet.
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In jener Mittelachse M verläuft auf
der Oberfläche 18 der
Tischplatte 14 bzw. der Längsprofile 16 ein
Rasenstreifen 26 geringer Höhe e sowie der Breite f, welch
letztere etwa einem Drittel der Tischbreite b von beispielsweise
100 cm entspricht. Von der Rasenoberfläche 28 ragen Blumen
F auf.
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Beidseits des Rasenstreifens 26 ist
jeweils eine Auflagefläche
oder ein Tischplattenstreifen 20 bevorzugt gleicher Breite
b1 vorgesehen, welcher der Aufnahme von
-- nicht dargestelltem -- Geschirr, Besteck und dgl. zu dienen vermag.
Die Breite b1 des Tischplattenstreifens 20 entspricht
etwa der Breite jenes Rasenstreifens 26.
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Dieser Tisch 10 bietet dem
Benutzer zwischen seinen beiden gestreckten Auflageflächen 20 eine
sehr natürliche
Dekoration an. Die an dieser Tafel Sitzenden erleben also unmittelbar
vor sich die Natur.
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Der Tisch 10a nach 2, unter dessen Tischplatte 14 in 3 Querriegel 15 zu
erkennen sind, ist in seiner Mittelachse M -- unterhalb eines axialen
Schlitzes 22 der Breite f1 -- mit
einer Aufnahmerinne 30 für jenen Rasenstreifen 26 versehen,
dessen Rasenoberfläche 28 hier
mit der Tischoberfläche 18 etwa
fluchtet. Die innere Breite der Aufnahmerinne 30 entspricht
der Breite f1 des über ihr verlaufenden Tischschlitzes 22.
Nicht gezeigt ist, dass die Aufnahmerinne gegebenenfalls an ein
Bewässerungssystem
angeschlossen zu werden vermag.
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Die i.w. querschnittlich U-förmige Aufnahmerinne 30 ist
an ihren -- beidseits des Rinnenbodens 32 -- aufragenden
Seitenschenkeln 34 nach außen hin mit angeformten Horizontalstreifen 36 ausgestattet,
die an die Tischunterfläche 17 bei 37 angeschraubt
sind. In seitlichem Abstand zu den Längskanten 38 der Horizontalstreifen 36 sind
-- zu diesen parallel -- an der Tischunterfläche 17 Profilelemente 40 beispielsweise
durch Schrauben 38 festgelegt, welche dem Anschluss weiterer
Tischabschnitte dienen und deren Aufbau zu 6 beschrieben ist.
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Das als Anschlussprofil dienende
Profilelement 40 weist zwei Profilstäbe 42 etwa quadratischen
Querschnitts der beispielsweisen Höhe h und Breite c von 45 mm
aus Holz -- gegebenenfalls auch aus einem Kunststoff -- auf, die
an ihren aneinanderliegenden Längswänden 43 mit
jeweils einer Eckausnehmung 46 zur formschlüssigen Aufnahme
eines Leichtmetallprofils 50 versehen sind. Die -- zur
Bodenfläche 44 der
Profilstäbe 42 parallele
-- Firstfläche 47 der
Eckausnehmungen 46 setzt sich beidseits letzterer in jeweils
einem Seitenschlitz 48 fort, die etwa in Höhenmitte
der Profilstäbe 42 angeordnet sind
und -- unten beschriebene -- flache Kragelemente des Leichtmetallprofils 50 aufnehmen.
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Das stranggepresste Leichtmetallprofil 50 weist
gemäß dem Querschnitt
der 4 an einer streifenartigen
Firstplatte 52 der Querschnittslänge n von 76 mm und der Dicke
i von 4 mm in beidseitigem Randabstand k von 15 mm zu deren Längskanten 54 querschnittlich
L-förmige
Wandschenkel 56 der Länge
h1 von 19 mm auf, an deren freie Endkante
ein Hakenprofil 58 rechtwinkelig angeformt ist. Die --
zur Firstplatte 52 weisenden -- endwärtigen Hakenleisten 57 der
beiden Hakenprofile 58 der freien Höhe q von 2,5 mm begrenzen einen
Bodenschlitz 59 der Weite n1 von
21 mm; der innere Abstand n2 der Wandschenkel 56 voneinander
misst 41 mm. Dieses Maß entspricht
der Breite eines von den Wandschenkeln 56 seitlich begrenzten
Profilraumes 60 der Höhe
h2 von etwa 14 mm, in den jene beiden Hakenleisten
parallel zur Profilmittelachse Q einragen; letztere bildet auch die
Symmetrieachse des Querschnitts.
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Der Profilraum 60 dient
der Aufnahme eines ihn ihm verschiebbaren Profilstabes 64,
von dessen streifenförmigem
Körper
der Höhe
e2 von etwa 8 mm querschnittlich beidends
jeweils eine Randleiste 66 parallel zur Symmetrieachse
Q abragt sowie in dieser -- zwischen den Randleisten 66 --
eine mittige Hakenleiste 68 mit Schraubdurchbruch 67.
Jene Höhe
e2 ist kürzer
als der Abstand der Firstfläche 62 des Profilraumes 60 von
der Oberfläche
der Hakenleiste 57, so dass ein Bewegungsraum gegeben ist
einer Höhe
z von etwa 4 mm.
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Die Höhe q der Randleisten 66 entspricht
der freien Höhe
q der benachbarten Hakenleisten 57, und sie begrenzen mit
der mittigen Halsleiste 68 der freien Höhe q1 von
etwa 4 mm jeweils eine Längsnut 69 im
Profilstab 64 zur Aufnahme einer der Hakenleisten 57 des
Leichtmetallprofils 50. Entsprechend begrenzen letztere
-- zusammen mit deren jeweiligen Wandschenkel 56 -- eine
Längsnut 55,
in welche die Randleiste 66 des Profilstabes 64 eingreift.
Die Randleiste 66 bzw. die Hakenleiste 57 liegen
-- wie 6 verdeutlicht
-- deren jeweils benachbarten Nutengrund 69a bzw. 55a an, wenn der Profilstab 64 durch
eine ihn parallel zur Symmetrieachse Q durchsetzende Druckschraube 70 auf
jene Hakenleisten 57 gedrückt wird. In dieser Position
drückt
die freie Stirn der bevorzugt als Innenmehrkantschraube ausgebildeten
Druckschraube 70 gegen die Firstfläche 62 des Profilraums 60.
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In Einbaulage des Leichtmetallprofils 50 gemäß 6 greifen die in Kraglänge k von
15 mm querschnittlich abragenden Seitenbereiche der Firstplatte 52 in
die oben beschriebenen Seitenschlitze 48 der Eckausnehmungen 46 der
beiden Profilstäbe 42 ein,
und die Außenflächen der
Hakenprofile 58 fluchten mit den Bodenfläche 44 der
aus Holz gefertigten Profilstäbe 42.
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Um zwei Tischplatten 14 axial
miteinander zu verbinden, wird in die beiden miteinander fluchtend angeordneten
Leichtmetallprofile 50 ein gemeinsamer Profilstab 64 eingeschoben
und durch die erwähnten
Schrauben 70 in beschriebener Weise fixiert.
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Mit diesem Haltesystem können auch
zwei an der Diametrallinie D der 5 aneinandergefügte Tischhälften 11a eines Rundtisches 11 des
Durchmessers d von etwa 130 cm bzw. von dessen Tischplatte 14a verbunden werden. Jede dieser -- durch
einen Diametralspalt 72 begrenzten -- Tischhälften 11a einer Dicke von 45 mm weist drei parallele
Bretter 16a , 16b der
beispielsweisen Breite g von 14 cm auf sowie ein äußeres Stirnbrett 16r mit teilkreisförmiger Außenkante. Die Dicke h dieser
Bretter 16a , 16b , 16r entspricht der erwähnten Höhe h von 45 mm der Profilstäbe 42.
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In das jeweils der Diametrallinie
D benachbarte Brett 16b ist ein
Teil eines dem Tischzentrum Z zugeordneten Durchbruchs 74 des
Durchmessers d1 von 30 cm eingebracht, so
dass es in zwei Teilbereiche getrennt ist. Dieser Durchbruch 74 dient
der Aufnahme eines Baumstammes A, dem die beiden Tischhälften 11a zugeführt werden und den sie nach ihrer
Installation als Rundtisch 11 umfangen.
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Die Bretter 16a . 16b , 16r jeder
Tischhälfte 11a sind
durch zwei Stabprofile 76 verbunden, die in Abstand parallel
zu einer im rechten Winkel zur Diametrallinie D durch das Tischzentrum
Z gelegte Mittellinie D1 an der Unterfläche der
Tischhälfte 11a festgelegt sind. Neben den Stabprofilen 76 ist
in 5 jeweils eines der
oben erörterten
Profilelemente 40 zu erkennen; wie beschrieben, werden
die fluchtenden Profilelemente 40 zweier Tischhälften 11a durch den eingeschobenen Profilstab 64 und
dessen Schrauben 70 festgelegt.
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Im Falle des Rundtisches 11 ist
an jedem der beiden miteinander fluchtenden Profilelemente 40 ein
Tischbein 80 aus einem Rohr 82 einends festgelegt.
In das freie Ende dieses Rohres 82 ist ein Rohrstutzen 84 eines
tellerartigen Fußes 86 eingeschoben;
der Rohrstutzen 84 kann in unterschiedlichen Positionen
-- Ausschubrichtung y -- festgelegt und so das Tischbein 80 verlängert werden.
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Im Falle einer Nutzung des Rundtisches 11 ohne
dessen Tischplatte 14a durchsetzenden
Pflanzenstamm A kann der Durchbruch 74 mit einer passenden
Scheibe 88 geschlossen werden. Diese besteht aus zwei Scheibenhälften oder
Halbscheiben 90, die zwischen sich ein Flachprofil 92 einschließen; dessen
Länge q2 so gewählt
ist, dass es beidends auf den Stabprofilen 76 aufliegt.