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Die Erfindung betrifft einen beleuchteten Fenster-
oder Zimmerschmuck, der als Leuchtgehänge Anwendung findet.
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Beleuchteter Fenster- oder Zimmerschmuck ist
in vielfältigen
Ausführungen,
namentlich mit weihnachtlichen und/oder winterlichen Motiven und
ausgeführt
als sogenannte Schwibbogen, bekannt. Derartige Dekorationsartikel
bestehen in der Regel aus Holz und sind als Laubsägearbeiten
gefertigt; zunehmend kommt aber auch Kunststoff, Glas und Metall zum
Einsatz.
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Neben der seit langem üblichen
Beleuchtung mittels elektrischer Kerzen gibt es vielfache Bemühungen neue
und/oder zusätzliche
Effekte durch gezielten Einsatz der Leuchtmittel, oft gepaart mit
spezieller Materialauswahl und Materialstrukturierung, zu erreichen.
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So sind in
DE 198 52 114 A1 Leuchtbilder vorzugsweise
mit weihnacht-und/oder
winterlichen Darstellungen offenbart, bei denen in einem transparenten,
plattenförmigen
Körper
zum einen mindestens entlang der Konturen einer bildlichen Darstellung
oder zum anderen mindestens entlang der Konturen der bildlichen
Darstellung und gleichzeitig an den Kanten der auf dem Körper angeordneten Schicht
grabenförmige
Vertiefungen angebracht sind. Durch das Beleuchten einer Kante des
plattenförmigen
Körpers
leuchten vor allem die Konturen der bildlichen Darstellungen gegenüber den
bildlichen Darstellungen selbst auf. Hierzu ist mindestens an einer
Kante des plattenförmigen
Körpers
eine Lichtstrahlen aussendende Einrichtung angebracht. Bevorzugt
ist dies eine Leuchtstoffröhre,
sie kann jedoch auch aus mehreren, zeilenförmig angeordneten Leuchtdioden
bestehen.
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Diese Grundidee, an einem strukturierten Körper durch
Beleuchtung die Konturen gestalterischer Darstellungen hervorzuheben,
ist in
DE 101 56 705
A1 weiterverfolgt. Der darin vorgestellte freistehende
Dekorationsgegenstand mit elektrischer Beleuchtung, der insbesondere
als Schwibbogen, anderes weihnachtliches oder sonstiges Motiv ausgebildet sein
kann, zeichnet sich eben durch diese Merkmale aus.
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Vorschlagsgemäß besteht das Motivelement aus
einem lichtleitenden Werkstoff und weist wenigstens einen Lichteintritt
und einen Lichtaustritt für
das Licht der Beleuchtung auf, wobei das Licht über den Lichteintritt durch
das Motivelement geleitet wird, um an wenigstens einem Lichtaustritt
aus dem Motivelement auszutreten. Damit soll für den Betrachter der Eindruck
entstehen, daß der
Dekorationsgegenstand oder einzelne Elemente daraus selbst leuchten.
Hierfür
ist gleichfalls die Verwendung einer Leuchtstoffröhre, die
sich entlang des Lichtentritts des Motivelementes erstreckt, vorgesehen;
alternativ ist angeregt, die Beleuchtung in Form von mehreren LED-Leuchten
auszubilden.
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Weiterhin wurde ein Festdekorationsartikel, bestehend
aus mindestens einer Motivplatte aus Kunststoff, insbesondere Schwibbogen
mit Motiven der Erzgebirgischen Volkskunst vorgeschlagen, der sich
dadurch auszeichnet, daß die
Motivplatte aus einer gegossenen, vollvolumig lichtsammelnde und/oder
flureszierende Bestandteile aufweisenden Kunststoffplatte besteht
(
DE 298 24 039 U1 ).
Auch hier ist schon vorgesehen, daß in einer Grundplatte, die
die Motivplatte trägt,
ein röhrenförmiges Beleuchtungselement,
ausgeführt
als UV-Schwarzlichtröhre, angeordnet
ist.
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Schließlich ist ein Raum- oder Fensterschmuck,
insbesondere Fensterbilder, Wandbilder, Raumbilder, Leuchtelemente
oder Schwibbogen in Mehrfachebenenausführung, bekannt, der umfangreiche
räumliche
Gestaltungen und zusätzliche, punktuelle
dekorative Sondereffekte durch die Ausnutzung spezieller Lichtspiele
anstrebt (
DE 101 22 394
A1 ).
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Hierfür werden in grundsätzlich bekannter Weise
Lumineszenzdioden, in Gruppen geschaltet, eingesetzt. Für besondere
Gestaltungselemente, wie z. B. Lageneuer, ist vorgeschlagen, farblich
unterschiedliche Leuchtdioden zu verwenden. Selbstredend ist ein
solch räumlich
strukturierter Raum- oder Fensterschmuck eini germaßen voluminös, so daß er für eine breitere
oder gar massenhafte Anwendung naturgemäß nicht in Frage kommt.
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Die bekannten Ausführungen
von beleuchteten bzw. leuchtenden Fenster-und Zimmerschmuck und dergleichen sind – was ohne
weiteres aus den Zeichnungen der o. g. Schriften entnehmbar ist – grundsätzlich auf
eine stehende Anwendung gerichtet. Bei der Verwendung durchscheinenden
Materials – immer
nur für
das Motivelement – ist
angeregt, das Licht mittels Leuchtstoffröhren oder LED-Zeilen über die
Kantenflächen
in dieses einzubringen; die erforderlichen Vorschaltgeräte sind üblicherweise
in einem gesonderten, aus einem anderen Material bestehenden Standfuß üblicher
Ausgestaltung (vgl. Schwibbogen) integriert. Allein die damit verbundenen
Abmessungen, Volumina und Massen lassen die Verwendung solcher Dekorationsgegenstände als hängender
Fenster- oder Zimmerschmuck nur sehr bedingt zu.
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Ziel der Erfindung ist es daher,
ein hochdekoratives und zugleich kostengünstiges Leuchtgehänge vorzuschlagen,
das ohne weiteres für
vielfältige
Anwendungen geeignet ist. Dabei steht die Aufgabe, die Nachteile
des Standes der Technik zu beseitigen; demgemäß soll der vorzuschlagende
Fenster- und Zimmerschmuck vor allem eine sehr geringe Masse aufweisen.
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Diese Aufgabe der Erfindung wird
mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst. Zweckmäßige Ausbildungen der Erfindung
enthalten die Merkmale der Ansprüche
2 bis 8.
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Nach Maßgabe der Erfindung ist vorgesehen,
einen Fenster- oder Zimmerschmuck derart zu gestalten, daß das Motivbild,
bestehend aus einem lichtdurchlässigen,
plattenförmigen
Material, vorzugsweise eine oder mehrere punktuelle Ausbildungen
aufweisende Geometrie besitzt, und an eben einer dieser Ausbildungen
eine Leuchtdiode eingebracht ist. Erfindungsgemäß kann das Motivelement auch
kurvig (z. B. als Kreis oder Ellipse) ausgestaltet sein, wobei dann
hier wiederum die Leuchtgehänge punktuell
eingebracht sind.
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Des weiteren wird das Motivelement
als Leuchtgehänge
genutzt, indem das Stromführungskabel
der Leuchtdiode gleichzeitig als Aufhängung dient, was infolge der
geringen Masse des bevorzugt aus Acrylglas bestehenden Motivelementes
und der Nutzung eines Steckernetzteiles für die einzige Leuchtdiode,
das demgemäß das Leuchtgehänge nicht
beschwert, möglich
ist. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung
des Gehänges
ist die Leuchtdiode in der obersten Spitze der Acrylglasstruktur,
z. B. in der Spitze eines Sterns, angeordnet.
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Überraschend
hat sich nämlich
gezeigt, daß so
bei geeigneter Gravur der Bilddarstellung im Acrylglas mit nur einer
Leuchtdiode ein sehr prägnanter Dekorationseffekt
erzielt werden kann. Selbstverständlich
können
hierbei praktisch Motive jeglicher Art eingraviert sein, die mittels
Dioden, die infrarotes, rotes, gelbes, grünes oder blaues Licht aussenden, hervorgehoben
werden. Solche Leuchtgehänge
bieten sich besonders als Fensterschmuck an; wesentlich kleinere
Strukturen – etwa
in Form von weihnachtlichen oder winterlichen Darstellungen und/oder
Figuren – sind
aber auch als neuartiger Weihnachtsbaumschmuck oder dergleichen
denkbar. Besondere Effekte können
mit in dem Acrylglas eingegossenen Glitzerteilchen erzielt werden.
Zudem können
dem Wesen der Erfindung folgend durchaus mehrere Dioden eingesetzt
sein.
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Das erfindungsgemäße Gebilde kann in vielfältigen Leuchtgehänge-Ausbildungen verwendet werden.
Neben den klassischen Anwendungen in Form von weihnachtlichen oder
winterlichen Darstellungen für
Fensterschmuck ist das erfindungsgemäße Leuchtgehänge infolge
seiner vorteilhaften Ausprägungen,
namentlich infolge der geringen Masse auch als Weihnachtsbaumschmuck,
z. B. in Form von kreisförmigen
Gebilden oder Tannenzapfen, vorteilhaft verwendbar.
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Zudem bietet sich an, ein derartiges
Leuchtgehänge
infolge seiner vorteilhaften Eigenschaften über den winterlichen/weihnachtlichen
Zeitraum, aufgrund seiner beruhigenden Ausstrahlung, gepaart mit
minimalsten Stromverbrauch, in Kinderzimmern zu verwenden.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Dazu zeigt 1 ein sternförmiges Leuchtgehänge, das durchaus
als Acrylglas in den Diagonalabmessungen von 200 bis 250 mm, bei
einer bevorzugten Dicke von 6 bis 10 mm, ausgeführt sein kann. Das Leuchtgehänge besteht
ausschließlich
aus dem Motivelement 1, der Leuchtdiode 2, dem
zweiadrigen Kabel 3 und dem 12 VDC-Steckernetzteil 4;
ggf. kann das Kabel 3 ein verschieb- und arretierbares
Befestigungselement 5 (im einfachsten Fall Plastik-Saugnäpfe) aufweisen.