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DE202004006713U1 - Fenster- oder Zimmerschmuck - Google Patents

Fenster- oder Zimmerschmuck Download PDF

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DE202004006713U1
DE202004006713U1 DE202004006713U DE202004006713U DE202004006713U1 DE 202004006713 U1 DE202004006713 U1 DE 202004006713U1 DE 202004006713 U DE202004006713 U DE 202004006713U DE 202004006713 U DE202004006713 U DE 202004006713U DE 202004006713 U1 DE202004006713 U1 DE 202004006713U1
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G33/00Religious or ritual equipment in dwelling or for general use
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • G02B6/0011Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings specially adapted for lighting devices or systems the light guides being planar or of plate-like form

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Abstract

Fenster- oder Zimmerschmuck mit Beleuchtung, bei dem plattenartiges, lichtdurchlässiges Material, in dem bildliche Darstellungen eingraviert sind, verwendet ist, dadurch gekennzeichnet, daß dieses Motivelement unmittelbar als Leuchtgehänge dient, es eine oder mehrere punktförmige Ausbildungen besitzt und an eine dieser Ausbildungen eine Leuchtdiode eingebracht ist oder, daß das Motivelement kurvig ausgestaltet ist und hier die Leuchtdiode punktuell eingebracht ist, wobei in allen Fällen die Leuchtdiode bei bestimmungsgemäßer Verwendung in der obersten bildlichen Ausbildung angeordnet ist, ihr Stromführungskabel ein 12 VDC- Steckernetzteil impliziert und gleichzeitig als Aufhängung dient.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen beleuchteten Fenster- oder Zimmerschmuck, der als Leuchtgehänge Anwendung findet.
  • Beleuchteter Fenster- oder Zimmerschmuck ist in vielfältigen Ausführungen, namentlich mit weihnachtlichen und/oder winterlichen Motiven und ausgeführt als sogenannte Schwibbogen, bekannt. Derartige Dekorationsartikel bestehen in der Regel aus Holz und sind als Laubsägearbeiten gefertigt; zunehmend kommt aber auch Kunststoff, Glas und Metall zum Einsatz.
  • Neben der seit langem üblichen Beleuchtung mittels elektrischer Kerzen gibt es vielfache Bemühungen neue und/oder zusätzliche Effekte durch gezielten Einsatz der Leuchtmittel, oft gepaart mit spezieller Materialauswahl und Materialstrukturierung, zu erreichen.
  • So sind in DE 198 52 114 A1 Leuchtbilder vorzugsweise mit weihnacht-und/oder winterlichen Darstellungen offenbart, bei denen in einem transparenten, plattenförmigen Körper zum einen mindestens entlang der Konturen einer bildlichen Darstellung oder zum anderen mindestens entlang der Konturen der bildlichen Darstellung und gleichzeitig an den Kanten der auf dem Körper angeordneten Schicht grabenförmige Vertiefungen angebracht sind. Durch das Beleuchten einer Kante des plattenförmigen Körpers leuchten vor allem die Konturen der bildlichen Darstellungen gegenüber den bildlichen Darstellungen selbst auf. Hierzu ist mindestens an einer Kante des plattenförmigen Körpers eine Lichtstrahlen aussendende Einrichtung angebracht. Bevorzugt ist dies eine Leuchtstoffröhre, sie kann jedoch auch aus mehreren, zeilenförmig angeordneten Leuchtdioden bestehen.
  • Diese Grundidee, an einem strukturierten Körper durch Beleuchtung die Konturen gestalterischer Darstellungen hervorzuheben, ist in DE 101 56 705 A1 weiterverfolgt. Der darin vorgestellte freistehende Dekorationsgegenstand mit elektrischer Beleuchtung, der insbesondere als Schwibbogen, anderes weihnachtliches oder sonstiges Motiv ausgebildet sein kann, zeichnet sich eben durch diese Merkmale aus.
  • Vorschlagsgemäß besteht das Motivelement aus einem lichtleitenden Werkstoff und weist wenigstens einen Lichteintritt und einen Lichtaustritt für das Licht der Beleuchtung auf, wobei das Licht über den Lichteintritt durch das Motivelement geleitet wird, um an wenigstens einem Lichtaustritt aus dem Motivelement auszutreten. Damit soll für den Betrachter der Eindruck entstehen, daß der Dekorationsgegenstand oder einzelne Elemente daraus selbst leuchten. Hierfür ist gleichfalls die Verwendung einer Leuchtstoffröhre, die sich entlang des Lichtentritts des Motivelementes erstreckt, vorgesehen; alternativ ist angeregt, die Beleuchtung in Form von mehreren LED-Leuchten auszubilden.
  • Weiterhin wurde ein Festdekorationsartikel, bestehend aus mindestens einer Motivplatte aus Kunststoff, insbesondere Schwibbogen mit Motiven der Erzgebirgischen Volkskunst vorgeschlagen, der sich dadurch auszeichnet, daß die Motivplatte aus einer gegossenen, vollvolumig lichtsammelnde und/oder flureszierende Bestandteile aufweisenden Kunststoffplatte besteht ( DE 298 24 039 U1 ). Auch hier ist schon vorgesehen, daß in einer Grundplatte, die die Motivplatte trägt, ein röhrenförmiges Beleuchtungselement, ausgeführt als UV-Schwarzlichtröhre, angeordnet ist.
  • Schließlich ist ein Raum- oder Fensterschmuck, insbesondere Fensterbilder, Wandbilder, Raumbilder, Leuchtelemente oder Schwibbogen in Mehrfachebenenausführung, bekannt, der umfangreiche räumliche Gestaltungen und zusätzliche, punktuelle dekorative Sondereffekte durch die Ausnutzung spezieller Lichtspiele anstrebt ( DE 101 22 394 A1 ).
  • Hierfür werden in grundsätzlich bekannter Weise Lumineszenzdioden, in Gruppen geschaltet, eingesetzt. Für besondere Gestaltungselemente, wie z. B. Lageneuer, ist vorgeschlagen, farblich unterschiedliche Leuchtdioden zu verwenden. Selbstredend ist ein solch räumlich strukturierter Raum- oder Fensterschmuck eini germaßen voluminös, so daß er für eine breitere oder gar massenhafte Anwendung naturgemäß nicht in Frage kommt.
  • Die bekannten Ausführungen von beleuchteten bzw. leuchtenden Fenster-und Zimmerschmuck und dergleichen sind – was ohne weiteres aus den Zeichnungen der o. g. Schriften entnehmbar ist – grundsätzlich auf eine stehende Anwendung gerichtet. Bei der Verwendung durchscheinenden Materials – immer nur für das Motivelement – ist angeregt, das Licht mittels Leuchtstoffröhren oder LED-Zeilen über die Kantenflächen in dieses einzubringen; die erforderlichen Vorschaltgeräte sind üblicherweise in einem gesonderten, aus einem anderen Material bestehenden Standfuß üblicher Ausgestaltung (vgl. Schwibbogen) integriert. Allein die damit verbundenen Abmessungen, Volumina und Massen lassen die Verwendung solcher Dekorationsgegenstände als hängender Fenster- oder Zimmerschmuck nur sehr bedingt zu.
  • Ziel der Erfindung ist es daher, ein hochdekoratives und zugleich kostengünstiges Leuchtgehänge vorzuschlagen, das ohne weiteres für vielfältige Anwendungen geeignet ist. Dabei steht die Aufgabe, die Nachteile des Standes der Technik zu beseitigen; demgemäß soll der vorzuschlagende Fenster- und Zimmerschmuck vor allem eine sehr geringe Masse aufweisen.
  • Diese Aufgabe der Erfindung wird mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst. Zweckmäßige Ausbildungen der Erfindung enthalten die Merkmale der Ansprüche 2 bis 8.
  • Nach Maßgabe der Erfindung ist vorgesehen, einen Fenster- oder Zimmerschmuck derart zu gestalten, daß das Motivbild, bestehend aus einem lichtdurchlässigen, plattenförmigen Material, vorzugsweise eine oder mehrere punktuelle Ausbildungen aufweisende Geometrie besitzt, und an eben einer dieser Ausbildungen eine Leuchtdiode eingebracht ist. Erfindungsgemäß kann das Motivelement auch kurvig (z. B. als Kreis oder Ellipse) ausgestaltet sein, wobei dann hier wiederum die Leuchtgehänge punktuell eingebracht sind.
  • Des weiteren wird das Motivelement als Leuchtgehänge genutzt, indem das Stromführungskabel der Leuchtdiode gleichzeitig als Aufhängung dient, was infolge der geringen Masse des bevorzugt aus Acrylglas bestehenden Motivelementes und der Nutzung eines Steckernetzteiles für die einzige Leuchtdiode, das demgemäß das Leuchtgehänge nicht beschwert, möglich ist. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Gehänges ist die Leuchtdiode in der obersten Spitze der Acrylglasstruktur, z. B. in der Spitze eines Sterns, angeordnet.
  • Überraschend hat sich nämlich gezeigt, daß so bei geeigneter Gravur der Bilddarstellung im Acrylglas mit nur einer Leuchtdiode ein sehr prägnanter Dekorationseffekt erzielt werden kann. Selbstverständlich können hierbei praktisch Motive jeglicher Art eingraviert sein, die mittels Dioden, die infrarotes, rotes, gelbes, grünes oder blaues Licht aussenden, hervorgehoben werden. Solche Leuchtgehänge bieten sich besonders als Fensterschmuck an; wesentlich kleinere Strukturen – etwa in Form von weihnachtlichen oder winterlichen Darstellungen und/oder Figuren – sind aber auch als neuartiger Weihnachtsbaumschmuck oder dergleichen denkbar. Besondere Effekte können mit in dem Acrylglas eingegossenen Glitzerteilchen erzielt werden. Zudem können dem Wesen der Erfindung folgend durchaus mehrere Dioden eingesetzt sein.
  • Das erfindungsgemäße Gebilde kann in vielfältigen Leuchtgehänge-Ausbildungen verwendet werden. Neben den klassischen Anwendungen in Form von weihnachtlichen oder winterlichen Darstellungen für Fensterschmuck ist das erfindungsgemäße Leuchtgehänge infolge seiner vorteilhaften Ausprägungen, namentlich infolge der geringen Masse auch als Weihnachtsbaumschmuck, z. B. in Form von kreisförmigen Gebilden oder Tannenzapfen, vorteilhaft verwendbar.
  • Zudem bietet sich an, ein derartiges Leuchtgehänge infolge seiner vorteilhaften Eigenschaften über den winterlichen/weihnachtlichen Zeitraum, aufgrund seiner beruhigenden Ausstrahlung, gepaart mit minimalsten Stromverbrauch, in Kinderzimmern zu verwenden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. Dazu zeigt 1 ein sternförmiges Leuchtgehänge, das durchaus als Acrylglas in den Diagonalabmessungen von 200 bis 250 mm, bei einer bevorzugten Dicke von 6 bis 10 mm, ausgeführt sein kann. Das Leuchtgehänge besteht ausschließlich aus dem Motivelement 1, der Leuchtdiode 2, dem zweiadrigen Kabel 3 und dem 12 VDC-Steckernetzteil 4; ggf. kann das Kabel 3 ein verschieb- und arretierbares Befestigungselement 5 (im einfachsten Fall Plastik-Saugnäpfe) aufweisen.

Claims (8)

  1. Fenster- oder Zimmerschmuck mit Beleuchtung, bei dem plattenartiges, lichtdurchlässiges Material, in dem bildliche Darstellungen eingraviert sind, verwendet ist, dadurch gekennzeichnet, daß dieses Motivelement unmittelbar als Leuchtgehänge dient, es eine oder mehrere punktförmige Ausbildungen besitzt und an eine dieser Ausbildungen eine Leuchtdiode eingebracht ist oder, daß das Motivelement kurvig ausgestaltet ist und hier die Leuchtdiode punktuell eingebracht ist, wobei in allen Fällen die Leuchtdiode bei bestimmungsgemäßer Verwendung in der obersten bildlichen Ausbildung angeordnet ist, ihr Stromführungskabel ein 12 VDC- Steckernetzteil impliziert und gleichzeitig als Aufhängung dient.
  2. Fenster- oder Zimmerschmuck nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß das Motivelement spitzenförmig ausgeführt ist.
  3. Fenster- oder Zimmerschmuck nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Motivelement sternförmig ausgeführt ist.
  4. Fenster- oder Zimmerschmuck nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Motivelement zapfenförmig ausgeführt ist.
  5. Fenster- oder Zimmerschmuck nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine farbig leuchtende Diode verwendet ist.
  6. Fenster- oder Zimmerschmuck nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine oder mehrere Dioden verwendet werden, deren Farben fließend ineinander übergehen.
  7. Fenster- oder Zimmerschmuck nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Motivelement aus Acrylglas besteht.
  8. Fenster- oder Zimmerschmuck nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Motivelement aus Acrylglas, in dem Glitzerteilchen eingeschlossen sind, besteht.
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