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DE202004006271U1 - Stempel - Google Patents

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DE202004006271U1 DE202004006271U DE202004006271U DE202004006271U1 DE 202004006271 U1 DE202004006271 U1 DE 202004006271U1 DE 202004006271 U DE202004006271 U DE 202004006271U DE 202004006271 U DE202004006271 U DE 202004006271U DE 202004006271 U1 DE202004006271 U1 DE 202004006271U1
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Shih Shiny Yungkang
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Shih Shiny Yungkang
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    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41KSTAMPS; STAMPING OR NUMBERING APPARATUS OR DEVICES
    • B41K1/00Portable hand-operated devices without means for supporting or locating the articles to be stamped, i.e. hand stamps; Inking devices or other accessories therefor
    • B41K1/36Details
    • B41K1/38Inking devices; Stamping surfaces
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41KSTAMPS; STAMPING OR NUMBERING APPARATUS OR DEVICES
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Abstract

Stempel, umfassend ein Gehäuse (10), ein Schiebegestell (20), ein Stempelgestell (30), ein Farbkissen (40) und eine Regeleinheit (50), dadurch gekennzeichnet:
dass das Gehäuse (10) an einem Ende eine Öffnung (11) und auf einer seiner Längsseiten eine in der Mitte in Längsrichung derselben verlaufende Führungsnut (12) aufweist, wobei zwei Führungsrillen (15) gegenüberliegend an den beiden schmalen Seiten auf Innenfläche des Gehäuses (10) ausgebildet sind,
dass das Schiebegestell (20) ein Kopfteil (21), eine plattenförmige Stütze (22), die in der Mitte von einer der längeren Seiten des Kopfteils (21) hervorstehend ausgebildet ist, und eine kurze Verbindungsplatte (23) aufweist, die parallel zu der Stütze (22) an einer der beiden kürzen Seiten des Kopfteils (21) ausgebildet ist,
dass das Stempelgestell (30) mit einer Drehachse (31) und einer Torsionsfeder (33) verschwenkbar an der Stütze (22) des Schiebegestells (20) montiert ist, wobei die Torsionsfeder (33) um die Drehachse (31) herum geführt und zwischen der...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Stempel, und insbesondere einen Stempel, der in der Mitte ein verschiebbares Schiebegestell und ein mit Farbkissen versehenes Stempelgestell umfasst, wobei beim Anwenden des Stempels vermieden wird, dass die Hände des Benutzers durch die Tinte verschmutzt werden.
  • Ein Stempel ist ein handbetätigtes Druckgerät mit festen oder auswechselbaren Buchstaben, Zahlen und Bildzeichen aus Gummi, Kunststoff oder Metall. Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts werden Behörden-Stempel zur Beglaubigung von Schriftstücken verwendet. Die Buchstaben, Zahlen und Bildzeichen eines Stempels werden zuerst durch ein nachtränkbares Farbkissen eingefärbt und dann auf eine Urkunde, Briefschaften oder ein Papier gedrückt.
  • Unter Bezugnahme auf die 12 weist ein herkömmlicher Stempel ein Gehäuse 70, ein Schiebegestell 71, ein durch eine Drehachse 72 schwenkbar an dem Schiebegestell 71 angebrachtes Stempelgestell 73, das mit einer Stempelplatte 74 versehen ist, ein durch einen Drehzapfen 75 und eine Feder 76 schwenkbar am Gehäuse 70 angebrachtes Farbkissen 77, das mit einem Schwamm 78 versehen ist, und eine Hülse 79 auf, wobei das Gehäuse 70 und die Hülse 79 zum Schutz des Stempels vorgesehen sind.
  • Wie in 12 gezeigt ist, wird das Stempelgestell 73 beim Zuklappen parallel zu dem Schiebegestell 71 gedreht, wobei das Farbkissen 77 auch parallel zu dem Schiebegestell 71 und dem Stempelgestell 73 gedreht wird. Die Stempelplatte 74 des Stempelgestells 73 ist zu dem am Farbkissen 77 angebrachten Schwamm 78 gestellt, wobei das Schiebegestell 71 und das Stempelgestell 73 zwischen dem Gehäuse 70 und der Hülse 79 aufgenommen sind.
  • Unter Bezugnahme auf die 12 und 13 wird die Hülse 79 beim Benutzen abgenommen, so dass das Farbkissen 77 durch die Feder 76 zur Seite verschwenkt wird, indem das Stempelgestell 73 senkrecht zu dem Schiebegestell 71 gestellt wird, so dass der Benutzer mit dem Stempel sicher auf einen Gegenstand drücken kann.
  • Gemäß dem Stand der Technik verursachen viele herkömmlichen Stempel aufgrund ihrer angebrachten Farbkissen dem Benutzer noch mehr Umständlichkeiten, indem die Hände des Benutzers und der Gegenstand durch das im Stempel angebrachte Farbkissen unnötig mit Farbe beschmutzt werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, durch eine neue Konstruktion eines mit einem Farbkissen versehenen Stempels die vorgenannten Umständlichkeiten des herkömmlichen Stempels zu vermeiden.
  • Die Erfindung betrifft einen Stempel, mit einem Gehäuse und einer Hülse, die für den Schutz des Stempels vorgesehen sind, aus einem im Gehäuse angeordneten Schiebegestell, das durch eine Regeleinheit in das Gehäuse verschiebbar eingebaut ist, und einem Stempelgestell, das am Schiebegestell verschwenkbar angeordnet ist, wobei der erfindungsgemäße, mit einem angebrachten Farbkissen versehene Stempel aufgrund seiner Konstruktion leicht benutzbar ist und die Hände des Benutzers nicht mit Stempelfarbe beschmutzt werden.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der Figuren näher erläutert. In den Figuren zeigen:
  • 1: eine perspektivische Explosionsansicht eines erfindungsgemäßen Stempels;
  • 2: eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Stempels im Schnitt;
  • 3: eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Stempels aus 2 beim Abnehmen der Hülse;
  • 4: eine teilweise vergrößerte Seitenansicht des erfindungsgemäßen Stempels gemäß 2;
  • 5: eine teilweise vergrößerte Seitenansicht des erfindungsgemäßen Stempels gemäß 2, die zeigt, wie die erfindungsgemäße Regeleinheit in Funktion treten kann;
  • 6 und 7: im Schnitt Seitenansichten des erfindungsgemäßen Stempels, die zeigen, wie das Stempelgestell aus der Hülse herausgezogen und durch die Regeleinheit vom Gehäuse hervorrückend verschwenkt wird;
  • 8 und 9: im Schnitt Seitenansichten des erfindungsgemäßen Stempels, die zeigen, wie das Stempelgestell in die Hülse hineingeschoben wird;
  • 10: eine perspektivische Explosionsansicht des erfindungsgemäßen Stempels mit einem Deckel für Farbkissen;
  • 11A bis 11C Vorderansichten des erfindungsgemäßen Stempels mit dem Deckel für Farbkissen beim Abnehmen des Farbkissens;
  • 12: eine Seitenansicht eines herkömmlichen Stempels im Schnitt; und
  • 13: eine Seitenansicht des herkömmlichen Stempels aus 12 beim Abnehmen der Hülse.
  • Gemäß 1 weist ein erfindungsgemäßer Stempel ein Gehäuse 10, ein Schiebegestell 20, ein Stempelgestell 30, ein Farbkissen 40, eine Regeleinheit 50 und eine Hülse 60 auf, wobei das Gehäuse 10 und die Hülse 60 für den Schutz des Stempels vorgesehen sind.
  • Das Gehäuse 10 umfasst an einem Ende eine Öffnung 11, wobei das Gehäuse 10 auf einer seiner Längsseiten eine in Längsrichung verlaufende Führungsnut 12 ausbildet, die an ihren beiden Enden jeweils ein vergrößertes Befestigungsloch 13, 14 aufweist. Zwei Führungsrillen 15 sind gegenüberliegend an den beiden schmalen Seiten auf der Innenfläche des Gehäuses 10 ausgebildet.
  • Das Schiebegestell 20 weist ein Kopfteil 21, eine plattenförmige Stütze 22, die sich in der Mitte von einer der Längsseiten des Kopfteils 21 hervorstehend erstreckt, und eine kurze Verbindungsplatte 23 auf, die parallel zu der Stütze 22 an einer der beiden kurzen Seiten des Kopfteils 21 ausgebildet ist. Zwischen dem Kopfteil 21 und der Stütze 22 ist ein Aufnahmeraum 24 definiert, der für das Stempelgestell 30 und das Farbkissen 40 vorgesehen ist. Das Kopfteil 21 weist eine Fixierbohrung 25 und eine bis zur Fixierbohrung 25 führende Aussparung 26 auf.
  • Das Stempelgestell 30 weist auf einer seiner Längsseiten eine Stempelplatte 31 auf. Mit einer Drehachse 32 und einer Torsionsfeder 33 wird das Stempelgestell 30 verschwenkbar an der Stütze 22 des Schiebegestells 20 montiert, wobei die Torsionsfeder 33 um die Drehachse 31 herum geführt ist und zwischen der Stütze 22 und dem Stempelgestell 30 angebracht ist, wodurch das Stempelgestell 30 rotativ zur Stütze 22 gedreht werden kann, wodurch die Stempelplatte 31 unter die Stütze 22 in den Aufnahmeraum 24 verschwenkt wird.
  • Das Farbkissen 40 umfasst einen Schwamm 41. Mit einem Drehbolzen 42 und einer Torsionsfeder 43 wird das Farbkissen 40 verschwenkbar an der Verbindungsplatte 23 des Schiebegestells 20 montiert, wobei die Torsionsfeder 43 um den Drehbolzen 42 herum geführt ist und zwischen der Verbindungsplatte 23 und dem Farbkissen 40 angebracht ist, so dass der Schwamm 41 des Farbkissens 40 beim Zusammenklappen zur Stempelplatte 31 des Stempelgestells 30 gestellt wird.
  • Die Regeleinheit 50 umfasst ein Fixierelement 51 und eine Feder 52, die durch die Aussparung 26 in die Fixierbohrung 25 des Schiebegestells 20 eingesetzt ist. Das Fixierelement 51 weist einen Stiftknopf 511, eine zum Gehäuse 10 passenden Fixierplatte 512, eine an dem Stiftknopf 511 ausgebildete Einschnürung 513, ein dem Befestigungsloch 13, 14 entsprechend ausgebildetes Klemmteil 514 und ein mit einer Rille 516 versehenes Stützteil 515 auf, das am Ende mit einem nach außen ausgebildeten Spannflansch 517 versehen ist. Die Einschnürung 513 ist der Führungsnut 12 des Gehäuses 10 entsprechend gebildet, womit das Fixierelement 51 die Führungsnut 12 entlang verschoben werden kann.
  • Die Hülse 60 ist an einer der längeren Seiten mit einem Klemmblatt 61 versehen, wobei an anderer längeren Seite ein zu der Einkerbung 17 passendes Zäpfchen 62 ausgebildet ist.
  • Eine Gleitbahn 16 ist der Führungsnut 12 entsprechend auf der Innenfläche des Gehäuses 10 in Längsrichtung verlaufend ausgebildet. Um in die Gleitbahn 16 zu passen, ist beiderseits des Schiebegestells 20 jeweils ein Gleitteil 27 vorgesehen.
  • Gemäß 2 ist eine Darstellung des erfindungsgemäßen Stempels im Schnitt gezeigt. Beim Zusammenfügen wird das Fixierelement 51 durch das Befestigungsloch 13 des Gehäuses 10 und die Fixierbohrung 25 des Schiebegestells 20 bis in die Aussparung 26 hineingesteckt. Das Fixierelement 51 ist aufgrund des Stützteils 515 beweglich mit dem Schiebegestell 20 verbunden, wobei das Klemmteil 514 des Fixierelements 51 aufgrund der Feder 52 in dem Befestigungsloch 23 fixiert wird. Das Schiebegestell 20 zusammen mit dem Stempelgestell 30 und dem Farbkissen 40 sind durch die Regeleinheit 50 verschiebbar in dem Gehäuse 10 eingebaut.
  • Wie in 3 bis 7 dargestellt, ist das Fixierelement 51 in dem Befestigungsloch 13 auf und ab beweglich montiert. Zum Stempeln wird die Hülse 60 vom Gehäuse 10 abgenommen, wie in 5 gezeigt, wird das Fixierelement 51 nach unten gedrückt. Damit können das Schiebegestell 20 zusammen mit dem Stempelgestell 30 durch das Fixierelement 51 vom Befestigungsloch 13 entlang der Führungsnut 12 bis zum Befestigungsloch 14 geschoben werden. Danach wird das Stempelgestell 30 durch die mechanische Wirkung der Torsionsfeder 33 automatisch senkrecht zur Stütze 22 gestellt, zugleich wird das Farbkissen 40 durch die mechanische Wirkung der Torsionsfeder 43 automatisch senkecht zu dem Gehäuse 10 gestellt, wobei das Klemmteil 514 beim Freilassen des Fixierelements 51 durch die mechanische Wirkung der Feder 52 bis zum Befestigungsloch 14 heraufgeschoben wird, so dass das Kopfteil 21 des Schiebegestells 20 im Gehäuse 10 festgehakt werden kann. Damit kann der Benutzer mit dem erfindungsgemäßen Stempel sicher auf einen Gegenstand drucken.
  • Nach dem Benutzen wird wieder auf das Fixierelement 51 gedrückt, wobei das Stempelgestell 30 sich beim Zurückschieben des Schiebegestells 20 gegen die Öffnung 11 des Gehäuses 10 stemmt, wie in den 8 und 9 gezeigt, so dass das Stempelgestell 30 wieder parallel zur Stütze 22 gestellt werden kann. Gleichzeitig wird das Farbkissen 40 auch parallel zu dem Stempelgestell 30 gestellt, wodurch das Schiebegestell 20 zusammen mit dem Stempelgestell 30 und dem Farbkissen 40 durch das Fixierelement 51 vom Befestigungsloch 14 entlang der Führungsnut 12 bis zum Befestigungsloch 13 geschoben werden kann.
  • Wenn der Benutzer während der Anwendung die Stempelplatte 31 des Stempelgestells 30 einfärben möchte, drückt er nun auf das Fixierelement 51, wodurch das Stempelgestell 30 sich beim Zurückschieben des Schiebegestells 20 gegen das Farbkissen gedrückt wird. Danach werden das Stempelgestell 30 und das Farbkissen 40 wieder ausgeschoben, so dass der Benutzer mit dem erfindungsgemäßen Stempel weiter auf einen Gegenstand drücken kann.
  • In 10 und 11 ist eine weitere Ausführungsform gemäß der Erfindung dargestellt. In dieser Ausführungsform weist das Farbkissen 40 außer dem Schwamm 41, dem Drehbolzen 42 und der Torsionsfeder 43, einen Farbkasten 44, ein Verbindungselement 45 und einen Deckel 46 auf wobei das Verbindungselement 45 durch den Drehbolzen 42 und die Torsionsfeder 43 verschwenkbar an der Verbindungsplatte 23 des Schiebgestells 20 angebracht ist, so dass der Schwamm 41 in dem Farbkasten 44 angeordnet ist. Das Verbindungselement 45 weist an einer Seite eine Fixiernut 451 auf, wobei der Farbkasten 44 ein zu der Fixiernut 451 passendes Fixierteil 441 umfasst, womit der Farbkasten 44 abtrennbar ausgebildet ist.
  • Beim Aufklappen des Stempels kann der mit dem Schwamm 41 versehene Farbkasten 44 des Farbkissens 40 zusammen mit dem Deckel 46 von dem Verbindungselement 45 abgetrennt werden, wie in den 11A bis 11C gezeigt, so dass der Benutzer die Farbe in den Farbkasten 41 einfüllen kann, oder den alten Farbkasten 41 gegen einen neuen wechseln kann. Weil der Farbkasten 41 mit dem Deckel 46 zugedeckt ist, werden die Hände des Benutzers beim Wechseln sauber gehalten.
  • Beim Benutzen des erfindungsgemäßen Stempels werden die Hände des Benutzers sauber gehalten. Dadurch wird die Aufgabe der Erfindung gelöst.

Claims (8)

  1. Stempel, umfassend ein Gehäuse (10), ein Schiebegestell (20), ein Stempelgestell (30), ein Farbkissen (40) und eine Regeleinheit (50), dadurch gekennzeichnet: dass das Gehäuse (10) an einem Ende eine Öffnung (11) und auf einer seiner Längsseiten eine in der Mitte in Längsrichung derselben verlaufende Führungsnut (12) aufweist, wobei zwei Führungsrillen (15) gegenüberliegend an den beiden schmalen Seiten auf Innenfläche des Gehäuses (10) ausgebildet sind, dass das Schiebegestell (20) ein Kopfteil (21), eine plattenförmige Stütze (22), die in der Mitte von einer der längeren Seiten des Kopfteils (21) hervorstehend ausgebildet ist, und eine kurze Verbindungsplatte (23) aufweist, die parallel zu der Stütze (22) an einer der beiden kürzen Seiten des Kopfteils (21) ausgebildet ist, dass das Stempelgestell (30) mit einer Drehachse (31) und einer Torsionsfeder (33) verschwenkbar an der Stütze (22) des Schiebegestells (20) montiert ist, wobei die Torsionsfeder (33) um die Drehachse (31) herum geführt und zwischen der Stütze (22) und dem Stempelgestell (30) angebracht ist, dass das Farbkissen (40) einen Schwamm (41) umfasst, wobei das Farbkissen (40) mit einem Drehbolzen (42) und einer Torsionsfeder (43) verschwenkbar an der Verbindungsplatte (23) des Schiebegestells (20) montiert ist, wobei die Torsionsfeder (43) um den Drehbolzen (42) herum geführt ist und zwischen der Verbindungsplatte (23) und dem Farbkissen (40) angebracht ist, wodurch der Schwamm (41) des Farbkissens (40) beim Zusammenklappen zur Stempelplatte (31) des Stempelgestells (30) gestellt wird, dass die Regeleinheit (50) einen Fixierelement (51) umfasst, das in das Schiebegestell (20) eingesetzt ist, wodurch das Schiebegestell (20) zusammen mit dem Stempelgestell (30) und dem Farbkissen (40) durch die Regeleinheit (50) verschiebbar in das Gehäuse (10) eingebaut sind.
  2. Stempel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) an beiden Enden der Führungsnut (12) jeweils ein vergrößertes Befestigungsloch (13, 14) aufweist, dass das Kopfteil (21) eine von Seiten der Stütze (22) bis in der Mitte des Kopfteils (21) hineinführende Fixierbohrung (25) aufweist, dass die Regeleinheit (50) ein Fixierelement (51) und eine Feder (52) umfasst, die in die Fixierbohrung (25) des Schiebegestells (20) eingesetzt ist, wobei das Fixierelement (51) einen Stiftknopf (511), eine an dem Stiftknopf (511) ausgebildete Einschnürung (513), ein dem Befestigungsloch (13, 14) entsprechend ausgebildetes Klemmteil (514) und ein Stützteil (515) aufweist, wobei die Einschnürung (513) der Führungsnut (12) des Gehäuses (10) entsprechend gebildet ist, wodurch das Fixierelement (51 die Führungsnut (12) entlang verschoben werden kann.
  3. Stempel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (51) eine mit je im Stützteil (515) ausgebildete Rille (516) und einen am Ende des Stützteils (515) nach außen ausgerichteten Spannflansch (517) aufweist.
  4. Stempel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (51) eine zum Gehäuse (10) passende Fixierplatte (512) aufweist.
  5. Stempel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel eine Hülse (60) umfasst, wobei das Gehäuse (10) und die Hülse (60) zum Schutz des Stempels vorgesehen sind, wobei das Stempelgestell (30) und das Farbkissen (40) zwischen dem Gehäuse (10) und der Hülse (60) aufgenommen werden.
  6. Stempel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10), eine Gleitbahn (16) aufweist, die der Führungsnut (12) entspricht, die auf der Innenfläche des Gehäuses (10) in Längsrichtung verlaufend ausgebildet ist, wobei das Schiebegestell (20) beiderseits jeweils mit einem Gleitteil (27) versehen ist.
  7. Stempel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Farbkissen (40) außer dem Schwamm (41), dem Drehbolzen (42) und der Torsionsfeder (43), einen Farbkasten (44), ein Verbindungselement (45} und einem Deckel (46) aufweist, wobei das Verbindungselement (45) durch den Drehbolzen (42) und die Torsionsfeder (43) verschwenkbar an der Verbindungsplatte (23) des Schiebegestells (20) angebracht, und der Schwamm (41) in dem Farbkasten (44) angeordnet ist.
  8. Stempel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (45) an einer Seite eine Fixiernut (451) aufweist, wobei der Farbkasten (44) ein zu der Fixiernut (451) passendes Fixierteil (441) umfasst, wodurch der Farbkasten (44) abtrennbar ausgebildet ist.
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