DE202004006271U1 - Stempel - Google Patents
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Abstract
Stempel, umfassend ein Gehäuse (10), ein Schiebegestell (20), ein Stempelgestell (30), ein Farbkissen (40) und eine Regeleinheit (50), dadurch gekennzeichnet:
dass das Gehäuse (10) an einem Ende eine Öffnung (11) und auf einer seiner Längsseiten eine in der Mitte in Längsrichung derselben verlaufende Führungsnut (12) aufweist, wobei zwei Führungsrillen (15) gegenüberliegend an den beiden schmalen Seiten auf Innenfläche des Gehäuses (10) ausgebildet sind,
dass das Schiebegestell (20) ein Kopfteil (21), eine plattenförmige Stütze (22), die in der Mitte von einer der längeren Seiten des Kopfteils (21) hervorstehend ausgebildet ist, und eine kurze Verbindungsplatte (23) aufweist, die parallel zu der Stütze (22) an einer der beiden kürzen Seiten des Kopfteils (21) ausgebildet ist,
dass das Stempelgestell (30) mit einer Drehachse (31) und einer Torsionsfeder (33) verschwenkbar an der Stütze (22) des Schiebegestells (20) montiert ist, wobei die Torsionsfeder (33) um die Drehachse (31) herum geführt und zwischen der...
dass das Gehäuse (10) an einem Ende eine Öffnung (11) und auf einer seiner Längsseiten eine in der Mitte in Längsrichung derselben verlaufende Führungsnut (12) aufweist, wobei zwei Führungsrillen (15) gegenüberliegend an den beiden schmalen Seiten auf Innenfläche des Gehäuses (10) ausgebildet sind,
dass das Schiebegestell (20) ein Kopfteil (21), eine plattenförmige Stütze (22), die in der Mitte von einer der längeren Seiten des Kopfteils (21) hervorstehend ausgebildet ist, und eine kurze Verbindungsplatte (23) aufweist, die parallel zu der Stütze (22) an einer der beiden kürzen Seiten des Kopfteils (21) ausgebildet ist,
dass das Stempelgestell (30) mit einer Drehachse (31) und einer Torsionsfeder (33) verschwenkbar an der Stütze (22) des Schiebegestells (20) montiert ist, wobei die Torsionsfeder (33) um die Drehachse (31) herum geführt und zwischen der...
Description
- Die Erfindung betrifft einen Stempel, und insbesondere einen Stempel, der in der Mitte ein verschiebbares Schiebegestell und ein mit Farbkissen versehenes Stempelgestell umfasst, wobei beim Anwenden des Stempels vermieden wird, dass die Hände des Benutzers durch die Tinte verschmutzt werden.
- Ein Stempel ist ein handbetätigtes Druckgerät mit festen oder auswechselbaren Buchstaben, Zahlen und Bildzeichen aus Gummi, Kunststoff oder Metall. Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts werden Behörden-Stempel zur Beglaubigung von Schriftstücken verwendet. Die Buchstaben, Zahlen und Bildzeichen eines Stempels werden zuerst durch ein nachtränkbares Farbkissen eingefärbt und dann auf eine Urkunde, Briefschaften oder ein Papier gedrückt.
- Unter Bezugnahme auf die
12 weist ein herkömmlicher Stempel ein Gehäuse70 , ein Schiebegestell71 , ein durch eine Drehachse72 schwenkbar an dem Schiebegestell71 angebrachtes Stempelgestell73 , das mit einer Stempelplatte74 versehen ist, ein durch einen Drehzapfen75 und eine Feder76 schwenkbar am Gehäuse70 angebrachtes Farbkissen77 , das mit einem Schwamm78 versehen ist, und eine Hülse79 auf, wobei das Gehäuse70 und die Hülse79 zum Schutz des Stempels vorgesehen sind. - Wie in
12 gezeigt ist, wird das Stempelgestell73 beim Zuklappen parallel zu dem Schiebegestell71 gedreht, wobei das Farbkissen77 auch parallel zu dem Schiebegestell71 und dem Stempelgestell73 gedreht wird. Die Stempelplatte74 des Stempelgestells73 ist zu dem am Farbkissen77 angebrachten Schwamm78 gestellt, wobei das Schiebegestell71 und das Stempelgestell73 zwischen dem Gehäuse70 und der Hülse79 aufgenommen sind. - Unter Bezugnahme auf die
12 und13 wird die Hülse79 beim Benutzen abgenommen, so dass das Farbkissen77 durch die Feder76 zur Seite verschwenkt wird, indem das Stempelgestell73 senkrecht zu dem Schiebegestell71 gestellt wird, so dass der Benutzer mit dem Stempel sicher auf einen Gegenstand drücken kann. - Gemäß dem Stand der Technik verursachen viele herkömmlichen Stempel aufgrund ihrer angebrachten Farbkissen dem Benutzer noch mehr Umständlichkeiten, indem die Hände des Benutzers und der Gegenstand durch das im Stempel angebrachte Farbkissen unnötig mit Farbe beschmutzt werden.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, durch eine neue Konstruktion eines mit einem Farbkissen versehenen Stempels die vorgenannten Umständlichkeiten des herkömmlichen Stempels zu vermeiden.
- Die Erfindung betrifft einen Stempel, mit einem Gehäuse und einer Hülse, die für den Schutz des Stempels vorgesehen sind, aus einem im Gehäuse angeordneten Schiebegestell, das durch eine Regeleinheit in das Gehäuse verschiebbar eingebaut ist, und einem Stempelgestell, das am Schiebegestell verschwenkbar angeordnet ist, wobei der erfindungsgemäße, mit einem angebrachten Farbkissen versehene Stempel aufgrund seiner Konstruktion leicht benutzbar ist und die Hände des Benutzers nicht mit Stempelfarbe beschmutzt werden.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der Figuren näher erläutert. In den Figuren zeigen:
-
1 : eine perspektivische Explosionsansicht eines erfindungsgemäßen Stempels; -
2 : eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Stempels im Schnitt; -
3 : eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Stempels aus2 beim Abnehmen der Hülse; -
4 : eine teilweise vergrößerte Seitenansicht des erfindungsgemäßen Stempels gemäß2 ; -
5 : eine teilweise vergrößerte Seitenansicht des erfindungsgemäßen Stempels gemäß2 , die zeigt, wie die erfindungsgemäße Regeleinheit in Funktion treten kann; -
6 und7 : im Schnitt Seitenansichten des erfindungsgemäßen Stempels, die zeigen, wie das Stempelgestell aus der Hülse herausgezogen und durch die Regeleinheit vom Gehäuse hervorrückend verschwenkt wird; -
8 und9 : im Schnitt Seitenansichten des erfindungsgemäßen Stempels, die zeigen, wie das Stempelgestell in die Hülse hineingeschoben wird; -
10 : eine perspektivische Explosionsansicht des erfindungsgemäßen Stempels mit einem Deckel für Farbkissen; -
11A bis11C Vorderansichten des erfindungsgemäßen Stempels mit dem Deckel für Farbkissen beim Abnehmen des Farbkissens; -
12 : eine Seitenansicht eines herkömmlichen Stempels im Schnitt; und -
13 : eine Seitenansicht des herkömmlichen Stempels aus12 beim Abnehmen der Hülse. - Gemäß
1 weist ein erfindungsgemäßer Stempel ein Gehäuse10 , ein Schiebegestell20 , ein Stempelgestell30 , ein Farbkissen40 , eine Regeleinheit50 und eine Hülse60 auf, wobei das Gehäuse10 und die Hülse60 für den Schutz des Stempels vorgesehen sind. - Das Gehäuse
10 umfasst an einem Ende eine Öffnung11 , wobei das Gehäuse10 auf einer seiner Längsseiten eine in Längsrichung verlaufende Führungsnut12 ausbildet, die an ihren beiden Enden jeweils ein vergrößertes Befestigungsloch13 ,14 aufweist. Zwei Führungsrillen15 sind gegenüberliegend an den beiden schmalen Seiten auf der Innenfläche des Gehäuses10 ausgebildet. - Das Schiebegestell
20 weist ein Kopfteil21 , eine plattenförmige Stütze22 , die sich in der Mitte von einer der Längsseiten des Kopfteils21 hervorstehend erstreckt, und eine kurze Verbindungsplatte23 auf, die parallel zu der Stütze22 an einer der beiden kurzen Seiten des Kopfteils21 ausgebildet ist. Zwischen dem Kopfteil21 und der Stütze22 ist ein Aufnahmeraum24 definiert, der für das Stempelgestell30 und das Farbkissen40 vorgesehen ist. Das Kopfteil21 weist eine Fixierbohrung25 und eine bis zur Fixierbohrung25 führende Aussparung26 auf. - Das Stempelgestell
30 weist auf einer seiner Längsseiten eine Stempelplatte31 auf. Mit einer Drehachse32 und einer Torsionsfeder33 wird das Stempelgestell30 verschwenkbar an der Stütze22 des Schiebegestells20 montiert, wobei die Torsionsfeder33 um die Drehachse31 herum geführt ist und zwischen der Stütze22 und dem Stempelgestell30 angebracht ist, wodurch das Stempelgestell30 rotativ zur Stütze22 gedreht werden kann, wodurch die Stempelplatte31 unter die Stütze22 in den Aufnahmeraum24 verschwenkt wird. - Das Farbkissen
40 umfasst einen Schwamm41 . Mit einem Drehbolzen42 und einer Torsionsfeder43 wird das Farbkissen40 verschwenkbar an der Verbindungsplatte23 des Schiebegestells20 montiert, wobei die Torsionsfeder43 um den Drehbolzen42 herum geführt ist und zwischen der Verbindungsplatte23 und dem Farbkissen40 angebracht ist, so dass der Schwamm41 des Farbkissens40 beim Zusammenklappen zur Stempelplatte31 des Stempelgestells30 gestellt wird. - Die Regeleinheit
50 umfasst ein Fixierelement51 und eine Feder52 , die durch die Aussparung26 in die Fixierbohrung25 des Schiebegestells20 eingesetzt ist. Das Fixierelement51 weist einen Stiftknopf511 , eine zum Gehäuse10 passenden Fixierplatte512 , eine an dem Stiftknopf511 ausgebildete Einschnürung513 , ein dem Befestigungsloch13 ,14 entsprechend ausgebildetes Klemmteil514 und ein mit einer Rille516 versehenes Stützteil515 auf, das am Ende mit einem nach außen ausgebildeten Spannflansch517 versehen ist. Die Einschnürung513 ist der Führungsnut12 des Gehäuses10 entsprechend gebildet, womit das Fixierelement51 die Führungsnut12 entlang verschoben werden kann. - Die Hülse
60 ist an einer der längeren Seiten mit einem Klemmblatt61 versehen, wobei an anderer längeren Seite ein zu der Einkerbung17 passendes Zäpfchen62 ausgebildet ist. - Eine Gleitbahn
16 ist der Führungsnut12 entsprechend auf der Innenfläche des Gehäuses10 in Längsrichtung verlaufend ausgebildet. Um in die Gleitbahn16 zu passen, ist beiderseits des Schiebegestells20 jeweils ein Gleitteil27 vorgesehen. - Gemäß
2 ist eine Darstellung des erfindungsgemäßen Stempels im Schnitt gezeigt. Beim Zusammenfügen wird das Fixierelement51 durch das Befestigungsloch13 des Gehäuses10 und die Fixierbohrung25 des Schiebegestells20 bis in die Aussparung26 hineingesteckt. Das Fixierelement51 ist aufgrund des Stützteils515 beweglich mit dem Schiebegestell20 verbunden, wobei das Klemmteil514 des Fixierelements51 aufgrund der Feder52 in dem Befestigungsloch23 fixiert wird. Das Schiebegestell20 zusammen mit dem Stempelgestell30 und dem Farbkissen40 sind durch die Regeleinheit50 verschiebbar in dem Gehäuse10 eingebaut. - Wie in
3 bis7 dargestellt, ist das Fixierelement51 in dem Befestigungsloch13 auf und ab beweglich montiert. Zum Stempeln wird die Hülse60 vom Gehäuse10 abgenommen, wie in5 gezeigt, wird das Fixierelement51 nach unten gedrückt. Damit können das Schiebegestell20 zusammen mit dem Stempelgestell30 durch das Fixierelement51 vom Befestigungsloch13 entlang der Führungsnut12 bis zum Befestigungsloch14 geschoben werden. Danach wird das Stempelgestell30 durch die mechanische Wirkung der Torsionsfeder33 automatisch senkrecht zur Stütze22 gestellt, zugleich wird das Farbkissen40 durch die mechanische Wirkung der Torsionsfeder43 automatisch senkecht zu dem Gehäuse10 gestellt, wobei das Klemmteil514 beim Freilassen des Fixierelements51 durch die mechanische Wirkung der Feder52 bis zum Befestigungsloch14 heraufgeschoben wird, so dass das Kopfteil21 des Schiebegestells20 im Gehäuse10 festgehakt werden kann. Damit kann der Benutzer mit dem erfindungsgemäßen Stempel sicher auf einen Gegenstand drucken. - Nach dem Benutzen wird wieder auf das Fixierelement
51 gedrückt, wobei das Stempelgestell30 sich beim Zurückschieben des Schiebegestells20 gegen die Öffnung11 des Gehäuses10 stemmt, wie in den8 und9 gezeigt, so dass das Stempelgestell30 wieder parallel zur Stütze22 gestellt werden kann. Gleichzeitig wird das Farbkissen40 auch parallel zu dem Stempelgestell30 gestellt, wodurch das Schiebegestell20 zusammen mit dem Stempelgestell30 und dem Farbkissen40 durch das Fixierelement51 vom Befestigungsloch14 entlang der Führungsnut12 bis zum Befestigungsloch13 geschoben werden kann. - Wenn der Benutzer während der Anwendung die Stempelplatte
31 des Stempelgestells30 einfärben möchte, drückt er nun auf das Fixierelement51 , wodurch das Stempelgestell30 sich beim Zurückschieben des Schiebegestells20 gegen das Farbkissen gedrückt wird. Danach werden das Stempelgestell30 und das Farbkissen40 wieder ausgeschoben, so dass der Benutzer mit dem erfindungsgemäßen Stempel weiter auf einen Gegenstand drücken kann. - In
10 und11 ist eine weitere Ausführungsform gemäß der Erfindung dargestellt. In dieser Ausführungsform weist das Farbkissen40 außer dem Schwamm41 , dem Drehbolzen42 und der Torsionsfeder43 , einen Farbkasten44 , ein Verbindungselement45 und einen Deckel46 auf wobei das Verbindungselement45 durch den Drehbolzen42 und die Torsionsfeder43 verschwenkbar an der Verbindungsplatte23 des Schiebgestells20 angebracht ist, so dass der Schwamm41 in dem Farbkasten44 angeordnet ist. Das Verbindungselement45 weist an einer Seite eine Fixiernut451 auf, wobei der Farbkasten44 ein zu der Fixiernut451 passendes Fixierteil441 umfasst, womit der Farbkasten44 abtrennbar ausgebildet ist. - Beim Aufklappen des Stempels kann der mit dem Schwamm
41 versehene Farbkasten44 des Farbkissens40 zusammen mit dem Deckel46 von dem Verbindungselement45 abgetrennt werden, wie in den11A bis11C gezeigt, so dass der Benutzer die Farbe in den Farbkasten41 einfüllen kann, oder den alten Farbkasten41 gegen einen neuen wechseln kann. Weil der Farbkasten41 mit dem Deckel46 zugedeckt ist, werden die Hände des Benutzers beim Wechseln sauber gehalten. - Beim Benutzen des erfindungsgemäßen Stempels werden die Hände des Benutzers sauber gehalten. Dadurch wird die Aufgabe der Erfindung gelöst.
Claims (8)
- Stempel, umfassend ein Gehäuse (
10 ), ein Schiebegestell (20 ), ein Stempelgestell (30 ), ein Farbkissen (40 ) und eine Regeleinheit (50 ), dadurch gekennzeichnet: dass das Gehäuse (10 ) an einem Ende eine Öffnung (11 ) und auf einer seiner Längsseiten eine in der Mitte in Längsrichung derselben verlaufende Führungsnut (12 ) aufweist, wobei zwei Führungsrillen (15 ) gegenüberliegend an den beiden schmalen Seiten auf Innenfläche des Gehäuses (10 ) ausgebildet sind, dass das Schiebegestell (20 ) ein Kopfteil (21 ), eine plattenförmige Stütze (22 ), die in der Mitte von einer der längeren Seiten des Kopfteils (21 ) hervorstehend ausgebildet ist, und eine kurze Verbindungsplatte (23 ) aufweist, die parallel zu der Stütze (22 ) an einer der beiden kürzen Seiten des Kopfteils (21 ) ausgebildet ist, dass das Stempelgestell (30 ) mit einer Drehachse (31 ) und einer Torsionsfeder (33 ) verschwenkbar an der Stütze (22 ) des Schiebegestells (20 ) montiert ist, wobei die Torsionsfeder (33 ) um die Drehachse (31 ) herum geführt und zwischen der Stütze (22 ) und dem Stempelgestell (30 ) angebracht ist, dass das Farbkissen (40 ) einen Schwamm (41 ) umfasst, wobei das Farbkissen (40 ) mit einem Drehbolzen (42 ) und einer Torsionsfeder (43 ) verschwenkbar an der Verbindungsplatte (23 ) des Schiebegestells (20 ) montiert ist, wobei die Torsionsfeder (43 ) um den Drehbolzen (42 ) herum geführt ist und zwischen der Verbindungsplatte (23 ) und dem Farbkissen (40 ) angebracht ist, wodurch der Schwamm (41 ) des Farbkissens (40 ) beim Zusammenklappen zur Stempelplatte (31 ) des Stempelgestells (30 ) gestellt wird, dass die Regeleinheit (50 ) einen Fixierelement (51 ) umfasst, das in das Schiebegestell (20 ) eingesetzt ist, wodurch das Schiebegestell (20 ) zusammen mit dem Stempelgestell (30 ) und dem Farbkissen (40 ) durch die Regeleinheit (50 ) verschiebbar in das Gehäuse (10 ) eingebaut sind. - Stempel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
10 ) an beiden Enden der Führungsnut (12 ) jeweils ein vergrößertes Befestigungsloch (13 ,14 ) aufweist, dass das Kopfteil (21 ) eine von Seiten der Stütze (22 ) bis in der Mitte des Kopfteils (21 ) hineinführende Fixierbohrung (25 ) aufweist, dass die Regeleinheit (50 ) ein Fixierelement (51 ) und eine Feder (52 ) umfasst, die in die Fixierbohrung (25 ) des Schiebegestells (20 ) eingesetzt ist, wobei das Fixierelement (51 ) einen Stiftknopf (511 ), eine an dem Stiftknopf (511 ) ausgebildete Einschnürung (513 ), ein dem Befestigungsloch (13 ,14 ) entsprechend ausgebildetes Klemmteil (514 ) und ein Stützteil (515 ) aufweist, wobei die Einschnürung (513 ) der Führungsnut (12 ) des Gehäuses (10 ) entsprechend gebildet ist, wodurch das Fixierelement (51 die Führungsnut (12 ) entlang verschoben werden kann. - Stempel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (
51 ) eine mit je im Stützteil (515 ) ausgebildete Rille (516 ) und einen am Ende des Stützteils (515 ) nach außen ausgerichteten Spannflansch (517 ) aufweist. - Stempel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierelement (
51 ) eine zum Gehäuse (10 ) passende Fixierplatte (512 ) aufweist. - Stempel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel eine Hülse (
60 ) umfasst, wobei das Gehäuse (10 ) und die Hülse (60 ) zum Schutz des Stempels vorgesehen sind, wobei das Stempelgestell (30 ) und das Farbkissen (40 ) zwischen dem Gehäuse (10 ) und der Hülse (60 ) aufgenommen werden. - Stempel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
10 ), eine Gleitbahn (16 ) aufweist, die der Führungsnut (12 ) entspricht, die auf der Innenfläche des Gehäuses (10 ) in Längsrichtung verlaufend ausgebildet ist, wobei das Schiebegestell (20 ) beiderseits jeweils mit einem Gleitteil (27 ) versehen ist. - Stempel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Farbkissen (
40 ) außer dem Schwamm (41 ), dem Drehbolzen (42 ) und der Torsionsfeder (43 ), einen Farbkasten (44 ), ein Verbindungselement (45 } und einem Deckel (46 ) aufweist, wobei das Verbindungselement (45 ) durch den Drehbolzen (42 ) und die Torsionsfeder (43 ) verschwenkbar an der Verbindungsplatte (23 ) des Schiebegestells (20 ) angebracht, und der Schwamm (41 ) in dem Farbkasten (44 ) angeordnet ist. - Stempel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (
45 ) an einer Seite eine Fixiernut (451 ) aufweist, wobei der Farbkasten (44 ) ein zu der Fixiernut (451 ) passendes Fixierteil (441 ) umfasst, wodurch der Farbkasten (44 ) abtrennbar ausgebildet ist.
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