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DE20319880U1 - Stempel - Google Patents

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DE20319880U1
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Application number
DE20319880U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Shih Shiny Yungkang
Original Assignee
Shih Shiny Yungkang
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Publication date
Application filed by Shih Shiny Yungkang filed Critical Shih Shiny Yungkang
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Publication of DE20319880U1 publication Critical patent/DE20319880U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41KSTAMPS; STAMPING OR NUMBERING APPARATUS OR DEVICES
    • B41K1/00Portable hand-operated devices without means for supporting or locating the articles to be stamped, i.e. hand stamps; Inking devices or other accessories therefor
    • B41K1/36Details
    • B41K1/56Handles

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  • Manufacture Or Reproduction Of Printing Formes (AREA)

Abstract

Stempel, aufweisend ein Stempelgestell (10), eine Halterung (20), eine Schutzabdeckung (30), einen Griff (40) und einen Regelknopf (50), dadurch gekennzeichnet:
dass das Stempelgestell (10) eine für eine Stempelplatte vorgesehene Aufnahmenut (11) aufweist, wobei ein Farbkissen in die Aufnahmenut (11) eingebaut ist,
dass das Stempelgestell (10) in der Mitte mit einer zur Aufnahmenut (11) führenden Einfüllöffnung (13) versehen ist, womit die Tinte ins Farbkissen nachgefüllt werden kann,
dass das Stempelgestell (10) seitlich mindestens eine Fixiernut (14) aufweist, wobei ein knopfartiges Zäpfchen (15) und eine Feder (16) beweglich in der Fixiernut (14) angeordnet sind,
dass die Halterung (20) eine dem Stempelgestell (109 entsprechend ausgebildete Grundplatte (21) und eine axial nach oben herausragende Achse (22) aufweist, wobei mindestens ein zu dem Zäpfchen (15) passender Haken (23) seitlich an der Grundplatte (21) definiert ist, womit die Halterung (20) am Stempelgestell (10) angebracht werden kann.
dass ein Schraubenschaft (25) oben...

Description

  • Diese Erfindung betrifft einen verstellbaren Stempel, und insbesondere einen Stempel, der ein Stempelgestell, eine Halterung, eine Schutzabdeckung, einen Griff, einen Regelknopf und einen Fixierring aufweist, wobei eine Stempelplatte verstellbar an dem Stempelgestell angebracht ist, womit der Benutzer ein klares Siegel auf eine Urkunde oder ein Papier drücken kann.
  • Ein Stempel ist ein handbetätigtes Druckgerät mit festen oder auswechselbaren Buchstaben, Zahlen und Bildzeichen aus Gummi, Kunststoff oder Metall.
  • Im Allgemeinen umfasst ein herkömmlicher Stempel grundsätzlich ein hülsenförmig ausgebildetes Gehäuse, eine Halterung, ein Stempelgestell und eine Schutzabdeckung, wobei das Stempelgestell an der Halterung verschwenkbar angebracht ist. Ein Farbkissen ist in das Gehäuse eingebaut, womit das Stempelgestell beim Benutzen selbsttätig eingefärbt werden kann.
  • Zum Stempeln wird eine geeignete Stempelplatte an dem Stempelgestell angeordnet. Die Stempelplatte wird gewöhnlich je nach Bedarf in unterschiedlicher Dicke hergestellt. Wenn die Stempelplatte zu dünn bzw. zu dick ausgebildet ist, könnte der Benutzer ein unklares Siegel auf eine Urkunde oder ein Papier drücken.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, durch eine neue Konstruktion des Stempels die obergenannten Probleme des herkömmlichen Stempels zu vermeiden.
  • Die Erfindung betrifft einen verstellbaren Stempel, der ein Stempelgestell, eine Halterung, eine Schutzabdeckung, einen Griff, einen Regelknopf und einen Fixierring aufweist, wobei eine Stempelplatte verstellbar an dem Stempelgestell angebracht ist, womit der Benutzer ein klares Siegel auf eine Urkunde oder ein Papier drücken kann.
  • Die Aufgabe wird durch den in Anspruch 1 angegebenen Stempel gelöst. Der erfindungsgemäße Stempel läßt sich aufgrund seiner Konstruktion mit Vorteil leicht benutzen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
  • 1: eine Explosionsansicht eines erfindungsgemäßen Stempels;
  • 2: eine aufgeschnittene Seitenansicht des erfindungsgemäßen Stempels;
  • 3: einen Querschnitt des erfindungsgemäßen Stempels entlang der Linie 3–3 aus 2;
  • 4: eine aufgeschnittene Seitenansicht des erfindungsgemäßen Stempels beim Verstellen der Stempelplatte; und
  • 5: eine aufgeschnittene Seitenansicht des erfindungsgemäßen Stempels beim Benutzen.
  • Zunächst wird auf die 1 bis 3 Bezug genommen. In den Figuren umfaßt ein erfindungsgemäßer Stempel ein Stempelgestell 10, eine Halterung 20, eine Schutzabdeckung 30, einen Griff 40 und einen Regelknopf 50.
  • Das Stempelgestell 10 weist eine Aufnahmenut 11 auf, wobei ein Farbkissen (nicht gezeigt in den Figuren) in die Aufnahmenut 11 eingebaut ist. Eine Stempelplatte 12 ist verstellbar in der Aufnahmenut 11 des Stempelgestell 10 angeordnet, wobei die Form des Stempelgestells 10 der Stempelplatte 12 entsprechend ausgebildet ist. Das Stempelgestell 10 ist in der Mitte mit einer zur Aufnahmenut 11 führenden Einfüllöffnung 13 versehen, womit der Benutzer die Tinte ins Farbkissen nachfüllen kann. Das Stempelgestell 10 weist zwei seitlich gegenüberstehende Fixiernuten 14 auf, wobei jeweils einen knopfartigen Zäpfchen 15 und eine Feder 16 beweglich in der Fixiernut 14 angeordnet sind. Das Zäpfchen 15 weist eine Fixiernut 151 und einen Kopf 152 auf.
  • Die Halterung 20 weist eine dem Stempelgestell 10 entsprechend ausgebildete Grundplatte 21 und eine axial nach oben herausragende Achse 22 auf, wobei zwei zur Fixiernut 151 der beiden Zäpfchen 15 passende Haken 23 gegenüberstehend an der Grundplatte 21 definiert sind, womit die Halterung 20 am Stempelgestell 10 angebracht werden kann. In diesem Ausführungbeispiel hat die Achse 22 der Halterung 20 die Form einer quadratischen Säule, die an jeder Seite jeweils einen Flansch 24 aufweist, wobei ein Schraubenschaft 25 oben an der Achse 22 definiert ist, womit der Regelknopf 50 daran geschraubt werden kann.
  • Die Schutzabdeckung 30 weist ein Deckteil 31, mit dem das Stempelgestell 10 und die Halterung 20 übergedeckt werden, und ein der Achse 22 der Halterung 20 entsprechend ausgebildetes Halsteil 32 auf, wobei die Innenwand des Halsteils 32 mindestens mit einem Paar den Flanschen 24 entsprechend ausgebildeter Führungsnuten 321 versehen ist. Die Schutzabdeckung 30 ist seitlich an dem Deckteil 31 mit zwei für die beiden Zäpfchen 15 vorgesehenen Ausnehmungen 33 versehen, wobei die Breite der Ausnehmung 33 etwas größer als der Kopf des Zäpfchens 15 ist.
  • Der Griff 40 umfasst ein Basisteil 41 und ein Deckteil 42. Das Basisteil 41 weist eine röhrenförmige Stütze 411 und ein hohles Aufnahmeteil 412 auf, das oben an der Stütze 411 definiert ist, wobei eine Fixierplatte 413, die ein Durchgangsloch 414 aufweist, in dem Aufnahmeteil 412 definiert ist. Beim Zusammenfügen wird die Achse 22 der Halterung 20 durch das Durchgangsloch 414 geführt, wobei eine Feder 43 zwischen der Fixierplatte 413 und dem Halsteil 32 angebracht ist. Das Durchgangsloch 414 ist der Achse 22 entsprechend ausgebildet, womit die Halterung 20 nur auf und ab bewegt werden kann. Der Griff 40 ist seitlich an dem Basisteil 41 oder dem Deckteil 42 mit einer zum Aufmerken vorgesehenen Markierfläche 44 oder einer Markierung versehen.
  • Der Regelknopf 50 ist in das Aufnahmeteil 412 des Basisteils 41 eingesetzt und mit der Halterung 20 verbunden. Der Regelknopf 50 weist einen Stellkopf 51, einen am Boden gebildeten Ringflansch 52, mehrere über dem Ringflansch 52 definierte Fixierflansche 53 und ein zu dem Schraubenschaft 25 der Halterung 20 passendes Schraubenloch 54 auf. Der Stellkopf 51 ist entweder mit einem I-Schlitz, Kreuzschlitz, einer hexagonalen Nut bzw. mehreren Flanschen versehen, oder als ein mehrkantiges Ende ausgebildet.
  • Mit einem der Fixierplatte 413 entsprechenden Fixierring 60 kann der Regelknopf 50 im Griff 40 befestigt werden, wobei der Fixierring 60 und die Fixierplatte 413 durch Schrauben zusammen verbunden werden. Der Fixierring 60 weist an der Innenfläche mindestens zwei den Fixierflanschen 53 entsprechend ausgebildete Gegenflansche 61 auf.
  • Vor dem Benutzen wird die Stempelplatte 12, deren Drukfläche nach unten gestell ist, in die Aufnahmenut 11 des Stempelgestells 10 eingesetzt, wobei die Stempelplatte 12 dicht an dem Farbkissen angebracht ist. Dann wird das Farbkissen mit Tinte gefüllt. Danach wird das Stempelgestell 10 mit der in die Schutzabdeckung 30 eingebauten Halterung 20 verbunden, wodurch der Stempel zum Stempeln bereitgestellt werden kann.
  • Beim Abnehmen des Deckteils 42 kann der Regelknopf 50 durch Hand gedreht werden. Bezugnehmend auf die 4 kann die Stellung der an dem Stempelgestell 10 angebrachten Stempelplatte 12 durch das Zusammenwirken des an der Halterung angebrachten Schraubenschafts 25 und des im Regelknopf 50 vorgesehenen Schraubenlochs 54 nach oben oder nach unten verstellt werden, womit der Benutzer ein klares Siegel auf eine Urkunde oder ein Papier drücken kann.
  • Bezugnehmend auf 5 wird die Markierfläche 44 zur richtigen Position gestellt, dann drückt der Benutzer an den Griff 40, wodurch die Halterung 20 zusammen mit dem Stempelgestell 10 und der Stempelplatte 12 durch die mechanische Wirkung der Feder 43 automatisch nach unten geschoben wird, womit der Benutzer ein Siegel auf eine Urkunde oder ein Papier stempeln kann. Beim Loslassen des Griffs 40 werden das Stempelgestell 10 und die Halterung 20 aufgrund der Feder 43 wieder in die Schutzabdeckung 30 zurückgezogen.
  • Gemäß der obenerwähnte Beschreibung weist der erfindungsgemäße Stempel eine verstellbare Konstruktion auf, womit der Benutzer ein klares Siegel auf eine Urkunde oder ein Papier drücken kann. Beim Benutzen des Stempels werden die Hände des Benutzers sauber gehalten, weil der Benutzer das Farbkissen 40 nicht anfassen muß.

Claims (13)

  1. Stempel, aufweisend ein Stempelgestell (10), eine Halterung (20), eine Schutzabdeckung (30), einen Griff (40) und einen Regelknopf (50), dadurch gekennzeichnet: dass das Stempelgestell (10) eine für eine Stempelplatte vorgesehene Aufnahmenut (11) aufweist, wobei ein Farbkissen in die Aufnahmenut (11) eingebaut ist, dass das Stempelgestell (10) in der Mitte mit einer zur Aufnahmenut (11) führenden Einfüllöffnung (13) versehen ist, womit die Tinte ins Farbkissen nachgefüllt werden kann, dass das Stempelgestell (10) seitlich mindestens eine Fixiernut (14) aufweist, wobei ein knopfartiges Zäpfchen (15) und eine Feder (16) beweglich in der Fixiernut (14) angeordnet sind, dass die Halterung (20) eine dem Stempelgestell (109 entsprechend ausgebildete Grundplatte (21) und eine axial nach oben herausragende Achse (22) aufweist, wobei mindestens ein zu dem Zäpfchen (15) passender Haken (23) seitlich an der Grundplatte (21) definiert ist, womit die Halterung (20) am Stempelgestell (10) angebracht werden kann. dass ein Schraubenschaft (25) oben an der Achse (22) definiert ist, womit der Regelknopf (50) daran geschraubt werden kann, dass die Schutzabdeckung (30) ein Deckteil (31), von dem das Stempelgestell (10) und die Halterung (20) übergedeckt werden, und ein der Achse (22) der Halterung (20) entsprechend ausgebildetes Halsteil (32) aufweist, wobei das Halsteil (32) der Achse (22) der Halterung (20) entsprechend ausgebildet ist, dass die Schutzabdeckung (30) seitlich mit mindestens einer für das Zäpfchen (15) vorgesehenen Ausnehmung (33) versehen ist, dass der Griff (40) ein Basisteil (41) und ein Deckteil (42) umfasst, wobei das Basisteil (41) eine röhrenförmige Stütze (411) und ein hohles Aufnahmeteil (412) aufweist, das oben an der Stütze (411) definiert ist, dass eine Fixierplatte (413), die ein Durchgangsloch (414) aufweist, in dem Aufnahmeteil (412) definiert ist, wobei das Durchgangsloch (414) der Achse (22) entsprechend ausgebildet ist, womit die Halterung (20) nur auf und ab bewegt werden kann, dass eine Feder (43) zwischen der Fixierplatte (413) und dem Halsteil (32) angebracht ist, dass der Regelknopf (50) in das Aufnahmeteil (412) des Basisteils (41) eingesetzt ist und mit der Halterung 20 verbunden ist, dass der Regelknopf (50) einen Stellkopf (51) und ein zu dem Schraubenschaft (25) der Halterung (20) passendes Schraubenloch (54) aufweist.
  2. Stempel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Regelknopf (50) mit einem der Fixierplatte (413) entsprechenden Fixierring (60) im Griff (40) befestigt wird, dass der Regelknopf (50) mehrere am Bodenende definierte Fixierflansche (53) aufweist, wobei der Fixierring (60) an der Innenfläche mehrere den Fixierflanschen (53) entsprechend ausgebildete Gegenflansche (61) aufweist.
  3. Stempel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Fixierring (60) an der Innenfläche zwei den Fixierflanschen (53) entsprechend ausgebildeten Gegenflansche (61) aufweist.
  4. Stempel nach Anspruche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellkopf (51) des Regelknopfs (50) mit einem I-Schlitz versehen ist.
  5. Stempel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellkopf (51) des Regelknopfs (50) mit einem Kreuzschlitz versehen ist.
  6. Stempel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellkopf (51) des Regelknopfs (50) mit einer hexagonalen Nut versehen ist.
  7. Stempel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellkopf (51) des Regelknopfs (50) als ein mehrkantiges Ende ausgebildet ist.
  8. Stempel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellkopf (51) des Regelknopfs (50) mit mehreren Flanschen versehen ist.
  9. Stempel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Stempelgestell (10) zwei seitlich gegenüberstehende Fixiernuten (14) aufweist, wobei jeweils einen knopfartigen Zäpfchen (15) und eine Feder (16) beweglich in jeder Fixiernut (14) angeordnet sind, dass das Zäpfchen (15) eine Fixiernut (151) und einen Kopf (152) aufweist dass zwei zur Fixiernut (151) der beiden Zäpfchen (15) passende Haken (23) gegenüberstehend an der Grundplatte (21) der Halterung (20) definiert sind, womit die Halterung (20) am Stempelgestell (10) angebracht werden kann.
  10. Stempel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse (22) der Halterung (20) die Form einer quadratischen Säule hat, die an jeder Seite jeweils einen Flansch (24) aufweist, dass das Durchgangsloch (414) der Fixierplatte (413) der Achse (22) entsprechend quadratisch ausgebildet, womit die Halterung (20) nur auf und ab bewegt werden kann, wobei die Innenwand des Halsteils (32) der Schutzabdeckung (30) mit mindestens einem Paar den Flanschen (24) entsprechend ausgebildeter Führungsnute (321) versehen ist.
  11. Stempel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (40) seitlich mit einer zum Aufmerken vorgesehenen Markierfläche (44) versehen ist.
  12. Stempel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierfläche (44) seitlich an dem Basisteil (41) des Griffs (40) angebracht ist.
  13. Stempel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (40) seitlich mit einer zum Aufmerken vorgesehenen Markierung versehen ist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP2361782A3 (de) * 2009-11-10 2011-09-14 Sun Same Enterprises Co., Ltd. Tragbare Stempelanordnung

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP2361782A3 (de) * 2009-11-10 2011-09-14 Sun Same Enterprises Co., Ltd. Tragbare Stempelanordnung

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