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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf eine Holzbearbeitungsmaschine für Kanthölzer oder dergleichen, insbesondere
für Fenster-
und Türrahmen,
die eine Fördervorrichtung
zum Beförder
eines Kantholzes in den Arbeitsbereich der Holzbearbeitungsmaschine
aufweist, versehen mit Spanngliedern zum Greifen des Kantholzes
während
der Bearbeitung, und eine Tragstruktur von der Art eines Portals
oder einer Säule,
die die Fördervorrichtung durchquert
beziehungsweise an einer seiner Seiten angebracht ist, auf der ein
gegenüber
dem Kantholz verschiebbarer Spindelkopf montiert ist, aufweist.
Die Erfindung betrifft auch eine Anlage zur Serienbearbeitung von
Kanthölzern,
die aus einer Holzbearbeitungsmaschine der vorerwähnten Art
besteht.
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Eine derartige Holzbearbeitungsmaschine für Kanthölzer oder
dergleichen ist in der Technik aus der europäischen Patentanmeldung
EP 0 6008 7466 A1 bekannt.
Dort wird beschrieben, daß der
Transfer eines balkenförmigen
Werkstücks
in den Arbeitsbereich der Holzbearbeitungsmaschine mittels einer Fördervorrichtung
erfolgt, die aus Schlitten besteht, die auf einer waagrechten Führung, parallel
zur Längsachse
des Werkstücks
verschiebbar und mit eigenen Spanngliedern für das Werkstück versehen sind.
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Eine Grenze, die die Arbeitsweise
einer Holzbearbeitungsmaschine von der Art, wie in der europäischen Patentanmeldung
EP 0 608 746 A1 beschrieben
wird, beeinflußt
und die sich insbesondere dann zeigt, wenn man die Holzbearbeitungsmaschine
mit einer Anlage zur Serienbearbeitung von Fenster- und Türrahmen
verbinden wollte, die eine Vielzahl von für verschiedene Arbeitsvorgänge bestimmte
Holzbearbeitungsmaschinen umfasst, ist dadurch gegeben, daß eigene
Manipulierhilfsvorrichtungen zum Befördern der Werkstücke von
einer Holzbearbeitungsmaschine der Anlage auf eine andere angrenzende
und hinter der ersten gegenüber
der Werkstücksförderlinie angeordnete
Holzbearbeitungsmaschine vorzusehen sind. Die üblichen Manipuliervorrichtungen,
die das Werkstück
ergreifen und in den Arbeitsbereich der Holzbearbeitungsmaschine tragen,
können
nämlich
zum Befördern
des Werkstücks,
oder des bereits von einer anderen Holzbearbeitungsmaschine der
Anlage bearbeiteten Werkstücks,
im allgemeinen nicht verwendet werden.
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Die vorliegende Erfindung hat sich
deshalb die technische Aufgabe gestellt, dem vorerwähnten Nachteil
abzuhelfen, indem eine Holzbearbeitungsmaschine für Kanthölzer oder
dergleichen geschaffen wurde, die mit einer derart gestalteten Fördervorrichtung
versehen ist, um ein Kantholz nicht nur im Arbeitsbereich der Holzbearbeitungsmaschine
manipulieren zu können,
sondern auch um es von der Holzbearbeitungsmaschine selbst auf andere
benachbarte Holzbearbeitungsmaschinen, oder auf eigene angrenzende
Förderer
und umgekehrt innerhalb einer Holzbearbeitungsanlage zur Serienbearbeitung
von Kanthölzern
zu befördern.
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Diese technische Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß die
erfindungsgemäße Holzbearbeitungsmaschine
für Kanthölzer oder
dergleichen, insbesondere für
Fenster- und Türrahmen, eine
Fördervorrichtung
für ein
Kantholz, die aus zwei Schlitten besteht, die auf horizontalen zur
Längsachse
des Kantholzes parallelen Führungen
verschiebbar sind und jeder davon versehen mit einem Spannglied
für das
Kantholz, und einer Tragstruktur ähnlich einem Portal oder einer
Säule,
durchquert von der Fördervorrichtung,
beziehungsweise an einer seiner Seiten angeordnet, und auf der ein
Spindelkopf derart montiert ist, daß er gegenüber dem Kantholz verschiebbar
ist, aufweist, und dadurch gekennzeichnet ist, daß die Spannglieder
für das
Kantholz eines jeden Schlittens unabhängig von jenen des anderen Schlitten
betätigt
werden, und jedem Schlitten ein Antrieb mit einem Motor zugeordnet
ist, mit dem ein Schlitten unabhängig
vom anderen verschiebbar ist.
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Der Erfindungsgedanke, der der vorliegenden
Erfindung zugrunde liegt, besteht im Benutzen der Schlitten der
Fördervorrichtungen
des Werkstücks
mit den zugehörigen
Spanngliedern nicht allein zum Manipulieren des Kantholzes im Arbeitsbereich
der Holzbearbeitungsmaschine, sondern auch um das Kantholz selbst
von der Holzbearbeitungsmaschine zu anderen benachbarten Holzbearbeitungsmaschinen,
oder auf angrenzende Förderer und
umgekehrt, zu befördern.
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Zu diesem Zweck ist jeder Schlitten
der Fördervorrichtung
jeweils unabhängig
von den anderen verschiebbar, weshalb die Schlitten gemeinsam und in
Zusammenarbeit mit den Fördervorrichtungen
der anderen benachbarten Holzbearbeitungsmaschinen oder den angrenzenden
Förderern
einen sog. „Ketteneffekt" bewirken, mit dem
das Kantholz von einer Holzbearbeitungsmaschine auf die andere und
umgekehrt befördert
wird.
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Diesen Ketteneffekt erhält man mittels
einer unabhängigen
Betätigung
der Schlitten dadurch, daß,
während
sich einer der beiden Schlitten verschiebt, dessen Spannglieder
zum Greifen des Kantholzes betätigt
werden, der andere Schlitten, dessen Spannglieder zur Freigabe des
Kantholzes betätigt werden,
in einer festen Stellung gehalten wird, so daß das Kantholz gemeinsam mit
dem beweglichen Schlitten mitgenommen und von der Holzbearbeitungsmaschine
auf eine benachbarte Holzbearbeitungsmaschine, oder auf einen benachbarten
Förderer
und umgekehrt, übergeben
werden kann.
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Die unabhängige Betätigung der Schlitten hat einen
weiteren Vorteil, der darin besteht, daß das zu bearbeitende Kantholz
jedes Mal frei gegeben und an den für eine zugewiesene Bearbeitung
am besten passenden Stellen wieder festgehalten werden kann, um
das Kantholz so sicher wie möglich
einzuspannen und ein Verschieben davon beim Werkzeugansatz zu vermeiden,
was die Qualität
der Bearbeitung benachteiligen würde.
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Die erfindungsgemäße Holzbearbeitungsmaschine
wird nun anhand der anliegenden Zeichnungen mit einer bevorzugten
Ausführungsform
beschrieben und dargestellt, die lediglich als Beispiel dient und
nicht darauf beschränkt
ist.
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Es zeigen:
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1 eine
Ansicht im vorderen Aufriss der Holzbearbeitungsmaschine,
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2 eine
Ansicht davon im seitlichen Aufriss,
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3 – 9 Ansichten der Spindeleinheiten
der in 1 und 2 dargestellten Holzbearbeitungsmaschine
sowie der damit an einem Kantholz ausführbaren Arbeiten,
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10 – 18 schematisch die Transfer-
und Manipulieroperationen von einem Kantholz in einer Holzbearbeitungsanlage
zur Serienbearbeitung von Kanthölzern
für Fenster-
und Türrahmen
mit der in 1 und 2 dargestellten Holzbearbeitungsmaschine.
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Bezugnehmend auf 1 und 2 wird
dort eine Holzbearbeitungsmaschine für Kanthölzer oder dergleichen gezeigt,
insbesondere zur Fertigung von Fenster- und Türrahmen, die gemäß dem Erfindungsgedanken
dieser Erfindung verwirklicht wurde.
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Die insgesamt mit 10 bezeichnete
erfindungsgemäße Holzbearbeitungsmaschine
besteht aus einer Fördervorrichtung 11 für ein Kantholz
Q mit zwei Schlitten 12,13, die auf zwei horizontalen,
zur Längsachse
von Kantholz Q parallelen Führungen 14,15 längs einer
horizontalen Richtung X (Achse X) verfahrbar sind und jeder davon
ist mit einem Spannglied 16 für das Kantholz Q ausgestattet.
Die Führungen 14,15 sind
an einem horizontalen Träger 17 befestigt,
der mit einem Untergestell 18 der Holzbearbeitungsmaschine
verbunden ist und sich in Längsrichtung
der Führungen 14,15 erstreckt.
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Zum Hin- und Herfahren der Schlitten 12,13 ist
jeweils ein Antrieb 19 mit einem Elektromotor 20 vorgesehen.
Der Antrieb 19 ist von einer in der Technik bekannten Art;
er besteht beispielsweise aus einem Getriebe, das aus einer horizontalen
Spindel 21 gebildet ist, die am Träger 17 durch Betätigen des Elektromotors 20 um
seine Achse drehbar befestigt ist, und aus einer Mutter 22,
die am Schlitten 12,13 befestigt ist. Mit einem
derart ausgebildeten Antrieb wird beim Drehen der Spindel 21 in
eine Richtung die Vorwärtsbewegung
des entsprechenden Schlittens 12,13 erreicht,
während
beim Drehen der Spindel 21 in die entgegengesetzte Richtung
die Rückwärtsbewegung
des entsprechenden Schlittens 12,13 erreicht wird.
Da jeder Schlitten 12,13 mit einem eigenen getrennten
Antrieb 19 versehen ist, lassen sich beide Schlitten gemeinsam
vorwärts
und rückwärts bewegen,
wobei sie den Abstand D untereinander konstant beibehalten, oder
die Schlitten 12,13 können unabhängig von einander vor- und
rückwärts bewegt
werden, so daß der
Abstand D von einander verringert oder erhöht wird.
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Jeder Schlitten 12,13 weist,
wie oben erwähnt,
ein Spannglied 16 für
das Kantholz auf. Das Spannglied 16 besteht aus einer horizontalen
Klemme 23, die durch Betätigen eines auf den Schlitten 12,13 montierten
pneumatischen Aktuators 24 beweglich ist, durch den sich
die Klemme 23 senken und anheben lässt, um das Kantholz Q festzustellen beziehungsweise
freizugeben. Der Schlitten 12,13 weist ferner
eine feststehende horizontale Fläche 25 auf,
die als unterer Träger
für das
Kantholz Q dient, wenn es auf den Schlitten gelegt wurde. Diese
Fläche
befindet sich gegenüber
der Klemme 23 und arbeitet außerdem mit dieser zusammen,
um das Kantholz Q einzuspannen und in Position zu halten, wenn die
Klemme 23 heruntergelassen wird. Auf der Fläche 25 ist
ein bewegliches Einstellglied 26 angeordnet, um die Querlage
von Kantholz Q einzustellen. Jeder Schlitten 12,13 weist
ferner auf der Fläche 25 in
einer zum Einstellglied 26 gegenüberliegender Position einen
Anschlag 27 auf, womit die Querpositionierung von Kantholz
Q auf der Fläche 25 von
Schlitten 12,13 bestimmt wird. Das bewegliche
Einstellglied 26 kann zu diesem Zweck mittels eines eigenen Antriebs,
nicht dargestellt, horizontal verschoben werden, um das Kantholz
Q auf der Fläche 25 quer gegen
den Anschlag 27 zu drücken,
bevor dieser durch das Spannglied 16 blockiert wird.
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Bei dem in 1 und 2 dargestellten
Beispiel weist die Holzbearbeitungsmaschine 10 eine Tragstruktur 28 von
der Art eines Portals auf, die aus zwei Ständern 29, die am Untergestell 18 befestigt und
mit einander durch einen oberen Querträger 30 verbunden sind,
gebildet ist. Ein Spindelkopf 31 ist auf dem Querträger 30 mittels
eines Schlittens 32 montiert, gemäß einer an und für sich in
der Technik bekannten Gestaltung, der sich gegenüber dem Kantholz Q in einer horizontalen
Richtung Y (Achse Y) senkrecht zur Richtung der Achse X, über einen Antrieb 33 mit
einem Elektromotor 34 verschieben lässt.
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Der Spindelkopf 31 ist mit
einer Vielzahl von Spindeleinheiten 35 mit horizontaler
und vertikaler Achse ausgerüstet,
jede davon wird von einem Einzelmotor 36 angetrieben. Die
Spindeleinheiten 35 sind vorzugsweise auf den Schlitten 37 derart
montiert, daß sie
gegenüber
dem Kantholz Q in vertikaler Richtung Z (Achse Z) verschiebbar sind.
Mindestens eine der Spindeleinheiten 35 mit horizontaler
Achse ist auf den entsprechenden Schlitten 37 so montiert, daß sie um
die Drehachse R drehbar ist. Auf den Spindeleinheiten 35 lassen
sich Werkzeuge 38 befestigen, mit denen verschiedene Arbeiten
auf den Längs-
und den Querseiten des Kantholzes Q ausgeführt werden können, beispielsweise,
Bohren, Fräsen usw.
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Die hier gezeigte Tragstruktur 28,
die den Spindelkopf 31 trägt, ist von der Art mit einem
Portal, aber offensichtlich könnte
man deren Stelle andere mögliche
Konstruktionsgestaltungen verwenden. Beispielsweise wäre eine
Tragstruktur mit einer Säule,
die die Benutzung einer an einer Seite der Holzbearbeitungsmaschine
angebrachte bewegliche Säule vorsieht,
gleicherweise für
den Zweck geeignet.
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3 – 9 zeigen den weitgehenden
Bereich der Bearbeitungen, die die Spindeleinheiten 35 der Spindelköpfe 31 auszuführen imstande
sind. Buchstabe A–E
zeigen sowohl die auf einer Seite von Kantholz Q ausgeführte Bearbeitung,
als auch die entsprechende Spindeleinheit 35, die für solche
Bearbeitung eingesetzt wurde. Die Figuren sind für einen Fachmann an sich offensichtlich
und bedürfen also
keiner weiteren Beschreibung.
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10 – 18 zeigen schematisch die
Förder- und
Manipulieroperationen von einem Kantholz Q in einer Holzbearbeitungsanlage
zur Serienbearbeitung von Kanthölzern
für Fenster-
und Türrahmen.
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Die Anlage, im gesamten mit 39 bezeichnet, besteht
aus einer Zapfenschneidmaschine 40 zur Zapfenschneid- und
zur Bohrbearbeitung der Querseiten an den Enden von Kantholz Q und
hinter dieser ist die Holzbearbeitungsmaschine 10 angeordnet,
von der nur das Untergestell 18, die Fördervorrichtung 11 und
die Spannglieder 16 für
das Kantholz dargestellt sind. Die erfindungsgemäße Holzbearbeitungsmaschine 10 der
dargestellten Anlage ist zur Zapfenschneid- und Bohrbearbeitung
der Längs-
und Querseiten von Kantholz Q vorgesehen. Wie aus den Figuren ersichtlich,
ist die Zapfenschneidmaschine 40 rechtwinkelig zur Holzbearbeitungsmaschine 10 angeordnet.
Solche Anordnung ist dazu zweckdienlich, um die Übergabe von Kantholz Q von
einer Holzbearbeitungsmaschine zur anderen zu erreichen, also mit
dem sog. „Ketteneffekt", der mittels der
Fördervorrichtung 11 der
Holzbearbeitungsmaschine 10 verwirklicht wird.
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Jede Holzbearbeitungsmaschine der
Anlage wird durch eine eigene Steuereinheit gesteuert, die mit denen
der anderen vorgeschalteten beziehungsweise nachgeschalteten Holzbearbeitungsmaschinen
zusammenarbeitet, um den Transfer des Kantholzes Q von einer Holzbearbeitungsmaschine
zur anderen zu ermöglichen.
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Die Anlage 39 besteht ferner
aus einem Förderer 41,
beispielsweise einem Rollenförderer,
der hinter der erfindungsgemäßen Holzbearbeitungsmaschine 10 angebracht
ist und sich dieser gegenüber in
einer Reihe befindet, um die bearbeiteten Kanthölzer Q zu einer anderen Holzbearbeitungsmaschine oder
einem Magazin, nicht dargestellt, zu befördern.
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Die Zapfenschneidmaschine 40 weist
eine Konstruktion und eine Arbeitsweise auf, die in der Technik
an und für
sich bekannt sind, und deshalb hier nur solche Merkmale beschrieben
werden, die zum Verständnis
der Fertigungs- und der Förderweise
von Kantholz Q sowie des Transfers zur erfindungsgemäßen Holzbearbeitungsmaschine 10 wesentlich
sind.
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Die Zapfenschneidmaschine 40 weist
einen Rahmen 42 auf, der einen an einer Längsseite
des Rahmens angeordneten Träger 43 und
einen Schlitten 44 trägt,
der in eine horizontale Richtung U (Achse U) auf zwei, am Oberteil
des Rahmens befestigten parallelen Führüngen 45,46 verschiebbar
ist. Zwei Ständer 47,48 sind
am Träger 43 befestigt
zur Aufnahme einer Vielzahl von Spindeleinheiten (nicht dargestellt)
mit Werkzeugen, um das Zapfenschneiden und das Bohren der Enden
von Kantholz Q auszuführen,
wie Säge-,
Fräs- und
Bohrwerkzeuge.
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Der Schlitten 44 zeigt ein
Spannglied 49 zum Festhalten von einem zu bearbeitenden
Ende von Kantholz Q auf einer horizontalen Tragfläche 50 des Schlittens 44.
Das Spannglied 49 ist am Ende des Schlittens 44 angebracht,
der vor den Ständern 47,48 vorbei
gleitet, die die Spindeleinheiten der Zapfenschneidmaschine 40 tragen,
und ist aus einer Klemme 51 gebildet, die beim Betätigen eines
pneumatischen Aktuators 52 beweglich ist, der auf den Schlitten 44 montiert
ist, mittels dessen sich die Klemme 51 senken und anheben
lässt zum
Festhalten beziehungsweise Freigeben des zu bearbeitenden Endes von
Kantholz Q.
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Ein zweiter Schlitten 53 ist
auf den Schlitten 44 derart montiert, daß er in
einer horizontalen Richtung V (Achse V), senkrecht zur Achse U,
zwischen zwei entgegengesetzten Stellungen nahe den Enden des Schlittens 44,
gleiten kann. Der Schlitten 53 ist mit einem Spannglied 54 versehen,
das das Kantholz Q in einer mittleren Stellung P0 blockiert und
um eine Achse W drehbar ist. Der Schlitten 53 besteht ferner aus
einer horizontalen unteren Tragfläche 55, komplanar
mit der Tragfläche 50 des
Schlittens 44. Das Spannglied 54 ist mit einer
horizontalen oberen Klemme 56 versehen, die durch die Wirkung
eines pneumatischen Aktuators 57 beweglich ist, der auf den
Schlitten 53 montiert ist, mittels dessen die Klemme 56 gesenkt
und angehoben werden kann, um das Kantholz Q gegen die untere horizontale
Tragfläche 55 zu
blockieren beziehungsweise freizugeben.
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Anschließend werden die Förder- und
Manipulieroperationen für
das Kantholz Q während
einem Arbeitszyklus in der in 10–18 dargestellten Holzbearbeitungsanlage 39 beschrieben.
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Zunächst wird der Schlitten 44 der
Zapfenschneidmaschine 40 in die Stellung P1 zur Aufnahme des
zu bearbeitenden Kantholzes Q überführt, zum Beispiel
aus den Händen
des für
die Beschickung der Holzbearbeitungsmaschine zuständigen Bedieners. Das
Kantholz Q wird also auf die Tragflächen 50,55 des
Schlittens 44 bzw. 53 aufgelegt und mittels der Spannglieder 49,54 von
Schlitten 44 bzw. 53 in Position gehalten.
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Danach wird der Schlitten 44 mit
dem Kantholz Q in die Stellung P2 gefahren Während des Laufes von Stellung
P1 zur Stellung P2 gleitet ein erstes zu bearbeitendes Ende J von
Kantholz Q an den Spindeleinheiten der Zapfenschneidmaschine 40 vorbei
und wird dabei bearbeitet.
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Nach Erreichen der Stellung P2 kehrt
der Schlitten 44 in die Ausgangsstellung P1 zurück. Beim Rücklauf von
der Stellung P2 zur Stellung P1, bei dem die Spindeleinheiten der
Zapfenschneidmaschine 40 nicht tätig sind, wird die Klemme 51 vom Spannglied 49,
das das bearbeitete Ende J vom Kantholz Q festhält, mittels des pneumatischen
Aktuators 52 in der Weise angehoben, um das Ende J von Kantholz
Q freizugeben Das Kantholz Q wird nun um 180° um die Achse W von Spannglied 53 gedreht
und die Klemme 51 des Spanngliedes 49 wird über den pneumatischen
Aktuator 52 erneut gesenkt, um das zu bearbeitende zweite
Ende K von Kantholz Q festzuhalten.
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Der Schlitten 44 mit dem
Kantholz Q wird erneut in die Stellung P2 überführt. Beim zweiten Lauf von
der Stellung P1 in die Stellung P2 gleitet das zweite zu bearbeitende
Ende K von Kantholz Q vor den Spindeleinheiten der Zapfenschneidmaschine 40 vorbei
und wird dabei bearbeitet.
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Nachdem beide Enden J und K von Kantholz Q
bearbeitet wurden, fährt
der Schlitten 44 in die Stellung P3, um die Übergabe
von Kantholz Q von der Zapfenschneidmaschine 40 an die
Holzbearbeitungsmaschine 10 zu ermöglichen. In der Stellung P3 ist
das Kantholz Q im wesentlichen mit der Fördervorrichtung 11 der
Holzbearbeitungsmaschine 10 ausgerichtet.
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Gleichzeitig sind die Schlitten 12,13 der
Fördervorrichtung 11 der
Holzbearbeitungsmaschine 10 in einer Stellung P4 angeordnet
oder werden in diese überführt, um
das Kantholz Q von der Zapfenschneidmaschine 40 aufzunehmen,
und die entsprechenden Spannglieder 16 weisen jeweils eine
Klemme 23 in angehobener Stellung und das Einstellglied 26 auf
der Tragfläche 25 in
einer Abstandsstellung vom Anschlag 27 auf.
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Die Übergabe von Kantholz Q erfolgt
mit dem Ketteneffekt, dargestellt in 14 der
Zeichnungen. Solcher Effekt wird mittels der Schlitten 12,13 der Fördervorrichtung 11 der
Holzbearbeitungsmaschine 10, mit den entsprechenden Spanngliedern 16 für das Kantholz
sowie in Zusammenarbeit mit der Fördervorrichtung von Kantholz
Q der Zapfenschneidmaschine 40, hier aus den Schlitten 44, 53 mit
den entsprechenden Spanngliedern 49,54 für das Kantholz
Q gebildet, verwirklicht.
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Die Übergabe von Kantholz Q von
der Zapfenschneidmaschine 40 auf die Holzbearbeitungsmaschine 10 erfolgt
auf die folgende Weise.
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Die Klemme 51 des Spannglieds 49 auf
dem Schlitten 44 der Zapfenschneidmaschine 40 wird
mittels des pneumatischen Aktuators 52 so angehoben, daß das Ende
K von Kantholz Q freigegeben wird. Der Schlitten 53 wird
zum Schlitten 44 in Richtung der Achse V verfahren und
wird von der mittleren Stellung P0 in die Stellung P5 gebracht,
in der sich sein Spannglied 54 neben dem Spannglied 49 von Schlitten 44 befindet.
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Während
dieser Verschiebung von Stellung PO in die Stellung P5 wird ein
Teil von Kantholz Q in der Nähe
von seinem Ende K auf die Schlitten 12,13 der
Fördervorrichtung 11 der
Holzbearbeitungsmaschine 10 gefördert und erreicht die Stellung
P6, in der das Ende K teilweise von der Tragfläche 25 des Schlittens 13 hervorsteht.
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Die Übergabe dieses Teils von Kantholz
Q erfolgt durch einen gesteuerten Abstand derart, daß in dem
Augenblick, in dem die Fördervorrichtung 11 der
Holzbearbeitungsmaschine 10 das Kantholz Q erhält, die
Steuereinheit der Holzbearbeitungsmaschine 10 die genaue
Position von Kantholz Q zum Schlitten 12,13 erkennt.
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In der Stellung P6 wird das Einstellglied 26 auf
der Oberfläche
des Schlittens 13 quer verschoben, so daß der Teil
des Endes K von Kantholz Q gegen den Anschlag 27 gebracht
wird. Daraufhin wird die Klemme 23 des Spanngliedes 16 am
Schlitten 13 durch die Wirkung des pneumatischen Aktuators 24 gesenkt
und das Kantholzende K wird gegen die Tragfläche des Trägers 25 des Schlittens 13 festgehalten,
während
die Klemme 56 des Spanngliedes 54 auf dem Schlitten
53 durch
die Wirkung des pneumatischen Aktuators 57 angehoben wird,
um das Kantholz Q freizugeben.
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Nun kann die Übergabe von Kantholz Q von der
Zapfenschneidmaschine 40 auf die Holzbearbeitungsmaschine 10 vervollständigt werden.
Wie sich nämlich
aus 15 ersehen lässt, wird
der Schlitten 13 in die Stellung P7 entlang der Richtung
der Achse X gefahren, um den restlichen Teil von Kantholz Q auf
dem Schlitten 12 in die Nähe seines Endes J zu befördern. Beim
Erreichen der Stellung P7 wird auch das Einstellglied 26 auf
der Oberfläche 25 des
Schlittens 12 quer verschoben, um das Ende J von Kantholz
Q gegen den Anschlag 27 zu bringen, und danach wird die
Klemme 23 des Spanngliedes 16 auf dem Schlitten 12 durch
die Betätigung
des pneumatischen Aktuators 24 gesenkt, um auch das Kantholzende
J gegen die Tragfläche 25 des
Schlittens 12 festzuhalten. Gleichzeitig wird der Schlitten 44 der Zapfenschneidmaschine 40 wiederum
in die Stellung P1 überführt zwecks
Aufnahme eines neuen zu bearbeitenden Kantholzes, und das Spannglied 54 auf dem
Schlitten 53 wird zweckmäßig um 180° um die Achse W gedreht und
aus der Stellung P5 in die Stellung PO verschoben.
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Das Kantholz Q wird auf der Holzbearbeitungsmaschine 10 bearbeitet,
während
die Zapfenschneidmaschine 40 mit einem zweiten Kantholz
Q' zwecks Bearbeitung
beschickt wird.
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Ist die Bearbeitung von Kantholz
Q auf der Holzbearbeitungsmaschine 10 beendet, werden die Schlitten 12,13 gemeinsam
in die Stellung P8 verschoben, in 17 gezeigt,
um die Übergabe
des KAntholzes von Holzbearbeitungsmaschine 10 auf den
Förderer 41 zu
ermöglichen.
Auch diese Übergabe
erfolgt mit dem Ketteneffekt, der von den Schlitten 12,13 der
Holzbearbeitungsmaschine 10 verwirklicht wird Wie in 18 ersichtlich, wird nämlich, indessen der
Schlitten 13 unbeweglich bleibt und die Klemme 23 des
Spanngliedes 16 durch die Wirkung des pneumatischen Aktuators 24 angehoben
wird, der Schlitten 12 in die Stellung P9 verschoben, in
der er sich neben dem Schlitten 13 befindet. Während dieser Verschiebung
wird das Kantholz Q auf den Förderer 41 gegeben.
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Danach wird auch die Klemme 23 vom Spannglied 16 auf
dem Schlitten 12 durch die Wirkung des pneumatischen Aktuators 24 angehoben und
das Kantholzende J wird freigegeben. Das Kantholz Q wird alsdann
vom Förderer 41 zu
einer anderen Holzbearbeitungsmaschine oder zu einem Magazin befördert. Gleichzeitig
werden die Schlitten 12,13 erneut in die Stellung
P4 zur Aufnahme eines zweiten von der Zapfenschneidmaschine 40 zu
bearbeitenden Kantholzes Q' verschoben.
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Aus der obigen Beschreibung versteht
man, daß die
erfindungsgemäße Holzbearbeitungsmaschine
die gestellte Aufgabe erzielt. Die Übergabe des Kantholzes von
der Holzbearbeitungsmaschine auf andere Holzbearbeitungsmaschinen
und umgekehrt erfolgt nämlich
ohne dabei Manipulierhilfseinrichtungen für das Kantholz in Anspruch
zu nehmen, sondern nur die Fördervorrichtung
der erfindungsgemäßen Holzbearbeitungsmaschine
sowie die der anderen Holzbearbeitungsmaschinen zu benutzen, um den
Ketteneffekt zu erhalten, mit dem das Kantholz von einer Holzbearbeitungsmaschine
zur anderen weiterbefördert
wird.