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Die Erfindung betrifft einen Farbrollbügel für einen
Farb- und Flüssigmediumauftragsroller
mit einer länglichen
Aufnahme für
eine Farbwalze, einem Handgriff und einem jeweils mit einem Ende
von Aufnahme und Handgriff verbundenen Verbindungsbereich, sowie
mit einer Gelenkeinrichtung zum Verschwenken der Aufnahme relativ
zum Handgriff.
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Farbrollbügel der eingangs genannten
Art werden in vielfältigen
Ausbildungen eingesetzt, um mit einem Farb- und Flüssigmediumauftragsroller Farbe
oder ein anderes flüssiges
Medium auf einen Untergrund, insbesondere auf eine Wand- oder Deckenfläche eines
Gebäudes
aufzutragen. Um bestimmte schwerer zugängliche Bereiche, wie beispielsweise
Rand- und/oder Eckenbereiche von Wand, Decke und Raumesöffnungen,
leichter zu erreichen, sind an Farbrollbügel der eingangs genannten
Art direkt durch eine Gelenkverbindung am Handgriff oder indirekt
in Verbindung mit einer Verlängerung,
die an das freie Ende des Handgriffes und in Richtung des Handgriffes
befestigbar ist und ein Gelenk aufweist, aus ihrer Normalposition
heraus verschwenkbar. Hierbei wird jedoch der Farbrollbügel mit
farbgetränkter,
schwerer Farbwalze bereits durch relativ geringes Verschwenken stark
seitenlastig und unhandlich, so dass er nur unter erhöhtem Kraftaufwand
zum Auftragen der Farbe geführt
werden kann. Somit ist seine auf Verschwenken beruhende Beweglichkeit
in der Pra xis stark eingeschränkt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, einen Farbrollbügel
der eingangs genannten Art mit einer größeren Beweglichkeit und leichteren Handhabbarkeit
bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird durch Bereitstellung
eines Farbrollbügels
der eingangs genannten Art gelöst,
dessen Gelenkeinrichtung in dem Verbindungsbereich angeordnet ist,
wobei die Gelenkverbindung ein Drehgelenk mit mindestens einer Schwenkachse aufweist,
die senkrecht zur Längsachse
des Handgriffes und zur Längsachse
der Aufnahme steht.
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In Anlehnung an einen üblichen
Farbrollbügel
kann eine Normalposition definiert werden, in der die Längsachsen
von Handgriff und Aufnahme senkrecht zueinander stehen und die Längsachse
des Handgriffes die Längsachse
der Aufnahme etwa mittig schneidet. Durch die Anordnung der Gelenkverbindung
in dem Verbindungsbereich kann die Seitenlastigkeit, die sich bei
einer Verschwenkung aus einer Normalposition einstellt, in dem Maße vermindert,
in dem die Gelenkverbindung näher
zur Aufnahme hin in dem Verbindungsbereich angeordnet ist. Ein Optimum
ist hierbei unter anderem abhängig
von dem Formverlauf des verwendeten Farbrollbügels und der aufgenommen Farbrolle.
Hierbei kann zum Beispiel die Gelenkverbindung bei einer leichten
und kleinen Farbrolle unter Gewinnung einer weiten Verschwenkbarkeit
in dem dem Handgriff zugewandten Abschnitt des Verbindungsabschnittes
angeordnet sein kann, während
das Gelenk bei einer großen
und schweren Farbrolle günstigerweise
im Abschnitt des Verbindungsbereiches nahe der Aufnahme positioniert
sein kann.
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Der Verbindungsbereich kann zudem
mehrere Drehgelenke aufweisen, die in verschiedenen Abschnitten
des Verbindungsabschnittes angeordnet sind und somit auch ein Verschwenken
an mehreren Punkten sowie eine Einstellung des Verlaufs des Verbindungsabschnittes
erlauben, um beispielsweise schwer zugängliche, ver deckte Auftragsflächen zu erreichen.
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Das Drehgelenk kann beabstandet zur Längsachse
des Handgriffes angeordnet sein. Hierdurch kann die Aufnahme entsprechend
der Beabstandung sowie der Ausbildung des Verbindungsbereiches zwischen
Drehgelenk und Aufnahme beabstandet zum Handgriff verschwenkt werden,
so dass ein Benutzer mit seiner den Handgriff haltenden Hand nicht
in Berührung
mit der Farbrolle kommen kann. Ferner kann durch diese Beabstandung
der Verschwenkbereich der Aufnahme gegenüber dem Handgriff so vergrößert werden,
dass der Verschwenkbereich aus der Normalposition über 180° betragen
kann und somit die Beweglichkeit des Farbrollbügel gesteigert werden kann.
Schließlich
kann hierüber
die Aufnahme zu einer zur Längsachse
des Handgriffes seitlich angeordneten Position verschwenkt werden,
so dass die mit der Farbwalze versehene Aufnahme mit ihrem freien
Ende vollständig über eine
Auftragsfläche,
wie z.B. die Innenseiten einer Fensterlaibung, gebracht werden kann,
die in einem Winkel größer 0° zur senkrechten
Zimmerwand verläuft.
Somit wird die Beweglichkeit des Farbrollbügels weiter erhöht.
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Das Drehgelenk kann beabstandet zur Längsachse
der Aufnahme angeordnet sein. Hierdurch wird ähnlich wie zuvor die Beweglichkeit
des Farbrollbügels
weiter erhöht.
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Das Drehgelenk kann zum Beispiel
während des
Farbauftrages auf die Auftragsfläche
beweglich angeordnet sein, so dass über die Beweglichkeit des Drehgelenkes
eventuelle Unebenheiten in der Auftragsfläche oder Änderung der Neigung der Auftragsfläche ausgeglichen
werden können.
Bevorzugt ist das Drehgelenk jedoch mit Hilfe einer Feststelleinrichtung
feststellbar, so dass es hierüber
entsprechend den Erfordernissen in einer gewünschten Position feststellbar
ist.
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Zweckmäßigerweise kann die Feststelleinrichtung
zwei Tellerflächen
aufweisen, die jeweils mit einer Gelenkseite drehfest ver bunden
sind. Ferner können
die Tellerflächen
im Gelenk zueinander zugewandt und einander angrenzend auf der Schwenkachse
angeordnet und durch Anpressmittel gegeneinander anpressbar sein.
Hierbei können
die Tellerflächen
zur Erhöhung
der Reibung zwischen den Tellerflächen eine aufgeraute und/oder
strukturierte Oberfläche
oder Oberflächenbeschichtung
aufweisen.
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Zweckmäßigerweise werden als Anpressmittel
eine Schraubverbindung mit einem Handrad vorgeschlagen, wobei die
Schraubenachse in der Schwenkachse verläuft. Über das Handrad ist ein leichtes
Lösen und
Festziehen der Schraubverbindung möglich. Das Handrad kann eine
umfängliche Riffelung
oder andere rutschhemmende Struktur zum rutschfesten Angreifen eines
Benutzers an das Handrad aufweisen. Ferner kann zum leichteren Feststellen
und Lösen
ein Sprengring und/oder Federscheibe vorgesehen sein.
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Bevorzugt ist das Drehgelenk stufenlos
feststellbar. Hierzu können
die Tellerflächen
eine gleichmäßige Oberfläche aufweisen,
wodurch die Tellerflächen
in jeder Drehwinkelstellung zueinander stufenlos feststellbar sind.
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Um das Drehgelenk in einer oder mehreren gewünschten
Stellungen sicher festzustellen, kann die Feststelleinrichtung eine
Arretiereinrichtung aufweisen. Diese Arretiereinrichtung kann bei
bestimmten, vorbestimmten Drehwinkeln arretierbar sein. Diese vorbestimmten
Drehwinkel können
typischerweise auftretenden Winkel entsprechen, in denen die Längsachse
des Handgriffes und der Aufnahme zur Ausführung bestimmter Arbeiten,
wie zum Beispiel ein horizontaler Farbauftrag auf eine senkrechte Wandfläche oder
ein Farbauftrag auf eine Decke mit einer in das freie Ende des Handgriffs
gesteckte Verängerung,
idealerweise angeordnet sein sollen.
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In einer zweckmäßigen Ausführung kann die Arretiereinrichtung
erste Erhebungen aufweisen, die radial auf einem Radius in einem
regelmäßigen Drehwinkelabstand
auf einer der Tellerflächen angeordnet sind,
während
auf der anderen Tellerfläche
zweite Erhebungen positioniert sind, die angepasst sind, um zur
Arretierung zwischen den beabstandeten ersten Erhebungen einzugreifen
und seitlich an diesen anzuliegen.
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Hierbei können die ersten Erhebungen
beispielsweise eine gleichschenklige, prismatische Dreiecksform
aufweisen, deren durch die gleichen Schenkel gebildete Spitze radial
von der Schwenkachse wegweist, während
die zweiten Erhebungen durch einen umfänglichen Dreiecksinnenzahnkranz gebildet
werden, deren Spitzen radial zur Schwenkachse hin gerichtet sind.
Hierdurch können
die Tellerflächen
in Abstufungen so zueinander gebracht werden, dass die ersten Erhebungen
in einer gewünschten
Drehwinkelanordnung der Tellerscheibe zwischen den zweiten Erhebungen
eingreifen und seitlich an diesen anliegen. In einer anderen Ausführungsform
können
die Erhebungen radial und parallel zueinander beabstandete Rippen
aufweisen, die mit Zusammenfügen
der beiden Tellerflächen
ineinander greifen.
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Das Drehgelenk kann lösbar in
dem Verbindungsbereich angeordnet sein. Hierbei können die jeweils
mit einem Ende des Verbindungsbereiches fest verbundenen Gelenkseiten
voneinander gelöst und
zusammengefügt
werden. Hierdurch kann beispielsweise nach dem Lösen eine Gelenkseite um 180° gedreht
unter Ausbildung des Drehgelenkes wieder mit der anderen Gelenkseite
verbunden werden, so dass sich der Verlauf der Verbindungsbereiches
entsprechend grundlegend ändern
kann. Ferner kann die Aufnahme mit dem anhängenden Abschnitt des Verbindungsbereiches
mit einer anders ausgebildeten Aufnahme und/oder einem anders ausgebildeten
Abschnitt des Gelenkbereiches ausgetauscht werden.
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Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispieles
mit einer zugehörigen
Zeichnung näher
erläutert.
In der Zeichnung zeigen
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1 bis 5 jeweils in schematischer
Seitenansicht einen Farbrollbügel
in verschiedenen Winkelpositionen mit einem Drehgelenk und eine
gestrichelt gezeichnete Farbrolle,
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6 in
einer Explosionsaufsichtsdarstellung ein schematischer Aufbau des
Drehgelenkes mit Tellerflächen
und
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7in
schematischer Seitenansicht die in dem Gelenk zueinander zugewandten
Seiten der Tellerflächen.
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In den 1 bis 7 wird ein erfindungsgemäßer Farbrollbügel 1 zusammen
mit einer Farbrolle 2 und einer Auftragsfläche A in
einer schematischen Seitenansicht gezeigt, wobei die Farbrolle 2 gestrichelt
und die Auftragsfläche
im Schnitt mit einer Umrisslinie in einer Strich-Punkt-Darstellung
dargestellt werden.
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Der Farbrollbügel 1 weist eine längliche
Aufnahme 3 für
die Farbwalze 2, einen Handgriff 4 und einen zwischen
Aufnahme 3 und Handgriff 4 angeordneten Verbindungsbereich 5 auf.
In dem Verbindungsbereich 5 ist ein Drehgelenk 6 mit
einer Schwenkachse s positioniert, die senkrecht zur Längsachse
a der Aufnahme 3 und der Längsachse b des Handgriffes 9 verläuft. Das
Drehgelenk 6 teilt den Verbindungsbereich 5 in
zwei gegeneinander verschwenkbare Abschnitte, einen mit der Aufnahme 3 fest
verbundenen ersten Abschnitt 7 und einen mit dem Handgriff 4 fest
verbundenen zweiten Abschnitt 8. Das Drehgelenk 6 ist
beabstandet zur Längsachse a
der Aufnahme 3 und beabstandet zur Längsachse b des Handgriffes 9 angeordnet.
Hierdurch ist, wie in den 1 und 4 ersichtlich, die Aufnahme 3 mit
der Farbwalze 2 über
ein Verschwenken der Abschnitte 7, 8 zueinander
seitlich zum Handgriff 4 positionierbar.
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Im Folgenden werden in Verbindung
mit den 1 bis 5, in denen die beiden Abschnitte 7, 8 in verschiedenen
Positionen zueinander gezeigt sind, in Bezug zu verschiedenen Einsatzmöglichkeiten
des Farbrollbügels
näher erläutert.
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In den 1 bis 3 sind die Abschnitte 7, 8 über das
Drehgelenk 6 so gegeneinander verschwenkt, dass der Handgriff 4 und
die Aufnahme 3 in einem Winkel μ zueinander angeordnet, dessen Schenkel über die
jeweiligen mit dem Verbindungsbereich 5 verbundenen Enden
hinausweisenden Längsachsen
a, b von Aufnahme 3 und Handgriff 4 gebildet werden
und der > 90 Grad
und < 150 Grad ist.
Hierbei trifft in den 2 und 3 die Längsachse b des Handgriffes 4 die
Längsachse
a der Aufnahme 3 im Bereich der Aufnahme 3.
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In 1 ist
zusätzlich
eine Richtung R angegeben, die in etwa die Richtung eines an den
Handgriff 4 angreifenden Armes eines Benutzers wiedergibt.
Die Verlängerung
der Richtung R schneidet in etwa die Aufnahme 3 bzw. die
Farbwalze 2. In beiden in den 1 bis 3 dargestellten
Beispielen entsteht bei einer Druckbeaufschlagung der Aufnahme 3 in Richtung
Längsachse
b des Handgriffes 4 bzw. in Armrichtung R kein oder nur
sehr geringes zusätzliches
Kraftmoment bezüglich
der Aufnahme 2.
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In 1 ist
der Farbrollbügel 1 im
Einsatz an eine senkrechte Auftragsfläche A und zwar bei einer horizontalen
Rollrichtung der Farbwalze 2 zum horizontalen Farbauftrag
gezeigt. Hierbei weist das freie Ende der Farbwalze 2 bzw.
der Aufnahme 3 nach oben in eine durch Wand und Decke gebildete
Ecke hinein. Hierdurch kann Farbe bis in die Ecke hinein aufgetragen
werden. Durch die verschwenkte Form der beiden Abschnitte 7, 8 zueinander
und der senkrechten Anordnung der Farbwalze 2 kann ein
Benutzer mit normaler Körpergröße bequem
in eine obere Raumesecke eines Raumes mit normaler Höhe gelangen,
ohne eine Leiter oder dergleichen besteigen zu müssen. Zur Ausführung eines üblicherweise nach
einem derartigen horizontalen Auftrag erfolgendem zweiten Arbeitsgang,
dem sogenannten Schlichten, das senkrecht zum ersten Arbeitsgang erfolgt,
können
die beiden Abschnitte 7, 8, wenn erforderlich, über das
Drehgelenk 6 in Normalposition gebracht werden.
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In den 2 und 3 werden mögliche Einsatzpositionen
der beiden Abschnitte 7,8 des Farbrollbügels 1 im
Deckenbereich gezeigt. Hierbei sind in 2 eine giebelförmig zusammenlaufende Auftragsfläche A und
in 3 eine waagerecht
verlaufende Auftragsfläche
A durch eine Strich-Punkt-Linie angedeutet. In beiden Fällen kann
der Winkel μ über ein
Verschwenken des ersten Abschnittes 7 bezüglich des
zweiten Abschnittes 8 so eingestellt werden, dass ein unter
der Auftragsfläche
A stehender Benutzer so seitlich beabstandet zur aktuellen Auftragsfläche stehen
kann, dass er von heruntertropfender Farbe nicht getroffen werden
kann. Zur Verdeutlichung ist hierbei in 3 eine in das freie Ende des Handgriffes 4 eingreifende
Verlängerung 15 mit
gestrichelter Linie angedeutet. Desgleichen, wie in 1 wird in 2 wiedergegeben,
kann die Farbwalze 2 mit ihrem freien Ende in die Giebelkante
hineinragen, um diese vollständig
mit Farbe zu beaufschlagen.
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In 4 zeigt
eine stärkere
Verschwenkung des ersten Abschnittes 7 gegenüber dem
zweiten Abschnitt 8 bezüglich
der Normalposition. Hierbei ist die Farbwalze 2 in einer
horizontalen Position gehalten, so dass hierdurch nach oben weisende
Flächen
eines Simses, einer Kante oder dergleichen bequem bis in eine Raumesecke
hinein mit Farbe beaufschlagt werden können, wobei die volle Länge der Farbwalze
2 zum Farbauftrag genutzt werden kann.
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Da die Aufnahme 3 bzw. die
Farbwalze 2 ähnlich
wie in 4 in 1 seitlich beabstandet zum
Handgriff angeordnet ist, kann der in 1 gezeigte
Farbrollbügel 1 auch
besonders gut zum Auftragen von Innenseitenflächen einer Raumesöffnung, wie
z. B. der Laibung eines Fensters oder einer Tür, oder den Innenseitenflächen eines
Möbelstücks, wie z.
B. eines Schrankes, eingesetzt werden.
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In 5 ist
der erste Abschnitt 7 gegenüber dem zweiten Abschnitt 8 im
Drehgelenk 6 gegenüber dem
zweiten Abschnitt 8 um 180 Grad gewendet eingesetzt, so
dass die Aufnahme 3 mit der Farbwalze 2 stärker gegenüber den
in 1 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispielen des Farbrollbügels 1 beabstandet zum
Handgriff 4 durch Drehung im Drehgelenk 6 werden
kann. Ferner zeigt das freie Ende der Aufnahme 3 mit der
Farbwalze 2 in der in 5 gezeigten
Position der beiden Abschnitte 7, 8 in etwa in
Richtung des freien Endes des Handgriffes 4, so dass der
Farbrollbügel 1 hierdurch
beispielsweise besonders gut zum horizontalen Auftragen von Farbe
auf eine Auftragsfläche
A oberhalb einer Türleiste
oder dergleichen eingesetzt werden kann.
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Der in den 1 bis 5 gezeigte
Verbindungsbereich 5 weist eine Ausbildungsform auf, die
in der Normalposition der beiden Abschnitte 7, 8 zueinander
einem herkömmlichen
Farbrollbügel
bis auf die zusätzliche
Anordnung des Drehgelenkes 6 entspricht. Hierdurch soll
zugleich demonstriert werden, dass zur Verwirklichung des erfindungsgemäßen Farbrollbügels 1 das
Drehgelenk 6 an geeigneter Stelle im Verbindungsbereich 5 eines
herkömmlichen Farbrollbügels eingesetzt
werden kann. Selbstverständlich
fallen auch andere Ausbildungsformen des Verbindungsbereiches 5 in
den Bereich der Erfindung, in denen die Gelenkeinrichtung angeordnet
ist und ein Drehgelenk 6 mit mindestens einer Schwenkachse
s aufweist, die senkrecht zur Längsachse
b des Handgriffes 4 und zur Längsachse a der Aufnahme 3 steht.
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In den 6 und 7 wird das Drehgelenk 6 näher erläutert. Hierbei
ist in 6 das Drehgelenk 6 in
einer Aufsicht und als Explosionszeichnung dargestellt. Das Drehgelenk 6 weist
zwei Tellerflächen 9 auf,
die mit dem ersten Abschnitt 7 bzw. mit dem zweiten Abschnitt 8 drehfest
verbunden, im Drehgelenk 6 zueinander zugewandt und aneinander
angrenzend auf der Schwenkachse s angeordnet und durch Anpressmittel
gegeneinander anpressbar sind. Hierbei sind in dieser Ausführungsform
als Anpressmittel eine Schraubverbindung mit einem Handrad 10 gewählt worden,
deren Schraubenachse in der Schwenkachse s verläuft. Das Handrad 10 weist
ein hier nicht weiter dargestelltes Innen gewinde auf, in das eine
Schraube 11 eingreift, die durch mittige Öffnungen 16 in
den Tellerflächen 9 geführt ist.
Das Handrad 10 ist umfänglich
mit einer Riffelung 12 zum besseren Angreifen des Benutzers
an das Handrad 10 versehen.
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Die Ausbildung der Tellerflächen 9 ist
schematisch in 7 gezeigt,
dem die in dem Drehgelenk 6 zueinander gewandten Tellerflächen 9 aufgeklappt und
dem Betrachter hinzugewandt dargestellt sind. Beide Tellerflächen 9 weisen
Erhebungen 13, 14 auf, die mit Zusammenführen in
der in 6 gezeigten Weise
der beiden Tellerflächen 9 zur
Arretierung der beiden Tellerflächen 9 in
einer bestimmter Winkelposition ineinander greifen. Hierbei sind
die zweite Erhebungen 14 der in 7 oben dargestellte Tellerfläche 9 als
umfänglicher
Innenzahnkranz ausgebildet, in die die ersten Erhebungen 13 der
in 7 unten dargestellte
Tellerfläche 9 erste
Erhebungen in Form von gleichschenkligen, prismatischen Dreiecksformen
eingreifen. Die untere Tellerfläche 9 weist
zudem zwei umfänglich
und konzentrisch zueinander angeordnete sowie sich axial erstreckende
Vorsprünge 17 auf,
die ausgebildet sind, um umfänglich
zur Führung
und axialen Ausrichtung der beiden Tellerflächen 9 zueinander
umfänglich
an der oberen Tellerfläche 9 anzuliegen.
Hierdurch sind die beiden Tellerflächen 9 in bestimmten,
durch die Ausbildung der Dreiecksformen und des Innenzahnkranzes
vorgegebenen Abstufungen zueinander positionierbar und arretierbar.
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- 1
- Farbrollbügel
- 2
- Farbwalze
- 3
- Aufnahme
- 4
- Handgriff
- 5
- Verbindungsbereich
- 6
- Drehgelenk
- 7
- erster
Abschnitt
- 8
- zweiter
Abschnitt
- 9
- Tellerfläche
- 10
- Handrad
- 11
- Schraube
- 12
- Riffelung
- 13
- erste
Erhebung
- 14
- zweite
Erhebung
- 15
- Verlängerung
- 16
- Öffnung
- 17
- Vorsprung
- A
- Auftragsfläche
- a
- Längsachse
- b
- Längsachse
- s
- Schwenkachse
- R
- Richtung