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DE202004004541U1 - Sessel mit Aufstehhilfe - Google Patents

Sessel mit Aufstehhilfe Download PDF

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DE202004004541U1
DE202004004541U1 DE200420004541 DE202004004541U DE202004004541U1 DE 202004004541 U1 DE202004004541 U1 DE 202004004541U1 DE 200420004541 DE200420004541 DE 200420004541 DE 202004004541 U DE202004004541 U DE 202004004541U DE 202004004541 U1 DE202004004541 U1 DE 202004004541U1
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armchair
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Ferdinand Lusch GmbH and Co KG
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Ferdinand Lusch GmbH and Co KG
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G5/00Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs
    • A61G5/10Parts, details or accessories
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Sessel mit Aufstehhilfe, mit einem eine Rückenlehne (3), ein motorisch verstellbares Sitzteil (2) und Seitenwangen (4) aufweisenden Möbelkörper (1), der mittels eines Aufstellbeschlages (7) an einem Grundrahmen (5) angeschlossen ist und durch einen am Grundrahmen (5) einerseits und am Aufstellbeschlag (7) andererseits befestigten Antriebsmotor (6) im Sinne einer Aufstehhilfe anheb- und verschwenkbar ist, wobei der Aufstellbeschlag (7) mit einem zweiarmigen Hebel (8) versehen ist, der um eine mit dem Antriebsmotor (6) gemeinsame Achse (9) schwenkbar ist und der an einem Ende gegenüber den Seitenwangen (4) ortsfest, jedoch drehbar gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Getriebe (12) vorgesehen ist, das schwenkbar an der Seitenwange (4), am Sitzteil (2) und am anderen Ende des zweiarmigen Hebels (8) angeschlossen ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Sessel mit Aufstehhilfe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Derartige Sessel sind hinlänglich bekannt. Zur Veränderung der Sitztiefe, um beispielsweise individuellen Sitzbedürfnissen gerecht zu werden, oder um die Sitzverhältnisse an unterschiedliche Körpergrößen anzupassen, kann das Sitzteil durch einen motorischen Antrieb in einer sozusagen parallelen Verschiebung nach vorne und oben unterschiedlich positioniert werden.
  • Des weiteren ist ein Antriebsmotor vorgesehen, mit dem der zwei Seitenwangen, das Sitzteil und eine Rückenlehne umfassende Möbelkörper insgesamt von einer bodenseitigen Position angehoben und nach vorne verschwenkt werden kann, so dass älteren oder behinderten Personen ein Aufstehen aus dem Sessel erleichtert wird.
  • In jedem Fall sind für beide beschriebenen Funktionen jeweils separate Antriebmotoren erforderlich, die nur durch einen relativ hohen fertigungstechnischen Auf wand zu realisieren sind. Naturgemäß ist dies mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, die einer wirtschaftlichen Herstellung des Sessels entgegen stehen.
  • Darüber hinaus stellt jeder zusätzliche Antriebsmotor eine Schwachstelle hinsichtlich einer optimierten Standzeit dar, da naturgemäß Antriebsmotoren störanfälliger sind als dies bei rein mechanischen Antrieben der Fall ist.
  • Des weiteren ist jeder Antrieb nur über einen eigenen Handschalter schaltbar, der jeweils getrennt vom anderen zu bedienen ist. Eine solche Mehrzahl von Schaltern erfordert eine entsprechend umständliche Bedienung, zumal entweder eine Verwechslungsgefahr besteht, wenn gleichgeartete Schalter verwendet werden, oder diese Schalter, zur Unterscheidung, besonders gekennzeichnet werden müssen, was sich ebenfalls kostensteigernd auswirkt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Sessel der gattungsgemäßen Art so weiter zu entwickeln, dass er einfacher und kostengünstiger herstellbar und seine Störanfälligkeit verringert und damit die Standzeit erhöht wird.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Sessel gelöst, der die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
  • Durch diese konstruktive Ausgestaltung kann auf den Einsatz eines zweiten Motors zur Verstellung der Höhe und Tiefe des Sitzteiles verzichtet werden. Dabei zeichnet sich die neue konstruktive Lösung vor allem dadurch aus, dass sie mit geringem Aufwand zu realisieren ist, bei gegenüber dem Stand der Technik gleicher Funktionsfähigkeit.
  • So sind, wie nach einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung vorgesehen, lediglich drei Getriebeteile erforderlich und zwar ein am Ende des zweiarmigen Hebels angelenktes Koppelglied, das mit einem drehbar an der Seitenwange angeschlossenen Winkelhebel verbunden ist und einer Lenkerstange, die schwenkbar das andere Ende des Winkelhebels trägt und andererseits im vorderen Randbereich an der Unterseite des Sitzteiles gelenkig befestigt ist.
  • Dabei wird der Antriebsmotor, der bislang ausschließlich für die Anhebung des Möbelkörpers als Aufstehhilfe zum Einsatz kommt, genutzt, um das Sitzteil in der genannten Art und Weise zu verstellen, wobei die Bewegungsabläufe unabhängig voneinander sind, das heißt, die Sitzteilverstellung erfolgt, ohne gleichzeitige Anhebung des gesamten Möbelkörpers.
  • Während zum Anheben des Möbelkörpers in eine Position als Aufstehhilfe aus einer abgesenkten Grundstellung heraus die Spindel des Motors ausgefahren wird, wird bei der Sitzteilverstellung die Spindel eingefahren und das Getriebe entsprechend betätigt.
  • Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, das Sitzteil mit Führungsbügeln zu versehen, die mit gegenüber den Seitenwangen ortsfesten Führungslagern korrespondieren, wodurch zum einen ein exakter Bewegungsablauf beim Verstellen des Sitzteiles gewährleistet ist und zum anderen eine Abstützung des Sitzteiles erfolgt, die das Sitzteil bei Belastung, also bei Aufnahme eines Benutzers, in der vorgegebenen Position hält.
  • In Kombination mit dem Getriebe wird also ein Bewegungsablauf des Sitzteiles mit nur einem Antriebsmotor ermöglicht, was nicht nur Herstellungsvorteile mit sich bringt, sondern auch Vorteile bezüglich der Handhabung. In diesem Fall nämlich reicht ein Handschalter aus, um die getrennten Bewegungen beim Aufrichten des Möbelkörpers und beim Verstellen des Sitzteiles auszuführen, wo hingegen, wie zum Stand der Technik beschrieben, bislang zwei Handschalter erforderlich waren, mit denen jeder Antrieb separat steuerbar war.
  • Aus naheliegenden Gründen ergibt sich daher durch die Erfindung ein verbesserter Bedienkomfort. Erwähnenswert ist auch, dass die rein mechanischen Teile zur Bewegung des Sitzteiles um ein vielfaches robuster sind als ein Antriebsmotor. Mit der Folge, dass die Standzeit des Sessels insgesamt verbessert wird. Dies trifft gleichermaßen auf eine nunmehr verminderte Störanfälligkeit des Gesamtsystems zu, da durch den Verzicht auf einen zweiten Motor eine potentielle Störquelle entfällt, ohne Einschränkung der Benutzungsfähigkeit beziehungsweise der Handhabung.
  • Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Ein Ausführungbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 13 jeweils verschiedene Gebrauchpositionen des erfindungsgemäßen Sessels, dargestellt in einer geschnittenen Seitenansicht.
  • In den Figuren ist ein Sessel mit Aufstehhilfe dargestellt, mit einem Möbelkörper 1, der ein Sitzteil 2, eine Rückenlehne 3 sowie zwei sich gegenüberliegende, den Möbelkörper 1 seitlich begrenzende Seitenwangen 4 umfasst. Das Sitzteil 2 ist gegenüber der Aufstellfläche und einem darauf aufliegenden Grundrahmen 5 in seiner Höhe und gegenüber der Rückenlehne 3 in seiner Tiefe verstellbar, während der Möbelkörper 1 insgesamt mittels eines Antriebsmotors 6 als Aufstehhilfe anheb- und nach vorne hin kippbar ist, wie dies in der 2 dargestellt ist.
  • Der Aufstellbeschlag 7 ist mit einem zweiarmigen Hebel 8 versehen, der um eine mit dem Antriebsmotor 6 gemeinsamer Achse 9 schwenkbar ist und der an einem Ende gegenüber den Seitenwangen 4 ortsfest jedoch drehbar gehalten ist, wozu er an einem quer verlaufenden, mit den Seitenwangen 4 verbundenen Rahmenholm 10 angeschlossen ist.
  • In der 1 ist der Sessel in einer „normalen" Sitzposition gezeigt, in der das Sitzteil 2 teilweise unter die Polsterung der Rückenlehne 3 geschoben ist.
  • Bei Betätigung des Antriebsmotors 6 wird dessen Spindel ausgefahren und der gesamte Möbelkörper 1 angehoben und nach vorne gekippt, wobei zur Abstützung am Grundrahmen 5 einerseits und am Rahmenholm 10 andererseits ein Lenkerhebel 11 angeschlossen ist, der Bestandteil des Aufstellbeschlages ist.
  • Um das Sitzteil gegenüber dem Grundrahmen 5 anzuheben und gegenüber der Rückenlehne 3 in der Tiefe zu vergrößern, ist mit dem Aufstellbeschlag 7 ein Getriebe 12 verbunden, das drehbar am Möbelkörper 1, am Sitzteil 2 und am anderen, dem Rahmenholm 10 abgewandten Ende des zweiarmigen Hebels 8 angeschlossen ist.
  • Dabei besteht das Getriebe 12 aus einem um eine Schwenkachse 18 mit dem zweiarmigen Hebel 8 verbundenen Koppelglied 13, einem daran mittels eines Schwenkbolzens 19 drehbar befestigten Winkelhebel 14, der überdies drehbar, jedoch ortsfest mit Hilfe eines Drehlagers 22 an der Seitenwange 4 befestigt ist, und einer sich am Winkelhebel 14 in einem abgekröpften Bereich über eine Gelenkachse 16 anschließenden Lenkerstange 15, die andererseits an einem Schwenklager 17 an der Unterseite des Sitzteiles 2 im vorderen Randbereich angeschlossen ist.
  • Um das Sitzteil 2 in diese verbreiterte und angehobene Position zu bringen, wird der Antriebsmotor 6 bzw. dessen Spindel gegenüber der in der 1 gezeigten Stellung noch weiter eingefahren, unter Zug am zweiarmigen Hebel 8 im Bereich der Achse 9. Dadurch wird die Lenkerstange 15 gleichzeitig nach vorne und oben gedrückt unter Mitnahme des Sitzteiles 2, das im übrigen an der Unterseite abständig zueinander angeordnete Führungsbügel 20 aufweist, die in ihrer Umrisskontur keilförmig ausgebildet sind und mit einer zur Vorderkante des Sitzteiles 2 hin ansteigenden Strebe jeweils in einem Führungslager 21 gehalten sind, das fest mit der Seitenwange 4 verbunden ist. Durch die Führung der Führungsbügel 20 in den zugeordneten Führungslagern 21 wird beim Vorschieben und vorderen Abheben des Sitzteiles 2 dies in seiner Gesamtheit gleichmäßig mit angehoben bis in eine Endposition, wie sie in der 3 erkennbar ist.
  • Zum Absenken und Zurückverfahren des Sitzteiles 2 in eine Stellung entsprechend der 1 erfolgt ein Vorschieben der Spindel des Antriebsmotors 6 mit der Folge, dass das Getriebe 12 beziehungsweise dessen Bauteile entsprechend verschwenkt werden. Bei einem weiteren Betätigen des Antriebsmotors 6 und einem weiteren Ausfahren der Spindel erfolgt ein Anheben des Möbelkörpers 1 in die in der 2 gezeigte Aufstehposition.
  • 1
    Möbelkörper
    2
    Sitzteil
    3
    Rückenlehne
    4
    Seitenwange
    5
    Grundrahmen
    6
    Antriebsmotor
    7
    Aufstellbeschlag
    8
    Zweiarmiger Hebel
    9
    Achse
    10
    Rahmenholm
    11
    Lenkerhebel
    12
    Getriebe
    13
    Koppelglied
    14
    Winkelhebel
    15
    Lenkerstange
    16
    Gelenkachse
    17
    Schwenklager
    18
    Schwenkachse
    19
    Schwenkbolzen
    20
    Führungsbügel
    21
    Führungslager
    22
    Drehlager

Claims (8)

  1. Sessel mit Aufstehhilfe, mit einem eine Rückenlehne (3), ein motorisch verstellbares Sitzteil (2) und Seitenwangen (4) aufweisenden Möbelkörper (1), der mittels eines Aufstellbeschlages (7) an einem Grundrahmen (5) angeschlossen ist und durch einen am Grundrahmen (5) einerseits und am Aufstellbeschlag (7) andererseits befestigten Antriebsmotor (6) im Sinne einer Aufstehhilfe anheb- und verschwenkbar ist, wobei der Aufstellbeschlag (7) mit einem zweiarmigen Hebel (8) versehen ist, der um eine mit dem Antriebsmotor (6) gemeinsame Achse (9) schwenkbar ist und der an einem Ende gegenüber den Seitenwangen (4) ortsfest, jedoch drehbar gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Getriebe (12) vorgesehen ist, das schwenkbar an der Seitenwange (4), am Sitzteil (2) und am anderen Ende des zweiarmigen Hebels (8) angeschlossen ist.
  2. Sessel nach Anspruch (1), dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe (12) ein am zweiarmigen Hebel (8) angelenktes Koppelglied (13), einen drehbar an der Seitenwange (4) angeschlossenen Winkelhebel (14) sowie eine Lenkerstange (15) aufweist, wobei das Koppelglied (13) andererseits mit dem Winkelhebel (14) verbunden ist, der an seinem anderen Ende die schwenkbare Lenkerstange (15) trägt, die im vorderen Randbereich an der Unterseite des Sitzteiles (2) gelenkig befestigt ist.
  3. Sessel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Koppelstange (15) über ein Schwenklager (17) am Sitzteil (2) angeschlossen ist.
  4. Sessel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Sitzteil (2) abständig zueinander angeordnet gleich ausgebildete Führungsbügel (20) angeschlossen sind, die mit an den Seitenwangen (4) befestigten Führungslagern (21) korrespondieren.
  5. Sessel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbügel (20) keilförmig ausgebildet und gleichsinnig angeordnet sind.
  6. Sessel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine mit dem zugeordneten Führungslager (21) korrespondierende Strebe des Führungsbügels (20) zur Vorderkante des Sitzteiles (2) ansteigend verläuft.
  7. Sessel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbügel (20) an der Unterseite des Sitzteiles (2) angeordnet sind.
  8. Sessel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im vorderen und im hinteren Randbereich des Sitzteiles (2) Führungsbügel (20) angeordnet sind.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102021124766A1 (de) 2021-09-24 2023-03-30 himolla Polstermöbel GmbH Sitzmöbel mit aufstehhilfe

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102021124766A1 (de) 2021-09-24 2023-03-30 himolla Polstermöbel GmbH Sitzmöbel mit aufstehhilfe
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