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Die vorliegende Erfindung betrifft
einen Sessel mit Aufstehhilfe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Derartige Sessel sind hinlänglich bekannt. Zur
Veränderung
der Sitztiefe, um beispielsweise individuellen Sitzbedürfnissen
gerecht zu werden, oder um die Sitzverhältnisse an unterschiedliche
Körpergrößen anzupassen,
kann das Sitzteil durch einen motorischen Antrieb in einer sozusagen
parallelen Verschiebung nach vorne und oben unterschiedlich positioniert
werden.
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Des weiteren ist ein Antriebsmotor
vorgesehen, mit dem der zwei Seitenwangen, das Sitzteil und eine
Rückenlehne
umfassende Möbelkörper insgesamt
von einer bodenseitigen Position angehoben und nach vorne verschwenkt
werden kann, so dass älteren
oder behinderten Personen ein Aufstehen aus dem Sessel erleichtert
wird.
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In jedem Fall sind für beide
beschriebenen Funktionen jeweils separate Antriebmotoren erforderlich,
die nur durch einen relativ hohen fertigungstechnischen Auf wand
zu realisieren sind. Naturgemäß ist dies
mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, die einer wirtschaftlichen
Herstellung des Sessels entgegen stehen.
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Darüber hinaus stellt jeder zusätzliche
Antriebsmotor eine Schwachstelle hinsichtlich einer optimierten
Standzeit dar, da naturgemäß Antriebsmotoren
störanfälliger sind
als dies bei rein mechanischen Antrieben der Fall ist.
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Des weiteren ist jeder Antrieb nur über einen eigenen
Handschalter schaltbar, der jeweils getrennt vom anderen zu bedienen
ist. Eine solche Mehrzahl von Schaltern erfordert eine entsprechend
umständliche
Bedienung, zumal entweder eine Verwechslungsgefahr besteht, wenn
gleichgeartete Schalter verwendet werden, oder diese Schalter, zur
Unterscheidung, besonders gekennzeichnet werden müssen, was
sich ebenfalls kostensteigernd auswirkt.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
die Aufgabe zugrunde, einen Sessel der gattungsgemäßen Art
so weiter zu entwickeln, dass er einfacher und kostengünstiger
herstellbar und seine Störanfälligkeit
verringert und damit die Standzeit erhöht wird.
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Diese Aufgabe wird durch einen Sessel
gelöst,
der die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
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Durch diese konstruktive Ausgestaltung kann
auf den Einsatz eines zweiten Motors zur Verstellung der Höhe und Tiefe
des Sitzteiles verzichtet werden. Dabei zeichnet sich die neue konstruktive Lösung vor
allem dadurch aus, dass sie mit geringem Aufwand zu realisieren
ist, bei gegenüber
dem Stand der Technik gleicher Funktionsfähigkeit.
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So sind, wie nach einer bevorzugten
Ausbildung der Erfindung vorgesehen, lediglich drei Getriebeteile
erforderlich und zwar ein am Ende des zweiarmigen Hebels angelenktes
Koppelglied, das mit einem drehbar an der Seitenwange angeschlossenen Winkelhebel
verbunden ist und einer Lenkerstange, die schwenkbar das andere
Ende des Winkelhebels trägt
und andererseits im vorderen Randbereich an der Unterseite des Sitzteiles
gelenkig befestigt ist.
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Dabei wird der Antriebsmotor, der
bislang ausschließlich
für die
Anhebung des Möbelkörpers als
Aufstehhilfe zum Einsatz kommt, genutzt, um das Sitzteil in der
genannten Art und Weise zu verstellen, wobei die Bewegungsabläufe unabhängig voneinander
sind, das heißt,
die Sitzteilverstellung erfolgt, ohne gleichzeitige Anhebung des
gesamten Möbelkörpers.
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Während
zum Anheben des Möbelkörpers in eine
Position als Aufstehhilfe aus einer abgesenkten Grundstellung heraus
die Spindel des Motors ausgefahren wird, wird bei der Sitzteilverstellung
die Spindel eingefahren und das Getriebe entsprechend betätigt.
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Nach einem weiteren Gedanken der
Erfindung ist vorgesehen, das Sitzteil mit Führungsbügeln zu versehen, die mit gegenüber den
Seitenwangen ortsfesten Führungslagern
korrespondieren, wodurch zum einen ein exakter Bewegungsablauf beim Verstellen
des Sitzteiles gewährleistet
ist und zum anderen eine Abstützung
des Sitzteiles erfolgt, die das Sitzteil bei Belastung, also bei
Aufnahme eines Benutzers, in der vorgegebenen Position hält.
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In Kombination mit dem Getriebe wird
also ein Bewegungsablauf des Sitzteiles mit nur einem Antriebsmotor
ermöglicht,
was nicht nur Herstellungsvorteile mit sich bringt, sondern auch
Vorteile bezüglich
der Handhabung. In diesem Fall nämlich reicht
ein Handschalter aus, um die getrennten Bewegungen beim Aufrichten
des Möbelkörpers und beim
Verstellen des Sitzteiles auszuführen,
wo hingegen, wie zum Stand der Technik beschrieben, bislang zwei
Handschalter erforderlich waren, mit denen jeder Antrieb separat
steuerbar war.
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Aus naheliegenden Gründen ergibt
sich daher durch die Erfindung ein verbesserter Bedienkomfort. Erwähnenswert
ist auch, dass die rein mechanischen Teile zur Bewegung des Sitzteiles
um ein vielfaches robuster sind als ein Antriebsmotor. Mit der Folge,
dass die Standzeit des Sessels insgesamt verbessert wird. Dies trifft
gleichermaßen
auf eine nunmehr verminderte Störanfälligkeit
des Gesamtsystems zu, da durch den Verzicht auf einen zweiten Motor
eine potentielle Störquelle
entfällt,
ohne Einschränkung
der Benutzungsfähigkeit
beziehungsweise der Handhabung.
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Weitere vorteilhafte Ausbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Ein Ausführungbeispiel der Erfindung
wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
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Es zeigen:
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1–3 jeweils verschiedene Gebrauchpositionen
des erfindungsgemäßen Sessels,
dargestellt in einer geschnittenen Seitenansicht.
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In den Figuren ist ein Sessel mit
Aufstehhilfe dargestellt, mit einem Möbelkörper 1, der ein Sitzteil 2,
eine Rückenlehne 3 sowie
zwei sich gegenüberliegende,
den Möbelkörper 1 seitlich
begrenzende Seitenwangen 4 umfasst. Das Sitzteil 2 ist
gegenüber der
Aufstellfläche
und einem darauf aufliegenden Grundrahmen 5 in seiner Höhe und gegenüber der Rückenlehne 3 in
seiner Tiefe verstellbar, während der
Möbelkörper 1 insgesamt
mittels eines Antriebsmotors 6 als Aufstehhilfe anheb-
und nach vorne hin kippbar ist, wie dies in der 2 dargestellt ist.
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Der Aufstellbeschlag 7 ist
mit einem zweiarmigen Hebel 8 versehen, der um eine mit
dem Antriebsmotor 6 gemeinsamer Achse 9 schwenkbar
ist und der an einem Ende gegenüber
den Seitenwangen 4 ortsfest jedoch drehbar gehalten ist,
wozu er an einem quer verlaufenden, mit den Seitenwangen 4 verbundenen
Rahmenholm 10 angeschlossen ist.
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In der 1 ist
der Sessel in einer „normalen" Sitzposition gezeigt,
in der das Sitzteil 2 teilweise unter die Polsterung der
Rückenlehne 3 geschoben ist.
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Bei Betätigung des Antriebsmotors 6 wird dessen
Spindel ausgefahren und der gesamte Möbelkörper 1 angehoben und
nach vorne gekippt, wobei zur Abstützung am Grundrahmen 5 einerseits
und am Rahmenholm 10 andererseits ein Lenkerhebel 11 angeschlossen
ist, der Bestandteil des Aufstellbeschlages ist.
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Um das Sitzteil gegenüber dem
Grundrahmen 5 anzuheben und gegenüber der Rückenlehne 3 in der
Tiefe zu vergrößern, ist
mit dem Aufstellbeschlag 7 ein Getriebe 12 verbunden,
das drehbar am Möbelkörper 1,
am Sitzteil 2 und am anderen, dem Rahmenholm 10 abgewandten
Ende des zweiarmigen Hebels 8 angeschlossen ist.
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Dabei besteht das Getriebe 12 aus
einem um eine Schwenkachse 18 mit dem zweiarmigen Hebel 8 verbundenen
Koppelglied 13, einem daran mittels eines Schwenkbolzens 19 drehbar
befestigten Winkelhebel 14, der überdies drehbar, jedoch ortsfest
mit Hilfe eines Drehlagers 22 an der Seitenwange 4 befestigt
ist, und einer sich am Winkelhebel 14 in einem abgekröpften Bereich über eine
Gelenkachse 16 anschließenden Lenkerstange 15,
die andererseits an einem Schwenklager 17 an der Unterseite
des Sitzteiles 2 im vorderen Randbereich angeschlossen
ist.
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Um das Sitzteil 2 in diese
verbreiterte und angehobene Position zu bringen, wird der Antriebsmotor 6 bzw.
dessen Spindel gegenüber
der in der 1 gezeigten
Stellung noch weiter eingefahren, unter Zug am zweiarmigen Hebel 8 im
Bereich der Achse 9. Dadurch wird die Lenkerstange 15 gleichzeitig
nach vorne und oben gedrückt
unter Mitnahme des Sitzteiles 2, das im übrigen an
der Unterseite abständig
zueinander angeordnete Führungsbügel 20 aufweist,
die in ihrer Umrisskontur keilförmig
ausgebildet sind und mit einer zur Vorderkante des Sitzteiles 2 hin
ansteigenden Strebe jeweils in einem Führungslager 21 gehalten
sind, das fest mit der Seitenwange 4 verbunden ist. Durch
die Führung
der Führungsbügel 20 in
den zugeordneten Führungslagern 21 wird
beim Vorschieben und vorderen Abheben des Sitzteiles 2 dies
in seiner Gesamtheit gleichmäßig mit
angehoben bis in eine Endposition, wie sie in der 3 erkennbar ist.
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Zum Absenken und Zurückverfahren
des Sitzteiles 2 in eine Stellung entsprechend der 1 erfolgt ein Vorschieben
der Spindel des Antriebsmotors 6 mit der Folge, dass das
Getriebe 12 beziehungsweise dessen Bauteile entsprechend
verschwenkt werden. Bei einem weiteren Betätigen des Antriebsmotors 6 und
einem weiteren Ausfahren der Spindel erfolgt ein Anheben des Möbelkörpers 1 in die
in der 2 gezeigte Aufstehposition.
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- 1
- Möbelkörper
- 2
- Sitzteil
- 3
- Rückenlehne
- 4
- Seitenwange
- 5
- Grundrahmen
- 6
- Antriebsmotor
- 7
- Aufstellbeschlag
- 8
- Zweiarmiger
Hebel
- 9
- Achse
- 10
- Rahmenholm
- 11
- Lenkerhebel
- 12
- Getriebe
- 13
- Koppelglied
- 14
- Winkelhebel
- 15
- Lenkerstange
- 16
- Gelenkachse
- 17
- Schwenklager
- 18
- Schwenkachse
- 19
- Schwenkbolzen
- 20
- Führungsbügel
- 21
- Führungslager
- 22
- Drehlager