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Die
Erfindung betrifft eine verwandelbare leuchtende Schaupackung, die
dafür ausgelegt
ist, ein oder mehrere Objekt(e) oder ein Bild (es kann sich um die
Reproduktion derartiger Objekte handeln) zur Geltung zu bringen.
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Es
sind bereits Schaupackungen bekannt, die einen Sockel, der dafür bestimmt
ist, ein oder mehrere Objekt(e) aufzunehmen, und Lichtquellen umfassen,
wobei die Lichtquellen so gegenüber
diesem Sockel angeordnet sind, dass sie dieses oder diese Objekt(e)
zur Geltung bringen. Ein solcher Sockel ist in bestimmten Fällen in
einer im Vergleich zu ihrer Umgebung hell ausgeleuchteten Nische
angeordnet, so dass er den Blick auf sich zieht, wodurch folglich
das, was auf dem Sockel angeordnet ist, besser zur Geltung gebracht
wird.
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Außerdem sind
Leuchttafeln bekannt, die eine lichtdurchlässige Wand aufweisen, die ein
oder mehrere Objekt(e) (oder irgendein anderes Bild, wie beispielsweise
ein Porträt
oder eine Landschaft) sichtbar macht. Hinter dieser Tafel ist wenigstens eine
Lichtquelle angeordnet.
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Es
könnte
daran gedacht werden, derartige Vorrichtungen zu kombinieren, so
dass eine Wand, beispielsweise eine Mauer eines Geschäfts, verkleidet
wird. Es ist nämlich
möglich,
gemäß der gewählten Geometrie
Nischen anzuordnen, die mit ihren jeweiligen Beleuchtungen versehen
sind, und zwischen den Nischen Leuchttafeln, die Bilder von ihrer Rückseite
aus ausleuchten. Jedoch bedeutet, wenn das Arrangement dieser Vorrichtungen
erst einmal montiert ist, jede Veränderung dieses Arrangements eine
vollständige
Demontage der Nischen und Tafeln, einschließlich ihrer spezifischen elektrischen Verbindungen.
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Es
muss festgehalten werden, dass die leuchtenden Schaupackungen im
Allgemeinen, um die gewünschte
Lichtleistung zu erzeugen, voluminöse Lichtquellen mit einem hohen
Verbrauch umfassen, was folglich zu einer starken Wärmeentwicklung führt, die
auf die Dauer zu einer Beschädigung
des zur Geltung zu bringenden Bildes oder Produkts führen kann.
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Eine
Schaupackung, die einen Sockel und Kaltlichtquellen umfasst, ist
aus
DE 4 119 975 A bekannt.
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Die
Erfindung hat eine verwandelbare leuchtende Schaupackung zum Gegenstand,
die nach Belieben, ohne komplizierte Demontage als Leuchttafel dienen
kann, wobei sie ein Bild zur Geltung bringt, oder als Präsentationsnische
für ein
oder mehrere Objekt(e) dienen kann, wobei diese Schaupackung eine
Beleuchtung ermöglicht,
die ausreicht, um das Bild oder das Produkt zur Geltung zu bringen,
ohne deswegen eine Erwärmung
zu verursachen, die im Stande ist, dieses Bild oder dieses Produkt
zu zerstören.
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Zu
diesem Zweck schafft die Erfindung eine verwandelbare leuchtende
Schaupackung, die umfasst:
- – einen Behälter, der eine vordere Öffnung aufweist,
die wenigstens auf einem Teil ihres Umfangs von einer Einfassung
umgeben ist,
- – eine
abnehmbare vordere Tafel, die eine transparente Wand aufweist,
- – einen
Träger,
der so beschaffen ist, dass er als Präsentationssockel für wenigstens
ein Objekt, das in dem Behälter
angeordnet werden soll, dient,
- – mehrere
hintere Kaltlichtquellen, die an der Rückwand des Behälters angeordnet
sind,
- – mehrere
vordere Kaltlichtquellen, die innerhalb des Behälters in der Nähe der Einfassung
angeordnet sind, und
- – eine
Versorgungsschaltung, die mit den mehreren hinteren Lichtquellen
und mit den mehreren vorderen Lichtquellen verbunden ist.
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Eine
derartige Schaupackung ist in dem Sinne verwandelbar, als sie zwei
mögliche
Konfigurationen aufweist, je nachdem, ob die abnehmbare vordere
Tafel am Ort ihrer Verwendung ist oder nicht (wenn diese Tafel die Öffnung verschließt, kann
der Träger am
Ort seiner Verwendung verbleiben, im Allgemeinen ist es jedoch vorzuziehen,
ihn zu entfernen, um eine direkte Beleuchtung der lichtdurchlässigen Wand
durch die mehreren hinteren Quellen zu ermöglichen).
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Die
vorderen und hinteren Lichtquellen sind Kaltlichtquellen, wodurch
keine merkliche Erwärmung
hervorgerufen wird. Es ist folglich möglich, genauso viele Quellen
zu gebrauchen, wie gewünscht sind
(selbstverständlich
unter Berücksichtigung
des verfügbaren
Platzes), ohne befürchten
zu müssen, dass
die lichtdurchlässige
Wand oder das ausgestellte Produkt beschädigt wird.
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Es
ist nachzuvollziehen, dass es insbesondere möglich ist, eine Wand, beispielsweise
eine Mauer eines Geschäfts,
mit einem Gitter derartiger Schaupackungen, ungeachtet ihrer zukünftigen
Verwendung, zu versehen (wobei die entsprechenden Stromanschlüsse vorgenommen
werden) und anschließend
jede in die angestrebte Konfiguration entsprechend dem gewünschten
Erscheinungsbild der Gesamtheit zu bringen. Wenn es sich in der
Folge als notwendig erweisen sollte, dieses Gesamterscheinungsbild
zu verändern,
genügt
es, die Konfiguration bestimmter Schaupackungen zu verändern, wobei die
einen, die anfangs als Leuchttafeln konfiguriert waren, in Nischen
verwandelt werden, und andere, die anfangs als Nischen konfiguriert
waren, in Leuchttafeln verwandelt werden und wieder andere, die
anfangs als Nischen oder Leuchttafeln konfiguriert waren, unverändert bleiben.
Es verdient Beachtung, dass auf Grund der verwandelbaren Art dieser Schaupackungen
diese Veränderung
des Gesamterscheinungsbildes nur wenige Handgriffe erfordert (Einsetzen
der vorderen Tafeln (oder Entfernen dieser) und Einsetzen (oder
Entfernen) der Sockel)), insbesondere ohne Behälter und ihre Stromanschlüsse zu demontieren.
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Obwohl
die Schaupackung der Erfindung darauf abzielt, zu ermöglichen,
wahlweise ein Bild oder ein Produkt zur Geltung zu bringen, ist
klar, dass bestimmte der oben angeführten Schaupackungen je nach
Wunsch eine einfarbige Wand, d.h. in einem einheitlichen Farbton,
weiß oder
farbig, aufweisen können,
was Bildern eines ganz bestimmten Typs entspricht.
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Vorzugsweise
sind die Kaltlichtquellen Elektrolumineszenzdioden, wovon bekanntermaßen einige
Leistungen aufweisen, die mit Beleuchtungsfunktionen vereinbar sind.
Aufgrund ihrer kleinen Abmessungen und ihrer geringen Leistungsaufnahme
sind sie sehr einfach einzusetzen.
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Vorteilhafterweise
lässt die
Schaupackung mehrere Beleuchtungsbetriebsarten zu, d.h. dass die Versorgungsschaltung
wenigstens zwei Betriebsarten besitzt, die unterschiedlichen Anregungsbetriebsarten
der mehreren vorderen Lichtquellen und der mehreren hinteren Lichtquellen
entsprechen. Es ist klar, dass nämlich
gewünscht
sein kann, wenn die Tafel am Ort ihrer Verwendung ist, der hinteren
Beleuchtung den Vorzug zu geben, während dann, wenn es sich darum
handelt, ein Produkt zur Geltung zu bringen, dieser Vorzug der vorderen
Beleuchtung zukommen kann, wobei die hintere Beleuchtung fortbestehen
kann, beispielsweise um einen Haloeffekt hervorzurufen. So ist beispielsweise
gemäß der Erfindung
in einer ersten Betriebsart wenigstens ein Teil der mehreren hinteren
Lichtquellen weniger angeregt als in einer zweiten Betriebsart,
während
gleichzeitig in dieser ersten Betriebsart wenigstens ein Teil der mehreren
vorderen Lichtquellen stärker
angeregt ist als in der zweiten Betriebsart.
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Die
mehreren vorderen Quellen sind vorzugsweise aus verschiedenen Gruppen
gebildet, die jeweils mehrere Anregungsbetriebsarten besitzen. Indem
auf die Anregungsbetriebsarten dieser verschiedenen Gruppen separat
eingewirkt wird, kann dann eine große Vielfalt von Beleuchtungseffekten erzielt
werden, die geeignet sind, verschiedene Aspekte des ausgestellten
Produkts zur Geltung zu bringen.
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Vorzugsweise
sind die mehreren hinteren Quellen in einer mittleren Zone der Rückwand des Behälters angeordnet,
wobei sie vorteilhaft in einem wenigstens angenähert periodischen Gitter verteilt sind.
Dies führt
zu einer besonders gleichmäßigen Beleuchtung,
die gut geeignet ist, die lichtdurchlässige Wand der vorderen Tafel
und sogar den Träger von
hinten zu beleuchten.
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Der
Behälter
hat vorzugsweise einen polygonförmigen
(beispielsweise rechteckigen oder sogar quadratischen) Querschnitt,
wodurch sich der Erhalt einer Gesamtheit von aneinander grenzenden Schaupackungen
vereinfacht; in diesem Fall umfasst das Gitter der hinteren Quellen
vorteilhaft Aneinanderreihungen von Lichtquellen, die wenigstens
zu bestimmten der Wände
dieses Behälters
parallel sind, was zu einer schönen
Geometrie des Hintergrundbeleuchtungseffekts führt.
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Was
die vorderen Quellen angeht, so können sie in Gruppen eingeteilt
werden, die eine bestimmte räumliche
Anordnung in Bezug auf den Behälter
aufweisen. So umfassen die mehreren vorderen Quellen vorzugsweise
wenigstens zwei Gruppen von Quellen, die seitlich beiderseits der Öffnung angeordnet sind.
Dies ermöglicht
wahlweise ein Symmetrie, oder im Gegenteil, eine Asymmetrie der
Beleuchtungseffekte rechts und links. Analog umfassen die mehreren
vorderen Quellen vorteilhaft (zusätzlich oder nicht zu den oben
genannten Gruppen rechts und links) wenigstens zwei Gruppen von
Quellen, die an der Unterseite bzw. an der Oberseite des Behälters angeordnet
sind.
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Die
Lichtquellen haben vorzugsweise die gleiche Farbe, wodurch sich
die meisten Beleuchtungsanforderungen erfüllen lassen, wobei die Farbe weiß besonders
gut geeignet ist.
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Was
den Träger
angeht, so umfasst er vorteilhaft eine Rückwand, die eine ausreichende
Oberfläche
besitzt, um die mehreren hinteren Lichtquellen zu verdecken; dies
ermöglicht
einen angenehmen Haloeffekt und ermöglicht, ein diffuses Licht
zu erzielen, wenn diese Rückwand
aus einem durchscheinenden Material ist. Selbstverständlich können unter ästhetischem
Gesichtpunkt andere Wahlen getroffen werden.
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Dieser
Träger
kann auch eine etwas kompliziertere Form haben, damit er das Innenvolumen
des Behälters
besser ausfüllt.
So besitzt er gemäß einer vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung eine Rückwand
und eine vordere Wand, die gegenüber dieser
Rückwand
eine Öffnung
aufweist, wobei diese Rückwand
und diese vordere Wand relativ zueinander so bemessen und angeordnet
sind, dass sie die mehreren hinteren Lichtquellen gemeinsam verdecken.
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Weitere
Gegenstände,
Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung
hervor, die beispielhaft und nicht einschränkend anhand der beigefügten Zeichnung
gegeben ist, worin
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1 eine
schematische Perspektivdarstellung einer verwandelbaren leuchtenden
Schaupackung gemäß der Erfindung
ist,
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2 eine
mehr Einzelheiten zeigende Darstellung dieser Schaupackung (mit
einem Träger
anderer Form) im Schnitt in einer Horizontalebene II-II in 3 ist,
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3 ein
Aufriss gemäß dem Pfeil
III in 2 ist,
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4 eine
Darstellung im Schnitt in einer Vertikalebene IV-IV in 2 ist
und
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5 eine 4 ähnliche
Darstellung mit dem in 1 schematisch dargestellten
Sockel ist.
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1 zeigt
schematisch die Gesamtstruktur einer verwandelbaren leuchtenden
Schaupackung 1 gemäß der Erfindung.
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Diese
Schaupackung umfasst:
- – einen Behälter 2, der eine vordere Öffnung 3 aufweist,
die hier auf ihrem gesamten Umfang von einer Einfassung 4 umgeben
ist,
- – eine
abnehmbare Tafel 5, die eine lichtdurchlässige Wand
(also dafür
ausgelegt, von hinten beleuchtet zu werden) aufweist, die in der
Praxis mit einem Bild geschmückt
ist, beispielsweise einem Photo von zur Geltung zu bringenden Produkten (wobei
es sich aber auch um ein Porträt,
eine Landschaft, Schriftzeichen oder jeden anderen gedruckten oder
nicht gedruckten Bildtyp handeln kann),
- – wenigstens
einen Träger 6,
der so beschaffen ist, dass er als Präsentationssockel für wenigstens
ein Objekt 7, das in dem Behälter vorzugsweise hinter der
vorderen Öffnung
angeordnet werden soll, dient,
- – mehrere
hintere Lichtquellen 8, die an der Rückwand des Behälters angeordnet
sind,
- – mehrere
vordere Lichtquellen 9, die innerhalb des Behälters in
der Nähe
der Einfassung 4 angeordnet sind, und
- – eine
Versorgungsschaltung 10, die mit den mehreren hinteren
Lichtquellen und mit den mehreren vorderen Lichtquellen verbunden
ist.
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Diese
Quellen sind Kaltlichtquellen.
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Diese
Schaupackung besitzt zwei Konfigurationen, je nachdem, ob die vordere
Tafel am Ort ihrer Verwendung ist oder nicht. Wenn diese Tafel am
Ort ihrer Verwendung ist, dann ist vorzugsweise der Träger 6 nicht
eingesetzt, so dass eine direkte Beleuchtung der lichtdurchlässigen Tafel
durch die hinteren Lichtquellen möglich ist (wenn die vorderen
Lichtquellen dann nicht gebraucht werden, können sie ausgeschaltet oder
in eine Konfiguration der Minimalbeleuchtung gebracht werden). Wenn
hingegen die vordere Tafel nicht am Ort ihrer Verwendung ist, wird der
Träger 6 insbesondere
durch die vorderen Lichtquellen beleuchtet, während die hinteren Lichtquellen
in bestimmten Konfigurationen ausgeschaltet sein können. Die
verschiedenen Betriebsarten der Versorgung der vorderen und hinteren
Lichtquellen sind durch die Versorgungsschaltung 10 festgelegt, die
Versorgungsbetriebsarten besitzen kann, die in Abhängigkeit
von der betreffenden Konfiguration vordefiniert sein können (wobei
zwischen diesen mit Hilfe eines Schalters eine Auswahl getroffen
werden kann). In dem betrachteten Beispiel kann ein und dieselbe
Box dazu dienen, die Versorgung mehrerer Behälter zu steuern (vorausgesetzt,
sie sind in der gleichen Betriebskonfiguration (folglich mit oder
ohne vordere Tafel).
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Die
abnehmbare Tafel 5 hat hier eine Oberfläche, die jener der Vorderfläche des
Behälters gleich
ist, so dass sie, wenn sie am Ort ihrer Verwendung ist, die Einfassung 4 verbirgt.
Diese ist jedoch in der Konfiguration ohne Tafel sichtbar und muss
folglich durch Polieren und Farbauftrag oder Lackieren (usw.) behandelt
sein. Diese Einfassung hat in der Praxis geringe Abmessungen verglichen
mit den Abmessungen des Behälters,
beispielsweise mit der Größenordung
seiner Höhe.
Im Grunde genommen besteht die Hauptfunktion dieser Einfassung darin, die
vorderen Lichtquellen wenigstens teilweise zu verbergen. Insofern
als diese Quellen mit einer Neigung ungleich null, bezogen auf die
Wände des
Behälters,
orientiert werden können,
ist es möglich,
sie an einem aufgesetzten Element anzubringen, das seinerseits in
Bezug auf die betrachtete Wand geneigt ist. In diesem Fall (siehe 2 bis 5)
kann die Einfassung dazu dienen, den Bereich dieses aufgesetzten
Elements zu verbergen. Jedoch ist einzusehen, dass es kein Minimum
für die
Abmessungen dieser Einfassung gibt, die folglich im Extremfall einfach
aus dem freien Bereich der betrachteten Behälterwand bestehen kann.
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Der
Behälter
hat hier die Form eines rechteckigen Parallelepipeds, wobei jedoch
auch andere Formen denkbar sind, beispielsweise quadratische, aber
auch allgemeiner polygonförmige
(wie etwa sechseckige, die leicht zu stapeln sind). Es ist keine Bedingung
an diese Form geknüpft,
wenn nicht vorgesehen ist, mehrere Schaupackungen aneinander grenzend
anzuordnen.
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Die
mehreren hinteren Lichtquellen sind vorteilhaft in einer mittleren
Zone der Rückwand
des Behälters
verteilt, beispielsweise in Form eines Gitters mit rechteckigen
oder sogar quadratischen Freiräumen
(vorzugsweise, jedoch nicht notwendig der Form des Querschnitts
des Behälters
parallel zur vorderen Öffnung ähnlich).
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Die
mehreren vorderen Lichtquellen sind vorteilhaft über eine Linie verteilt, die
sich längs
wenigstens eines Teils der Einfassung erstreckt. In dem in 1 schematisch
dargestellten Beispiel gibt es Quellen 9 nicht nur längs der
Seitenkanten, sondern auch längs
der Unter- und Oberkante. In der Praxis sind die vorderen Lichtquellen
ungefähr über die
gesamte Länge
der betrachteten Seite verteilt. In einer nicht gezeigten Variante
können
die vorderen Quellen nur längs
bestimmter dieser Seiten und sogar nur auf einem Teil dieser bestimmten Seiten,
in einem mittleren Teil dieser oder nicht, angeordnet sein. Der Sachverhalt
der Anordnung dieser vorderen Quellen gemäß einem schmalen Streifen kann
auch durch Verteilen von kleineren Quellen in versetzten Reihen erzielt
werden. In einer Variante können
diese vorderen Quellen auch als Anhäufungen in ausgewählten Zonen
des vorderen Teils des Behälters
gruppiert sein.
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Wie
oben angegeben ist, kann es mehrere Versorgungsbetriebsarten der
vorderen und hinteren Lichtquellen geben. So kann es eine Betriebsart
geben, in der nur die hinteren Quellen versorgt werden, wobei diese
Betriebsart für
die Konfiguration gewählt werden
kann, in welcher die vordere Tafel am Ort ihrer Verwendung ist.
Eine weitere Betriebsart kann darin bestehen, hauptsächlich die
vorderen Quellen zu versorgen, insbesondere bei der Konfiguration,
in der ein Träger
in dem Behälter
angeordnet ist. In dieser Betriebsart können die vorderen Quellen auf
gleiche Weise oder auch nicht versorgt werden, je nachdem, ob sie
an den Seiten oder an der Unterseite und an der Oberseite sind (es
kann folglich je nach Bedarf unterschiedlich versorgte Gruppen geben),
und die hinteren Quellen können
entweder ausgeschaltet sein oder wie in der ersten Betriebsart oder
aber auf eine dazwischen liegende Weise versorgt werden. Es kann
nämlich
Trägerformen
geben, die dazu beitragen, das auf diesem Träger präsentierte Objekt dadurch zur
Geltung zu bringen, dass sie von hinten beleuchtet werden. Dies
wird aus den folgenden Figuren deutlich. Es kann folglich mehrere
Betriebsarten geben, die in der Konfiguration ohne Tafel je nach
gewünschtem
Beleuchtungseffekt auf dem gewählten Träger oder
auf dem ausgestellten Objekt möglich sind.
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2 bis 4 zeigen
die verwandelbare leuchtende Schaupackung von 1 genauer.
Da diese Figuren die Schaupackung in der Konfiguration zur Präsentation
eines Produkts auf einem Träger darstellen,
ist die vordere Tafel nicht gezeigt. 3 stellt
jedoch symbolisch durch die kleinen Quadrate, die mit 100 bezeichnet
sind, irgendein geeignetes Element dar, welches, wenn dies gewünscht ist,
die Befestigung dieser Tafel ermöglicht.
Für die
in diesen Figuren auftretenden Bezugszeichen werden außer für den Träger, der
von einem anderen Typ ist, jene wieder aufgenommen, die schon für 1 verwendet
worden sind.
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Aus 2 bis 4 ist
ersichtlich, dass die Zone, über
welche die hinteren Quellen verteilt sind, sich über mehr als 2/3 der Breite
und der Höhe
erstrecken kann. Die vorderen Quellen sind auf Bändern 11 angeordnet,
die gegenüber
der betrachteten Seitenwand leicht geneigt sind, um einen Winkel,
der beispielsweise im Bereich zwischen 10° und 30° enthalten ist, wodurch es möglich ist,
dass diese Quellen selbst gegenüber
den Wänden
des Behälters
geneigt sind und das, was auf dem Träger ist, richtig beleuchten,
selbst wenn diese Quellen gerichtet sind, d.h. einen kleinen Abstrahlungswinkel
aufweisen (beispielsweise in der Größenordnung von etwa zehn Grad).
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Die
Lichtquellen sind vorzugsweise Elektrolumineszenzdioden (im Englischen
LED abgekürzt), die
verschiedene Vorteile gegenüber
Glühfaden-, Halogen-
oder Fluoreszenzquellen aufweisen. Es ist anzumerken, dass diese
Dioden zu Beleuchtungszwecken verwendet werden, obwohl sie vor allem
für Verwendungen
bekannt sind, bei denen ihre Funktion darin besteht, gesehen zu
werden.
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Es
handelt sich beispielsweise um Dioden in Zylinderform in der Größenordnung
von 5 mm Durchmesser, 9 mm Länge,
und durch eine Halbkugelkappe abgeschlossen.
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Diese
Quellen sind in den Figuren als gegenüber ihrem Träger vorstehend
angeordnet dargestellt, sie können
jedoch in einer Variante auf gleicher Höhe abschließen.
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Derartige
Dioden haben eine Lebensdauer, die bei einem Strom in der Größenordnung
von 20 mA 50 000 Stunden überschreiten
kann. Die Lichtstärke
ist proportional zu dem Strom, der die Diode durchfließt, was
eine Abstufung der Lichtstärke
ohne Veränderung
der Lichtfarbe ermöglicht.
Diese Quellen sind in dem Sinne kalt, als in der Praxis ihre Temperatur
25°C nicht übersteigt.
Da ihre (Gleich-)Spannung an den Anschlüssen kleiner als 5 Volt bleibt
(in der Praxis 3,6 Volt), erfordern sie keine elektrische Isolierung.
Sie weisen typisch einen Öffnungswinkel auf,
der wählbar
im Bereich zwischen 6° und
120° enthalten
ist (unter der Maßgabe,
dass je größer der Öffnungswinkel
ist, desto geringer die Lichtstärke
ist). Vorzugsweise sind sie parallel zueinander angebracht.
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Die
Lichtquellen sind vorzugsweise weiß, jedoch können in einer nicht dargestellten
Variante sowohl die vorderen Quellen als auch die hinteren Quellen
farbig (insbesondere blau, grün,
gelb, bernsteinfarben, rot...) sein.
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Beispielsweise
gibt es eine Gesamtzahl von 170 Dioden bei einer Schaupackung quadratischen Querschnitts
mit einer Seitenlänge
von 45 cm.
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Der
Träger 16,
der in 2 bis 4 in dem Behälter angeordnet ist, weist
zwei Wände
auf, wovon die eine vor der anderen ist, wodurch es möglich ist,
das Innenvolumen dieses Behälters
in Anspruch zu nehmen. Die Rückwand 16A dieses
Trägers
ist hier so bemessen und angeordnet, dass sie wenigstens in etwa
die mehreren hinteren Quellen verdeckt. Die Vorderwand 16B dieses
Trägers
weist eine Öffnung
gegenüber
dieser Rückwand
auf, wodurch im Inneren des Behälters
eine kleinere Nische definiert wird, die insbesondere aus einer
Grundplatte 16C gebildet ist, die ein Trägerelement 16D trägt, wodurch es
leichter möglich
ist, ein Objekt, das verglichen mit dem Behälter klein ist, zur Geltung
zu bringen. Dieses Prinzip kann bei Trägern mit einer kleineren Rückwand beibehalten
werden, wobei jedoch in diesem Fall diese Rückwand und diese Vorderwand trotzdem
vorteilhaft so bemessen und relativ zueinander angeordnet sind,
dass sie gemeinsam die mehreren hinteren Lichtquellen verdecken.
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In 5 sind
die verschiedenen Elemente, die den Behälter von 2 bis 4 bilden,
wieder zu finden; der einzige Unterschied besteht im Gebrauch eines
Trägers 26,
der eine Form aufweist, die jener des Trägers 6 von 1 näher kommt.
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Dieser
Träger 26 umfasst
im Wesentlichen eine Rückwand 26A und
eine Grundplatte 26C, die ein Trägerelement 26C trägt. Vorteilhaft
genügt
an sich diese Rückwand,
um die mehreren hinteren Lichtquellen zu verbergen. Jedoch können, je
nach gewünschten
Effekten, kleinere Abmessungen gewählt werden.
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Selbst
wenn die Rückwand 16A oder 26A die mehreren
hinteren Quellen verbirgt, können
diese eingeschaltet bleiben, was zu einem Beleuchtungseffekt wie
einem Halo beitragen kann. Diese hinteren Quellen behalten eine
Beleuchtungsfunktion bei, die umso wichtiger ist, wenn diese Wände 16A und 26A, sogar 16B,
aus einem lichtdurchlässigen
Material sind.
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Im
Allgemeinen können
diese Wände
je nach Wunsch aus verschiedensten Materialien sein, undurchsichtigen
oder, im Gegenteil, durchsichtigen mit allen gewünschten Nuancen dazwischen
(oder allen denkbaren Kombinationen von undurchsichtigen, durchscheinenden
und durchsichtigen Zonen).
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In 2 bis 5 stellen
die Pfeile, die von Lichtquellen abgehen, schematisch die Elemente zum
Anschließen
dieser Quellen an die Versorgungsschaltung 10 dar.
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Es
können
verschiedene Varianten vorgeschlagen werden, ohne vom Geltungsbereich
der Erfindung abzukommen, wobei insbesondere die Möglichkeit
besteht, zwei oder mehrere Träger,
die völlig gleich
oder verschieden sind (wobei in diesem Fall eine asymmetrische Beleuchtung
gewünscht
sein kann), gleichzeitig zu verwenden. Auch wenn der Fall von weißen Lichtquellen
von besonderem Interesse ist, sind genauso andere Farben möglich, gegebenenfalls
innerhalb der mehreren hinteren Quellen und der mehreren vorderen
Quellen kombiniert. Außerdem
ist klar, dass jeweils innerhalb der mehreren Quellen, genauso viele
Quellengruppen unterschieden werden können, wie gewünscht sind.
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Obwohl
angegeben worden ist, inwiefern die Elektrolumineszenzdioden Vorteile
aufweisen, die sie für
die Erfindung besonders geeignet machen, ist selbstverständlich,
dass bei bestimmten Anwendungen andere Kaltlichtquellen verwendet
werden können.