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DE20122238U1 - Schönheitspflaster - Google Patents

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DE20122238U1
DE20122238U1 DE20122238U DE20122238U DE20122238U1 DE 20122238 U1 DE20122238 U1 DE 20122238U1 DE 20122238 U DE20122238 U DE 20122238U DE 20122238 U DE20122238 U DE 20122238U DE 20122238 U1 DE20122238 U1 DE 20122238U1
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adhesive
beauty
patch according
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cosmetic
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DE20122238U
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English (en)
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Beiersdorf AG
Tesa SE
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Abstract

Schönheitspflaster mit
– mindestens einem Anfasser und
– einem Träger, dessen Oberseite nicht-klebend und dessen Unterseite selbstklebend ausgerüstet ist und
– dessen Unterseite partiell mit mindestens einem kosmetischen und/oder dermatologischen Wirk- und/oder Hilfsstoff beschichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass
– die selbstklebende Unterseite des Trägers aus einem durch Ziehen in Richtung der Verklebungsebene aus seiner Verklebung wieder lösbaren Klebfolienstreifen besteht, der
– eine transparente Haftklebemasse basierend auf Styrolblockcopolymeren und Klebharzen enthält.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schönheitspflaster, das durch Ziehen in Richtung der Verklebungsebene rückstandsfrei und weitestgehend schmerzlos wieder lösbar ist, sowie die Verwendung eines solchen Pflasters zum Behandeln einer Hautpartie.
  • Kosmetische Pflaster sind bekannt und im Handel erhältlich, so unter der Bezeichnung „Nivea Visage Kao Biore Clear up strip" jeweils ein Pflaster für die Nasenpartie, für Stirn und Kinn. Diese Produkte haften an der Haut und reinigen diese beim späteren Abziehen: nach einer gewissen Zeit der Einwirkung haften beim Abziehen Teile des Sebums bzw. der in den Talgdrüsenausgängen angesammelten Verschmutzungen an dem Pflaster und werden mit diesem abgezogen und von der Haut entfernt. Das Hauptproblem dieser Pflaster ist die umständliche Anwendung mit Anfeuchten der Haut und anschließendem Aufkleben des Pflasters, aber auch der Vorgang des Abziehens, der recht unangenehm bis schmerzhaft werden kann, insb. bei längerer Einwirkung des Pflasters und empfindlicher Haut.
  • Aber auch andere Kosmetische Pflaster sind bekannt, etwa solche mit der Bezeichnung „Normaderm Patch Express" oder „AOK First Beauty Anti-Pickel-Patch", bei denen in der Klebmatrix gelöste bzw. dispergierte Wirkstoffe an die Haut abgegeben werden. Die schlechte bzw. wenig kontrollierte Freisetzung der Wirkstoffe ist hier das Hauptproblem, ebenso die zuvor geschilderten Probleme beim späteren Abziehen der Pflaster.
  • Auch aus dem mehr medizinischen Bereich sind Wirkstoffpflaster bekannt, mit deren Hilfe sich Wirkstoffe der Haut zuführen lassen, darunter auch solche, bei denen die Klebmasse des Pflasters von den Wirkstoffen mehr oder weniger getrennt sind, teilweise durch recht aufwendige Vorkehrungen.
  • Darunter sind aber auch solche, die eher für die Anforderungen an ein Schönheitspflaster in Frage kommen, insb. das in DE 34 23 293 beschriebene Pflaster, bei dem aufgedruckte Wirkstoffsegmente auf einer Klebstoffschicht angeordnet sind, mit einem ebenfalls aufgedruckten Trennfilm-Segment zwischen Wirkstoffsegment und Klebstoffschicht, um ein wechselseitiges migrieren von Substanzen zu vermeiden. Bevorzugt sind solche Segmente im Siebdruck aufgetragen, wobei Dispersionen mit hohem Feststoffgehalt eingesetzt werden. Ungelöst sind aber auch hier die zuvor geschilderten Probleme beim späteren Abziehen eines solchen Pflasters.
  • Andererseits gibt es selbstklebende Produkte, die sich gut auf eine oder insb. zwischen zwei Oberflächen kleben lassen, und die sich dann rückstandslos und beschädigungsfrei wieder von diesen Oberflächen (Substraten) entfernen lassen, indem man an ihnen in Richtung der Verklebungsebene zieht, sie sozusagen abstrippt wie einen Weckring aus einem geschlossenen Weckglas. Solche Produkte sind als „tesa Power Strips", „tesa Poster Strips" oder „3M command adhesive" im Handel und sind insb. für technische Anwendungen vorgesehen.
  • Vereinzelt finden sich unter derartigen „Strip-Produkten" auch solche, die für medizinische Zwecke vorgesehen sind, so in US 4.024.312 und EP 747.027 .
  • Davon betrifft US 4.024.312 ein Pflaster mit einem hochelastischen, gummiartigen Träger und einer darauf beschichteten Klebmasse, wobei dem Träger große Bedeutung beigemessen wird. Anregungen, in die Klebmasse etwa Wirkstoffe einzuarbeiten oder dergleichen finden sich nicht, hätten zudem auch die gleichen Nachteile wie der weiter oben beschriebenen Stand der Technik. Auch Anregungen in Richtung eines Schönheitspflasters finden sich nicht.
  • EP 747.027 betrifft ein Pflaster mit sozusagen klassischer Wundabdeckung. Die Behandlung von Wunden ist das Anliegen dieser Druckschrift, zugleich aber ein schmerzfreies Abziehen des aufgeklebten Pflasters, indem an zwei einander gegenüberliegenden Anfassern in entgegengesetzten Richtungen gezogen wird. Ein Einbetten von Wirkstoffen in die Klebeschicht oder ein Beschichten der Klebschicht mit Wirkstoffen offenbart diese Druckschrift nicht, Anregungen hinsichtlich eines Schönheitspflasters finden sich nicht.
  • Aufgabe der Erfindung war es, hier Abhilfe zu schaffen, insb. ein Schönheitspflaster zu schaffen, das die Nachteile des Standes der Technik nicht oder zumindest nicht in dem Masse aufweist, hautverträglich ist, zugleich einfach und ohne allzu großen Aufwand herzustellen ist, und auch bei der Anwendung, also insb. beim Aufkleben, beim vorübergehenden Tragen und beim späteren Abziehen keine Probleme bereitet.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Schönheitspflaster, wie dies in den Ansprüchen näher gekennzeichnet ist, insb. ein Schönheitspflaster mit
    • – mindestens einem Anfasser und
    • – einem Träger, dessen Oberseite nicht-klebend und dessen Unterseite selbstklebend ausgerüstet ist und
    • – dessen Unterseite partiell mit mindestens einem kosmetischen und/oder dermatologischen Wirk- und/oder Hilfsstoff beschichtet ist, wobei
    • – die selbstklebende Unterseite des Trägers aus einem durch Ziehen in Richtung der Verklebungsebene aus seiner Verklebung wieder lösbaren Klebfolienstreifen besteht, der
    • – eine transparente Haftklebemasse basierend auf Styrolblockcopolymeren und Klebharzen enthält.
  • Auf die bevorzugten Ausgestaltungen gemäß den Unteransprüchen wird ausdrücklich Bezug genommen.
  • Das erfindungsgemäße Schönheitspflaster weist mindestens einen Anfasser, insb. aber zwei auf, ggf. auch mehrere, und diese zwei (oder mehrere) liegen bevorzugt an gegenüberliegenden Bereichen bzw. Enden des Schönheitspflasters. Dazu wird auf EP 747.027 ausdrücklich Bezug genommen, auch hinsichtlich der damit erzielbaren leichten und schmerzfreien Ablösung von der Haut.
  • Die Ausgestaltung des oder der Anfasser kann vorteilhaft so erfolgen, dass die Klebemasse in dem Bereich eines Anfassers abgedeckt ist, etwa durch eine dünne Folie oder einen aufgedruckten Lack. Auch dazu wird auf EP 747.027 Bezug genommen, insb. dort auf Spalte 3, Zeilen 16 bis 22. Aber auch Ausgestaltungen mit einer zur Klebemasse hin abhäsiv ausgerüsteten Folienabdeckung gemäß DE 44 31 914 sind geeignet, ebenso Ausgestaltungen gemäß US 5.516.581 , insb. für mehrschichtig aufgebaute Klebfolienstreifen. Auch hinsichtlich der Dimensionen von Anfassern wird auf diesen Stand der Technik ausdrücklich Bezug genommen.
  • Der Träger mit seiner nicht-klebenden Oberseite weist bevorzugt einen transparenten Lack auf, der insb. aufgedruckt ist, beispielsweise auf den stippbaren Klebfolienstreifen aufgedruckt ist, wobei dieser Klebfolienstreifen zunächst beidseitig klebt, eine Seite dann also mittels dieses Lacks nicht-klebend ausgerüstet ist. Dazu wird wiederum verwiesen auf EP 747.027 , insb. auf Spalte 5, Zeilen 1 bis 4. Geeignet sind jedoch auch dehnbare, dünne Folien, bevorzugt transparent und ggf. hautfarben, ggf. auch mit Mustern, Marken, Hinweisen oder dergleichen bedruckt. Auch auf DE 34 23 293 wird hinsichtlich der nicht-klebenden Oberseite ausdrücklich Bezug genommen, insb. auf den dort mit dem Bezugszeichen 7 vorgesehenen Decklack.
  • Die selbstklebend ausgerüstete Unterseite weist die erfindungsgemäß zum Einsatz kommende transparente Haftklebemasse basierend auf Styrolblockcopolymeren und Klebharzen auf, die bevorzugt enthält
    • a) ein erstes Styrolblockcopolymer, enthaltend wenigstens einen Ethylen/Butylen- oder Ethylen/Propylen-Block, wenigstens zwei räumlich getrennte, bevorzugt an einen solchen Block angeknüpfte Polystyrolblöcke, sowie einen oder mehrere Polymerblöcke auf Basis von 1,3-ungesättigten Dienen, wobei der Blockpolystyrolgehalt 12,5 bis 37,5 Gew.% beträgt und der Gehalt an Polymerblöcken auf Basis von 1,3-ungesättigten Dienen 15 bis 55 Gew.% beträgt,
    • b) ein zweites Styrolblockcopolymer von radialer, sternförmiger oder linearer Struktur enthaltend wenigstens einen Ethylen/Butylen- oder Ethylen/Propylen-Block sowie wenigstens zwei räumlich getrennte, bevorzugt an einen solchen Block angeknüpfte Polystyrolblöcke, wobei der Blockpolystyrolgehalt 10 bis 25 Gew.% beträgt,
    • c) Klebharze, die mit der aus a) und b) gebildeten Elastomerphase mischbar sind.
  • Vorteilhaft ist dabei weiterhin, dass die Haftklebemasse in einem Klebfolienstreifen zum Einsatz kommt, der sich durch dehnendes Verstrecken in der Verklebungsebene rückstandsfrei und beschädigungslos wieder ablösen lässt, wobei der Klebfolienstreifen einschichtig oder mehrschichtig aufgebaut ist und insb. transparent ist.
  • Zur weiteren Ausgestaltung dieser bevorzugten Haftklebemasse wird ausdrücklich Bezug genommen auf DE 100 03 318 A1 , dort insb. auch auf die bevorzugten Ausführungsformen, incl. Mengenverhältnisse und Art der einzelnen Komponenten und Co-Komponenten. Auch auf die dort angegebenen Beispiele wird Bezug genommen.
  • Als kosmetische und/oder dermatologische Wirk- und/oder Hilfsstoffe kommen erfindungsgemäß einer oder mehrere solcher Stoffe in Betracht, insb. neben sonstigen Hilfsstoffen: Ubichinone/Plastochinone (insb. Coenzym Q10), Flavone und/oder Flavonderivate (insb. alpha-Glucosylrutin), Isoflavone und/oder Isoflavonderivate (insb. Daidzein, Genistein, Genistin), Biotin und/oder Biotinderivate, Vitamine (insb. Vitamin E und C) sowie deren Ester (insb. Tocopherylacetat und Na/Mg Ascorbylphosphat), Liponsäure, Creatin und/oder Creatinderivate, aber auch alpha-Hydroxysäuren (insb. Milchsäure und ihr Na-Salz, Zitronensäure und ihr Na- Salz) und beta-Hydroxysäuren (insb. Salicylsäure und ihr Na-Salz), sowie Stoffe zur allgemeinen Hautpflege, Barrieresträrkung, Prophylaxe und/oder Behandlung der Folgen intrinsischer und extrinsischer Hautalterung einschließlich Faltenreduktion und Hautbefeuchtung.
  • Besonders im sogenannten Krähenfußbereich des Gesichts kommen die obigen Wirkstoffe in Betracht. Aber auch für den Bereich unterhalb des Auges, den sogenannten Tränensack, kommen diese bevorzugt in Betracht.
  • Bezüglich kosmetische und/oder dermatologische Wirk- und/oder Hilfsstoffe, die für die vorliegende Erfindung besonders geeignet sind, wird Bezug genommen auf WO 95/26180 und die darin beschriebenen Hautpflegemittel, auch auf die dort als bevorzugt angegebenen. Auch auf DE 199 41 769 A1 wird Bezug genommen. Die darin beschriebenen Wirkstoffkombinationen können bevorzugt erfindungsgemäß zum Einsatz kommen, besonders die dort als bevorzugt beschriebenen. Auch auf die Hilfsstoffe und sonstigen Zusatzstoffe in diesen Druckschriften wird ausdrücklich Bezug genommen, auch diese können erfindungsgemäß eingesetzt werden.
  • Die Unterseite eines erfindungsgemäßen Schönheitspflasters ist partiell mit diesen Wirk- und/oder Hilfsstoffen beschichtet. Das bedeutet, dass ein Teil der selbstklebenden Unterseite als Klebefläche zur Verfügung steht, um damit das Schönheitspflaster auf die Haut zu kleben.
  • Eine partielle Beschichtung dieser Unterseite kann bevorzugt erfolgen, indem eine die Wirk- und/oder Hilfsstoffe enthaltende Masse auf die Unterseite aufgedruckt wird, insb. im Tiefdruck, ganz besonders im Siebdruck. Diese Technologie ist bekannt und bewährt, dennoch wird im Zusammenhang mit dieser Verfahrensweise ausdrücklich auf DE 34 23 293 C2 Bezug genommen, insb. auch bezüglich der dort angegebenen Verfahrensparameter, wie Dimensionen, Bahngeschwindigkeiten, Trocknung und weitere Verfahrensschritte und Ausgestaltungen.
  • Statt eines Aufdruckens von Wirk- und/oder Hilfsstoffen kommen auch andere Auftragsverfahren in Betracht, etwa Pudern oder ein Auftrag im sogenannten Transferverfahren, bei dem die Wirk- und/oder Hilfsstoffe zunächst auf einen Zwischenträger beschichtet und ggf. getrocknet oder teil-getrocknet werden und dann auf die Unterseite des Schönheitspflasters übertragen werden.
  • Erfindungsgemäß wird aber bevorzugt eine wasserhaltige, hochviskose Matrix enthaltend Wirk- und/oder Hilfsstoffe aufgedruckt, etwa in Form eines Hydrogels. Das Druckbild kann dabei als vollflächig (gleichwohl bleiben Teile der selbstklebenden Unterseite unbeschichtet), musterartig, segmentartig oder dergleichen ausgestaltet werden, wobei auch den jeweils zu behandelnden Hautpartien Rechnung getragen werden kann.
  • So kann ein erfindungsgemäßes Schönheitspflaster für den Bereich der sogenannten Krähenfüße diesem Bereich angepasst sein. Dieser Bereich erstreckt sich vom äußeren Augenwinkel strahlenförmig hin zu der Schläfe, in einer in etwa dreieckigen Form, mit einer Spitze des Dreiecks zum Augenwinkel hin weisend. Etwa ebenso kann der Wirk- und/oder Hilfsstoffe aufweisende Bereich an der Unterseite des Schönheitspflasters ausgebildet sein, etwa dreieckig, vorteilhaft mit abgerundeten Ecken, und eine der Ecken bis zum Rand des Schönheitspflasters hin verlaufend, damit bei der Anwendung dieser Bereich möglichst nahe an den Augenwinkel platziert werden kann. Im aufgeklebten Zustand weisen dann bevorzugt je ein Anfasser nach oben und einer nach unten, auf das Gesicht bezogen.
  • So kann ein erfindungsgemäßes Schönheitspflaster aber auch für den Bereich des sogenannten Tränensacks angepasst sein. Dieser Bereich liegt unterhalb des Auges, ist etwa so groß wie das Auge selbst und gleicht etwa einem liegenden Halbmond, die äußere Mond-Rundung nach unten weisend. Etwa ebenso kann der Wirk- und/oder Hilfsstoffe aufweisende Bereich an der Unterseite des Schönheitspflasters ausgebildet sein, etwa halbmondförmig, insb. die der äußeren Mond-Rundung gegenüberliegende Seite bis dicht an den Rand des Schönheitspflasters hin platziert, damit bei der Anwendung dieser Bereich möglichst nahe an den Unterrand des Auges platziert werden kann. Im aufgeklebten Zustand weisen dann bevorzugt je ein Anfasser nach rechts und einer nach links, auf das Gesicht bezogen.
  • Es sind aber auch weitere Formen eines erfindungsgemäßen Schönheitspflasters geeignet, etwa um auf ein geschlossenes Auge geklebt zu werden (der die Wirk- und/oder Hilfsstoffe aufweisende Bereich an der Unterseite des Schönheitspflasters ist dann vorteilhaft auf die Form des geschlossenen Augenliedes abgestimmt, ggf. zusammen mit dem Bereich des Auges unterhalb der Augenbrauen und/oder des Tränensackes), um auf die Stirn geklebt zu werden, um auf die Nase geklebt zu werden, um auf das Kinn und/oder unter das Kinn oder auch den Hals geklebt zu werden, oder auch für den Bereich oberhalb, unterhalb und/oder seitlich des Mundes. Auch ein völliges Überkleben des Mundes, auch des ganzen Gesichts, ist möglich, wobei empfindliche Bereiche, etwa die Lippen des geschlossenen Mundes oder die Wimpern des Auges, mit einer Auflage auf der Unterseite des Schönheitspflasters abgedeckt sein können, ähnlich einer Wundauflage, etwa gemäß EP 747.027 – vorteilhaft ist dann auch ein Loch im Schönheitspflaster vorgesehen, das über den Nasenflügeln zu liegen kommt und durch das dann geatmet werden kann.
  • Zwischen dem kosmetischen und/oder dermatologischen Wirk- und/oder Hilfsstoff und der selbstklebenden Unterseite des Trägers kann vorteilhaft ein Trennfilm angeordnet werden, insb. aufgedruckt sein. Dazu und zu weiteren Ausgestaltungen dieser Maßnahme wird ausdrücklich auf DE 34 23 293 verwiesen.
  • Die Herstellung eines erfindungsgemäßen Schönheitspflasters kann vorzugsweise so erfolgen, dass man einen Träger mit selbstklebend ausgerüsteter Unterseite auf dieser Unterseite partiell mit mindestens einem kosmetischen und/oder dermatologischen Wirk- und/oder Hilfsstoff beschichtet, insb. bedruckt sowie mit mindestens einem Anfasser ausrüstet. Siebdruck ist dabei besonders bevorzugt, aber auch Tiefdruck, Pudern, Transferverfahren oder dergleichen sind geeignet. Die einzelnen Pflaster können dann aus einer hergestellten Mutterrolle vereinzelt werden, insb. gestanzt werden, in der gewünschten Form und Größe. Die Stanzlinge können dann vereinzelt werden, um nicht wieder miteinander zu verkleben, insb. wie dies in DE 196 41 094 beschrieben ist, auf die hier ausdrücklich Bezug genommen wird. Auch die Formen der individuellen, erfindungsgemäßen Schönheitspflaster können bevorzugt so gewählt werden, wie dies in dieser Druckschrift dargelegt ist, um das Vereinzeln günstig gestalten zu können.
  • Im folgenden soll die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert werden, ohne sie dadurch jedoch unnötig einschränken zu wollen.
  • Beispiel 1
  • sZunächst wird ein Haftklebestreifen hergestellt gemäß Beispiel 1–8, DE 100 03 318 A1 , und zwar in eine Dicke von 0,3 mm, beidseitig klebend.
  • Dieses Material wird auf der einen Seite mit einem nicht-klebenden Mattlack beschichtet. Zum Einsatz kommt ein kationisch aushärtender UV-Matt-Lack von Fa. SICPA/Aarberg. Durch Beimischung von 5 Gew.% Zylinderabstoßmittel wird die Druckfarbe für die Verarbeitung optimiert. Mittel einer UV-Flexdruckmaschine ARSOMAem 410 wird die Klebfolie bei einer Maschinengeschwindigkeit von 30 m/min über eine Flexodruckstation bedruckt. Die genau definierte Farbübertragung auf das Flexodruckklischee erfolgt mittels einer entsprechenden Rasterwalze im Negativ-Rakelverfahren. Es erfolgt danach die Farbübertragung vom Klischee auf das Foliensubstrat in einer Farbmenge von 10 g/m2.
  • Der Farbauftrag auf dem Foliensubstrat wird durch leistungsstarke UV-Strahlerröhren ausgehärtet. Hierfür wurde eine UV-Station Micro EV-Station GEW mit einer Strahlerleistung von 110 W/cm und einer Wellenlänge von 365 nm eingesetzt.
  • Auf der anderen Seite des Foliensubstrats erfolgt eine Teil-Beschichtung über eine rotative Siebdruckanlage mit einer antiadhäsiv ausgerüsteten Siebtrommel mit einem Hydrogel folgender Zusammensetzung:
    Figure 00110001
    Die Beschichtung mit dem Hydrogel erfolgt mit einer Rotationssiebdruck-Maschine der Fa. Storck, Geschwindigkeit 20 – 100 m/min, dann wird im Kanal schonend getrocknet (40 – 100°C). Das Auftragsgewicht des Hydrogels im fertigen Produkt beträgt 10 – 50 g/m2. Dabei wird die Beschichtung so vorgenommen, daß um das Hydrogel herum ein klebender Bereich des Haftklebestreifens unbeschichtet und also klebend verbleibt, wobei an gegenüberliegenden Seiten des Schönheitspflasters nicht klebende Anfasser vorgesehen sind, wozu auf die 14 Bezug genommen wird. Die Ausgestaltung der Anfasser erfolgt gemäß EP 747 027 , vgl. dort Bezugszeichen 2 in den 1, 2 und 3.
  • Das so erhaltene Schönheitspflaster ist transparent und auf die Haut geklebt nahezu unsichtbar. Es wird mit Deckfolie (einseitig silikonisiertes Trennpapier der Fa. Laufenberg) abgedeckt und gestanzt, Stanzform vgl. 14, die Stanzlinge werden eingesiegelt.
  • Ein solches Schönheitspflaster wird über einen Zeitraum von 10 min bis einige Stunden, insb. über Nacht, auf den Bereich der Krähenfüße bzw. Tränensäcke geklebt, danach durch seitliches, gegenläufiges Ziehen an den Anfassern abgestrippt. Es ist eine deutliche Verbesserung der behandelten Hautpartie festzustellen.
  • In den Zeichnungen sind schematisch einige Ausgestaltungen von erfindungsgemäßen Schönheitspflastern dargestellt. Es zeigen
  • 1 ein Antifaltenpflaster,
  • 2 ein weiteres Antifaltenpflaster,
  • 3 ein Tränensackpflaster, und
  • 4 ein weiteres Tränensacküflaster.
  • Im einzelnen zeigen die 14 jeweils ein Schönheitspflaster 1 mit einem Träger aus einem Haftklebestreifen 2, dessen nicht dargestellte Rückseite nicht-klebend ausgerüstet ist, während die klebende Vorderseite im Randbereich 3 für eine Verklebung auf der Haut offen liegt. Nicht klebend ausgerüstete Anfasser 4 sind vorgesehen, um an diesen mittels verstreckendem Ziehen in Richtung der Verklebungsebene das Schönheitspflaster nach Gebrauch wieder zu lösen, etwa so, wie dies durch die Pfeile A in 2 angedeutet ist.
  • In seinem mittleren Bereich 5 ist der Haftklebestreifen 2 jeweils mit kosmetischen und/oder dermatologischen Wirk- und/oder Hilfsstoffen beschichtet.

Claims (13)

  1. Schönheitspflaster mit – mindestens einem Anfasser und – einem Träger, dessen Oberseite nicht-klebend und dessen Unterseite selbstklebend ausgerüstet ist und – dessen Unterseite partiell mit mindestens einem kosmetischen und/oder dermatologischen Wirk- und/oder Hilfsstoff beschichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass – die selbstklebende Unterseite des Trägers aus einem durch Ziehen in Richtung der Verklebungsebene aus seiner Verklebung wieder lösbaren Klebfolienstreifen besteht, der – eine transparente Haftklebemasse basierend auf Styrolblockcopolymeren und Klebharzen enthält.
  2. Schönheitspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftklebemasse enthält a) ein erstes Styrolblockcopolymer, enthaltend wenigstens einen Ethylen/Butylen- oder Ethylen/Propylen-Block, wenigstens zwei räumlich getrennte, bevorzugt an einen solchen Block angeknüpfte Polystyrolblöcke, sowie einen oder mehrere Polymerblöcke auf Basis von 1,3-ungesättigten Dienen, wobei der Blockpolystyrolgehalt 12,5 bis 37,5 Gew.% beträgt und der Gehalt an Polymerblöcken auf Basis von 1,3-ungesättigten Dienen 15 bis 55 Gew.% beträgt, b) ein zweites Styrolblockcopolymer von radialer, sternförmiger oder linearer Struktur enthaltend wenigstens einen Ethylen/Butylen- oder Ethylen/Propylen-Block sowie wenigstens zwei räumlich getrennte, bevorzugt an einen solchen Block angeknüpfte Polystyrolblöcke, wobei der Blockpolystyrolgehalt 10 bis 25 Gew.% beträgt, c) Klebharze, die mit der aus a) und b) gebildeten Elastomerphase mischbar sind.
  3. Schönheitspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftklebemasse in einem Klebfolienstreifen zum Einsatz kommt, der sich durch dehnendes Verstrecken in der Verklebungsebene rückstandsfrei und beschädigungslos wieder ablösen lässt, wobei der Klebfolienstreifen einschichtig oder mehrschichtig aufgebaut ist und insb. transparent ist.
  4. Schönheitspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es zwei einander gegenüberliegende Anfasser aufweist.
  5. Schönheitspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anfasser nicht-klebend ist, insb. an seiner Oberseite der Oberseite des Trägers gleicht und an seiner Unterseite der selbstklebend ausgerüsteten Unterseite des Trägers gleicht, wobei die Klebmasse dort jedoch abgedeckt oder inertisiert ist.
  6. Schönheitspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebfolienstreifen zugleich der Träger ist.
  7. Schönheitspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es insgesamt, zumindest aber in Teilbereichen transparent ist.
  8. Schönheitspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es 0,1 bis 0,6 mm dick ist, insb. 0,2 bis 0,5 m.
  9. Schönheitspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebfolienstreifen 0,08 bis 0,5 mm dick ist, insb. 0,1 bis 0,4 mm.
  10. Schönheitspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die kosmetischen und/oder dermatologischen Stoffe aufgedruckt oder aufgestäubt sind, insb. im Siebdruck oder Tiefdruck aufgedruckt sind.
  11. Schönheitspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als kosmetische und/oder dermatologische Wirk- und/oder Hilfsstoffe einer oder mehrere solcher Stoffe eingesetzt werden, insb. neben sonstigen Hilfsstoffen: Ubichinone/Plastochinone (insb. Coenzym Q10), Flavone und/oder Flavonderivate (insb. alpha-Glucosylrutin), Isoflavone und/oder Isoflavonderivate (insb. Daidzein, Genistein, Genistin), Biotin und/oder Biotinderivate, Vitamine (insb. Vitamin E und C) sowie deren Ester (insb. Tocopherylacetat und Na/Mg Ascorbylphosphat), Liponsäure, Creatin und/oder Creatinderivate, aber auch alpha-Hydroxysäuren (insb. Milchsäure und ihr Na-Salz, Zitronensäure und ihr Na- Salz) und beta-Hydroxysäuren (insb. Salicylsäure und ihr Na-Salz), sowie Stoffe zur allgemeinen Hautpflege, Barrieresträrkung, Prophylaxe und/oder Behandlung der Folgen intrinsischer und extrinsischer Hautalterung einschließlich Faltenreduktion und Hautbefeuchtung.
  12. Schönheitspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die selbstklebende Unterseite mit einer Abdeckung versehen ist, insb. einer Trennfolie oder einem Trennpapier.
  13. Schönheitspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es rundlich, oval oder länglich ausgebildet ist, wobei der Bereich, der mit kosmetischen und/oder dermatologischen Wirk- und/oder Hilfsstoff beschichtet ist, sich bevorzugt bis an einen Rand des Schönheitspflasters erstreckt.
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