DE20122236U1 - Hautreinigungspflaster - Google Patents
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Abstract
Hautreinigungspflaster
mit
– mindestens einem Anfasser und
– einem Träger, dessen Oberseite nicht-klebend und dessen Unterseite selbstklebend ausgerüstet ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
– die selbstklebende Unterseite des Trägers aus einem durch Ziehen in Richtung der Verklebungsebene aus seiner Verklebung wieder lösbaren Klebfolienstreifen besteht, der
– eine Haftklebemasse basierend auf Styrolblockcopolymeren und Klebharzen enthält, wobei
– die selbstklebende Unterseite des Trägers partiell mit einer stark klebenden Klebmasse beschichtet ist.
– mindestens einem Anfasser und
– einem Träger, dessen Oberseite nicht-klebend und dessen Unterseite selbstklebend ausgerüstet ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
– die selbstklebende Unterseite des Trägers aus einem durch Ziehen in Richtung der Verklebungsebene aus seiner Verklebung wieder lösbaren Klebfolienstreifen besteht, der
– eine Haftklebemasse basierend auf Styrolblockcopolymeren und Klebharzen enthält, wobei
– die selbstklebende Unterseite des Trägers partiell mit einer stark klebenden Klebmasse beschichtet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Hautreinigungspflaster, das durch Ziehen in Richtung der Verklebungsebene rückstandsfrei und weitestgehend schmerzlos wieder lösbar ist, sowie die Verwendung eines solchen Pflasters zum Behandeln einer Hautpartie.
- Schönheitspflaster, auch Hautreinigungspflaster sind bekannt und im Handel erhältlich, so unter der Bezeichnung „Nivea Visage Kao Biore Clear up strip" jeweils ein Pflaster für die Nasenpartie, für Stirn und Kinn. Diese Produkte haften an der Haut und reinigen diese beim späteren Abziehen: nach einer gewissen Zeit der Einwirkung haften beim Abziehen Teile des Sebums bzw. der in den Talgdrüsenausgängen angesammelten Verschmutzungen an dem Pflaster und werden mit diesem abgezogen und von der Haut entfernt. Das Hauptproblem dieser Pflaster ist die umständliche Anwendung mit Anfeuchten der Haut und anschließendem Aufkleben des Pflasters, aber auch der Vorgang des Abziehens, der recht unangenehm bis schmerzhaft werden kann, insb. bei längerer Einwirkung des Pflasters und empfindlicher Haut. Weiterhin werden – durch die Abmessung der Pflaster bedingt – größere Hautbereiche als für den hautreinigenden Zweck vonnöten durch die klebende Behandlung belastet.
- Aber auch andere Wirkstoffpflaster sind bekannt, etwa solche mit der Bezeichnung „Normaderm Patch Express" oder „AOK First Beauty Anti-Pickel-Patch", bei denen in der Klebmatrix gelöste bzw. dispergierte Wirkstoffe an die Haut abgegeben werden. Die schlechte bzw. wenig kontrollierte Freisetzung der Wirkstoffe ist hier das Hauptproblem, ebenso die zuvor geschilderten Probleme beim späteren Abziehen der Pflaster.
- Auch aus dem mehr medizinischen Bereich sind Wirkstoffpflaster bekannt, mit deren Hilfe sich Wirkstoffe der Haut zuführen lassen, darunter auch solche, bei denen die Klebmasse des Pflasters von den Wirkstoffen mehr oder weniger getrennt sind, teilweise durch recht aufwendige Vorkehrungen.
- Darunter sind aber auch solche, die eher für die Anforderungen an ein Hautreinigungspflaster in Frage kommen, insb. das in
DE 34 23 293 beschriebene Pflaster, bei dem aufgedruckte Wirkstoffsegmente auf einer Klebstoffschicht angeordnet sind, mit einem ebenfalls aufgedruckten Trennfilm-Segment zwischen Wirkstoffsegment und Klebstoffschicht, um ein wechselseitiges migrieren von Substanzen zu vermeiden. Bevorzugt sind solche Segmente im Siebdruck aufgetragen, wobei Dispersionen mit hohem Feststoffgehalt eingesetzt werden. Ungelöst sind aber auch hier die zuvor geschilderten Probleme beim späteren Abziehen eines solchen Pflasters. - Andererseits gibt es selbstklebende Produkte, die sich gut auf eine oder insb. zwischen zwei Oberflächen kleben lassen, und die sich dann rückstandslos und beschädigungsfrei wieder von diesen Oberflächen (Substraten) entfernen lassen, indem man an ihnen in Richtung der Verklebungsebene zieht, sie sozusagen abstrippt wie einen Weckring aus einem geschlossenen Weckglas. Solche Produkte sind als „tesa Power Strips", „tesa Poster Strips" oder „3M command adhesive" im Handel und sind insb. für technische Anwendungen vorgesehen.
- Beschrieben sind solche Produkte in
DE 33 31 016 , WO 92/11332, WO 92/11333,DE 42 22 849 , WO 95/06691,DE 195 31 696 ,DE 196 26 870 ,DE 196 49 727 ,DE 196 49 728 ,DE 196 49 729 ,DE 197 08 366 undDE 198 42 864 . - Vereinzelt finden sich unter derartigen „Strip-Produkten" auch solche, die für medizinische Zwecke vorgesehen sind, so in
US 4.024.312 und .EP 747.027 - Davon betrifft
US 4.024.312 ein Pflaster mit einem hochelastischen, gummiartigen Träger und einer darauf beschichteten Klebmasse, wobei dem Träger große Bedeutung beigemessen wird. Anregungen, in die Klebmasse etwa Wirkstoffe einzuarbeiten oder dergleichen finden sich nicht, hätten zudem auch die gleichen Nachteile wie der weiter oben beschriebenen Stand der Technik. Auch Anregungen in Richtung eines Hautreinigungspflasters finden sich nicht. -
betrifft ein Pflaster mit sozusagen klassischer Wundabdeckung. Die Behandlung von Wunden ist das Anliegen dieser Druckschrift, zugleich aber ein schmerzfreies Abziehen des aufgeklebten Pflasters, indem an zwei einander gegenüberliegenden Anfassern in entgegengesetzten Richtungen gezogen wird. Ein Einbetten von Wirkstoffen in die Klebeschicht oder ein Beschichten der Klebschicht mit Wirkstoffen offenbart diese Druckschrift nicht, Anregungen hinsichtlich eines Hautreinigungspflasters finden sich nicht.EP 747.027 - Aufgabe der Erfindung war es, hier Abhilfe zu schaffen, insb. ein Hautreinigungspflaster zu schaffen, das die Nachteile des Standes der Technik nicht oder zumindest nicht in dem Masse aufweist, hautverträglich ist, zugleich einfach und ohne allzu großen Aufwand herzustellen ist, und auch bei der Anwendung, also insb. beim Aufkleben, beim vorübergehenden Tragen, bei der Behandlung des Hautbereichs, und auch beim späteren Abziehen keine Probleme bereitet.
- Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Hautreinigungspflaster, wie dies in den Ansprüchen näher gekennzeichnet ist, insb. ein Hautreinigungspflaster mit
-
- – mindestens einem Anfasser und
- – einem Träger, dessen Oberseite nicht-klebend und dessen Unterseite selbstklebend ausgerüstet ist, wobei
- – die selbstklebende Unterseite des Trägers aus einem durch Ziehen in Richtung der Verklebungsebene aus seiner Verklebung wieder lösbaren Klebfolienstreifen besteht, der
- – eine Haftklebemasse basierend auf Styrolblockcopolymeren und Klebharzen enthält, wobei
- – die selbstklebende Unterseite des Trägers partiell mit einer stark klebenden Klebmasse beschichtet ist.
- Auf die bevorzugten Ausgestaltungen gemäß den Unteransprüchen wird ausdrücklich Bezug genommen.
- Das erfindungsgemäße Hautreinigungspflaster weist mindestens einen Anfasser, insb. aber zwei auf, ggf. auch mehrere, und diese zwei (oder mehrere) liegen bevorzugt an gegenüberliegenden Bereichen bzw. Enden des Hautreinigungspflasters. Dazu wird auf
ausdrücklich Bezug genommen, auch hinsichtlich der damit erzielbaren leichten und schmerzfreien Ablösung von der Haut.EP 747.027 - Die Ausgestaltung des oder der Anfasser kann vorteilhaft so erfolgen, dass die Klebemasse in dem Bereich eines Anfassers abgedeckt ist, etwa durch eine dünne Folie oder einen aufgedruckten Lack. Auch dazu wird auf
Bezug genommen, insb. dort auf Spalte 3, Zeilen 16 bis 22. Aber auch Ausgestaltungen mit einer zur Klebemasse hin abhäsiv ausgerüsteten Folienabdeckung gemäßEP 747.027 DE 44 31 914 sind geeignet, ebenso Ausgestaltungen gemäßUS 5.516.581 , insb. für mehrschichtig aufgebaute Klebfolienstreifen. Auch hinsichtlich der Dimensionen von Anfassern wird auf diesen Stand der Technik ausdrücklich Bezug genommen. - Der Träger mit seiner nicht-klebenden Oberseite weist bevorzugt einen Lack auf, insb. einen farblosen, farbigen und/oder transparenten Lack, der insb. aufgedruckt ist, beispielsweise auf den stippbaren Klebfolienstreifen aufgedruckt ist, wobei dieser Klebfolienstreifen zunächst beidseitig klebt, eine Seite dann also mittels dieses Lacks nicht-klebend ausgerüstet ist. Dazu wird wiederum verwiesen auf
, insb. auf Spalte 5, Zeilen 1 bis 4. Geeignet sind jedoch auch dehnbare, dünne Folien, bevorzugt transparent und ggf. hautfarben, ggf. auch mit Mustern, Marken, Hinweisen oder dergleichen bedruckt. Auch aufEP 747.027 DE 34 23 293 wird hinsichtlich der nicht-klebenden Oberseite ausdrücklich Bezug genommen, insb. auf den dort mit dem Bezugszeichen 7 vorgesehenen Decklack. - Die selbstklebend ausgerüstete Unterseite weist die erfindungsgemäß zum Einsatz kommende, insb. transparente Haftklebemasse basierend auf Styrolblockcopolymeren und Klebharzen auf, die bevorzugt enthält
-
- a) ein erstes Styrolblockcopolymer, enthaltend wenigstens einen Ethylen/Butylen- oder Ethylen/Propylen-Block, wenigstens zwei räumlich getrennte, bevorzugt an einen solchen Block angeknüpfte Polystyrolblöcke, sowie einen oder mehrere Polymerblöcke auf Basis von 1,3-ungesättigten Dienen, wobei der Blockpolystyrolgehalt 12,5 bis 37,5 Gew.% beträgt und der Gehalt an Polymerblöcken auf Basis von 1,3-ungesättigten Dienen 15 bis 55 Gew.% beträgt,
- b) ein zweites Styrolblockcopolymer von radialer, sternförmiger oder linearer Struktur enthaltend wenigstens einen Ethylen/Butylen- oder Ethylen/Propylen-Block sowie wenigstens zwei räumlich getrennte, bevorzugt an einen solchen Block angeknüpfte Polystyrolblöcke, wobei der Blockpolystyrolgehalt 10 bis 25 Gew.% beträgt,
- c) Klebharze, die mit der aus a) und b) gebildeten Elastomerphase mischbar sind.
- Vorteilhaft ist dabei weiterhin, dass die Haftklebemasse in einem Klebfolienstreifen zum Einsatz kommt, der sich durch dehnendes Verstrecken in der Verklebungsebene rückstandsfrei und beschädigungslos wieder ablösen lässt, wobei der Klebfolienstreifen einschichtig oder mehrschichtig aufgebaut ist und insb. transparent ist.
- Zur weiteren Ausgestaltung dieser bevorzugten Haftklebemasse wird ausdrücklich Bezug genommen auf
DE 100 03 318 A1 , dort insb. auch auf die bevorzugten Ausführungsformen, incl. Mengenverhältnisse und Art der einzelnen Komponenten und Co-Komponenten. Auch auf die dort angegebenen Beispiele wird Bezug genommen. - Als Wirkstoffe können der stark klebenden Klebmasse zur Hautreinigung geeignete Wirkstoffe zugegeben werden, die insb. komedolytische und/oder antibakterielle Eigenschaften aufweisen, z.B. Salicylsäure und ihr Na-Salz, Milchsäure und ihr Na-Salz oder andere organische oder anorganische Säuren, Trichlorcarban und antibakteriell wirkende Pflanzenextrakte, wie der Kamille.
- Eine partielle Beschichtung der Unterseite kann bevorzugt erfolgen, indem eine stark klebende Klebmasse auf die Unterseite aufgedruckt wird, insb. im Tiefdruck, ganz besonders im Siebdruck. Diese Technologie ist bekannt und bewährt, dennoch wird im Zusammenhang mit dieser Verfahrensweise ausdrücklich auf
DE 34 23 293 C2 Bezug genommen, insb. auch bezüglich der dort angegebenen Verfahrensparameter, wie Dimensionen, Bahngeschwindigkeiten, Trocknung und weitere Verfahrensschritte und Ausgestaltungen. - Statt eines Aufdruckens kommen auch andere Auftragsverfahren in Betracht, etwa ein Auftrag im sogenannten Transferverfahren, bei dem die Klebmasse zunächst auf einen Zwischenträger beschichtet und ggf. getrocknet oder teil-getrocknet werden und dann auf die Unterseite des Maskenpflasters übertragen wird.
- Ein erfindungsgemäßes Hautreinigungspflaster kann vorteilhaft für den Bereich der Haut Bereich angepasst sein, für den es vorgesehen ist. So kann es insb. rundlich oder oval ausgebildet sein, und in seinen Dimensionen der Größe der zu behandelnden Hautpartie angepasst. Im aufgeklebten Zustand weisen dann bevorzugt je ein Anfasser nach oben und einer nach unten, auf das Geicht bezogen, oder ein Anfasser nach rechts und einer nach links, auf das Gesicht bezogen.
- Bevorzugte Formen sind rundlich oder oval, mit einem etwa mittig darauf angeordneten Bereich mit stark klebender Klebmasse, sowie je einem Anfasser an gegenüberliegenden Seiten des Pflasters, wozu erneut Bezug genommen wird auf
.EP 747.027 - Zwischen der stark klebenden Klebmasse und der selbstklebenden Unterseite des Trägers kann vorteilhaft ein Trennfilm angeordnet werden, insb. aufgedruckt sein. Dazu und zu weiteren Ausgestaltungen dieser Maßnahme wird ausdrücklich auf
DE 34 23 293 verwiesen. - Die Herstellung eines erfindungsgemäßen Hautreinigungspflasters kann vorzugsweise so erfolgen, dass man auf einen Träger mit selbstklebend ausgerüsteter Unterseite eine stark klebende Klebmasse beschichtet, insb. druckt oder im Transferverfahren aufbringt, sowie das Pflaster mit mindestens einem Anfasser ausrüstet. Die einzelnen Pflaster können ggf. aus einer hergestellten Mutterrolle vereinzelt werden, insb. gestanzt werden, in der gewünschten Form und Größe. Die Stanzlinge können dann vereinzelt werden, um nicht wieder miteinander zu verkleben, insb. wie dies in
DE 196 41 094 beschrieben ist, auf die hier ausdrücklich Bezug genommen wird. Auch die Formen der individuellen, erfindungsgemäßen Hautreinigungspflaster können bevorzugt so gewählt werden, wie dies in dieser Druckschrift dargelegt ist, um das Vereinzeln günstig gestalten zu können. - Geeignete stark klebende Klebmassen sind insb. solche auf Acrylat-Basis, wie sie im Stand der Technik bekannt sind und für stark klebende Pflaster in der Praxis eingesetzt werden, wie ein Copolymerisat aus 49 Gew.% Butylacrylat, 49 Gew.% Hexylacrylat und 2 Gew.% Acrylsäure, Molekulargewicht ca. 800.000.
- Im folgenden soll die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert werden, ohne sie dadurch jedoch unnötig einschränken zu wollen.
- Beispiel 1
- Zunächst wird ein Haftklebestreifen hergestellt gemäß Beispiel 1–8,
DE 100 03 318 A1 , und zwar in eine Dicke von 0,3 mm, beidseitig klebend. - Dieses Material wird auf der einen Seite mit einem nicht-klebenden Mattlack beschichtet. Zum Einsatz kommt ein kationisch aushärtender UV-Matt-Lack von Fa. SICPA/Aarberg. Durch Beimischung von 5 Gew.% Zylinderabstoßmittel wird die Druckfarbe für die Verarbeitung optimiert. Mittel einer UV-Flexdruckmaschine ARSOMAem 410 wird die Klebfolie bei einer Maschinengeschwindigkeit von 30 m/min über eine Flexodruckstation bedruckt. Die genau definierte Farbübertragung auf das Flexodruckklischee erfolgt mittels einer entsprechenden Rasterwalze im Negativ-Rakelverfahren. Es erfolgt danach die Farbübertragung vom Klischee auf das Foliensubstrat in einer Farbmenge von 10 g/m2.
- Der Farbauftrag auf dem Foliensubstrat wird durch leistungsstarke UV-Strahlerröhren ausgehärtet. Hierfür wurde eine UV-Station Micro EV-Station GEW mit einer Strahlerleistung von 110 W/cm und einer Wellenlänge von 365 nm eingesetzt.
- Auf der anderen Seite des Foliensubstrats erfolgt eine Teil-Beschichtung über eine rotative Siebdruckanlage mit einer antiadhäsiv ausgerüsteten Siebtrommel mit einem pastösen Copolymerisat aus 49 Gew.% Butylacrylat, 49 Gew.% Hexylacrylat und 2 Gew.% Acrylsäure, Molekulargewicht ca. 800.000.
- Die Beschichtung mit dem Copolymerisat erfolgt mit einer Rotationssiebdruck-Maschine der Fa. Storck, Geschwindigkeit 10 – 100 m/min, dann wird im Kanal schonend getrocknet (80 – 120°C). Das Auftragsgewicht des Copolymerisats im fertigen Produkt beträgt 20 – 80 g/m2. Dabei wird die Beschichtung so vorgenommen, daß um das Copolymerisat herum ein klebender Bereich des Träger-Haftklebestreifens unbeschichtet, klebend verbleibt, wobei an gegenüberliegenden Seiten des Hautreinigungspflasters nicht klebende Anfasser gemäß
DE 44 31 914 A1 , Beispiel 1, vorgesehen sind, wozu auf die1 und2 Bezug genommen wird. - Das so erhaltene Hautreinigungspflaster ist transparent und auf die Haut geklebt nahezu unsichtbar. Es wird mit Deckfolie (einseitig silikonisiertes Trennpapier der Fa. Laufenberg) abgedeckt und gestanzt, Stanzform vgl.
1 und2 , die Stanzlinge werden eingesiegelt. - Nach Tragen des Pflasters auf der Haut, etwa auf der Nase, für 10 Minuten bis einige Stunden, insb. über Nacht, erfolgt das Abziehen des Pflasters dann schmerzfrei durch gegenläufiges Ziehen an den gegenüberliegenden Anfassern, wobei es so aufgeklebt wurde, daß die beiden Anfasser nach rechts bzw. links weisen.
- Beispiel 2
- Ein Hautreinigungsplaster gemäß Beispiel 1 wird hergestellt, wobei anstelle des dort verwendeten Lacks ein roter Lack (UV-Lack SICPA 360076) eingesetzt wird.
- Das Hautreinigungsplaster ist im aufgeklebten Zustand gut zu erkennen und gibt dem Patienten ein „indisches Aussehen".
- In den Zeichnungen sind schematisch einige Ausgestaltungen von erfindungsgemäßen Hautreinigungspflastern dargestellt. Es zeigen
-
1 ein Komedonenpflaster für Stirn und Kinn, -
2 ein Komedonenpflaster für die Nasenpartie. - Im einzelnen zeigen die
1 und2 jeweils ein Hautreinigungspflaster1 mit einem Träger aus einem Haftklebestreifen2 , dessen nicht dargestellte Rückseite nicht-klebend ausgerüstet ist, während die klebende Vorderseite im Randbereich3 für eine Verklebung auf der Haut offen liegt. Nicht klebend ausgerüstete Anfasser4 sind vorgesehen, um an diesen mittels verstreckendem Ziehen in Richtung der Verklebungsebene das Hautreinigungspflaster nach Gebrauch wieder zu lösen, etwa so, wie dies durch die Pfeile A in2 angedeutet ist. - In seinem mittleren Bereich
5 ist der Haftklebestreifen2 jeweils mit einer stark klebenden Klebmasse beschichtet.
Claims (16)
- Hautreinigungspflaster mit – mindestens einem Anfasser und – einem Träger, dessen Oberseite nicht-klebend und dessen Unterseite selbstklebend ausgerüstet ist, dadurch gekennzeichnet, dass – die selbstklebende Unterseite des Trägers aus einem durch Ziehen in Richtung der Verklebungsebene aus seiner Verklebung wieder lösbaren Klebfolienstreifen besteht, der – eine Haftklebemasse basierend auf Styrolblockcopolymeren und Klebharzen enthält, wobei – die selbstklebende Unterseite des Trägers partiell mit einer stark klebenden Klebmasse beschichtet ist.
- Hautreinigungspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die stark klebende Klebmasse rundum von der selbstklebenden Unterseite des Trägers umgeben ist.
- Hautreinigungspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die selbstklebende Unterseite des Trägers in ihrem mittleren Bereich mit der stark klebenden Klebmasse beschichtet ist.
- Hautreinigungspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftklebemasse transparent ist.
- Hautreinigungspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftklebemasse enthält i. ein erstes Styrolblockcopolymer, enthaltend wenigstens einen Ethylen/Butylen- oder Ethylen/Propylen-Block, wenigstens zwei räumlich getrennte, bevorzugt an einen solchen Block angeknüpfte Polystyrolblöcke, sowie einen oder mehrere Polymerblöcke auf Basis von 1,3-ungesättigten Dienen, wobei der Blockpolystyrolgehalt 12,5 bis 37,5 Gew.% beträgt und der Gehalt an Polymerblöcken auf Basis von 1,3-ungesättigten Dienen 15 bis 55 Gew.% beträgt, ii. ein zweites Styrolblockcopolymer von radialer, sternförmiger oder linearer Struktur enthaltend wenigstens einen Ethylen/Butylen- oder Ethylen/Propylen-Block sowie wenigstens zwei räumlich getrennte, bevorzugt an einen solchen Block angeknüpfte Polystyrolblöcke, wobei der Blockpolystyrolgehalt 10 bis 25 Gew.% beträgt, iii. Klebharze, die mit der aus a) und b) gebildeten Elastomerphase mischbar sind.
- Hautreinigungspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftklebemasse in einem Klebfolienstreifen zum Einsatz kommt, der sich durch dehnendes Verstrecken in der Verklebungsebene rückstandsfrei und beschädigungslos wieder ablösen lässt, wobei der Klebfolienstreifen einschichtig oder mehrschichtig aufgebaut ist und insb. transparent ist.
- Hautreinigungspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es zwei einander gegenüberliegende Anfasser aufweist.
- Hautreinigungspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anfasser nicht-klebend ist, insb. an seiner Oberseite der Oberseite des Trägers gleicht und an seiner Unterseite der selbstklebend ausgerüsteten Unterseite des Trägers gleicht, wobei die Klebmasse dort jedoch abgedeckt oder inertisiert ist.
- Hautreinigungspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebfolienstreifen zugleich der Träger ist.
- Hautreinigungspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es insgesamt, zumindest aber in Teilbereichen transparent ist.
- Hautreinigungspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es 0,1 bis 0,6 mm dick ist, insb. 0,2 bis 0,5 m.
- Hautreinigungspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebfolienstreifen 0,08 bis 0,5 mm dick ist, insb. 0,1 bis 0,4 mm.
- Hautreinigungspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die stark klebende Klebmasse eine solche vom Typ Acrylat-Kleber ist.
- Hautreinigungspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die stark klebende Klebmasse Hautwirkstoffe enthält, insb. zur Hautreinigung geeignete Hautwirkstoffe, insb. solche, die kamedolytische und/oder antibakterielle Eigenschaften aufweisen, z.B. Salicylsäure und ihr Na-Salz, Milchsäure und ihr Na-Salz oder andere organische oder anorganische Säuren, Trichlorcarban und antibakteriell wirkende Pflanzenextrakte, wie der Kamille.
- Hautreinigungspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die stark klebende Klebmasse auf die Unterseite des Trägers gedruckt ist, insb. im Siebdruck oder Tiefdruck aufgedruckt ist.
- Hautreinigungspflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die selbstklebende Unterseite mit einer Abdeckung versehen ist, insb. einer Trennfolie oder einem Trennpapier.
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|---|---|---|---|---|
| US11446407B2 (en) | 2004-07-12 | 2022-09-20 | Ethicon, Inc. | Adhesive-containing wound closure device and method |
-
2001
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|---|---|---|---|---|
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