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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Pflaster, das vorübergehend
auf die Haut aufgebracht werden soll, um auf der Haut eine kosmetische
Wirkung zu erzielen und/oder um eine pharmazeutische Behandlung
durchzuführen.
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Es
sind Pflaster bekannt, insbesondere aus der Druckschrift WO-96/14822,
die eine Trägerfolie aufweisen,
die auf einer Seite mit einer Schicht bedeckt sind, die ein als
Matrix bezeichnetes Reservoir bildet, das eine oder mehrere wirksame
Substanzen enthält,
die in die Haut eindringen und/oder auf die Haut einwirken sollen.
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Im
Falle einer Hautbehandlung mit Wirkstoffen, die insbesondere in
der Tiefe wirken sollen, kann die Wirksamkeit der Behandlung, abgesehen
von der Wahl eines oder mehrerer guter Wirkstoffe, von der Fähigkeit
der Wirkstoffe abhängen,
in die Haut eindringen zu können.
Diese Fähigkeit
hängt gleichzeitig
von den Eigenschaften des Wirkstoffes selbst, jedoch auch von der
Haut ab. Es ist hierbei möglich, auf
die Haut einzuwirken, um ihre Aufnahmefähigkeit für Wirkstoffe zu fördern.
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In
der Vergangenheit konnte gezeigt werden, dass ein an der Haut angelegtes
Magnetfeld eine günstige
Wirkung haben kann, insbesondere auf die Mikrozirkulation und verschiedene
Aspekte des Metabolismus. Es ist auch bekannt, dass die Verbesserung
der Mikrozirkulation insbesondere beim Schlankerwerden eine Rolle
spielen oder das Eindringen von Wirkstoffen und insbesondere kosmetischen Wirkstoffen
fördern
kann. Ein Problem, das bis jetzt noch nicht gelöst ist, hängt mit der praktischen Anwendung
eines Magnetfelds in Kombination mit dem Aufbringen des Wirkstoffs
oder der Wirkstoffe zusammen, ohne dass die Anwenderin gezwungen
ist, zeitaufwändige
und anstrengende Handgriffe durchzuführen. Es wurde daher ohne großen Erfolg
versucht, in Cremes, Pasten, Öle
und Lotionen magnetische Partikel einzubringen.
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Das
deutsche Gebrauchsmuster
DE
86 10 769.0 schlägt
daher vor, in eine Creme, die eine Schönheitsmaske oder Pflegemaske
bilden soll, kleine Magnete einzubringen, die ein magnetisches Moment
mit mindestens einem Nordpol und einem Südpol aufweisen. Diese Creme
ist anorganisch und basiert insbesondere auf Ton, Vaseline oder
Gips. Die Größe der Magnete
kann im Bereich von 0,5 bis 30 mm und vorzugsweise 2 bis 10 mm liegen.
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Die
Patentanmeldung DE-A-36 19 987 bezieht sich auf das Hauptproblem
der in der oben genannten Druckschrift
DE 86 10 769.0 beschriebenen Struktur.
Dieses Problem hängt
damit zusammen, dass Magnete wegen ihrer permanenten Magnetisierung
die Tendenz haben, sich anzuziehen oder sich abzustoßen und
so Cluster bilden. In dem Präparat, das
daraus resultiert, sind die Magnete daher nicht homogen dispergiert.
Die Anwendungsergebnisse sind nicht zufrieden stellend. Zur Lösung dieses
Problems schlägt
die Druckschrift DE-A-36 19 987 vor, die Magnete auf einen Träger zu kleben
und den Träger
dann mit dem kosmetischen Präparat
zu beschichten. Der Anwender bringt dann das Präparat auf, das auf dem Träger abgeschieden
ist. Eine solche Lösung
ist hauptsächlich
deswegen nachteilig, weil die mineralische Matrix, insbesondere,
wenn sie auf der Basis von Gips oder Ton realisiert wurde, nach
einer bestimmten Anwendungszeit trocknet und hart wird, wodurch
sie sich relativ unangenehm anfühlt.
Die Steifigkeit des Ganzen wird durch die Gegenwart von auf den
Träger
geklebten Magneten mit einer relativ großen Größe noch verstärkt. Die
Verteilung der Magnete in dem Präparat
ist ferner nicht homogen, was der Wirksamkeit abträglich sein
kann.
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Aus
einigen Dokumenten und insbesondere der Druckschrift DE-A-197 15
478 ist bekannt, magnetische Partikel und insbesondere Ferrite in
kosmetische oder dermatologische Zusammensetzungen einzuarbeiten.
Diese Partikel sind nicht permanent magnetisiert.
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Eine
Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, eine Struktur zu realisieren,
insbesondere in Form eines kosmetischen Pflasters oder Pflasters
für die
Pflege, die aus einer Matrix gebildet wird, in der permanent orientierte,
magnetische Partikel dispergiert sind.
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Die
Anmelderin hat überraschend
festgestellt, dass ein solcher Effekt eines Magnetfeldes in einfacher
und wirksamer Weise erhalten werden kann, indem der (oder die) Wirkstoff(e),
der (die) verwendet werden soll(en), in die Polymermatrix eines Pflasters
und vorzugsweise eines adhäsiven
Pflasters eingebracht wird (werden) und in der Matrix magnetische
Partikel dispergiert werden, die nach dem Beschichten der Matrix
in permanenten Weise orientiert werden, indem das Pflaster in ein
Magnetfeld eingebracht wird. Die Haut wird daher gleichzeitig mit einem
oder mehreren Wirkstoffen und mit magnetischen Partikeln in Kontakt
gebracht, die in permanenter Weise orientiert sind, sodass insbesondere die
Penetration von Wirkstoffen in die Haut gefördert wird.
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Die
vorliegende Erfindung schlägt
daher ein Pflaster nach Anspruch 1 vor. Die Polymermatrix ist vorzugsweise
wasserfrei oder hydrophob. Die Magnetpartikel sind vorzugsweise
homogen in der Matrix dispergiert.
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Nachdem
die Matrix zumindest teilweise, insbesondere durch Vernetzung, Polyaddition
oder Polykondensation, polymerisiert ist, bildet sich eine erstarrte
Struktur, in der die Magnetteilchen immobilisiert sind. In dieser
Konfiguration können
die Partikel des gesamten Pflasters oder eines Teils des Pflasters einem
Magnetfeld ausgesetzt wer den, damit sie permanent magnetisiert werden.
Die Partikel, die in der Polymermatrix eingefroren sind, bleiben
homogen in der Matrix dispergiert und behalten ihre magnetische Orientierung
bei. Beim Aufbringen auf die Haut sind die Wirkungen über die
gesamte magnetisierte Oberfläche
des Pflasters gleichmäßig.
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Beim
Auftragen weisen die Magnetfeldlinien, die die in permanenter Weise
orientierten Magnetpartikel hervorbringen, eine günstige Wirkung
insbesondere auf die Oxygenierung der Haut und auf die Mikrozirkulation
auf, was dazu beiträgt,
dass das Eindringen der Wirkstoffe in die Haut gefördert und
die Wirksamkeit verstärkt
wird. Die Einwirkzeiten der erfindungsgemäßen Pflaster können deutlich
reduziert werden. Die Konzentrationen bestimmter Wirkstoffe, die
als für
die Haut aggressiv eingestuft werden, können beträchtlich vermindert werden.
Ferner können die
magnetischen Partikel selbst die Aufgabe der wirksamen Substanz übernehmen,
insofern, als das Magnetfeld, das sie erzeugen, eine Wirkung und
insbesondere eine schlanker machende Wirkung durch die Beeinflussung
der Mikrozirkulation haben kann.
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Bei
den magnetischen Partikeln kann es sich insbesondere um Ferritpartikel
auf der Basis von insbesondere Zink und Mangan handeln. Alternativ
hierzu kann man Partikel verwenden, die unter der Handelsbezeichnung
MagaBeads® von
der Firma CORTEX BIOCHEM im Handel angeboten werden.
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Der
prozentuale Volumenanteil der magnetischen Partikel im Inneren der
Polymermatrix kann im Bereich von 0,1 bis 80%, vorzugsweise 1 bis
30% und noch bevorzugter 2 bis 15% liegen.
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Die
Partikel können
umhüllt
sein, insbesondere mit Polyurethan, Epoxy, Polyester, Polyamid oder
Cyanoacrylat. Eine solche Umhüllung
trägt zum Schutz
der magnetischen Partikel bei, wenn diese insbe sondere durch Transpirieren
der Haut mit Wasser in Kontakt kommen.
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Die
magnetischen Partikel können
so orientiert sein, dass sich auf mindestens einem Teil der Oberfläche des
Pflasters die gebildeten Magnetfeldlinien von einer Seite des Pflasters
bis zu einer zweiten, der ersten Seite gegenüberliegenden Seite erstrecken.
Alternativ hierzu sind die Magnetpartikel so orientiert, dass an
mindestens einem Teil der Oberfläche
des Pflasters sich die gebildeten Magnetfeldlinien von einem ersten
Rand des Pflasters bis zu einem zweiten, dem ersten Rand gegenüberliegenden Rand
erstrecken. Andere Anordnungen oder Kombinationen können ebenfalls
erhalten werden, insbesondere, indem das Hindurchführen durch
gleiche oder verschiedene Magnetfelder vervielfältigt wird oder indem die Eigenschaften
der verwendeten Magnetisierungsvorrichtung verändert werden.
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Der
(oder die) Wirkstoff(e) können
unter den schlanker machen Wirkstoffen, reinigenden Stoffen, Antioxidantien,
Radikalfängern
für freie
Radikale, Hydratisierungsmitteln, depigmentierenden Stoffen, Liporegulatoren,
Wirkstoffen gegen Akne, Wirkstoffen gegen Seborrhoe, Antialterungsmitteln,
reizlindernden Stoffen, Antifaltenmitteln, Keratolytika, entzündungshemmenden
Wirkstoffen, erfrischenden Stoffen, Wundheilungsmitteln, vaskulären Schutzmitteln, antibakteriellen
Wirkstoffen, Antimykotika, Antiperspirantien, Deodorants, Konditioniermitteln
für die Haut,
unempfindlich machenden Wirkstoffen, Immunomodulatoren und Nährstoffen,
Feuchtigkeitsabsorbern (Baumwolle, Polyacrylat) und Sebumabsorbern (Orgasol)
ausgewählt
werden.
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Die
Polymermatrix kann mindestens einen wasserlöslichen Wirkstoff enthalten,
der unter den folgenden Verbindungen ausgewählt ist: Ascorbinsäure und
ihren biologisch kompatiblen Salzen, Enzymen, Antibiotika, Komponenten
mit straffender Wirkung, α-Hydroxysäuren und
ihren Salzen, hydroxylierten Polysäuren, Zuckern und deren Derivaten, Harnstoff,
Aminosäuren,
Oligopeptiden, wasserlöslichen
pflanzlichen Extrakten und Hefeextrakten, Proteinhydrolysaten, Hyaluronsäure, Mucopolysacchariden,
Vitamin B2, B6,
H, PP, Panthenol, Folsäure, Acetylsalicylsäure, Allantoin,
Glycyrrhetinsäure,
Kojisäure
und Hydrochinon.
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Die
Polymermatrix kann ferner mindestens einen fettlöslichen Wirkstoff enthalten,
der unter den folgenden Verbindungen ausgewählt ist: D-α-Tocopherol, DL-α-Tocopherol,
D-α-Tocopherolacetat, DL-α-Tocopherolacetat,
Ascorbylpalmitat, Vitamin F und Glyceriden von Vitamin F, D-Vitaminen,
Vitamin D2, Vitamin D3,
Retinol, Retinolestern, Retinolpalmitat, Retinolpropionat, β-Carotin,
D-Panthenol, Farnesol, Farnesylacetat; Jojobaöl und Johannisbeeröl mit einem
hohen Anteil an essentiellen Fettsäuren; Keratolytika, wie Salicylsäure und
ihre Salze und ihre Ester, 5-n-Octanoylsalicylsäure und ihren Estern, Alkylestern
von α-Hydroxysäuren, wie
Citronensäure, Milchsäure, Glykolsäure; Asiatsäure, Madecassäure, Asiaticosid,
dem Gesamtextrakt von Centella asiatica, β-Glycyrrhetinsäure, α-Bisabolol,
Ceramiden, wie 1,3-Oleylamino-octadecan; Phytantriol, Sphingomyclin
aus Milch, Phospholipiden mariner Herkunft mit einem hohen Anteil
an mehrfach ungesättigten
essentiellen Fettsäuren,
Ethoxyquin; Rosmarinextrakt, Melissenextrakt, Quercetin, Extrakten
aus getrockneten Mikroalgen, steroidalen entzündungshemmenden Wirkstoffen.
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Diese
Wirkstoffe können
in solubilisiertem Zustand in Öle
eingearbeitet werden, die einzeln oder in Kombination verwendet
werden, und von denen angegeben werden können: Öle tierischer, pflanzlicher
oder mineralischer Herkunft, insbesondere tierische oder pflanzliche Öle, die
durch Polyolfettsäureester
gebildet werden, insbesondere flüssige
Triglyceride, beispielsweise Sonnenblumenöl, Maisöl, Sojaöl, Kürbiskernöl, Traubenkernöl, Sesamöl, Haselnussöl, Pistazienöl, Ap rikosenkernöl, Mandelöl oder Avocadoöl; Fischöle, Glyceryltricaprocaprylat, oder
pflanzliche oder tierische Öle
der Formel R1COOR2,
worin R1 den Rest einer höheren Fettsäure mit
7 bis 19 Kohlenstoffatomen bedeutet und R2 eine
verzweigte Kohlenwasserstoffkette mit 3 bis 20 Kohlenstoffatomen
ist, beispielsweise Purcellinöl; Weizenkeimöl, Calophyllumöl, Sesamöl, Korianderöl, Safloröl, Passionsblumenöl, Wildrosenöl, Macadamiaöl, Fruchtkernöl (Trauben,
Schwarze Johannisbeere, Orange, Kiwi), Rapsöl, Kopraöl, Erdnussöl, Nachtkerzenöl, Palmöl, Ricinusöl, Leinöl, Jojobaöl, Chinaöl, Olivenöl oder Getreidekeimöl, wie Weizenkeimöl, Reiskleieöl, Sheabutter;
Acetylglyceride; Octanoate, Decanoate oder Ricinoleate von Alkoholen oder
Polyalkoholen; Triglyceride von Fettsäuren; Glyceride; Paraffinöl, Vaselineöl, Perhydrosqualen;
Fettalkohole (Stearylalkohol, Cetylalkohol) und Fettsäuren (Stearinsäure und
deren Ester); Polyalkyl(C1-20)siloxane und
besonders solche mit endständigen
Trimethylsilylgruppen, vorzugsweise Verbindungen, deren Viskosität unter
0,06 m2/s liegt, wobei von diesen die geradkettigen
Polydimethylsiloxane und die Alkylmethylpolysiloxane, wie Cetyldimethicon
(CTFA-Bezeichnung) angegeben werden können.
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Es
können
auch die teilweise fluorierten Kohlenwasserstofföle oder perfluorierten Öle und insbesondere
Perfluorpolyether und Perfluoralkane angegeben werden.
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Die Ölphase,
d.h. die in der Polymermatrix dispergierten Öltröpfchen, kann in einem Mengenanteil
enthalten sein, der von 0,1 bis 30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
der Zusammensetzung, betragen kann. Dieser Prozentsatz liegt vorzugsweise
im Bereich von 5 bis 25%.
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Der
fettlösliche
Wirkstoff wird alternativ hierzu in Form eines Pulvers oder als
Granulat in eine hydrophobe Polymerschicht eingebracht.
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Die
Polymermatrix kann vorteilhaft mindestens einen Wirkstoff enthalten,
der auf die Haut reinigend wirkt, wobei das Pflaster eine farbige
Schicht umfasst, damit die über
die adhäsive
Oberfläche
von der Haut abgenommenen Unreinheiten visuell quantifiziert und/oder
charakterisiert werden können.
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Durch
die Gegenwart der farbigen Schicht werden die an der farbigen Oberfläche des
Pflasters vorhandenen Verunreinigungen visuell nachweisbar und sie
können
quantifiziert (Anzahl und Größe) und/oder
charakterisiert werden. Die Menge der abgenommenen Verunreinigungen
ist repräsentativ
für die
Häufigkeit,
mit der das Pflaster aufgebracht werden sollte. Die Gegenwart einer
großen
Menge an Rückständen zeigt
der Anwenderin, dass sie das Pflaster relativ häufig anwenden sollte (beispielsweise
jeden Tag). Eine geringere Verunreinigungsmenge zeigt an, dass die
Anwendungshäufigkeit
geringer sein kann (beispielsweise einmal pro Woche). Aufgrund der
Art der abgenommenen Verunreinigungen kann die Anwenderin ferner
die Art der für
die Haut erforderlichen Behandlung besser wählen.
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Die
farbigen Pigmente können
insbesondere Pigmente des Typs sein, der auf dem Gebiet der Lebensmittel
oder in der Kosmetik verwendet wird, insbesondere für Lippenstifte
oder Nagellacke. Als Beispiele können
einzeln oder in Kombination die synthetischen Pigmente oder anorganische
Pigmente, insbesondere Pigmente von Zirconiumoxid oder Ceroxid,
sowie die Oxide von Eisen oder Chrom und Eisenblau angegeben werden.
Es können
organische Pigmente verwendet werden, insbesondere Ruß, die Lacke
von Barium, Strontium, Calcium (DC Red Nr. 7) und Aluminium. Als
spezielles Beispiel verwendet man ein Pigment der Firma KONSTAMM® mit
der Referenz DC Violet 2 K7014.
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Die
Polymermatrix kann mindestens einen Wirkstoff enthalten, der unter
den Keratolytika ausgewählt
ist, wie alpha- und beta-Hydroxy carbonsäuren oder beta-Ketocarbonsäuren, deren
Salzen, Amiden oder Estern und insbesondere alpha-Hydroxysäuren, wie
Glycolsäure,
Milchsäure,
Weinsäure, Äpfelsäure, Citronensäure, Mandelsäure und
ganz allgemein Fruchtsäuren,
und beta-Hydroxysäuren,
wie Salicylsäure
und ihren Derivaten, besonders den alkylierten Derivaten, wie 5-n-Octanoylsalicylsäure; Kaolinpulver,
Polyamidpartikeln (Orgasol®), Wachsen, Honig, Terra
de Sienna, Tanninen oder anorganischen Salzen.
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Bei
der Polymermatrix kann es sich um eine selbsthaftende Matrix (auf
trockener Haut und/oder feuchter Haut) auf der Basis insbesondere
eines Polyacrylklebstoffes, Polyvinylklebstoffes oder um eine hydrophobe
Matrix auf der Basis eines Siliconpolymers oder Polyurethans handeln,
deren Vernetzung vorzugsweise partiell ist, um ihnen ein Haftvermögen zu geben,
ohne dass eine zusätzliche
adhäsive Schicht
erforderlich ist. Es kann auch eine adhäsive Matrix aus Latex, Butyl
oder beliebigen anderen adhäsiven
Elastomeren verwendet werden.
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Als
vorteilhaftes Beispiel verwendet man zur Herstellung der Polymermatrix
eine Polyacrylverbindung, gelöst
in einem Lösungsmittel,
insbesondere Ethylacetat oder einem Alkohol. Die Haftung des Pflasters
kann im Bereich von 50 bis 800 g/cm2 (senkrecht
zur adhäsiven
Oberfläche
ausgeübte Kraft,
die zum Ablösen
von der Haut erforderlich ist), und vorzugsweise 100 bis 700 g/cm2 und noch bevorzugter 300 bis 600 g/cm2. Die Matrixoberfläche, die mit der Haut in Kontakt
kommen soll, kann glatt sein oder Unebenheiten oder Reliefe aufweisen.
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Die
selbsthaftende Matrix kann vorteilhaft Partikel mindestens eines
Wasserabsorptionsmittels in homogener Dispersion in der Matrix enthalten.
Insbesondere in Kontakt mit der Hautfeuchtigkeit fangen die Partikel
des Wasserabsorbers das Wasser ab und fördern so die Solubilisierung
des festen, wasserlöslichen
Wirkstoffes. Durch diese "in
situ" Solubilisierung
des wasserlöslichen
Wirkstoffes ist seine Bioverfügbarkeit
praktisch augenblicklich und jegliche mögliche Wechselwirkung mit anderen
in der Polymerschicht enthaltenen Verbindungen ist geringer. Die
Feuchtigkeit der Haut kann die Rolle des Lösungsmittels für den wasserlöslichen
Wirkstoff übernehmen,
zumal die Trägerschicht
des Pflasters und/oder die Matrix okklusive Bedingungen schaffen können.
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Von
den Wasserabsorbern, die in der hydrophoben Polymermatrix in dispergiertem
Zustand enthalten sein können,
können
vorzugsweise die vernetzten superabsorbierenden Polyacrylate mit
hohem Quellgrad in Wasser, wie die Produkte, die von der Firma NORSOLOR
unter der Bezeichnung Aquakeep® im Handel angeboten werden,
Polyvinylalkohol; Carboxyvinylpolymere, beispielsweise die Produkte,
die von der Firma GOODRICH unter den Bezeichnungen "Carbopol"® im
Handel sind; halbsynthetische Cellulosederivate, beispielsweise
Carboxymethylcellulose; natürliche
Substanzen, wie Stärkeverbindungen,
natürliche
Gummen (Guargummi, Gummi Arabicum, Tragant), Casein, Phytokolloide (Carragenate,
Alginate, Agar-Agar), Baumwollfasern und Gelatine angegeben werden.
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Besonders
bevorzugt werden vernetzte superabsorbierende Polyacrylate verwendet,
durch deren Gegenwart in dispergiertem Zustand in einer hydrophoben
Polymermatrix beispielsweise der Schweiß gepumpt werden kann und nach
der Hydratisierung ein besserer Kontakt mit den Partikeln der anderen
Wirkstoffe, die gegebenenfalls in der Matrix vorhanden sind, möglich ist.
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Das
wasserabsorbierende Mittel, das oben definiert wurde, liegt vorzugsweise
in einer Menge von etwa 0,2 bis etwa 20 Gew.-% und insbesondere 0,5
bis 10%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Polymerschicht, vor.
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Alternativ
wird die Matrix aus mindestens einem wasserlöslichen Polymer gebildet, das
befähigt ist,
nach der Hydratisierung ein Gel zu bilden, das beim Trocknen auf
der Haut haftet. Es können
beispielsweise PVP oder PVA genannt werden. Mit einer solchen Konfiguration
kann das Pflaster trocken auf feuchte Haut oder feucht auf trockene
Haut aufgetragen werden. Die erste Lösung ist ganz allgemein vorzuziehen.
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Alternativ
hierzu wird die Polymermatrix aus einem Gel mit einem hohen Wassergehalt
vom Typ Hydrogel und insbesondere auf der Basis mindestens eines
Hydrokolloids gebildet, wobei es ähnlich wie bei einer Saugwirkung
im Kontakt haftet. Solche Gele können
reversible oder irreversible Gele sein.
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Das
Hydrokolloid oder die Hydrokolloide, die verwendet werden, können beispielsweise
unter den folgenden Verbindungen ausgewählt werden:
- – Gellangummi;
- – Cellulose
und ihre Derivate, wie Carboxymethylcellulose, Hydroxypropylcellulose,
Methylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose oder Hydroxyethylcellulose
sowie die modifizierten Cellulosen, die insbesondere durch Pfropfen
mit einer Alkylgruppe modifiziert sind;
- – Algenextrakte,
wie Agar-Agar, Carraghenane und Alginate;
- – Samenextrakte,
wie Johannisbrotkernmehl, Guargummi, modifizierte Guargummen, insbesondere
durch Pfropfen mit einer Alkylgruppe;
- – Pflanzenexsudate,
wie Gummi Arabicum, Karayagummi, Tragant und Gattigummi;
- – Exsudate
von Mikroorganismen, wie Xanthangummi;
- – Fruchtextrakte,
wie Pektine;
- – Gelbildner
tierischer Herkunft, wie Gelatine, Caseinate;
- – wasserlösliche gelierende
synthetische Polymere, wie vernetzte Polyacrylsäuren, gegebenenfalls mit einer
Alkylkette, wie beispielsweise "Carbopol" oder "Pemulen" von der Firma GOODRICH;
- – Siliciumderivate,
wie synthetische Hectorite, beispielsweise die Produkte "Laponite RD und RDS", die von der Firma
WAVERLY verkauft werden, Aluminiummagnesiumsilicate, wie das Produkt "Veegum" von der Firma VANDERBILT,
- – die
Produkte vom Typ POLYCARE®, die von der Firma Rohne-Poulenc angeboten
werden,
oder Gemische dieser Verbindungen.
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Der
Träger,
auf den die Polymermatrix aufgebracht wird, kann aus beliebigen
geeigneten, für
die in der angrenzenden Matrix enthaltenen Wirkstoffe undurchlässigen Stoffen
bestehen. Die Trägerschicht hat
nicht nur die Aufgabe, die Matrix zu stützen, sondern sie dient auch
für sie
als Schutzschicht. Sie kann die gleiche Abmessung haben wie die
Matrix oder eine größere Abmessung,
so dass sie sich über den
Rand der Matrix hinaus erstreckt.
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Der
Träger
kann ein okklusiver Träger
sein. Der Träger
besteht beispielsweise aus einem thermoplastischen Material, das
unter den Polyethylenen hoher und niedriger Dichte, Polypropylenen,
Polyvinylchloriden, Copolymeren von Ethylen und Vinylacetat, Polyestern
und Polyurethanen oder einem Komplex dieser Materialien ausgewählt ist.
Die Materialien können
auch geschichtet mit mindestens einer Metallfolie, wie einer Aluminiumfolie,
vorliegen.
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Die
Trägerschicht
kann eine beliebige geeignete Dicke haben, die für die gewünschte Trägerfunktion und Schutzfunktion
sorgt. Die Dicke der Trägerschicht
liegt vorzugsweise im Bereich von etwa 20 μm bis etwa 1,5 mm. Die Trägerschicht
ist vorteilhaft so ausreichend flexi bel, dass sie sich dem Profil
der Haut perfekt anpassen kann und beim Anwender kein unangenehmes
Gefühl
hervorruft.
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Vorzugsweise
ist der Träger
jedoch nicht okklusiv. Unter dieser Voraussetzung wird vorteilhaft
ein Träger
verwendet, der aus einem Papier, einem porösen oder perforierten thermoplastischen
Material, einem Gewebe, Nonwovens oder einem perforierten Nonwoven
besteht.
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Das
erfindungsgemäße Pflaster
enthält
vorzugsweise mindestens eine Schutzschicht, die vor der Anwendung
des Pflasters abgezogen werden kann.
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Wenn
die Polymermatrix durch eine ablösbare
Schutzschicht geschützt
wird, wird diese bei der Verwendung abgenommen. Sie kann aus beliebigen Materialien
bestehen, die für
die Wirkstoffe sowie alle anderen Komponenten, die in der Polymermatrix
vorliegen, undurchlässig
ist. Von diesen Materialien, die verwendet werden können, können vorzugsweise eine
Folie aus einem siliconierten Papier oder eine Folie aus einem thermoplastischen
Material, das behandelt wurde, damit es Antihafteigenschaften erhält, beispielsweise
mit einem Lack, genannt werden. Die ablösbare Schutzschicht besteht
vorzugsweise aus Polyethylen. Die Schutzschicht besteht vorteilhaft aus
zwei Teilen, die sich im Mittelbereich des Pflasters überlappen,
so dass das Anbringen leichter ist, ohne dass die Finger mit der
Matrix, die den oder die Wirkstoff(e) enthält, in Kontakt kommen. Alternativ hierzu
erstreckt sich die Schutzfolie über
eine Fläche, die
größer ist
als die Oberfläche
des Pflasters und geht über
die Ränder
des Pflasters hinaus, um so das Ablösen zu erleichtern.
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Die
erfindungsgemäßen Pflaster
können
in geeigneter Weise gemäß einer
geeigneten Kontur geschnitten sein, die dem Bereich der Hautoberfläche entspricht,
die behandelt werden soll, beispielsweise in Form einer Maske zum
Aufbringen auf das Gesicht, insbesondere zum Aufbringen auf die
Nase, die Lippen, die Wangen, den Bereich zwischen der Nase und
der Oberlippe, auf die Stirn, oder beliebige andere Formen, die
für das
Aufbringen auf einen bestimmten Bereich des Körpers erforderlich sind, besonders
die Oberschenkel für
ein Pflaster mit schlanker machender Wirkung, oder die Brüste für ein Pflaster
mit straffender Wirkung. Die Größe eines
erfindungsgemäßen Pflasters
liegt im Allgemeinen im Bereich von 0,25 bis 500 cm2 und
vorzugsweise 1 bis 30 cm2.
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Das
Pflaster kann in einem Behälter
oder einem Schutzbeutel konfektioniert sein, der aus zwei Folien
eines Komplexes Papier/Film aus dichtem Kunststoff gebildet wird,
wobei das Papier mit einem in der Kälte ablösbaren Klebstoff beschichtet
ist und die Folien durch Kontakt der mit dem Klebstoff beschichteten
Seiten das Pflaster umschließen.
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Ein
solches Pflaster wird im Vergleich mit herkömmlichen Pflastern während einer
relativ kurzen Anwendungsdauer verwendet. Die Anwendungsdauer liegt
vorzugsweise im Bereich von 30 s bis 15 min und noch bevorzugter
im Bereich von 30 s bis 5 min.
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Noch
bevorzugter weist das erfindungsgemäße Pflaster mindestens einen
Bereich von geringer Abmessung in Form eines Ansatzfalzes auf, der geeignet
ist, das Ablösen
des Pflasters zu erleichtern.
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Ein
Netz, das aus einem Gewebe oder einem Nonwoven und insbesondere
Polyamid besteht, kann zumindest teilweise in die Matrix eingebettet sein.
Das Netz kann den Träger
bilden und umgekehrt. Es kann dem Pflaster eine größere Kohäsion geben,
insbesondere, wenn die Matrix ein Matrixtyp ist, der ein Gel bildet.
Im Falle einer selbsthaftenden Matrix kann das Netz ferner die Haftung
des Pflasters auf der Haut verändern.
Ein Teil der magnetischen Partikel ist vorteilhaft direkt in dem
Netz enthalten, das daher magnetisierbar ist. Eine solche Eigenschaft
kann vorteilhaft sein, insbesondere im Falle der Inkompatibilität eines
Wirkstoffes mit bestimmten magnetischen Partikeln, falls diese direkt
in die Matrix eingebracht werden.
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Nach
einem weiteren Aspekt der Erfindung wird auch ein Verfahren zur
Herstellung eines Pflasters gemäß Anspruch
21 angegeben.
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Die
Magnetisierung der Polymermatrix kann auf unterschiedliche Weise
erhalten werden. Als nicht einschränkende Beispiele werden Magnetisierungseinrichtungen
des Typs verwendet, die aus Spulen mit oder ohne Weicheisen bestehen.
Solche Spulen, die von einem gepulsten Strom durchflossen werden,
der von einer Magnetisierungsvorrichtung erzeugt wird, bilden das
für die
Magnetisierung der Matrix erforderliche Magnetfeld. Es können daher Magnetisierungsvorrichtungen
verwendet werden, wie sie in dem Katalog der Firma TE2M® (TECHNIQUES
ET MATERIELS MAGNETIQUES) unter der Referenz CE 500, PM 1000 oder
PM 2500 angeboten werden, wobei es sich um Vorrichtungen mit mittlerer bis
großer
Leistung handelt, mit denen Magnete unterschiedlicher Klassen und
Formen mit hohem Arbeitstakt magnetisiert werden können.
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Vorteilhaft
besteht das Verfahren darin:
- i) die Matrix
kontinuierlich auf einen bandförmigen Träger aufzubringen;
- ii) nach der zumindest teilweisen Polymerisation der Matrix
den so mit der Polymermatrix bedeckten Träger durch das Magnetfeld zu
führen;
- iii) den magnetisierten Träger
in Form von Pflastern in der gewünschten
Form und der gewünschten
Abmessung zu schneiden; und
- iv) die derart geschnitten Pflaster in Schutzhüllen zu
geben.
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Alternativ
hierzu kann das Verfahren darin bestehen:
- i)
die Matrix kontinuierlich auf einen bandförmigen Träger aufzubringen;
- ii) den mit der Polymermatrix bedeckten Träger in Form von Pflastern in
der gewünschten
Form und den gewünschten
Abmessungen zu schneiden;
- iii) die so geformten Pflaster durch ein Magnetfeld zu führen; und
- iv) die derart magnetisierten Pflaster in Schutzhüllen anzubringen.
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Das
Verfahren kann alternativ hierzu ferner darin bestehen:
- i) die Matrix kontinuierlich auf einen bandförmigen Träger aufzubringen;
- ii) den mit der Matrix bedeckten Träger in Form von Pflastern in
der gewünschten
Form und den gewünschten
Abmessungen zu schneiden;
- iii) die derart geschnittenen Pflaster in Schutzhüllen zu
geben; und
- iv) die Schutzhüllen
durch das Magnetfeld zu führen.
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Wenn
die Polymermatrix (3) aus einem Gel besteht und insbesondere
einem wässrigen
Gel, das aus mindestens einem Hydrokolloid gebildet ist, kann das
Verfahren alternativ darin bestehen:
- i) die
Matrix in flüssiger
Form in das Innere eines Behälters
mit der Form und den Abmessungen des herzustellenden Pflasters zu
gießen,
in der gegebenenfalls ein Netz angeordnet ist, wobei die Matrix über eine Öffnung in
den Behälter
gegossen wird, die an einem Rand der Form ausgebildet ist;
- ii) die Verfestigung der Matrix durch zumindest teilweise Polymerisation
hervorzurufen; und
- iii) den Behälter
einem Magnetfeld auszusetzen, das geeignet ist, die magnetischen
Partikel der Matrix permanent auszurichten.
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Die Öffnung des
Behälters
kann dann mit einer abnehmbaren Schutzfolie verschlossen werden. Der
Behälter
kann alternativ offen in einen Schutzbeutel eingebracht werden.
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In
der folgenden Beschreibung wird auf die Zeichnung Bezug genommen,
worin zeigen:
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die 1A–1B schematisch
eine Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Pflasters;
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die 2A–2B schematisch
zwei Beispiele für
Magnetisierungen, die mit einem erfindungsgemäßen Pflaster erhalten werden
können; und
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die 3 in
vereinfachter Weise eine Ausführungsform
für ein
Herstellungsverfahren eines erfindungsgemäßen Pflasters,
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die 4 und 5A–5C eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Pflasters sowie
ein Verfahren zur Herstellung und Konfektionierung eines solchen
Pflasters.
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Das
schematisch in 1A gezeigte Pflaster 1 umfasst
einen Träger 2 aus
Polyethylen, auf den eine Matrix 3 aufgebracht ist, die
mindestens einen Wirkstoff enthält,
der eine Wirkung auf die Haut hat, insbesondere eine kosmetische
Wirkung, und in der magnetische Partikel 4 vorliegen, die,
wie noch detaillierter im Folgenden beschrieben wird, in permanenter
Weise magnetisch orientiert sind. Die Seite 5 der Matrix 3,
die dem Träger 2 gegenüberliegt,
ist dazu vorgesehen, mit der Haut in Kontakt zu kommen und an ihr
zu haften.
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Die
Haftung der Seite 5 der Matrix 3 auf der Haut
kann aus der Verwendung einer selbsthaftenden Matrix, insbesondere
auf der Basis eines Acrylpolymers oder Vinylpolymers resultieren.
Eine solche Mat rix kann in trockenem Zustand oder auf feuchter Haut
selbsthaftend sein. In dem zuletzt genannten Fall werden in die
Matrix vorzugsweise wasserabsorbierende Stoffe eingebracht, die
die Haut lokal austrocknen können
und Verankerungsbrücken
zur Verankerung der adhäsiven
Matrix auf der Haut bilden können.
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Die
Haftung der Seite 5 der Matrix 3 kann sich alternativ
hierzu aus der Realisierung der Matrix aus einem hydratisierbaren
Gel insbesondere auf der Basis von PVP und PVA ergeben, das, wenn
es trocknet, auf der Haut haftet.
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Eine
weitere Alternative für
die Haftung der Seite 5 der Matrix 3 auf der Haut
kann sich aus einer Saugwirkung ergeben, die daraus resultiert,
dass die Matrix in Form eines Gels mit einem hohen Wassergehalt
hergestellt wird, das mindestens ein Hydrokolloid enthält, wie
Gellangummi.
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In
der 1B ist das Pflaster 1 im Inneren eines
Schutzbeutels 6 eingebracht, wobei die Seite 5 der
Matrix zuvor mit einem ablösbaren
Film 7 bedeckt wurde, der aus zwei Teilen 8 und 9 besteht,
die sich im Mittelbereich des Pflasters 1 überlappen.
Der Schutzbeutel 6 besteht aus zwei Folien 10, 11 eines Komplexes
Papier/Film aus einem dichten Kunststoff, wobei das Papier mit einem
in der Kälte
klebenden Klebstoff beschichtet ist und wobei die Folien das Pflaster 1 durch
den Kontakt der mit dem Klebstoff beschichteten Seiten umschließen.
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In
den 2A und 2B, auf
die nun Bezug genommen wird, sind beispielsweise zwei Magnetisierungsarten
des Pflasters 1 zu sehen. In der 2A ist
das Pflaster so magnetisiert, dass der magnetische "Nord"pol N an einem Ende 13 des
Pflasters 1 angeordnet ist, wohingegen der magnetische "Süd"pol S an einem zweiten Ende 14 des
Pflasters liegt, das dem ersten Ende gegenüberliegt. Die Flusslinien 12 erstrecken
sich wie sie schematisch in der 2A dargestellt
sind.
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In
der 2B ist das Pflaster so magnetisiert, dass der
magnetische Nordpol S auf einer Seite 15 des Pflasters
angeordnet ist, wohingegen sich der magnetische Südpol auf
einer zweiten Seite 16 des Pflasters befindet, die der
ersten gegenüberliegt.
Die magnetischen Flusslinien 12 erstrecken sich so, wie schematisch
in 2B dargestellt. In Abhängigkeit insbesondere von der
Konfiguration des Magnetfelds oder der Magnetfelder, durch die das
Pflaster gebracht wird, und/oder die Anzahl der Passagen des Pflasters 1 in
einem solchen Magnetfeld können
eine Vielzahl von unterschiedlichen Motiven erzeugt werden. Nach
einer anderen Alternative können
die ferromagnetischen Partikel insbesondere so orientiert werden,
dass eine erste Polarität
zentral liegt, wohingegen die andere ringförmig um die erste angeordnet ist.
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In
der 3 ist schematisch ein mögliches Herstellungsverfahren
für ein
erfindungsgemäßes Pflaster
gezeigt.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung wird aus einem Polymer und insbesondere einem Acrylpolymer,
das in einem Lösungsmittel,
wie einem Alkohol, beispielsweise Ethanol oder Ethylacetat, gelöst ist,
ein Gemisch hergestellt. Zu dem Gemisch werden der Wirkstoff oder
die Wirkstoffe sowie die ferromagnetischen Partikel gegeben.
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Das
Gemisch wird dann in einen Trichter 20 eingebracht und
auf ein Blatt aus siliconiertem Papier oder behandeltem Polyethylen 21 gegossen,
die die ablösbare
oder abziehbare Schutzfolie des Pflasters bildet. Stromaufwärts des
Trichters 20 ist ein Rakel 22 angeordnet, mit
dem die Dicke der Polymerschicht 28 der Polymermatrix gleich mäßig verteilt
werden kann, wobei diese Dicke im Allgemeinen im Bereich von 10
bis 300 μm
liegt.
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Die
Lösungsmittel
werden bei einer Temperatur von 30 bis 100°C verdampft, indem die auf diese
Weise auf der Folie 21 gebildete Schicht 28 durch einen
Ofen 23 geschickt wird. Man erhält auf diese Weise eine adhäsive Schicht,
auf die ein Träger 24, insbesondere
aus einem Nonwoven, aufgebracht wird. Das Ganze wird dann mit einer
Kalandrierwalze 25 kalandriert und kontinuierlich durch
eine Magnetisierungsvorrichtung 26 gebracht, um die ferromagnetischen
Partikel, die in der Polymerschicht 28 enthalten sind,
permanent auszurichten. Die so gebildete Einheit wird dann auf einen
Kern 27 aufgerollt.
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Die
Formgebung der einzelnen Pflaster erfolgt, indem der Träger durch
eine Schneidestation geführt
wird, wo er in die gewünschte
Form und Abmessung zerschnitten wird. Vor dem Zerschneiden kann
die Folie 21 aus siliconiertem Papier oder behandeltem
Polyethylen, die dazu diente, die Polymerschicht 28 durch
die verschiedenen oben angegebenen Stationen der Vorrichtung mitzunehmen,
durch eine Struktur aus zwei Folien ersetzt werden, die sich in
einem Mittelbereich überlappen.
Nach dem Zerschneiden werden die Pflaster dann in einzelne Beutel
verpackt.
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Alternativ
kann die Magnetisierung der Pflaster daran anschließend erfolgen,
nachdem diese in die Beutel eingebracht wurden.
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Es
wird nun auf die 4 Bezug genommen, die einen
Behälter 100 darstellt,
welcher eine Abteilung 101 definiert, in deren Innerem
ein Pflaster nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung geformt
wurde. Nach dieser Ausführungsform
wird die Matrix aus einem Hydrokolloid, wie einem Gellangummi, gebildet.
In gleicher Weise wie bei der vorhergehenden Ausführungsform
enthält
die Matrix ferromagnetische Partikel. Der Behälter 100 wird durch Thermoformen
oder Spritzen eines Materials wie Polypropylen mit dünnen Wänden hergestellt.
Die Abteilung 101 hat die Form, die einer Maske für die Augen entspricht.
Die Abteilung weist einen Rand auf, der eine Öffnung begrenzt, die mit einem
in der Wärme versiegelten
Deckel 103 verschlossen ist.
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Die 5A–5C zeigen
in der Schnittansicht gemäß der Linie
5-5 die Einheit der 4. In der 5A wird
der Behälter 100 auf
seinen Boden gestellt, die Öffnung 102 der
Abteilung 101 ist nicht verschlossen. In der 5B wird
die flüssige
Zusammensetzung P, die die gelierte Matrix 3 des Pflasters 1 bilden
kann, über
die Öffnung 102 in
die Abteilung 101 gegossen. In dieser Phase des Gießens liegt
die Temperatur der flüssigen
Zusammensetzung P in der Größenordnung
von 90°.
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Während des
Abkühlens
der Zusammensetzung P erstarrt die flüssige Zusammensetzung so, dass
ein geliertes Pflaster 1 gebildet wird. Das Erstarren tritt
typischerweise bei einer Temperatur auf, die in der Größenordnung
von 60 bis 70°C
liegen kann. Vor, während
oder nach dem Erstarren der Zusammensetzung wird der Deckel 103 in
der Wärme
versiegelt, so dass die Öffnung 102 verschlossen
ist. Vor oder nach dem Verschließen des Behälters wird dieser durch eine
Magnetisierungsvorrichtung des Typs gebracht, wie sie in der vorhergehenden
Ausführungsform
verwendet wurde, um die in der Matrix 3 enthaltenen magnetischen
Partikel in permanenter Weise auszurichten.
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BEISPIEL 1
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Es
wird eine Zusammensetzung hergestellt, die auf das Volumen bezogen
enthält:
80,5%
Acrylpolymer, gelöst
in Ethylacetat;
1,5% Salicylsäure;
2% Coffein;
3%
Vitamin C;
8% Polyacrylat und
5% Ferritpartikel.
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Nach
der Homogenisierung wird das Produkt in einen Trichter eingefüllt und
mit einem Rakel in Form einer Schicht von 0,8 mm Dicke auf einer
Polyethylenfolie mit einer Dicke von 200 μm verteilt. Diese Folie kann
zuvor an der Oberfläche
behandelt worden sein, um ihre Haftung zu vermindern. Das Ganze wird
auf 60°C
erwärmt,
um das Lösungsmittel
zu verdampfen. Dann wird auf die freie Oberfläche der Polymerschicht ein
Nonwoven aufgebracht, das aus 30% Polyethylenterephthalat und 70%
Viskose besteht, wobei dieses Nonwoven die Trägerschicht des Pflasters bildet,
worauf das Ganze kalandriert wird. Man erhält so eine Einheit, die eine
Trägerschicht und
eine selbsthaftende Polymerschicht enthält, die aus einer Polyacrylmatrix
gebildet wird, wobei diese Einheit ferner eine ablösbare Schutzschicht
umfasst. Die auf diese Weise gebildete Einheit wird dann in eine
Magnetisierungsvorrichtung gebracht, die von der Firma TE2M® unter
der Referenz PM 1000 im Handel erhältlich ist, und dann in die
gewünschte Form
und Abmessung zerschnitten.
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Nach
dem Schneiden werden die Pflaster dann in Polyethylenbeutel verpackt.
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Ein
solches Pflaster ist insbesondere für die Behandlung von Falten
und Ringen an den Augenkonturen wirksam, wobei das Eindringen der
Wirkstoffe des Pflasters durch die Gegenwart der permanent magnetisierten
Ferritpartikel begünstigt
wird, die auf die Mikrozirkulation im Anwendungsbereich des Pflasters
einwirken.
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BEISPIEL II
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Es
wird eine Zusammensetzung hergestellt, die auf das Volumen bezogen
enthält:
77,5%
Acrylpolymer, gelöst
in Ethylacetat;
3% Glycerin;
10% Ferrit;
5% Baumwollfasern;
0,5%
Kojisäure;
3%
Coffein und
1% grünen
Tee.
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Die
Vorgehensweise entspricht in etwa der in dem vorhergehenden Beispiel
beschriebenen Vorgehensweise.
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Ein
solches Pflaster hat einen entspannenden, klärenden und gegen Müdigkeit
wirkenden Effekt, wobei die Wirkung der Wirkstoffe durch die Gegenwart
der permanent magnetisierten Ferritpartikel verstärkt wird,
die dazu beitragen, dass die Haut für diese Wirkstoffe aufnahmefähiger wird.