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Technisches
Gebiet
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Die Erfindung bezieht sich auf eine
Anlage zum Be- und Entladen eines Schiffes, insbesondere eines Roll-On-/Roll-Off-Schiffes oder Fährschiffes, mit
einer Be- und Entladebrücke,
die an die Niveauunterschiede zwischen Schiff und Land anpassbar ist.
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Stand der Technik
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Bei rollender Fracht (Pkw, Lkw, Trailer,
Eisenbahn usw.) ist es erforderlich, zum Be- und Entladen von Schiffen Überfahrmöglichkeiten
zu schaffen, um das Befahren von der landseitigen Fläche auf
die Schiffsdecks bzw. umgekehrt zu ermöglichen. Dazu ist es bisher
vorgesehen, Rampen zu installieren, die entweder am Schiff oder
an Land oder auf beiden Seiten angelenkt werden, und so die Verbindung
zwischen Land und Schiff herstellen. Es ist aber auch bekannt, als Überfahrmöglichkeit
eine Be- und Entladebrücke
zu installieren, die sich landseitig abstützt und dabei meist um eine
Schwenkachse derart in ihrer Lage verstellbar ist, dass eine jeweilige
Anpassung zwischen Land und Schiff möglich ist, insbesondere unter
Berücksichtigung
der Tidenverhältnisse und
der Beladungsverhältnisse.
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Aus der DE-05 2048150 ist eine Be-
bzw. Entladebrücke
beschrieben und dargestellt, die an ihrem landseitigen Ende über eine
waagerechte Antriebs- bzw. Bewegungseinrichtung an einer am Dock vorgesehenen
festen Seite angebracht ist, um Längsbewegungen des Schiffes
auszugleichen. An dem landseitigen Ende befindet sich zusätzlich eine drehbar
gelagerte Rolle, welche längs
einer durch den Kai gebildeten geneigten Führungsfläche geführt wird und das landseitige
Ende der Brücke
abstützt. Für die lotrechte
Bewegung der Brücke
ist eine Hebeeinrichtung vorgesehen, die ebenfalls auf dem Kai angebracht
ist. Ein vertikales Bewegen der Brücke bei zugleich horizontaler
Stellung der Be- bzw. Entladefläche
ist nur eingeschränkt
möglich
und nur dann, wenn die Brücke
sowohl in horizontaler Richtung über
die Bewegungseinrichtung verschoben, als auch in vertikaler Bewegungsrichtung über die
Hebeeinrichtung abgesenkt wird. Dies bedeutet, dass die Be- bzw. Entladebrücke landseitig
an einer am Dock vorgesehenen festen Platte auf dem Land abgestützt ist.
Ebenso stützt
sich diese über
die Bewegungseinrichtung auf dem geneigten Abschnitt des Kais wasserseitig
ab.
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Aus der DE-AS 1161576 ist eine Landebrücke bekannt,
die an ihrem landseitigen Ende um eine horizontale Achse schwenkbar
ist, und deren wasserseitiges Ende in einem feststehenden Gerüst gegenüber dem
Wasserspiegel heb- und senkbar gelagert ist. Wie in der
DE-OS 2048150 ist auch bei
der Landebrücke
der DE-AS 1161576 das landseitige Ende fest über ein Gelenk mit dem Kai
bzw. dem Land verbunden. Die feste Anbindung zum Land ergibt sich
auch daraus, dass die beim Anlegen des Schiffes auf die Landebrücke ausgeübten horizontalen
Kräfte
zu dem am Land angeordneten Gelenk weitergeleitet werden. Die Höhenverstellung
der Be- bzw. Entladebrücke
bei im wesentlichen horizontaler Ausrichtung ihrer Tragfläche kann
mit dieser Landebrücke
nicht erreicht werden. Die Be- bzw. Entladebrücke ist über Pfeiler wasserseitig auf
der Hafensole abgestützt.
Landseitig erfolgt hingegen über
das Gelenk eine feste Anbindung zum Land.
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Darstellung
der Erfindung
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Es ist das technische Problem (Aufgabe)
der Erfindung, eine Anlage zum Be- und Entladen eines Schiffes zu
schaffen, mit der insbesondere lange Gegenstände einfach und schnell be-
und entladen werden können.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Be- und Entladebrücke
unabhängig
von Land und Schiff auf der Hafensohle abgestützt ist. Unter "Land" ist dabei der Bereich
zu verstehen, der von der rollenden Fracht (Pkw, Lkw, Trailer usw.)
befahren wird.
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Dadurch, dass die Be- und Entladebrücke unabhängig von
Land und Schiff auf der Hafensohle abgestützt ist, besteht die Möglichkeit
einer Anpassung der Lage der Brücke
in vertikaler Richtung und gegebenenfalls im Wesentlichen horizontaler
Ausrichtung optimal an die jeweilige Lage und Entlade- bzw. Beladeebene
eines Schiffes, wodurch insbesondere lange Gegenstände, beispielsweise
Teile eines Großflugzeuges,
einfach und schnell be- und entladen werden können.
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Die Anlage kann extreme Wasserstandsänderungen
kompensieren, ohne dass eine überlange Brücke zur
Vermeidung von zu starken Neigungen und zu großen Knickwinkeln realisiert
werden müsste. Üblicherweise
entstehen bei einer Ro/Ro-Anlage zwei Knickwinkel, und zwar ein
positiver Knickwinkel (konvex) und ein negativer Knickwinkel (konkav),
die zu Überfahrproblemen
führen
können.
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Zweckmäßigerweise stützt sich
dabei die Be- und Entladebrücke
auf einer Stützkonstruktion höhenverstellbar
ab, die von zumindest zwei Stützpylonen,
vorzugsweise aber vier Stützpylonen
gebildet ist. Dies ermöglicht
eine einfache Höhenverstellung der
Be- und Entladebrücke
bei im Wesentlichen horizontaler Ausrichtung ihrer Tragfläche.
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Wenn zugleich die Be- und Entladebrücke in zumindest
einem Stützpylonen
um eine im Wesentlichen horizontale Schwenkachse schwenkbar gelagert
ist, ermöglicht
sich neben der zuvor erwähnten Höhenverstellbarkeit
in horizontaler Ausrichtung auch eine Schrägausrichtung der Be- und Entladebrücke, wobei
bevorzugt die schwenkbare Lagerung am landseitigen Stützpylonen
erfolgt. Dies erhöht
die Vielseitigkeit dieser Überfahrmöglichkeit
in Anpassung an die jeweiligen Verhältnisse, insbesondere die zu
be- und entladenden Gegenstände.
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Für
die Höhenverstellung
und auch für
die eventuelle Schrägstellung
ist in den Stützpylonen eine
Antriebsmechanik vorgesehen, vorzugsweise als Hydraulikzylinder.
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Wenn z. B. die Be- und Entladebrücke eine Länge hat,
die in Be- und Entladerichtung der Länge des längsten zu be- und entladenden
Gegenstandes entspricht, ermöglicht
sich ein einfaches und schnelles Be- und Entladen langer Gegenstände dahingehend,
dass dieser lange Gegenstand bei einer horizontalen Niveauausrichtung
der Be- und Entladebrücke
durch z. B. Entladen dieses Gegenstandes vom Schiff auf die Entladebrücke auf
einem gegenüber dem
Land niedrigerem Niveau, wonach der Gegenstand zusammen mit der
Entladebrücke
auf Landniveau in horizontaler Ausrichtung angehoben wird, wonach
der Gegenstand von der Entladebrücke
an Land gefahren werden kann.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Es zeigen
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1 eine
Seitenansicht einer Be- und Entladebrücke einer Anlage zum Be- und
Entladen eines Schiffes, bei der die Be- und Entladebrücke sich
auf Schiffsdeckniveau befindet;
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2 eine
Seitenansicht entsprechend der 1,
jedoch mit einer Hubeinstellung der Be- und Entladebrücke auf
Landniveau; und
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3 eine
Seitenansicht der Anlage mit einer schräg gestellten Be- und Entladebrücke.
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In den Zeichnungen ist schematisch
das Heck eines Ro/Ro-Schiffes 1 angedeutet.
Auf der entgegengesetzten Seite befindet sich die landseitige Zufahrt 2.
Zwischen dieser Zufahrt 2 und dem Ro/Ro-Schiff 1 befindet
sich eine Be- und Entladebrücke 3,
die sich über
Hydraulikzylinder 4 in vier Stützpylonen 5 (nur zwei
dargestellt) abstützt,
von denen zwei schiffsseitig und zwei landseitig auf der Hafensohle 6 gegründet und
befestigt sind. Die Hydraulikzylinder sind bei 8 bzw. 9 an
der Be- und Entladebrücke
angelenkt. Die Be- und Entladebrücke 3 ist über Gleitschuhe 7 in
den Pylonen 5 verschiebbar gelagert, wobei zusätzlich mindestens
landseitig ein Schwenklager 8 vorgesehen ist, um welches
bei entsprechender Betätigung
der Hydraulikzylinder 4 die Be- und Entladebrücke 3 in
die in 2 und 3 dargestellte Schräglage gebracht
werden kann, sofern dies im Zusammenhang mit einem bestimmten Entladezweck
und bestimmten Entladegegenständen
erforderlich sein sollte.
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Bei entsprechend gleichzeitiger und
gleichmäßiger Betätigung der
Hydraulikzylinder 4 kann auch eine Hubbewegung in im Wesentlichen
horizontaler Ausrichtung der Be- und Entladebrücke 3 vorgenommen
werden, wie dies aus 1 ersichtlich
ist.
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So können sehr lange Gegenstände, wie
beispielsweise Bauteile eines Großflugzeuges, auf einem relativ
niedrigen Schiffsentladeniveau (1) leicht
entladen werden, wobei bevorzugt ist, dass dieser lange Gegenstand
auf der gesamten Brücke Platz
hat, wonach die Brücke über die
Hydraulikzylinder 4 auf Landniveau angehoben wird (2) und der Roll-Off-Vorgang erfolgen
kann. Für
den Beladevorgang erfolgt dies in umgekehrter Reihenfolge.
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Land- und schiffsseitig können zusätzliche Rampen
vorgesehen sein. Beispielsweise ist in 1 landseitig
eine solche Rampe 10 dargestellt, die an der Brücke selbst
befestigt ist. Entsprechend der Darstellung in 1 ist diese Rampe in die Position 10' hochgeklappt,
wenn eine Höhenverstellung der
Brücke
erfolgt. In 1 und 3 ist eine am Schiff befestigte
Rampe 11 dargestellt. In 2 ist diese
Rampe 11 in die Position 11' hochgeklappt, wenn eine Höhenverstellung
der Brücke
auf Landniveau erfolgt.
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Wenn das Schiff über keine eigene Rampe verfügt, kann
schiffsseitig an der Brücke
eine in den Zeichnungen nicht dargestellte Rampe angebracht sein
(ähnlich
wie landseitig die Rampe 10).