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Die Erfindung betrifft einen Wäschesack
mit einem Spreizelement mit zumindest einem Aufhängeteil und einer Einfül- bzw.
Entnahmeöffnung,
die schlitzförmig
ausgebildet ist und im wesentlichen in vertikaler Richtung zumindest
im wesentlichen mittig unterhalb des Spreizelementes verläuft.
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Es gilt, in einer prinzipiellen Unterscheidung einerseits
Wäschesäcke zur
Aufbewahrung und zum Transport von Schmutzwäsche in die Wäscherei
bzw. Putzerei und andererseits Kleidersäcke für die Aufbewahrung und den
Transport von sauberen Kleidern zu unterscheiden.
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Wäschesäcke sind
beispielsweise in der
US 4,630,312
A , der
DE 43
18 559 C und der
DE
30 17 246 C beschrieben. Sie bestehen im wesentlichen aus
einem beutelartigen Sack, einer Öffnung,
die üblicherweise
im obreren Beutelbereich angeordnet ist und waagrecht verläuft und
einem passenden Verschluß der Öffnung.
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Kleidersäcke sind aus der WO 95/19726
A, der
US 4,438,844
A , der
US 4,572,364
A , der
US 4,252,220
A , der
US 3,952,847
A , der
US 4,949,842 A ,
der
US 5,002,183 A und
der
US 3,929224 A bekannt.
Sie weisen im wesentlichen ein Spreitzelement und eine Öffnung auf,
wobei das Spreitzelement das Verknüllen bzw. Zerknittern der Kleidung verhindern
soll. Darüberhinaus
sind in den genannnten Druckschriften verschiedenste Details wie
zusätzliche
Versteifungen, besondere Verschlüsse
und Ähnliches,
geoffenbart.
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Ein besonderer Wäschesack, nämlich eine Kombination mit
einem Kleidersack, ist aus der
US 5,090,559 A bekannt, da er auch zum Transport
der gereinigten Wäsche
dienen soll. Dabei befindet sich die Einfüllöffnung an dem einem Spreizelement
gegenüberliegenden
Ende des Wäschesackes,
der zum Sammeln der Schmutzwäsche
wie ein ganz normaler Beutel, mit einem Schnurzug um die Einfüllöfinung zum
Verschließen,
verwendet wird. Nur zum Ausliefern der gewaschenen bzw. geputzten
Wäsche wird
ein Kleiderbügel
mit seinem gebogenen Haken so durch eine kleine Öffnung des Wäschesackes
in der Kante gegenüber
der Einfüllöffnung geführt, daß der Wäschesack
als Ganzes darauf (nunmehr verkehrt) aufgehängt werden kann und aufzuhängende, gesäuberte Kleidung
im Wäschesack
am Kleiderbügel
hängt.
Je nach Verwendung hängt
dieser Sack „richtig" oder „verkehrt".
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Dieser Wäschesack muß daher während seiner bestimmungsgemäßen Verwendung
als Sammelsack für
Schmutzwäsche
im Schrank oder im Badezimmer aufbewahrt werden, nimmt dabei Stellfläche ein
und ist auch dadurch im allgemeinen relativ unzugänglich.
Dies spielt insbesondere in Hotels eine Rolle, in denen sowohl die
Gäste als
auch das Service-Personal derartige Dinge stets im Blickfeld haben
sollten, einerseits um das Angebot des Hotels für die Wäsche zu sorgen, wahrzunehmen,
anderseits um ohne speziell daran denken zu müssen, zu erkennen, ob Wäsche zu
versorgen ist oder nicht.
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Um dieses Ziel zu erreichen, ist
es notwendig, dem Wäschesack
ein Äußeres zu
geben, das optisch befriedigend ist und, wenn möglich, auch Platz für die Anbringung
von Information oder Werbung zur Verfügung stellt, ohne daß der Wäschesack
speziell Platz benötigt.
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Die Erfindung zielt darauf ab, einen
derartigen Wäschesack
zur Verfügung
zu stellen.
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Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß der Einfüllschlitz
40 bis 60 % der Höhe
des Wäschesackes
einnimmt und daß sich
das obere Ende des Einfüllschlitzes
10 bis 20 % der Wäschesackhöhe von dessen
oberen Rand entfernt befindet. Unter Höhe des Wäschesackes ist in dem Fall,
in dem die Form des Wäschesackes
nicht rechteckig ausgebildet ist, eine „mittlere Höhe" zu verstehen, die
beispielsweise als arithmetischer Mittelwert bestimmt werden kann.
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Durch diese Merkmale wird der Wäschesack auch
bei stets geöffnetem
Einwurfschlitz durch sein Eigengewicht und das Gewicht der bereits
eingeworfenen Wäschestücke straff
und flach gezogen und beult sich, im Gegensatz zu üblichen
Wäschesäcken kaum
aus. Es ist daher möglich,
ihn, beispielsweise auf der Badezimmertüre, der Vorraumtüre oder,
falls dies gewünscht
wird, an der Innenseite einer Schranktüre aufzuhängen, ohne daß er merklichen Platz
benötigt.
Durch das selbsttätige
Straffziehen erhält
man eine gefällige
Form, die darüberhinaus
für Informationen
oder Werbung verwendet werden kann. Beim Ausliefern der gereinigten
Wäsche
kann, so wie beim vorbekannten Sack, die hängebedürftige Wäsche im Inneren des Sackes
aufgehängt
werden und ist dabei geschützt.
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Wird der Wäschesack privat genutzt, so
ist es möglich,
ihn nicht nur getrennt von einem Koffer oder in einem Koffer unterzubringen,
sondern er kann auch in die bekannten, speziell auf Kleider bzw.
Anzüge
zugeschnittenen Hängekoffer
eingehängt
und darin transportiert werden. Bevorzugt ist der Wäschesack
im wesentlichen rechteckig ausgebildet, wobei die obere Kante, an
der das Spreizelement angreift, leicht geknickt oder gekrümmt sein
kann, um sich dem Spreizelement anzupassen und die Hängeeigenschaften
des Wäschesackes
zu verbessern.
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Die Einfüll- bzw. Entnahmeöffnung kann
verschließbar,
beispielsweise mittels Zippverschluß oder Klettverschluß sein oder
an einzelnen Punkten verschließbar
sein, beispielsweise mittels Knöpfen oder
Klettverschlußflecken,
dabei ist zu achten, daß die
Verschlußelemente
so, wie bevorzugt der gesamte Wäschesack
(nach Entnahme des Spreizelementes) waschbar ausgebildet ist.
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Das Spreizelement kann ein üblicher
Kleiderbügel,
bevorzugt in flacher Ausgestaltung, oder ein kleiderbügelartiges
Spreizelement sein, das mit seinem Aufhängeteil durch eine kleine Öffnung in
der Mitte der oberen Kante des Wäschesackes
gefädelt ist.
Der Aufhängeteil
kann aber auch eine Stange, ein Rohr oder eine im Stoff angeordnete
Verstärkung oder
Versteifung sein. Es ist selbstverständlich möglich, das Spreizelement außerhalb
des Wäschesackes
anzuordnen und beispielsweise mittels Schlaufen, die der Wäschesack
dann in seinem oberen Bereich aufweist, mit dem Spreizelement zu
verbinden. Dies wird aber wegen der dann nur bereichsweisen Unterstützung des
Wäschesackes
nur in Ausnahmefällen
angewandt werden.
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Der Aufhängeteil ist vorzugsweise ein
Haken, doch kann er auch aus zumindest einer Schlaufe, einer Öse oder Ähnlichem,
bestehen.
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Die Erfindung wird an Hand eines
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Dabei
zeigt die einzige Figur eine Frontalansicht auf einen erfindungsgemäßen Wäschesack, wobei
ein kleiner Bereich aufgebrochen ist, um das Spreizelement zu zeigen.
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Ein Wäschesack 1 weist im
wesentlichen in seinem oberen Bereich eine Einfüll- und Entnahmeöffnung 2 auf,
die aus mechanischen Gründen
entsprechend gesäumt,
mit einem Verstärkungsstoff ausgenäht od.dgl.
ausgebildet ist. Im wesentlichen über die gesamte Breite des
Wäschesackes 1 erstreckt
sich in seinem Inneren ein Spreizelement 3, das im gezeigten
Ausführungsbeispiel
leicht gekrümmt
ausgebildet ist, weshalb auch die obere Kante 4 des Wäschesackes 1 dieser
Kontur folgend leicht gekrümmt
gefertigt ist. Wie bei einem üblichen
Kleiderbügel
weist das Spreizelement 3 in seinem mittleren, nach oben
ragenden Bereich einen als Haken ausgebildeten Aufhängeteil 5 auf,
der im dargestellten Fall so, wie bei Kleiderbügeln üblich, aus gebogenem Draht
besteht und dazu bestimmt ist, auf eine Stange od.dgl. gehängt zu werden.
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Der Aufhängeteil 5 ist dabei
durch eine kleine Öffnung
im mittleren Bereich der Oberkante 4 des Wäschesackes 1 gefädelt und
kann daher wieder zurückgefädelt werden,
worauf das Spreizelement 3 durch die Öffnung 2 aus dem Wäschesack 1 entnommen
werden kann und der Wäschesack
einer üblichen
Wäsche
oder einem Putzvorgang unterzogen werden kann, das Spreizelement 3 kann
nach der Entnahme aus dem Wäschesack 1 ebenfalls
gereinigt, gegebenenfalls auch desinfiziert werden.
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Um das Beispiel zu verdeutlichen
ist die „mittlere
Höhe" H des Wäschesackes
seitlich in der Figur angedeutet.
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Der Wäschesack, das Spreizelement
und der Aufhängeteil
können
aus all den Materialien bestehen, aus denen Wäschesäcke, Kleiderbügel und deren
Aushängeteil üblicherweise
gefertigt werden; bevorzugt handelt es sich dabei um solche Materialien,
die einerseits den rauhen Betrieb im Hotelalltag ertragen und anderseits
leicht und vollständig
zu säubern
bzw. zu waschen sind.