DE20122851U1 - Klemmelement eines Klemmbeschlages für die Befestigung von Glasscheiben - Google Patents
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Abstract
Klemmelement
eines Klemmbeschlages für die Befestigung von Glasscheiben
mit zwei die Glasscheibe zwischen sich einspannenden Klemmelementen,
wobei das Klemmelement (1) ein in eine Bohrung der Glasscheibe einfassendes,
einen Kegelflansch (7) bildendes zylindrisch/konisches Außenprofil
aufweist und an der Außenseite der Glasscheibe durch einen
mit der Außenseite der Glasscheibe fluchtenden Deckel (2)
abgedeckt ist, welcher als plane Scheibe ausgebildet ist und mittels
eines am Deckel (2) angeordneten Clipverschlusses (13) mit dem Klemmelement
(1) lösbar verbunden ist, wobei der Clipverschluss (13)
in den Deckel (2) integriert ist und in eine radial umlaufende,
in dem durch das konische Außenprofil des Klemmelementes
(1) gebildeten Kegelflansch (7) angeordnete Nut (19) eingreift,
wobei in der radial umlaufenden Außennut (15) des Deckels
(2) ein elastischer Ring angeordnet ist, dessen Außendurchmesser
den Außendurchmesser des Deckels (2) geringfügig übersteigt,
wobei der elastische Ring (16) als Sprengring (17) ausgebildet ist,
der aus mehreren geraden, gegeneinander abgewinkelten Ringabschnitten
(18) besteht.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Klemmelement eines Klemmbeschlages für die Befestigung von Glasscheiben mit zwei die Glasscheibe zwischen sich einspannenden Klemmelementen, wobei das Klemmelement ein in eine Bohrung der Glasscheibe einfassendes, einen Kegelflansch bildendes zylindrisch/konisches Außenprofil aufweist und an der Außenseite der Glasscheibe durch einen mit der Außenseite der Glasscheibe fluchtenden Deckel abgedeckt ist, welcher als plane Scheibe ausgebildet ist und mittels eines am Deckel angeordneten Clipverschlusses mit dem Klemmelement lösbar verbunden ist
- Eine vorbeschriebene Vorrichtung ist durch die
DE 299 19 333 U1 bekannt geworden, wobei das Klemmelement als zylindrisch/konischer Ring ausgebildet ist und zwischen dem Ring und der Glasscheibe eine als Glasschutz dienende elastische Schicht angeordnet ist. Auf den an die Unterkonstruktion anzuschließenden Gewindebolzen ist eine das innere, d. h. das zweite Klemmelement bildende Mutter aufgeschraubt. Der Kopf des Gewindebolzens und damit der vorgenannte zylindrisch/konische Ring werden durch eine mit der Außenseite der Glasscheibe fluchtenden Abdeckscheibe abgedeckt, die lösbar angeordnet ist und durch die die bis zur Außenseite der Platte durchgehende, den Glasschutz bildende Schicht elastisch gehalten wird. - Ferner ist offenbart, die Abdeckplatte mit einer daran angebrachten Blattfeder zu halten, die in eine in einer Bohrung des Ringes ausgebildeten hintergriffenen Ausnehmung federnd eingreifen kann. Es wird somit ein Clipverschluss vorgeschlagen, der zusätzlich an einer planen Seite des Deckels in Form einer Blattfeder angebracht werden muss, die in geeigneter Weise in eine hintergriffige Ausnehmung des Ringes eingreift. Da die Anordnung der Feder aus optischen Gründen ausschließlich an der der Glasscheibe zugewandten Seite des Deckels erfolgen kann, ist hier zwangsläufig ein entsprechender Freiraum vorzusehen, der für die Ausge staltung des Schraubenkopfes der Befestigungsschraube verloren geht. Dies gilt um so mehr als bei der bekannten Vorrichtung, der Ring selbst nicht – wie dies bei handelsüblichen Klemmelementen der Fall ist – mit seinem äußeren Flansch bündig mit der Außenseite der Glasscheibe abschließt.
- Bei Klemmbeschlägen nach der
DE 197 13 038 C2 besteht das zweite Klemmelement aus einer mit dem ersten Klemmelement verspannbaren Gegenplatte, die beispielsweise als so genannte Verstellmutter unmittelbar mit dem ersten Klemmelement verschraubt sein kann. Bei Winkelverbindungen und dergleichen kann die Gegenplatte durch ein Schwenk-/Klemmteil gebildet sein, welches mit dem ersten Klemmelement verschraubt wird. Sowohl an das vorgenannte Klemmelement als auch das vorgenannte Schwenk-/Klemmteil können weitere Befestigungsmittel, insbesondere der Justierung dienende Befestigungsmittel, anschließen. Das Klemmelement weist einen mit dem hohlzylindrischen Teil des Klemmelementes einstückig ausgebildeten Deckel auf, wobei der hohlzylindrische Teil zur Verbindung mit dem Klemmelement mit einem Innengewinde versehen ist. Das Klemmelement besitzt zur Abstützung des Halteflansches eine Befestigungsschraube und ein Langloch. Das Aufsetzen des Klemmelementes und damit die Verbindung zwischen dem Klemmelement und der Verstellmutter erfolgt erst nach dem Anziehen der Befestigungsschraube, wobei nicht gewährleistet ist, dass die Verstellmutter zentrisch zur Bohrung der Glasscheibe ausgerichtet ist. Hieraus resultiert zwangsläufig die Einleitung von Spannungen in die Glasscheibe beim Aufsetzen des Klemmelementes aufgrund der axialen Versetzung zwischen Klemmelement und der die Gegenplatte bildenden Verstellmutter. - Bei einer Ausbildung des Klemmbeschlages nach
DE 197 13 038 C2 besteht allerdings im Gegensatz zurDE 299 19 333 U1 bei Anordnung eines lösbaren Deckels die Möglichkeit, die Glasscheibe zunächst spannungsfrei zwischen Klemmelement und Gegenplatte einzuspannen, wobei mittels eines geeigneten Werkzeuges anschließend durch das Klemmelement und gegebenenfalls durch eine axiale Durchgangsöffnung einer Gegenplatte hindurch, die Befestigungsschraube angezogen werden kann. Die Gegenplatte kann dabei ein Langloch aufweisen oder – beispielsweise bei einer Winkelverbindung – mit einer die Befestigungsschraube aufnehmenden Gewindebohrung versehen sein. - Die
DE 1 894 509 U betrifft eine Schutzverkleidung an Schraubenköpfen mit einer den Schraubenkopf allseitig umkleidenden Schutzhülse, welche teilbar ausgebildet ist und aus einem den Schraubenkopf von unten und seitlich umschließenden Teil und einen damit mittels eines Clipverschlusses verbindbaren Deckelteil besteht. Hierzu ist im Bereich der miteinander zu verbindenden Teile jeweils eine Anfasung vorgesehen. Die vorbeschriebene Verkleidung ist offensichtlich als Zierverkleidung für die Verbindung von Möbelstücken vorgesehen und wegen der geringen Belastbarkeit für den hier in Rede stehenden Zweck nicht geeignet. - Eine Verkleidung für die Befestigungsschrauben von aus Holz gebildeten Fassadenplatten beschreibt die
DE 71 21 067 U . Zwischen dem Kopf einer Befestigungsschraube und der Fassadenplatte ist eine Formscheibe mit einem radial umlaufenden Bund angeordnet, der von einem Rand einer aus thermoplastischem Kunststoff bestehenden Kappe hintergriffen wird. Es ist ersichtlich, dass die vorbekannte Verbindung wegen der erforderlichen Elastizität der Kappe beispielsweise nicht die Verwendung einer witterungsbeständigen Metalllegierung zulässt. - Aufgabe der Erfindung ist es, ein Klemmelement eines Klemmbeschlages der eingangs genannten Gattung so auszubilden, dass bei Verwendung eines Klemmelementes mit einem zylindrisch/konischen Außenprofil der den Kopf der Befestigungsschraube abdeckende Deckel in optimaler Weise an dem Klemmelement lösbar angeordnet ist. Insbesondere soll der unter dem Deckel vorhandene Raum nicht durch der Lösbarkeit des Deckels dienende Mittel eingeschränkt werden.
- Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe mit der Lehre nach Anspruch 1.
- Hiernach findet ein Clipverschluss Verwendung, welcher den unter dem Deckel im Bereich der Befestigungsschraube befindlichen Raum nicht zusätzlich einengt, gleichwohl jedoch die Verwendung beliebiger Materialien, insbesondere Edelstahl oder Aluminium, zulässt, d. h. solcher Materialien, die keine oder nur eine geringe Eigenelastizität aufweisen. Zugleich han delt es sich um eine belastbare, insbesondere witterungsbeständige, und optisch ansprechende Verbindung.
- Weitere Merkmale der Erfindung sind durch die Unteransprüche gekennzeichnet.
- Bei einer in den Deckel integrierten Ausgestaltungsform des Clipverschlusses schlägt die Erfindung vor, in einer radial umlaufenden Außennut des Deckels einen elastischen Ring anzuordnen, dessen Außendurchmesser den Außendurchmesser des Deckels geringfügig übersteigt. Dieser elastische Ring kann als Sprengring ausgebildet sein, der aus mehreren geraden, gegeneinander abgewinkelten Ringabschnitten bestehen kann, die jeweils im Bereich ihrer Abwinkelung gewissermaßen kleine Knoten bilden, die über den Außendurchmesser des Deckels vorstehen. Hierdurch ergibt sich über den Umfang des Ringes gesehen eine Vielzahl von einzelnen kleinen Clipverbindungen, die einerseits eine zuverlässige Verbindung des Deckels mit dem Klemmelement, andererseits ein einfaches Lösen des Deckels ermöglichen. Gewissermaßen als Gegenstück dieser Clipverbindung ist in dem Klemmelement eine den elastischen Ring aufnehmende hinterschnittene Nut angeordnet.
- Bei der Ausbildung von Winkelverbindungen oder Schwenkverbindungen hat es sich als vorteilhaft erwiesen, beispielsweise zur Erzielung eines Festlagers, das Klemmelement topfartig auszubilden und im Topfboden eine zentrische Bohrung anzuordnen. Hierbei ist eine seitliche Toleranz zum Ausgleich des Klemmbeschlages gegenüber einer Unterkonstruktion oder dergleichen nicht erforderlich.
- Zur Bildung eines Loslagers hingegen ist es zweckmäßig, wenn das Klemmelement ebenfalls topfartig ausgebildet ist, wobei im Topfboden ein Langloch angeordnet ist, was ein gegebenenfalls erforderliches seitliches Versetzen der Befestigungsschraube gegenüber dem Klemmbeschlag ermöglicht. In jedem Fall kann durch die durch den fehlenden Deckel gegebene Durchgangsöffnung des Klemmelementes die Befestigungsschraube durch das Klemmelement hindurch angezogen werden, ohne das Spannungen in das Klemmelement oder die Gegenplatte und damit in die Glasscheibe eingeleitet werden.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert:
- Es zeigen:
-
1 : Eine Draufsicht auf eine Ausführungsform eines Klemmelementes. -
2 : Den Schnitt nach der Linie A-A gemäß1 . -
3 : Das Detail Z gemäß2 . -
4 : Eine perspektivische Darstellung des Klemmelementes. -
5 : Eine perspektivische Darstellung des Deckels. -
6 : Eine Draufsicht auf den elastischen Ring. - In den
1 bis6 ist lediglich ein als Kegelmutter3 ausgebildetes Klemmelement1 dargestellt, welches von der Sichtseite der Glasscheibe in eine Bohrung der Glasscheibe eingesetzt wird. Eine beliebig auszugestaltende Gegenplatte ist nicht dargestellt; hierzu wird beispielsweise auf den Stand der Technik nachDE 299 19 333 U1 undDE 197 13 038 C2 verwiesen. - Es ist ersichtlich, dass bei einer Ausführungsform gemäß
DE 197 13 038 C2 auf die Zuordnung eines Topfbodens verzichtet werden kann, wenn die Kegelmutter – im Gegensatz zurDE 299 19 333 U1 – unmittelbar mit einer Gegenplatte verschraubt wird, wobei jedoch gemäß der Erfindung durch die Lösbarkeit des Deckels eine Betätigung der Befestigungsschraube durch die Kegelmutter hindurch gegeben ist. - Die
1 bis6 zeigen im erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel einen Clipverschluss13 , wobei der Deckel2 eine radial umlaufende Außennut15 aufweist, in die ein elastischer Ring16 eingebettet ist. Der Außendurchmesser des elastischen Ringes ist dabei geringfügig größer als der Außendurchmesser des Deckels2 . Im Bereich des Kegelflansches7 der Kegelmutter3 ist eine hinterschnittene Nut19 angeordnet, die von dem elastischen Ring16 hinterfasst wird. Gemäß6 kann der elasti sche Ring16 als Sprengring17 ausgebildet sein, welcher abgewinkelte Ringabschnitte18 aufweist. Bei dem Ausführungsbeispiel nach den1 bis6 ist der Clipverschluss in den Deckel integriert. -
- 1
- Klemmelement
- 2
- Deckel
- 3
- Kegelmutter
- 4
- Topfboden
- 6
- Langloch
- 7
- Kegelflansch
- 8
- plane Scheibe
- 13
- Clipverschluss
- 15
- radial umlaufende Außennut
- 16
- elastischer Ring
- 17
- Sprengring
- 18
- abgewinkelte Ringabschnitte
- 19
- hinterschnittene Nut
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 29919333 U1 [0002, 0005, 0023, 0024]
- - DE 19713038 C2 [0004, 0005, 0023, 0024]
- - DE 1894509 U [0006]
- - DE 7121067 U [0007]
Claims (5)
- Klemmelement eines Klemmbeschlages für die Befestigung von Glasscheiben mit zwei die Glasscheibe zwischen sich einspannenden Klemmelementen, wobei das Klemmelement (
1 ) ein in eine Bohrung der Glasscheibe einfassendes, einen Kegelflansch (7 ) bildendes zylindrisch/konisches Außenprofil aufweist und an der Außenseite der Glasscheibe durch einen mit der Außenseite der Glasscheibe fluchtenden Deckel (2 ) abgedeckt ist, welcher als plane Scheibe ausgebildet ist und mittels eines am Deckel (2 ) angeordneten Clipverschlusses (13 ) mit dem Klemmelement (1 ) lösbar verbunden ist, wobei der Clipverschluss (13 ) in den Deckel (2 ) integriert ist und in eine radial umlaufende, in dem durch das konische Außenprofil des Klemmelementes (1 ) gebildeten Kegelflansch (7 ) angeordnete Nut (19 ) eingreift, wobei in der radial umlaufenden Außennut (15 ) des Deckels (2 ) ein elastischer Ring angeordnet ist, dessen Außendurchmesser den Außendurchmesser des Deckels (2 ) geringfügig übersteigt, wobei der elastische Ring (16 ) als Sprengring (17 ) ausgebildet ist, der aus mehreren geraden, gegeneinander abgewinkelten Ringabschnitten (18 ) besteht. - Klemmelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die in dem Klemmelement (
1 ) angeordnete, den elastischen Ring (16 ) aufnehmende Nut (19 ) hinterschnitten ist. - Klemmelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kegelmutter (
3 ) topfartig ausgebildet ist und im Topfboden (4 ) eine zentrische Bohrung angeordnet ist. - Klemmbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kegelmutter (
3 ) topfartig ausgebildet ist und im Topfboden (4 ) ein Langloch (6 ) angeordnet ist. - Klemmbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (
2 ) aus Stahl oder Kunststoff besteht.
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Legal Events
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|---|---|---|---|
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Effective date: 20090206 |
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