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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
für die Halterung
von Platten an in der Plattenebene zwischen den Platten oder seitlich
von der Plattenebene versetzt angeordneten Tragelementen, insbesondere
Pfosten, mit Haltern mit einem Montageteil an ihrem einen Ende und
einem Anschraubteil an ihrem anderen Ende. Die Platten können beispielsweise Einscheibensicherheitsglasplatten,
Verbundsicherheitsglasplatten, Solarplatten oder Schichtstoff platten
sein. Als Tragelement können
außer
Pfosten verschiedener Art auch Nutenschienen zum Einsatz kommen.
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Aus
DE
297 06 757 ist ein Halter für Glasplatten bekannt. Bei
dem Halter für
nur eine Glasplatte (
6)
liegen sein Anschraubteil und sein Montageteil für die Glasplatte auf derselben
Achse, so daß ein seitlicher
Versatz des Tragelements gegen die Montagestelle nicht möglich ist.
Bei Haltern mit zwei Armen zur Halterung von zwei Glasplatten sind
an den Armenden Bohrungen zum Einspannen von Haltebolzen. Zur Anbringung
der Glasplatte an dem Halterarm muß der Haltebolzen zunächst mit
Hilfe von zwei Haltescheiben in der Glasplattenbohrung vormontiert
werden (
7); erst diese
montierte Einheit mit dem Haltebolzen kann am Armende in die Bohrung
eingesetzt und befestigt werden. Dieser Aufbau und die Montage sind
daher relativ kompliziert.
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Aus
DE
296 18 331 sind ferner Klemmbefestigungen von Glasplatten
an Pfosten bekannt, bei denen die Klemmbacken am Rand der Glasplatten
angreifen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung für die Halterung einer Platte
an Tragelementen, insbesondere Pfosten zu schaffen, die gegenüber bekannten
Halterungsvorrichtungen vereinfacht ist. Ferner soll ein Halterungssystem
für eine
Platte geschaffen werden, das ganz oder überwiegend auf einer Seite
der Platte angeordnet ist, so daß der ästhetische Eindruck nicht durch auf
beiden Seiten der Platte angreifende Backen beeinträchtigt wird.
Schließlich
soll eine Halterungsvorrichtung für Platten an Pfosten, Tragschienen
und dergl. geschaffen werden, bei der der Plattenabstand verringert
werden kann, wobei das Tragelement in der Plattenebene zwischen
den Platten oder seitlich gegenüber
der Plattenebene versetzt (vorgesetzte Montage) angeordnet sein
kann. Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Beschreibung.
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Diese Aufgabe wird bei der eingangs
genannten Halterungsvorrichtung erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Montageteil
des Halters einen Teller mit einer an der Platte angreifenden Fläche umfaßt, seitlich
an dem Montageteil ein sich bis zum Plattenrand erstreckender Arm
angeformt ist, an den von dem Arm abgewinkelt oder abgekröpft der
Anschraubteil angeformt ist und das Plattengewicht durch auf derselben
Seite der Platte angreifende Halter einseitig an den Tragelementen
abgestützt
ist. Bei der Vorrichtung der Erfindung ist nur die ebene Fläche des
Tellers über
eine Gwischenschicht mit der Platte in Eingriff. Die Eingriffs-
oder Angriffsfläche reicht
daher nicht bis zum Rand der Platte. Stattdessen ist an dem Montageteil
seitlich ein sich zum Plattenrand hin erstreckender Arm angeformt,
an den der Anschraubteil in der gewünschten Winkellage entsprechend
der Position des Tragelements angeformt ist. Dabei ist wesentlich,
daß die
Halter nur auf derselben Seite der Platte angreifen und daher die
Platte einseitig getragen wird. Auf der anderen Plattenseite befinden
sich daher keine Arme zur Gewichtsübertragung auf das Tragelement,
was ästhetisch
vorteilhaft wirkt. Damit entfällt
bei der Montage die Verbindung eines Deckelteils mit dem Anschraubteil,
und der Anschraubteil kann vereinfacht werden, da er nur für das Anschrauben
an dem Tragelement eingerichtet ist, aber nicht mehr für die Verschraubung
mit einem Deckelteil.
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Die dadurch bedingte Vereinfachung
des Anschraubteils ermöglicht
seine Verkleinerung. Dadurch können
nicht nur Herstellungskosten gespart werden, sondern die Breite
des Spaltes zwischen Plattenkante und Tragelement kann verringert
werden. Die einseitige Halterung der Platte erlaubt es bei vorgesetzter
Montage, d.h. bei seitlich gegen die Plattenebene versetzten Tragelementen,
die Breite des Plat tenspaltes beliebig zu verengen. Der genannte
Teller ist an dem Montageteil angeformt und hat vorzugsweise einen
kreisbogenförmigen
Umriss, kann aber auch einen anderen, z.B. eckigen Umriss haben.
Er hat eine ebene Fläche,
die über
eine elastomere Ringscheibe oder eine Klebeschicht an der Platte
angreift. Im allgemeinen ist der Anschraubteil um 90° abgewinkelt,
und zwar zur Plattenebene hin, wenn die Tragelemente zwischen den
Platten in der Plattenebene angeordnet sind und der Arm über die jeweilige
Plattenkante hinausragt. Der Anschraubteil kann aber auch um 90° oder einen
anderen Winkel von der Platte weg abgewinkelt sein. Diese Ausführung kommt
bei vorgesetzter Montage zur Anwendung. Der Arm kann in diesem Falle
vor dem Plattenrand enden oder auch über den Plattenrand hinausreichen.
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Bei einer weiteren Ausführungsform
ist der Anschraubteil des Halters von dem Arm abgeknöpft. Durch
eine geeignete Abkröpfung
kann der Anschraubteil so positioniert werden, daß er sich
an einen zwischen den Platten in der Plattenebene angeordneten Pfosten
gegebener Größe anpaßt.
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Vorzugsweise verläuft der Arm des montierten
Halters mit Abstand zur Platte. Durch diese Anordnung des Arms kann
der Anschraubteil vorteilhaft zum Tragelement positioniert werden,
insbesondere, wenn sich dieses in der Plattenebene zwischen den Platten
befindet.
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Im allgemeinen erstreckt sich der
Arm mit dem Anschraubteil über
den Rand der Platte hinaus. Dies ist der Fall, wenn sich das Tragelement,
z.B. der Pfosten, in der Plattenebene zwischen zwei Platten befindet,
Die Anschraubachse kann dann in der Plattenebene oder, insbesondere
bei abgekröpftem
Arm, unter einem rechten Winkel zur Plattenebene verlaufen.
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Vorzugsweise ist der Anschraubteil
für die Aufnahme
eines Adapters zur Anpassung an unterschiedliche Querschnitte oder
Formen des Tragelements eingerichtet. Der gleiche Halter kann daher
unter Benutzung verschiedener Adapter z.B. für Rundrohr- oder Eckigrohrpfosten
oder auch für
spezielle Systempfosten benutzt werden.
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In dem Anschraubteil und gegebenenfalls
in dem Adapter kann eine Gewindebohrung für einen Gewindestift enthalten
sein. Die Gewindebohrung mit dem Gewindestift dient zur Arretierung
bzw. Verdrehsicherung des Halters gegenüber dem Tragelement bzw. dem
Adapter.
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Bei einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
umfaßt
der Montageteil einen dem Teller auf der anderen Seite der Platte
gegenüberliegenden
zweiten Teller, der durch eine Bohrung in der Platte mit dem Teller
des Halters verschraubbar ist. Durch die Verschraubung wird der
Halter an der Platte lösbar
angebracht. Zwischen der Platte und den Tellern sind gummielastische
Ringscheiben angeordnet, um eine Beschädigung der Platte durch Kontakt
mit den metallischen Tellern zu vermeiden. Vorzugsweise ist eine
axiale Gewindebuchse innenseitig an den Teller des Halters angeformt
oder in den Teller eingesetzt und enthält der zweite Teller eine axiale
Gewindebohrung, in die ein Gewindebolzen eingeschraubt ist, der
mit der Gewindebuchse verschraubt ist, so daß der Halter an der Platte
lösbar befestigt
ist. Wenn die Gewindebuchse in den Teller durch Einschrauben in
eine axiale Bohrung eingesetzt ist, kann die aus dem Teller innenseitig
vorstehende Länge
der Gewindebuchse durch mehr oder weniger tiefes Einschrauben variiert
und dadurch der Plattendicke angepaßt werden. Diese vorstehenden Gewindebuchsen
erleichtern die Montage der Platte, da diese nach Anbringung der
Halter an den Tragelementen mit ihren Bohrungen auf die Gewindebuchsen
aufgesteckt und dann die Halter nacheinander verschraubt werden
können.
Bei dieser Ausführungsform
mit axialer Gewindebuchse kann der Halter nicht nur an in der Plattenebene
zwischen den Platten angeordneten Tragelementen, sondern auch an seitlich
versetzten Tragelementen (vorgesetzte Montage) angeschraubt werden.
Hierzu muß die
axiale Gewindebohrung im Teller des Halters eine Durchgangsbohrung
sein, und die Gewindebuchse muß auf
der anderen Seite des Tellers, d.h. entgegengesetzt zu dem abgewinkelten
Anschraubteil vorstehen. Bei einer weiteren Ausführungsform kann an der Gewindebuchse
ein axialer Zapfen mit einem Nutenstein angebracht sein und der
Teller innenseitig eine T-Nut enthalten, in der der Nutenstein geführt ist. Hierdurch
können
Toleranzen kompensiert werden, z.B. in den Abständen der Tragelemente oder
in den Abständen
der Plattenbohrungen vom Plattenrand. Bei einer einfacheren Ausführungsform
können
auch beide Teller eine axiale Gewindebohrung enthalten und mittels
eines Gewindebolzens gegenseitig verschraubt sein. Hierbei entfällt die
Gewindebuchse.
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Bei einer anderen Ausführungsform
ist der Montageteil auf beiden Seiten gleich ausgebildet, so daß die Platte
auf jeder der beiden Seiten des Montageteils anschraubbar ist. Der
Halter kann daher in zwei um 180° um
seine Längsachse
gedrehten Lagen zum Einsatz kommen. Bei passender Ausbildung des
Anschraubteils kann der Halter daher für zwischengesetzte und vorgesetzte
Montage zum Einsatz kommen. Zweckmäßigerweise ist bei dieser Ausführungsform
die axiale Gewindebohrung eine Durchgangsbohrung mit Senkungen an
ihren beiden Enden. Die Verschraubung mit dem Teller auf der anderen
Seite der Platte ist daher bei beiden Halterlagen mit der gleichen
Senkkopfschraube möglich.
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Bei einer anderen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
umfaßt
der Montageteil einen in der Platte fixierten Hinterschnittanker
mit aus der Platte vorstehendem Gewindebolzen und enthält der Teller
des Halters eine axiale Bohrung mit eingesetzter Hülsenmutter,
die mit dem Gewindebolzen verschraubt ist. Vorteilhaft bei dieser
Ausführung ist
es, daß auf
der den Haltern abgewandten Seite der Platte keine Metallteile vorstehen.
Bei entsprechend symmetrischer Ausbildung des Tellers des Halters
ist es auch hier möglich,
den Halter um 180° um
die Armachse geschwenkt zu montieren. Der Halter kann somit für zwischengesetzte
oder vorgesetzte Montage zum Einsatz kommen.
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Bei einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist der Montageteil des Halters durch wenigstens eine Klebeschicht
mit der Platte verbunden. Dabei kann der Teller nur mit der Außenseite
der Platte verklebt sein. Es ist aber auch eine abgestufte Verklebung
mit der Platte möglich.
Dabei kann eine Ringfläche
des Tellers mit der Außenseite
der Platte verklebt sein, während
ein über
die Ringfläche
vorstehender zentraler Teil stirnseitig mit einer gegenüber der
Außenseite
vertieften Fläche
innerhalb der Platte verklebt ist.
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Vorzugsweise enthält der mit der Platte verklebte
Montageteil eine Gewindebohrung und enthält der nicht verklebte Montageteil
eine Durchgangsbohrung und ist mittels einer Schraube mit dem verklebten
Montageteil verschraubt. Der Arm ist bei dieser Ausführung an
dem nicht verklebten Montageteil angeformt. Zwischen dem nicht verklebten
Montageteil und der Glasplatte kann eine elastomere Ringscheibe
angeordnet sein. Diese Elastomerscheibe wird beim Aufschrauben des
nicht verklebten Montageteils auf das verklebte Montageteil etwas
komprimiert. Dadurch wird die Klebefuge gegen die äußere Atmosphäre abgedichtet.
Außerdem
wird bei stossartigen Druckeinwirkungen auf die Glasplatte die Bruckgefahr
verringert.
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Zweckmäßigerweise liegt der Durchmesser X
der Teller in dem Bereich von etwa 40 bis 80 mm. Die radiale Überdeckung
Z der Teller über
den Rand der Plattenbohrung beträgt
mindestens 10 mm, vorzugsweise liegt sie in dem Bereich von 15 bis
30 mm. Anstelle des zweiten Tellers kann auch eine in der Plattenbohrung
angeordnete Senkkopfmutter zum Einsatz kommen. Der Abstand R zwischen
dem Rand der Plattenbohrung und dem Rand der Platte beträgt zweckmäßigerweise
mindestens 45 mm. Vorzugsweise liegt er je nach Ausführung in
dem Bereich von 50 bis 200 mm.
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Die Teller können außenseitig eine Ausnehmung aufweisen,
in die ein plattenförmiger
Körper eingesetzt
ist. Dieser plattenförmige
Körper
kann als Zierelement dienen oder eine Information, z.B. ein Firmenlogo
oder dergl. enthalten.
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Bei einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist an dem Anschraubteil ein zweiter Arm mit Montageteil angeformt.
Dieser Doppelarmhalter greift an zwei benachbarten Platten an und
stützt
sie an einem Tragelement, z.B. einem Pfosten ab. Dabei kann das
Tragelement in der Plattenebene zwischen den Platten angeordnet
sein, in welchem Falle der Anschraubteil zwischen den Armen im allgemeinen
abgekröpft
ist. Die Anschraubung an dem Tragelement kann mit oder ohne Zwischenlage
eines Adapters erfolgen. Der Doppelarmhalter eignet sich auch für die vorgesetzte
Montage. Hierzu ist der Anschraubteil nach beiden Seiten gleich
ausgebildet, so daß die
Anschraubung nach Umsetzen des Adapters nach außen auch an einem vorgesetzten
Tragelement erfolgen kann.
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Während
die beiden Arme des Doppelarmhalters im allgemeinen einen Winkel
von 180° miteinander
bilden, kann der Winkel zwischen den Armen auch einen anderen Wert
haben, z.B. 90° oder
135° betragen.
Unter Benutzung von Doppelarmhaltern mit einem Winkel von 90° können rechtwinklige
Plattenecken und mit Armwinkeln von 135° entsprechend stumpfwinklige
Plattenecken erstellt werden. Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Halter
kann der Spalt zwischen den sich gegenüberliegenden Kanten zweier benachbarter
Platten wesentlich verringert werden. Dieser Spalt kann auch durch
ein Dichtungsprofil aus weichelastischem Material verschlossen werden.
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Die Vorrichtung der Erfindung wird
nun an Hand der Zeichnung an mehreren im Schnitt dargestellten Ausführungsformen
näher beschrieben.
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Es zeigen
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1 eine
erste Ausführungsform
der Vorrichtung zur Halterung einer Glasplatte an einem Rundrohrpfosten;
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2 eine
zweite Ausführungsform
der Vorrichtung zur Halterung der Glasplatte an einem Vierkantpfosten;
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3 eine
dritte Ausführungsform
der Vorrichtung zur Halterung der Glasplatte an einem Rundrohrpfosten;
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4 eine
vierte Ausführungsform ähnlich wie
die der 3, jedoch zur
Anschraubung an einem Vierkantrohr;
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5 eine
fünfte
Ausführungsform
der Vorrichtung zur Halterung der Glasplatte an einem vorgesetzten
Rundrohrpfosten;
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6 eine
sechste Ausführungsform
der Vorrichtung zur Halterung der Glasplatte an einem Vierkantpfosten,
wobei der Halter mittels Hinterschnittanker an der Glasplatte befestigt
ist;
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7 eine
siebente Ausführungsform
der Vorrichtung zur Halterung der Glasplatte an einem Rundrohrpfosten,
der sich in der Plattenebene befindet;
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8 den
in 7 gezeigten Halter,
jedoch zur Anbringung an einem gegen die Plattenebene seitlich versetzten
Rundrohrpfosten;
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9 eine
achte Ausführungsform
der Vorrichtung zur Halterung einer Glasplatte an einem Vierkantpfosten,
wobei die Glasplatte zum Ausgleich von Fertigungstoleranzen an dem
Halter in einer Richtung beweglich ist;
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10 eine
Aufsicht des in 9 gezeigten Halters
in Richtung des Pfeils P;
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11 eine
neunte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Halterung der Glasplatte an einem Rundrohrpfosten;
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12 eine
zehnte Ausführungsform
der Vorrichtung mit zweiarmigem Halter zur Halterung von zwei Platten
an einem in der Plattenebene angeordneten Rundrohrpfosten;
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13 elfte
Ausführungsform
der Vorrichtung mit zweiarmigem Halter zur Anbringung an einem gegenüber der
Plattenebene seitlich versetzten Tragelement;
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14 den
Querschnitt eines Adapters an einem Vierkantrohr;
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15 den
Querschnitt eines Adapters für eine
T-Nutschiene;
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16 den
Querschnitt eines Adapters für einen
Systempfosten;
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17 eine
zwölfte
Ausführungsform
einer Vorrichtung mit zweiarmigem Halter analog zu 12, jedoch mit einem Plattenwinkel von
90°, und
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18 und 19 einen Halter mit Senkkopfschraube
bzw. Senkkopfhülsenmutter.
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Nach 1 besteht
die Vorrichtung zur Halterung der Glasplatte 1 im wesentlichen
aus einem Halter 2 zur Anschraubung an einem Pfosten 6.
Der Halter umfaßt
einen Montageteil 3 mit flachem Teller 3b , 7 und
axialer Gewindebohrung 3a . Der
Teller 3b greift mit Zwischenlage
einer ringförmigen
Elastomerscheibe 7 an der Platte 1 an. An dem
Montageteil ist etwa radial zu seiner Achse 3c ein
Arm 4 angeformt, der sich über den Plattenrand 1a hinaus erstreckt und am Ende einen
Anschraubteil 5 trägt,
der gegenüber
dem Arm 4 rechtwinklig zur Platte 1 hin abgewinkelt
ist. Der Anschraubteil 5 hat eine Bohrung 5a , deren Achse etwa in der Mittelebene
der Platte 1 liegt. Eine Schraube 8 ist auf dem
Anschraubteil 5 abgestützt
und in eine Gewindebohrung 6a des Pfostens 6 eingeschraubt.
Zur Montage des Halters 2 an der Platte 1 ist
in die Gewindebohrung 3a des Montageteils
eine Gewindehülse 9 (hier
mit Sackbohrung) eingeschraubt. Ein Teller 10 hat ebenfalls
eine axiale Gewindebohrung 10a ,
in die ein Gewindestift 11 eingeschraubt ist. Der Teller 10 mit
dem Gewindestift 11 ist von der anderen Seite der Platte 1 in
die Gewindebohrung der Hülse 9 eingeschraubt, wobei
zwischen dem Teller 10 und der Platte 1 ebenfalls
eine ringförmige
Elastomerscheibe 12 eingelegt ist. Auf diese Weise ist
die Platte 1 an dem Halter 2 fest, aber lösbar angebracht.
Zwischen der metallischen Gewindehülse 9 und der Wand
der Glasbohrung 1d liegt eine Glasschutzhülse 13 aus
Hartkunststoff. Die Glasplatte 1 in 1 ist als Verbundsicherheitsglasplatte
dargestellt. Es kann jedoch auch eine andere Platte, z.B. eine Einscheibensicherheitsglasplatte,
eine Solarplatte oder eine andere Schichtstoffplatte sein. Der Randabstand
R der Glasplattenbohrung 1d von
dem Plattenrand 1a beträgt etwa
100 mm. Der Durchmesser X der Teller 3b , 7; 10 beträgt etwa 60
mm und liegt im allgemeinen in dem Bereich von 45 bis 80 mm. Bei
quadratischen Tellern liegt die diagonale Dimension des Tellers
ebenfalls in diesem Bereich.
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Die Halterungsvorrichtung nach 2 unterscheidet sich dadurch
von der Ausführung
nach 1, daß der Montageteil 3 anstelle
der Gewindehülse 9 einen
axialen Gewindestift 15 trägt, auf den eine Senkkopfhutmutter 14 aufgeschraubt
ist, die unter Zwischenlage eines Glasschutzrings 14' aus Kunststoff
oder Aluminium gänzlich
in der Glasbohrung 1d liegt. Der
Anschraubteil 5 hat ebenso wie bei der Ausführung nach 1 auch eine ringförmige Aussparung 5b für
den Anschluß eines
Adapters oder wenn der Pfosten 6 die Gewindebohrung 6a als vorstehende Einnietmutter (nicht
dargestellt) enthält. Eine
Gewindebohrung 5c in dem Anschraubteil 5 dient
zur Aufnahme eines Gewindestifts (nicht gezeigt) zwecks Arretierung
bzw. Verdrehsicherung an dem Pfosten 6.
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Die Ausführungsform nach 3 unterscheidet sich von
der nach 1 im wesentlichen dadurch,
daß der
Montageteil 3 anstelle der eingeschraubten Gewindehülse 9 eine
angeformte Gewindehülse 3' von gleicher
Funktion hat. Es gilt daher im übrigen
das zu 1 gesagte.
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Die Anschraubung an dem Rohrpfosten 6 erfolgt
unter Zwischenlage eines Adapters 16. Durch die Zwischenlage
eines Adapters ist eine Anpassung an unterschiedliche Pfostendurchmesser
und -querschnittsformen möglich.
Der Adapter 16 enthält
analog zu der Bohrung 5c ebenfalls
eine Bohrung 16a zwecks Arretierung
mit Hilfe eines Gewindestiftes.
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Bei der Ausführung nach 4 ist zur Anpassung an einen Vierkantrohrpfosten
ein Adapter 17 vorgesehen. Dabei ist der in die Bohrung 5a eingreifende Teil des Adapters zylindrisch,
während
der dem Pfosten 6 anliegende Teil rechteckig ist.
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Die in 5 gezeigte
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
weicht von der Ausführungsform
nach 3 dadurch ab, daß der Arm 4 des
Halters kürzer
ist und der Anschraubteil 5 die Plattenkante 1a nicht überragt und zudem von der Platte 1 abgewinkelt
ist. Diese Ausführungsform
des Halters 2 kommt daher bei der vorgesetzten Montage zur
Anwendung, d.h. wenn die Platten 1 nicht zwischen den Pfosten 6,
sondern vor ihnen angeordnet werden sollen. Der Montageteil 3 enthält eine
Aussparung 18, in die ein plattenartiger Körper 19 eingesetzt
werden kann, der beispielsweise als Zierelement dient. Auch auf
der Außenseite
des Tellers 10 kann eine solche Aussparung mit eingesetztem
Plattenkörper
vorgesehen sein. Eine Abdeckplatte 20 dient zum Verschluß der Bohrung 5a des Anschraubteils 5.
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Bei der in 6 gezeigten Ausführungsform ist der Montageteil 3 durch
einen Hinterschnittanker 21 mit der Verbundsicherheitsglasplatte 1 verbunden.
Hierzu hat die vordere Scheibe 1b eine
hinterschnittene Aussparung 22, an die sich in der Scheibe 1a eine zylindrische Bohrung 23 anschließt. Der
Anker 21 liegt mit seinem Kopf 21a in
der Aussparung 22 und ist gegen Herausziehen verspannt.
Sein Bolzen durchstößt die zylindrische
Bohrung 23 und eine axiale Durchbrechung 3d des
Montageteils 3 und ist mit einer in eine Senkbohrung des
Montageteils 3 eingesetzte Hülsenmutter 31 verschraubt,
wodurch die Platte 1 an dem Halter 2 fest, aber
lösbar
angebracht ist. An den Arm 4 ist wiederum der Anschraubteil 5 angeformt,
der mit einem Adapter 16 für Vierkantrohrpfosten zusammenwirkt.
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Die in 7 gezeigte
Ausführungsform
unterscheidet sich von der nach 1 dadurch,
daß der Montageteil 3 anstelle
der Sackbohrung 3a eine Durchgangsbohrung 3e mit einem Innenbund 3f an der
Außenseite
hat. Die Gewindehülse 9 hat
einen dementsprechend ausgestellten Gewindeteil 9a ,
der in die Durchgangsbohrung 3e bis
zum Anschlag an den Innenbund 3f eingeschraubt
werden kann, wie in 7 gezeigt
ist. Diese Ausführung
erlaubt es, den Halter 2 in einer um 180° um die Achse
A des Arms 4 gedrehten Lage mit Hilfe derselben Gewindehülse 9 an
der Platte zu montieren, wie in 8 gezeigt
ist. Mit den gleichen Haltern können
daher die Platten 1 entweder zwischen den Pfosten wie in 7 oder vor der Pfosten wie
in 8 montiert werden.
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Die in den 9 und 10 gezeigte
Ausführung
unterscheidet sich von der nach 1 im
wesentlichen dadurch, daß in
dem Montageteil 3 eine Nut 3g enthalten
ist, die in Richtung des Arms 4 verläuft. Eine Abdeckplatte 24 mit
Längsschlitz 24a deckt die Nut 3g ab
und ist durch Schrauben 25 auf dem Montageteil 3 befestigt.
Die Gewindehülse 9 hat
unterseitig einen Gewindezapfen 9b mit
einem Nutenstein 9c , der in der
T-Nut verschieblich ist. Auf diese Weise ist die Platte 1 an
dem Halter 2 in Grenzen verschieblich montiert.
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Bei der Ausführungsform nach 11 ist ein Montageteil 3' an seiner Stirnfläche mittels
Klebefuge 26 mit der innenseitigen Fläche der Scheibe 1b der Platte 1 verklebt. Der
Montageteil 3' hat
eine axiale Gewindebohrung 3'
a, und der Montageteil 3 hat eine axiale
Senkbohrung 3a , während der
Teller 3b eine axiale Aussparung 31 für
die teilweise Aufnahme des Montageteils 3' hat. Das mit der Scheibe 1b verklebte Montageteil 3' ist mittels
Senkkopfschraube 32 mit dem Montageteil 3 verschraubt,
wobei zwischen dem Teller 3b und
der Außenfläche der
Scheibe 1a eine elastomere Ringscheibe 7 angeordnet
ist.
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12 zeigt
eine weitere Ausführungsform mit
einem zweiarmigen Halter. Das den Anschraubteil 5 bildende
Mittelteil ist abgekröpft,
so daß beim Anschrauben
an den Pfosten 6 die Achse des Pfostens etwa in der Mittelebene
E der gehaltenen Platte 1 liegt. Während 12 einen zweiarmigen Halter für zwei Platten 1 zeigt,
erhält
man den zugehörigen
einarmigen Halter durch Abschneiden längs der gestrichelte Linie
L. Es ist ersichtlich, daß der
gezeigte doppelarmige Halter 2 wegen der symmetrischen Bohrung 5a nach Umsetzen des Adapters 16 nach außen auch
für die
vorgesetzte Montage benutzt werden kann.
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13 zeigt
wie 12 den zweiarmigen Halter,
jedoch ohne eingeschraubte oder angeformte Gewindehülsen 9 bzw. 3'. Der Adapter 16 ist
nach außen
umgesetzt, so daß die
Platten 1 vor dem Pfosten 6 montiert sind. Aus
dieser Figur ist ersichtlich, daß bei dieser Ausgestaltung
der Halterungsvorrichtung die Plattenkanten 1a beliebig
weit genähert
werden können.
Die Platten 1 sind als Solarplatten dargestellt. Die Platte
kann z.B. photovoltaische oder thermophotovoltaische Solarmodule
enthalten. Anstelle der dargestellten Montage kann vorzugsweise
auch eine Klebemontage, z.B. ausschließlich mit einer Klebeschicht 25 an
der Außenseite
der Platten zur Anwendung kommen, so daß eine maximale Plattenfläche dem
Strahlungseinfall ausgesetzt wird.
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14 zeigt
den Querschnitt eines Adapters 16 für einen Vierkantpfosten. 15 stellt den Querschnitt
eines Adapters 27 für
eine T-Nutschiene 28 dar, an der z.B. eine Solarplatte
befestigt werden kann. 16 zeigt
einen Einsteckadapter 29 im Querschnitt, der in einen aus
zwei Flacheisen bestehenden Systempfosten 30 eingesetzt
ist.
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17 zeigt
schließlich
einen Doppelarmhalter ähnlich
wie 12, bei dem jedoch
der Anschraubteil 5 mit den beiden Armen 4 einen
Winkel von 135° bildet,
so daß die
Platten 1 unter einem rechten Winkel eine Ecke bilden.
Die eingeschraubten Gewindehülsen 9 können mehr
oder weniger tief in die Montageteile 3 eingeschraubt werden,
so daß eine
Anpassung an unterschiedliche Dicken der Platten 1 möglich ist.
Bei den Ausführungen
nach den 12 und 17 sind die an den Platten 1 angreifenden
Teller nur durch Elastomerscheiben 7 gebildet, bei der
Ausführung
nach 11 durch den Montageteil 3' und den Teller 3b .
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Bei der Ausführungsform nach 18 enthält der Montageteil 3 mit
dem Teller 3b eine axiale Gewindebohrung 3a mit Senkungen 3h auf
beiden Seiten. Der Gegenteller 10 hat eine Gewindebohrung 10a , in die eine Senkkopfschraube 34 eingeschraubt ist,
die sich mit ihrem Kopf in der äußeren Senkung 3h abstützt. Wie ersichtlich, kann
der Halter 2 zur vorgesetzten Montage wie bei der Ausführungsform nach 7 um 180° um die Achse A gedreht verschraubt
werden. Die Ausführungsform
nach 19 unterscheidet
sich von der nach 18 dadurch,
daß anstelle
der Senkkopfschraube 34 eine Senkkopfhülsenmutter 33 in der
Senkung 3h abgestützt ist.
Die Senkkopfhülsenmutter 33 enthält eine
axiale Gewindebohrung 33a . Der
Teller 10 hat einen axial vorstehenden Gewindeteil 10b , mit dem der Teller in die Gewindebohrung 33a eingeschraubt ist. Die Hülsenmutter 33 wie
auch die Schraube 34 sind in die Gewindebohrung 3a eingeschraubt, so daß sie beim
Aufsetzen der Platte 1 auf die Mutter 33 bzw.
die Schraube 34 des bereits am Pfosten angeschraubten Halters 2 eine
genügende
Haltestabilität
haben.