DE20121548U1 - Einrichtung zum Aufladen von Prepaid-Konten - Google Patents
Einrichtung zum Aufladen von Prepaid-KontenInfo
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Description
Anmelder: T-Mobile Deutschland GmbH,
Landgrabenweg 151
53227 Bonn
Landgrabenweg 151
53227 Bonn
16055.4-D2189-54 19. September 2002
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Aufladen von Prepaid-Konten. Prepaid-Konten sind wiederaufladbare Guthabenkonten mit einem vorher eingezahlten Betrag, der vom Kontoinhaber (Prepaid-Kunden) zum Kauf von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen verwendet werden kann.
Derartige Prepaid-Konten werden z.B. bei Prepaid-Kunden der Mobilfunknetzbetreiber verwendet. Die Prepaid-Konten werden mit einem vorher eingezahlten Betrag aufgeladen, der vom Prepaid-Kunden abtelefoniert werden kann. Die momentan vorherrschende Methode zur Aufladung von Prepaid-Konten europäischer Mobilfunknetzbetreiber geschieht mittels den sogenannten Vouchern. Die Voucher sind meist aus Plastik oder Papier hergestellt und enthalten eine Geheimnummer aufgedruckt, die durch eine
Hausanschrift: Rennerle 10 D-88131 Lindau
: :..Bankk8ntei:: '. &Iacgr; ' I &Iacgr; !.. I . '.
; ; Hypo-Vgrein^anJ LincjiU (B) Ijr. 1257J 10 (BLZ ^XfJtpgq}
VAT-NR: DE 129020439 - Steuer-Nr.: 134/262/30288
Postscheckkonto München
•414848-808 (BLZ 70010080)
•414848-808 (BLZ 70010080)
• *
Rubbelfolie geschützt wird. Die Voucher werden an Verkaufsstellen (POS: Points of Sale) in verschiedenen Werten verkauft. Nach Entfernung der Rubbelfolie kann der Kunde die Nummer lesen, diese über einem Sprachcomputer eingeben und somit sein Konto um den gewünschten Betrag aufladen.
Durch die physikalische Produktion und die Distribution dieser Schecks entstehen dem Mobilfunknetzbetreiber hohe Kosten. Gleiches gilt für den Händler, dem Kosten durch Lagerhaltung, Logistik, Kapitalbindung und durch den Diebstahl der Karten entstehen. Für den Kunden ist das bisherige Einrichtungen und Methoden kompliziert und fehleranfällig.
Es sind auch andere Auflademethoden bekannt, wie z.B. die Aufladung und Abrechnung der Prepaid-Konten mittels Lastschrift oder mittels Kreditkarte. Die beschriebenen Möglichkeiten haben im wesentlichen den Nachteil, daß sie nicht den Kundenbedürfnissen von Prepaid-Produkten gerecht werden.
Auch die Distribution der Geheimnummern über elektronische Medien (z.B. Internet) an den Kunden ist bekannt. Bei dieser Variante entfällt zwar die physikalische Produktion und die Distribution der Voucher. Die Variante zeigt jedoch deutliche Mängel hinsichtlich Prozesssicherheit und hinsichtlich dem Bedienen von Kundenanforderungen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache und sichere Einrichtung zum Aufladen von Prepaid-Konten anzugeben, welche die Vorteile der bekannten Aufladeeinrichtungen bzw. -methoden vereint, deren Nachteile jedoch vermeidet.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Schutzanspruchs
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Schutzansprüchen angegeben.
·5 V
Bei der Erfindung handelt es sich um eine Einrichtung, mit der Prepaid-Konten ohne die physikalische Produktion von Vouchern aufgeladen werden können. Auch auf die Generierung von Geheimnummern wird verzichtet. Vielmehr erhält der Kunde die Möglichkeit, sein Konto direkt unter Angabe seiner Identität, z.B. seiner Mobilfunkrufnummer (MSISDN), aufzuladen. Die Aufladung geschieht online innerhalb weniger Sekunden.
Basis für die Aufladung ist ein Terminal, wie es im elektronischen Zahlungsverkehr benutzt wird. In Deutschland sind derzeit ca. 500.000 solcher Terminals im Einsatz und werden vorwiegend für Zahlvorgänge mittels Kreditkarte oder Euroscheckkarte (ec-Karte) verwendet. Will ein Kunde sein Prepaid-Konto aufladen, so geht er zu einer Verkaufsstelle (POS), die mit einem Terminal mit einer Tastatur (PIN-Pad) ausgestattet ist und die Prepaid-Online-Aufladung unterstützt. Dort gibt er über die Tastatur seine in der Regel 11-12 stellige Mobilfunkrufnummer ein, wählt den gewünschten Aufladebetrag aus (z.B. DM 25, 50 oder 100) und gibt diesen über die Tastatur des Gerätes ein. Anschließend wird eine Online-Verbindung zum kontoführenden System beim Netzbetreiber aufgebaut und das Prepaid-Konto des Kunden aufgeladen. An das Terminal wird die Aufladebestätigung gemeldet und der Kunde bekommt eine Papierquittung.
Die Bezahlung der Aufladung erfolgt vor der eigentlichen Aufladung. Der Kunde zahlt in bar oder bargeldlos (z.B. per ec-Kreditkarte). Über die Zahlungsart kann der Kunde frei entscheiden (Ausnahme Geldkarte). Sie unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Bezahlung eines Vouchers und hängt lediglich davon ab, welche Zahlungsmethoden der Händler anbietet.
Gegenüber den herkömmlichen Methoden zur Aufladung von Prepaid-Konten ergeben sich mit der erfindungsgemäßen Einrichtung erhebliche Vorteile.
Vorteile für den Kunden:
Da beliebige Terminals zur elektronischen Zahlungsabwicklung verwendet werden können, z.B. in Tankstellen, Gaststätten und Supermärkten, kann dem
Prepaid-Kunden ein wesentlich größeres Angebot an Aufladestellen zur Verfügung gestellt werden.
Durch die Integration in ein elektronisches Kiosksystem mit Selbstbedienungsterminals kann auch rund um die Uhr aufgeladen werden Ferner kann der Kunde die Art der Bezahlung frei wählen. Durch die Möglichkeit der Barzahlung bleibt der Prepaid-Charakter erhalten.
Vorteile für den Händler:
Für den Händler ist keine Bestellung und Lagerhaltung von Vouchern notwendig. Somit entstehen keine Kapitalbindung, kein Diebstahlrisiko und keine Lieferschwierigkeiten; das Produkt ist immer verfügbar.
Im Gegensatz zu reinen Internet-Auflademöglichkeiten, bleibt der Händler auch zukünftig in der Wertschöpfungskette und "lockt" den Kunden in sein Geschäft.
Kundenreklamationen entfallen weitgehend, da das Produkt beratungsextensiv
Vorteile für den Mobilfunknetzbetreiber:
Die beschriebene Einrichtung ist relativ kostengünstig, da Produktion und Logistik der Voucher entfällt und die an den Händler zu zahlende Marge gekürzt werden kann.
Es ist eine große Ausweitung der Aufladestellen möglich.
Außerdem besteht kein Fraudrisiko der Telefonschecks, wie bei den Vouchern, d.h. die Aufladung ist fälschungs- und damit betrugssicher.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungsfiguren näher erläutert. Hierbei wird der Aufladevorgang eines Prepaid-Kontos eines Mobilfunkkunden beim jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber beschrieben. Darauf ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt. Mit der beschriebenen Einrichtung lassen sich Prepaid-Konten für die Nutzung verschiedenster Dienstleistungen aufladen.
Aus den Zeichnungen und deren Beschreibung ergeben sich weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung. Es zeigt:
Figur 1: Instanzen und Prozessschritte bei einem Prepaid-Aufladeverfahren;
Figur 2: Beispieldialog für einen Aufladevorgang bei Kartenzahlung; Figur 3: Beispieldialog für einen Aufladevorgang bei Barzahlung.
Die Erfindung basiert auf der Kooperation von Händlern (Verkaufsstellen) mit Netz- und Terminalprovidern im deutschen Markt. Unter Netz- und Terminalprovidern werden Unternehmen verstanden, die z. B. als sogenannte ZKA-Netzbetreiber eine eigene Terminalpopulation für die Abwicklung von ec- und Kreditkartenzahlungen betreiben (ZKA: Zentraler Kreditausschuss). Darüber hinaus werden auch die Mineralölgesellschaften oder die Deutsche Bahn AG als Netz- und Terminalprovider im Sinne der Erfindung angesehen.
Grundsätzlich ist die Verwendung der beschriebenen Einrichtung für alle Unternehmen in diesem Marktsegment offen. Die jeweiligen Partnerunternehmen übernehmen spezifische Aufgaben. Das größte Asset, das die Kooperationspartner einbringen, ist ihre funktionierende Terminalpopulation für den bargeldlosen Zahlungsverkehr samt der dazugehörigen Infrastruktur.
Figur 1 zeigt beispielhaft die beteiligten Instanzen und die Prozessschritte der erfindungsgemäßen Online-Aufladeeinrichtung für Prepaid-Konten.
Zunächst erfolgt bei der Verkaufsstelle 21 eine Eingabe des gewünschten Aufladebetrags und der Kundendaten, z.B. Mobilfunkrufnummer (MSISDN) an einer Eingabeeinheit 22 des Terminals 23 (Schritt 1).
Dann erfolgt eine Weiterleitung der Daten an einen Prozessor-Zentralrechner 24 (Schritt 2).
Der Prozessor 24 prüft die Händlerberechtigung (Schritt 3).
Falls keine Berechtigung (NOK), erfolgt eine Fehlerrückmeldung an das Terminal 23, die über eine Ausgabeeinheit 27 ausgegeben wird. (Schritte 7 und
Bei anerkannter Berechtigung werden die Daten an den Mobilfunknetzbetreiber 25 weitergeleitet (Schritt 4).
Im Schritt 5 erfolgt eine Überprüfung beim Netzbetreiber 25, ob der Kunde 20 zur Aufladung berechtigt ist. Falls nein, gibt es eine entsprechende Fehlerrückmeldung ans Terminal 23 ( Schritte 7 und 8).
Ansonsten erfolgt durch den Netzbetreiber 25 die Aufladung des Prepaid-Kontos 29 des Kunden 20 um den gewünschten Betrag und der Ausdruck einer Quittung am Terminal (Schritt 8).
Gemäß den Schritten 6 bis 8 erfolgt eine Rückmeldung der durchgeführten Aufladung vom Netzbetreiber 25 an das Terminal 23.
In Schritt 9 erfolgt eine Rechnungsstellung des Prozessors 24 an den Händler
In Schritt 10 erfolgt der Forderungseinzug durch den Prozessor 24 beim Händler 21 (z.B. im Lastschriftverfahren)
Schließlich erfolgt in Schritt 11 die Abrechnung des Prozessors 24 mit dem Netzbetreiber 25 über ein Bankinstitut 26.
Selbstverständlich kann der Ablauf der Aufladung hinsichtlich der Aufteilung einzelner Prozessschritte zwischen den Prozessbeteiligen (Mobilfunknetzbetreiber, Prozessor, Händler und Kunde) in variierten Ausprägungen umgesetzt werden.
In Figur 2 ist beispielhaft ein Dialog für einen Aufladevorgang bei bargeldloser Zahlung mittels Kreditkarte dargestellt.
Alle Dialogtransaktionen erfolgen über den Prozessor-Zentralrechner 24, der die Vorgänge steuert.
Bezahlung
Die Kreditkarte, z.B. ec-Karte, des Prepaid-Kunden 20 wird vom Terminal 23 eingelesen und der aufzuladende Betrag vom Kunden ausgewählt (Schritt 30). Durch das Terminal 23 erfolgt eine Zahlungsanfrage (Bonitätsanfrage) bei der Bank 28 des Kunden (Schritt 31). Die Bank gibt eine entsprechende Rückmeldung (OK oder Nicht-OK) an das Terminal 23 (Schritt 32).
Bei OK wird der Aufladebetrag vom Bankkonto des Kunden 20 abgebucht (Schritt 33).
Der abgebuchte Aufladebetrag wird der Verkaufsstelle 21 (Händler) gutgeschrieben und die ec-Karte ausgeworfen (Schritt 34).
Aufladevorgang
Der Händler 21 gibt den Aufladebetrag ins Terminal 23 ein. Der Kunde 20 bestätigt den Aufladebetrag. Der Kunde gibt seine Mobilfunk-Rufnummer (inkl.
Vorwahl) ein
Der Kunde bestätigt die MSISDN-Eingabe (Schritt 35).
(Optional gibt der Kunde erneut seine Rufnummer (inkl. Vorwahl) ein und bestätigt die Transaktion).
Das Zahlungsterminal 23 startet eine Aufladungsanfrage beim Mobilfunknetzbetreiber 25, der den Kunden 20 anhand der eingegeben Mobilfunkrufnummer identifiziert (Schritt 36).
Es erfolgt eine Rückmeldung vom Mobilfunknetzbetreiber 25 an das Terminal 23, ob der Auftrag ausgeführt wird oder nicht (OK oder Nicht-OK) (Schritt 37).
Bei OK wird der Aufladebetrag auf das Prepaid-Konto 29 des Kunden 20 gutgeschrieben
Innerhalb kurzer Zeit erhält der Kunde eine Aufladebestätigung sowie eine Papier-Quittung am POS durch das Terminal 23 ausgedruckt (Schritt 38).
Falls die Aufladung nicht durchgeführt werden kann, wird die Bezahlung storniert.
Inkasso
Der Kooperationspartner, also der Terminalprovider, speichert jeden Aufladevorgang im Zentralrechner 24. Dabei wird der aufgeladene Betrag ggf. um eine Händlermarge reduziert. Der Kooperationspartner führt das Inkasso für die Aufladungen durch. In regelmäßigen Abständen zieht er die aufgeladenen Beträge bei seinen Vertragspartnern, d.h. den Verkaufsstellen 21, per Lastschrift ein und stellt ihnen eine entsprechende Rechnung aus (Schritt 39). Entsprechend erfolgt auch der Einzug von Transaktionskosten (Schritt 40)
In Figur 3 ist der Fall einer Barzahlung des Kunden 20 dargestellt. In diesem Fall werden die Schritte 30-34 durch die Barzahlung des Kunden 20 an den Händler 21 ersetzt (Schritt 41). Die Schritte 35 bis 40 gemäß Figur 2 bleiben unverändert. Die Kundenbank 28 als Institution zur Abrechnung zwischen Händler 20 und Kunde 21 wird nicht benötigt.
Anstelle der beschriebenen Zahlungsterminals können als Kunden-Frontend auch Selbstbedienungsterminals dienen. Das Konzept bleibt ansonsten unverändert. Die Zahlungsfunktion hängt dann davon ab, welche Zahlungsmittel der Automat (also das Selbstbedienungsterminal) akzeptiert. Prinzipiell sind auch sowohl Barzahlungen als auch bargeldlose Zahlungen denkbar.
1 Eingabe Daten
2 Weiterleitung an Zentralrechner
3 Prüfung Händlerberechtigung
4 Weiterleitung an Netzbetreiber
5 Überprüfung Kundenberechtigung
6 Rückmeldung an Prozessor
7 Rückmeldung an Terminal
8 Rückmeldung an Ausgabeeinheit
9 Rechnungsstellung Händler
10 Forderungseinzug durch Prozessor
11 Abrechnung mit Netzbetreiber
20 Kunde
21 Händler (Verkaufsstelle)
22 Eingabeeinheit
23 Zahlungsterminal
24 Prozessor-Zentralrechner
25 Netzbetreiber
26 Bank
27 Ausgabeeinheit
28 Kundenbank
29 Prepaid-Konto
30-41 Dialogschritte (Figs. 2 und 3)
Claims (4)
1. Einrichtung zum Aufladen von Prepaid-Konten bei einer kontoführenden Stelle, insbesondere für Prepaid-Kunden eines Mobilfunknetzbetreibers, welche umfasst:
einen Prozessor-Zentralrechner (24), der einerseits mit der kontoführenden Stelle (25) und andererseits mit einem Terminal (23) zur elektronischen Zahlungsabwicklung als kundenseitige Schnittstelle verbunden ist;
eine am Terminal vorgesehenen Einrichtung zur Entrichtung eines gewünschten Aufladebetrags mittels Barzahlung oder bargeldlos durch den Prepaid-Kunden (20) an die Verkaufsstelle (21);
eine am Terminal (23) vorgesehenen Eingabeeinrichtung (22) zur Eingabe von mindestens einer Identifikationsnummer in Form der Mobilfunkrufnummer MSISDN des Prepaid-Kunden (20);
eine am Terminal vorgesehenen Ausgabeeinrichtung (27) zur Ausgabe von mindestens einer Aufladebestätigung und/oder einer Quittung über den Zahlungsvorgang an den Prepaid-Kunden (20);
Einrichtungen im Prozessor-Zentralrechner (24) zur Überprüfung der Aufladeberechtigung des Terminals (23); und
Einrichtungen in der kontoführenden Stelle (25) zur Überprüfung der Identität des Prepaid-Kunden (20) anhand der eingegebenen Mobilfunkrufnummer.
einen Prozessor-Zentralrechner (24), der einerseits mit der kontoführenden Stelle (25) und andererseits mit einem Terminal (23) zur elektronischen Zahlungsabwicklung als kundenseitige Schnittstelle verbunden ist;
eine am Terminal vorgesehenen Einrichtung zur Entrichtung eines gewünschten Aufladebetrags mittels Barzahlung oder bargeldlos durch den Prepaid-Kunden (20) an die Verkaufsstelle (21);
eine am Terminal (23) vorgesehenen Eingabeeinrichtung (22) zur Eingabe von mindestens einer Identifikationsnummer in Form der Mobilfunkrufnummer MSISDN des Prepaid-Kunden (20);
eine am Terminal vorgesehenen Ausgabeeinrichtung (27) zur Ausgabe von mindestens einer Aufladebestätigung und/oder einer Quittung über den Zahlungsvorgang an den Prepaid-Kunden (20);
Einrichtungen im Prozessor-Zentralrechner (24) zur Überprüfung der Aufladeberechtigung des Terminals (23); und
Einrichtungen in der kontoführenden Stelle (25) zur Überprüfung der Identität des Prepaid-Kunden (20) anhand der eingegebenen Mobilfunkrufnummer.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Terminal (23) in einer Verkaufsstelle POS (21) eingerichtet ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Terminal (23) als Selbstbedienungsterminal ausgebildet ist.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor-Zentralrechner (24) mit Bank- und/oder Kreditinstituten (26; 28) verbunden ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20121548U DE20121548U1 (de) | 2001-03-27 | 2001-03-27 | Einrichtung zum Aufladen von Prepaid-Konten |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20121548U DE20121548U1 (de) | 2001-03-27 | 2001-03-27 | Einrichtung zum Aufladen von Prepaid-Konten |
| DE10115171A DE10115171B4 (de) | 2001-03-27 | 2001-03-27 | Verfahren und Einrichtung zum Aufladen von Prepaid-Konten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20121548U1 true DE20121548U1 (de) | 2002-12-19 |
Family
ID=26008928
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20121548U Expired - Lifetime DE20121548U1 (de) | 2001-03-27 | 2001-03-27 | Einrichtung zum Aufladen von Prepaid-Konten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20121548U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202005021960U1 (de) | 2005-05-06 | 2011-11-22 | M&M Werbeagentur Gmbh | Vorrichtung zum Aufladen von Prepaid-Konten bei einer kontoführenden Stelle |
-
2001
- 2001-03-27 DE DE20121548U patent/DE20121548U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202005021960U1 (de) | 2005-05-06 | 2011-11-22 | M&M Werbeagentur Gmbh | Vorrichtung zum Aufladen von Prepaid-Konten bei einer kontoführenden Stelle |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20030130 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040813 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070612 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20090605 |
|
| R071 | Expiry of right |