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DE10007518B4 - Verfahren und Anordnung zur Durchführung von bargeldlosem Zahlungsverkehr - Google Patents

Verfahren und Anordnung zur Durchführung von bargeldlosem Zahlungsverkehr Download PDF

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DE10007518B4
DE10007518B4 DE10007518A DE10007518A DE10007518B4 DE 10007518 B4 DE10007518 B4 DE 10007518B4 DE 10007518 A DE10007518 A DE 10007518A DE 10007518 A DE10007518 A DE 10007518A DE 10007518 B4 DE10007518 B4 DE 10007518B4
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Abstract

Verfahren zum bargeldlosen Bezahlen mittels Austausch von elektronischen Daten, bei dem kundenspezifische Daten, die eine eindeutige Identifikation/Kennung eines Kunden jedoch keine persönlichen Bankverbindungs oder Kontodaten enthalten, zwischen einer kundenseitigen elektronischen Einrichtung (1) und einem händlerseitigen Bezahlterminal (3) über eine lokale drahtlose Datenübertragungseinrichtung, DDÜ, (2) übertragen werden, wobei das Bezahlterminal (3) und/oder die kundenseitige elektronische Einrichtung (1) derart ausgebildet sind, dass ein Verbindungsaufbau auf die kundenseitige elektronische Einrichtung unddas Bezahlterminal begrenzt wird, wobei ein zentrales Payment-Gateway (5) vorgesehen ist, das die Bezahltransaktion steuert und eine Kommunikation und einen Datenaustausch zwischen Bezahlterminal (3) und Banken und/oder Kreditkarteninstitutionen (8, 9) sicherstellt, wobei das Payment-Gateway (5) Zugriff auf Kunden- und Händlerdatenbanken (6, 7) hat, in denen für die Bezahltransaktion notwendige Kunden- und Händlerdaten gespeichert sind, die vom Payment-Gateway (5) anhand der Identifkation/Kennung des Kunden und des Terminalzertifikats ansprechbar und auslesbar sind, und anhand dieser Daten eine Bezahltransaktion durchgeführt wird, gekennzeichnet durch folgende Schritte:...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zum bargeldlosen Bezahlen mittels Austausch von elektronischen Daten, gemäss dem Oberbegriff der unabhängigen Patentansprüche.
  • Der bargeldlose Zahlungsverkehr hat sich mittlerweile auch im Einzelhandel etabliert. Allgemein bekannt und gebräuchlich sind Verfahren unter Einsatz von Kreditkarten, z. B. Eurocheque-(EC-)Karten, VISA-Karten etc. sowie sogenannten Geldkarten. Bei Kreditkarten wird die Kontoverbindung des Kunden in einem Terminal des Händlers ausgelesen und es erfolgt eine Zahlungsabwicklung online oder per Lastschriftverfahren. Bei EC-Karten ist eine online oder offline Zahlungsabwicklung möglich. Nachteilig ist, dass der Kunde seine EC- oder Kreditkarte dem Händler aushändigen muss.
  • Die WO 97/22953 A1 offenbart ein Verfahren zum bargeldlosen Bezahlen mittels Austausch von elektronischen Daten, wobei zumindest kundenspezifische Daten zwischen einer kundenseitigen elektronischen Einrichtung und einem händlerseitigen Bezahlterminal drahtlos übertragen werden. Anhand dieser Daten wird eine Bezahltransaktion durchgeführt.
  • Ein ähnliches Verfahren offenbart die WO 98/11519 A1 aus welcher eine bargeldlose Bezahlung unter Verwendung eines Mobilfunkgerätes bekannt ist. Auch die WO 94/02909 A1 zeigt ein System zum bargeldlosen Bezahlen von Tickets.
  • Die US 5 986 565 A , von welcher im Oberbegriff des Anspruchs 1 ausgegangen wird, offenbart ein Verfahren zum bargeldlosen Bezahlen mittels Austausch von elektronischen Daten bei dem kundenspezifische Daten, welche eine eindeutige Identifikation/Kennung eines Kunden, jedoch keine persönlichen Bankverbindungs- oder Kontodaten enthalten, zwischen einer kundenseitigen elektronischen Einrichtung und einem händlerseitigen Bezahlterminal über eine lokale Datenübertragungseinrichtung drahtlos übertragen werden. Die Steuerung einer Bezahltransaktion erfolgt durch ein zentrales Payment-Gateway, welches eine Kommunikation und einen Datenaustausch zwischen dem Bezahlterminal und Banken bzw. Kreditkarteninstitutionen sicherstellt. Das Payment-Gateway hat dabei Zugriff auf die für die Bezahltransaktion notwendigen Kundendaten, welche über die Identifikation/Kennung des Kunden aus ausgelesen werden können. Anhand der Daten wird die Bezahltransaktion ausgeführt.
  • Die WO 98/47116 A1 beschreibt bekannte Konzepte sowie Hard- und Softwarekomponenten für eine automatisierte Bezahlung. Im Rahmen dieses elektronischen Bezahlverfahrens wird eine verschlüsselte Kommunikation zwischen einem Payment-Gatewa und einem Händlerterminal bzw. einer elektronischen Kundeneinrichtung verwendet wobei das Transaktionsverfahren zur Ermittlung der bankfachlichen Daten auf Kunden bzw. Händlerdatenbanken zugreift.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren und eine Anordnung zum bargeldlosen Bezahlen mittels Austausch von elektronischen Daten vorzuschlagen, welches sicher, einfach, schnell und zuverlässig ist und bei dem insbesondere keine Daten des Kunden über dessen Bankverbindung oder Konten an den Händler übergeben werden.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale der unabhägigen Patentansprüche. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
  • Die Erfindung beruht im wesentlichen darauf, dass kundenspezifische Daten zwischen einer kundenseitigen elektronischen Einrichtung und einem händlerseitigen Bezahlterminal (POS) drahtlos übertragen werden, und anhand dieser Daten eine Bezahltransaktion durchgeführt wird.
  • Hierzu umfassen die kundenseitige elektronische Einrichtung als auch das Bezahlterminal eine lokale drahtlose Datenübertragungseinrichtung (DDÜ) zur drahtlosen Übertragung von zumindest kundenspezifischen Daten von der elektronischen Einrichtung zum Bezahlterminal, wobei eine zentrale Einrichtung zur Steuerung und Durchführung der Bezahltransaktion anhand der übertragenen Daten vorgesehen ist.
  • Die kundenspezifischen Daten, die an das Bezahlterminal übertragen werden, enthalten zumindest eine eindeutige Identifikation/Kennung des Kunden, jedoch insbesondere keine Daten über dessen Bankverbindungen oder Konten.
  • Die kundenspezifischen Daten können vorteilhaft verschlüsselt zwischen der kundenseitigen elektronischen Einrichtung und dem Bezahlterminal übertragen werden, um die Abhörsicherheit der Daten zu gewährleisten.
  • Zur Steuerung der Bezahltransaktion ist ein zentrales Payment-Gateway vorgesehen, das eine Kommunikation und einen Datenaustausch zwischen dem Bezahlterminal und Banken und/oder Kreditkarteninstitutionen sicherstellt Erfindungsgemäß benötigt nur des Payment-Gateway Zugriff auf Kunden- und Händlerdatenbanken, in denen für die Bezahltransaktion notwendige Kunden- und Händlerdaten gespeichert sind.
  • Vorteilhaft können die Kunden- und Händlerdatenbanken im Payment-Gateway eingerichtet sein. Die Daten in der Kundendatenbank, wie z. B. Kreditkarten-, Lastschrift-, Minipayment- und Adressinformationen sind vom Payment-Gateway anhand der kundenspezifischen Identifikation/Kennung ansprechbar und auslesbar, wobei des Payment-Gateway die Identifikation/Kennung des Kunden vom Bezahlterminal des Händlers erhält.
  • Anhand der Kunden- und Händlerdaten ist es dem Payment-Gateway möglich, Bezahltransaktionen wie Kreditkarten- oder Lastschrift-Transaktionen zwischen dem Bezahlterminal des Händlers und Banken oder Credit Card Prozessoren (CCP) von Kreditkarteninstitutionen des Kunden durchzuführen bzw. weiterzugeben, ohne dass der Kunde seine Kundendaten dem Händler bekannt macht.
  • Zur sicheren Durchführung der Bezahltransaktionen ist das Bezahlterminal vorzugsweise über eine zuverlässige Datenverbindung (z. B. ein öffentliches Kommunikationsnetz, ISDN) mit dem Payment-Gateway verbunden sein.
  • Zur Identifizierung des Bezahlterminals ist ein dort gespeichertes Terminalzertifikat vorgesehen, das an die kundenseitige elektronische Einrichtung und/oder das Payment-Gateway übertragen und von diesen geprüft wird. Anhand des Terminalzertifikats können die Daten der Händlerdatenbank dem jeweiligen Händler zugeordnet werden.
  • Ferner verfügen das Bezahlterminal und/oder die kundenseitige elektronische Einrichtung über spezielle Mechanismen, die die Möglichkeit des Verbindungsaufbaus auf ein(e) gewünschte(s) kundenseitige elektronische Einrichtung bzw. Bezahlterminal begrenzen, damit nur jeweils ein Kunde zur Zeit an einem bestimmten Bezahlterminal bedient werden kann.
  • Die Aktivierung Bezahlfunktion in der kundenseitigen elektronischen Einrichtung ist vorzugsweise mit einer PIN geschützt, die nur dem Kunden bekannt ist.
  • Vorteilhaft kann die kundenseitigen elektronischen Einrichtung als autonomes, eigenständiges Gerät, z. B. in Form einer Fernbedienung oder eines Taschenrechners ausgebildet sein.
  • Es wird jedoch bevorzugt, die kundenseitige elektronische Einrichtung in ein anderes, beliebiges elektronisches Gerät wie z. B. Persönliche Digitale Assistenten, Palmtops, etc., zu integrieren, wobei insbesondere Mobilfunkendgeräte dafür sehr geeignet erscheinen, da diese bereits über die notwendigen Einrichtungen wie Tastatur, Display, drahtlose Datenübertragungseinrichtungen (DDÜ), z. B. Bluetooth, IrDA, Wireless LAN, Sicherheitsfunktionen und Programmierbarkeit verfügen. Mobiltelefone etablieren sich als sehr persönliche Geräte, die wegen ihrer starken und sich ständig weiterentwickelnden Sicherheitsfunktionen sehr gut für Bezahltransaktionen geeignet sind.
  • Vorteilhaft sollte die kundenseitige elektronische Einrichtung außerdem über Einrichtungen zur digitalen Signatur verfügen, um die Bezahldaten signieren und gegenüber dem Bezahlterminal/Kreditinstitut eindeutig freigeben zu können, insbesondere wenn eine Übertragung von Bezahldaten zwischen dem Bezahlterminal und der kundenseitigen elektronischen Einrichtung vorgesehen ist.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren hat folgende Vorteile gegenüber dem Stand der Technik:
    Es sind keine großen Änderungen an Bezahlterminal oder Kasse des Händlers erforderlich. Insbesondere Mobilfunkendgeräte fassen sich ebenfalls leicht um die notwendigen Funktionen erweitern.
  • Eine direkte lokale Kommunikation zwischen einer kundenseitigen elektronischen Einrichtung und einem Bezahlterminal ist einfacher zu gewährleisten, als z. B. eine Mobilfunkversorgung in Gebäuden.
  • Über die DDÜ-Schnittstelle wird eine kundenspezifische Kennung, z. B. die MSISDN des Mobilfunkteilnehmers, zur Kundenidentifikation an das Terminal übermittelt. Das erspart dem Kassierer das Eintippen der Kennung. Alle Verbindungsaufbauzeiten, wie im Mobilfunk üblich, werden vermieden.
  • Die vorzugsweise zentral beim Payment-Gateway installierte Kundendatenbank (Wallet) vermeidet die direkte Übermittlung von Zahlungsdaten zwischen Kunde und Händler, da das Bezahlterminal mit Ausnahme der Übermittlung der Kennung (z. B. MSISDN) seine Daten vom Payment-Gateway bezieht.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf zwei Zeichnungsfiguren näher erläutert. Aus den Zeichnungen und der deren Beschreibung ergeben sich weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung. Es zeigen:
  • 1: Schematisch eine mögliche Systemarchitektur zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens;
  • 2: Beispielhaft einen Verfahrensablauf einer Bezahltransaktion mit Bezug auf das System gemäss 1.
  • Gemäss 1 verfügt ein Kunde über eine elektronische Einrichtung 1, vorzugsweise ein Mobilfunkendgerät – nachfolgend allgemein als Endgerät 1 bezeichnet –, das eine standardisierte Schnittstelle 2 zur lokalen, drahtlosen Datenübertragung, z. B. Bluetooth, umfasst. Die Datenübertragung kann dabei über eine Funk- oder Infrarotverbindung erfolgen. Das Endgerät 1 verfügt ferner über eine Eingabeeinrichtung, z. B. Tastatur, und eine Anzeigeeinrichtung, z. B. in Form eines Displays.
  • Ein händlerseitiges Bezahlterminal 3 (POS: Point of Sales) verfügt über die selbe standardisierte drahtlose Schnittstelle 2, welche von der Kasse angesprochen werden kann.
  • Zur Durchführung und Steuerung der Bezahltransaktionen ist mindestens ein zentrales Payment-Gateway 5 vorgesehen, welches über ein Kommunikationsnetz 4 mit dem Bezahlterminal verbunden ist. Das Payment-Gateway hat Zugriff auf zumindest eine Kundendatenbank 7 und eine Händlerdatenbank 6. Vorteilhaft sind diese Datenbanken 6, 7 im Payment-Gateway 5 eingerichtet und enthalten für den Bezahlvorgang notwendige Kunden- bzw. Händlerdaten. Die Kunden- und Händlerdaten müssen nur einmal registriert werden und kennen zum Teil durch die Kunden bzw. die Händler selbst gepflegt werden. Ferner ist das Payment-Gateway 5 direkt oder über ein Kommunikationsnetz mit Bank(en) 8 oder Kreditkarteninstitutionen 9 verbunden.
  • Anhand von 2 wird beispielhaft der Verfahrenablauf erläutert. Wie oben beschrieben sind im wesentlichen vier Parteien an der Durchführung der Bezahltransaktion beteiligt: Kunde (Endgerät), Händler (Bezahlterminal), Payment-Gateway und Banknetz.
  • Der Kunde möchte von ihm ausgewählte Waren (Position 10) an einem Bezahlterminal 3 (POS) eines Händlers bezahlen. Der Kassierer erfasst die Waren in der Kasse (Position 11) und fragt den Kunden nach dem Bezahlweg.
  • Wenn der Kunde sich für das Bezahlen mit dem Endgerät 1 entscheidet, muss er mittels Knopfdruck eine DDÜ-Verbindung 2 zwischen seinem Endgerät 1 und dem Bezahlterminal 3 herstellen (Position 12). Die Übertragungsparameter (z. B. Sendeleistung und Antennencharakteristik bei Bluetooth) der DDÜ-Schnittstelle 2 am Terminal 3 und/oder Endgerät 1 müssen so gewählt sein, dass nur eine Kommunikation mit dem Endgerät 1 des gerade bedienten bzw. bezahlenden Kunden möglich ist. Das Endgerät 1 muss das entsprechende Terminal 3 des Händlers eindeutig identifizieren können und umgekehrt.
  • Alternativ kann das Verfahren so ausgestaltet werden, dass das Endgerät 1 die Rolle eines Initiators in der DDÜ-Kommunikation (z. B. Master bei Bluetooth) übernimmt und beim Aktivieren der Bezahlfunktion dem Kunden eine Liste der Terminals mit Kassennummer anzeigt, zu denen ein drahtlose Kommunikationsverbindung möglich ist. Der Kunde wählt dann z. B. durch Eingabe einer der angezeigten Kassennummern das Terminal aus, an dem er sich befindet und an dem er bezahlen will.
  • Die Bezahlfunktion auf dem Endgerät 1 prüft das Terminal-Zertifikat, bei Verwendung eines Mobilfunkendgeräts z. B. mittels einer speziellen SIM-Kartenapplikation.
  • Aus Sicherheitsgründen ist für die Aktivierung der Bezahlfunktion am Endgerät 1 die Eingabe einer PIN vorzusehen, die lokal im Endgerät geprüft wird (Position 13).
  • Der Kassierer wählt an der Kasse bzw. dem Bezahlterminal 3 die Bezahlfunktion „Endgerät” aus und ermöglicht damit die weiteren Schritte (Position 14).
  • Nachdem Kunde und Kassierer die Bezahlfunktion aktiviert haben, übermittelt das Endgerät 1 die spezifische Identifikation (z. B. MSISDN) des Kunden an das Bezahlterminal 3 (Position 15). Wichtig ist, dass vom Endgerät 1 keine persönlichen Konto- oder Kundendaten an das Terminal 3 des Händlers übertragen werden. Die Kasse leitet die Identifikation (MSISDN) online an das Payment-Gateway 5 weiter, das überprüft, ob der Kunde dort registriert ist (Position 16). Außerdem ermittelt das Payment-Gateway 5 aus der Liste der in der Kundendatenbank 7 (Kundenwallet) gespeicherten Zahlungsmittel diejenigen, die vom Händler unterstützt wenden (Position 17). Die zulässigen Zahlungsmittel werden nur in Form von Bezeichnem (vom Kunden definierte Namen, z. B. ”VISA Deutsche Bank”) an das Bezahlterminal übermittelt (Position 18).
  • Daraufhin übermittelt das Bezahlterminal 3 die Bezahldaten und zulässigen Zahlungsmittel zum Endgerät 1 (Position 19). Die Daten umfassen zumindest den Gesamtbetrag, Transaktions-ID, Händlerkennung, Terminalkennung, Datum, Uhrzeit. Diese Daten werden dem Kunden am Endgerät 1 angezeigt. Der Kunde wählt das Zahlungsmittel und bestätigt die Bezahltransaktion (Position 20). Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Kunde die Daten digital signiert (z. B. mittels einer SIM-Kartenapplikation bei Mobilfunkendgeräten). Die Daten werden zurück an das Terminal 3 geschickt (Position 21).
  • Das Terminal 3 leitet die Daten an die Kasse weiter. Die Kasse prüft ggf. die Signatur (Position 22). Die Kasse 3 kann nun die Zahlung anhand der zuvor durchgeführten Sicherheitsüberprüfung des Teilnehmers durch das Payment-Gateway akzeptieren, oder kann erneut eine online-Verbindung zum Payment-Gateway 5 herstellen und dessen Bestätigung abwarten, bevor die Zahlung akzeptiert und die Ware mit dem Kassenbon ausgehändigt wird (Positionen 2326). Dies ist insbesondere beim Fehlen der digitalen Signatur sinnvoll.
  • Die Zahlungsabwicklung erfolgt anhand der dem Payment-Gateway bekannten Bankverbindung des Kunden, des Händlers und der Bezahldaten unmittelbar oder zu einem späteren Zeitpunkt durch das zuständige Kreditinstitut.
  • Um Zeit zu sparen ist aber auch eine Offline-Übertragung der Daten zum Payment-Gateway, z. B. einmal pro Tag, möglich. Das Payment-Gateway 5 übermittelt der Kasse online bzw. offline eine Zahlungsbestätigung.
  • Der Kunde kann seine Kundendaten in der Kundendatenbank 7 z. B. über einen Web-Zugang vom PC, über das WAP-Endgerät oder über einen schriftlichen Auftrag administrieren.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Endgerät (kundenseitige elektronische Einrichtung)
    2
    DDÜ-Schnittstelle
    3
    Bezahlterminal (POS)
    4
    Kommunikationsnetz
    5
    Payment-Gateway
    6
    Händlerdatenbank
    7
    Kundendatenbank
    8
    Bankinstitut
    9
    Kreditkartenprozessor
    10
    Auswahl der Waren (Kunde)
    11
    Erfassen der Waren (Terminal)
    12
    DDÜ-Verbindungsaufbau (Endgerät/Terminal)
    13
    Aktivieren der Bezahlfunktion (Endgerät)
    14
    Auswahl des Zahlverfahrens (Terminal)
    15
    Übertragung der Kennung (Endgerät/Terminal)
    16
    Übertragung der Kennung (Terminal/Gateway)
    17
    Ermitteln der Kundendaten/zulässigen Zahlungsmittel (Gateway)
    18
    Übertragung der zulässigen Zahlungsmittel (Gateway/Terminal)
    19
    Übertragung der Bezahldaten (Terminal/Endgerät)
    20
    Auswahl Zahlungsmittel/Bestätigung/Signatur (Endgerät)
    21
    Übertragung der Bezahldaten (Endgerät/Terminal)
    22
    Online Bezahlung (Terminal)
    23
    Übertragung der Bezahldaten (Terminal/Gateway)
    24
    Weiterleitung der Bezahldaten (Gateway/Bank)
    25
    Bestätigung d. Zahlung (Gateway/Terminal)
    26
    Kassenbon (Terminal/Endgerät)

Claims (15)

  1. Verfahren zum bargeldlosen Bezahlen mittels Austausch von elektronischen Daten, bei dem kundenspezifische Daten, die eine eindeutige Identifikation/Kennung eines Kunden jedoch keine persönlichen Bankverbindungs oder Kontodaten enthalten, zwischen einer kundenseitigen elektronischen Einrichtung (1) und einem händlerseitigen Bezahlterminal (3) über eine lokale drahtlose Datenübertragungseinrichtung, DDÜ, (2) übertragen werden, wobei das Bezahlterminal (3) und/oder die kundenseitige elektronische Einrichtung (1) derart ausgebildet sind, dass ein Verbindungsaufbau auf die kundenseitige elektronische Einrichtung unddas Bezahlterminal begrenzt wird, wobei ein zentrales Payment-Gateway (5) vorgesehen ist, das die Bezahltransaktion steuert und eine Kommunikation und einen Datenaustausch zwischen Bezahlterminal (3) und Banken und/oder Kreditkarteninstitutionen (8, 9) sicherstellt, wobei das Payment-Gateway (5) Zugriff auf Kunden- und Händlerdatenbanken (6, 7) hat, in denen für die Bezahltransaktion notwendige Kunden- und Händlerdaten gespeichert sind, die vom Payment-Gateway (5) anhand der Identifkation/Kennung des Kunden und des Terminalzertifikats ansprechbar und auslesbar sind, und anhand dieser Daten eine Bezahltransaktion durchgeführt wird, gekennzeichnet durch folgende Schritte: Auswahl von Waren und Erfassen der Waren durch das Bezahlterminal (3); Aufbau der DDÜ-Verbindung zwischen der kundenseitigen elektronischen Einrichtung (1) und dem Bezahlterminal (3); Aktivieren einer Bezahlfunktion in der kundenseitigen elektronischen Einrichtung und im Bezahlterminal (3); Übertragung der Identifikation/Kennung von der kundenseitigen elektronischen Einrichtung zum Bezahlterminal (3) und weiter zum Payment-Gateway (5); Authentifizierung des Kunden und Ermitteln der Kundendaten und zulässigen Zahlungsmittel im Payment-Gateway (5) anhand der Identifikation/Kennung, wobei zur Identifizierung des Bezahlterminals (3) ein Terminalzertifikat vorgesehen ist, das von der kundenseitigen elektronischen Einrichtung (1) und/oder dem Payment-Gateway (5) geprüft wird, Übertragung der für die Bezahltransaktion zulässigen Zahlungsmittel vom Payment-Gateway (5) zum Bezahlterminal (3); Übertragung der Bezahldaten vom Bezahlterminal (3) an die kundenseitige elektronische Einrichtung (1); Auswahl eines zulässigen Zahlungsmittels und Bestätigung der Bezahldaten durch die kundenseitige elektronische Einrichtung (1); Übertragung der bestätigten Bezahldaten von der kundenseitigen elektronischen Einrichtung (1) an das Bezahlterminal (3); Quittierung der Zahlung vom Bezahlterminal (3) an die kundenseitige elektronische Einrichtung (1).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die kundenspezifischen Daten verschlüsselt zwischen der kundenseitigen elektronischen Einrichtung (1) und dem Bezahlterminal (2) übertragen werden.
  3. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunden- und Händlerdatenbanken (6, 7) im Payment-Gateway (5) eingerichtet sind.
  4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Payment-Gateway (5) erfolgte Bezahltransaktionen wie Kreditkarten- oder Lastschrift-Transaktionen an Banken (8) oder Credit Card Prozessoren (CCP) von Kreditkarteninstitutionen (9) weitergibt.
  5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bezahlterminal (3) über eine zuverlässige Datenverbindung (4) mit dem Payment-Gateway (5) verbunden ist.
  6. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die kundenseitige elektronische Einrichtung (1) über Einrichtungen zur digitalen Signatur verfügt.
  7. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die bestätigten Bezahldaten vom Bezahlterminal (3) weiter zum Payment-Gateway (5) übertragen werden, dort bestätigt und an das Bezahlterminal rückübertragen werden.
  8. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bezahldaten vom Payment-Gateway zu einem Kreditinstitut (8, 9) weitergeleitet werden.
  9. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivierung der Bezahlfunktion in der kundenseitigen elektronischen Einrichtung (1) mit einer PIN geschützt ist.
  10. Anordnung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 9, welche umfasst: eine kundenseitige elektronische Einrichtung (1) mit einer lokalen drahtlosen Datenübertragungseinrichtung (2) zur drahtlosen Übertragung von eine Identifikation/Kennung eines Kunden enthaltenden kundenspezifischen Daten an ein händlerseitiges Bezahlterminal; das händlerseitige Bezahlterminal (3) mit einer lokalen drahtlosen Datenübertragungseinrichtung (2) zum drahtlosen Empfang von zumindest kundenspezifischen Daten von der kundenseitigen elektronischen Einrichtung; und eine zentrale Einrichtung zur Steuerung und Durchführung einer Bezahltransaktion anhand der übertragenen Daten, wobei als zentrale Einrichtung ein Payment-Gateway (5) vorgesehen ist, das über ein oder mehrere Kommunikationsnetze mit dem Bezahlterminal (3) und Banken und/oder Kreditkarteninstitutionen (8, 9) verbunden ist und eine Kommunikation und einen Datenaustausch zwischen diesen Einrichtungen (3, 8, 9) steuert und ferner mit Kunden- und Händlerdatenbanken (6, 7) verbunden ist, in denen für die Bezahltransaktion notwendige Kunden- und Händlerdaten gespeichert sind.
  11. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die kundenseitige elektronische Einrichtung (1) als autonomes, eigenständiges Gerät ausgebildet Ist.
  12. Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die kundenseitige elektronische Einrichtung (1) in ein anderes, beliebiges elektronisches Gerät integriert ist.
  13. Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die kundeseitige elektronische Einrichtung (1) ein Mobilfunkendgerät ist oder in ein solches integriert ist.
  14. Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunden- und Händlerdatenbanken (6, 7) im Payment-Gateway (5) eingerichtet sind.
  15. Anordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die kundenseitige elektronische Einrichtung (1) über Einrichtungen zur digitalen Signatur verfügt.
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