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DE20121411U1 - Operationswerkzeug - Google Patents

Operationswerkzeug

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DE20121411U1
DE20121411U1 DE20121411U DE20121411U DE20121411U1 DE 20121411 U1 DE20121411 U1 DE 20121411U1 DE 20121411 U DE20121411 U DE 20121411U DE 20121411 U DE20121411 U DE 20121411U DE 20121411 U1 DE20121411 U1 DE 20121411U1
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DE
Germany
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aluminum
base material
implant
surgical tool
barrier layer
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DE20121411U
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Alcove Surfaces GmbH
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Alcove Surfaces GmbH
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Publication date
Application filed by Alcove Surfaces GmbH filed Critical Alcove Surfaces GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B17/28Surgical forceps
    • A61B17/29Forceps for use in minimally invasive surgery
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61LMETHODS OR APPARATUS FOR STERILISING MATERIALS OR OBJECTS IN GENERAL; DISINFECTION, STERILISATION OR DEODORISATION OF AIR; CHEMICAL ASPECTS OF BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES; MATERIALS FOR BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES
    • A61L31/00Materials for other surgical articles, e.g. stents, stent-grafts, shunts, surgical drapes, guide wires, materials for adhesion prevention, occluding devices, surgical gloves, tissue fixation devices
    • A61L31/02Inorganic materials
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    • A61B2017/00831Material properties
    • A61B2017/00902Material properties transparent or translucent
    • A61B2017/00911Material properties transparent or translucent for fields applied by a magnetic resonance imaging system

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Description

Operationswerkzeug
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Operationswerkzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Implantat gemäß dem Oberbegriff des An-Spruchs 8.
Unter dem Begriff "Operationswerkzeug" ist hier primär ein Gerät bzw. Instrument zu verstehen, das bei einer Operation und/oder Untersuchung, insbesondere am menschlichen oder tierischen Körper, eingesetzt, also insbesondere eingeführt und/oder beispielsweise zur Einwirkung auf Körpergewebe eingesetzt wird. Im weiteren Sinne sind hierunter jedoch auch sonstige Instrumente, Geräte und Hilfsmittel zu verstehen, die bei Operationen und/oder Untersuchungen eingesetzt werden und insbesondere Kontakt mit dem jeweiligen Körper haben.
Unter "Arbeitsabschnitt" ist hier zumindest ein Teil des Operationswerkzeugs zu verstehen, das für die bestimmungsgemäße Funktion des Operationswerkzeugs wesentlich ist und/oder primär mit dem zu operierenden und/oder zu untersuchenden Körper in Kontakt steht bzw. in diesen eindringt. Insbesondere handelt es sich hierbei um einen verhältnismäßig kleinen Teil im Bereich der jeweiligen Operations- bzw. Untersuchungsstelle. Das Operationswerkzeug kann beispielsweise also weitere Abschnitte oder Teile, wie eine Handhabe o. dgl., aufweisen, die ebenfalls auch mit dem Körper in Kontakt treten bzw. in diesen eindringen.
Unter dem Begriff "Implantat" ist hier zunächst im engeren Sinne ein in den Körper eines Tieres oder eines Menschen zumindest vorübergehend einzusetzendes Element, das beispielsweise therapeutische, Stütz- und/oder Gelenkfunktionen ausüben kann, wie temporäre Implantate, beispielsweise sogenannte "Seeds", oder Stents zur Tumorbehandlung bzw. -therapie, Tracheal-Stents u. dgl., zu verstehen. Im weiteren Sinne sind hierunter jedoch auch mit dem Körper von außen und/oder insbesondere vorübergehend in Kontakt bringbare Elemente o. dgl. zu verstehen.
Implantate in Form Stents werden beispielsweise zur Abstützung aufgeweiteter Gefäße eingesetzt. Diese röhrenförmigen Einsätze werden nach der Aufweitung
• ·
verengter Gefäße eingeführt und anschließend radial aufgeweitet, so daß die Stents die Gefaßwandungen innenseitig abstützen.
Beim Operieren, Untersuchen und/oder Implantieren wird zunehmend - insbesondere im Hinblick auf möglichst wenig invasive, also minimal invasive Eingriffe - eine Lagebestimmung und/oder Funktionsbestimmung des Operationswerkzeugs und/oder des Implantats basierend auf Magnetresonanz eingesetzt, wozu beispielsweise ein sogenannter Kernspintomograph verwendet wird. Die Magnetresonanz - hier kurz als MR bezeichnet - wird hier also insbesondere zur &iacgr;&ogr; Abbildung von räumlichen Verhältnissen in einem Körper, beispielsweise der Lage von Geweben, Organen, Operationswerkzeugen und/oder Implantaten, eingesetzt, wobei ein verhältnismäßig starkes Magnetfeld angelegt und aufgrund der unterschiedlichen magnetischen Eigenschaften Stoffe und Materialien unterscheidbar sind. Operationen und/oder Untersuchungen, bei denen MR unterstützend, beispielsweise zu Kontrollfunktionen, oder zur Führung, beispielsweise zur richtigen Positionierung eines Implantats, verwendet wird, werden hier auch kurz als "MR-geführt und/oder -basiert" bezeichnet.
Um MR einsetzen zu können, ist die Verwendung von MR-kompatiblen Werkstoffen für Operationswerkzeuge bzw. deren Arbeitsabschnitte und für Implantate erforderlich. Bei Verwendung eines herkömmlichen Materials, wie Edelstahl, ergeben sich nämlich derartige Artefakte (Fehldarstellungen), daß MR keine oder eine nur unzureichende (bildliche bzw. räumliche) Auflösung ermöglicht.
Als MR-kompatible Werkstoffe werden bis jetzt Kunststoffe und spezielle Nikkei-Titan-Legierungen eingesetzt. Die Eigenschaften von den zur Verfügung stehenden Kunststoffen sind hinsichtlich Verträglichkeit, mechanischen Eigenschaften und Kosten wenig zufriedenstellend. Die sehr speziellen Nickel-Titan-Legierungen sind teuer und erfordern eine sehr schwierige und dementsprechend kostenträchtige Bearbeitung.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Operationswerkzeug und ein Implantat anzugeben, die für MR-geführte oder -basierte Operationen und/oder Untersuchungen, insbesondere am menschlichen und/oder tierischen Körper, geeignet sind, wobei das Operationswerkzeug und das Implantat
auf einfache Weise und kostengünstig bei sehr guten mechanischen Eigenschaften herstellbar sind.
Die obige Aufgabe wird durch ein Operationswerkzeug gemäß Anspruch 1 oder ein Implantat gemäß Anspruch 8 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Eine grundlegende Idee der Erfindung liegt darin, Aluminium oder eine vorzugsweise primär aus Aluminium bestehende Aluminiumverbindung oder eine Aluminiumlegierung bzw. deren Mischungen als Grundmaterial bzw. Hauptbestandteil einzusetzen. Versuche haben gezeigt, daß Aluminium in einem Kernspintomographen überraschenderweise nicht oder quasi nicht sichtbar ist. Beim Einsatz von MR treten also nicht die ansonsten bei Metallen generell vorhandenen Artifakte auf.
Die genannten Artefakte treten insbesondere bei ferromagnetischen Materialien auf. Aluminium wird häufig für Legierungen für Transformator-Kerne, also für hochgradig ferromagnetische Legierungen eingesetzt. Daher ist es um so überraschender, daß Aluminium für den Einsatz von MR geeignet und sogar besonders MR-kompatibel ist.
Aluminium weist mehrere Vorteile auf. Es ist preisgünstig erhältlich und einfach zu bearbeiten, so daß das vorschlagsgemäße Operationswerkzeug und das vorschlagsgemäße Implantat preisgünstig herstellbar ist. Es weist gute mechanische Eigenschaften auf, insbesondere eine hohe Belastbarkeit bzw. Festigkeit und ausreichende Elastizität. Es ist ein Metall, das wie die meisten Metalle sehr gut temperaturbeständig ist, so daß eine Sterilisation bei erhöhten Temperaturen problemlos möglich ist. Es ist keine organische Verbindung, so daß sich nicht eine Vielzahl verschiedenartiger Elemente oder Ionen aus dem vorschlagsgemäßen Grundmaterial im Körper mit unerwünschten bzw. nicht bekannten Folgen lösen können.
Im Hinblick auf die MR-Kompatibilität kann es genügen, wenn nur ein Arbeitsabschnitt, beispielsweise eine Kanüle, eine Schneide, ein Haken, eine Klammer, eine Halterung o. dgl, der sich unmittelbar an der jeweiligen Opera -
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tionsstelle befindet, aus dem vorschlagsgemäßen Grundmaterial zumindest im wesentlichen besteht. Vorzugsweise ist jedoch das gesamte Operationswerkzeug zumindest im wesentlichen aus dem vorschlagsgemäßen Grundmaterial hergestellt.
Alternativ kann jedoch das Grundmaterial auch nur eine Umhüllung bzw. Beschichtung eines sonstigen Trägermaterials bilden, wobei dann das Implantat/Operationswerkzeug bzw, dessen Arbeitsabschnitt im wesentlichen aus dem Trägermaterial, also einem sonstigen Material bestehen kann.
10
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsvariante ist das Grundmaterial, ggf. das gesamte Operationswerkzeug bzw. Implantat, mit einer Sperrschicht zumindest in frei und/oder für Körperfiüssigkeiten bzw, -gewebe zugänglichen Oberflächenbereichen - abgedeckt, Die Sperrschicht ist vorzugsweise dicht bzw. undurchlässig für Aluminium, Aluminiumionen und/ oder Körperflüssigkeiten ausgebildet. Dies verhindert, daß sich Aluminiumionen im Körper lösen können, die im Verdacht stehen, schädlich zu sein.
Eine bevorzugte Weiterbildung sieht vor, daß der Arbeitsabschnitt bzw. das Operationswerkzeug und/oder das Implantat mit einem MR-sichtbaren Stoff markiert ist. Unter "Markierung" ist hier zu verstehen, daß der Stoff in einer ausreichenden Menge punktuell oder verteilt vorgesehen ist, um das Implantat bzw. zumindest den Arbeitsabschnitt oder das ganze Operationswerkzeug für MR sichtbar zu machen, ohne die unerwünschten Artifakte (Fehldarstellungen bzw. Überdekkungen anderer Bereiche) bei MR zu verursachen.
Der MR-sichtbare Stoff, wie ein EdelmetaU, Schwermetall oder auch Eisen, kann in einer geeigneten Menge dem Grundmaterial unmittelbar zugegeben sein, wobei das Aluminium beispielsweise mit einer entsprechenden Menge zur Markierung "verunreinigt" sein kann, Von einer Aluminiumlegierung kann dabei nicht gesprochen werden, da die Menge an dem Aluminium zuzusetzenden Stoff zu gering ist.
Vorzugsweise ist der MR-sichtbare Stoff zur Markierung jedoch nicht unmittelbar in das Grundmaterial integriert, sondern in oder auf der Sperrschicht vorgesehen. Beispielsweise kann der MR-sichtbare Stoff im Sperrschichtmaterial
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enthalten und/oder von in der Sperrschicht gebildeten Hohlräumen aufgenommen sein.
Weitere Eigenschaften, Merkmale, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend für zwei Ausführungsformen anhand der Zeichnung näher erläutert, Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines vorschlagsgemäßen Opera
tionswerkzeugs;
10
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines vorschlagsgemäßen Implantats
in Form eines Stents;
Fig. 3 eine ausschnittsweise Darstellung des schematischen Aufbaus des
Operationswerkzeugs bzw. des Implantats; und
Fig. 4 eine nochmals vergrößerte, schematische Darstellung eines mög
lichen Schichtaufbaus gemäß Fig. 3.
Fig. 1 zeigt ein vorschlagsgemäßes Operationswerkzeug 1 im eingangs erläuterten Sinne. Beim Darstellungsbeispiel handelt es sich um ein zangenartiges Instrument bzw. Werkzeug. Wie bereits erläutert, kann es sich hierbei jedoch um jegliche Art von Instrument, technischem Hilfsmittel oder Werkzeug für Untersuchungen und/oder Operationen am menschlichen oder tierischen Körper handein.
Das Operationswerkzeug 1 weist vorzugsweise mindestens einen Arbeitsabschnitt 2, bier zwei Arbeitsabschnitte 2 auf. Die Arbeitsabschnitte 2 bilden hier zangenartige Greif-, Halte- und/oder Schneidelemente. Der Begriff "Arbeitsabschnitt" ist jedoch nicht auf ein einziges Teil beschränkt, vielmehr kann es sich hierbei auch einerseits um eine Mehrzahl von Teilen oder andererseits um einen Abschnitt bzw. Bereich eines einstückigen Teils handeln.
Wie bereits erläutert, handelt es sich bei dem Arbeitsabschnitt 2 insbesondere um den vorderen bzw. relevanten Bereich des Operationswerkzeugs 1, der und/oder
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dessen Umgebung durch MR unsichtbar oder bei entsprechender Markierung sichtbar sein soll.
Fig. 2 zeigt in einer perspektivischen, aus Veranschaulichungsgründen stark vereinfachten Darstellung ein vorschlagsgemäßes Implantat 3 in Form eines Stents. Beim Darstellungsbeispiel bildet das Implantat 3 einen gitterartigen, rohrförmigen Körper. Bezüglich alternativer Formen, Funktionen und Anwendungen des Implantats 3 wird auf die eingangsseitige Definition verwiesen.
&iacgr;&ogr; Fig. 3 zeigt in nicht maßstabsgerechter Darstellung einen vergrößerten Ausschnitt des vorschlagsgemäßen Materialaufbaus. Dieser Materialaufbau ist zumindest für die Arbeitsabschnitte 2 des Operationswerkzeugs 1 oder bedarfsweise auch für das gesamte Operationswerkzeug 1 vorgesehen. Weiter ist dieser Materialaüfbau für das vorschlagsgemäße Implantat 3 vorgesehen. Nachfolgend wird aus Vereinfachungsgründen lediglich auf das Implantat 3 Bezug genommen, auch wenn die entsprechenden Ausführungen für mindestens einen Arbeitsabschnitt 2 des Operationswerkzeugs 1, mehrere Arbeitsabschnitte 2 des Operationswerkzeugs 1 oder das gesamte Operationswerkzeug 1 gelten.
Das Implantat 3 besteht vorzugsweise zumindest im wesentlichen aus einem in Fig. 3 angedeuteten Grundmaterial 4. Insbesondere zeigt Fig. 3 lediglich einen teilweisen Schnitt in das Material des Implantats 3.
Das Grundmaterial 4 ist vorzugsweise durch eine Sperrschicht 5 auf seiner Oberfläche, zumindest in Oberflächenbereichen 6, die frei und/oder für Körperflüssigkeiten bzw. -gewebe zugänglich sind, abgedeckt.
Das Grundmaterial 4 besteht zumindest im wesentlichen aus Aluminium, einer Aluminiumverbindung, einer Aluminiumlegierung und/oder deren Mischungen. Insbesondere aus verhältnismäßig reinem Aluminium. Vorzugsweise besteht das Grundmaterial 4 zu mindestens 95 Masse-%, vorzugsweise 97 oder 98 Masse-%, aus Aluminium, insbesondere einer entsprechenden Aluminiumlegierung.
Damit ergibt sich die bereits angesprochene MR-Kompatibilität des Grundmaterials 4.
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Die optional vorgesehene Sperrschicht 5 ist verhältnismäßig dünn und vorzugsweise amorph ausgebildet. Dadurch ergibt sich eine gute bzw. ausreichende Flexibilität. Dies ist insbesondere bei Ausbildung des Implantats 3 als Stent wichtig, um bei der üblicherweise vorgesehenen radialen Aufweitung des Stents im Inneren eines Gefäßes ein Ablösen der Sperrschicht 5 zu vermeiden.
Vorzugsweise ist die Sperrschicht 5 zumindest im wesentlichen einheitlich dick ausgebildet. Insbesondere beträgt die mittlere Dicke 10 bis 200 nun, vorzugsweise 20 bis 100 nm und insbesondere etwa 50 nm.
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Die Sperrschicht 5 ist vorzugsweise undurchlässig für das Grundmaterial 4, davon gebildete Ionen und/oder Körperflüssigkeiten bzw. sonstige körpereigene Stoffe ausgebildet. Auf diese Weise kann ein ungewolltes Lösen des Grundmaterials 4 im Körper verhindert werden.
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Das Grundmaterial 4 wird zur Bildung der Sperrschicht 5 vorzugsweise plasmabeschichtet, die Sperrschicht 5 also durch ein Plasmaverfahren aufgebracht. Das aufzubringende Material, hier vorzugsweise Silicium, wird beispielsweise im Vakuum verdampft und reagiert unter Zusatz von Sauerstoff an der Oberfläehe des Implantats 3 unter Ausbildung einer festhaftenden Oxidschicht, die überwiegend amorph und damit flexibel ist.
Beispielhaft wird zu den Möglichkeiten der Beschichtung, insbesondere das Aufbringen einer Siliciumdioxid-Schicht, auf die US 4,917,786, US 5,096,558, US 5,565,248 und US 5,662,741 verwiesen, deren Inhalt hiermit als ergänzende Offenbarung genannt wird. Jedoch ist das Aufbringen nicht auf reine Plasmaverfahren beschränkt. Vielmehr können auch sonstige Verfahren, insbesondere plasmagestützte Verfahren, wie das plasmagestützte PVD-Verfahren oder das plasmagestützte CVD-Verfahren zum Einsatz kommen, wie in dem Artikel "Charakterrollen" von Volker Buck und Horst Ehrich, Essener Unikate, Materialwissenschaft, Band 13, Universität GH Essen / Wissenschaftsverlag, ISSN 0944-6060, Seite 42 folgende, offenbart, eingesetzt werden. Die vorgenannte Zeitschrift wird vollumfänglich ergänzend als Offenbarung hinsichtlich Beschichtungsverfahren und verwendbarer Materialien auch hinsichtlich verwendbarer biokompatibler Materialien genannt.
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Vorzugsweise besteht die Sperrschicht 5 zumindest im wesentlichen aus einem Halbmetall-Oxid, insbesondere Siliciumdioxid. Siliciumdioxid hat als häufigste anorganische Verbindung eine ausgezeichnete Biokompatibilität, ist also für den Körper optimal verträglich. Mit Siliciumdioxid läßt sich auch eine ausreichend dichte bzw. undurchlässige Sperrschicht 5 bilden.
Bei der vorzugsweise vorgesehenen amorphen Ausbildung wird auch eine ausreichende Flexibilität und Haftung auf dem Grundmaterial 4 bzw. den abzudeckkenden Oberflächenbereichen 6 erreicht
10
Durch eine verhältnismäßig geringe Dicke der Sperrschicht 5 ist es möglich, quasi jedes beliebige, jedenfalls an sich nicht MR-kompatible Material für die Sperrschicht 5 einzusetzen. Aufgrund der geringen Gesamtmenge, die zur Bildung der Sperrschicht 5 erforderlich ist, bleibt eine insgesamt ausreichende MR-Kompatibilität erhalten. Gegebenenfalls kann die Sperrschicht 5 gleichzeitig eine gewünschte "Markierung" des Implantats 3 darstellen, also bewirken, daß das Implantat 3 mittels MR - also beispielsweise bei einer Kernspintomographie noch sichtbar ist, was bei alleiniger Verwendung von hochgradig reinem Aluminium nicht der Fall ist.
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Alternativ kann die Sperrschicht 5 auch aus anderen Materialien bestehen, insbesondere zumindest im wesentlichen aus Aluminiumoxid oder Titandioxid. Eine Ausbildung aus Aluminiumoxid bietet sich an, da hierzu das Grundmaterial 4 zumindest sofern es sich um Aluminium handelt - lediglich an seiner Oberfläche oxidiert werden muß. Dies erfolgt insbesondere durch elektrolytische Oxidierung (Anodisierung), wobei eine ausreichend dichte bzw. undurchlässige Sperrschicht 5 mit den gewünschten Eigenschaften - ausreichende Flexibilität, amorpher Aufbau - erreichbar ist.
Nachfolgend wird eine Weiterbildung bzw. Ausführungsvariante zur MR-sichtbaren Markierung des Implantats 3 anhand der ausschnittsweisen Vergrößerung gemäß Fig. 4 näher erläutert.
Bei der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsvariante sind in der Sperrschicht 5 Hohlräume 7 - beispielsweise durch entsprechende Anodisierung, insbesondere
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bei Verwendung von Aluminiumoxid als Material für die Sperrschicht 5 - zur Aufnahme eines MR-sichtbaren Stoffs 8 gebildet.
Der MR-sichtbare Stoff 8 kann beispielsweise durch ein Metall, insbesondere ein Edelmetall oder ein Schwermetall, gebildet sein. Bedarfsweise kann der Stoff 8 über schematisch angedeutete Bindungspartner 9 an Wandungen 10 der Hohlräume 7 gebunden sein.
Beim Darstellungsbeispiel sind die Hohlräume 7 zur Außenseite bzw. Oberfläche &iacgr;&ogr; 11 der Sperrschicht 5 offen ausgebildet, weisen also Öffnungen 12 auf. Bedarfsweise können die Öffnungen 12 bzw. die Oberfläche 11 durch eine Abdeckschicht 13, beispielsweise aus Gold, überdeckt sein.
Bei der Ausbildung von Hohlräumen 7 in der Sperrschicht 5 erstrecken sich die- $e vorzugsweise nicht durch die gesamte Dicke der Sperrschicht S um die Sperrwirkung bzw. Barrierewirkung der Sperrschicht 5 zu erhalten, also die gewünschte Undurchlässigkeit sicherzustellen.
Wie bereits erläutert, kann der MR-sichtbare Stoff 8 auch in sonstiger Weise bei Bedarf in das Grundmaterial 4 und/oder die Sperrschicht 5 eingelagert, ggf. mit dem jeweiligen Material vermischt sein.
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Claims (14)

1. Operationswerkzeug (1) für MR-geführte oder -basierte Operationen und/oder Untersuchungen, insbesondere am menschlichen und/oder tierischen Körper, mit einem Arbeitsabschnitt (2), der zumindest im wesentlichen aus einem metallischen Grundrnaterial (4) besteht dadurch gekennzeichnet, daß das Grundmaterial (4) aus Aluminium, einer Aluminiumverbindung, einer Aluminiumlegierung und/oder deren Mischungen besteht.
2. Operationswerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das gesamte Operationswerkzeug (1) zumindest im wesentlichen aus dem Grundmaterial (4) besteht.
3. Operationswerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundmaterial (4) zu mindestens 97 Masse-%, vorzugsweise 98 Masse-%, aus Aluminium besteht.
4. Operationswerkzeug nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das Grundmaterial (4) mit einer für Aluminium, Aluminiumionen und/oder Körperflüssigkeiten vorzugsweise undurchlässigen Sperrschicht (S) zumindest in frei und/oder für Körperflüssigkeiten bzw. - gewebe zugänglichen Oberflächenbereichen (6) abgedeckt ist.
5. Operationswerkzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrschicht (5) amorph ausgebildet ist und/oder zumindest im wesentlichen aus einem anorganischen Oxid, insbesondere Aluminiumoxid, Titandioxid und/oder Siliciumdioxid, besteht.
6. Operationswerkzeug nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitsabschnitt (2) mit einem MR-sichtbaren Stoff (8) markiert ist, der insbesondere ein Halbmetall oder Metall, vorzugsweise ein Edelmetall oder Schwermetall, enthält oder daraus besteht.
7. Operationswerkzeug nach Anspruch 4 oder 5 und nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der MR-sichtbare Stoff (8) in die Sperrschicht (5) eingelagert oder einlagerbar ist, insbesondere in vorzugsweise durch elektrolytische Oxidation gebildete Hohlräume (7).
8. Implantat (3) für MR-geführte oder -basierte Operationen und/oder Untersuchungen, wobei das Implantat (3) zumindest im wesentlichen aus einem metallischen Grundmaterial (4) besteht, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundmaterial (4) aus Aluminium, einer Aluminiumverbindung, einer Aluminiumlegierung und/oder deren Mischungen besteht.
9. Implantat nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundmaterial (4) zu mindestens 97 Masse-%, vorzugsweise 98 Masse-%, aus Aluminium besteht.
10. Implantat nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundmaterial (4) mit einer für Aluminium, Aluminiumionen und/oder Körperflüssigkeiten vorzugsweise undurchlässigen Sperrschicht (5) zumindest in frei und/oder für Körperflüssigkeiten bzw. -gewebe zugänglichen Oberflächenbereichen (6) abgedeckt ist.
11. Implantat nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrschicht (5) amorph ausgebildet ist und/oder zumindest im wesentlichen aus einem anorganischen Oxid, insbesondere Aluminiumoxid, Titandioxid und/oder Siliciumdioxid, besteht.
12. Implantat nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Implantat (3) mit einem MR-sichtbaren Stoff (8) markiert ist, der insbesondere ein Halbmetall oder Metall, vorzugsweise ein Edelmetall oder Schwermetall, enthält oder daraus besteht.
13. Implantat nach Anspruch 10 oder 11 und nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der MR-sichtbare Stoff (8) in die Sperrschicht (5) eingelagert oder einlagerbar ist, insbesondere in vorzugsweise durch elektrolytische Oxidation gebildete Hohlräume (7).
14. Implantat nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Implantat (3) als Stent ausgebildet ist.
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