DE20120154U1 - Anordnung zur Koppelabschrankung - Google Patents
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Description
iG 4571
12. Dezember 2001 Mü/Su
Stand der Technik
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zur Abschrankung des Bereichs zwischen zwei Begrenzungselementen, insbesondere des Durchganges eines Elektrozaunes nach der Gattung des Schutzanspruchs 1.
Aufgrund des hohen Verletzungsrisikos für Tiere (Pferde, Kühe, odgl.) und Menschen werden in der Viehhaltung immer häufiger die mechanisch wirkenden Begrenzungen, insbesondere Stacheldrähte und Spannseile, durch elektrisch leitende Bänder oder Seile ersetzt.
In der Regel wird im Eingangsbereich ein elektrisch leitendes Band oder Seil gespannt, das auf einer Seite fest mit dem Elektrozaun verbunden ist und auf der anderen Seite ein isoliertes Griffstück und einen Haken aufweist, der beim Schließen des Durchganges nach dem Einhaken in eine Öse den elektrischen Kontakt herstellt. Trotz der Einfachheit birgt diese Lösung große betriebliche und bauliche Nachteile, da nach dem Öffnen des Durchganges das spannungsführende Seil oder Band mit dem Boden in Berührung kommen kann. Vor allem bei feuchterem Wetter entstehen für
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Mensch und Tier gefährliche Leitungsbrücken. Außerdem können sich Schlingen bilden, von denen ein Verletzungsrisiko ausgeht und die sogar, nachdem sich das Tier in einer Schlinge verfangen hat und panikartig scheut, zur Beschädigung des Elektrozaunes führen können.
Eine weitere Lösung bietet der Einsatz einer Torfeder. Dies ist eine elektrisch leitende Spiralfeder, die ebenfalls mit einem isolierten Griff und einem Haken versehen ist. Nachteilig wirkt sich aber die Gefahr des Einklemmens beispielsweise von Haaren in der Spirale
aus. Zusätzlich wird ein hoher Kraftaufwand benötigt, um die Torfeder in die Öse ein- bzw. auszuhaken. Hierbei ist auch die Gefahr des Ausrutschens des Anwenders nicht zu unterschätzen.
Eine weitere Lösung wird in der Offenlegungsschrift DE 4131 580 beschrieben. Hierbei wird zum Verstauen des Bandes oder Seiles eine Aufwickelvorrichtung verwendet. Aus dieser kann das Band auf die gewünschte Länge herausgezogen und mit dem Haken in die dafür vorgesehene Öse eingehakt werden. Die Spannung des Seiles oder des Bandes wird durch eine in der Aufwickelvorrichtung befindlichen Feder erzeugt, die das Seil oder Band zu verkürzen sucht. Neben dieser ständigen Belastung der Feder, die zu einer Materialermüdung führen kann, ist allerdings auch die Führung des Bandes oder Seiles im Inneren der Aufwickelvorrichtung recht aufwendig, da hierzu mehrere Führungsstifte und Umlenkrollen benötigt werden.
Die Erfindung und ihre Vorteile
Die erfindungsgemäße Anordnung zur Abschrankung des Bereichs zwischen Begrenzungselementen (Pfahl, Mauer, sonstige Befestigungsmöglichkeit, odgl.), insbesondere des Durchganges eines Elektrozaunes, mit ihren kennzeichnenden Merkmalen des Schutzanspruchs 1 hat gegenüber dem Stand der Technik den
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Vorteil, dass neben der Minimierung des Gefahrenpotentials für Tier und Mensch einer Materialermüdung vorgebeugt wird.
Bei der erfindungsgemäßen Anordnung zur Abschrankung des Bereichs zwischen den Begrenzungselementen wird zum Verstauen des elektrischen Leiters (Band, Seil, odgl.) eine Aufwickelvorrichtung, die mechanisch (Hauptfeder) und/oder motorbetätigt angetrieben wird, verwendet. Die
Aufwickelvorrichtung ist in einem Gehäuse, das, bevorzugt durch eine exakte Anpassung des Gehäuseinneren an den elektrischen
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Leiter, ohne Führungsstifte und Umlenkrollen auskommt, untergebracht. Aus diesem Gehäuse, das mittels einer Halterung an dem Begrenzungselement befestigt (geschraubt, geklemmt, odgl.) wird, kann der elektrische Leiter, der einen isolierten Haltegriff aufweist, bis zum Ende herausgezogen und mit dem Kupplungsmittel beispielsweise in eine dafür vorgesehene Öse eingehakt werden. Vorteilhafterweise ist ein
Spannungseinspeisungsmittel im Gehäuse vorgesehen und wird unabhängig von der Aufwickelvorrichtung der elektrischen Leiter im abgerollten Zustand durch ein Spannmittel in einem gespannten Zustand gehalten, so dass eine Entlastung beispielsweise der Hauptfeder der Aufwickelvorrichtung erzielt wird. Zusätzlich wird durch ein elektrisch leitendes Kontaktmittel der Kontakt zwischen dem Spannungseinspeisungsmittel und dem dem freien Ende des elektrischen Leiters entgegengesetzten Ende herstellbar. Durch diese Anordnung wird ein Durchschleusen des Stromes durch die Anordnung ermöglicht.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Spannungseinspeisungsmittel koaxial zur Aufwickelvorrichtung angeordnet.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Kontaktmittel (Kabelschuh, Schleifkontakt, Schleifring) als Schleifkupplung (Rutschkupplung) ausgebildet.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Kontaktmittel als Stopper (Stopplatte) ausgebildet, der die Ausziehlänge des elektrischen Leiters begrenzt.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Spannmittel elektrisch leitend.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung dient als Spannmittel ein elastisch ausgestalteter elektrischer Leiter. Dadurch, dass der elektrische Leiter in sich elastisch ist, wird der notwendige Zug auf ihn erzeugt.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Spannmittel eine am kupplungsmittelseitigen Ende des elektrischen Leiters befindliche Spannvorrichtung (Feder, Gummiband, odgl.).
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Spannvorrichtung in den isolierten Haltegriff integriert.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist der isolierte Haltegriff auf seiner in Richtung Gehäuse weisenden Seite ein zur Dämpfung des Stoßes geeignetes Mittel (Gummimanschette) auf. Dadurch wird das Gehäuse selbst bei schnellem Einzug des elektrischen Leiters in das Gehäuse geschützt, da der Aufprall des isolierten Haltegriffes auf das Gehäuse gedämpft wird.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Gehäuse eine Schutzkappe auf, die den Stoß des Haltegriffs auf das Gehäuse beim Einzug des elektrischen Leiters dämpft.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Kupplungsmittel als Zughaken ausgestaltet.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung signalisiert ein Signal (optisch, akustisch) den störungsfreien Betrieb. Dadurch wird dem Anwender signalisiert, dass der elektrische Leiter Strom führt.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung signalisiert ein Signal (optisch, akustisch) eine Funktionsbeeinträchtigung. Dadurch wird dem Anwender signalisiert, dass der elektrische Leiter keinen Strom führt.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird zur Erzeugung des Signals eine unabhängige Stromquelle (Batterie, Solar, 220 V, 110 V) verwendet.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung gewährleistet ein zwischen den Begrenzungselementen verlegtes Verbindungskabel (Erdkabel) auch bei geöffnetem Durchgang einen geschlossenen Stromkreis des Elektrozaunes.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird durch mindestens ein am Gehäuse befindliches und mit der Halterung (2) zusammenwirkendes Befestigungsmittel eine variable Anbringung an dem Begrenzungselement ermöglicht. Beispielsweise dienen spezielle Halterungshaken zur vertikalen oder horizontalen Anbringung. Selbstverständlich ist die Anbringung des Gehäuses beidseitig möglich und auch schwenkbar oder drehbar denkbar (Scharnier, Angel). Ein Wegschwenken vermeidet beispielsweise Verletzungen oder verbreitert im Bedarfsfall die Durchfahrt.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Gehäuse werkzeuglos von der Halterung lösbar. Ein schneller Wechsel des Einsatzortes ist dadurch unter Verwendung mehrerer Halterungen, die bereits an den jeweiligen Befestigungselementen fixiert sind, gewährleistet.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Aufwickelvorrichtung eine Rutschkupplungsscheibe auf.
Alle hier dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung, der Zeichnung und den Schutzansprüchen entnehmbar.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigt:
Figur 1 eine Skizze eines Ausführungsbeispiels,
Figur 2 eine Innenansicht des Gehäuses,
Figur 3 eine Seitenaufsicht des Gehäuses und
Figur 4 eine schematische Teilansicht des Universalbolzens und des Hakens.
Figur 2 eine Innenansicht des Gehäuses,
Figur 3 eine Seitenaufsicht des Gehäuses und
Figur 4 eine schematische Teilansicht des Universalbolzens und des Hakens.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Figur 1 zeigt eine Skizze eines Ausführungsbeispiels. Hierbei ist das Gehäuse, das als Schutzkasten 10 dient und die Aufwickelvorrichtung enthält mit einer Halterung 2 an dem am Boden 16 verankerten Begrenzungselement (Pfahl 14) befestigt. In diesem Beispiel ist der elektrische Leiter als elastisches, stromführendes Gummi 4 ausgebildet, an dem ein isolierter
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Haltegriff 7 befestigt ist, der über einen stromführenden Zughaken 8 in der Öse 15 eingehakt wird. Über eine Stopplatte 9 ist die Ausziehlänge begrenzt. Statt der Stopplatte 9 ist auch ein Kontaktmittel beispielsweise in Form einer Öse oder eines Kabelschuh denkbar, das direkt (also nicht über die Hauptfeder 3) mit dem Spannungseinspeisungsmittel (Universalbolzen 1) in Kontakt steht und die Ausziehlänge des elektrischen Leiters begrenzt.
In einem speziellen Fall wird durch ein vorheriges Ablängen des elektrischen Leiters an die gewünschte Breite des Durchganges die in der Aufwickelvorrichtung befindlichen Hauptfeder, die ansonsten den elektrischen Leiter zu verkürzen sucht, im eingehakten Zustand nicht ständig belastet. Die Längenanpassung ist dabei recht einfach und muß nur einmal durchgeführt werden: Der elektrische Leiter wird hierzu vollständig von der Aufwickelvorrichtung abgerollt und kurz vor der Haltevorrichtung (Öse 15) abgeschnitten. Das fehlende Stück bis zur Öse 15 wird durch den isolierter Haltegriff 7 ersetzt, in dessen Umgebung sich ein Spannmittel befindet. Somit übernimmt das Spannmittel die Aufgabe die notwendige Spannung zu erzeugen und die Hauptfeder 3 wird entlastet.
Figur 2 zeigt eine Innenaufsicht des Gehäuses, das eine Schutzkappe 5 aufweist. Die Stromzufuhr erfolgt über den Universalbolzen 1 (Spannungseinspeisungsmittel), in den beidseitig ein Haken 13 eingeschraubbar ist. An dem Universalbolzen 1 ist die Hauptfeder 3 befestigt und an dieser das elastische, stromführende Gummi 4, das auf dem Aufroller 11 aufgerollt ist und an dessen Ende durch den stromführenden Haken 17 der isolierte Haltegriff 7 hängt. In dem isolierten Haltegriff 7 befindet sich eine Feder 6, durch die ein Zug auf den Zughaken 8 ausgeübt wird. Denkbar ist auch, dass der stromführenden Haken 17 und der Zughaken 8 vertauscht angeordnet sind. Denkbar ist ebenfalls, dass der Universalbolzen 1 durch das Gehäuse durchgeführt wird, so dass mehrere Gehäuse axial miteinander kuppelbar sind und/oder dass,
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wie oben beschrieben der elektrische Leiter über ein Kontaktmittel direkt mit dem Universalbolzen 1 in Kontakt steht.
Figur 3 zeigt eine Seitenaufsicht des Gehäuses. Dabei ist auch die Rutschkupplungsscheibe 12 zu erkennen.
Figur 4 zeigt eine schematische Teilansicht des Universalbolzens und des stromführenden Hakens 13. Dieser weist bevorzugt ein Außengewinde 20 (z.B. M5) auf. Der Universalbolzen 1 hat auf jeder Seite ein Innengewinde 19 (z.B. M5), in das der stromführenden Haken 13 eingeschraubt wird. Das Außengewinde 20 (z.B. M12) ist auf das Innengewinde 19 der Sicherungsmutter 18 abgestimmt.
Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
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| 1 | Universalbolzen |
| 2 | Halterung |
| 3 | Hauptfeder |
| 4 | Elastisches stromführendes Gummi |
| 5 | Schutzkappe |
| 6 | Feder |
| 7 | Isolierter Haltegriff |
| 8 | Zughaken |
| 9 | Stopplatte |
| 10 | Schutzkasten |
| 11 | Aufroller |
| 12 | Rutschkupplungsscheibe |
| 13 | Seitenverstellbarer beidseitiger Haken |
| 14 | Pfahl |
| 15 | Öse |
| 16 | Boden |
| 17 | Stromführender Haken |
| 18 | Sicherungsmutter |
| 19 | Innengewinde |
| 20 | Außengewinde |
Claims (18)
1. Anordnung zur Abschrankung des Bereichs zwischen Begrenzungselementen (Pfahl (14), Mauer), insbesondere des Durchganges eines Elektrozaunes, dass, das Spannungseinspeisungsmittel im Gehäuse angeordnet ist, dass unabhängig von der Aufwickelvorrichtung der elektrische Leiter nach dem vollständigen Abwickeln durch ein Spannmittel in einem gespannten Zustand gehalten wird und dass durch ein elektrisch leitendes Kontaktmittel der Kontakt zwischen dem Spannungseinspeisungsmittel und dem dem freien Ende des elektrischen Leiters entgegengesetzten Ende herstellbar ist.
- mit einer Halterung (2),
- mit einem elektrischen Leiter (Band, Seil),
- mit einem den elektrischen Leiter aufnehmenden und eine mechanische (Feder) und/ oder motorbetätigte Aufwickelvorrichtung aufweisenden Gehäuse,
- mit einem an dem freien Ende des elektrischen Leiters angeordneten Kupplungsmittel,
- mit einem an dem freien Ende des elektrischen Leiters angeordneten isolierten Handgriff (7) und
- mit einem Spannungseinspeisungsmittel, dadurch gekennzeichnet,
2. Anordnung, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannungseinspeisungsmittel koaxial zur Aufwickelvorrichtung angeordnet ist.
3. Anordnung, nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktmittel (Kabelschuh, Öse, Schleifkontakt, Schleifring) als Rutschkupplung ausgebildet ist.
4. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktmittel als Stopper (Stopplatte (9)) ausgebildet ist, der die Ausziehlänge des elektrischen Leiters begrenzt.
5. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannmittel elektrisch leitend ist.
6. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Spannmittel ein elastisch ausgestalteter elektrischer Leiter dient.
7. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannmittel eine am kupplungsmittelseitigen Ende des elektrischen Leiters befindliche Spannvorrichtung (Feder (6), Gummiband) ist.
8. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannvorrichtung in den isolierten Handgriff (7) integriert ist.
9. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der isolierte Haltegriff (7) auf seiner in Richtung Gehäuse weisenden Seite ein zur Dämpfung des Stoßes geeignetes Mittel (Gummimanschette) aufweist.
10. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse eine Schutzkappe (5) aufweist.
11. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsmittel als Zughaken (8) ausgestaltet ist.
12. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Signal (optisch, akustisch) den störungsfreien Betrieb signalisiert.
13. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Signal (optisch, akustisch) eine Funktionsbeeinträchtigung signalisiert.
14. Anordnung, nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erzeugung des Signals eine unabhängige Stromquelle (Batterie, Solarenergie) verwendet wird.
15. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein zwischen den Begrenzungselementen verlegtes Verbindungskabel (Erdkabel) auch bei geöffnetem Durchgang einen geschlossenen Stromkreis des Elektrozaunes gewährleistet.
16. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch mindestens ein am Gehäuse befindliche und mit der Halterung (2) zusammenwirkende Befestigungsmittel eine variable (schwenkbar, drehbar) Anbringung an dem Begrenzungselement ermöglicht wird.
17. Anordnung, nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (2) werkzeuglos von dem Befestigungsmittel lösbar ist.
18. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufwickelvorrichtung eine Rutschkupplungscheibe (12) aufweist.
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