DE10161141A1 - Anordnung zur Koppelabschrankung - Google Patents
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Abstract
Es wird eine Anordnung zur Abschrankung des Bereichs zwischen zwei Begrenzungselementen, insbesondere des Durchganges eines Elektrozaunes, vorgeschlagen, die neben der Minimierung des Gefahrenpotentials für Tier und Mensch einer Materialermüdung vorgebeugt.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zur Abschrankung
des Bereichs zwischen zwei Begrenzungselementen, insbesondere
des Durchganges eines Elektrozaunes nach der Gattung des
Patentanspruchs 1.
Aufgrund des hohen Verletzungsrisikos für Tiere (Pferde, Kühe,
odgl.) und Menschen werden in der Viehhaltung immer häufiger die
mechanisch wirkenden Begrenzungen, insbesondere Stacheldrähte
und Spannseile, durch elektrisch leitende Bänder oder Seile ersetzt.
In der Regel wird im Eingangsbereich ein elektrisch leitendes Band
oder Seil gespannt, das auf einer Seite fest mit dem Elektrozaun
verbunden ist und auf der anderen Seite ein isoliertes Griffstück
und einen Haken aufweist, der beim Schließen des Durchganges
nach dem Einhaken in eine Öse den elektrischen Kontakt herstellt.
Trotz der Einfachheit birgt diese Lösung große betriebliche und
bauliche Nachteile, da nach dem Öffnen des Durchganges das
spannungsführende Seil oder Band mit dem Boden in Berührung
kommen kann. Vor allem bei feuchterem Wetter entstehen für
Mensch und Tier gefährliche Leitungsbrücken. Außerdem können
sich Schlingen bilden, von denen ein Verletzungsrisiko ausgeht und
die sogar, nachdem sich das Tier in einer Schlinge verfangen hat
und panikartig scheut, zur Beschädigung des Elektrozaunes führen
können.
Eine weitere Lösung bietet der Einsatz einer Torfeder. Dies ist eine
elektrisch leitende Spiralfeder, die ebenfalls mit einem isolierten
Griff und einem Haken versehen ist. Nachteilig wirkt sich aber die
Gefahr des Einklemmens beispielsweise von Haaren in der Spirale
aus. Zusätzlich wird ein hoher Kraftaufwand benötigt, um die
Torfeder in die Öse ein- bzw. auszuhaken. Hierbei ist auch die
Gefahr des Ausrutschens des Anwenders nicht zu unterschätzen.
Eine weitere Lösung wird in der Offenlegungsschrift DE 41 31 580
beschrieben. Hierbei wird zum Verstauen des Bandes oder Seiles
eine Aufwickelvorrichtung verwendet. Aus dieser kann das Band auf
die gewünschte Länge herausgezogen und mit dem Haken in die
dafür vorgesehene Öse eingehakt werden. Die Spannung des Seiles
oder des Bandes wird durch eine in der Aufwickelvorrichtung
befindlichen Feder erzeugt, die das Seil oder Band zu verkürzen
sucht. Neben dieser ständigen Belastung der Feder, die zu einer
Materialermüdung führen kann, ist allerdings auch die Führung des
Bandes oder Seiles im Inneren der Aufwickelvorrichtung recht
aufwendig, da hierzu mehrere Führungsstifte und Umlenkrollen
benötigt werden.
Die erfindungsgemäße Anordnung zur Abschrankung des Bereichs
zwischen Begrenzungselementen (Pfahl, Mauer, sonstige
Befestigungsmöglichkeit, odgl.), insbesondere des Durchganges
eines Elektrozaunes, mit ihren kennzeichnenden Merkmalen des
Patentanspruchs 1 hat gegenüber dem Stand der Technik den
Vorteil, dass neben der Minimierung des Gefahrenpotentials für Tier
und Mensch einer Materialermüdung vorgebeugt wird.
Bei der erfindungsgemäßen Anordnung zur Abschrankung des
Bereichs zwischen den Begrenzungselementen wird zum Verstauen
des elektrischen Leiters (Band, Seil, odgl.) eine
Aufwickelvorrichtung, die mechanisch (Hauptfeder) und/oder
motorbetätigt angetrieben wird, verwendet. Die
Aufwickelvorrichtung ist in einem Gehäuse, das, bevorzugt durch
eine exakte Anpassung des Gehäuseinneren an den elektrischen
Leiter, ohne Führungsstifte und Umlenkrollen auskommt,
untergebracht. Aus diesem Gehäuse, das mittels einer Halterung an
dem Begrenzungselement befestigt (geschraubt, geklemmt, odgl.)
wird, kann der elektrische Leiter, der einen isolierten Haltegriff
aufweist, bis zum Ende herausgezogen und mit dem
Kupplungsmittel beispielsweise in eine dafür vorgesehene Öse
eingehakt werden. Vorteilhafterweise ist ein
Spannungseinspeisungsmittel im Gehäuse vorgesehen und wird
unabhängig von der Aufwickelvorrichtung der elektrischen Leiter im
abgerollten Zustand durch ein Spannmittel in einem gespannten
Zustand gehalten, so dass eine Entlastung beispielsweise der
Hauptfeder der Aufwickelvorrichtung erzielt wird. Zusätzlich wird
durch ein elektrisch leitendes Kontaktmittel der Kontakt zwischen
dem Spannungseinspeisungsmittel und dem dem freien Ende des
elektrischen Leiters entgegengesetzten Ende herstellbar. Durch
diese Anordnung wird ein Durchschleusen des Stromes durch die
Anordnung ermöglicht.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
Spannungseinspeisungsmittel koaxial zur Aufwickelvorrichtung
angeordnet.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
das Kontaktmittel (Kabelschuh, Schleifkontakt, Schleifring) als
Schleifkupplung (Rutschkupplung) ausgebildet.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
das Kontaktmittel als Stopper (Stopplatte) ausgebildet, der die
Ausziehlänge des elektrischen Leiters begrenzt.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
das Spannmittel elektrisch leitend.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung dient
als Spannmittel ein elastisch ausgestalteter elektrischer Leiter.
Dadurch, dass der elektrische Leiter in sich elastisch ist, wird der
notwendige Zug auf ihn erzeugt.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
das Spannmittel eine am kupplungsmittelseitigen Ende des
elektrischen Leiters befindliche Spannvorrichtung (Feder,
Gummiband, odgl.).
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
die Spannvorrichtung in den isolierten Haltegriff integriert.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist
der isolierte Haltegriff auf seiner in Richtung Gehäuse weisenden
Seite ein zur Dämpfung des Stoßes geeignetes Mittel
(Gummimanschette) auf. Dadurch wird das Gehäuse selbst bei
schnellem Einzug des elektrischen Leiters in das Gehäuse
geschützt, da der Aufprall des isolierten Haltegriffes auf das
Gehäuse gedämpft wird.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist
das Gehäuse eine Schutzkappe auf, die den Stoß des Haltegriffs auf
das Gehäuse beim Einzug des elektrischen Leiters dämpft.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
das Kupplungsmittel als Zughaken ausgestaltet.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
signalisiert ein Signal (optisch, akustisch) den störungsfreien
Betrieb. Dadurch wird dem Anwender signalisiert, dass der
elektrische Leiter Strom führt.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
signalisiert ein Signal (optisch, akustisch) eine
Funktionsbeeinträchtigung. Dadurch wird dem Anwender
signalisiert, dass der elektrische Leiter keinen Strom führt.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird
zur Erzeugung des Signals eine unabhängige Stromquelle (Batterie,
Solar, 220 V, 110 V) verwendet.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
gewährleistet ein zwischen den Begrenzungselementen verlegtes
Verbindungskabel (Erdkabel) auch bei geöffnetem Durchgang einen
geschlossenen Stromkreis des Elektrozaunes.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird
durch mindestens ein am Gehäuse befindliches und mit der
Halterung (2) zusammenwirkendes Befestigungsmittel eine variable
Anbringung an dem Begrenzungselement ermöglicht. Beispielsweise
dienen spezielle Halterungshaken zur vertikalen oder horizontalen
Anbringung. Selbstverständlich ist die Anbringung des Gehäuses
beidseitig möglich und auch schwenkbar oder drehbar denkbar
(Scharnier, Angel). Ein Wegschwenken vermeidet beispielsweise
Verletzungen oder verbreitert im Bedarfsfall die Durchfahrt.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
das Gehäuse werkzeuglos von der Halterung lösbar. Ein schneller
Wechsel des Einsatzortes ist dadurch unter Verwendung mehrerer
Halterungen, die bereits an den jeweiligen Befestigungselementen
fixiert sind, gewährleistet.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist
die Aufwickelvorrichtung eine Rutschkupplungsscheibe auf.
Alle hier dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in
beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
sind der nachfolgenden Beschreibung, der Zeichnung und den
Patentansprüchen entnehmbar.
Ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 eine Skizze eines Ausführungsbeispiels,
Fig. 2 eine Innenansicht des Gehäuses,
Fig. 3 eine Seitenaufsicht des Gehäuses und
Fig. 4 eine schematische Teilansicht des Universalbolzens und
des Hakens.
Fig. 1 zeigt eine Skizze eines Ausführungsbeispiels. Hierbei ist das
Gehäuse, das als Schutzkasten 10 dient und die
Aufwickelvorrichtung enthält mit einer Halterung 2 an dem am
Boden 16 verankerten Begrenzungselement (Pfahl 14) befestigt. In
diesem Beispiel ist der elektrische Leiter als elastisches,
stromführendes Gummi 4 ausgebildet, an dem ein isolierter
Haltegriff 7 befestigt ist, der über einen stromführenden Zughaken 8
in der Öse 15 eingehakt wird. Über eine Stopplatte 9 ist die
Ausziehlänge begrenzt. Statt der Stopplatte 9 ist auch ein
Kontaktmittel beispielsweise in Form einer Öse oder eines
Kabelschuh denkbar, das direkt (also nicht über die Hauptfeder 3)
mit dem Spannungseinspeisungsmittel (Universalbolzen 1) in
Kontakt steht und die Ausziehlänge des elektrischen Leiters
begrenzt.
In einem speziellen Fall wird durch ein vorheriges Ablängen des
elektrischen Leiters an die gewünschte Breite des Durchganges die
in der Aufwickelvorrichtung befindlichen Hauptfeder, die ansonsten
den elektrischen Leiter zu verkürzen sucht, im eingehakten Zustand
nicht ständig belastet. Die Längenanpassung ist dabei recht einfach
und muß nur einmal durchgeführt werden: Der elektrische Leiter
wird hierzu vollständig von der Aufwickelvorrichtung abgerollt und
kurz vor der Haltevorrichtung (Öse 15) abgeschnitten. Das fehlende
Stück bis zur Öse 15 wird durch den isolierter Haltegriff 7 ersetzt, in
dessen Umgebung sich ein Spannmittel befindet. Somit übernimmt
das Spannmittel die Aufgabe die notwendige Spannung zu erzeugen
und die Hauptfeder 3 wird entlastet.
Fig. 2 zeigt eine Innenaufsicht des Gehäuses, das eine
Schutzkappe 5 aufweist. Die Stromzufuhr erfolgt über den
Universalbolzen 1 (Spannungseinspeisungsmittel), in den beidseitig
ein Haken 13 einschraubbar ist. An dem Universalbolzen 1 ist die
Hauptfeder 3 befestigt und an dieser das elastische, stromführende
Gummi 4, das auf dem Aufroller 11 aufgerollt ist und an dessen
Ende durch den stromführenden Haken 17 der isolierte Haltegriff 7
hängt. In dem isolierten Haltegriff 7 befindet sich eine Feder 6,
durch die ein Zug auf den Zughaken 8 ausgeübt wird. Denkbar ist
auch, dass der stromführenden Haken 17 und der Zughaken 8
vertauscht angeordnet sind. Denkbar ist ebenfalls, dass der
Universalbolzen 1 durch das Gehäuse durchgeführt wird, so dass
mehrere Gehäuse axial miteinander kuppelbar sind und/oder dass,
wie oben beschrieben der elektrische Leiter über ein Kontaktmittel
direkt mit dem Universalbolzen 1 in Kontakt steht.
Fig. 3 zeigt eine Seitenaufsicht des Gehäuses. Dabei ist auch die
Rutschkupplungsscheibe 12 zu erkennen.
Fig. 4 zeigt eine schematische Teilansicht des Universalbolzens
und des stromführenden Hakens 13. Dieser weist bevorzugt ein
Außengewinde 20 (z. B. M5) auf. Der Universalbolzen 1 hat auf jeder
Seite ein Innengewinde 19 (z. B. M5), in das der stromführenden
Haken 13 eingeschraubt wird. Das Außengewinde 20 (z. B. M12) ist
auf das Innengewinde 19 der Sicherungsmutter 18 abgestimmt.
Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der
Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch
in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
1
Universalbolzen
2
Halterung
3
Hauptfeder
4
Elastisches stromführendes Gummi
5
Schutzkappe
6
Feder
7
Isolierter Haltegriff
8
Zughaken
9
Stopplatte
10
Schutzkasten
11
Aufroller
12
Rutschkupplungsscheibe
13
Seitenverstellbarer beidseitiger Haken
14
Pfahl
15
Öse
16
Boden
17
Stromführender Haken
18
Sicherungsmutter
19
Innengewinde
20
Außengewinde
Claims (18)
1. Anordnung zur Abschrankung des Bereichs zwischen
Begrenzungselementen (Pfahl (14), Mauer), insbesondere des
Durchganges eines Elektrozaunes,
mit einer Halterung (2),
mit einem elektrischen Leiter (Band, Seil),
mit einem den elektrischen Leiter aufnehmenden und eine mechanische (Feder) und/oder motorbetätigte Aufwickelvorrichtung aufweisenden Gehäuse,
mit einem an dem freien Ende des elektrischen Leiters angeordneten Kupplungsmittel,
mit einem an dem freien Ende des elektrischen Leiters angeordneten isolierten Handgriff (7) und
mit einem Spannungseinspeisungsmittel, dadurch gekennzeichnet,
dass, das Spannungseinspeisungsmittel im Gehäuse angeordnet ist, dass unabhängig von der Aufwickelvorrichtung der elektrische Leiter nach dem vollständigen Abwickeln durch ein Spannmittel in einem gespannten Zustand gehalten wird und dass durch ein elektrisch leitendes Kontaktmittel der Kontakt zwischen dem Spannungseinspeisungsmittel und dem dem freien Ende des elektrischen Leiters entgegengesetzten Ende herstellbar ist.
mit einer Halterung (2),
mit einem elektrischen Leiter (Band, Seil),
mit einem den elektrischen Leiter aufnehmenden und eine mechanische (Feder) und/oder motorbetätigte Aufwickelvorrichtung aufweisenden Gehäuse,
mit einem an dem freien Ende des elektrischen Leiters angeordneten Kupplungsmittel,
mit einem an dem freien Ende des elektrischen Leiters angeordneten isolierten Handgriff (7) und
mit einem Spannungseinspeisungsmittel, dadurch gekennzeichnet,
dass, das Spannungseinspeisungsmittel im Gehäuse angeordnet ist, dass unabhängig von der Aufwickelvorrichtung der elektrische Leiter nach dem vollständigen Abwickeln durch ein Spannmittel in einem gespannten Zustand gehalten wird und dass durch ein elektrisch leitendes Kontaktmittel der Kontakt zwischen dem Spannungseinspeisungsmittel und dem dem freien Ende des elektrischen Leiters entgegengesetzten Ende herstellbar ist.
2. Anordnung, nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Spannungseinspeisungsmittel koaxial zur
Aufwickelvorrichtung angeordnet ist.
3. Anordnung, nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Kontaktmittel (Kabelschuh, Öse, Schleifkontakt,
Schleifring) als Rutschkupplung ausgebildet ist.
4. Anordnung, nach einem der vorherigen Anspruche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Kontaktmittel als Stopper (Stopplatte (9)) ausgebildet
ist, der die Ausziehlänge des elektrischen Leiters begrenzt.
5. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Spannmittel elektrisch leitend ist.
6. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Spannmittel ein elastisch ausgestalteter elektrischer
Leiter dient.
7. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Spannmittel eine am kupplungsmittelseitigen Ende
des elektrischen Leiters befindliche Spannvorrichtung (Feder
(6), Gummiband) ist.
8. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Spannvorrichtung in den isolierten Handgriff (7)
integriert ist.
9. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der isolierte Haltegriff (7) auf seiner in Richtung Gehäuse
weisenden Seite ein zur Dämpfung des Stoßes geeignetes Mittel
(Gummimanschette) aufweist.
10. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse eine Schutzkappe (5) aufweist.
11. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Kupplungsmittel als Zughaken (8) ausgestaltet ist.
12. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein Signal (optisch, akustisch) den störungsfreien Betrieb
signalisiert.
13. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein Signal (optisch, akustisch) eine
Funktionsbeeinträchtigung signalisiert.
14. Anordnung, nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass zur Erzeugung des Signals eine unabhängige
Stromquelle (Batterie, Solarenergie) verwendet wird.
15. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein zwischen den Begrenzungselementen verlegtes
Verbindungskabel (Erdkabel) auch bei geöffnetem Durchgang
einen geschlossenen Stromkreis des Elektrozaunes
gewährleistet.
16. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass durch mindestens ein am Gehäuse befindliche und mit
der Halterung (2) zusammenwirkende Befestigungsmittel eine
variable (schwenkbar, drehbar) Anbringung an dem
Begrenzungselement ermöglicht wird.
17. Anordnung, nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Halterung (2) werkzeuglos von dem
Befestigungsmittel lösbar ist.
18. Anordnung, nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Aufwickelvorrichtung eine Rutschkupplungsscheibe
(12) aufweist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: ALBERT KERBL GMBH, 84428 BUCHBACH, DE |
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| 8181 | Inventor (new situation) |
Inventor name: GAUSS, DIETER, 72160 HORB, DE |
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| R020 | Patent grant now final |
Effective date: 20110302 |
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| R082 | Change of representative |
Representative=s name: KALKOFF & PARTNER PATENTANWAELTE, DE |
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| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |
Effective date: 20130702 |