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DE20120618U1 - Vorrichtung zum Einleiten eines Drehmoments in einem Bodendübel - Google Patents

Vorrichtung zum Einleiten eines Drehmoments in einem Bodendübel

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Publication number
DE20120618U1
DE20120618U1 DE20120618U DE20120618U DE20120618U1 DE 20120618 U1 DE20120618 U1 DE 20120618U1 DE 20120618 U DE20120618 U DE 20120618U DE 20120618 U DE20120618 U DE 20120618U DE 20120618 U1 DE20120618 U1 DE 20120618U1
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DE20120618U
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Krinner Innovation GmbH
Original Assignee
Krinner GmbH
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Publication date
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Publication of DE20120618U1 publication Critical patent/DE20120618U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H12/00Towers; Masts or poles; Chimney stacks; Water-towers; Methods of erecting such structures
    • E04H12/22Sockets or holders for poles or posts
    • E04H12/2207Sockets or holders for poles or posts not used
    • E04H12/2215Sockets or holders for poles or posts not used driven into the ground
    • E04H12/2223Sockets or holders for poles or posts not used driven into the ground by screwing

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Snaps, Bayonet Connections, Set Pins, And Snap Rings (AREA)

Description

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21. Dezember 2001 Krinner GmbH K36757GBM LE/My/beh
Vorrichtung zum Einleiten eines Drehmoments in einem Bodendübel
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einleiten eines Drehmoments in einem Bodendübel, der an seinem dem Boden zugewandten Bereich mit einem Schraubgewinde versehen ist und an seinem entgegengesetzten, im eingesetzten Zustand oberen Ende als hülsenförmiger Aufnahmebereich zur Aufnahme eines stabförmigen Gegenstands, wie beispielsweise eines Pfahles oder Pfostens, ausgebildet ist, mit einem an den Aufnahmebereich angepassten Gegenstück zur Ausübung des Drehmoments, wobei Aufnahmebereich und Gegenstück die zusammengehörenden Hälften einer formschlüssigen trennbaren Kupplung bilden.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der DE 200 00 184 Ul bekannt.
Bodendübel sind in zahlreichen Ausführungen bekannt. Ein Beispiel hierfür ist in dem deutschen Gebrauchsmuster G 93 13 258.1 Ul des Anmelders beschrieben. Ein derartiger Bodendübel weist einen kegeligen Befestigungsabschnitt auf, der mit einem Gewinde versehen ist, an den sich nach unten eine Spitze anschließt.
Über dem Befestigungsabschnitt ist ein weiterer kegeliger Abschnitt vorgesehen, an den nach oben der zylindrisch gehaltene Aufnahmebereich fur den stabförmigen Gegenstand anschließt. Zum Eindrehen des Bodendübels in das Erdreich wird ein Werkzeug an den Aufnahmebereich angesetzt. Der Aufnahmebereich weist hierzu meist zwei einander gegenüberliegende Bohrungen auf, durch die eine Griffstange zum Drehen des Bodendübels hindurchgesteckt werden kann. Beim Eindrehen des Bodendübels lockert der Befestigungsabschnitt das umgebende Erdreich unvermeidlicherweise etwas auf, jedoch nur in sehr geringem Maße, weil der Kegel des Befestigungsabschnittes sehr schlank ausgebildet ist. Der anschließende kegelige Abschnitt verdichtet sodann das gelockerte Erdreich sogleich wie-
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der, so dass insgesamt ein guter und dauerhafter Sitz des Bodendübels im Erdreich gewährleistet ist. Ist ein Entfernen des Bodendübels erforderlich, so kann er durch Drehen in entgegengesetzter Richtung aus dem Erdreich wieder herausgedreht werden.
Bei den bekannten Bodendübeln dieser Art besteht der Nachteil, dass in der beschriebenen Weise der Dübel nicht so weit in das Erdreich eingedreht werden kann, dass seine obere Stirnfläche bündig mit der Oberfläche des Erdreichs abschließt. So weit kann nämlich die Griffstange nicht mit in das Erdreich hineingedreht werden. In vielen Fällen ist es aber nachteilig, wenn ein eingedrehter Bodendübel über die Oberfläche des Erdreichs vorsteht. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die einzusetzenden stabförmigen Gegenstände nur vorübergehend aufgestellt sein sollen, wie das beispielsweise bei Pfosten zum Trocknen der Wäsche der Fall ist. Wenn der Pfosten aus dem Bodendübel herausgenommen ist und der vorstehende Bodendübel nicht bemerkt wird, so können Personen darüber stolpern oder sich anderweitig verletzen; ferner ist es möglich, dass Rasenmäher oder andere Gegenstände beschädigt werden.
Um diesem Nachteil zu begegnen, ist schon die eingangs genannte, gattungsgemäße Vorrichtung gemäß der DE 200 00 184 Ul vorgeschlagen worden. Hierbei ist ein Gegenstück zu dem Bodendübel in Form einer Metallhülse vorgesehen, die von oben auf den Metalldübel aufgesetzt wird und diesen dabei von außen übergreift. Damit die Metallhülse den Bodendübel nach Art einer formschlüssigen trennbaren Kupplung mitnehmen kann, sind im Aufnahmebereich des Bodendübels Ausprägungen von innen nach außen herausgedrückt, die in T-förmige Vertiefungen eingreifen können, die an der Metallhülse vorgesehen sind. Das Einführen erfolgt in axialer Richtung, indem die Ausprägungen in den Mittelbalken des T gleiten und mittels des Querbalkens des T verriegelt werden. Auf diese Weise kann der bekannte Bodendübel tiefer in den Boden hineingedreht werden, bis seine obere Stirnfläche bündig mit der Oberfläche des Erdreichs ist. Sodann wird die
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• ·
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Metallhülse von dem Bodendübel abgekuppelt, und es kann der stabförmige Gegenstand in den Bodendübel eingesetzt werden.
Die bekannte Vorrichtung hat den Nachteil, dass die von außen aufgesetzte Metallhülse den Durchmesser des Bodendübels weiter vergrößert. Das bedeutet ein unnötiges Auflockern des Erdreiches. Zunächst verdrängt nämlich der vergrößerte Durchmesser der Metallhülse das umgebende Erdreich. Wenn aber die Metallhülse entfernt ist, so bleibt ein Ringspalt, in den das verdichtete Erdreich nach und nach wieder zurückwandert. Das führt zu einem Lockern des Erdreichs. Es muss darauf hingewiesen werden, dass das Eindrehen eines Bodendübels in das Erdreich nur sehr bedingt mit einer üblichen Schraubverbindung zwischen zwei Teilen aus festen Werkstoffen zu vergleichen ist. Das Erdreich hat nämlich die unangenehme Eigenschaft, sich nach dem Einschrauben des Bodendübels zu lockern, wobei noch hinzukommt, dass im Allgemeinen die Dichte des Erdreichs umso geringer ist, je näher es sich an der Oberfläche befindet.
Die bei der bekannten Vorrichtung vorgesehene formschlüssige Kupplung mittels Ausprägungen und Vertiefungen ist zwar preiswert herzustellen, kann aber nicht besonders leichtgängig sein. Sie muss zudem sehr genau gehandhabt werden, wobei erschwerend hinzukommt, dass die flache muldenförmige Berührung zwischen Ausprägung und Vertiefung durch Sand, kleine Steine und andere Fremdkörper leicht blockieren kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die leicht zu handhaben ist, einen robusten und unempfindlichen Mechanismus bildet, zudem billig hergestellt werden kann und vor allem ein Lockern des Erdreichs mit großer Sicherheit verhindert.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß dadurch, dass das Gegenstück in den Aufnahmebereich eingreifend ausgebildet ist und in dem Aufnahmebereich mindestens ein quer zur Längsachse des Bodendübels gerichteter Mit-
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nehmer sowie eine an dem Mitnehmer angepasste, zur oberen Stirnseite des Aufnahmebereichs hin offene Mitnahmeöffnung vorhanden ist, wobei entweder das Gegenstück den Mitnehmer und die Wand des Aufnahmebereichs die Mitnahmeöffnung oder das Gegenstück die Mitnahmeöffnung und die Wand des Aufnahmebereichs den Mitnehmer aufweist.
Vor allem durch das Eingreifen in das Innere des Aufnahmebereichs ist sichergestellt, dass der Außendurchmesser des Bodendübels durch das Gegenstück nicht vergrößert wird. Ein Lockern des umgebenden Erdreichs ist damit zuverlässig verhindert. Da der Mitnehmer quer zur Längsachse des Bodendübels gerichtet ist und in eine Mitnahmeöffnung eingreift, ergeben sich klare Eingriffsverhältnisse. Bei richtiger Dimensionierung ihrer Bestandteile kann die dadurch gebildete Kupplung große Drehmomente übertragen und ist dennoch beim Kuppeln und Entkuppeln leichtgängig. Ihre Empfindlichkeit gegen ein Blockieren durch umgebendes Erdreich und Fremdkörper ist sehr gering.
Eine erste praktische Ausfuhrungsform besteht darin, dass der Mitnehmer ein seitlich von dem Gegenstück abstehender Zapfen und die Mitnahmeöffnung ein sich in der Längsrichtung des Bodendübels erstreckender, in der Wand des Aufnahmebereichs befindlicher und von dessen oberer Stirnseite ausgehender Schlitz mit parallelen Längskanten ist. Hierbei liegt im einfachsten Fall ein einziger Zapfen vor, der in einen einzigen, an dem Aufnahmebereich des Bodendübels befindlichen Längsschlitz eingreift. Das hierdurch zu übertragende Drehmoment reicht für viele Anwendungsfälle aus. Zwar ist das Gegenstück durch den seitlich abstehenden Zapfen nur an einer einzigen Stelle in axialer Richtung gehalten, und das auch nur in einer Richtung. Das Geschick der Bedienungspersonen wird hierzu aber in vielen Fällen ausreichen.
Eine weitere Ausfuhrungsform besteht darin, dass als Mitnehmer zwei seitlich von dem Gegenstück abstehende Zapfen und dass zwei an diese angepasste Mitnahmeöffnungen in der Wand des Aufnahmebereichs vorgesehen sind, von denen
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die eine als Durchgangsbohrung und die andere als von der oberen Stirnseite des Aufnahmebereichs ausgehender Schlitz mit parallelen Längskanten ausgebildet ist. Bei dieser Ausgestaltung wird das Gegenstück mit einer Kippbewegung in den Aufnahmebereich des Bodendübels eingesetzt. Es wird nämlich zuerst der eine Zapfen in die Durchgangsbohrung gesteckt und sodann das gesamte Gegenstück durch eine Schwenkbewegung nachgeführt, wobei der andere Zapfen in den von der oberen Stirnseite des Aufnahmebereichs ausgehenden Schlitz eingeführt wird. Hierbei lassen sich schon größere Drehmomente übertragen, und das Gegenstück ist mittels der beiden Zapfen zumindest nach unten sicher in axialer Richtung gestützt.
Die letzte Ausführung kann dadurch weiter verbessert werden, dass die Durchgangsbohrung sich in der Umfangsrichtung des Bodendübels über mehrere Zapfenbreiten erstreckt und dass der Schlitz an seinem betrieblich unteren Ende eine sich in der Umfangsrichtung des Bodendübels nach beiden Seiten erstreckende Verbreiterung nach Art eines Hinterschnitts aufweist, derart, dass der eingreifende Zapfen in der Längsrichtung des Bodendübels verriegelbar ist. Auch bei dieser Ausführung wird das Gegenstück mit einer Kippbewegung in den Aufnahmebereich des Bodendübels eingeführt. Durch ein leichtes Verdrehen des bereits eingeführten Gegenstückes wird danach eine Verriegelung des Gegenstücks in axialer Richtung erreicht, so dass es in Zug- und Druckrichtung zuverlässig axial mit dem Bodendübel verbunden ist. Dieser Ausbildung ist dann von besonderem Vorteil, wenn die Bodendübel wieder herausgedreht werden. In diesem Fall neigt die Bedienungsperson nämlich dazu, beim Drehen an dem Bodendübel auch nach oben zu ziehen.
Bei besonders großen zu übertragenden Drehmomenten kann die Ausbildung derart getroffen werden, dass als Mitnehmer zwei oder mehr von dem Gegenstück seitlich abstehende Zapfen vorgesehen sind und dass die in der Wand des Aufnahmebereichs befindlichen, an die Zapfen angepassten Mitnahmeöffnungen sämtlich als Schlitze ausgebildet sind, die von der oberen Stirnseite des Aufnah-
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mebereichs ausgehen, parallele Längskanten aufweisen und an ihrem betrieblich unteren Ende jeweils mit einer sich in der Umfangsrichtung des Bodendübels nach beiden Seiten erstreckenden Verbreiterung nach Art eines Hinterschnitts versehen sind, derart, dass die eingreifenden Zapfen in der Längsrichtung des Bodendübels verriegelbar sind. Bei dieser Ausbildung liegt somit eine Mehrfachkupplung mit verschiedenen Zapfen und Schlitzen vor, wobei der Vorteil der sicheren Verriegelung in beiden Längsrichtungen des Bodendübels erhalten bleibt.
In allen genannten Fällen können die Zapfen einen Querschnitt in der Form eines Kreises oder eines Rechtecks ahnen.
In vielen Fällen wird es möglich sein, dass das untere Ende des aufzustellenden stabförmigen Gegenstandes selbst als Gegenstück ausgebildet ist. So können z.B. Sonnenschirme, die in Gärten oder Gartenrestaurants, je nach Wetter, oft aufgestellt oder zusammengeklappt werden müssen, an ihren unteren Enden die entsprechenden Zapfen zum Zusammenwirken mit einem Bodendübel erhalten. Der Bodendübel wird dabei durch Drehen an dem stabförmigen Gegenstand in das Erdreich eingedreht, verbleibt aber selbstverständlich im Erdreich, wenn der stabförmige Gegenstand vorübergehend nicht gebraucht wird.
Sind jedoch besondere Befestigungsvorrichtungen erforderlich, so ist es zweckmäßiger, dass das Gegenstück als Schlüssel zum Ausüben des Drehmoments von Hand ausgebildet ist.
Dabei kann das Gegenstück die Form eines zylindrischen Rohres haben, in dem sich zwei einander gegenüberliegende Querbohrungen zur Aufnahme einer Griffstange befinden.
Die Erfindung ermöglicht auf besonders einfache Weise auch eine motorische Betätigung. Hierzu wird das Gegenstück als Zwischenhülse ausgebildet, deren eines Ende als Kupplungshälfte zur drehfesten Verbindung mit dem Aufhahmebe-
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reich des Bodendübels und deren anderes Ende als Kupplungshälfte zur drehfesten Verbindung mit einer motorischen Antriebsvorrichtung gestaltet ist. Kupplungen zum Anschluss einer Drehhülse an die üblichen Heim- und Handwerkermaschinen sind fachüblich und brauchen daher nicht näher beschrieben zu werden.
Insgesamt ermöglicht die Erfindung auf besonders vorteilhafte Weise das Eindrehen von Bodendübeln in das Erdreich, bis diese bündig mit der Bodenoberfläche abschließen. Hierbei ist weitgehend sichergestellt, dass sich die Bodendübel auch bei längerem Gebrauch im Erdreich nicht lockern.'1*
Ausführungsbeispiel
Die Erfindung wird anschließend an Hand von Ausführungsbeispielen, die in den Zeichnungen dargestellt sind, noch näher erläutert. In den Zeichnungen ist das folgende dargestellt:
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung in der Seitenansicht.
Fig. 2 ist eine weitere, um 90° gedrehte Seitenansicht, wobei der obere
Bereich des Bodendübels teilweise im Schnitt dargestellt ist.
In Fig. 3 ist eine erste Ausführungsform der Kupplung zwischen dem Aufnahmebereich des Bodendübels und dem angepassten Gegenstück dargestellt.
Fig. 4 zeigt den Längsschnitt AB gemäß Fig. 3.
Fig. 5 ist eine geänderte Ausführungsform in der der Fig. 4 entsprechen
den Darstellung.
In Fig. 6 ist eine geänderte Ausführungsform in einer dem Schnitt CD der Fig. 3 entsprechenden Darstellung gezeigt.
Die Fig. 1 enthält die Darstellung eines üblichen Bodendübels 1. Er besteht aus einem Aufnahmebereich 2, in den ein aufzustellendes stabfbrmiges Teil, bei-
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spielsweise ein Mast oder Pfosten, eingesetzt wird. Hierbei sind keine Einzelheiten dargestellt, wie das stabförmige Teil in dem Aufnahmebereich 2 zu befestigen ist und gegebenenfalls auch justiert werden kann. Derartige Ausführungen gehören zum Stand der Technik. An den Aufnahmebereich 2 schließen sich nach unten ein kegeliger Abschnitt 3 sowie ein Befestigungsabschnitt 4 mit einem Schraubgewinde 5 an. Nach unten endet der Bodendübel in einer Spitze 6. In dem Haltebereich 2 sind zwei Bohrungen 7 vorgesehen, die normalerweise zum Hindurchstecken einer Griffstange oder dgl. dienen, so dass der Bodendübel gedreht werden kann.
Mit 8 ist die Oberfläche des Erdreichs 9 bezeichnet. Wenn der Bodendübel 1 z.B. mittels einer Griffstange, die durch die Bohrungen 7 hindurchgesteckt ist, gedreht wird und sogleich von oben nach unten Druck aufgewandt wird, kann der Bodendübel in das Erdreich hineingedreht werden. Durch Drehen in entgegengesetzter Richtung lässt er sich ebenso wieder aus dem Erdreich entfernen.
In vielen Fällen ist es wünschenswert, dass der Bodendübel möglichst bündig mit der Oberfläche 8 des Erdreichs 9 abschließt. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die stabformigen Gegenstände, z.B. Pfosten zum Befestigen von Wäscheleinen oder Sonnenschirmen, nur zeitweise aufgestellt werden sollen. Wenn dann der nicht immer benötigte Bodendübel über die Oberfläche 8 des Erdreichs 9 vorsteht, bildet er ein Stolperhindernis, an dem sich Personen verletzen können. Ebenso ist es möglich, dass Rasenmäher oder Gartengeräte an dem über die Oberfläche 8 vorstehenden Aufnahmebereich 2 des Bodendübels 1 beschädigt werden können. Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, kann der Bodendübel 1 aber mittels einer Griffstange, die man durch die Bohrungen 7 hindurchsteckt, nicht ganz in das Erdreich hineingedreht werden.
Hier schafft die Vorrichtung gemäß der Erfindung Abhilfe. Das Eindrehen erfolgt nämlich mittels des besonderen Schlüssels 10, der in dem dargestellten Fall das Gegenstück bildet. Das Gegenstück oder der Schlüssel 10 ist so bemessen, dass er
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in den Aufnahmebereich 2 des Bodendübels 1 eingeführt werden kann. Dabei ist der Schlüssel 10 beispielsweise in Form eines zylindrischen Rohres 11 ausgebildet, von dem ein Zapfen 14a radial quer und seitlich absteht, der in diesem Fall den Mitnehmer bildet. Der Mitnehmer greift beim Einsetzen des Schlüssels 10 in den Aufnahmebereich 2 in die Mitnahmeöffnung ein, die sich in der Wand 15 des Aufnahmebereichs 2 befindet. Der Aufnahmebereich 2 ist rohrförmig ausgebildet und weist somit eine Wand 15 auf, in der der als Mitnahmeöffnung dienende Schlitz 16 ausgebildet ist. Der Schlitz 16 ist zur Stirnseite des Aufnahmebereichs offen und weist parallele Längskanten auf, die nach unten ausgerundet sind. Der Zapfen 14a und der Schlitz 16 in der Wand 15 des Aufnahmebereichs 2 bilden zusammen eine trennbare, formschlüssige Kupplung.
Das zylindrische Rohr 11 des Schlüssels 10 weist einander gegenüberliegende Querbohrungen 12 auf, durch die eine Griffstange 13 hindurchgesteckt ist (Fig. 2).
Zum Eindrehen des Bodendübels wird der Schlüssel derart auf den Haltebereich 2 aufgesetzt, dass der Zapfen 14a in den Schlitz 16 hineingleitet. Wie leicht einzusehen ist, lässt sich damit der Bodendübel in das Erdreich 9 hineindrehen, bis die obere Stirnfläche des Aufnahmebereichs 2 bündig mit der Oberfläche 8 des Erdreichs 9 ist. Sodann braucht lediglich der Schlüssel 10 nach oben abgezogen zu werden, und es kann der stabförmige Gegenstand von oben in den Aufnahmebereich 2 des Bodendübels 1 eingesetzt werden. Hierzu können besondere Befestigungsvorrichtungen dienen, die aber zum Stand der Technik gehören und deshalb nicht weiter dargestellt sind. Der auf diese Weise eingedrehte Bodendübel befindet sich in Flucht mit der Oberfläche 8 des Erdreichs 9 und kann somit kein Stolperhindernis oder eine andere Gefahrdung für Personen und Werkzeuge bilden. Wenn es erforderlich ist, kann der Bodendübel aber auch leicht wieder in der selben Weise mittels des Schlüssels 10 aus dem Erdreich 9 herausgedreht werden.
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Schon in der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Weise ist die erfindungsgemäße Vorrichtung praktisch sehr gut brauchbar, auch wenn nur ein einziger Zapfen 14a mit einem einzigen Schlitz 16 zusammenwirkt.
Gleichwohl erfordert das Eindrehen einiges Geschick, und es können mit dem einzigen Zapfen 14a auch nicht übermäßig hohe Drehmomente übertragen werden.
Für höhere Ansprüche ist deshalb die Ausführung gemäß Fig. 3 vorgesehen. Hier weist der Schlüssel 10 zwei Zapfen 14b und 14c auf, die einander gegenüberliegend angeordnet sind. In dem Aufnahmebereich 2 des Bodendübels 1 ist einmal eine Durchgangsbohrung 17a und dieser gegenüberliegend ein Schlitz 18a vorgesehen. Der Schlitz 18a erstreckt sich wieder mit parallelen Längskanten von der oberen Stirnfläche des Aufnahmebereichs 2 nach unten. Wie aus der Fig. 3 ohne Weiteres hervorgeht, kann der Schlüssel 10 leicht in seine Eingriffsstellung gebracht werden, indem mittels einer leichten Kippbewegung zunächst der Zapfen 14b in die Durchgangsbohrung 17a eingehakt und sodann der Zapfen 14c in den Schlitz 18a eingeführt wird. Wenn der Schlüssel 10 in den Aufnahmebereich 2 eingeführt ist, so liegen die Zapfen 14b und 14c auf dem Grund der Durchgangsbohrung 17a und des Schlitzes 18a auf, so dass auch für Personen ohne größeres fachliches Geschick eine Betätigung leicht möglich ist, ohne dass die Gefahr besteht, der Schlüssel könne in dem Aufnahmebereich verkippen oder verkanten.
Bei einer ersten Ausführungsweise ist hierbei die Erstreckung der Durchgangsbohrung 17a und des Schlitzes 18a in Umfangsrichtung etwa genauso groß wie die der Zapfen 14b und 14c. Das geht für die Durchgangsbohrung 17a aus der Fig. 4 hervor, die eine Darstellung des Schnittes gemäß der Linie AB in Fig. 3 ist. Den Zapfen 14b muss man sich dabei hinter der Darstellungsebene gemäß Fig. 4 auswärts erstreckend vorstellen.
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Die Betriebssicherheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung sowie ihre Bedienbarkeit lassen sich noch dadurch weiter verbessern, dass die Ausbildungen gemäß den Fig. 5 und 6 vorgenommen werden. Fig. 5 ist ein der Fig. 4 entsprechende Darstellung, wobei sich der Zapfen 14b- von innen gesehen - bereits in der Durchgangsbohrung 17b befindet. Wie aus der Fig. 5 hervorgeht, ist die Erstrekkung der Durchgangsbohrung 17b in der Umfangsrichtung des Bodendübels größer als die Erstreckung des Zapfens 14b in der Umfangsrichtung. Die Durchgangsbohrung 17b kann in diesem Fall schon als Querschlitz bezeichnet werden.
Die der Schnittlinie CD in Fig. 3 entsprechende Darstellung der Fig. 6 zeigt, dass hier der Schlitz 18b an seinem unteren Ende einer Verbreiterung 19 nach Art eines Hinterschnitts aufweist, wobei in der gewählten Darstellung der Zapfen 14c sich bereits hinter einer durch den Hinterschnitt gebildeten Schulter befindet. Es ist ohne Weiteres ersichtlich, dass hierbei zwar der Zapfen 14c durch den oberen Teil des Schlitzes 18b eingeführt werden kann, dass danach aber ein Verdrehen der Schlitze 14b und 14c in der Durchgangsbohrung 17b bzw. der Verbreiterung 19 möglich ist, so dass eine Verriegelung in axialer Richtung vorliegt. Diese Ausbildung ist besonders dann vorteilhaft, wenn die Bodendübel wieder herausgedreht werden, weil die Bedienungsperson dabei bestrebt sein wird, an dem Bodendübel nach oben zu ziehen. Zugleich ist die Bedienbarkeit der Vorrichtung dadurch erheblich verbessert, weil es nicht mehr möglich ist, während des Drehens den Schlüssel in dem Aufnahmebereich zu verkanten oder zu verkippen.
Schließlich ist es auch möglich, die Vorrichtung allein mit solchen Schlitzen auszustatten, wie sie in Fig. 6 dargestellt sind.
Sämtliche beschriebenen Ausführungsformen lassen sich mit Zapfen von Kreisoder Rechteckquerschnitt verwirklichen.
Das Gegenstück der erfindungsgemäßen Vorrichtung muss nicht in jedem Fall als Schlüssel zum Ausüben des Drehmoments von Hand ausgebildet sein. Das Ge-
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genstück kann beispielsweise durch das untere Ende des aufzustellenden stabförmigen Gegenstandes selbst gebildet sein. Das ist besonders dann von Vorteil, wenn die aufzustellenden stabformigen Gegenstände häufig angebracht oder entfernt werden sollen, ohne dass die zugehörigen Bodendübel zu entfernen sind. Das kann z.B. bei Sonnenschirmen in Gärten oder Gartenlokalen der Fall sein.
Schließlich ist es auch möglich, das Gegenstück als Zwischenkupplung für eine motorisch angetriebene Antriebsvorrichtung auszubilden. Es bildet dann eine Zwischenhülse, deren eines Ende als Kupplungshälfte zur drehfesten Verbindung mit dem Aufnahmebereich des Bodendübels dient, wie das vorstehend beschrieben ist. Das entgegengesetzte Ende der Zwischenhülse kann als Kupplungshälfte zur drehfesten Verbindung mit einer motorischen Antriebsvorrichtung gestaltet sein. Derartige Kupplungen sind von den üblichen Handwerker- und Heimwerkermaschinen bestens bekannt. Ohne großen Aufwand lässt sich in diesem Fall der Bodendübel mit Motorkraft in den Boden hineindrehen und wieder daraus entfernen.
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Verwendete Bezugszeichen:
1 Bodendübel
2 Aufnahmebereich
3 kegeliger Abschnitt
4 Befestigungsabschnitt
5 Schraubgewinde
6 Spitze
7 Bohrung
8 Oberfläche
9 Erdreich
10 Schlüssel
11 zylindrisches Rohr
12 Querbohrung
13 Griffstange
14a, b, c Zapfen
15 Wand des Aufnahmebereichs 2
16 Schlitz
17a,b Durchgangsbohrung
18a,b Schlitz
19 Verbreiterung
DE 20120
DE 20120

Claims (10)

1. Vorrichtung zum Einleiten eines Drehmoments in einen Bodendübel (1), der an seinem dem Boden zugewandten Bereich mit einem Schraubgewinde (5) versehen ist und an seinem entgegengesetzten, im eingesetzten Zustand oberen Ende als hülsenförmiger Aufnahmebereich (2) zur Aufnahme eines stabförmigen Gegenstandes wie beispielsweise eines Pfahles oder Pfostens ausgebildet ist, mit einem an den Aufnahmebereich (2) angepassten Gegenstück zur Ausübung des Drehmoments, wobei Aufnahmebereich (2) und Gegenstück die zusammengehörenden Hälften einer formschlüssigen trennbaren Kupplung bilden, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenstück in den Aufnahmebereich (2) eingreifend ausgebildet ist und in dem Aufnahmebereich (2) mindestens ein quer zur Längsachse des Bodendübels (1) gerichteter Mitnehmer sowie eine an den Mitnehmer angepasste, zur oberen Stirnseite des Aufnahmebereichs hin offene Mitnahmeöffnung vorhanden ist, wobei entweder das Gegenstück den Mitnehmer und die Wand (15) des Aufnahmebereichs (2) die Mitnahmeöffnung oder das Gegenstück die Mitnahmeöffnung und die Wand (15) des Aufnahmebereichs (2) den Mitnehmer aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer ein seitlich von dem Gegenstück abstehender Zapfen (14a, b, c) und die Mitnahmeöffnung ein sich in der Längsrichtung des Bodendübels (1) erstreckender, in der Wand (15) des Aufnahmebereichs (2) befindlicher und von dessen oberer Stirnseite ausgehender Schlitz (16) mit parallelen Längskanten ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Mitnehmer zwei seitlich von dem Gegenstück abstehende Zapfen (14b, c) und dass zwei an diese angepasste Mitnahmeöffnungen in der Wand (15) des Aufnahmebereichs (2) vorgesehen sind, von denen die eine als Durchgangsbohrung (17a) und die andere als von der oberen Stirnseite des Aufnahmebereichs (2) ausgehender Schlitz (18a) mit parallelen Längskanten ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsbohrung (17b) sich in der Umfangsrichtung des Bodendübels (1) über mehrere Zapfenbreiten erstreckt und dass der Schlitz (18b) an seinem betrieblich unteren Ende eine sich in der Umfangsrichtung des Bodendübels (1) nach beiden Seiten erstreckende Verbreiterung (19) nach Art eines Hinterschnitts aufweist, derart, dass der eingreifende Zapfen (14c) in der Längsrichtung des Bodendübels (1) verriegelbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Mitnehmer zwei oder mehr von dem Gegenstück seitlich abstehende Zapfen (14c) vorgesehen sind und dass die in der Wand (15) des Aufnahmebereichs (2) befindlichen, an die Zapfen (14c) angepassten Mitnahmeöffnungen sämtlich als Schlitze (18b) ausgebildet sind, die von der oberen Stirnseite des Aufnahmebereichs (2) ausgehen, parallele Längskanten aufweisen und an ihrem betrieblich unteren Ende jeweils mit einer sich in der Umfangsrichtung des Bodendübels (1) nach beiden Seiten erstreckenden Verbreiterung (19) nach Art eines Hinterschnitts versehen sind, derart, dass die eingreifenden Zapfen (14c) in der Längsrichtung des Bodendübels (1) verriegelbar sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfen (14a, b, c) einen Querschnitt in der Form eines Kreises oder eines Rechtecks haben.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Ende des aufzustellenden stabförmigen Gegenstandes selbst als Gegenstück ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenstück als Schlüssel (10) zum Ausüben des Drehmoments von Hand ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenstück die Form eines zylindrischen Rohres (11) hat, in dem sich zwei einander gegenüberliegende Querbohrungen (12) zur Aufnahme einer Griffstange befinden.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenstück als Zwischenhülse ausgebildet ist, deren eines Ende als Kupplungshälfte zur drehfesten Verbindung mit dem Aufnahmebereich (2) des Bodendübels (1) und deren anderes Ende als Kupplungshälfte zur drehfesten Verbindung mit einer motorischen Antriebsvorrichtung gestaltet ist.
DE20120618U 2001-12-21 2001-12-21 Vorrichtung zum Einleiten eines Drehmoments in einem Bodendübel Expired - Lifetime DE20120618U1 (de)

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102005045574A1 (de) * 2005-09-23 2007-04-12 "DOMA"-Autozubehör und Industriebedarf GmbH Drehfundament zur Verankerung im Erdboden
EP1878856A2 (de) 2006-07-11 2008-01-16 Leifheit Ag Einschraubbarer Dübel, insbesondere Bodendübel
AT16939U1 (de) * 2019-12-18 2020-12-15 Purt Alexander Bodendübel

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