DE20119864U1 - Wärmedämmauflage für eine Außenfensterbank - Google Patents
Wärmedämmauflage für eine AußenfensterbankInfo
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Description
Hi/go 013055de 6. Dezember 2001
Die Erfindung betrifft eine Wärmedämmauflage für eine Außenfensterbank, die insbesondere bei so genannten Passivhäusern, d.h. bei Häusern, die einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen, zum Einsatz kommt.
Unterhalb von Gebäudefensteröffnungen sind außenseitig Außenfensterbänke angeordnet, die die Wärmedämmung überragen. Solche Außenfensterbänke werden aber auch in zunehmendem Maße bei Terrassen- bzw. Balkontüren eingesetzt. Dabei müssen diese Außenfensterbänke auch zur Aufnahme von Vertikallasten ausgelegt sein. Denn beim Durchschreiten der Terrassen- bzw. Balkontür kann es passieren bzw. ist es möglicherweise wünschenswert, dass die Außenfensterbank als Trittstufe benutzt wird.
Zur Reduktion des Energiebedarfs von Gebäuden geht man dazu über, in sämtlichen Bereichen der Außenfassade eine Wärmedämmung vorzusehen. So wird beispielsweise auch unterhalb von Außenfensterbänken von Terrassen-.bzw. Balkontüren Wärmedämmung angebracht. Wird dann die Außenfensterbank einer vertikalen Last ausgesetzt, so besteht die Gefahr, dass das Wärmedämmelement beschädigt wird, was die Wärmedämmungseigenschaften negativ beeinträchtigen kann. Diese Gefahr ist umso mehr gegeben, als die Dämm-0 stoffdicken immer größer werden. So ist es beispielsweise heute schon durchaus üblich, Dämmstoffdicken von bis zu 400 bis 500 mm einzusetzen. Allein durch das Eigengewicht der Außenfensterbankkonstruktionen kann es hier bereits zu Beschädigungen des Dämmstoffes unterhalb der Fensterbank kommen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Wärmedämmauflage für eine Außenfensterbank zu schaffen, die auch hohen Druckbeanspruchungen durch die Außenfensterbank standhält.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung eine Wärmedämmauflage für eine Außenfensterbank vorgeschlagen, die versehen ist mit
einer Montageplatte zur Anbringung an einer Gebäudewand unterhalb einer Gebäudeöffnung,
- einer ersten Druckplatte zur Anlage an der Montageplatte,
einem Wärmedämmelement, das an der ersten Druckplatte anliegt, und
einer zweiten Druckplatte, die auf der der ersten Druckplatte abgewandten Seite des Wärmedämmelements an diesem anliegt,
wobei eine Gruppe von quer zur Aufeinanderfolge der Platten und des Wärmedämmelements verlaufenden Seitenflächen zur zumindest Teilauflage einer an der Gebäudewand befestigbaren Außenfensterbank vorgesehen ist.
einer zweiten Druckplatte, die auf der der ersten Druckplatte abgewandten Seite des Wärmedämmelements an diesem anliegt,
wobei eine Gruppe von quer zur Aufeinanderfolge der Platten und des Wärmedämmelements verlaufenden Seitenflächen zur zumindest Teilauflage einer an der Gebäudewand befestigbaren Außenfensterbank vorgesehen ist.
Die erfindungsgemäße Wärmedämmauflage weist ein Wärmedämmelement auf, das an zwei einander gegenüberliegenden Seiten durch eine erste und eine zweite Druckplatte eingeschlossen ist. Diese Sandwich-Struktur liegt an einer Montageplatte an, die ihrerseits an der Gebäudewand unterhalb der Außenfensterbank befestigt wird. Der Gesamtverbund von Montageplatte, Wärmedämmelement und den beiden Druckplatten dient als Auflage für die Außenfensterbank, indem diese auf den ihr zugewandten Querseiten der Montage- und Druckplatten sowie des Wärmedämmelements aufliegt.
Die einzelnen Elemente der erfindungsgemäßen Wärmedämmauflage sind an ihren einander kontaktierenden Flächen miteinander verbunden. Diese Verbindung kann zum einen durch Verklebung oder zum anderen auch durch.Verschraubung bzw. durch Verspannung mittels Zugankern erfolgen. Beide Varianten sind auch in Kombination verwendbar. So ist es beispielsweise
zweckmäßig, wenn die beiden Druckplatten mit dem zwischen ihnen angeordneten Wärmedämmelement mittels mindestens eines Zugankers miteinander verspannt sind. Bei dem Zuganker handelt es sich im einfachsten Fall um eine sich durch die beiden Druckplatten und das Wärmedämmelement erstreckende Gewindestange, auf deren Enden Schraubenmuttern aufgeschraubt sind. Die erste Druckplatte kann darüber hinaus mittels mindestens einer Schraube direkt an der Gebäudewand befestigt werden. Diese Schraube bzw. diese Schrauben erstrecken sich dann durch die Montageplatte bis in die Gebäudewand hinein. Eine gleichzeitige Verschraubung mit der Montageplatte über dieselben Schrauben ist ebenfalls möglich.
Sämtliche Bestandteile der erfindungsgemäßen Wärmedämmauflage bestehen zweckmäßigerweise aus Wärmedämmmaterialien. So ist es von Vorteil, wenn die Montageplatte und die beiden Druckplatten aus einem Hartdämmstoff bestehen, der vorzugsweise aus recyceltem Werkstoff hergestellt ist. Im Rahmen der Erfindung verwendbare Hartdämmstoffe weisen beispielsweise ein Raumgewicht von 300 bis 700 g/cm3 auf. Bei dem Material des Wärmedämmelements kann es sich beispielsweise um Polyurethan oder EPS handeln. Als Hartdämmstoff für die Montageplatte sowie die beiden Druckplatten kommt insbesondere das von der Firma Puren unter der Bezeichnung Purenit vertriebene Material in Frage.
Um auf die der Gebäudewand abgewandte Vorderseite der erfindungsgemäßen Wärmedämmauflage Putz auftragen zu können, sollte die zweite Druckplatte direkt als Putzträgerschicht ausgebildet sein oder eine solche Putzträgerschicht aufweisen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung, in der ein Längsschnitt durch eine Gebäudewand mit Terrassen- bzw. Balkontür und unterhalb derselben angeordneter Außenfensterbank mit unter diesen angeordneter Wärmedämmauflage gezeigt ist, erläutert.
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In einer Gebäudewand 10 befindet sich eine Gebäudeöffnung 12, in der eine Tür 14 angeordnet ist. Oberhalb der Gebäudeöffnung 12 befindet sich von außen auf der Gebäudewand 10 eine Wärmedämmung, die aus bis zu 400 bis 500 mm dicken Wärmedämmelementen 16 zusammengesetzt ist, die mittels eines Mörtelklebers 17 o.dgl. Klebermasse an der Gebäudewand 10 angebracht sind. Außen auf den Wärmedämmelementen 16 befindet sich eine Putzschicht 18.
Unterhalb äer Gebäudeöffnung 12 ist eine Außenfensterbank 20 angeordnet. Diese Außenfensterbank 20 liegt auf einer Wärmedämmauflage 22 aus Wärmedämmstoff auf, der neben seiner Unterstützungseigenschaft für die Außenfensterbank 20 auch der thermischen Trennung der Außenfensterbank 20 zum Untergrund 23 dient.
Der Aufbau und die Anbringung der Wärmedämmauflage 22 werden nachfolgend beschrieben.
Zunächst wird auf die Gebäudewand 10 eine Montageplatte 24 aus Hartdämmstoff mittels des Mörtelklebers o.dgl. Klebermasse 17 angebracht. Auf die der Gebäudewand 10 abgewandte Seite dieser Montageplatte 24 wird anschließend eine erste Druckplatte 26 aus ebenfalls Hartdämmstoff aufgebracht. Diese Druckplatte 26 weist an ihrer der Montageplatte 24 zugewandten Seite eine Aussparung 28 auf, in der sich eine Schraubenmutter 30 mit Unterlegscheibe 32 befindet. Die Schraubenmutter 30 ist auf das Gewindeende einer als Zuganker 34 ausgebildeten Stange aufgeschraubt, die sich durch die erste Druckplatte 26 hindurch erstreckt und von der Gebäudewand 10 wegweisend absteht.
Nachdem die erste Druckplatte 26 mit an dieser montiertem Zuganker 34 mit der Montageplatte 24 verklebt ist, wird sie zusätzlich noch mittels Schrauben 36 an der Gebäudewand 10 befestigt. Diese Schrauben 36 können als Justierschrauben ausgebildet sein, die eine gewisse Justage der ersten Druckplatte
• ·
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26 relativ zur Montageplatte 24 ermöglichen. Anschließend wird auf den Zuganker 34 ein Wärmedämmelement 38 aufgesteckt, das vorteilhafterweise über eine den Zuganker 34 aufnehmende Durchgangsbohrung verfügt. Die Länge des Zugankers 34 ist auf die Dicke des Wärmedämmelements 38 abgestimmt, indem das der Gebäudewand 10 abgewandte ebenfalls mit einem Gewinde versehene Ende des Zugankers 34 noch über das Wärmedämmelement 38 übersteht. Auch das Wärmedämmelement 38 wird mittels Verklebung mit der ersten Druckplatte 26 verbunden.
Anschließend wird auf die der Gebäudewand 10 abgewandte Außenseite des Dämmelements 38 eine zweite Druckplatte 40 aufgelegt und mit dem Wärmedämmelement 38 mittels Verklebung verbunden. In der dem Wärmedämmelement 38 abgewandten Außenseite dieser zweiten Druckplatte 40 ist eine Ausnehmung 42 ausgebildet, die eine Schraubenmutter 44 mit Unterlegscheibe 46 aufnimmt. Diese Schraubenmutter 44 ist auf das Gewindeende der Zugstange 34 aufgeschraubt. Auf die Außenseite der zweiten Druckplatte 40 lässt sich nun eine Putzschicht 48 aufbringen. Hierzu ist die zweite Druckplatte 40 zweckmäßigerweise als Putzträger ausgebildet.
Die Auflagefläche des Auflageteils 22 für die Außenfensterbank 20 wird durch die horizontalen und nach oben weisenden Querseiten 50,52,54 und 56 der Montageplatte 24, der ersten Druckplatte 26, des Wärmedämmelements 38 und der zweiten Druckplatte 40 gebildet. Diese Querseiten 50 bis 56 sind entsprechend dem Gefälle der Außenfensterbank 20 angeschrägt.
Die gesamte Wärmedämmauflage 22 weist eine sehr kompakte und robuste Konstruktion auf. Durch die Verschraubung mit der Gebäudewand 10 und den Zuganker 34 wird der Wärmedämmauflage 22 eine hohe Steifigkeit und Widerstandskraft sowie einer hoher Grad an Befestigung an der Gebäudewand 10 verliehen. Neben der Aufnahme der Vertikalkräfte hat die Wärmedämmauflage 22 auch den Vorteil der thermischen Trennung der Außenfensterbank 20 zum Untergrund 23.
Claims (7)
1. Wärmedämmauflage für eine Außenfensterbank, mit
- einer Montageplatte (24) zur Anbringung an einer Gebäudewand (10) unterhalb einer Gebäudeöffnung (12),
- einer ersten Druckplatte (26) zur Anlage an der Montageplatte (24),
- einem Wärmedämmelement (38), das an der ersten Druckplatte (26) anliegt, und
- einer zweiten Druckplatte (40), die auf der der ersten Druckplatte (26) abgewandten Seite des Wärmedämmelements (38) an diesem anliegt,
- wobei eine Gruppe von quer zur Aufeinanderfolge der Platten und des Wärmedämmelements (38) verlaufenden Seitenflächen zur zumindest Teilauflage einer an der Gebäudewand (10) befestigbaren Außenfensterbank (20) vorgesehen ist.
2. Wärmedämmauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Druckplatten (26, 40) und das dazwischen angeordnete Wärmedämmelement (38) mittels mindestens eines Zugankers (34) miteinander verspannt sind.
3. Wärmedämmauflage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Druckplatte (26) mittels mindestens einer sich durch die Montageplatte (24) erstreckenden Schraube (36) an der Gebäudewand (10) befestigbar ist.
4. Wärmedämmauflage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatten (24), die Druckplatten (26, 40) und das Wärmedämmelement (38) untereinander verklebt sind.
5. Wärmedämmauflage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatte (24) und/oder die erste und/oder die zweite Druckplatte (26, 40) aus einem Hartdämmstoff, insbesondere aus einem recycelten Werkstoff besteht.
6. Wärmedämmauflage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Wärmedämmelement (38) aus PU besteht.
7. Wärmedämmauflage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Wärmedämmelement (38) abgewandte Seite der zweiten Druckplatte (40) als Putzträgerschicht ausgebildet ist oder eine Putzträgerschicht aufweist.
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