DE20117349U1 - Sinkflug-Rettungsgerät - Google Patents
Sinkflug-RettungsgerätInfo
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Description
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PATENTANWALT DIPL-ING. P. HENTSCHEL
Hoheittollematr. 21, TeJ. 0261 -«4333 5&THgr;068 KOBLENZ
Koblenz, den 22.10.2001 p-al
Gebrauchsmuster-Anmeldung
Christoph Baum
Chlodwigstr. 29
56068 Koblenz
Sinkflug-Rettungsgerät
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft ein von einer Person anlegbares Sinkflug-Rettungsgerät, mit einem in einer Gebäudeöffnung angebrachten, von der Gebäudeoberfläche abstehenden Ausleger.
Die jüngste Erfahrung hat wieder gezeigt, daß in extrem hohen Gebäuden Personen in oberen Stockwerken kaum mehr gerettet werden können oder sich retten können, wenn in einem der unteren Stockwerke ein Brand ausbricht, der so ausgedehnt ist, daß er den Transport der Personen am Brandherd vorbei nicht zuläßt, und die Festigkeit des Gebäudes soweit beeinträchtigt, daß für eine Rettung mit Fluggerät keine Zeit mehr zur Verfügung steht, bevor das Gebäude einstürzt.
Nun ist ein Fallschirmabsprung aus einem Gebäude zwar möglich, wenn eine gewisse Mindest-Absprunghöhe überschritten wird, doch solche Absprünge wurden bisher nur von höchstqualifizierten Sportlern nach sorgfältigster Festlegung der Randbedingungen durchgeführt. So wird meist ein Fallschirm verwendet, dessen Reißleine vom Abspringenden betätigt zu werden hat, wenn dieser nach dem Absprung eine gewisse Flugstabilität erreicht hat. Für Zwecke der Rettung hat man solche Absprünge aber für ungeeignet angesehen, da alleine schon der geringe Abstand zur Gebäudewand zu gefährlichen Kollisionen mit dieser führt. Außerdem darf die abspringende Person sich keinerlei Fehler erlauben, da die zur Verfügung stehende Höhe meist eine Fehlerkorrektur nicht mehr zuläßt.
Zwar wurden Rettungsgeräte vorgeschlagen, die eine Kombination aus einem fallschirmähnlichen Gerät und einem Auftriebskörper bilden (DE 27 25 075) oder einen rasch und sich zwangsweise öffnenden Fallschirm umfassen (DE-GM 78 074), doch solche Geräte können, soweit überhaupt funktionsfähig, die Gefahr der Gebäudenähe beim Absprung nicht mindern.
Aus der US 912 152 ist dagegen bekannt, eine Art von Gleitflieger zu verwenden, der mit Flügeln ausgestattet ist, die die Person anzulegen hat. Wenn die Figur dieser Druckschrift auch einen sicherlich nicht funktionsfähigen Gleitflieger zeigt und deshalb interessierte Fachleute vom weiteren Studium dieser Druckschrift abhält, zeigt sie doch eine Platte, die aus einem Fenster eines Gebäudes herausragt. Wenn man in an sich fernliegender Weise unterstellt, daß diese Platte ein Sprungbrett darstellt, dann könnte es die das Gebäude verlassende Person benutzen, um auf ihm entlangzulaufen und von seinem Ende kraftvoll abzuspringen, um sich so vom Gebäude zu entfernen. Der Druckschrift ist allerdings bezüglich eines solchen Ablaufes kein Hinweis entnehmbar. Dennoch soll diese Druckschrift als nächstkommender Stand der Technik angesehen werden, wobei dieses genannte Brett als "Ausleger" angesprochen wird.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, das bekannte Brett zu einer Einrichtung zu vervollkommnen, die dazu geeignet ist, zur Rettung von Personen aus hohen Etagen von Hochhäusern zu dienen.
Dabei soll es bevorzugt, möglich sein, daß sich eine beträchtliche Anzahl von Personen unter Nutzung dieses Auslegers in Kurzer Zeit aus dem Gebäude entfernt.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß - das Rettungsgerät einen Fallschirm umfaßt, dessen Reißleine am Ausleger oder am Gebäude befestigt ist.
Der Ausleger befähigt die sich rettende Person, die vorher den Fallschirm angelegt hat, eine gewisse Distanz zum Gebäude herzustellen, das verlassen werden soll, indem die Person erst vom gebäudefernen Ende des Auslegers abspringt. Die Reißleine stellt sicher, daß sich die abspringende Person unterhalb des Fallschirms befindet, wenn sich dieser öffnet, und daß der Fallschirm in der größtmöglichen Höhe geöffnet wird.
Dabei wird der Ausleger an die Eigenheiten des Gebäudes angepaßt und kann bevorzugt teleskopartig ausziehbar sein, so daß der Gebäudeabstand der abspringenden Person durchaus beträchtlich sein kann.
Der Fallschirm selbst kann an die Größe und besonders das Gewicht der zu rettenden Person angepaßt sein.
Oft wird es nicht möglich und auch nicht erforderlich sein, alle in einem Hochhaus zur Geschäftszeit beschäftigten Personen Rettung zu bieten, doch wird es dann auch nicht möglich sein, daß sich ein Brand längere Zeit unbemerkt ausbreitet. Nachts oder an Wochenenden sind aber Bewohner von Penthäusern oder einzelne Beschäftigte im Schichtdienst besonders gefährdet. Für diese wenigen Personen kann aber auch ein individueller Fallschirm bereitgestellt werden, der an sie speziell angepaßt ist.
Bevorzugt weist das Rettungsgerät ein auf dem Ausleger bis zu dessen freiem Ende hin geführtes Rettungsgestell auf, das an der Person anbringbar ist und das seinerseits die Person sicher über den Ausleger hinwegführt. Die Person, die unter Umständen nicht schwindelfrei ist, muß nicht auf dem Ausleger entlangbalanzieren, sondern kann mittels des Rettungsgestells sicher den Ausleger passieren.
Das Rettungsgestell umfaßt bevorzugt den Fallschirm und dessen Reißleine. Die sich rettende Person legt also nicht den Fallschirm, sondern vielmehr das Rettungsgestell mit dem Fallschirm an, begibt sich auf das innerhalb des Gebäudes angeordnete Ende des Auslegers und kann bei
geeigneter Ausgestaltung von Ausleger und Rettungsgestell eigentlich nichts mehr falsch machen, um zuverlässig gerettet zu werden. Auch nicht schwindelfreie Personen können rasch mit dem Rettungsgestell den Ausleger besteigen, soweit er innerhalb des Gebäudes verläuft.
Das Rettungsgestell kann auf dem Ausleger durch die sich rettende Person angetrieben sein; auch ein Kraftantrieb ist denkbar. Bevorzugt ist aber der Ausleger vom Gebäude weg geneigt, und das Rettungsgestell ist frei abrollbar auf dem Ausleger geführt. Durch Schwerkrafteinwirkung bewegt sich das Rettungsgestell zusammen mit der zu rettenden Person auf dem Ausleger zu dessen freien Ende hin, wo das Rettungsgestell mit der zu rettenden Person dann abstürzt. Die Reißleine steuert das Auslösen des Fallschirms im geeigneten Augenblick. Die Neigung des Auslegers beeinflußt dabei die Geschwindigkeit, mit der sich die Person nach dem Absprung vom Gebäude wegbewegt.
Das Rettungsgestell kann auf Kufen gleiten, die gegebenenfalls mit einer Schmierung versehen sind, etwa mittels eines mit Schmiermittel gefüllten Kunststoffbeutels, der beim Aufsetzen des Rettungsgestells auf den Ausleger aufreißt. Bevorzugt weist jedoch entweder das Rettungsgestell oder der Ausleger Rollen auf. Diese
können, zusammen mit ihren Lagerungen, aus geeigneten, korrosionsbeständigen Materialpaarungen (etwa Kunststoff und Edelstahl) hergestellt sein, so daß eine zuverlässige Funktion selbst noch nach jahrzehntelanger Bereitstellung gewährleistet ist.
Bevorzugt ist eine Einrichtung vorgesehen, die das auf den Aufleger aufgesetzte Rettungsgestell erst dann zum Abrollen freigibt, wenn das freie Ende der Reißleine gebäudeseitig befestigt ist. So ist es nicht möglich, daß durch überstürzte Benutzung des erfindungsgemäßen Rettungsgerätes eine Person etwa abstürzt. Ein Auslösen des Rettungsgestelles, so daß es mit einer Person bis zum freien Ende des Auslegers rollt und dann dort freikommt, ist erst nach dem Einrasten der Reißleine möglich, wodurch eine Bremse o.dgl. gelöst wird.
Das Rettungsgestell weist bevorzugt eine Rückenlehne auf, an deren Rückseite die Reißleine abziehbar angebracht ist. So kann die Reißleine nicht von der abspringenden Person beeinflußt werden. Außerdem ist es möglich, eine beträchtliche Länge der Reißleine zu verwahren, falls dies notwendig sein sollte. So kann ein Rettungsgestell auf einem Ausleger beträchtlicher Länge angebracht werden, aber dennoch gebäudeseitig eingerastet werden. Die Reißleine spult sich von der Lehne des Rettungsgestelles ab und läuft über die gebäudeferne Kante des Auslegers, wenn dieser das Rettungsgestell mit der darauf befestigten Person freigibt.
Es kann auch eine Vorrichtung vorgesehen sein, die die Reißleine erst zum Einrasten freigibt, wenn die Befestigungsgurte o.dgl. des Rettungsgestells an einer Person befestigt sind.
Der Ausleger kann an der Wand eines Ganges des Gebäudes verwahrt sein und im Benutzungsfall aus einem Fenster herausgelehnt werden, nachdem dieses mit einem Hammer o.dgl. zertrümmert wurde. So können existente Hochhäuser einfach mit der Erfindung ausgerüstet werden.
Bevorzugt ist es jedoch, daß der Ausleger an oder in der Gebäudewand bündig anliegt und aus dieser ausklappbar ist. Der Ausleger ist somit baulich in die Außenwand des Gebäudes mit einbezogen. Dies hat den Vorteil, daß der Ausleger nicht durch abgelegtes Material behindert oder entfernt werden kann, und daß ferner ein fehlerfreies Ausfahren des Auslegers immer gewährleistet werden kann. Dies gilt besonders in dem Fall des teleskopartig ausziehbaren Auslegers. Außerdem ist die Zuordnung von Ausleger und Einsatzstelle stets gewahrt. So können etwa nicht Ausleger, die verschiedenen Stellen zugeordnet sind, vertauscht werden.
Bevorzugt verschließt der Ausleger eine Rettungsöffnung in der Gebäudewand. Nach Aktivieren des Auslegers muß dieser nicht irgendwie bewegt werden; ein oft schwieriges Zertrümmern irgendwelcher Fenster, die in Hochhäusern nämlich oft bruchfest sind, ist nicht erforderlich.
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Bevorzugt ist mindestens ein Rettungsgestell mit Fallschirm nahe der Rettungsöffnung griffbereit verwahrt. Meist sind mehrere Rettungsgestelle zusammen oder in individuellen Fächern verwahrt. So genügt es, einer in einem Hochhausbrand eingeschlossenen Person, die gekennzeichneten Rettungsgestelle zu ercjreifen und mit diesen nach Anweisung das Gebäude über den nächsten Ausleger zu verlassen.
Der Gegenstand der Erfindung wird beispielsweise anhand der beigefügten Zeichnung noch näher erläutert; in dieser zeigt:
Fig. 1 die schematische Ansicht eines Hochhauses, mit einem Brand in mittlerer Höhe und eines erfindungsgemäßen Rettungsgerätes in einem der oberen Stockwerke,
Fig. 2 die Seitenansicht dieses Rettungsgerätes,
Fig. 3a bis 3d eine erste Ausführungsform des Rettungsgestelles des in Fig. 1 und 2 gezeigten Rettungsgerätes,
Fig. 4a bis 4c eine andere Ausführungsform des Rettungsgerätes, zusammen mit dem in Fig. 3 gezeigten Rettungsgestell, und
Fig.5a und 5b eine andere Ausführungsform von Rettungsgestell und Ausleger.
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Alle Zeichnungen sind in verkleinertem Maßstab dargestellt, aber nicht unbedingt maßstäblich, um Einzelheiten besser herauszustellen. Im Einzelfall sind für die Darstellung nicht unbedingt erforderliche Einzelheiten der Klarheit halber weggelassen. Alle Bezugszeichen bezeichnen durchgehend gleiche oder äquivalente Teile. Bezugszeichen mit Index bezeichnen eine Ausführungsvariante des ohne Index bezeichneten Gegenstandes.
In Fig. 1 ist ein Hochhaus dargestellt, bei dem ein horizontaler Querschnitt nahe dem oberen Ende des unteren Drittels des Hochhauses Feuer gefangen hat. Zu den oberen Stockwerken, die noch nicht Feuer gefangen haben, kann keine Feuerleiter emporgefahren werden, weil es so hohe Feuerleitern nicht gibt. Ein Verlassen dieser Stockwerke durch die Brandzone hindurch ist nicht mehr möglich. Hubschrauber, mit denen Personen aus diesen Stockwerken allenfalls noch gerettet werden könnten, stehen in der Kürze der Zeit nicht ausreichend zur Verfügung. Dennoch ist mit der Erfindung eine Rettung möglich:
In einem dieser oberen Stockwerke, deren Höhe über dem darunterliegenden Grund oder über den danebenliegenden Flachdächern für einen Fallschirmabsprung ausreicht, ist ein langer Ausleger 4 ausgefahren, der zum freien Ende hin ein wenig nach unten geneigt ist, so daß ein auf diesem
Ausleger 4 entlangfahrendes Rettungsgestell 1 mit einem Fallschirm 2 und einer darauf festgeschnallten Person sich vom Gebäude 8 wegbewegen kann. Eine Reißleine 3, die am Gebäude 8 und am Fallschirm 2 befestigt ist, wird dabei ausgespannt und löst selbsttätig den Fallschirm 2 aus, wenn das Rettungsgestell 1 mit der Person über das freie Ende des Auslegers 4 hinwegcjefahren ist. Unterhalb dieses Auslegers ist ein Fallschirm 2 mit einer Person zu sehen, der sich bereits geöffnet hat.
Als Fallschirm können übliche Fallschirme mit Reiß- oder Aufziehleine verwendet werden. Es ist aber auch möglich, einen speziell entworfenen Fallschirm zu verwenden, bei dem die Reißleine am eigentlichen Schirm angebracht ist und diesen auseinanderzieht. So kann der Fallschirm sich nach noch kürzerer Fallstrecke öffnen.
Ein Querschnitt durch die Außenwand des Gebäudes 8 ist in Fig.2 gezeigt; dort ist eine Öffnung in der Außenwand zu sehen, durch die der Ausleger 4 nach außen ausgefahren wird. Wie deutlich zu sehen ist, ist der innerhalb des Gebäudes 8 angeordnete erste Abschnitt des Auslegers 4 eben, während der weitaus längere, nach außen ragende Teil des Auslegers 4 nach unten geneigt ist. Ein Rettungsgestell 1, an dem ein Fallschirm 2 angebracht ist, wird auf den ebenen Abschnitt des Auslegers 4 aufgesetzt, die Reißleine
3 wird am hinteren Ende des Auslegers 4 befestigt, und eine Person nimmt auf dem Rettungsgestell 1 Platz. Diese Person kann sich nun am Ausleger leicht nach vorne ziehen, bis das Rettungsgestell 1 auf den abschüssigen Teil des Auslegers 4 gelangt. Nun beschleunigt das Rettungsgestell 1 ohne Zutun, der Person, bis es über das freie Ende des Auslegers 4 nach unten fällt. Dabei führt das Rettungsgestell 1 eine solche Kippbewegung durch, daß der rückseitig angebrachte Fallschirm oben liegt. Die Reißleine 3 spannt sich und öffnet den Fallschirm.
Rettungsgestell 1 und Person sind in den Fig. 3a bis 3d gezeigt. Dabei sitzt die Person auf dem Rettungsgestell 1. Die Füße können sich dabei auf eine Fußauflage stützen, die am vorderen Ende des Rettungsgestells angebracht ist. Die Sitzhöhe der Person ist dabei so bemessen, daß deren Hände beiderseits des Rettungsgestells 1 zum Ausleger 4 (hier nicht gezeigt) nach unten greifen und sich an diesem voranziehen können.
Der Fallschirm 2 ist in die Rücklehne integriert. Die Anschnallgurte, die die Person festhalten, sind Gurte dieses Fallschirms 2.
An der Rückseite der Rücklehne ist die Reißleine zickzackartig befestigt. Ihr freies Ende trägt einen Karabinerhaken 6. Die Befestigung erfolgt dauerhaft, aber unter Zug ablösbar, damit sich die Reißleine stets sauber und ohne sich zu verheddern voll abziehen läßt.
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An der Unterseite trägt die gezeigte Ausführungsform des Rettungsgestells 1 zwei Reihen von hintereinanderliegenden Rollen 5, deren Achsen alle zueinander parallel sind. Diese Rollen laufen in zwei zueinander parallelen Längsnuten des Auslegers 4 (siehe Fig. 4b und 4c).
Die Ausleger 4 können, wie in Fig. 4a gezeigt, vor einer lösbar verschlossenen Gebäudeöffnung in der Außenwand des Gebäudes 8 angebracht sein. Der verwahrte Ausleger ist in mehrere Abschnitte zerlegt, die übereinandergestapelt sind. Im Notfall wird die Gebäudeöffnung hergestellt, der Ausleger wird ausgefahren (dies ist hier unter dem Begriff "teleskopartig verlängerbar" verstanden), und die Person kann sich mit einem Rettungsgestell 1 auf den Ausleger 4 begeben. Der Karabinerhaken 6 kann dabei an einer Wandbefestigung angebracht werden. Fig. 4c zeigt in der Draufsicht ein Rettungsgerät mit einer Person, das sich am Beginn der Abwärtsfahrt befindet.
In Fig. 5a ist eine Variante 4' des Auslegers 4 der vorherigen Figuren in der Draufsicht und in Fig. 5b im Schrägbild von oben her gezeigt. Der Ausleger 4' hat etwa U-förmigen Querschnitt mit zwei nach oben ragenden, gegenüberliegenden Seitenschenkeln, zwischen denen walzenförmige Rollen 5' gelagert sind. Die Unterseite des zugehörigen Rettungsgestelles 1 ist eben und ohne Rollen.
Die zuletzt gezeigte Ausführung ha": den Vorteil, daß das .Rettungsgestell einfacher und billiger ausgeführt werden kann. Sie ist daher wirtschaftlicher; wenn eine größere Anzahl von Rettungsgestellen pro Aasleger 4' verwendet werden soll.
Die gezeigten Ausführungen sind Beispiele und schränken nicht den Gegenstand der Erfindung in irgendeiner Weise ein.
Claims (12)
1. Von einer Person anlegbares Sinkflug-Rettungsgerät, mit einem in einer Gebäudeöffnung angebrachten, von der Gebäudeoberfläche abstehenden Ausleger (4, 4'), dadurch gekennzeichnet, daß
1. das Rettungsgerät einen Fallschirm (2) umfaßt, dessen Reißleine (3) am Ausleger (4, 4') oder am Gebäude (8) befestigt ist.
2. Rettungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es ein auf dem Ausleger (4, 4') bis zu dessen freiem Ende hinführbares Rettungsgestell (1) aufweist, das an der Person anbringbar ist.
3. Rettungsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Rettungsgestell (1) den Fallschirm (2) und dessen Reißleine (3) umfaßt.
4. Rettungsgerät nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausleger (4, 4') vom Gebäude (8) weg geneigt ist, und daß das Rettungsgestell (1) frei abrollbar auf dem Ausleger (4, 4') geführt ist.
5. Rettungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Rettungsgestell (1) Rollen (5) aufweist.
6. Rettungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausleger (4') Rollen (5') aufweist.
7. Rettungsgerät nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das auf den Ausleger (4, 4') aufgesetzte Rettungsgestell (1) erst zum Abrollen freigegeben wird, wenn das freie Ende der Reißleine (3) gebäudeseitig befestigt ist.
8. Rettungsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Rettungsgestell (1) eine Rückenlehne aufweist, an deren Rückseite die Reißleine (3) abziehbar angebracht ist.
9. Rettungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausleger (4, 4') an oder in der Gebäudewand bündig anliegt und aus dieser ausklappbar oder ausfahrbar ist.
10. Rettungsgerät nach. Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausleger (4, 4') eine Rettungsöffnung in der Gebäudewand verschließt.
11. Rettungsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Rettungsgestell (1) mit Fallschirm (2) nahe der Rettungsöffnung griffbereit verwahrt ist.
12. Rettungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausleger (4, 4') bevorzugt teleskopartig verlängerbar ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20117349U DE20117349U1 (de) | 2001-10-23 | 2001-10-23 | Sinkflug-Rettungsgerät |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20117349U DE20117349U1 (de) | 2001-10-23 | 2001-10-23 | Sinkflug-Rettungsgerät |
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| DE20117349U1 true DE20117349U1 (de) | 2002-01-31 |
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ID=7963172
Family Applications (1)
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| DE20117349U Expired - Lifetime DE20117349U1 (de) | 2001-10-23 | 2001-10-23 | Sinkflug-Rettungsgerät |
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|---|---|
| DE (1) | DE20117349U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202014104593U1 (de) | 2014-09-25 | 2015-01-20 | Carl Wilhelm König | Rettungsgerät |
-
2001
- 2001-10-23 DE DE20117349U patent/DE20117349U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202014104593U1 (de) | 2014-09-25 | 2015-01-20 | Carl Wilhelm König | Rettungsgerät |
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020307 |
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Effective date: 20050503 |