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DE20117227U1 - Presse zum Auspressen von flüssigkeitshaltigen Stoffen - Google Patents

Presse zum Auspressen von flüssigkeitshaltigen Stoffen

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Publication number
DE20117227U1
DE20117227U1 DE20117227U DE20117227U DE20117227U1 DE 20117227 U1 DE20117227 U1 DE 20117227U1 DE 20117227 U DE20117227 U DE 20117227U DE 20117227 U DE20117227 U DE 20117227U DE 20117227 U1 DE20117227 U1 DE 20117227U1
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DE
Germany
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container
press according
juice
press
support element
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DE20117227U
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English (en)
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Willmes Anlagentechnik GmbH
Original Assignee
Willmes Anlagentechnik GmbH
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Publication date
Application filed by Willmes Anlagentechnik GmbH filed Critical Willmes Anlagentechnik GmbH
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Priority to CNB028208870A priority patent/CN1263594C/zh
Priority to HU0402127A priority patent/HUP0402127A2/hu
Priority to MDA20040080A priority patent/MD3599G2/ro
Priority to NZ532442A priority patent/NZ532442A/en
Priority to PCT/EP2002/011670 priority patent/WO2003035381A1/de
Priority to DE50211373T priority patent/DE50211373D1/de
Priority to AU2002351772A priority patent/AU2002351772B2/en
Priority to EP02787492A priority patent/EP1438185B1/de
Priority to AT02787492T priority patent/ATE380653T1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B30PRESSES
    • B30BPRESSES IN GENERAL
    • B30B9/00Presses specially adapted for particular purposes
    • B30B9/02Presses specially adapted for particular purposes for squeezing-out liquid from liquid-containing material, e.g. juice from fruits, oil from oil-containing material
    • B30B9/22Presses specially adapted for particular purposes for squeezing-out liquid from liquid-containing material, e.g. juice from fruits, oil from oil-containing material using a flexible member, e.g. diaphragm, urged by fluid pressure

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  • Reciprocating Pumps (AREA)

Description

PRESSE ZUM AUSPRESSEN VON FLÜSSIGKEITSHALTIGEN STOFFEN.
Die Erfindung betrifft eine Presse zum Auspressen von flüssigkeitshaltigen Stoffen, insbesondere von landwirtschaftlichen und chemischen Produkten, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Derartige Pressen sind beispielsweise aus der EP 0 145 948 Bl bekannt, und werden dazu verwendet, den als Ausgangsstoff zur Weinherstellung verwendeten Traubensaft aus in die Presse eingefüllten Trauben herauszupressen. Die in der EP 0 145 948 Bl beschriebene Presse weist einen geschlossenen Behälter auf, der um seine waagerechte Längsachse in Rotation versetzbar ist. Im Mantel des Behälters befindet sich eine Einfüll- und Entleeröffnung, die einem auf der gegenüberliegenden Seite des Behälters vorgesehenen Saftablauf gegenüberliegt, und die durch einen Deckel verschließbar ist. Entlang des Durchmesserbereichs des Behälters sind Drainageelemente in Form von flüssigkeitsdurchlässigen Rohren vorgesehen, die sich in einem Pressraum befinden, der durch eine druckmitteldichte, im Inneren des Behälters befestigte, Pressmembran definiert wird, welche den Behälterinnenraum in einen Druckmittelraum und den Pressraum unterteilt.
In der nicht vorveröffentlichten PCT/EP 01/03962 wird eine Presse beschrieben, die einen geschlossenen, um seine waagerechte Längsachse in Rotation versetzbaren Behälter umfasst, wobei der Behälterinnenraum durch wenigstens eine Pressmembran in einen Druckmittelraum und einen Pressmittelraum unterteilt wird, und im Behältermantel eine durch einen Deckel verschließbare Einfüll- und Entleeröffnung angeordnet ist. Der Einfüll- und Entleeröffnung ist ein im Pressraum befindlicher Saftablauf gegenüber gelegen. Im Pressraum sind weiterhin über den Durchmesser und im wesentlichen senkrecht zur Behälterachse angeordnete flüssigkeitsdurchlässige Drainageelemente angeordnet, die sich vom einen Ende des Behälters zum anderen Ende des Behälters hin erstrecken. Die Drainageelemente werden durch ein elastisches oder flexibles Stützelement gebildet, um welches herum ein saftdurchlässiger
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Gewebeschlauch angeordnet ist. In der Entsaftungsposition erstrecken sich die Drainageelemente in einer im wesentlichen vertikalen Richtung, um den Saft in einen unterhalb gelegenen Saft-Sammelstutzen zuzuführen, von wo aus er über eine Sammelleitung einem Sammelbehälter zugeleitet wird.
Bei den zuvor beschriebenen Pressen kommt es entscheidend darauf an, dass die beim Pressen mit dem Pressgut in Berührung kommenden Teile, insbesondere die Drainageelemente, zu Reinigungszwecken einfach demontiert und nach dem Reinigungsvorgang wiederum innerhalb des Behälters montiert werden können. Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, dass das Demontieren und auch das Reinigen der Drainageelemente sowie des Behälterinnenraumes von außen erfolgen kann, da das Einsteigen von Personen in den Behälter mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden, oder gar durch Sicherheitsvorschriften verboten ist.
Bei den zuvor beschriebenen Pressen ergibt sich hierbei das Problem, dass die Drainageelemente den von außen her auf sie wirkenden Drücken standhalten müssen, so dass ein ausreichender Saftablauf stets sichergestellt ist. Hierbei tritt insbesondere bei großen Pressen das Problem auf, dass die zur Erhöhung der Festigkeit mit Verstärkungselementen aus Metall versehenen Drainageelemente ein sehr hohes Gewicht besitzen, so dass sie nicht mehr von einer Bedienperson alleine in den Innenraum des Behälters eingesetzt werden können.
Demgemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Presse zum Auspressen von flüssigkeitshaltigen Stoffen, insbesondere von landwirtschaftlichen und chemischen Produkten, zu schaffen, bei der die Drainageelemente auch im Falle der Ausgestaltung der Presse als Großpresse mit einem Durchmesser des Behälters von beispielsweise zwei bis drei Metern, auf einfache Weise von einer Person alleine aus dem Behälter entnommen und gereinigt werden können.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Die erfindungsgemäße Presse besitzt den Vorteil, dass im Falle des Pressens von Weintrauben der Saft aus der Maische mit einer sehr hohen Effizienz ausgepresst werden kann. Hierdurch ergibt sich wiederum der Vorteil, dass die Drücke des Druckmittels, welches den Druckmittelraum auf der dem Pressgut abgelegenen Seite der Pressmembran beaufschlagt, vergleichsweise niedrig gehalten werden können, was dazu führt, dass die bei hohen Auspressdrücken ebenfalls aus den Trauben mit austretenden Trübstoffe nicht mit in den Traubensaft gelangen, wodurch sich ein erheblicher Qualitätsgewinn des Traubensafts ergibt.
Darüber hinaus führt die erhöhte Effizienz der erfindungsgemäßen Presse dazu, dass das Auspressen der Trauben - verglichen mit bekannten Pressen des Standes der Technik - innerhalb einer wesentlich kürzeren Zeit erfolgen kann, was bei der erfindungsgemäßen Presse zu einem erhöhten Durchsatz von Pressgut führt.
Weiterhin führt die Flexibilität der erfindungsgemäßen Saftkanäle bei der Raumentsaftung mittels einer Pressmembran in vorteilhafter Weise dazu, dass die Pressmembrane erheblich geringeren Belastungen ausgesetzt wird, als dies beim Stand der Technik der Fall ist, da das Drainageelement kein fixes Hindernis mehr darstellt, dem die Pressmembran ausweichen muss, bzw. an dem sich die Pressmembran aufscheuern kann. Dies gilt sowohl in horizontaler Richtung, in der das Drainageelement aufgrund seiner Flexibilität entsprechend den Druckverhältnissen innerhalb des Pressgutes ausweichen kann, als auch in vertikaler Richtung, in welcher die sich dem Drainageelement von beiden Seiten her annähernde Pressmembran infolge der Überlänge und/oder der Elastizität des elastischen Gewebematerials, den Gewebeschlauch bzw. das gesamten Drainageelement ergreifen und in vertikaler Richtung mitnehmen kann. Anders ausgedrückt entsteht durch die Möglichkeit der Auf- und Abbewegung des Drainageelements infolge seiner flexiblen Ausgestaltung,
bzw. die ebenfalls denkbare Verwendung von einem oder mehreren elastischen Zwischenstücken bei einem teilweise steif oder starr ausgebildeten Drainageelement, keinerlei Reibung zwischen der Pressmembran und dem Gewebeschlauch, wodurch die hierdurch hervorgerufene Abnutzung der nur geringfügig dehnbaren Membran nahezu vollständig eliminiert wird.
Ein weiterer mit der erfindungsgemäßen flexiblen Ausgestaltung der Drainageelemente verbundener Vorteil ist darin zu sehen, dass das Befüllvolumen des Behälters mit Pressgut bei der Befüllung des Behälters z.B. über einen oder mehrere Befülldeckel erheblich besser ausgenutzt wird, da die flexiblen, vorzugsweise auch mit Überlänge ausgebildeten Drainageelemente dem Nachrutschen des Befüllgutes kein starres, zentrisches Hindernis entgegensetzen. Hierdurch kann das Pressgut auch die nicht in der Nähe der Deckel liegenden Behälterbereiche erreichen, was zu einer Erhöhung der Füllmenge führt.
Eine weitere Erhöhung des Befüllvolumens ergibt sich dadurch, dass das Volumen der erfindungsgemäßen flexiblen Drainageelemente bei Raumentsaftung kleiner als das Befüllvolumen von starren Drainageelementen ist, wie sie bei Pressen des Standes der Technik zum Einsatz gelangen. Somit ist das dem Pressgut zur Verfügung stehende Behältervolumen größer. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein starres Drainageelement vorwiegend auf Biegung und Druck belastet wird, wohingegen ein flexibles Drainageelement ausschließlich Zugbelastungen unterliegt. Um bei den starren Drainageelementen des Standes der Technik den Belastungen auf Biegung und Druck zur Vermeidung von Beschädigungen entgegenzuwirken, müssen bei diesen die betreffenden Flächenträgheitsmomente erhöht werden, was in der Regel mit einer Vergrößerung des Querschnitts verbunden ist, die wiederum zu einem größeren Volumen des betreffenden starren Drainageelements führt.
Ein weiterer Vorteil, der sich durch den Einsatz der erfindungsgemäßen flexiblen Drainageelemente ergibt, besteht darin, dass beim Auflockern des Pressgutes, zu
welchem der Behälter vorzugsweise um seine Längsachse gedreht wird, die Flexibilität eines jeden Drainageelements bei jeder Behälterbewegung dazu führt, dass evtl. anhaftendes Pressgut abgeschüttelt wird. Dies ergibt sich dadurch, dass die Oberfläche der Drainageelemente, d.h. der Untergrund, auf dem das Pressgut anhaftet, bei einer Drehung des Behälters ebenfalls sowohl seine Lage, als auch seine Oberflächengestalt verändert, wodurch sich das anhaftende Pressgut selbständig ohne äußere Einwirkung von den Drainageelementen löst. Bei einem starren Drainageelement ist dieser Selbstreinigungseffekt hingegen nicht gegeben.
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen anhand einer bevorzugten Ausführungsform beschrieben.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitendarstellung einer erfindungsgemäßen
Presse mit einer vergrößerten Ausschnittsdarstellung eines auf der Unterseite der Presse angeordneten Sammelstutzens für den Traubensaft,
Fig. 2 eine schematische Darstellung der Presse von Fig. 1 mit einer
Seitenansicht des Saftsammeistutzens und dem darüber angeordneten Drainageelement,
Fig. 3 eine Querschnittsansicht der Presse von Fig. 2 entlang der
Schnittlinie B-B,
Fig. 4 eine schematische Explosionsdarstellung eines
erfindungsgemäßen Drainageelements, wie es in der Presse der Figuren 1 bis 3 zum Einsatz gelangt,
Fig. 5 eine schematische räumliche Darstellung des Drainageelements
im zusammengebauten Zustand mit geschlossenem Reißverschluss,
Fig. 6 eine schematische Seitenansicht des Drainageelements von Fig.
5, und
Fig. 7 eine schematische Querschnittsansicht des Drainageelements
von Fig. 6 in Höhe der Schnittlinie A-A mit vergrößerten Darstellungen der Haltevorrichtungen zur Befestigung des saftdurchlässigen Gewebeschlauchs.
Die in den Figuren 1 und 2 dargestellte erfindungsgemäße Presse 1 umfasst einen länglichen zylindrischen Behälter 2, der um eine Behälterlängsachse 4 über nicht näher dargestellte Antriebseinrichtungen rotierbar ist. In gleicher Weise ist es jedoch ebenfalls möglich, dass der Behälter 2 eine von der zylindrischen Form abweichende Form aufweist, und um eine andere als die in Fig. 1 und 2 dargestellte Längsachse 4 rotierbar ist, z.B. um eine senkrecht zur Längsachse 4 in horizontaler Richtung oder in vertikaler Richtung verlaufende Achse. Innerhalb des Behälterinnenraumes 6 ist eine aus darstellungstechnischen Gründen nur schematisch angedeutete Pressmembran 8 angeordnet, die den Behälterinnenraum 6 in einen Druckmittelraum 10 und einen Pressmittelraum 12 unterteilt.
In den Pressmittelraum 12 wird das Pressgut, beispielsweise Weintrauben, durch eine oder mehrere Einfüll- und Entleeröffnungen 14 eingefüllt, und der Druckmittelraum 10 nach dem Verschließen der Öffnungen 14 durch nicht dargestellte Deckel zwischen der Innenwand des Behälters 2 und der Membran 8 mit einem Druckmittel beaufschlagt, beispielsweise mit Pressluft, welche einen Druck von z. B. 1,2 bis 2 bar besitzen kann.
Auf der der verschließbaren Einfüll- und Entleeröffnung 14 gegenüberliegenden Seite des Behälters 2 befindet sich ein vorzugsweise stutzenförmiger Saftablauf 16, welcher während des Auspressvorgangs durch Drehen des Behälters in die entsprechende Position auf der Unterseite des Behälters 2 angeordnet ist. Hierbei werden vorzugsweise mehrere Saftabläufe 16 entlang der Längsachse 4 des Behälters 2 angeordnet, die durch eine Verbindungsleitung 18 miteinander verbunden sind, über welche der ausgepresste Traubensaft einem nicht dargestellten Sammelbehälter zur weiteren Verarbeitung zugeführt wird.
Wie der Fig. 1 und 2 weiterhin entnommen werden kann, befinden sich im Inneren des Behälters 2 mehrere flexible oder elastische Drainageelemente 20, die gemäß der Darstellung von Fig. 1 und 2 während des Auspressvorgangs oberhalb der Saftabläufe 16 angeordnet sind, und die sich im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse 4 in diametraler Weise erstrecken.
Gemäß der Darstellung in Fig. 4 umfassen die Drainageelemente 20 ein elastisches oder flexibles Stützelement 22, sowie einen um das flexible Stützelement 22 herum angeordneten saftdurchlässigen Schlauch 24. Der Schlauch 24 besteht vorzugsweise aus einem flexiblen oder elastischen Gewebe, beispielsweise aus einem mehrlagigen Nylongewebe, welches eine Maschenweite von vorzugsweise weniger als einem Millimeter besitzt, und welches geeignet ist, den Traubensaft durch das Gewebe hindurch in den Bereich der Stützelemente 22 zu leiten, andererseits jedoch die im Pressgut enthaltenen Partikel aus dem Bereich der Stützelemente 22 fernzuhalten.
Es ist jedoch ebenfalls möglich, den Schlauch 24 aus einer gewickelten Spirale oder einem Gitternetz, insbesondere aus Metall, zu fertigen, bzw. diesen aus einem nicht gewebten Material herzustellen. Zum besseren Verständnis wird der Schlauch 24 jedoch nachfolgend als Gewebeschlauch 24 bezeichnet.
Wie der Fig. 4 weiter entnommen werden kann, ist der saftdurchlässige Gewebeschlauch 24 vorzugsweise mit einem Reißverschluss 26 versehen, der in der Weise in Längsrichtung des Drainageelements 20 verläuft, dass der Gewebeschlauch 24 bei geöffnetem Reißverschluss um die Stützelemente 22 herumgelegt werden kann und nach anschließendem Schließen des Reißverschlusses 26 die Stützelemente 22 vollständig umgibt.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der saftdurchlässige Gewebeschlauch 24 an seinen Enden jeweils mit einer umlaufenden Wulst 28 versehen, die zur Befestigung der Enden des Gewebeschlauchs 24 mit Hilfe von zugeordneten Haltevorrichtungen an der Innenseite des Behälterinnenraumes dient, die nachfolgend noch näher beschrieben werden.
Die Drainageelemente 20 besitzen vorzugsweise eine Länge, die etwas größer als der Durchmesser des Behälterinnenraumes 6 ist. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass die Drainageelemente 20 und insbesondere die darin enthaltenen Stützelemente 22 sich beim Pressvorgang aufgrund ihrer Flexibilität den unterschiedlichen Druckverhältnissen innerhalb des Pressguts, das heißt der Maische, anpassen können.
Die Befestigung der Drainageelemente 20 erfolgt hierbei in erfindungsgemäßer Weise mit Hilfe von Haltevorrichtungen in der Weise, dass die aufgrund ihrer Konstruktion auch bei sehr großen Behältern 2 extrem leichten Drainageelemente 20, die sich aus den miteinander verbundenen Gewebeschläuchen 24 sowie den innerhalb der Gewebeschläuche 24 angeordneten und daran befestigten Stützelementen 22 zusammensetzen, als ein Bauteil aus dem Innenraum 6 des Behälters 2 entnommen werden können.
Wie der Explosionsdarstellung von Fig. 4 und Fig. 7 ferner zu entnehmen ist, werden die Haltevorrichtungen auf Seiten der Drainageelemente 20 durch Klemmstücke 30, 32 gebildet, an denen die als Stützschläuche ausgebildeten Stützelemente 22 mit Hilfe von
an sich bekannten Quetschverschraubungen 34 befestigt sind.
Das saftauslassseitige Klemmstück 30 ist hierbei vorzugsweise kreisrund ausgebildet und wirkt mit einem zugeordneten Klemmflansch 36 zusammen, mit welchem es nach Einfügen der Wulst 28 des Gewebeschlauchs 24 zwischen dem Klemmstück 30 und einem zugeordneten Klemmflansch 36 am saftablaufseitigen Ende unter Bildung einer flüssigkeitsdichten Verbindung verschraubt wird. Innerhalb des Klemmflansches 36 sind Saftauslassöffnungen 38 gebildet, die den durch das Gewebe des Gewebeschlauchs 24 hindurchgepressten Traubensaft zum Saftablauf 16 hin ableiten.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wirkt der Klemmflansch 36 am saftauslassseitigen Ende des Drainageelements 20 mit einem Halteflansch 40 zusammen, der an der Mantelfläche des Behälters 2 vorzugsweise durch Anschweißen befestigt ist, jedoch auch in sonstiger Weise befestigt sein kann.
Auf der dem Saftablauf 16 gegenüberliegenden Seite des Behälters erfolgt die Befestigung des Drainageelements 20 gemäß der Darstellung von Fig. 4 und der Detaildarstellung von Fig. 7 in ähnlicher Weise mit Hilfe des Klemmstücks 32, welches mit einem zugeordneten Klemmflansch 42 sowie mit Hilfe von nicht darstellten Schrauben verschraubt wird, wobei die umlaufende Wulst 28 des Gewebeschlauches 24 zwischen dem Klemmstück 32 und dem Klemmflansch 42 in der Weise festgeklemmt wird, dass ein Durchtreten von Saft aus dem Pressgut ausgeschlossen ist. Der Klemmflansch 42 ist mit einem Deckel 44 verbunden, welcher lösbar auf der dem Saftablauf 16 gegenüberliegenden Seite des Behälters 2 an diesem befestigt ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Drainageelemente 20 können diese auch bei sehr großen Behältern 2 zu Reinigungszwecken oder zum Zwecke der Reparatur als ein Bauteil aus dem Innenraum des Behälters 2 in kürzester Zeit entnommen werden, wobei durch die Ausgestaltung des Gewebeschlauchs 24 mit einem
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Reißverschluss 26 nicht nur eine sehr kostengünstige Herstellung des Gewebeschlauchs ermöglicht wird, sondern zudem ein beschädigter Gewebeschlauch 24 in kürzester Zeit gegen einen neuen Gewebeschlauch, bzw. gegen einen Gewebeschlauch 24 mit einem Gewebe anderer Maschenweite ausgetauscht werden kann.
Das Einsetzen und die Entnahme der Drainageelemente 20 erfolgt dabei vorzugsweise durch Entnahmeöffnungen 15 hindurch, die gemäß der Darstellung von Fig. 3 im Bereich der stutzenförmigen Saftabläufe 16 gebildet sind, und die durch schematisch dargestellte Deckel 17 verschlossen werden. Hierbei bilden die Halteflansche 40 und die zugehörigen Klemmflansche 36 einen Bajonettverschluss, in der Weise, dass die kreisförmigen Klemmflansche 36 durch Verdrehen derselben mit den ihnen zugeordneten Halteflanschen 40 in Eingriff gebracht werden können, um z.B. das von außen her als ein Teil durch die Öffnung 17 in den Behälter 2 eingeführte Drainageelement 20 am Behälter 2 zu befestigen.
Wie den Fig. 4 bis 7 weiterhin entnommen werden kann, ist das Klemmstück 32 auf der dem Saftablauf 16 gegenüberliegenden Seite des Behälters 2 vorzugsweise oval ausgebildet und weiset eine kürzere Achse 46 sowie eine längere Achse 48 auf. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung wird das Drainageelement 20 im Bereich des dem Saftablauf 16 gegenüberliegenden Endes des Behälters 2 vorzugsweise in der Weise angeordnet und ausgerichtet, dass die kürzere Achse 46 sich im wesentlichen parallel zur Längsachse 4 des Behälters 2 erstreckt. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass beim Auspressen des Pressguts, bei welchem die Drainageelemente 20 im wesentlichen vertikal angeordnet sind, eine höhere Effizienz erreicht wird, und zudem die auf die Pressmembran 8 wirkenden Zug- und Scherkräfte, welche zu einer hohen Belastung oder gar zu einer Beschädigung der Pressmembran 8 führen können, weitestgehend eliminiert werden.
Die Stützelemente 22, die bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform der Erfindung vorzugsweise durch flexible Kunststoff- oder Gummischläuche gebildet werden,
können weiterhin auf ihrer Außenoberfläche mit einer wellen- oder spiralförmigen Riffelung versehen sein, welche entlang eines jeden Schlauchs verläuft, und welche beim Anpressen des Gewebes des Gewebeschlauchs 24 an die Oberfläche der Stützschläuche zu einer Vielzahl von Zwischenräumen führt, durch welche hindurch der Saft in Richtung der Saftauslassöffnungen 38 abgeleitet werden kann.
In gleicher Weise besteht die Möglichkeit, die Stützelemente 22 als entlang der Drainageelemente 20 verlaufende Ketten oder aneinander gereihte Kugeln, bzw. als Platten oder Streifen aus Hohl- oder Vollmaterial mit einem rechteckigen oder quadratischen Querschnitt auszubilden, wodurch ein ähnlich guter Saftablauf ermöglicht wird.
Darüber hinaus ist es ebenfalls möglich, dass die erfindungsgemäßen flexiblen Stützelemente 22 ein starres, beispielsweise stabförmig oder streifenförmiges Teilelement umfassen, welches über Haltevorrichtungen in Form von flexiblen Verbindungselementen am Behälter 2 befestigt ist. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung ist es jedoch ebenfalls denkbar, mehrere solcher starrer Teilstücke jeweils durch flexible Verbindungselemente miteinander zu verbinden.
Schließlich besteht die Möglichkeit, die Stützelemente 22 insgesamt starr auszubilden, z.B. durch den Einsatz von einem oder mehreren Metallstäben oder Rohren anstelle der flexiblen Kunststoffschläuche, die von den saftdurchlässigen flexiblen oder elastischen Gewebeschläuchen 24 umgeben sind.
Bezugszeichenl iste
1 Presse
2 Behälter
4 Längsachse des Behälters
6 Behälterinnenraum
8 Pressmembran
10 Druckmittelraum
12 Pressmittelraum
14 Einfüll- und Entleeröffnung
15 Entnahmeöffnung
16 Saftablauf
17 Deckel
18 Verbindungsleitung 20 Drainageelemente
22 Stützelement, Stützschlauch
24 Gewebeschlauch
26 Reißverschluss
28 Wulst
30 Klemmstück auf Saftablaufseite
32 Klemmstück auf gegenüberliegender Seite
34 Quetschverschraubung
36 Klemmflansch auf Saftablaufseite
38 Saftauslauföffnungen
40 Halteflansch auf Saftablaufseite
42 Klemmflansch auf gegenüberliegender Seite
44 Deckel
46 kürzere Achse
48 längere Achse

Claims (23)

1. Presse (1) zum Auspressen von flüssigkeitshaltigen Stoffen, insbesondere von landwirtschaftlichen und chemischen Produkten, mit einem geschlossenen Behälter (2), dessen Behälterinnenraum (6) durch wenigstens eine Pressmembrane (8) in einen Druckmittelraum (10) und einen Pressmittelraum (12) unterteilt ist, und im Behältermantel eine durch einen Deckel verschließbare Einfüll- und Entleeröffnung (14) angeordnet ist, der ein im Pressmittelraum (12) befindlicher Saftablauf (16) zugeordnet ist, sowie mit im Behälterinnenraum (6) zur Raumentsaftung angeordneten flüssigkeitsdurchlässigen flexiblen oder elastischen Drainageelementen (20), die zumindest ein Stützeelement (22) sowie einen darum angeordneten Schlauch (24) aus saftdurchlässigem Material umfassen, dadurch gekennzeichnet, dass die Drainageelemente (20) als einteilige Bauteile ausgebildet und über beidseitig angeordnete Haltevorrichtungen (30, 32, 36, 38, 40, 42, 44) lösbar am Behälter (2) aufgenommen sind, in der Weise, dass jedes Drainageelement (20) als ein Bauteil aus dem Innenraum (6) des Behälters (2) entnehmbar ist.
2. Presse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauch (24) an seinen Enden jeweils einen umlaufenden, mit einer zugeordneten Haltevorrichtung (30, 32, 36, 38, 40, 42) zusammenwirkenden Wulst (28) aufweist, über den er am Behälter (2) befestigt ist.
3. Presse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Drainageelemente (20) eine Länge besitzen, die größer als der Durchmesser des Innenraums (6) des Behälters (2) ist.
4. Presse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauch (2) einen über seine gesamte Länge hinweg verlaufenden Reißverschluss (26) aufweist.
5. Presse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da durch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtungen (30, 32, 36, 38, 40, 42) an der Behälterinnenwand angebracht sind.
6. Presse nach Anspruch 2 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtungen an den Enden des Stützelements (22) angeordnete Klemmstücke (30, 32) sowie mit dem Behälter (2) verbindbare Klemmflansche (36, 42) umfassen, zwischen denen die Wülste (28) des Schlauchs (20) eingespannt sind.
7. Presse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmflansche (36, 42) der Drainageelemente (20) am saftablaufseitigen Ende des Behälters (2) bajonettartig mit zugeordneten, am Behälter (2) befestigten Halteflanschen (40) verbindbar sind.
8. Presse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteflansche (40) eine im Wesentlichen kreisrunde Form aufweisen.
9. Presse nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmflansche (32) der Drainageelemente (2) an dem dem saftablaufseitigen Ende des Behälters (2) gegenüberliegenden Ende eine ovale Form mit einer längeren Achse (48) und einer kürzeren Achse (46) aufweisen, und dass die kürzere Achse (46) bei eingesetzten Drainageelementen (20) im Wesentlichen parallel zur Längsachse (4) des Behälters (2) verläuft.
10. Presse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement (22) als elastische oder flexibles Stützelement ausgebildet ist.
11. Presse nach Anspruch 6 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement (22) durch mindestens zwei flexible Stützschläuche gebildet wird, die an den Klemmstücken (30, 32) befestigt sind.
12. Presse nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die flexiblen Stützschläuche mit den Klemmstücken (30, 32) über Quetschverbindungen (34) verbunden sind.
13. Presse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das flexible Stützelement (22) zumindest ein starres Teilelement umfasst, welches über Haltevorrichtungen in Form von flexiblen Verbindungselementen am Behälter (2) befestigt ist.
14. Presse nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement (22) starr, insbesondere als Stab oder Stange, ausgebildet ist.
15. Presse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement (22) eine geriffelte oder wellenförmige Oberfläche aufweist.
16. Presse nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement (22) durch Kettenglieder oder aneinandergereihte Kugeln gebildet werden.
17. Presse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement (22) einen rechteckigen oder quadratischen Querschnitt aufweist.
18. Presse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (2) um eine waagerechte Achse (4) in Rotation versetzbar ist.
19. Presse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drainageelemente (20) über den Durchmesser des Behälters (2) hinweg und im Wesentlichen senkrecht zur Behälterlängsachse (4) angeordnet sind.
20. Presse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drainageelemente (20) in der Entsaftungsposition des Behälters (2) im Wesentlichen vertikal angeordnet sind.
21. Presse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Saftablauf (16) der Einfüll- und Entleeröffnung (14) gegenüberliegt.
22. Presse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der saftdurchlässige Schlauch (24) aus einem Gewebe besteht.
23. Presse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der saftdurchlässige Schlauch (24) aus einer gewickelten Spirale oder einem Gitternetz besteht.
DE20117227U 2001-10-24 2001-10-24 Presse zum Auspressen von flüssigkeitshaltigen Stoffen Expired - Lifetime DE20117227U1 (de)

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