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DE20117885U1 - Spülenzubehörteil - Google Patents

Spülenzubehörteil

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Publication number
DE20117885U1
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DE
Germany
Prior art keywords
sink
sink accessory
accessory according
accessory
cutting
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20117885U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Blanco GmbH and Co KG
Original Assignee
Blanco GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Blanco GmbH and Co KG filed Critical Blanco GmbH and Co KG
Priority to DE20117885U priority Critical patent/DE20117885U1/de
Publication of DE20117885U1 publication Critical patent/DE20117885U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J47/00Kitchen containers, stands or the like, not provided for in other groups of this subclass; Cutting-boards, e.g. for bread
    • A47J47/20Grids, racks or other supports removably mounted in, on or over sinks
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J43/00Implements for preparing or holding food, not provided for in other groups of this subclass
    • A47J43/25Devices for grating
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L19/00Drying devices for crockery or table-ware, e.g. tea-cloths
    • A47L19/02Draining-boards
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B3/00Hand knives with fixed blades
    • B26B3/04Hand knives with fixed blades for performing several incisions simultaneously; Multiple-blade knives
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/12Plumbing installations for waste water; Basins or fountains connected thereto; Sinks
    • E03C1/18Sinks, whether or not connected to the waste-pipe
    • E03C1/186Separate partition walls, lids, protecting borders, or the like, for sinks

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental & Geological Engineering (AREA)
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  • Hydrology & Water Resources (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Water Supply & Treatment (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Food-Manufacturing Devices (AREA)

Description

&iacgr; A 56 316 f Anmelderin:
31. Oktober 2001 BLANCO GmbH + CO KG
f-260/275 Flehinger Straße 59
75038 Oberderdingen
SPULENZUBEHORTEIL
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Spülenzubehörteil zum Anordnen an einer Spüle.
Solche Spülenzubehörteile sind aus dem Stand der Technik bekannt und beispielsweise als Schneidbrett, Resteschale oder Tropf ausgebildet, wobei unter einem Tropf in dieser Beschreibung und in den beigefügten Ansprüchen ein Spülenzubehörteil mit einer Abstellfläche für zu trocknende Gegenstände, welche Abtropföffnungen zum Ablaufenlassen von Wasser aufweist, zu verstehen ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Spülenzubehörteil zu schaffen, welches einfach handhabbar, insbesondere in einfacher Weise reinigbar, ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Spülenzubehörteil mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Spülenzubehörteil einen Halteteil und ein lösbar an dem Halteteil gehaltenes Funktionselement umfaßt.
Die erfindungsgemäße Lösung bietet den Vorteil, daß das Funktionselement von dem Halteteil des Spülenzubehörteils gelöst werden kann, um das Funktionselement getrennt von dem Halteteil zu reinigen. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das Funktionselement spülmaschinenfest ist, der Halteteil jedoch nicht.
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Bei bevorzugten Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Spülenzubehörteils ist vorgesehen, daß der Halteteil als ein Rahmenteil ausgebildet ist und/oder daß das Funktionselement als eine Funktionsplatte ausgebildet ist.
Besonders günstig ist es, wenn das Funktionselement in mindestens zwei verschiedenen Haltestellungen lösbar an dem Halteteil angeordnet sein kann, wobei das Funktionselement in der zweiten Haltestellung um einen Winkel von im wesentlichen 180° (um eine zu den Hauptflächen des Funktionselements im wesentlichen senkrechte Achse) gegenüber der ersten Haltestellung gedreht ist.
Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das Funktionselement eine Vorzugsrichtung aufweist, beispielsweise eine Schneidrichtung, längs welcher ein Schneidgut auf die Schneidkante eines Schneidelements zu bewegt wird, während das Schneidgut in der entgegengesetzten Richtung wieder zurück bewegt wird. Durch die Umdrehbarkeit des Funktionselements relativ zu dem Halteteil ist gewährleistet, daß der Benutzer frei wählen kann, ob diese Vorzugsrichtung zur Vorderseite der Spüle oder zu deren Rückseite weist, wenn das Spülenzubehörteil an der Spüle angeordnet ist, und zwar auch dann, wenn das Spülenzubehörteil als Ganzes nur in einer vorgegebenen Orientierung an der Spüle angeordnet werden kann.
Durch die Lösbarkeit des Funktionselements von dem Halteteil ist das Funktionselement insbesondere gegen ein anderes Funktionselement austauschbar.
Auf diese Weise kann ein Funktionselement des Spülenzubehörteils gegen ein andersartig ausgestaltetes Funktionselement ausgetauscht werden. Beispielsweise ist es möglich, ein als Käsereibe ausgebildetes Funktionselement durch ein als Gurkenhobel ausgebildetes Funktionselement oder gegen ein als Tropf ausgebildetes Funktionselement auszutauschen. Hierdurch erhält das Spülenzubehörteil
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eine Multifunktionalität, welche die Einsatzmöglichkeiten des Spülenzubehörteils in hohem Maße erweitert. Außerdem werden Herstellungs- und Materialkosten eingespart, da ein und dasselbe Halteteil mit mehreren unterschiedlichen Funktionselementen genutzt werden kann.
Die lösbare Verbindung zwischen dem Funktionselement und dem Halteteil kann beispielsweise dadurch hergestellt werden, daß das Funktionselement mit dem Halteteil verrastbar ist.
Besonders günstig ist es, wenn das Funktionselement mindestens eine Rastzunge umfaßt, welche im verrasteten Zustand ein Rastelement des Halteteils hintergreift.
Dieses Rastelement des Halteteils kann insbesondere als ein Verbindungsstab ausgebildet sein.
Um einen sicheren Halt des Funktionselements an dem Halteteil zu gewährleisten, ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung des Spülenzubehörteils vorgesehen, daß das Funktionselement zusätzlich zu der Rastzunge mindestens eine weitere Hinterschneidung aufweist.
Insbesondere kann vorgesehen sein, daß das Funktionselement mindestens eine weitere Rastzunge aufweist.
Um das Funktionselement nach Gebrauch besonders einfach reinigen zu können, ist vorzugsweise vorgesehen, daß das Funktionselement aus einem metallischen Material gebildet ist.
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Bei einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Spülenzubehörteils ist vorgesehen, daß das Spülenzubehörteil einen Rahmenteil umfaßt, an welchem das Funktionselement lösbar gehalten ist.
Der Rahmenteil des Spülenzubehörteils kann ganz aus einem metallischen Material oder ganz aus einem nichtmetallischen Material gebildet sein.
Alternativ hierzu ist es auch möglich, daß der Rahmenteil des Spülenzubehörteils mindestens ein Element aus einem metallischen Material und mindestens ein Element aus einem nichtmetallischen Material umfaßt.
Um eine Korrosion des Elements aus dem metallischen Material zu vermeiden, ist vorzugsweise vorgesehen, daß das metallische Material ein Edelstahl, vorzugsweise ein Chrom-Nickel-Stahl, ist.
Als nichtmetallisches Material wird vorzugsweise Holz verwendet.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Rahmenteil zwei Rahmenträger aus dem nichtmetallischen Material und mindestens ein Verbindungselement aus dem metallischen Material, durch welches die Rahmenträger miteinander verbunden sind, umfaßt.
Das Verbindungselement kann insbesondere als ein Verbindungsstab ausgebildet sein.
Um den Rahmenteil in einfacher Weise aus den Rahmenträgern und mindestens einem Verbindungselement zusammensetzen zu können, ist vorteilhafterweise vorgesehen, daß mindestens ein Rahmenträger mit einer Aufnahme versehen ist, in welcher das Verbindungselement im Preßsitz aufgenommen ist.
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Um eine ausreichende Stabilität des Rahmenteils zu gewährleisten, umfaßt der Rahmenteil mindestens zwei, vorzugsweise mindestens drei, Verbindungselemente.
Wenn der Rahmenteil mindestens drei Verbindungselemente umfaßt, so kann eines der Verbindungselemente dazu dienen, ein Durchbiegen des an dem Rahmenteil lösbar gehaltenen Funktionselements zu verhindern.
Um das Spülenzubehörteil als Tropf verwenden zu können, ist vorzugsweise vorgesehen, daß das Spülenzubehörteil eine Abstellfläche und eine am Rand der Abstellfläche angeordnete Aufstellstufe aufweist. Diese Aufstellstufe ermöglicht den Zutritt von Luft in den Innenraum eines Gegenstandes, welcher mit seinem unteren Rand auf der Oberseite der Abstellfläche aufliegt und sich zugleich an der Aufstellstufe abstützt. Durch diesen Luftzutritt wird die Trocknung des Innenraums eines solchen Gegenstandes beschleunigt. Die Abstellfläche kann insbesondere einen Teilbereich der Oberseite eines als Funktionsplatte ausgebildeten Funktionselements des Spülenzubehörteils umfassen.
Vorteilhafterweise weist die Abstellfläche quer zu der Aufstellstufe eine zum Abstellen eines zu trocknenden Gegenstandes, beispielsweise eines Trinkglases, ausreichende Abmessung auf.
Um Wasser von der Oberseite des Spülenzubehörteils ablaufen lassen zu können, ist es ferner von Vorteil, wenn das Spülenzubehörteil mindestens eine Abtropföffnung aufweist.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist das Spülenzubehörteil mindestens ein Schneidelement mit einer Schneidkante auf.
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Mit dem Schneidelement mit der Schneidkante kann ein Schneidgut, beispielsweise Käse, Gemüse oder Obst, in für die Essenszubereitung erforderlicher Weise zerkleinert werden. Da das Schneidelement mit der Schneidkante an dem Spülenzubehörteil vorgesehen ist und das Spülenzubehörteil an der Spüle angeordnet werden kann, ist es möglich, diese Zerkleinerungsarbeiten in einfacher und sicherer Weise an der Spüle durchzuführen.
Nicht als Spülenzubehörteil ausgebildete Zerkleinerungsgeräte, wie beispielsweise bekannte Gurkenhobel oder Käsereiben, werden auf den oberen Rand eines Schneidgut-Sammelbehälters, beispielsweise eines Topfes, einer Schale oder einer Schüssel, aufgelegt. Wenn der Durchmesser des Sammelbehälters nicht genau auf die Abmessungen des Zerkleinerungsgerätes abgestimmt ist, findet das Zerkleinerungsgerät an dem Sammelbehälter keinen sicheren Halt, so daß während der Zerkleinerungsarbeit, bei welcher erhebliche Kräfte auf das Zerkleinerungsgerät ausgeübt werden, das Zerkleinerungsgerät relativ zu dem Sammelbehälter verrutschen oder sich gar von dem Sammelbehälter lösen kann, was eine erhebliche Gefahr für den Benutzer eines solchen Zerkleinerungsgerätes bedeutet. Eine weitere Gefährdung des Benutzers resultiert daraus, daß sich der Sammelbehälter mit dem daran angeordneten Zerkleinerungsgerät relativ zu seiner Unterlage verschieben kann.
Diese Gefährdungen sind bei der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Spülenzubehörteils ausgeschlossen, da das Schneidelement mit der Schneidkante zum Zerkleinern des Schneidgutes an dem Spülenzubehörteil vorgesehen ist, welches nicht an dem Schneidgut-Sammelbehälter, sondern stattdessen an der Spüle angeordnet ist, wo das Spülenzubehörteil einen sicheren Halt findet. Der Schneidgut-Sammelbehälter kann unter dem Spülenzubehörteil, insbesondere in einem Becken der Spüle, angeordnet werden und braucht mit dem Spülenzubehörteil nicht in Kontakt zu stehen.
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Um das zerkleinerte Schneidgut in einfacher Weise von dem Spülenzubehörteil entfernen zu können, ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung des Spülenzubehörteils vorgesehen, daß das Schneidelement mindestens eine Schneidgut-Durchlaßöffnung aufweist. Durch diese Schneidgut-Durchlaßöffnung kann das zerkleinerte Schneidgut beispielsweise in einen unter dem Spülenzubehörteil angeordneten Schneidgut-Sammelbehälter gelangen.
Vorzugsweise ist vorgesehen, daß die Schneidkante oberhalb der Schneidgut-Durchlaßöffnung angeordnet ist.
Um die Zerkleinerungsleistung des Spülenzubehörteils zu erhöhen, kann vorgesehen sein, daß das Spülenzubehörteil nicht nur ein einzelnes Schneidelement, sondern eine Mehrzahl von Schneidelementen aufweist.
Um das Spülenzubehörteil sicher an der Spüle verschiebbar führen zu können, ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß das Spülenzubehörteil mindestens ein Führungselement zum Führen des Spülenzubehörteils an einer Führung der Spüle längs einer Verschiebungsrichtung aufweist.
Für ein sicheres Arbeiten mit dem Spülenzubehörteil ist es besonders günstig, wenn die Schneidkante im wesentlichen parallel zu der Verschiebungsrichtung ausgerichtet ist. Da das Schneidgut in der Regel senkrecht zu der Schneidkante über das Spülenzubehörteil geführt wird und die auf das Spülenzubehörteil wirkende Kraft daher im wesentlichen senkrecht zu der Schneidkante ausgerichtet ist, wird dadurch, daß die Schneidkante im wesentlichen parallel zu der Verschiebungsrichtung ausgerichtet ist, erreicht, daß die in der Verschiebungsrichtung auf das Spülenzubehörteil wirkende Kraft verschwindet oder zumindest sehr klein wird. Dadurch ist gewährleistet, daß sich das Spülenzubehörteil während des Zerkleinerungsvorganges nicht längs der Verschiebungsrichtung verschiebt.
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Es kann jedoch auch vorgesehen sein, daß die Schneidkante eines oder mehrerer Schneidelemente schräg zu der Verschiebungsrichtung, d. h. in einem spitzen Winkel gegen die Verschiebungsrichtung, ausgerichtet ist.
Bei bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung ist vorgesehen, daß das Spülenzubehörteil als eine Käsereibe oder als ein Gurkenhobel ausgebildet ist.
Besonders günstig ist es, wenn das Schneidelement an dem Funktionselement des Spülenzubehörteils angeordnet ist.
Um die Einsatzmöglichkeiten des Spülenzubehörteils zu erweitem, ist vorteilhafterweise vorgesehen, daß das Spülenzubehörteil mindestens zwei gegeneinander austauschbare Funktionselemente umfaßt.
Insbesondere können mindestens zwei Funktionselemente voneinander verschieden ausgebildet sein.
Anspruch 34 ist auf eine Spüle mit einem erfindungsgemäßen Spülenzubehörteil gerichtet.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung einer solchen Spüle ist vorgesehen, daß die Spüle mindestens ein Becken umfaßt und daß das Spülenzubehörteil in eine Abdeckstellung an der Spüle bringbar ist, in welcher das Spülenzubehörteil das Bekken im wesentlichen vollständig überdeckt. Durch diese Abdeckfunktion des Spülenzubehörteils werden in dem Becken der Spüle untergebrachte Gegenstände, beispielsweise Spülutensilien wie Schwämme, Bürsten oder ähnliches, den Büken eines Betrachters der Spüle entzogen.
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Besonders günstig ist es, wenn die Spüle eine Führung aufweist, längs welcher das Spülenzubehörteil in die Abdeckstellung verschiebbar ist.
Alternativ oder ergänzend hierzu kann vorgesehen sein, daß das Spülenzubehörteil in die Abdeckstellung an der Spüle einhängbar ist.
Ferner ist es von Vorteil, wenn die Spüle mindestens ein Becken umfaßt und das Spülenzubehörteil in eine Arbeitsstellung an der Spüle bringbar ist, in welcher das Spülenzubehörteil über dem Becken angeordnet ist. Hierdurch kann ein Schneidgut-Sammelbehälter, beispielsweise ein Topf, eine Schüssel oder eine Schale, während des Zerkleinerungsvorganges an dem Spülenzubehörteil unter dem Spülenzubehörteil angeordnet sein, so daß von dem Spülenzubehörteil aus direkt in den Schneidgut-Sammelbehälter hinein gearbeitet werden kann.
Besonders günstig ist es, wenn die Spüle eine Führung aufweist, längs welcher das Spülenzubehörteil in die Arbeitsstellung verschiebbar ist. Insbesondere kann vorgesehen sein, daß die Spüle eine Führung aufweist, längs welcher das Spülenzubehörteil aus der Abdeckstellung in die Arbeitsstellung und aus der Arbeitsstellung in die Abdeckstellung verschiebbar ist.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen.
In den Zeichnungen zeigen:
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Fig. 1: eine schematische perspektivische Darstellung einer Spüle mit einem in der Längsrichtung der Spüle verschieblich geführten Spülenzubehörteil, das als Gurkenhobel ausgebildet ist und sich in einer Arbeitsstellung über einem Hauptbecken der Spüle befindet;
Fig. 2: eine Draufsicht von oben auf die Spüle mit Gurkenhobel aus Fig. 1;
Fig. 3: eine Draufsicht von oben auf die Spüle mit Gurkenhobel aus den Fig. und 2, wobei sich der Gurkenhobel in einer Abdeckstellung über einem Zusatzbecken der Spüle befindet;
Fig. 4: eine perspektivische Darstellung des Gurkenhobels aus den Fig. 1 bis 3;
Fig. 5: einen schematischen Längsschnitt durch den Gurkenhobel aus Fig. 4;
Fig. 6: eine perspektivische Darstellung eines Rahmenteils des Gurkenhobels aus den Fig. 4 und 5;
Fig. 7: einen Längsschnitt durch den Rahmenteil aus Fig. 6;
Fig. 8: einen Längsschnitt durch eine Funktionsplatte des Gurkenhobels aus den Fig. 4 und 5;
Fig. 9: eine perspektivische Darstellung einer Spüle mit einem in der Längsrichtung der Spüle verschieblich geführten Spülenzubehörteil, das als Käsereibe ausgebildet ist und sich in einer Arbeitsstellung über einem Hauptbecken der Spüle befindet;
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Fig. 10: eine Draufsicht von oben auf die Spüle mit Käsereibe aus Fig. 9;
Fig. 11: eine Draufsicht von oben auf die Spüle mit Käsereibe aus den Fig. 9 und 10, wobei sich die Käsereibe in einer Abdeckstellung über einem Zusatzbecken der Spüle befindet;
Fig. 12: eine perspektivische Darstellung der Käsereibe aus den Fig. 9 bis 11;
Fig. 13: eine perspektivische Darstellung eines ein Rastelement umfassenden Endbereichs der Käsereibe aus Fig. 12, mit Blickrichtung von unten;
Fig. 14: einen Längsschnitt durch eine Funktionsplatte der Käsereibe aus den Fig. 12 und 13;
Fig. 15: eine perspektivische Darstellung eines Spülenzubehörteils, das als Tropf ausgebildet ist,
Fig. 16: eine perspektivische Ansicht des Tropfes aus Fig. 15, mit Blickrichtung von unten;
Fig. 17: eine Ansicht des Tropfes aus den Fig. 15 und 16 mit Blickrichtung in Richtung des Pfeiles 17 in Fig. 16; und
Fig. 18: eine Ansicht des Tropfes aus den Fig. 15 und 16 mit Blickrichtung in Richtung des Pfeiles 18 in Fig. 16.
Gleiche oder funktional äquivalente Elemente sind in allen Figuren mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
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Eine in den Fig. 1 bis 3 dargestellte, als Ganzes mit 100 bezeichnete Spüle ist (in der Draufsicht von oben) im wesentlichen rechteckig ausgebildet und umfaßt einen um die Spüle 100 umlaufenden, gegenüber den angrenzenden Bereichen der Spüle 100 erhöhten Rand 102, welcher sich aus einem dem Benutzer der Spüle zugewandten, im wesentlichen geradlinigen vorderen Spülenrand 104, aus einem sich parallel zu dem vorderen Spülenrand 104 erstreckenden hinteren Spülenrand 106 und aus zwei die Enden des vorderen Spülenrandes 104 und des hinteren Spülenrandes 106 miteinander verbindenden seitlichen Spülenrändern 108a und 108b zusammensetzt.
Zwischen dem vorderen Spülenrand 104 und dem hinteren Spülenrand 106 ist ein - in der Draufsicht von oben auf die Spüle 100 - im wesentlichen rechteckiges Hauptbecken 110 angeordnet, welches einen Beckenboden 112 mit einem Abfluß 114 aufweist und zum vorderen Spülenrand 104 hin durch eine im wesentlichen vertikale Vorderwand 116, nach hinten durch eine im wesentlichen vertikale Rückwand 118 und zu den beiden seitlichen Spülenrändern 108a, 108b hin durch eine im wesentlichen vertikale linke Seitenwand 120a bzw. eine im wesentlichen vertikale rechte Seitenwand 120b begrenzt ist.
Zwischen dem Hauptbecken 110 und dem rechten seitlichen Spülenrand 108b ist ein - in der Draufsicht auf die Spüle 100 von oben - im wesentlichen rechteckiges Zusatzbecken 122 angeordnet, welches einen halbzylindrisch gekrümmten Bekkenboden 124 mit einem Abfluß 126 aufweist, welcher zugleich die seitlichen Begrenzungen des Zusatzbeckens 122 zum Hauptbecken 110 und zu dem rechten seitlichen Spülenrand 108b hin bildet.
Nach vorne ist das Zusatzbecken 122 durch eine im wesentlichen vertikale Vorderwand 128 und nach hinten durch eine im wesentlichen vertikale Rückwand 130 begrenzt.
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Der Beckenboden 124 des Zusatzbeckens 122 und die rechte Seitenwand 120b des Hauptbeckens 110 verlaufen an ihren oberen Rändern im wesentlichen parallel zueinander und sind durch einen schmalen, halbzylindrisch gekrümmten Steg 132 miteinander verbunden, so daß die rechte Seitenwand 120b, der Bekkenboden 124 des Zusatzbeckens 122 und der Steg 132 zusammen eine Trennwand 134 zwischen dem Hauptbecken 110 und dem Zusatzbecken 122 bilden.
Zwischen der linken Seitenwand 120a des Hauptbeckens 110 und dem linken seitlichen Spülenrand 108a ist eine - in der Draufsicht von oben auf die Spüle 100 gesehen - im wesentlichen rechteckige, horizontale Abtropffläche 136 angeordnet, welche mit mehreren, beispielsweise drei, sich parallel zu dem vorderen Spülenrand 104 erstreckenden Ablaufrillen 138 versehen ist, welche in den oberen Rand der linken Seitenwand 120a des Hauptbeckens 110 münden.
Die Abtropffläche 136, das Hauptbecken 110 und das Zusatzbecken 122 weisen im wesentlichen dieselbe Ausdehnung senkrecht zum vorderen Spülenrand 104 auf, so daß zwischen der Abtropffläche 136, dem Hauptbecken 110 und dem Zusatzbecken 122 einerseits und dem hinteren Spülenrand 106 andererseits eine in der Draufsicht von oben auf die Spüle 100 gesehen - im wesentlichen rechtekkige, sich über die gesamte Länge der Spüle 100 erstreckende Armaturen-Tragefläche 140 verbleibt, welche mit mehreren, beispielsweise mit zwei, Durchgangsöffnungen 142 versehen ist, an welchen Armaturen der Spüle 100, beispielsweise eine (nicht dargestellte) Mischbatterie oder ein (nicht dargestellter) Exzenter zum Anheben oder Absenken von Verschlüssen der Abflüsse 114 und 126 angeordnet werden können.
Ferner ist die Armaturen-Tragefläche 140 mit einer sich parallel zum hinteren Spülenrand 106 erstreckenden Aufstelleiste 144 versehen, welche zum Abstützen des unteren Randes von großen zu trocknenden Gegenständen, beispielsweise
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von Backblechen, welche mit ihrem oberen Rand gegen eine hinter der Spüle angeordnete (nicht dargestellte) Küchenwand gelehnt werden können, dient.
Die Armaturen-Tragefläche 140 ist gegenüber der Abtropffläche 136 erhöht angeordnet und fällt über einen konvex gekrümmten vorderen Rand 146 zu der Abtropffläche 136, zu dem Hauptbecken 110 und zu dem Zusatzbecken 122 hin ab.
Dieser vordere Rand 146 bildet eine hintere Führungsschulter 148 für ein als Ganzes mit 150 bezeichnetes Spülenzubehörteil, welches beispielsweise als Gurkenhobel ausgebildet ist.
Eine sich parallel zu der hinteren Führungsschulter 148 erstreckende vordere Führungsschulter 142 wird von der Innenseite des vorderen Spülenrandes 104 gebildet.
Die hintere Führungsschulter 148 und die vordere Führungsschulter 152 bilden zusammen eine Führung 154 mit einer parallel zu dem vorderen Spülenrand und parallel zu dem hinteren Spülenrand 106 gerichteten Verschiebungsrichtung 156, längs welcher das Spülenzubehörteil 150 über im wesentlichen die gesamte Länge der Spüle 100 hinweg verschiebbar ist.
Das Spülenzubehörteil 150 ist als Multifunktions-Spülenzubehörteil ausgebildet und umfaßt einen in den Fig. 6 und 7 dargestellten Rahmenteil 158 und eine in Fig. 8 im Längsschnitt dargestellte austauschbare Funktionsplatte 160.
Wie am besten aus den Fig. 6 und 7 zu ersehen ist, umfaßt der Rahmenteil 158 zwei Längsträger 162, welche einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweisen und sich parallel zu einer Längsrichtung 164 des Rahmenteils 158 erstrecken und senkrecht zu der Längsrichtung 164 voneinander beabstandet sind.
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Die beiden Längsträger 162 sind aus einem nichtmetallischen Material, vorzugsweise aus Holz, gebildet.
Die beiden Längsträger 162 sind durch einen vorderen Verbindungsstab 166, einen mittleren Verbindungsstab 168 und einen hinteren Verbindungsstab 170 miteinander verbunden, welche senkrecht zur Längsrichtung 164 ausgerichtet sind und in der Längsrichtung 164 im Abstand voneinander aufeinander folgen.
Jeder der Verbindungsstäbe 166, 168 und 170 ist im wesentlichen zylindrisch ausgebildet und besteht aus einem metallischen Material, vorzugsweise aus einem Edelstahl, insbesondere einem Chrom-Nickel-Stahl.
Die Enden der Verbindungsstäbe 166, 168 und 170 sind in jeweils einem Sackloch 172 in Preßpassung aufgenommen, wobei die Sacklöcher 172 an den einander zugewandten Seiten 174 der beiden Längsträger 162 angeordnet sind.
Um das Spülenzubehörteil 150 an der vorderen Führungsschulter 152 der Spüle 100 führen zu können, weist jeder der Längsträger 162 am vorderen Rand seiner Unterseite 176 eine komplementär zu der vorderen Führungsschulter 152 ausgebildete vordere Führungsausnehmung 178 auf.
Um das Spülenzubehörteil 150 an der hinteren Führungsschulter 148 der Spüle 100 führen zu können, weist jeder der Längsträger 162 am hinteren Rand seiner Unterseite 176 eine komplementär zu der hinteren Führungsschulter 148 ausgebildete hintere Führungsausnehmung 180 auf.
Um trotz des unterschiedlichen Höhenniveaus der vorderen Führungsschulter der Spüle 100 einerseits und der hinteren Führungsschulter 148 der Spüle 100 andererseits zu erreichen, daß die Oberseiten 182 der Längsträger 162 bei an der
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Spüle 100 angeordnetem Spülenzubehörteil 150 horizontal ausgerichtet sind, weisen die Oberseiten 184 der vorderen Führungsausnehmungen 178 und die Oberseiten 186 der hinteren Führungsausnehmungen 180 unterschiedliche Höhen über den Unterseiten 176 der Längsträger 162 des Rahmenteils 158 auf.
Um ein möglichst reibungsfreies Gleiten des Spülenzubehörteils 150 auf den Oberseiten der vorderen Führungsschulter 152 und der hinteren Führungsschulter 148 zu ermöglichen, sind die Oberseiten 184 der vorderen Führungsausnehmungen 178 und die Oberseiten 186 der hinteren Führungsausnehmungen 180 der Längsträger 162 mit jeweils einem Gleitelement 188 versehen, welches beispielsweise als Gleitfuß aus Kork oder aus einem Kunststoff material ausgebildet sein kann.
Jeder der Längsträger 162 ist an seiner Oberseite 182, nahe seines vorderen Endes, mit jeweils einer senkrecht zur Längsrichtung 164 des Rahmenteils 158 verlaufenden Nut 190 versehen, welche einen kreisabschnittsförmigen Querschnitt aufweist.
Die in Fig. 4 in der perspektivischen Draufsicht von oben und in Fig. 8 im Längsschnitt dargestellte Funktionsplatte 160 des Spülenzubehörteils 150 ist im wesentlichen rechteckig ausgebildet und weist an ihrem vorderen Ende einen senkrecht zur Längsrichtung 164 verlaufenden Einhängerand 192 auf, welcher einen im wesentlichen halbkreisförmigen Querschnitt aufweist.
An ihrem dem Einhängerand 192 gegenüberliegenden hinteren Ende ist die Funktionsplatte 160 mit einer sich senkrecht zur Längsrichtung 164 erstreckenden Rastzunge 194 versehen, welche einen im wesentlichen S-förmigen Querschnitt aufweist.
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Der untere Rand der Rastzunge 194 dient als Griff 196 zum Anheben der Funktionsplatte 160.
Der dem Einhängerand 192 zugewandte vordere Bereich 197 der Oberseite 198 der Funktionsplatte 160 ist als Abtropffläche ausgebildet und mit mehreren, beispielsweise fünfzehn, Abtropföffnungen 199 versehen, welche in mehreren, beispielsweise fünf, Reihen hintereinander angeordnet sind.
Der der Rastzunge 194 zugewandte Bereich 200 der Oberseite 198 der Funktionsplatte 160 ist als Schneidebereich ausgebildet und weist mehrere, beispielsweise drei, Schneidelemente 202 auf, von denen jedes eine schräg zur Längsrichtung 164 ausgerichtete scharfe Schneidkante 204 umfaßt, welche über einer Schneidgut-Durchlaßöffnung 206 angeordnet ist, die als Langloch mit parallel zu der Schneidkante 204 verlaufender Längsrichtung 208 ausgebildet ist.
Wie am besten aus Fig. 8 zu ersehen ist, bildet jede Schneidkante 204 den oberen Rand eines sich aus der Ebene der Oberseite 198 der Funktionsplatte 160 herauswölbenden Schneidkanten-Trägerbereichs 210, welcher einen im wesentlichen viertelkreisförmigen Querschnitt aufweist.
Jedes der Schneidelemente 202 weist ferner eine die Schneidgut-Durchlaßöffnung 206 und den Schneidkanten-Trägerbereich 210 ringförmig umschließende, in der Draufsicht von oben im wesentlichen ovale Rille 212 auf.
Die Schneidelemente 202 erstrecken sich über ungefähr drei Viertel der Breite der Funktionsplatte 160, d. h. deren Ausdehnung senkrecht zur Längsrichtung 164.
Die Funktionsplatte 160 ist aus einem metallischen Material gebildet, vorzugsweise-aus einem Edelstahl, insbesondere aus einem Chrom-Nickel-Stahl.
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Die Funktionsplatte 160 wird durch Ausstanzen der Durchgangsöffnungen und anschließendes Umformen, insbesondere Prägen und/oder Tiefziehen, aus einem Blech des Ausgangsmaterials hergestellt.
Die Funktionsplatte 160 wird lösbar an dem Rahmenteil 158 festgelegt, indem zunächst der Einhängerand 192 der Funktionsplatte 160 an dem vorderen Verbindungsstab 166 des Rahmenteils 158 eingehängt wird und anschließend die Funktionsplatte 160 um die Längsachse des vorderen Verbindungsstabs 166 nach unten geschwenkt wird, bis die Rastzunge 194 der Funktionsplatte 160 den hinteren Verbindungsstab 170 des Rahmenteils 158 erreicht. Durch elastische Verformung der Rastzunge 194 kann der Griff 196 den hinteren Verbindungsstab 170 passieren, worauf die Rastzunge 194 in der in Fig. 5 dargestellten Raststellung an dem hinteren Verbindungsstab 170 einrastet.
In dieser Raststellung ist die Funktionsplatte 160 sicher an dem Rahmenteil 158 gehalten, kann jedoch jederzeit - ohne daß hierfür ein Werkzeug benutzt werden müßte - wieder von dem Rahmenteil 158 gelöst werden, indem die Funktionsplatte 160 am Griff 196 angehoben, somit aus der Raststellung gelöst, um die Längsachse des vorderen Verbindungsstabs 166 nach oben geschwenkt und dann so quer zu dem vorderen Verbindungsstab 166 verschoben wird, daß sich der Einhängerand 192 von dem vorderen Verbindungsstab 166 löst.
Die vom Rahmenteil 158 abgenommene Funktionsplatte 160 kann separat vom Rahmenteil 158, beispielsweise in einer Spülmaschine, gereinigt und dann wieder auf das Rahmenteil 158 aufgesetzt werden.
Alternativ hierzu ist es auch möglich, die Funktionsplatte 160 gegen eine andere Funktionsplatte auszutauschen.
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In der am Rahmenteil 158 verrasteten Stellung liegt die Unterseite der Funktionsplatte 160 auf dem mittleren Verbindungsstab 168 des Rahmenteils 158 auf, so daß eine Durchbiegung der Funktionsplatte 160 vermieden wird.
Die Funktionsplatte 160 kann auch in einer gegenüber der in den Fig. 4 und 5 dargestellten ersten Haltestellung um 180° (um eine zur Oberseite 198 der Funktionsplatte 160 senkrechten Achse) gedrehten zweiten Haltestellung lösbar an dem Rahmenteil 158 festgelegt, insbesondere verrastet, werden. Hierzu wird der Einhängerand 192 der Funktionsplatte 160 an dem hinteren Verbindungsstab des Rahmenteils 158 eingehängt und anschließend die Funktionsplatte 160 um die Längsachse des hinteren Verbindungsstabs 170 nach unten geschwenkt, bis die Rastzunge 194 der Funktionsplatte 160 den vorderen Verbindungsstab 166 erreicht. Durch elastische Verformung der Rastzunge 194 kann der Griff 196 den vorderen Verbindungsstab 166 passieren, worauf die Rastzunge 194 in einer Raststellung an dem vorderen Verbindungsstab 166 einrastet.
Durch diese Umdrehbarkeit der Funktionsplatte 160 um 180° ist gewährleistet, daß der Benutzer frei wählen kann, ob er das Schneidgut während des Schneidvorgangs auf sich zu oder von sich weg bewegen möchte. Ohne die Umdrehbarkeit der Funktionsplatte 160 relativ zu dem Rahmenteil 158 wäre dies nicht möglich, da die vordere Führungsschulter 152 und die hintere Führungsschulter der Spüle 100 auf verschiedenen Höhenniveaus liegen, so daß es nicht möglich ist, das Spülenzubehörteil 150 als Ganzes um 180° zu drehen und an der Führung 154 der Spüle 100 anzuordnen.
Die Umdrehbarkeit der Funktionsplatte 160 wird dadurch erreicht, daß die endständigen Verbindungsstäbe 166, 170 dieselbe Außenkontur, insbesondere denselben Durchmesser, aufweisen, so daß an beiden Verbindungsstäben 166,
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sowohl der Einhängerand 192 der Funktionsplatte 160 eingehängt als auch die Rastzunge 194 verrastet werden kann.
Das vorstehend beschriebene Spülenzubehörteil 150 kann in der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Weise an der Spüle 100 angeordnet werden, wobei die vordere Führungsschulter 152 in die vorderen Führungsausnehmungen 178 des Spülenzubehörteils 150 und die hintere Führungsschulter 148 in die hinteren Führungsausnehmungen 180 des Spülenzubehörteils 150 eingreift.
Das an der Spüle 100 angeordnete Spülenzubehörteil 150 kann längs der Verschiebungsrichtung 156 der Führung 154 über die Abtropffläche 136, das Hauptbecken 110 und das Zusatzbecken 122 der Spüle 100 hinweg verschoben werden.
Das Spülenzubehörteil 150 mit der vorstehend beschriebenen Funktionsplatte 160 eignet sich insbesondere zur Verwendung als Gurkenhobel.
Zu diesem Verwendungszweck kann das Spülenzubehörteil 150 in die in Fig. 2 dargestellte Arbeitsstellung gebracht werden, in welcher das Spülenzubehörteil 150 über dem Hauptbecken 110 der Spüle 100 angeordnet ist.
In dem Hauptbecken 110 kann ein geeigneter Behälter, beispielsweise eine Schale, eine Schüssel oder ein Topf, zur Aufnahme des mittels des Spülenzubehörteils 150 geschnittenen Schneidguts angeordnet werden.
Anschließend wird das zu schneidende Schneidgut an der Oberseite 198 der Funktionsplatte 160 angeordnet, durch Hin- und Herbewegung in der Längsrichtung 164 über die Schneidkanten 204 der Schneidelemente 202 der Funktionsplatte 160 geführt und dabei geschnitten.
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Da die Längsrichtung 164 der Funktionsplatte 160, längs welcher das Schneidgut bewegt wird, senkrecht zur Verschiebungsrichtung 156 des Spülenzubehörteils 150 ausgerichtet ist, ist gewährleistet, daß sich das Spülenzubehörteil 150 während des Schneidevorgangs nicht verschiebt, sondern in der Arbeitsstellung über dem Hauptbecken 110 verbleibt.
Ferner kann das Spülenzubehörteil 150 in die in Fig. 3 dargestellte Abdeckstellung gebracht werden, in welcher das Spülenzubehörteil 150 das Zusatzbecken 122 der Spüle 100 vollständig überdeckt. Durch diese Abdeckfunktion des Spülenzubehörteils 150 werden in dem Zusatzbecken 122 untergebrachte Gegenstände, beispielsweise Spülutensilien wie Schwämme, Bürsten o. ä., den Blicken eines Betrachters der Spüle 100 entzogen.
Die Breite des Spülenzubehörteils 150 entspricht der Breite des Zusatzbeckens 122, so daß das Spülenzubehörteil 150 in der Abdeckstellung nicht über die Trennwand 134 zwischen dem Hauptbecken 110 und dem Zusatzbecken 122 in das Hauptbecken 110 übersteht. Dadurch ist gewährleistet, daß die Benutzung des Hauptbeckens 110 nicht behindert wird, wenn sich das Spülenzubehörteil in der Abdeckstellung befindet.
Die Abdeckstellung des Spülenzubehörteils 150 ist zugleich die rechte Verschiebe-Endstellung des Spülenzubehörteils 150.
Eine in den Fig. 9 bis 14 dargestellte zweite Ausführungsform eines Spülenzubehörteils 150 unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsform lediglich dadurch, daß die Funktionsplatte 160' der zweiten Ausführungsform nicht als Gurkenhobelplatte, sondern als Käsereibeplatte ausgebildet ist.
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Wie am besten aus den Fig. 12 und 14 zu ersehen ist, weist der der Rastzunge 194 zugewandte hintere Bereich 200 der Oberseite 198 der Funktionsplatte 160', welcher als Schneidbereich ausgebildet ist, eine Vielzahl von Schneidelementen 202' auf, welche in mehreren Reihen hintereinander angeordnet sind.
Beispielsweise können jeweils sieben Schneidelemente 202' pro Reihe in sechs Reihen hintereinander vorgesehen sein.
Jedes der Schneidelemente 202' weist eine im wesentlichen halbkreisförmig gekrümmte, im wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung 164 der Funktionsplatte 160' ausgerichtete scharfe Schneidkante 204' auf, welche über einer im wesentlichen ellipsenförmigen Schneidgut-Durchlaßöffnung 206' angeordnet ist.
Jede der Schneidkanten 204' bildet den oberen Rand eines sich über die Ebene der Oberseite 198 der Funktionsplatte 160' erhebenden Schneidkanten-Trägerbereichs 210'.
Das vorstehend beschriebene Schneidelementefeld bietet die Möglichkeit, die Funktionsplatte 160' zum Zerreiben eines Schneidgutes, beispielsweise zum Zerreiben von Käse, zu verwenden.
Das Spülenzubehörteil 150 mit der Funktionsplatte 160' eignet sich daher insbesondere zur Verwendung als Käsereibe.
Im übrigen stimmt die zweite Ausführungsform eines Spülenzubehörteils 150 hinsichtlich Aufbau und Funktion mit der ersten Ausführungsform überein, auf deren vorstehende Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.
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Eine in den Rg. 15 bis 18 dargestellte dritte Ausführungsform eines Spülenzubehörteils 150 unterscheidet sich von den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen lediglich dadurch, daß die Funktionsplatte 160" dieses Spülenzubehörteils 150 als Abtropfplatte ohne Schneidfunktion ausgebildet ist.
Sowohl der dem Einhängerand 192 zugewandte vordere Bereich 197 als auch der der Rastzunge 194 zugewandte hintere Bereich 200 der Oberseite 198 der Funktionsplatte 160" ist mit Abtropföffnungen 199 versehen, welche dem Ablaufen von Wasser dienen, welches von auf der Oberseite 198 der Funktionsplatte 160" abgestellten Gegenständen her stammt.
Beispielsweise kann vorgesehen sein, daß jeweils drei Abtropföffnungen 199 pro Reihe in beispielsweise vierzehn Reihen hintereinander angeordnet sind.
Dadurch, daß die Oberseiten 182 der Längsträger 162 des Rahmenteils 158 des Spülenzubehörteils 150 höher liegen als die Oberseite 198 der Funktionsplatte 160", entsteht eine Stufe, welche den Zutritt von Luft in den Innenraum eines Gegenstandes ermöglicht, welcher mit seinem unteren Rand auf der Oberseite 198 der Funktionsplatte 160" aufliegt und sich zugleich an einem der Längsträger 162 des Rahmenteils 158 abstützt. Durch diesen Luftzutritt wird die Trocknung des Innenraums eines solchen Gegenstandes beschleunigt.
Im übrigen stimmt die dritte Ausführungsform eines Spülenzubehörteils 150 hinsichtlich Aufbau und Funktion mit der ersten und zweiten Ausführungsform überein, auf deren vorstehende Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.

Claims (38)

1. Spülenzubehörteil zum Anordnen an einer Spüle (100), dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil (150) einen Halteteil und ein lösbar an dem Halteteil gehaltenes Funktionselement umfaßt.
2. Spülenzubehörteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halteteil als ein Rahmenteil (158) ausgebildet ist.
3. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionselement als eine Funktionsplatte (160; 160'; 160") ausgebildet ist.
4. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionselement in mindestens zwei verschiedenen Haltestellungen lösbar an dem Halteteil angeordnet sein kann, wobei das Funktionselement in der zweiten Haltestellung um einen Winkel von im wesentlichen 180° gegenüber der ersten Haltestellung gedreht ist.
5. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionselement gegen ein anderes Funktionselement austauschbar ist.
6. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionselement mit dem Halteteil verrastbar ist.
7. Spülenzubehörteil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionselement mindestens eine Rastzunge (194) umfaßt, welche im verrasteten Zustand ein Rastelement des Halteteils hintergreift.
8. Spülenzubehörteil nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastelement des Halteteils als ein Verbindungsstab (170) ausgebildet ist.
9. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionselement zusätzlich zu der Rastzunge (194) mindestens eine weitere Hinterschneidung (192) aufweist.
10. Spülenzubehörteil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionselement mindestens eine weitere Rastzunge aufweist.
11. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionselement aus einem metallischen Material gebildet ist.
12. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil (150) einen Rahmenteil (158) umfaßt, wobei der Rahmenteil (158) mindestens ein Element aus einem metallischen Material und mindestens ein Element aus einem nichtmetallischen Material umfaßt.
13. Spülenzubehörteil nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das metallische Material ein Edelstahl, vorzugsweise ein Chrom-Nickel-Stahl, ist.
14. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß das nichtmetallische Material Holz ist.
15. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmenteil (158) zwei Rahmenträger (162) aus dem nichtmetallischen Material und mindestens ein Verbindungselement aus dem metallischen Material, durch welches die Rahmenträger (162) miteinander verbunden sind, umfaßt.
16. Spülenzubehörteil nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement als ein Verbindungsstab (166, 168, 170) ausgebildet ist.
17. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Rahmenträger (162) mit einer Aufnahme (172) versehen ist, in welcher das Verbindungselement im Preßsitz aufgenommen ist.
18. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmenteil (158) mindestens zwei, vorzugsweise mindestens drei, Verbindungselemente umfaßt.
19. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil (150) eine Abstellfläche (197) und eine am Rand der Abstellfläche angeordnete Aufstellstufe aufweist.
20. Spülenzubehörteil nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstellfläche (197) quer zu der Aufstellstufe eine zum Abstellen eines zu trocknenden Gegenstandes ausreichende Abmessung aufweist.
21. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil (150) mindestens eine Abtropföffnung (199) aufweist.
22. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil (150) mindestens ein Schneidelement (202) mit einer Schneidkante (204) aufweist.
23. Spülenzubehörteil nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidelement (202) mindestens eine Schneidgut-Durchlaßöffnung (206) aufweist.
24. Spülenzubehörteil nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkante (204) oberhalb der Schneidgut-Durchlaßöffnung (206) angeordnet ist.
25. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil (150) eine Mehrzahl von Schneidelementen (202; 202') aufweist.
26. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil (150) mindestens ein Führungselement (178, 180) zum Führen des Spülenzubehörteils (150) an einer Führung (154) der Spüle (100) längs einer Verschiebungsrichtung (156) aufweist.
27. Spülenzubehörteil nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkante (204) im wesentlichen parallel zu der Verschiebungsrichtung (156) ausgerichtet ist.
28. Spülenzubehörteil nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkante (204) schräg zu der Verschiebungsrichtung (156) ausgerichtet ist.
29. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 22 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil (150) als eine Käsereibe ausgebildet ist.
30. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 22 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil (150) als ein Gurkenhobel ausgebildet ist.
31. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 22 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidelement (202) an dem Funktionselement des Spülenzubehörteils (150) angeordnet ist.
32. Spülenzubehörteil nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil (150) mindestens zwei gegeneinander austauschbare Funktionselemente umfaßt.
33. Spülenzubehörteil nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens zwei Funktionselemente voneinander verschieden ausgebildet sind.
34. Spüle mit einem Spülenzubehörteil (150) nach einem der Ansprüche 1 bis 33.
35. Spüle nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß die Spüle (100) mindestens ein Becken (122) umfaßt und daß das Spülenzubehörteil (150) in eine Abdeckstellung an der Spüle (100) bringbar ist, in welcher das Spülenzubehörteil (150) das Becken (122) im wesentlichen vollständig überdeckt.
36. Spüle nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Spüle (100) eine Führung (154) aufweist, längs welcher das Spülenzubehörteil (150) in die Abdeckstellung verschiebbar ist.
37. Spüle nach einem der Ansprüche 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß das Spülenzubehörteil (150) in die Abdeckstellung an der Spüle (100) einhängbar ist.
38. Spüle nach einem der Ansprüche 34 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Spüle (100) mindestens ein Becken (110) umfaßt und daß das Spülenzubehörteil (150) in eine Arbeitsstellung an der Spüle (100) bringbar ist, in welcher das Spülenzubehörteil (150) über dem Becken (110) angeordnet ist.
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