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DE20116140U1 - Bedien- und Steuereinrichtung für ein Massagegerät - Google Patents

Bedien- und Steuereinrichtung für ein Massagegerät

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DE20116140U1
DE20116140U1 DE20116140U DE20116140U DE20116140U1 DE 20116140 U1 DE20116140 U1 DE 20116140U1 DE 20116140 U DE20116140 U DE 20116140U DE 20116140 U DE20116140 U DE 20116140U DE 20116140 U1 DE20116140 U1 DE 20116140U1
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program
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Himolla Polstermoebel GmbH
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Himolla Polstermobelwerk GmbH
Himolla Polstermoebel GmbH
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Description

Bedien- und Steuereinrichtung für ein Massagegerät
Die Erfindung betrifft eine Bedien- und Steuereinrichtung für ein Massagegerät, insbesondere einen Massagesessel, das zur Ausführung von motorgestützten» Massageprogrammen vorgesehen ist.
Derartige Massagegeräte besitzen Massageinstrumente, die mittels Elektromotoren zu geeigneten Massagebewegungen angetrieben werden können. Mittels der Bedien- und Steuereinrichtung kann vom Benutzer ein Massageprogramm aufgerufen werden, das einer erwünschten Massageart entspricht. Falls die Massage abgebrochen werden soll, kann über die Bedien- und Steuereinrichtung ein entsprechender Beendigungsbefehl eingegeben werden.
Es ist eine Aufgabe der Erfindung, bei kostengünstiger Herstellung einer Bedien- und Steuereinrichtung der genannten Art dem Benutzer oder einem möglichen Benutzer des betreffenden Massagegeräts ein Kennenlernen der Anwendungsmöglichkeiten dieses Massagegeräts zu erlauben.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst, und insbesondere dadurch, dass die Bedien- und Steuereinrichtung eine Demonstrationsbetrieb-Auslöseeinrichtung aufweist, wobei durch Betätigung der Demonstrationsbetrieb-Auslöseeinrichtung ein Demonstrationsbetriebssteuerprogramm zur Ausführung wenigstens eines Massageprogramms aufrufbar ist.
Die Aufgabe wird ferner durch ein Massagegerät, insbesondere einen Massagesessel, gelöst, der eine derartige Bedien- und Steuereinrichtung aufweist.
5
Die Erfindung ermöglicht es also, einen Demonstrationsbetrieb auszulösen, das heißt ein Demonstrationsbetriebssteuerprogramm aufzurufen, das von der Bedien- und Steuereinrichtung oder einer zusätzlichen Steuereinrichtung abgearbeitet wird. Im Rahmen dieses Demonstrationsbetriebs werden ein oder mehrere derjenigen Massageprogrämme ausgeführt, die auch für den regulären Anwendungsbetrieb des Massagegeräts vorgesehen sind.
Die im Rahmen des Demonstrationsbetriebs ausführbaren Massageprogramme entsprechen insbesondere unterschiedlichen Massagearten, wie beispielsweise Kneten, Streichen oder Klopfen. Auch eine Vibrationsmassage oder ein Verstellen der diversen Verstellmechanismen des Massagegeräts sind als ein derartiges, im Demonstrationsbetrieb vorführbares Massageprogramm zu verstehen.
Über die erfindungsgemäße Bedien- und Steuereinrichtung kann der Benutzer somit an seinem zuhause installierten Massagegerät auf einfache Weise einen Überblick über die Anwendungsmöglichkeiten dieses Massagegeräts erhalten.
Die Erfindung bietet ferner den Vorteil, dass ein im Wesentlichen reguläres Massagegerät zu Zwecken der Verkaufsförderung genutzt werden kann: Ein mit der erfindungsgemäßen Bedien- und Steuereinrichtung
ausgestattetes Massagegerät kann in einer Verkaufs statte, beispielsweise einem Möbelhaus, möglichen zukünftigen Benutzern präsentiert werden, ohne dass zu diesem Zweck ein eigenes, speziell ausgebildetes Massagebzw. Vorführgerät zur Verfügung gestellt werden muss. Die hierfür erforderliche Ausgestaltung des Massagegeräts kann jedoch, wie erläutert, für den Benutzer auch im späteren Anwendungsbetrieb zuhause von Vorteil sein.
Es ist ein besonderer Vorteil der Erfindung, dass ein derartiger Demonstrationsbetrieb ermöglicht wird, ohne dass besonders aufwendige Veränderungen an derjenigen Bedien- und Steuereinrichtung vorzunehmen sind, die ohnehin für den regulären Massagebetrieb vorgesehen ist. Im Wesentlichen ist diese Bedien- und Steuereinrichtung lediglich um die Demonstrationsbetrieb-Auslöseeinrichtung zu erweitern, und das Demonstrationsbetriebssteuerprogramm ist zu implementieren. Hinsichtlich der zu demonstrierenden Massageprogramme kann auf die ohnehin implementierten entsprechenden Steuerprogramme zurückgegriffen werden. Die erfindungsgemäße Demonstrationsbetriebs-Auslöseeinrichtung kann also Teil der üblichen Bedien- und Steuereinrichtung sein, und sie kann beispielsweise durch eine entsprechend gekennzeichnete "DEMO"-Taste gebildet sein.
Es ist bevorzugt, wenn durch Betätigung der Demonstrationsbetriebs-Auslöseeinrichtung mehrere unterschiedliche Massageprogramme, insbesondere alle für den regulären Massagebetrieb verfügbaren Massageprogramme aufgerufen werden können. Hierbei können diese Massageprogramme zeitlich nacheinander ausgeführt werden.
Für den Demonstrationsbetrieb wird das betreffende Massageprogramm vorzugsweise lediglich während einer vorbestimmten Zeitdauer ausgeführt, die insbesondere der für die Übermittlung der Begleitinformation benötigten Zeitdauer entspricht. Falls mehrere unterschiedliche Massageprogramme nacheinander ausgeführt bzw. demonstriert werden, entspricht dies einer Abfolge von Beispielprogrammen mit jeweils begrenzter Dauer.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Bedien- und Steuereinrichtung ferner eine akustische und/oder optische Wiedergabeeinrichtung auf, wobei durch Betätigung der Demonstrationsbetrieb-Auslöseeinrichtung die Wiedergabeeinrichtung gemäß dem Demonstrationsbetriebssteuerprogramm zu einer Wiedergabe von akustischer und/oder optischer Begleitinformation veranlasst werden kann, die mit dem oder den ausgeführten Massageprogrammen synchronisiert ist.
Parallel zu der Ausführung eines Massageprogramms im Rahmen des Demonstrationsbetriebs wird für den Benutzer also eine dem betreffenden Massageprogramm bzw. der betreffenden Massageart entsprechende 'Begleitinformation wiedergegeben, beispielsweise um die betreffende Massageart oder einen Verstellmechanismus des Massagegeräts näher zu erläutern, um dem Benutzer Anweisungen hinsichtlich der einzunehmenden Sitz- oder Liegeposition zu übermitteln oder um den Benutzer durch Wiedergabe von der betreffenden Massageart entsprechenden Musik zu unterhalten.
Eine derartige Wiedergabeeinrichtung bietet also den Vorteil, dass der Benutzer durch Betätigung der Demonstrationsbetrieb-Auslöseeinrichtung
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erläuternde Hinweise zu den einzelnen Massageprogrammen des Demonstrationsbetriebs abrufen kann.
Bei der Wiedergabeeinrichtung handelt es sich vorzugsweise um eine analoge oder digitale Tonabspieleinrichtung, beispielsweise eine Compact-Disc- oder eine MP3-Abspieleinrichtung. Eine digitale Audio-Datei kann beispielsweise in einem nichtflüchtigen Speicher abgelegt sein. Ferner kann die Wiedergabeeinrichtung zur Wiedergabe von akustischer Information einen Lautsprecher und/oder einen Kopfhöreranschluss aufweisen. Zur Wiedergabe von Text- oder optischer Information können eine Videoabspieleinrichtung, ein Textdisplay, eine Flüssigkristallanzeige oder eine Leuchtdiodenanzeige vorgesehen sein.
Die Wiedergabeeinrichtung kann innerhalb der Bedien- und Steuereinrichtung oder innerhalb des Massagegeräts auch lediglich teilweise verwirklicht sein, insbesondere als Signalausgang oder als nichtflüchtiger Speicher, in dem eine Audio- oder Videodatei abgelegt ist.
7\. Es ist auch möglich, dass die Wiedergabeeinrichtung eine mit der Bedien- und Steuereinrichtung und/oder mit dem Massagegerät lösbar koppelbare Einheit bildet. In diesem Fall kann die Wiedergabeeinrichtung, beispielsweise in Form eines Kopfhörers, als optionales Zubehörteil angeboten werden.
Bei der durch die Wiedergabeeinrichtung an den Benutzer übermittelbaren Begleitinformation kann es sich beispielsweise um eine Sprachansage, Text, Schaubilder, eine Videosequenz und/oder um Musik handeln. Es ist von Vorteil, wenn eine von mehreren Sprachen der Sprachansage oder des
Texts vom Benutzer oder bereits bei Auslieferung des Massagegeräts ausgewählt werden kann.
Vorzugsweise weist die'Bedien- und Steuereinrichtung einen nichtflüchtigen Speicher auf, in dem das bereits erwähnte Demonstrationsbetriebssteuerprogramm, das durch Betätigung der Auslöseeinrichtung aufgerufen wird, abgespeichert ist. Dieser Speicher kann identisch sein mit demjenigen Speicher, in* dem auch die für den regulären Massagebetrieb vorgesehenen Massageprogramme abgespeichert sind. Ferner kann in einem solchen Speicher die Begleitinformation, beispielsweise unterschiedliche Sprach Varianten hiervon, abgelegt sein.
Weiterhin ist es bevorzugt, wenn die Bedien- und Steuereinrichtung ein Eingabemittel, beispielsweise eine Auswahltaste, aufweist, durch dessen Betätigung der Ablauf des Demonstrationsbetriebssteuerprogramms vom Benutzer des Massagegeräts interaktiv beeinflusst werden kann. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass durch Betätigung des Eingabemittels zwischen unterschiedlicher Begleitinformation zu einem gerade demonstrierten Massageprogramm ausgewählt werden kann, oder dass im Rahmen des Demonstrationsbetriebs eines von mehreren Massageprogrammen übersprungen wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Bedien- und Steuereinrichtung in das Massagegerät dauerhaft integriert. Diese Ausgestaltung bietet den bereits erläuterten Vorteil, dass die Durchführung des Demonstrationsbetriebs nicht nur in einer Verkaufs statte zu Präsentationszwecken, sondern stets auch durch den Benutzer zuhause beispielsweise zu Lernzwecken möglich ist. Auch eine umfassende Vorführung für
interessierte Bekannte des Benutzers des Massagegeräts zuhause ist ohne weiteres möglich.
In diesem Zusammenh'ang ist darauf hinzuweisen, dass selbst bei Integration der erfindungsgemäßen Bedien- und Steuereinrichtung in das Massagegerät die Demonstrationsbetrieb-Auslöseeinrichtung nicht unmittelbar benachbart zu den weiteren Betätigungsmitteln zum Auslösen der regulären Massageprogramme angeordnet sein muss, sondern auch an anderer, beispielsweise sichtverdeckter Stelle angeordnet sein kann.
Alternativ zu dieser integrierten Ausgestaltung kann es sich bei der Bedien- und Steuereinrichtung auch um eine mit dem Massagegerät lösbar koppelbare Einheit handeln. In diesem Fall ist also ein modularer Aufbau von Bedien- und Steuereinrichtung sowie Massagegerät vorgesehen. Dies begünstigt einen raschen und einfachen Austausch der Bedien- und Steuereinrichtung.
Diese Ausgestaltung ist insbesondere dann von Vorteil, wenn es erwünscht ist, dass der Demonstrationsbetrieb nur in einer Verkaufsstätte, nicht jedoch zuhause beim Benutzer durchgeführt werden kann. In diesem Fall entspricht das zu präsentierende Vorführgerät genau dem an den Endkunden bzw. Benutzer ausgelieferten Gerät, wobei lediglich die hinsichtlich der Auslöseeinrichtung und der Wiedergabeeinrichtung unterschiedliche - Bedien- und Steuereinrichtung ausgetauscht ist. Ob in diesem Fall das für den Demonstrationsbetrieb vorgesehene Steuerprogramm in dem Speicher des ausgelieferten Massagegeräts vorhanden ist, erweist sich als unerheblich, da dieses Demonstrationsbetriebssteuerprogramm ohnehin nicht mehr aufgerufen werden kann.
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Im Hinblick auf diese differenzierte Verwendungsmöglichkeit erstreckt sich die Erfindung auch auf ein System aus Massagegerät, Bedien- und Steuereinrichtung mit Demonstrationsbetrieb-Auslöseeinrichtung, und Anwender-Bedien- und Steuereinrichtung ohne Demonstrationsbetrieb-Auslöseeinrichtung, wobei wahlweise eine dieser beiden Bedien- und Steuereinrichtungen mit dem Massagegerät gekoppelt werden kann.
Im Falle des erläuterten modularen Aufbaus kann es von Vorteil sein, wenn auch die Wiedergabeeinrichtung als eine mit dem Massagegerät lösbar koppelbare Einheit ausgebildet ist. Ein Entkoppeln der Wiedergabeeinrichtung vom Massagegerät kann beispielsweise erwünscht sein, falls der Demonstrationsbetrieb nicht für die Anwendung durch den Endnutzer vorgesehen sein soll, wie vorstehend erläutert. In diesem Fall bietet die Möglichkeit des Entkoppeins der Wiedergabeeinrichtung den Vorteil, dass nur wenige Wiedergabeeinrichtungen - nämlich für die Durchführung des Demonstrationsbetriebs - erforderlich sind, was zu einer Kostenminderung beiträgt.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen genannt.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben; in diesen zeigen: 25
Fig 1 eine schematische Seitenansicht eines Massagesessels mit
Bedien- und Steuereinrichtung, und
Fig. 2
eine Draufsicht auf das Handteil der Bedien- und Steuereinrichtung gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt einen Massagesessel mit Armlehne und Stützfüßen. Dieser Massagesessel ist in bekannter Weise mit einem ersten Elektromotor 11 ausgestattet, der eine Wippe 13 zu einer Schwenkbewegung antreiben kann. An den beiden freien Enden der Wippe 13 ist jeweils eine Massagerolle 15 drehbar-gelagert angebracht. Der Massagesessel kann auch mehrere derartige Wippen 13 mit Massagerollen 15 aufweisen (in dem dargestellten Beispiel nicht gezeigt).
Innerhalb des Massagesessels ist ein zweiter Elektromotor 17 angeordnet, der eine Spindel 19 zu einer Drehbewegung antreiben kann, um den ersten Elektromotor 11 mit den Massagerollen 15 wahlweise nach oben oder nach unten zu bewegen.
Die beiden Elektromotoren 11,17 werden mittels einer Bedien- und Steuereinrichtung gesteuert, die ein in den Massagesessel integriertes Basisteil 21 und ein hiermit verbundenes Handteil 23 aufweist.
Der gezeigte Massagesessel ermöglicht es einem darin sitzenden Benutzer, sich seinen Rücken gemäß einem von mehreren zur Auswahl stehenden Massageprogrammen massieren zu lassen. Hierfür werden - durch entsprechende Steuerung der Elektromotoren 11, 17 - die Massagerollen 15 zu Auf- und Abwärts- oder zu Schwenkbewegungen veranlasst. Die Auswahl des erwünschten Massageprogramms kann der Benutzer durch Betätigung einer entsprechenden Auswahltaste an dem Handteil 23 der Bedien- und Steuereinrichtung treffen.
Fig. 2 zeigt das Handteil 23 der Bedien- und Steuereinrichtung. An diesem sind mehrere Auswahltasten 25 vorgesehen, durch die jeweils ein Massageprogramm aufgerufen oder beendet werden kann.
Erfindungsgemäß ist das Handteil 23 ferner mit einer "DEMO"-Taste 27 sowie mit einem Laufsprecher 29 ausgestattet. Durch Betätigung der "DEMO"-Taste 27 wird ein in der Bedien- und Steuereinrichtung enthaltener, nicht dargestellter Mikroprozessor zum Aufruf eines Demonstrationsbetriebssteuerprogramms veranlasst. Dieses Steuerprogrämm wird aus einem - ebenfalls nicht dargestellten - nichtflüchtigen Speicher der Bedien- und Steuereinrichtung ausgelesen und ausgeführt.
Die Ausführung dieses Steuerprogramms bewirkt zum einen, dass alle verfügbaren Massageprogramme, also die im regulären Massagebetrieb durch Betätigung der Auswahltasten 25 jeweils aufrufbaren Massageprogramme, nacheinander für eine Zeitdauer von jeweils 30 Sekunden ausgeführt werden.
Zum anderen wird synchron zur Ausführung dieser Massageprogramme mittels des Lautsprechers 29 jeweils eine Sprachansage ausgegeben, die Hinweise zu dem betreffenden Massageprogramm, beispielsweise zu den davon erfassten Muskelpartien erteilt. Die Ausgabe dieser Sprachansage wird ebenfalls durch den genannten Mikroprozessor gesteuert, wobei die zugrunde liegende Sprachinformation in digitaler Form vorliegt und vor der Ausgabe der Sprachansage ebenfalls aus dem nichtflüchtigen Speicher ausgelesen worden ist.
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Der nichtflüchtige Speicher, in dem insbesondere die Steuerprogramme für die unterschiedlichen Massagearten, das Demonstrationsbetriebssteuerprogramm und die Sprachansageinformation abgelegt sind, befindet sich innerhalb des Basisteil's 21 der Bedien- und Steuereinrichtung. 5
Das Handteil 23 ist von dem Massagesessel, und zwar von dem Basisteil 21, lösbar. Es kann deshalb ohne weiteres - beispielsweise im Falle einer Funktionsstörung - durch ein identisches Handteil oder durch ein Handteil einer Anwender-Bedien- und Steuereinrichtung ersetzt werden, das lediglich die Auswahltasten 25, jedoch keine "DEMO"-Taste 27 und keinen Lautsprecher 29 aufweist. Somit kann im letztgenannten Fall das Demon strationsbetriebssteuerprogramm nicht mehr aufgerufen werden.
In einer besonders einfachen Variante des Handteils 23 kann dieses als Wiedergabeeinrichtung - alternativ oder zusätzlich zu dem Lautsprecher 29 - eine Leuchtdiodenanzeige aufweisen, wobei jeder Auswahltaste 25 eine Leuchtdiode zugeordnet ist (in Fig. 2 nicht dargestellt). In diesem Fall kann durch das Demonstrationsbetriebssteuerprogramm jeweils diejenige Leuchtdiode zum Aufleuchten veranlasst werden, die an der Auswahltaste 25 angeordnet ist, die dem gerade vorgeführten Massageprogramm entspricht. Dadurch erkennt der Benutzer sofort, welche Auswahltaste 25 er später im regulären Massagebetrieb drücken muss, um das gerade vorgeführte Massageprogramm zu erhalten.
Bezugszeichenliste
11 Elektromotor
13 Wippe '
15 Massagerolle
17 Elektromotor
19 Spindel
21 Basisteil
23 Handteil
25 Auswahltaste
27 "DEMO"-Taste
29 Lautsprecher

Claims (12)

1. Bedien- und Steuereinrichtung (21, 23) für ein Massagegerät, insbesondere einen Massagesessel, zur Ausführung von motorgestützten Massageprogrammen, dadurch gekennzeichnet,
dass die Bedien- und Steuereinrichtung (23) eine Demonstrationsbetrieb-Auslöseeinrichtung (27) aufweist,
wobei durch Betätigung der Demonstrationsbetrieb-Auslöseeinrichtung (27) ein Demonstrationsbetriebssteuerprogramm zur Ausführung wenigstens eines Massageprogramms aufrufbar ist.
2. Bedien- und Steuereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass durch Betätigung der Demonstrationsbetrieb-Auslöseeinrichtung (27) mehrere unterschiedliche oder alle für den regulären Massagebetrieb verfügbaren Massageprogramme aufrufbar sind, insbesondere zu einer aufeinander folgenden Ausführung dieser Massageprogramme, und/oder
dass das bzw. die durch Betätigung der Demonstrationsbetrieb- Auslöseeinrichtung (27) aufrufbaren Massageprogramme zur Ausführung lediglich während einer vorbestimmte Zeitdauer vorgesehen sind.
3. Bedien- und Steuereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Bedien- und Steuereinrichtung (23) ferner eine akustische und/oder optische Wiedergabeeinrichtung (29) aufweist,
wobei durch Betätigung der Demonstrationsbetrieb-Auslöseeinrichtung (27) die Wiedergabeeinrichtung (29) zu einer mit der Ausführung des Wenigstens einen Massageprogramms synchronisierten Wiedergabe von akustischer und/oder optischer Begleitinformation veranlassbar ist.
4. Bedien- und Steuereinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wiedergabeeinrichtung eine analoge oder digitale Tonabspieleinrichtung oder einen Teil hiervon aufweist, insbesondere eine Compact-Disc- oder eine MP3-Abspieleinrichtung, einen Lautsprecher (29) oder einen Kopfhöreranschluss, und/oder
dass die Wiedergabeeinrichtung eine Videoabspieleinrichtung oder einen Teil hiervon, ein Textdisplay, eine Flüssigkristallanzeige und/oder eine Leuchtdiodenanzeige aufweist.
5. Bedien- und Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet,
dass es sich bei der Begleitinformation um eine Sprachansage, Text, Schaubilder, eine Videosequenz und/oder um Musik zur Erläuterung des betreffenden Massageprogramms oder zur Unterhaltung des Benutzers des Massagegeräts handelt,
wobei vorzugsweise eine von mehreren Sprachen der Sprachansage oder des Texts auswählbar ist.
6. Bedien- und Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Wiedergabeeinrichtung eine mit der Bedien- und Steuereinrichtung und/oder mit dem Massagegerät lösbar koppelbare Einheit aufweist.
7. Bedien- und Steuereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein nichtflüchtiger Speicher vorgesehen ist, in dem das Demonstrationsbetriebssteuerprogramm, das wenigstens eine Massageprogramm und/oder die Begleitinformation abgespeichert ist.
8. Bedien- und Steuereinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Eingabemittel vorgesehen ist, durch dessen Betätigung der Ablauf des Demonstrationsbetriebssteuerprogramms interaktiv beeinflussbar ist,
wobei das Eingabemittel vorzugsweise eine Auswahltaste zur Auswahl oder zum Wechsel einer Begleitinformation aufweist.
9. Massagegerät, insbesondere Massagesessel, mit einer Bedien- und Steuereinrichtung (21, 23) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
10. Massagegerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedien- und Steuereinrichtung (21) in das Massagegerät dauerhaft integriert ist.
11. Massagegerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Bedien- und Steuereinrichtung (23) um eine mit dem Massagegerät lösbar koppelbare Einheit handelt.
12. Massagegerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich eine mit dem Massagegerät koppelbare Anwender- Bedien- und Steuereinrichtung vorgesehen ist, durch die lediglich die Ausführung der Massageprogramme, nicht jedoch das Demonstrationsbetriebssteuerprogramm aufrufbar ist.
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