DE20116118U1 - Vorrichtung zum Halten eines flexiblen flächigen Elements, etwa einer Werbeplane o.dgl. - Google Patents
Vorrichtung zum Halten eines flexiblen flächigen Elements, etwa einer Werbeplane o.dgl.Info
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Description
Vorrichtung zum Halten eines flexiblen flächigen Elements, etwa einer Werbeplane oder dergleichen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten eines flexiblen flächigen Elementes, etwa einer Werbeplane oder dergleichen mit einer aus Trägern gebildeten Rahmenstruktur, wobei zwischen Trägern das flexible flächige Element gehalten ist.
Werbe- oder Dekorationsplanen sind flexible flächige Elemente und werden daher aufgespannt, um dieses flexible flächige Element möglichst
&iacgr;&ogr; glatt in Erscheinung treten zu lassen. Zu diesem Zweck werden Spannrahmen eingesetzt, die eine aufzuspannende Plane umgeben und die als Widerlager für Expanderseile dienen, die an der Werbeplane eingehängt sind. Eine solche Werbeplane weist daher zum Einhängen der Expanderseile durch Ösen verstärkte Durchbrechungen in ihrem randlichen Bereich auf. Auch wenn mit einer solchen vorbekannten Anordnung, die auch als Montagesystem, bestehend aus dem Rahmen, den Expanderseilen sowie den mit Ösen verstärkten Öffnungen in der Werbeplane bezeichnet werden kann, eine Werbeplane aufspannbar ist und durch die eingesetzten Expanderseile auch zur Ausbildung einer weitestgehend glatten Oberfläehe spannbar ist, so hat ein solches Montagesystem dennoch Nachteile. Diese Nachteile betreffen insbesondere den zum Spannen einer solchen Werbeplane oder zum Wechseln einer solchen benötigten nicht unerheb-
lichen Aufwand, da sämtliche Expanderseile einzeln angebracht werden oder bei einem Wechseln der Werbeplane gelöst und erneut gespannt werden müssen. Erschwert wird die Montage bei einer großformatigen Werbeplane zudem dadurch, daß zum Erreichen der vom Boden entfernten Expanderseile zusätzliches Gerät, beispielsweise ein Hubwagen benötigt wird. Dies ist nicht nur aufwendig hinsichtlich der Handhabung, sondern nimmt auch eine nicht unbeträchtliche Zeit in Anspruch.
Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Vorrichtung zum Halten eines flexiblen flächigen Elementes, etwa einer Werbeplane dergestalt weiterzubilden, daß insbesondere das Montieren und/oder Auswechseln eines solchen Elementes vereinfacht ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
- zumindest ein Träger in bzw. an den angrenzenden Trägern verschieblich geführt ist,
- die Vorrichtung über eine Einrichtung zum Bewegen des verschieblich geführten Trägers gegenüber den angrenzenden Führungsträgern verfügt,
- der verschieblich geführte Träger zwei voneinander beabstandete Führungsmittel umfaßt, die jeweils als eine in bzw. an einem angrenzenden Führungsträger geführte Rollenanordnung ausgebildet ist und
- der verschieblich geführte Träger Verlängerungsmittel umfaßt, durch die der Abstand der beiden dem Träger zugeordneten Rollenanordnungen voneinander selbsttätig änderbar ist.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Halten eines flexiblen flächigen Elementes ist zumindest ein Träger, beispielsweise der obere Querträger einer Rahmenstruktur, gegenüber den beiden angrenzenden Trägern, beispielsweise Vertikalträgern, verschieblich geführt. Durch diese Maßnahme ist es möglich, denjenigen Träger, der von einer Montageposition am weitesten entfernt ist, zur Montage beispielsweise einer Werbeplane zu der Montageposition hinzubringen und nach Anbinden der Werbeplane an diesen Träger diesen erneut in seine die Plane haltende Stellung zu bewegen. Es bedarf somit zum Einspannen einer Werbeplane keiner zusätzlichen Hilfsmittel, beispielsweise eines Hubwagens oder dergleichen.
Die Vorrichtung umfaßt ferner eine Einrichtung zum Bewegen des verschieblich geführten Trägers gegenüber den angrenzenden und als Führungsträger bezeichneten Trägern. Eine solche Einrichtung kann beispielsweise ein Seilzug sein, mit dem der verschieblich geführte Träger bewegbar ist. Als Seilzug kann ein Endlosseil dienen, in das der Träger eingeschaltet ist. Ebenfalls kann vorgesehen sein, den Seilzug als Hebezug auszugestalten, um den verschieblich geführten Träger anheben zu können, während ein Absenken des verschieblich geführten Trägers
&iacgr;&ogr; durch sein Eigengewicht ggf. auch durch die daran angebundene Werbeplane erfolgt. Genau so gut können auch andere Einrichtungen zum Bewegen des verschieblich geführten Trägers eingesetzt sein; beispielsweise kann entsprechendes auch über einen Spindeltrieb realisiert sein.
Der verschieblich geführte Träger verfügt über jeweils über eine zu einem Führungsträger weisende Rollenanordnung, über die der verschieblich geführte Träger in den angrenzenden Führungsträgern geführt ist. Durch Einsatz einer Rollenanordnung ist eine paßgenaue Führung bei lediglich geringem Krafteinsatz zum Bewegen des verschieblich geführten Trägers möglich. Die Rollenanordnung dient ferner dazu, ein Verkanten des verschieblich geführten Trägers in den den beiden Führungsträgern zugeordneten Führungen, welches zu einem Festsetzen des verschieblich geführten Trägers führen würde, zu vermeiden. Zu diesem Zweck umfaßt der verschieblich geführte Träger ferner Verlängerungsmittel, durch die der Abstand der Rollenanordnungen des Trägers voneinander selbsttätig änderbar ist. Durch eine solche selbsttätige Änderung der effektiven Länge des verschieblich geführten Trägers paßt sich die Länge des Trägers an den sich ändernden Abstand seiner Führungsmittel zueinander bei einer Schieflage des Trägers an. Durch diese Maßnahme ist zusammen mit den als Führungsmittel eingesetzten Rollenanordnungen zwar grundsätzlich eine Verkippung des verschieblich geführten Trägers möglich, jedoch führt eine solche Verkippung nicht zu einem Festsetzen der Führungsmittel in den Führungen der angrenzenden Führungsträger. Zweckmäßig ist der Einsatz teleskopartig wirkender Verlängerungsmittel, beispielsweise indem in einen als Rohr ausgebildeten verschieblich geführten Träger ein als Verlängerungsstück dienendes Rohr eingesetzt und in dem Rohr des eigentlichen Trägers lin axialer Richtung bewegbar geführt ist.
-A-
Die Rollenanordnung der Führungsmittel des verschieblich geführten Trägers sind zweckmäßigerweise in einer zu diesem Träger hin offenen Führung des Führungsträgers gelagert und als Doppelrolle ausgebildet. Eine solche Doppelrolle umfaßt zwei voneinander beabstandete Zwillingsrollen. Die lichte Weite der Führung eines solchen Führungsträgers ist ausgebildet, damit die Doppelrolle darin ohne weiteres bewegbar ist, ein Verkippen jedoch über ein bestimmtes Spiel hinaus durch den Abstand der beiden Zwillingsrollen voneinander und durch das Abstützen der Zwillingsrollen an gegenüberliegenden Innenwänden der Führung verhindert ist.
In einer bevorzugten Ausgestaltung ist dem verschieblich geführten Träger eine Kederschiene zum Halten des flexiblen Elementes zugeordnet. Dem parallel zu diesem Träger angeordneten weiteren Träger ist zweckmäßigerweise ebenfalls eine solche Kederschiene zugeordnet oder dieser Träger ist als Kederschiene ausgebildet. Das Anbringen einer Werbeplane beschränkt sich dann auf das Einbringen der Keder in die jeweiligen Kederschienen. Die Montage einer Werbeplane ist somit gebenüber vorbekannten Maßnahmen erheblich vereinfacht. Nach einem Anbringen der Werbeplane an die beiden Träger braucht der verschieblich geführte Träger lediglich mittels der der Vorrichtung zugehörigen Einrichtung zum Bewegen dieses Trägers verfahren zu werden. Handelt es sich bei diesem Träger um den oberen Träger, der verschieblich geführt ist, wird dieser zusammen mit dem eingehängten flexiblen Element rolloartig angehoben und das flexible Element aufgezogen. Die Einrichtung zum Bewegen des verschieblich geführten Trägers ist zweckmäßigerweise gegen ein selbsttätiges Rückstellen gesichert, beispielsweise durch ein selbsthemmendes Getriebe oder durch eine Rasteinrichtung. Mit einer solchen Einrichtung läßt sich zudem über die Träger das zwischen diesen angeordnete flexible Element spannen, wobei durch die zweckmäßige Anbindung des flexiblen flächigen Elementes an die Träger mittels einer Kederschiene eine gleichmäßige in der Kederschiene aufgenommene Spannung des flexiblen flächigen Elementes über seine gesamte in der Kederschiene aufgenommen Breite erfolgt.
Die an den verschieblich geführten Träger angrenzenden Führungsträger können grundsätzlich von dem aufzuspannenden flexiblen Element verdeckt sein, so daß die Länge des verschieblich geführten Trägers und auch des mit diesem zusammenwirkenden Trägers größer ist als der Ab-
stand der beiden Führungsträger voneinander. Für den Fall, daß jedoch über die Länge bzw. Höhe des zwischen den Trägern befindlichen flexiblen Elementes dieses zusätzlich an den Führungsträgern fixiert oder gespannt werden soll, wird eine Ausgestaltung bevorzugt, bei der der verschieblich geführte Träger sowie der damit zusammenwirkende Träger zwischen den beiden Führungsträgern angeordnet ist. Sodann bildet die durch die Träger gebildete Rahmenstruktur einen umlaufenden Rahmen, um das flexible flächige Element, beispielsweise die Werbeplane, darin aufzuspannen. Bei sehr großformatigen flexiblen flächigen Elementen
&iacgr;&ogr; kann es sinnvoll sein, daß dieses an denjenigen Seiten, an denen das Element nicht an dem verschieblich geführten Träger und an dem damit zusammenwirkenden Träger angebunden ist, zusätzlich an den Führungsträgern abgestützt ist. Eine solche Anbindung des flexiblen flächigen Elementes an einen Führungsträger kann beispielsweise durch Einsatz der zuvor beschriebenen Rollenanordnungen, insbesondere von solchen Doppelrollen erfolgen, wobei die Plane über jeweils ein Expanderseil mit einer solchen Doppelrolle verbunden ist, von denen an jeder Seite der Werbeplane mehrere mit Abstand zueinander angeordnet sind. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, das flexible flächige Element auch an diesen zusätzlich zu unterstützenden Kanten mit einem Keder zu versehen, der in die Führung der Führungsträger eingreift. In einem solchen Fall umfaßt die Vorrichtung zusätzlich Mittel zum Ausüben einer Spannung auf das flexible flächige Element in Querrichtung zu einer durch den verschieblich geführten Träger vorgesehenen Richtung. Dies ist beispielsweise dadurch zu realisieren, daß der Führungsträger oder die Führung des Führungsträgers gegenüber seinem Widerlager spannbar ist, beispielsweise durch Einsatz von Spannschrauben oder dergleichen. Durch eine solche Maßnahme wird auch nicht die Führung des verschieblich geführten Trägers beeinträchtigt, da durch die Maßnahme des Spannens des flexiblen flächigen Elementes, beispielsweise der Werbeplane, in dieser Richtung durch die vorgesehene selbsttätige Abstandsänderung der Führungsmittel des verschieblich geführten Trägers ein Festsetzen der Führungsmittel des Trägers in den Führungen der Führungsträger nicht erfolgt. Somit kann ein flexibles Element umfänglich in Kederschienen faltenfrei gespannt werden.
Nachfolgend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorrichtung zum Halten einer als flexibles flächiges
Element dienenden Werbeplane in einer vereinfachten perspektivischen Ansicht,
Fig. 2 in einem Ausschnitt der linken oberen Ecke eine weitere Vor
richtung zum Halten eines flexiblen flächigen Elementes in einer zum Teil geschnittenen Ansicht,
&iacgr;&ogr; Fig. 3 eine Rückansicht auf eine Rollenanordnung der Vorrichtung
der Figur 2,
Fig. 4 die Vorrichtung der Figur 2 mit einem geneigten verschieb-
lich geführten oberen Träger und
Fig. 5 einen Querschnitt durch einen Führungsträger der in Figur 2
gezeigten Vorrichtung entlang der Linie A-B,
Fig. 6 einen Längsschnitt entlang der Linie C-D durch die Vor
richtung der Figur 2 mit einer ausgeschwenkten Kederschiene und
Fig. 7 eine weitere Vorrichtung zum Halten eines flexiblen flächigen
Elementes.
Eine Vorrichtung 1 zum Halten einer Werbeplane 2 als flexibles flächiges Element umfaßt eine aus mehreren Trägern T1 - T4 gebildete und insgesamt eine mit dem Bezugszeichen 3 gekennzeichnete Rahmenstruktur. Die in dem in Figur 1 gezeigten Ausführungsbeispiel wiedergegebene Rahmenstruktur 3 umfaßt zwei Vertikalträger, die Träger T3 und T4, die entweder freistehend angeordnet oder an einer Wand befestigt gehalten sind. Die Rahmenstruktur 3 umfaßt ferner zwei Querträger, die Träger T1 und T2. Der Träger T1 ist bezüglich der beiden angrenzenden Träger T3 und T4 verschieblich geführt. Im Bereich seiner Enden umfaßt der Träger T1 Führungsmittel, mit denen dieser in Führungen der Träger T3, T4 in vertikaler Richtung bewegbar geführt ist. Die Träger T3, T4 sind daher auch als Führungsträger im Rahmen dieser Ausführungen angesprochen. Der parallel zu dem Träger T1 angeordnete weitere Querträger T2 ist im Be-
reich des unteren Endes der Träger T3, T4 gehalten. Der verschieblich geführte Träger T1 ist über eine Betätigungseinrichtung 4, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Seilzug realisiert ist, in vertikaler Richtung bewegbar. Angetrieben ist der Seilzug durch einen Kurbeltrieb 5, durch den ein Endlosseil 6 bewegt wird, an dem der Träger T1 mit seinen Führungsmitteln angebunden ist.
Die Werbeplane 2 ist an den Trägern T1, T2 jeweils mittels einer Kederschiene 7 bzw. 8 befestigt, die zur Verdeutlichung dieser Anbindung der
&iacgr;&ogr; Plane 2 an den Träger T1 bzw. T2 nochmals vergrößert dargestellt sind. Der Träger T2 ist bezüglich der beiden Führungsträger T3, T4 ortsfest, so daß bei Aufbringen einer entsprechenden Zugspannung auf den Träger T1 die Plane 2 in vertikaler Richtung zwischen den Trägern T1 und T2 gespannt ist. Zum Auswechseln der Werbeplane 2 brauchen, nachdem der Träger T1 abgesenkt worden ist, lediglich die Keder aus der jeweiligen Kederschiene 7, 8 herausgezogen zu werden. Zum Spannen der Werbeplane 2 in horizontaler Richtung sind in den Führungen der Träger T3, T4 gehaltene Spanneinrichtungen vorgesehen, die mit Abstand zueinander angeordnet sind. Auch diese Spannvorrichtungen können sukzessive zum Wechseln der Werbeplane beim Absenken des Trägers T1 gelöst werden, so daß insgesamt ein Wechseln und auch eine Montage der Werbeplane 2 an der Vorrichtung 1 ohne großen Aufwand realisierbar ist.
Figur 2 zeigt eine weitere Vorrichtung 9 zum Halten eines flexiblen flächigen Elementes, nämlich einer Werbeplane 10. Figur 2 zeigt die Vorrichtung 9 mit seinem oberen Träger T5 und dem linken Führungsträger T6 in einem Ausschnitt. Die Werbeplane 10 selbst ist mittel seiner Kederschiene 11 an dem Träger T5 gehalten. Die Kederschiene 11 ist von dem Träger T5 durch Streben 12 beabstandet. Der Träger T5 ist als rundes Rohr ausgebildet und jeweils an seinen beiden Enden offen. Eingesetzt in die Enden des Trägers T5 ist ein Verlängerungsstück 13, das ebenfalls durch ein Rohrstück gebildet ist, dessen Außendurchmesser dem Innendurchmesser des Trägers T5 entspricht, so daß das Verlängerungsstück 13 in das offene Ende des Trägers T5 einschiebbar ist und relativ zu dem Träger T5 in Längsrichtung bewegbar ist. Das Verbindungsstück 13 dient zum Halten der eigentlichen Führungsmittel des Trägers T5, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Doppelrolle 14 ausgebildet sind. Die Doppelrolle 14 ist in einem zum Träger T5 hin geschlitzten Rohr 15 des
Trägers T6 geführt. Ein Kopplungsstück 16 ist aus dem Schlitz 17 des Rohres 15 herausgeführt und mit dem Verbindungsstück 13 verbunden. Die Doppelrolle 14 ist gebildet durch zwei voneinander beabstandete Zwillingsrollen 18, 19, wie dies auch aus der Rückansicht der Doppelrolle 14 in Figur 3 ersichtlich ist. Zwischen den Zwillingsrollen ist das Kopplungsstück 16 angeordnet; die Zwillingsrollen 18, 19 sind in dem Kopplungsstück 16 gelagert.
Die lichte Weite des Rohres 15 ist angepaßt auf den Durchmesser der &iacgr;&ogr; Zwillingsrollen 18, 19 der Doppelrolle 14. Die lichte Weite der durch den inneren Kanal des Rohres 15 gebildeten Führung ist geringfügig größer als der Durchmesser der Zwillingsrollen 18, 19, so daß eine sehr leicht gehende Führung der Doppelrolle 14 in dem Rohr 15 gegeben ist und ein Verkippen der Doppelrolle 14 nur in einem vorbestimmten Umfange erfolgen kann, wie dies in Figur 4 beispielhaft gezeigt ist. Eine Verkippung des Trägers T5 ist nur in dem Umfange möglich, in dem die eine Zwillingsrolle 18 bzw. 19 an der zum Träger T5 weisenden Seite des Rohres 15 anliegt, während die andere Zwillingsrolle 19 bzw. 18 an der gegenüberliegenden Innenwandung des Rohres 15 anliegt.
Die Vorrichtung 9 verfügt ebenfalls über eine Einrichtung zum Bewegen des Trägers T5. Diese Einrichtung ist als Seilzug ausgebildet, wobei jedoch im Unterschied zur Vorrichtung 1 kein Endlosseil, sondern ein einfaches Seil S eingesetzt ist, welches am oberen Ende des Trägers T6 umgelenkt und einem nicht dargestellten Kurbeltrieb im unteren Bereich des Trägers T6 zugeführt ist. Über das Seil S ist der Träger T5 anhebbar. Ein Absenken des Trägers T5 erfolgt durch sein Eigengewicht, gegebenenfalls unterstützt durch das Gewicht der in die Kederschiene 11 eingehängten Werbeplane 2. Eine entsprechende Betätigungseinrichtung ist an dem in den Figuren nicht dargestellten parallel zu dem Träger T6 angeordneten rechten Führungsträger vorgesehen, wie dies auch bei der Vorrichtung 1 der Figur 1 erkennbar ist.
Die Führung der Doppelrolle 14 in dem Führungsrohr 15 des Trägers T6 ist in einem Querschnitt durch das Rohr 15 in Figur 5 gezeigt. Deutlich erkennbar ist, daß der Innendurchmesser des Rohres 15 nur geringfügig größer ist als der Durchmesser der Zwillingsrollen 18, 19. Die einzelnen Rollen der Zwillingsrollen 18, 19 der Doppelrolle 14 sind nach außen hin
angefast, um ein besseres Anliegen der Zwillingsrollen 18, 19 an der Innenseite des Rohres 15 zu gewährleisten.
Figur 4 zeigt die Vorrichtung 9 mit gegenüber der Horizontalen verkipptem Träger T5, der durch ungleichmäßiges Ablassen beim Betätigen der Betätigungseinrichtungen in diese Stellung gebracht worden ist. Eine Verklemmung der Doppelrolle 14 in dem Führungsrohr 15 des Trägers T6 und entsprechend auch in dem nicht dargestellten gegenüberliegenden Träger ist trotz Kippung des Trägers T5 nicht eingetreten. Dies liegt zum einen &iacgr;&ogr; daran, daß sich die Doppelrolle 14 in dieser Stellung mit ihren Zwillingsrollen 18, 19 an gegenüberliegenden Wandabschnitten des Rohres 15 abstützt. Begünstigend auf das Verhindern einer Verklemmung, die nur schwer lösbar wäre, ist auch das teleskopartige Eingreifen der Verbindungsstücke 13 in den Träger T5, die bei einer solchen Verkippung - wie in Figur 4 gezeigt - aus dem Träger T5 selbsttätig herausbewegt werden. Durch Nachlassen von Seil S ist der Träger T5 ohne weiteres wieder in die Horizontale zu bringen.
Das Eingreifen des Verbindungsstückes 13 in den Träger T5, wobei beide Stücke als Rohre mit einer kreisrunden Querschnittsfläche ausgestaltet sind, kann ebenfalls zum Wechseln der Werbeplane 10 günstig eingesetzt werden. Beim Auswechseln der Werbeplane 10 besteht bei der Vorrichtung 9 die Möglichkeit, die Kederschiene 11, die über die Streben 12 von dem eigentlichen Träger T5 beabstandet ist, um die Achse des Trägers T5 herum zu schwenken - wie dies in Figur 6 schematisiert dargestellt ist. Nunmehr ist die Flucht der Kederschiene 11 nicht mehr durch den Träger T6 behindert und die Werbeplane 10 kann mit ihrem in die Kederschiene 11 eingesetzten Keder ohne weiteres aus dieser Kederschiene 11 herausgezogen werden. Die Montage einer Werbeplane ist auf diese Art und Weise besonders günstig durchführbar.
Der in den Figuren 2-6 nicht dargestellte untere Querträger der Vorrichtung 9 ist in entsprechender Weise an dem Träger T6 bzw. an dem parallel dazu verlaufenden rechten Träger angebracht. Jedoch ist dieser untere Träger gegenüber vertikalen Bewegungen fixiert, damit über den Träger T5 auf die Werbeplane 10 eine Zugspannung zum Spannen der Plane 10 ausübbar ist. Zum Wechseln der Werbeplane 10 ist auch die untere Kederschiene entsprechend ausschwenkbar, wobei die untere Kederschiene
oberhalb des unteren Trägers angeordnet ist (vgl. auch Figur 1).
Eine weitere Vorrichtung 20 zum Halten eines flexiblen Elementes, nämlich einer Werbeplane 21 ist in Figur 7 gezeigt. In dieser Figur sind die beiden parallelen Führungsträger T7, T8 erkennbar. In den Führungsträgern T7, T8 ist der obere Querträger T9 vertikal verschieblich gelagert. Diese Verschiebbarkeit ist entsprechend konzipiert wie bei der Vorrichtung 9 der Figuren 2-6. Auch beim Gegenstand der Vorrichtung 20 sind in den oberen Träger T9 Verlängerungsstücke 22 eingesetzt, die entsprechend
&iacgr;&ogr; der dargestellten Pfeilrichtung gegenüber dem Träger T9 bewegbar sind. Im Unterschied zu der zuvor beschriebenen Vorrichtung 9 der Figuren 2 6 ist die Werbeplane 21 der Figur 7 zusätzlich über jeweils einen Keder 23 in den Rohren 24, 25 der Führungsträger T7 bzw. T8 geführt. Die Rohre 24, 25 sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel gegenüber den übrigen Bestandteilen der Führungsträger T7, T8 (in der Figur nicht dargestellt) entsprechend der unter den Rohren 24, 25 gezeigten Pfeilrichtungen in horizontaler Richtung gegeneinander bewegbar. Auf diese Weise ist die Werbeplane 21 nicht nur in vertikaler Richtung in einer oberen Kederschiene 26 und in der dazu parallel verlaufenden unteren Kederschiene gespannt gehalten, sondern ebenfalls in den Führungen der Führungsträger T7, T8, die sodann ebenfalls als Kederschiene wirken. Die Werbeplane 21 ist dann sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung jeweils über die gesamte Kantenfläche spannbar, so daß die Werbeplane faltenfrei an der Vorrichtung 20 aufspannbar ist. Ausgenutzt wird bei dieser Art des Befestigens der Werbeplane 21 an der Vorrichtung 20 ebenfalls das selbsttätige Einrichten des Abstandes der eingesetzten Doppelrollen über die Verbindungsstücke 22 gegenüber dem Träger T9, so daß durch das Einrichten der Rohre 24, 25 zum Spannen der Plane 21 in horizontaler Richtung bezüglich einer Führung des Trägers T9 in den Führungsträgern T7, T8 unbeeinträchtigt ist.
Mit den beschriebenen Vorrichtungen sind nicht nur Werbeplanen, wie beispielhaft dargestellt, spannbar, sondern jedwede flexible flächige Elemente.
| -11 - | Vorrichtung | |
| Bezugszeichenliste | Werbeplane | |
| 1 | Rahmenstruktur | |
| 2 | Betätigungseinrichtung | |
| 3 | Kurbeltrieb | |
| 4 | Endlosseil | |
| 5 | Kederschiene | |
| 6 | Kederschiene | |
| 7 | Vorrichtung | |
| 8 | Werbeplane | |
| 9 | Kederschiene | |
| 10 | Streb | |
| 11 | Verlängerungsstück | |
| 12 | Doppelrolle | |
| 13 | Rohr | |
| 14 | Kopplungsstück | |
| 15 | Schlitz | |
| 16 | Zwillingsrolle | |
| 17 | Zwillingsrolle | |
| 18 | Vorrichtung | |
| 19 | Werbeplane | |
| 20 | Verlängerungsstück | |
| 21 | Keder | |
| 22 | Rohr | |
| 23 | Rohr | |
| 24 | Kederschiene | |
| 25 | Träger | |
| 26 | Seil | |
| T1-T9 | ||
| S |
Claims (11)
1. Vorrichtung zum Halten eines flexiblen flächigen Elementes, etwa einer Werbeplane (2, 10, 21) oder dergleichen mit einer aus Trägern (T1, T2, T3, T4; T5, T6; T7, T8, T9) gebildeten Rahmenstruktur (3), wobei zwischen Trägern (T1, T2, T3, T4; T5, T6; T7, T8, T9) das flexible flächige Element (2, 10, 21) gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß
- zumindest ein Träger (T1, T5, T9) in bzw. an den angrenzenden Trägern (T3, T4; T6; T7, T8) verschieblich geführt ist,
- die Vorrichtung (1, 9, 20) über eine Einrichtung (4) zum Bewegen des verschieblich geführten Trägers (T1, T5, T9) gegenüber den angrenzenden Führungsträgern (T3, T4; T6; T7, T8) verfügt,
- der verschieblich geführte Träger (T1, T5, T9) zwei voneinander beabstandete Führungsmittel umfaßt, die jeweils als eine in bzw. an einem angrenzenden Führungsträger (T3, T4; T6, T7, T8) geführte Rollenanordnung (14) ausgebildet ist und
- der verschieblich geführte Träger (T1, T5, T9) Verlängerungsmittel (13, 22) umfaßt, durch die der Abstand der beiden dem Träger (T1, T5, T9) zugeordneten Rollenanordnungen (14) voneinander selbsttätig änderbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der verschieblich geführte Träger (T1, T5, T9) horizontal und die beiden angrenzenden Führungsträger (T3, T4; T6; T7, T8) vertikal verlaufend angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (4) zum Bewegen des verschieblich geführten Trägers (T1, T5, T9) gegenüber den angrenzenden Führungsträgern (T3, T4; T6, T7, T8) ein Seilzug ist, mit dem der Träger (T1, T5, T9) heraufziehbar ist und bei dem ein Absenken des Trägers (T1, T5, T9) durch sein Eigengewicht vorgesehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Seilzug zum Bewegen des verschieblich geführten Trägers lösbare Arretiermittel Halten des Trägers in einer bestimmten Position umfaßt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollenanordnung der Führungsmittel eine in einer zum Träger (T5, T9) hin offenen Führung des Führungsträgers (T6, T7, T8) gelagerte Doppelrolle (14) mit zwei voneinander beabstandeten Zwillingsrollen (18, 19) ist, wobei zwischen den beiden Rollen der Zwillingsrollen (18, 19) ein aus der Führung eines Führungsträgers (T6, T7, T8) herausragendes Kopplungsstück (16) zum Anbinden der Rollenanordnung an den Träger (T5, T9) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlängerungsmittel zum Ändern des Abstandes der Führungsmittel des verschieblich geführten Trägers (T5, T9) zwei Verlängerungsstücke (13, 22) umfassen, die jeweils teleskopartig in die zu den Führungsträgern (T6; T7, T8) weisenden Enden des Trägers (T5, T9) einschiebbar und herausziehbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlängerungsstücke (13, 22) und der Träger (T5, T9) Rohrstücke mit einer runden Querschnittsfläche sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (T1, T5, T9) eine von seiner Längsachse beabstandete Kederschiene (7, 11, 26) zum Halten des flexiblen flächigen Elementes (2, 10, 21) trägt.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der parallel zu dem verschieblich geführten Träger (T1, T5, T9) angeordnete Träger (T2) ebenfalls die Eigenschaften des verschieblich geführten Trägers (T1, T5, T9) aufweist, insbesondere eine Kederschiene (8) umfaßt.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das flexible flächige Element (2, 10) mit seinen zu den Führungsträgern (T3, T4, T5) weisenden Kanten über voneinander beabstandet angeordnete Rollenanordnungen geführt ist, wobei eine solche Rollenanordnung eine in einer zum Träger hin offenen Führung eines Führungsträgers gelagerte Doppelrolle mit zwei voneinander beabstandeten Zwillingsrollen ist und wobei zwischen den beiden Rollen der Zwillingsrollen ein aus der Führung eines Führungsträgers (T3, T4; T6) herausragendes Kopplungsstück zum Anbinden der Rollenanordnung an das flexible Element (2, 10) angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das flexible flächige Element (21) mit seinen zu den Führungsträgern (T7, T8) weisenden Kanten mittels eines Keders (23) in den Führungen der Führungsträger (T7, T8) gehalten ist und die Führungsträger und/oder die Führungen (24, 25) der Führungsträger (T7, T8) Spannmittel zum Spannen des flexiblen flächigen Elements (21) in Querrichtung zur Erstreckung des verschieblich geführten Trägers (T9) aufweisen.
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|---|---|---|---|
| DE20116118U DE20116118U1 (de) | 2001-10-01 | 2001-10-01 | Vorrichtung zum Halten eines flexiblen flächigen Elements, etwa einer Werbeplane o.dgl. |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20116118U DE20116118U1 (de) | 2001-10-01 | 2001-10-01 | Vorrichtung zum Halten eines flexiblen flächigen Elements, etwa einer Werbeplane o.dgl. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20116118U1 true DE20116118U1 (de) | 2002-01-03 |
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ID=7962360
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Country Status (1)
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| DE (1) | DE20116118U1 (de) |
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2001
- 2001-10-01 DE DE20116118U patent/DE20116118U1/de not_active Expired - Lifetime
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