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DE20020062U1 - Vorrichtung zum Aufspannen eines flächenförmigen Werbeträgers - Google Patents

Vorrichtung zum Aufspannen eines flächenförmigen Werbeträgers

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DE20020062U1
DE20020062U1 DE20020062U DE20020062U DE20020062U1 DE 20020062 U1 DE20020062 U1 DE 20020062U1 DE 20020062 U DE20020062 U DE 20020062U DE 20020062 U DE20020062 U DE 20020062U DE 20020062 U1 DE20020062 U1 DE 20020062U1
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Germany
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advertising medium
transmission means
clamping
force transmission
rollers
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DE20020062U
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EASY CHANGE WERBE und MEDIA GM
Original Assignee
EASY CHANGE WERBE und MEDIA GM
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Publication date
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    • G09F1/10Supports or holders for show-cards
    • G09F1/12Frames therefor
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Description

Anmelder: EASY CHANGE Werbe- und Media GmbH Hauptstr. 107a 37318 Lutter, DE
Vertreter:
Patentanwälte Walther · Walther & Hinz Heimradstr. 2 34130 Kassel, DE
Kassel, den 17. November 2000 rw/mp Anwaltsakte 20301 Aktenzeichen N. N.
Vorrichtung zum Aufspannen eines flächenförmigen
Werbeträgers
30 Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufspannen eines flächenförmigen Werbeträgers, umfassend zwei parallel und beabstandet zueinander verlaufende Schienen, durch die der Werbeträger verschieblich aufnehmbar ist, wobei eine Aufspannvorrichtung zum Zusammen- bzw.
— Ausetnanderziehen des Werbeträgers vorgesehen ist.
Aus der EP-A O 777 899 ist eine Vorrichtung der eingangs genannten Art bekannt; hierbei sind zwei parallel zueinander verlaufende Schienen vorgesehen, in denen quer dazu verlaufende Traversen verschieblich angeordnet sind. Zwischen diesen Schienen ist der Werbeträger aufspannbar gehalten. Mit Hilfe einer Seilwinde ist nun die eine Traverse relativ zu der anderen Traverse in den Schienen verschieblich, so dass hierdurch die Möglichkeit des Aufspannens des Werbeträgers erzielt wird. Die zuvor beschriebene Vorrichtung dient insbesondere dazu, große Werbeträger beispielsweise an Hauswänden aufzuziehen.
Nun bieten aber insbesondere auch Brückengeländer hervorragende Möglichkeiten zur Plazierung von flächenförmigen Werbeträgern. Bislang war es hierbei so, dass derartige Werbeträger an den Brückengeländern fixiert wurden. Hierzu mussten gegebenenfalls aufwändige Gerüste gebaut werden, um einen solchen Werbeträger an dem Brückengeländer einer Brücke, beispielsweise über einer Autobahn, faltenfrei zu befestigen. Ein Wechsel des Werbeträgers war insofern immer mit Schwierigkeiten verbunden, als für jeden Wechsel erneut ein derartiges Gerüst gestellt werden musste.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung zum Aufspannen eines flächenförmigen Werbeträgers bereitzustellen, die sich insbesondere zum Einsatz an Brückengeländern eignet, und die sich weiterhin dadurch auszeichnet, dass der Wechsel einfach und schnell vorgenommen werden kann, ohne dass insbesondere Gerüste aufgebaut oder irgendwelche sonstigen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um den Werbeträger aufzuspannen bzw. einen bereits an der Brücke vorhandenen Werbeträger auszuwechseln.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die zwischen den _ Schieben angeordnete Aufspannvorrichtung ein Kraftübertragungsmittel,
&zgr;. B. eine Seilschlaufe, einen Zahnriemen, oder eine Kette umfasst, wobei der Werbeträger mit dem Kraftübertragungsmittel verbunden ist. Ein solches Kraftübertragungsmittel beispielsweise nach Art einer Seilschlaufe, die als unendliches Seil ausgebildet ist, verschiebt bei Betätigung den damit verbundenen Werbeträger entlang der Schienen, zwischen denen der Werbeträger aufgespannt gehalten ist. Zum Betätigen der Seilschlaufe bzw. des Kraftübertragungselementes insgesamt ist vorteilhaft als Drehvorrichtung ein Kurbeltrieb oder eine Seilwinde vorgesehen, die per Hand oder motorisch betrieben werden kann. Nach einer ersten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Drehvorrichtung zwei Rollen aufweist, zwischen denen das Kraftübertragungsmittel gespannt aber verschieblich gehalten ist. Des Weiteren ist die Drehvorrichtung bzw. das Kraftübertragungsmittel arretierbar, um den Werbeträger in einer bestimmten Position zu halten. Zur Arretierbarkeit kann insbesondere vorgesehen sein, dass die Drehvorrichtung auf der Antriebsseite eine Gegendruckrollenanordnung aufweist, die sich im Einzelnen aus zwei beabstandet zueinander angeordneten Rollen auszeichnet, die das Kraftübertragungsmittel aufnimmt, wobei zwischen den beiden Rollen eine dritte Rolle einrückbar ist. Durch diese dritte Rolle wird beispielsweise bei einer Seilschlaufe die Reibung um die beiden anderen Rollen soweit erhöht, dass ein Lösen ohne Ausrücken der dritten Rolle nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus bietete diese Variante die Möglichkeit, das Kraftübertragungsmittel und hier insbesondere die Seilschlaufe nachzuspannen. Ein solches Nachspannen ist immer dann erforderlich, wenn beispielsweise auf Grund von Wind sich der gesamte Werbeträger in irgendeiner Weise lenkt, und im aufgespannten Zustand Falten schlägt. Dem gleichen Ziel dient als Variante die Maßnahme, ein seitliches Spannmittel für den Werbeträger vorzusehen, durch den der Werbeträger beständig unter einer gewissen Spannung gehalten wird, um eben ein faltenfreies Aufspannen des Werbeträgers zu ermöglichen. Dem Ziel des — faltenfreien Werbeträgers dient ebenfalls die Maßnahme, mindestens an
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einer Vertikalseite, vorzugsweise jedoch an beiden Vertikalseiten, ein Profil vorzusehen, durch das der Werbeträger an seinen Vertikalseiten nach Art einer Kederverbindung aufgenommen wird.
Weiterhin kann nach einer weiteren Variante vorgesehen sein, dass die untere Schiene vertikal verschieblich ausgebildet ist, d. h., dass der Werbeträger in vertikaler Richtung unter einer bestimmten Spannung steht, die durch das Eigengewicht der unteren Schiene vorgegeben ist, und die schlußendlich dafür sorgt, dass der Werbeträger faltenfrei hängt. In Abwandlung hierzu kann natürlich auch der Werbeträger vertikal durch vertikal ausgerichtete Federn gespannt gehalten werden, wobei die Federn zwischen Schiene und Werbeträger angeordnet sind.
Die Ausbildung der Schiene zur Aufnahme des Werbeträgers ist nun derart, dass eine solche Schiene einen Schlitz aufweist, wobei der Schlitz der verschieblichen Aufnahme von Halteelementen dient, die mit dem Werbeträger in Verbindung stehen. Ein solches Halteelement ist beispielsweise nach Art eines Gardinenrollers ausgebildet.
Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft näher erläutert.
Figur 1
Figur 2
zeigt die gesamte Vorrichtung in einer Ansicht, wobei der Werbeträger zusammengefaltet ist;
zeigt eine Darstellung gemäß Figur 1, wobei jedoch der Werbeträger gespannt ist;
Figur 3
&mdash; Figur-4
zeigt einen Schnitt gemäß der Linie III - III aus Figur 2; zeigt die Gegendruckrollenanordnung.
Die insgesamt mit 1 bezeichnete Vorrichtung zum Aufspannen eines flächenförmigen Werbeträgers umfasst die beiden Schienen 10, 20. Die beiden Schienen 10, 20 zeigen die beiden Traversen 30, 40, wobei die beiden Traversen 30, 40 der Aufnahme der insgesamt mit 50 bezeichneten Aufspannvorrichtung dienen.
Der mit 60 bezeichnete Werbeträger besitzt an seinem oberen und an seinem unteren Rand jeweils Ösen 61 zur Aufnahme von Haken 62 zur Verbindung mit den Halteelementen 63, die jeweils in dem Schlitz 11, 21 der Schiene 10, 20 ähnlich einem Gardinenroller geführt sind.
Die insgesamt mit 50 bezeichnete Aufspannvorrichtung umfasst auf der Traverse 30 einen Lagerbock 51, auf dem eine Rolle 52 durch eine Kurbel (nicht dargestellt) als Drehvorrichtung drehbar gelagert ist. Die Rolle 52 dient der Aufnahme der Seilschlaufe 55, die an einem Punkt 66 mit dem flächenförmigen Werbeträger verbunden ist. Im Bereich der anderen Traverse ist ebenfalls ein Lagerbock 56 mit einer drehbaren Rolle 57 vorgesehen, die die Seilschlaufe 55 entsprechend als Gegenlager aufnimmt. Das insgesamt mit 80 bezeichnete Spannmittel umfasst eine Spiralfeder 81, die einerseits mit dem flächenförmigen Werbeträger 60 und andererseits mit dem Lagerbock 51 bzw. der Traverse 30 verbunden ist. Zusätzlich kann der Werbeträger seitlich durch vertikale Profile 65 gehalten sein, wobei diese Profile 65 nach Art einer Kederverbindung in Verbindung mit dem Werbeträger 60 stehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass nach einer weiteren Variante der Werbeträger auch vertikal abgespannt ist, und zwar durch den Einsatz von Federn 69. Diese Federn 69 sorgen alternativ zu der Anordnung der Profile 65 für eine Spannung des Werbeträgers in vertikaler Richtung. Bei der Variante, bei der die untere Schiene 20 vertikal beweglich ausgebildet ist, erfolgt die Spannung des Werbeträgers in vertikaler Richtung durch das Eigengewicht der Schiene 20, wie dies bereits zuvor - geschildert worden ist. Bei der Vorrichtung zur Fixierung des Werbeträgers
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ist gemäß Figur 4 eine Gegendruckrollenanordnung umfassend zwei Rollen 52 und 52a, die beabstandet zueinander auf dem Lagerbock 51 jeweils drehbar gelagert sind, und die die Seilschlaufe 55 aufnehmen, zwischen denen eine dritte Rolle 52c in Richtung des Pfeiles 53 verschieblich ist, um einerseits die Seilschlaufe unter Spannung zu halten, und andererseits dann, wenn die Rolle 52c das Obertrum der Seilschlaufe 55 auf das Untertrum der Seilschlaufe 55 presst, eine Fixierung der Seilschlaufe erfolgt.
Bei Betätigung der Rolle 52 verschiebt sich der flächenförmige Werbeträger in Richtung des Pfeiles 90, wie in Figur 1 dargestellt. Bei Erreichen der Endstellung wird die Spiralfeder 81 gespannt, so dass der flächenförmige Werbeträger 60 in horizontaler Richtung gespannt gehalten ist. Das Spannen erfolgt auch hier beispielsweise durch eine arretierbare Kurbel,
d. h., die Kurbel besitzt ein Rastglied, das die Kurbel daran hindert sich zurückzudrehen. In vertikaler Richtung ist - wie bereits ausgeführt - nach einer ersten Ausführungsform der Werbeträger durch das Eigengewicht der Schiene 20 gespannt bzw. nach einer zweiten Ausführungsform durch die Anordnung seitlicher Profilleisten oder auch durch die Anordnung von Federn 69 zwischen den Schienen 10, 20.

Claims (14)

1. Vorrichtung zum Aufspannen eines flächenförmigen Werbeträgers umfassend zwei parallel und beabestandet zueinander verlaufende Schienen, durch die der Werbeträger verschieblich aufnehmbar ist, und wobei eine Aufspannvorrichtung zum Zusammen- und Auseinanderziehen des Werbeträgers vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die zwischen den Schienen (10, 20) angeordnete Aufspannvorrichtung (50) ein Kraftübertragungsmittel (55), z. B. eine Seilschlaufe, ein Zahnriemen oder eine Kette umfasst, wobei der Werbeträger (60) mit dem Kraftübertragungsmittel (55) verbunden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannvorrichtung (50) eine Drehvorrichtung (52, 57), die mit dem Kraftübertragungsmittel in Verbindung steht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehvorrichtung (52, 57) zwei Rollen (52, 57) aufweist, zwischen denen das Kraftübertragungsmittel gespannt aber verschieblich gehalten ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schienen (10, 20) durch zwei Traversen (30, 40) miteinander verbunden sind, die die Drehvorrichtung für das Kraftübertragungsmittel aufnehmen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehvorrichtung (52, 57) bzw. das Kraftübertragungsmittel (55) arretierbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehvorrichtung (52, 57) auf der Antriebsseite eine Gegendruckrollenanordnung aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegendruckrollenanordnung zwei beabstandet zueinander angeordnete Rollen (52a) umfasst, die das Kraftübertragungsmittel (55) aufnehmen, wobei zwischen den beiden Rollen (52a) eine dritte Rolle (52c) einrückbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das die Schiene (10, 20) einen Schlitz (11, 21) aufweist, wobei der Schlitz (11, 21) der verschieblichen Aufnahme von Halteelementen (63) dient, die mit dem Werbeträger (60) in Verbindung stehen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente (63) nach Art von Gardinenrollen ausgebildet sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) ein seitliches Spannmittel (80) für den Werbeträger (60) aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannmittel eine Zugfeder (81) umfasst, die im Bereich des Endes des Werbeträgers (60), der benachbart zum Kurbeltrieb ist, mit der Traverse (30, 40) in Verbindung steht.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Schiene vertikal verschieblich ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Werbeträger (60) an mindestens einer Vertikalseite ein Profil aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Werbeträger (60) vertikal, z. B. durch Federn (69), abspannbar ist.
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