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DE20116789U1 - Eingedecktes Gleis - Google Patents

Eingedecktes Gleis

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DE20116789U1
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DE
Germany
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rails
track
covering
film
track according
Prior art date
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Application number
DE20116789U
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English (en)
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Publication of DE20116789U1 publication Critical patent/DE20116789U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C9/00Special pavings; Pavings for special parts of roads or airfields
    • E01C9/06Pavings adjacent tramways rails ; Pavings comprising railway tracks
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01BPERMANENT WAY; PERMANENT-WAY TOOLS; MACHINES FOR MAKING RAILWAYS OF ALL KINDS
    • E01B19/00Protection of permanent way against development of dust or against the effect of wind, sun, frost, or corrosion; Means to reduce development of noise
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01BPERMANENT WAY; PERMANENT-WAY TOOLS; MACHINES FOR MAKING RAILWAYS OF ALL KINDS
    • E01B2/00General structure of permanent way
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01BPERMANENT WAY; PERMANENT-WAY TOOLS; MACHINES FOR MAKING RAILWAYS OF ALL KINDS
    • E01B21/00Track superstructure adapted for tramways in paved streets
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01BPERMANENT WAY; PERMANENT-WAY TOOLS; MACHINES FOR MAKING RAILWAYS OF ALL KINDS
    • E01B2204/00Characteristics of the track and its foundations
    • E01B2204/14Vegetation on or around railway-tracks
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01BPERMANENT WAY; PERMANENT-WAY TOOLS; MACHINES FOR MAKING RAILWAYS OF ALL KINDS
    • E01B2205/00Electrical insulation of railway track parts

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  • Structural Engineering (AREA)
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  • Road Paving Structures (AREA)
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  • Laminated Bodies (AREA)
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Description

Gesthuysen, von Rohr & Eggert
01.1917.4.mo Essen, den 15. Oktober 2001
Gebrauchsmusteranmeldung
Herrn Dipl.-Ing. Berthold Adler
Stapenhorststraße 35
45329 Essen
mit der Bezeichnung
Eingedecktes Gleis
-1-
Eingedecktes Gleis
Die vorliegende Erfindung betrifft ein eingedecktes Gleis, und zwar ein Gleis gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, 17 bzw. 21.
Unter einem eingedeckten Gleis ist hier generell ein Gleis zu verstehen, bei dem die Schienen mindestens auf einer Seite, insbesondere im Zwischenraum zwischen zwei benachbarten Schienen, eingedeckt sind, also durch eine Eindeckung zumindest teilweise angefüllt bzw. ausgefüllt sind, insbesondere so, daß eventuell vorhandene Schwellen des Gleises überdeckt sind und/oder daß das eingedeckte Gleis begehbar oder sogar von nicht schienengebundenen Fahrzeugen überfahrbar ist. Insbesondere kann das eingedeckte Gleis auch als sogenannte feste Fahrbahn ausgebildet sein bzw. eine solche aufweisen, also einen schotterlosen Oberbau aufweisen.
Bei einem eingedeckten Gleis mit üblicherweise metallischen Schienen ist eine Isolierung gegen Streuströme wünschenswert bzw. sogar erforderlich. Dies gilt insbesondere bei Gleisen mit gleichstrombetriebenen Schienenfahrzeugen, wie Straßenbahnen. Außerdem sind eingedeckte Schienen besonders korrosionsanfallig.
Aus der EP 0 726 359 Bl, die den Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung bildet, ist ein eingedecktes Gleis mit metallischen Schienen sowie den Schienen zugeordneten Isolierelementen bekannt. Die Isolierelemente sind als balkenartige Formteile ausgebildet, die aus zerkleinertem Altgummi mit Polyurethanbindung hergestellt und an die jeweilige Schienenform angepaßt sind. Die Formteile erstrecken sich zumindest bis zum Schienenkopf und bilden eine ausreichend tragfähige, fortlaufende Bahn neben den Schienen zum Befahren durch ein bereiftes Straßenfahrzeug. Außerdem weisen die Formteile unterseitig Aussparungen für Befestigungsmittel der Schienen auf.
Die genannten Formteile des bekannten Gleisaufbaus sind hinsichtlich ihres Materials und ihrer Herstellung kostenträchtig. Desweiteren erfordert der bekannte Gleisaufbau eine verhältnismäßig aufwendige Montage der Formteile. Beispielsweise ist die Anpassung und/oder Montage der Formteile im Bereich von Weichen, Kreuzungen oder dergleichen sehr aufwendig. Zudem sind
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verschiedene Formteile für unterschiedliche Einbausituationen und/oder unterschiedliche Schienen erforderlich. Dementsprechend sind die Zurverfügungstellung und Lagerhaltung der erforderlichen Formteile aufwendig und daher ebenfalls kostenträchtig.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein eingedecktes Gleis anzugeben, so daß auf sehr einfache, kostengünstige Weise ein eingedecktes Gleis mit guter bzw. verbesserter Streustromisolierung und/oder gutem Korosionsschutz herstellbar ist, insbesondere wobei die Realisierung &iacgr;&ogr; universell, das heißt bei praktisch jeder Einbausituation möglich ist.
Die obige Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Gleis gemäß Anspruch 1, 17 oder 21 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Eine grundlegende Idee der vorliegenden Erfindung liegt darin, anstelle von vorgefertigten Formteilen oder dergleichen eine elektrisch isolierende Folie, vorzugsweise eine wasserdichte Kunststoffolie bzw. PVC-Folie, zur Streustromisolierung und/oder zum Korrosionsschutz zu verwenden, also als Isolierelement einzusetzen. Insbesondere wird die Folie seitlich an den Schienen zwischen den Schienen und der zugeordneten Eindeckung angeordnet, wobei die Folie vorzugsweise den Schienenkopf und/oder den Schienensteg seitlich sowie den Schienenfuß und gegebenenfalls vorgesehene Befestigungselemente der Schienen oberseitig abdeckt bzw. gegenüber der Eindeckung isoliert.
Die vorschlagsgemäße Lösung führt zu mehreren Vorteilen.
Erstens, die Folie ist sehr preisgünstig erhältlich. Dementsprechend ergeben sich geringe Materialkosten, da das Material für die Eindeckung üblicherweise gegenüber Formteilen oder dergleichen wesentlich günstiger ist.
Zweitens, es wird eine sehr einfache und damit kostengünstige Realisierung ermöglicht, da die Folie sehr einfach und schnell vor dem Einbringen der Eindeckung verlegt werden kann.
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Drittens, die vorschlagsgemäße Lösung ist sehr universell einsetzbar, insbesondere bei sehr unterschiedlichen Einbausituationen und auch bei in Form und/oder Größe unterschiedlichen Schienen. Insbesondere ist keine Verwendung von speziellen Formteilen erforderlich. Vielmehr kann die Folie, beispiels weise ausgehend von einer Endlosbahn, unmittelbar vor Ort an die jeweilige Einbausituation angepaßt werden.
Viertens, für die Folie kann handesübliches und dementsprechend preisgünstiges Material, beispielsweise eine sogenannte Teichfolie oder dergleichen, eingesetzt werden.
Fünftens, die Folie kann sich optimal seitlich an die Schienen anpassen, so daß praktisch kein Sickerwasser zwischen die Folie und die Schienen eindringt. Dementsprechend ist mit der vorschlagsgemäßen Lösung eine verbesserte Streustromisolierung bzw. ein verbesserter Korrosionsschutz erreichbar.
Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung wird die Folie zumindest bereichsweise, beispielsweise punktweise und/oder streifenweise, an den Schienen angeklebt. Beispielsweise kann hierzu Silikon oder ein sonstiger geeigneter Klebstoff eingesetzt werden. Jedoch kann die Folie alternativ oder zusätzlich auch selbstklebend ausgebildet sein. Das Ankleben der Folie dient primär einer Erleichterung des anschließenden Einbaus der Eindeckung, verhindert also ein Verschieben bzw. Verrutschen der Folie beim Einbau der Eindeckung. Jedoch kann das Verkleben der Folie mit der Schiene auch einer Abdichtung dienen.
Gemäß einem alternativ oder zusätzlich zur Folie realisierbaren Aspekt der vorliegenden Erfindung werden längsstreifenartige, wasserdichte Abdeckungen auf der Eindeckung seitlich entlang den Schienen angeordnet, um eine Streustromisolierung und/oder einen Korrosionsschutz der Schienen zu erreichen bzw. zu unterstützen. Hierbei ergibt sich eine bevorzugte, sehr einfache Realisierung dadurch, daß die Abdeckungen aus Kunststoff und Splitt gebildet werden.
-A-
Weitere Aspekte, Eigenschaften, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Erläuterung bevorzugter Ausfuhrungsformen, die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Schnittdarstellung eines vorschlagsgemäßen
Gleises mit zwei Schienen gemäß einer ersten Ausführungsform;
Fig. 2 eine ausschnittsweise, vergrößerte Schnittansicht einer Schiene
des Gleises gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine zu Fig. 2 korrespondierende Schnittansicht einer zweiten
Ausführungsform; und
Fig. 4 eine zu Fig. 2 korrespondierende Schnittansicht einer dritten
Ausführungsform.
Für gleiche oder ähnliche Teile werden die selben Bezugszeichen verwendet, und es ergeben sich entsprechende bzw. vergleichbare Vorteile und Eigenschaften, auch wenn eine wiederholte Beschreibung weggelassen ist.
Fig. 1 zeigt in einer sehr schematischen Schnittansicht ein Gleis 1 gemäß einer ersten Ausführungsform. Das Gleis 2 weist hier zwei metallische Schienen 2 auf, die eine Schienenspur für ein nicht dargestelltes Schienenfahrzeug, insbesondere eine Straßenbahn oder dergleichen bilden. Beispielsweise kann das Gleis 1 aber auch drei Schienen 2 aufweisen.
Das Gleis 1 ist eingedeckt. Das heißt, es handelt sich um ein eingedecktes Gleis 1 im eingangs genannten Sinne. Insbesondere handelt es sich um ein sogenanntes Grüngleis oder Rasengleis.
Dementsprechend weist das Gleis 1 eine Eindeckung 3 auf. Die Eindeckung 3 ist beim dargestellten Ausführungsbeispiel einerseits im Zwischenraum zwischen den beiden Schienen 2 und andererseits außerhalb vorgesehen, wobei sich die Eindeckung 3 jeweils entlang der Schienen 2 erstreckt.
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Die Eindeckung 3 ist beim Ausführungsbeispiel wasserdurchlässig ausgebildet, bildet also eine nicht versiegelte Oberfläche, in die entsprechend Wasser, insbesondere Regenwasser, einsickern kann. Derartiges Wasser kann zu unerwünschter Korrosion der Schienen 2 innerhalb der Eindeckung 3 führen. Desweiteren können elektrische Streuströme, insbesondere beim Einsatz von mit Gleichstrom betriebenen Schienenfahrzeugen und Verwendung der Schienen 2 als Masse- bzw. Rückleiter, wie bei Straßenbahnen, auftreten, wobei die Streuströme zu einer ungewollten Elektrolyse der Schienen 2 führen bzw. die genannte Korrosion verstärken können.
Es ist ein wesentlicher Aspekt der vorliegenden Erfindung, einen einfachen, preisgünstig herstellbaren Schutz gegen Korrosion und/oder elektrische Streuströme vorzusehen, worauf nachfolgend näher eingegangen wird.
Fig. 2 zeigt in ausschnittsweiser Vergrößerung von Fig. 1 eine Schiene 2 des Gleises 1. Der Schiene 2 sind Isolierelemente 4 zum Schutz gegen Korrosion und/oder Streuströme, also zur Streustromisolierung und/oder zum Korrosionsschutz zugeordnet. Die Isolierelemente 4 sind durch eine elektrisch isolierende Folie 5, insbesondere durch mehrere Stücke davon, gebildet bzw. weisen diese auf.
Die Folie 5 besteht vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere PVC oder dergleichen, und ist vorzugsweise wasserdicht ausgebildet. Gegebenenfalls kann die Folie 5 wasserdampfdurchlässig ausgebildet sein, um die Bildung von Schwitzwasser unter der Folie 5 zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Insbesondere kann eine übliche Teichfolie oder dergleichen verwendet werden. Dementsprechend kann eine handelsübliche und sehr preisgünstig erhältliche Folie 5 eingesetzt werden. Dies führt zu geringen Materialkosten des vorschlagsgemäßen Gleisaufbaus.
Die Folie 5 ist zwischen der Schiene 2 und der Eindeckung 3 angeordnet, beim Ausführungsbeispiel auf beiden Seiten der Schiene 2. Insbesondere deckt die Folie 5 einen Schienenkopf 6 und Schienensteg 7 der Schiene 2 seitlich sowei einen Schienenfuß 8 der Schiene 2 zumindest im wesentlichen oberseitig ab. Insoweit wird durch die Folie 5 auf sehr einfache Weise eine elektrische Isolierung zwischen der Schiene 2 und der Eindeckung 3 gebildet.
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Die Folie 2 überdeckt weiter - sofern vorhanden - Befestigungselemente 9 zur Befestigung der Schienen 2, beispielsweise auf Schwellen 10, wie in Fig. 1 und 2 angedeutet.
Die Befestigungselemente 9 sind beispielsweise durch Bolzen, Muttern, Halteklammern, Haltefedern oder dergleichen gebildet, wie in Fig. 1 und 2 angedeutet. Insbesondere halten die Befestigungselemente 9 die Schienen 2 klemmend auf den Schwellen 10.
Wenn die Befestigungselemente 9 aus Metall bestehen, ist vorzugsweise eine elektrische Isolierung zu den Schwellen 10 vorgesehen, beispielsweise durch nicht dargestellte Kunststoffdübel, -hülsen, -abstandhalter, -Unterlegscheiben, -zwischenlagelemente oder dergleichen. Aufgrund der Folie 5 kann diese elektrische Isolierung bedarfsweise jedoch auch entfallen.
Weiter ist vorzugsweise zwischen den Schienen 2 und den Schwellen 10 im Auflagebereich der Schienen 2 jeweils ein in Fig. 2 angedeutetes Isolierelement 11 zur elektrischen Isolierung vorgesehen. Beispielsweise kann das Isolierelement 11 ebenfalls durch eine Kunststoffolie, bedarfsweise die Folie 5, gebildet sein.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Schwellen 10 vorzugsweise aus Beton hergestellt. Bedarfsweise können aber beispielsweise auch Schwellen 10 aus Holz zum Einsatz kommen.
Bei dem bevorzugten Gleisaufbau gemäß Fig. 1 ist auf einer Tragschicht 12 ein Schotterbett 13 angeordnet, das die Schwellen 10 mit den Schienen 2 trägt, wobei die Schwellen 10 insbesondere in üblicher Weise in das Schotterbett 13 eingebettet sind. Dies bildet hier einen Oberbau, an den sich die gegebenenfalls mehrschichtig aufgebaute Eindeckung 3 anschließt, also zumindest im wesentlich beginnend ab der Oberseite der Schwellen 10 und/oder der Unterseite der Schienen 2.
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Anstelle des vorgenannten Oberbaus bzw. Schotterbetts kann das Gleis 1 auch als sogenannte feste Fahrbahn ausgebildet sein, also ein schotterloser Oberbau vorgesehen sein.
Beim dargestellten Ausfuhrungsbeispiel ist die Eindeckung 3 als Pflanzsubtrat ausgebildet und wird als Schüttgut eingebaut. Zumindest weist die Eindeckung 3 eine derartige Schicht, insbesondere als oberste Deckschicht auf.
Das Pflanzensubtrat ist vorzugsweise aus mineralischem Material und Bodenmaterial, vorzugsweise Splitt und Oberboden, der ansonsten auch als Mutterboden bezeichnet wird und gemäß der VOB Teil C: Allgemeine technische Vertragbedingungen für Bauleistungen (ATV), Erdarbeiten - DIN 18300 definiert ist, insbesondere Edelsplitt und Oberboden, hergestellt. Insbesondere sind bei dem Pflanzensubtrat die Splittkörner größtenteils zumindest teilweise mit dem Bodenmaterial ummantelt, wobei gegebenenfalls Grassamen direkt untergeschmischt sein kann.
Beim Darstellungsbeispiel bildet die Eindeckung 3 vorzugsweise zumindest großenteils eine Rasenfläche 14.
Die Eindeckung 3 bildet also vorzugsweise eine Vegetationsschicht 15 bzw. weist eine Vegetationsschicht 15 auf. Um ein Eindringen von Wurzeln aus der Vegetationsschicht 15 in den sonstigen Oberbau zu verhindern, ist vorzugsweise dazwischen eine Wurzelsperrschicht oder -matte 16, wie ein sogenanntes Geotextil oder dergleichen, angeordnet.
Die Eindeckung 3 kann jedoch auch anders aufgebaut sein, insbesondere beispielsweise kein Bodenmaterial enthalten, wenn keine Vegetation bzw. Begrünung gewünscht ist. Beispielsweise kann dann die Eindeckung 3 oder zumindest deren obere Deckschicht aus gebrochenem mineralischem Material oder dergleichen bestehen.
Bedarfsweise kann die Eindeckung 3 auch eine geschlossene bzw. versiegelte Oberfläche bilden oder aufweisen.
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Zum Beispiel ist es auch möglich, daß die Eindeckung 3 durch Beton, Bitumenkies, Asphalt, Pflastersteine, Verbundsteine, Platten, sonstiges Straßenbaumaterial oder dergleichen gebildet bzw. hergestellt ist.
Wesentlich ist, daß bei der vorzugsweise vorgesehenen Begehbarkeit bzw. Befahrbarkeit des Gleises 1 und seiner Eindeckung 3 eine ausreichende Tragfähigkeit der Eindeckung 3 - insbesondere auch im nassen Zustand - vorhanden ist.
&iacgr;&ogr; Bei der Herstellung des vorschlagsgemäßen Gleises 1 wird die Folie 5 vor der Eindeckung 3 eingebaut. Insbesondere werden hierzu entsprechende, längsstreifenartige Folienstücke, die vorzugsweise von einer Endlosbahn abgeschnitten werden, entlang der Schienen 2 auf der der Eindeckung 3 zugewandten Seite verlegt. Insbesondere erstreckt sich die Folie 5 seitlich an den Schienen 2 zumindest im wesentlichen bis zur Höhe der späteren Eindeckung 3, also insbesondere bis zum oder seitlich an den jeweiligen Schienenkopf 6.
Insbesondere wird die Folie 5 derart verlegt, daß diese auch die Befestigungselemente 9, soweit vorhanden, abdeckt und mit der Wurzelsperrschicht oder -matte 16, soweit vorhanden, längsstreifenartig überlappt, insbesondere diese überdeckt.
Zur Sicherung der verlegten Folie 5 ist diese vorzugsweise zumindest bereichsweise, beispielsweise punktuell und/oder streifenweise, an die zugeordnete Schiene 2 angeklebt. Hierzu kann die Folie 5 entsprechend selbstklebend ausgebildet sein und/oder ein separat aufgetragener Klebstoff, vorzugsweise Silikon, verwendet werden.
Anschließend wird die Eindeckung 3 eingebracht und beispielsweise durch Rütteln oder Walzen verfestigt.
Bei der ersten Ausführungsform gemäß Fig. 1 und 2 ist eine sehr häufig verwendete Schienenform, insbesondere eine sogenannte Vignol-Schiene, dargestellt. In Fig. 2 ist durch das strichpunktiert dargestellte Rad 17 eines nicht dargestellten Schienenfahrzeugs angedeutet, daß die Eindeckung 3 im Zwischenraum zwischen zwei zugeordneten Schienen 2 den Schienenkopf 6 seit-
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lich zumindest nicht vollständig überdecken kann, um Platz für den Spurkranz des Rads 17 zu lassen. Dementsprechend ist beim ersten Ausführungsbeispiel die Eindeckung 3 zwischen den Schienen 2 entsprechend niedrig, insbesondere nicht so hoch wie auf den abgewandten Außenseiten der Schienen 2 ausgebildet.
Fig. 3 zeigt in einer zu Fig. 2 korrespondierenden Darstellung eine zweite Ausführungsform des vorschlagsgemäßen Gleises 1. Der wesentliche Unterschied zur ersten Ausführungsform liegt darin, daß hier eine sogenannte RiI-lenschiene 2 als alternative Schienenfrom Verwendung findet. Dementsprechend können dann die Schienen 2 auf beiden Seiten gleich hoch angedeckt sein, die Eindeckung 3 bedarfsweise also auf beiden Seiten gleich hoch ausgebildet sein.
Ein weiterer, auch unabhängig von dem Vorsehen der Folie 5 realisierbarer Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß auf der wasserdurchlässigen Eindeckung 3 wasserdichte Abdeckungen 18 vorgesehen sind, die sich vorzugsweise auf beiden Seiten unmittelbar an die jeweilige Schiene 2 anschließen und längs dieser streifenartig erstrecken.
Die Abdeckungen 18 können bei beiden Ausführungsformen vorgesehen sein und bilden ebenfalls Isolierelemente 4, die einer Streustromisolierung und/ oder einem Korrosionsschutz dienen. Die Abdeckungen 18 verhindern nämlich, daß Wasser seitlich neben den Schienen 2 eindringt, so daß die seitlich neben den Schienen 2 liegenden Bereiche der Eindeckung 3 zumindest weitestgehend trocken gehalten werden.
Insbesondere ist die Breite der Abdeckungen 18 derart an das Verhalten der Eindeckung 3 hinsichtlich Wasserdurchlässigkeit und Wasserleitung bzw. Kapillarwirkung und Benetzbarkeit angepaßt, daß auch bei starken Regenfällen oder bei einem sonstigen starken Wassereintrag ein ausreichendes Trockenhalten der sich unmittelbar an die Schienen 2 anschließenden Bereiche der Eindeckung 3 zu erwarten ist, sofern die Folie 5 nicht vorgesehen ist.
Die Abdeckungen 18 verhindern, daß die Schienen 2 bzw. deren Schienenköpfe 6 einwachsen, führen also zu vegetationsfreien Längsstreifen neben den
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Schienen 2. Dies ist ein wesentlicher Vorteil im Hinblick darauf, daß der Verkehr die Schienen 2 und damit das Gleis 1 ohne weiteres erkennen können soll. Bedarfsweise können zur Verbesserung der Kenntlichmachung die Abdeckungen 18 auch eingefärbt sein bzw. eine eingefärbte Oberfläche aufweisen.
Vorzugsweise sind die Abedeckungen 18 plattenartig ausgebildet und/oder in die Eindeckung 3 eingebettet.
In besonders bevorzugter Ausgestaltung sind die Abdeckungen 18 aus mineralischem Material und Kunststoff, insbesondere auch einem Kunstharz und Splitt, vorzugsweise Polyurethan und Edelsplitt (mehrfach gebrochener Splitt), hergestellt. Dies ermöglicht einen einfachen, universellen Einbau und eine gute Verzahnung mit der Eindeckung 3.
Fig. 4 zeigt in einer zu Fig. 2 korrespondierenden Darstellung eine dritte Ausführungsform des vorschlagsgemäßen eingedeckten Gleises 1. Der wesentliche Unterschied zur ersten Ausführungsform liegt hier darin, daß das Gleis 1 eine sogenannte feste Fahrbahn, also einen schotterlosen, insbesondere auch schwellenlosen Oberbau 19 aufweist. Anstelle eines Schotterbetts 13 und den darin eingebetteten Schwellen 10 werden die Schienen 2 von einer festen, insbesondere plattenartigen Schicht 20, beispielsweise aus Asphalt oder Beton, getragen.
Vorzugsweise ist zwischen den Schienen 2 und der Schicht 20 im Auflagebereich der Schienen 2 jeweils ein geeignetes Isolierelement 11 zur elektrischen Isolierung vorgesehen. Insbesondere handelt es sich hierbei um einen sogenannten Schienenunterguß, der bedarfsweise starr oder elastisch ausgebildet sein kann. Beispielsweise kann es sich hier um einen bituminösen Unterguß o. dgl. handeln. Jedoch kann auch eine Kunststoffolie, bedarfsweise sogar die Folie 5, eingesetzt werden.
Bei der dritten Ausführungsform findet wiederum vorzugsweise eine sogenannte Rillenschiene 2 als alternative Schienenform Verwendung. Dementsprechend können dann die Schienen 2 auf beiden Seiten gleich hoch angedeckt sein, wie in Fig. 4 angedeutet.
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Die beiden benachbarten, eine Schienenspur bildenden Schienen 2 (in Fig. 4 ist aufgrund der ausschnittsweisen Darstellung lediglich eine Schiene 2 erkennbar) sind in geeigneten Abständen bzw. Intervallen längs der Schienenspur durch Spurstangen 21 miteinander verbunden.
In Fig. 4 ist eine Spurstange 21 gestrichelt angedeutet. Die Spurstangen 21 sind durch geeignete Verbindungs- bzw. Befestigungselemente 9 mit den zugeordneten Schienen 2, insbesondere durch Schraubverbindungen o. dgl., &iacgr;&ogr; verbunden.
Die Eindeckung 3 ist vorzugsweise jeweils auf beiden Seiten einer Schiene 2 angedeckt. Bei der dritten Ausführungsform ist die Eindeckung 3 vorzugsweise zumindest im wesentlichen aus einer Betonschicht 22, einer Binderschicht 23 und einer insbesondere aus Gußasphalt bestehenden Deckschicht 24 gebildet. Jedoch sind grundsätzlich auch andere Aufbauten bei Verwendung geeigneter Materialien möglich.
Gegenüber der ersten und zweiten Ausführungsform ergeben sich bei der dritten Ausführungsform hinsichtlich des Einsatzes der Folie 5 insbesondere folgende Unterschiede:
Die Folie 5 überdeckt die Verbindungs- bzw. Befestigungselemente 9 seitlich.
Die Folie 5 braucht sich auf der außenliegenden Seite der Schiene 2 seitlich am Schienenkopf 6 nicht bis zur Oberseite der sich anschließenden Eindeckung 3 erstrecken, sondern kann verkürzt ausgebildet bzw. angeordnet werden, da vorzugsweise eine elektrisch isolierende Schienenfuge 25 zwischen Schienenkopf 6 und außenseitiger Eindeckung 3 im Bereich der Deckschicht 24 und/oder der Binderschicht 23 vorgesehen ist, wie in Fig. 4 angedeutet. Die Schienenfuge 25 ist vorzugsweise ausreichend elastisch ausgebildet und besteht beispielsweise aus einem geeigneten Bitumenmaterial o. dgl.
• · * &idigr; * &iacgr; * &iacgr; I i
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Ähnliches gilt fur die Innenseite der Schiene 2 hinsichtlich der seitlichen Anordnung der Folie 5, sofern ein sogenanntes Schmelzband 26 zwischen dem Schienenkopf 6 der Deckschicht 23 oder ein sonstiges geeignetes Füllmittel vorgesehen ist.
Vorzugsweise ist die Folie 5 als Längsbahn 27 zwischen den beiden Schienen 2 angeordnet, und zwar insbesondere zwischen der (Trag-) Schicht 20 und der Eindeckung 3, so daß sich eine quasi vollständige innenseitige bzw. wannenartige Auskleidung der Schienen 2 und des dazwischenliegenden Bereichs der Schicht 20 durch die elektrisch isolierende Folie 5 ergibt. Die Folie 5 kann in diesem Innenbereich wahlweise einstückig oder mehrstückig bei entsprechender geeigneter Überlappung, wie in Fig. 4 hinsichtlich der sich entlang der Schienen 2 erstreckenden Längsstreifen und der Längsbahn 27 angedeutet, ausgebildet sein. Durch die Folie 5 werden also die Schicht 20 und die Eindeckung 3 im Bereich zwischen den Schienen 2 - nachfolgend Zwischenbereich genannt - elektrisch isoliert.
Die elektrische Isolierung der Schicht 20 und der Eindeckung 3 durch die Folie 5 gestattet es, daß eine elektrische Isolierung der üblicherweise metallischen Spurstangen 21 gegenüber den Schienen 2 im Bereich ihrer Verbindung mit den Schienen 2 nicht erforderlich ist und daß bedarfsweise auch die seitliche Auskleidung und damit einhergehende elektrische Isolierung der Schienen 2 durch die Folie 5 auf den zum Zwischenraum hin gewandten Seiten entfallen kann.
Alterantiv kann bei Entfallen der Längsbahn 27 bzw. bei fehlender elektrischer Isolierung der Schicht 20 und der Eindeckung 3 im Zwischenbereich eine elektrische Isolierung der Spurstangen 21 gegenüber den Schienen 2 und/oder eine Ummantelung der Spurstangen 21, beispielsweise wiederum durch die Folie 5, zur elektrischen Isolierung gegenüber der Eindeckung 3 vorgesehen sein.
Ansonsten ergeben sich hinsichtlich des Einbaus und Einsatzes der Folie 5 die gleichen Aspekte und Vorteile bei der dritten Ausführungsform wie bei den anderen Ausführungsformen.
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Eine feste Fahrbahn kann auch dadurch gebildet sein, daß die Schienen 2 tragende Schwellen 10 beispielsweise in die Schicht 20 eingegossen sind. Bedarfsweise können dann die Spurstangen 21 entfallen.
Generell ist hinsichtlich allen Ausführungsformen noch zu ergänzen, daß die Verbindungs- bzw. Befestigungselemente 9, insbesondere also Schrauben, Muttern, Bolzen o. dgl., mit geeigneten, vorzugsweise abgerundeten Schutzkappen, Abdeckungen o. dgl., vorzugsweise Kunststoffkappen o. dgl., versehen oder abgedeckt sein können, um eine ungewollte Beschädigung der Folie 5 im Bereich dieser Elemente 9 zu vermeiden.
Aus der vorgenannten Erläuterung ergibt sich, daß die vorschlagsgemäße Lösung zur Streustromisolierung und/oder zum Korosionsschutz sehr einfach und dementsprechend preisgünstig sowie quasi bei jeder Einbausituation, also sehr universell realisierbar ist.

Claims (22)

1. Gleis (1), insbesondere Grüngleis, mit metallischen Schienen (2), einer Eindeckung (3) und den Schienen (2) zur Streustromisolierung und/oder zum Korrosionsschutz zugeordneten Isolierelementen (4), dadurch gekennzeichnet, daß die Isolierelemente (4) durch elektrisch isolierende Folie (5) gebildet sind.
2. Gleis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (5) wasserdicht ist und/oder aus Kunststoff, vorzugsweise aus PVC, besteht.
3. Gleis nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (5) eine Dicke von weniger als 10 mm, insbesondere weniger als 5 mm, aufweist.
4. Gleis nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (5) flexibel und vorzugsweise elastisch oder inelastisch in Flächenerstreckung dehnbar ist.
5. Gleis nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (5) mit den Schienen (2) zumindest bereichsweise, insbesondere punkt- oder streifenweise, verklebt ist, vorzugsweise mittels Silikon.
6. Gleis nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (5) zur Verklebung mit den Schienen (2) zumindest bereichsweise, insbesondere punktweise oder streifenweise, selbstklebend ausgebildet ist.
7. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (5) separat oder lose zwischen den Schienen (2) und der Eindeckung (3) eingebaut ist.
8. Gleis nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (5) seitlich an den Schienen (2), insbesondere seitlich am Schienenkopf (6), seitlich am Schienensteg (7) und/oder oberseitig am Schienenfuß (8), angeordnet ist und/oder anliegt.
9. Gleis nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleis (1) insbesondere metallische Befestigungselemente (9), wie Bolzen, Schrauben, Muttern, Federn oder Klammern, zur Befestigung und/oder Verbindung der Schienen (2), insbesondere auf zugeordneten Schwellen (10), aufweist und daß die Folie (5) die Befestigungselemente (9) seitlich und/oder oberseitig überdeckt.
10. Gleis nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleis (1) eine Wurzelsperrschicht oder -matte (16) aufweist, die vorzugsweise Schwellen (10) des Gleises (1) überdeckt und/oder vorzugsweise zumindest im wesentlichen auf Höhe von Schienenfüßen (8) der Schienen (2) angeordnet ist, und daß die Folie (5) und die Wurzelsperrschicht oder -matte (16) einander bereichsweise überlappen.
11. Gleis nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolierelemente (4) von der Eindeckung (3) getragene, längsstreifenartige Abdeckungen (18) aufweisen, die sich längs der Schienen (2) auf der Eindeckung (3) erstrecken, insbesondere wobei die Abdeckungen (18) in die Eindeckung (3) eingebettet sind.
12. Gleis nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckungen (18) auf der Eindeckung (3) angeordnet oder gebildet sind und sich seitlich an die Schienen (2), insbesondere an deren Schienenköpfe (8), und/oder die Folie (5) anschließen.
13. Gleis nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Eindeckung (3) wasserdurchlässig ausgebildet ist und die Abdeckungen (18) plattenförmig und/oder wasserdicht ausgebildet sind.
14. Gleis nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckungen (18) aus Kunststoff und mineralischem Material, vorzugsweise Kunstharz und Splitt, insbesondere Polyurethan und Edelsplitt, hergestellt sind.
15. Gleis nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleis (1) einen schotterlosen und/oder schwellenlosen Oberbau (19) aufweist.
16. Gleis nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleis (1) die Schienen (2) verbindende, elektrisch leitende Spurstangen (21) aufweist, wobei die Spurstangen (21) gegenüber den Schienen (2) elektrisch isoliert sind und/oder die Folie (5) zwischen den Schienen (2) zur unterseitigen Isolierung der zwischen den Schienen (2) angeordneten Eindeckung (3) angeordnet ist.
17. Gleis (1), insbesondere Grüngleis, mit metallischen Schienen (2) und einer Eindeckung (3), insbesondere nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß elektrisch isolierende Folie (5) zwischen den Schienen (2) und der Eindeckung (3) angeordnet ist.
18. Gleis nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (5) wasserdicht ist und/oder aus Kunststoff und/oder einer Endlosbahn hergestellt ist.
19. Gleis nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (5) entlang der Schienen (2) verlegt und vorzugsweise zumindest bereichweise an die Schienen (2) angeklebt ist.
20. Gleis nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (5) jeweils zwischen Schiene (2) und Eindeckung (3) angeordnet und/oder zwischen den Schienen (2) auf der Unterseite der Eindeckung (3) angeordnet ist.
21. Gleis (1), insbesondere Grüngleis, mit metallischen Schienen (2) und einer Eindeckung (3), insbesondere nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wasserdichte Abdeckungen (18) sich seitlich an die Schienen (2), insbesondere an Schienenköpfe (8), anschließen und längs der Schienen (2) auf der Eindeckung (3) angeordnet sind.
22. Gleis nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckungen (18) aus Kunststoff und mineralischem Material, vorzugsweise Kunstharz und Splitt, insbesondere Polyurethan und Edelsplitt, gebildet sind.
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