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DE20115167U1 - Tagesfeldabstellung - Google Patents

Tagesfeldabstellung

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Publication number
DE20115167U1
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DE20115167U
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Individual
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Priority to AT02020698T priority patent/ATE267297T1/de
Priority to EP02020698A priority patent/EP1293606B1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C11/00Details of pavings
    • E01C11/02Arrangement or construction of joints; Methods of making joints; Packing for joints
    • E01C11/04Arrangement or construction of joints; Methods of making joints; Packing for joints for cement concrete paving
    • E01C11/14Dowel assembly ; Design or construction of reinforcements in the area of joints

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Bridges Or Land Bridges (AREA)
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  • Saccharide Compounds (AREA)
  • Acyclic And Carbocyclic Compounds In Medicinal Compositions (AREA)
  • Refuge Islands, Traffic Blockers, Or Guard Fence (AREA)
  • Accommodation For Nursing Or Treatment Tables (AREA)
  • Treatment Of Fiber Materials (AREA)
  • Preliminary Treatment Of Fibers (AREA)
  • Road Paving Structures (AREA)

Description

Deutsche Gebrauchsmusteranmeldung
Tabesfeldabbtellunb ANMELDER UND ERFINDER:
Herbert Hammes
Franz-Marc-Str. 1 84
5d374 erftstadt
Tagesfeldabstellung
Die Erfindung betrifft eine Tagesfeldabstellung für die Randbegrenzung und Verbindung von Teilflächen eines aus einem während der Verarbeitung zumindest teilweise fließ- oder kriechfähigen und später erstarrenden Bodenmaterial hergestellten Bodenbelag, insbesondere für die Randbegrenzung von Betonsohlen, mit einer das aufgebrachte Bodenmaterial stauenden hinteren Randbegrenzung, einer der hinteren Randbegrenzung gegenüberliegenden vorderen Randbegrenzung zur Abgrenzung des vorderen Randes der angrenzenden Teilfläche und einer Vertikalverankerung, die die hintere Randbegrenzung mit der vorderen Randbegrenzung in vertikaler Richtung fest und in horizontaler Richtung verschiebbar verbindet, wobei die hintere Randbegrenzung und die vordere Randbegrenzung eine zur Bodenfläche vertikal angeordnete Staukante aufweisen.
Derartige Tagesfeldabstellungen werden zur Herstellung von Betonsohlen verwendet, die nicht in einem Arbeitsgang ausgebracht werden können. Solche Sohlen härten durch Verdunsten des zum Anrühren des Bodenmaterials benötigten Wassers aus, wobei hierbei ein Schwinden auftritt, die Bodenplatte sich also während des Trocknens und Aushärtens in alle Richtungen zusammenzieht. Während dies in der Vertikalausrichtung nur von unerheblicher Bedeutung ist, tritt bei großen Platten in horizontaler Richtung ein nicht vernachlässigbarer Volumenschwund ein. Dieser würde dazu führen, dass Risse im Boden auftreten, sofern nicht besondere Vorkehrungen getroffen werden, um das Schwinden kontrolliert aufnehmen zu können. Hierzu werden in den Sohlen Fugen angelegt, die sowohl das Schwinden aufnehmen als auch späteres wärmebedingtes Ausdehnen der Betonsohlen wieder kompensieren können.
Es können entweder zusätzliche, maschinell eingeschnittene Sollbruch- oder Scheinfugen eingebracht werden, die etwa durch maschinelle Schnittvorgänge hergestellt werden. Die Größe der in einem Arbeitsgang aufbringbaren Betonsohlen ist jedoch entweder durch die maximale Tagesarbeitsleistung oder auch durch eine maximal zur Verfügung stehende Menge von Bodenmaterial begrenzt, so dass an den Grenzen dieser mit Tagesleistung bzw. Tagesfeld bezeichneten maximal her-
stellbaren Sohlengröße ohnehin Abstellungen, also Randbegrenzungen erforderlich sind. An diesen Rändern entstehen dann ebenfalls Fugen, die das Schwinden des Materials aufnehmen.
Die so hergestellten Bodenplatten können aus Beton oder einem anderen, zunächst fließfähigen oder kriechfähigen Material hergestellt sein und mit Stahl- oder Kunststoffwehrungen, beispielsweise den bekannten Baustahlmatten oder auch Kunstfasergewebe verstärkt sein. Bei derartigen Bodenplatten wird am Rande des Tagesfeldes eine Schalung aufgestellt, die nach Erstarren des Betons wieder entfernt wird. Anschließend kann dann ein weiteres Feld, also eine weitere Betonsohle gegen diese vertikale Kante des Vorgängerfeldes ausgebracht werden. Nach Erstarren des Materials und der damit verbundenen Schwindung tritt die Längenkontraktion der Sohle ein, was zu einer Rissbildung längs der Tagesfeldkante führt.
Derzeit wird dieser Riss dann mit einer Fugenschneidemaschine mechanisch nachgeschnitten und aufgeweitet sowie anschließend mit einem elastischen Material verfüllt. Bei diesem Verfahren sind die beiden Tagesfelder nicht miteinander verbunden. Oft werden die so hergestellten Böden jedoch dynamisch belastet. Beispiele hierfür ist der Autobahnbau oder auch der Boden in Industriehallen, die durch Schwerlastfahrzeuge dynamischen Belastungen ausgesetzt sind. Hier tritt dann eine Nachverdichtung des Untergrundes auf und die Tagesfelder können sich relativ zueinander in Punktbewegungen bewegen. Folgen dieser Punktbewegungen sind oft Kantenbrüche, die nur aufwendig beseitigt werden können.
Zur Verhinderung der Punktbewegungen werden die Platten üblicherweise mit sogenannten Gleitdübeln miteinander verbunden, die eine horizontale Beweglichkeit und somit das Schwinden ohne unerwünschte Spannungen zulassen. In vertikaler Richtung verbinden die Gleitdübel die aneinander grenzenden Platten fest. Das Anordnen und Einarbeiten der Gleitdübel ist jedoch verhältnismäßig aufwendig, so dass hierfür viel Zeit verloren geht. Zusätzlich ist die Bruchwahrscheinlich im Bereich der Gleitdübel verhältnismäßig groß. Insbesondere bei großen Tagesfeldern und damit zunehmender Fugenbreite nimmt die Gefahr von Beschädigungen durch Flurförderfahrzeuge oder Gabelstapler dann zu.
Zur Abhilfe werden bisher bei diesen Böden Stahlwinkel vorgesehen, die die Tagesfelder als verlorene Schalung abgrenzen und nach dem Ausbringen des Bodenbe-
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lages nicht mehr entfernt werden. Bei diesen verlorenen Schalungen handelt es sich in der Regel um übliche Stahlwinkel, die ebenfalls zur Verhinderung von Punktbewegungen miteinander verdübelt werden. Diese Winkel weisen jedoch den Nachteil auf, dass sie herstellungsbedingt über hohe Toleranzen verfügen, also in erheblichem Umfang höhenmäßig voneinander abweichen können, da sie als Walzprofile hergestellt werden. Die Verwendung von blankbezogenen Stahlprofilen wäre zwar grundsätzlich zur Beseitigung dieses Nachteils möglich, scheidet in der Praxis für den Baubereich jedoch aus Kostengründen aus.
Ein weiterer wesentlicher Nachteil der Stahlwinkel besteht darin, dass für jede Bodendicke eine bestimmte Sollstärke des Stahlwinkels verwendet werden muss. Es fehlt eine Möglichkeit zur Höhenverstellung, die es möglich machen würde, die Stahlwinkel an eine bestimmte Bodendicke anzupassen. Auch ist es mit diesen Stahlwinkeln nur schwer möglich, Bodenunebenheiten auszugleichen, da hierfür Unterkonstruktionen vorgesehen werden müssten, die die Stahlwinkel mit einer ebenen Oberfläche auf den unebenen Untergrund aufstellen und hinreichend sicher gegen die andrückende Bodenmasse fixieren.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine weitgehend fertig konfektionierte Tagesfeldabstellung zu schaffen, die unter Ausgleich von Unebenheiten des Unterbodens eine kostengünstige und einfache Abstellung einer Teilfläche eines aufgebrachten Bodenbelags ermöglicht und trotz der Schwindung eine einwandfreie Gestaltung der Kanten der Teilflächen ermöglicht.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass sich die hintere Randbegrenzung, die vordere Randbegrenzung oder die vordere und hintere Randbegrenzung auf zumindest zwei höhenverstellbaren Bodenstützen abstützt.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Tagesfeldabstellung mit zumindest zwei höhenverstellbaren Bodenstützen kann nun die Tagesfeldabstellung unabhängig von der Dicke des Bodenbelags universell verwendet werden. Auch Höhendifferenzen und Unebenheiten des Unterbodens können problemlos ausgeglichen werden. Bei der erfindungsgemäßen Tagesfeldabstellung handelt es sich um eine verlorenen Schalung, die nach Ausbringung des Bodenbelages in diesem verbleibt. Besondere Vorzüge entwickelt die Tagesfeldabstellung in Verbindung mit den beiden horizontalen Randbegrenzungen, die zueinander parallel angeordnet auf den Bo-
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denstützen aufliegen. Die hintere Randbegrenzung grenzt das aktuell bearbeitete Tagesfeld ab und bildet mit ihrem oberen Rand gleichzeitig eine Schutzkante für die Kante der Teilfläche.
Die vordere Randbegrenzung wiederum stellt den Beginn der nächsten Teilfläche dar; es wird also bei weiterer Ausbringung des Bodenmaterials an diese vordere Randbegrenzung anbetoniert. Bei Schwinden des Material entfernen sich die vordere und hintere Randbegrenzung voneinander. Der so entstehende Spalt kann durch flexibles Füllmaterial bei Bedarf aufgefüllt werden. Das Füllmaterial kann Gummi, Kunststoff oder ein sonstiger üblicher Stoff sein.
Bevorzugt sind die hintere Randbegrenzung und die vordere Randbegrenzung auf einem horizontalen Stützträger angeordnet, wobei die Bodenstützen mit diesem Stützträger mittelbar oder unmittelbar verbunden sind. Bei dieser Ausgestaltung können die hintere und die vordere Randbegrenzung gemeinsam durch Abfräsen der oberen Kante bearbeitet werden, und es kann so leicht aus einfachen Walzprofilen eine ebene Oberfläche hergestellt werden. Diese ebene Oberfläche ist besonders wichtig, wenn bei Industrieböden eine hohe Güte der Oberflächenbeschaffenheit gefordert ist, etwa um flexible Transportsysteme mit geringem Bodenabstand über den Boden fahren zu lassen.
Die hintere Randbegrenzung und die vordere Randbegrenzung müssen relativ zueinander beweglich bleiben, um das Schwinden des Materials während des Austrocknens und Aushärtens zu ermöglichen. Sind die beiden Randbegrenzungen auf dem horizontalen Stützträger angeordnet, so wird bevorzugt nur eine der beiden Randbegrenzungen mit diesem Stützträger verbunden, so dass der Stützträger relativ zu der anderen Randbegrenzung beweglich bleibt. Die andere Randbegrenzung kann verschiebbar auf dem Stützträger aufliegen, ohne gesondert befestigt zu sein. Damit vor Einsatz der Tagesfeldabstellung die Randbegrenzung nicht herunterfällt, kann diese über Transportsicherungen entweder mit der gegenüberliegenden Randbegrenzung oder auch mit dem Stützträger verbunden sein, die vor Einsatz der Tagesfeldabstellung dann entfernt wird. Bei dieser Transportsicherung kann es sich um herkömmliche Sicherungsschrauben handeln, etwa durch Flügelschrauben, die im oberen Bereich der Randbegrenzungen angeordnet werden.
Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung verwendet eine verschiebbare Befestigung der Randbegrenzung an dem Stützträger. Bevorzugt wird die hintere Randbegrenzung beweglich gehalten, während die vordere Randbegrenzung fest mit dem Stützträger verbunden ist. Alternativ können auch beide Randbegrenzungen beweglich am Stützträger angeordnet sein, wobei sich hier eine Befestigung über Langlöcher, deren Längsachse rechtwinklig zur Längsachse der Tagesfeldabsteliung angeordnet ist, anbietet. Die Längsausdehnung der Langlöcher wird so gehalten, dass die maximale Schwindung, bevorzugt zuzüglich eines Sicherheitsbereiches, ermöglicht wird. Diese Ausgestaltung bietet den Vorteil, dass auch die neue Teilfläche am vordem Rand schwinden kann, ohne dass die Tagesfeldabsteliung als Ganzes bewegt werden müsste. Im Eckbereich kann ein gesondertes Bauteil eingesetzt werden, dass drei oder vier, im Winkel zueinander stehende Randbegrenzungen miteinander verbindet.
Der horizontale Stützträger wird bevorzugt von einem dünnen Blechstreifen gebildet, der etwa eine Dicke von 5mm aufweisen kann. Zwischen den Bodenstützen und dem horizontalen Stützträger kann ein Winkelprofil angeordnet sein, das den Stützträger hält. Bei dieser Ausgestaltung ist beispielsweise das Winkelprofil fest mit den Bodenstützen verbunden, etwa durch eine Schweißverbindung, und der horizontale Stützträger liegt verschiebbar auf dem Winkelprofil auf.
Da die wesentliche Funktion der Tagesfeldabsteliung neben der Höhenverstellbarkeit durch die Bodenstütze der Ausgleich von Schwindungsspannungen ist, kann das Winkelprofil auch fest mit dem horizontalen Stützträger verbunden sein. Maßgeblich für die Erfindung ist lediglich, dass die auf dem Stützträger aufliegenden vorderen und hinteren Randbegrenzungen die seitliche Bewegung infolge der Schwindung ermöglicht. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist neben dem ersten Winkelprofil zwischen dem Stützträger und den Bodenstützen ein zweites Stützprofil angeordnet, das beispielsweise auch die Form eines Winkels aufweisen kann.
Beide Profile, also das Winkelprofil und das Stützprofil, sind so angeordnet, dass sie zwei zueinander parallele Vertikalflächen aufweisen, zwischen denen ein Spalt verbleibt. Das Stützprofil kann fest mit dem horizontalen Stützträger verbunden sein. Die Bodenstützen können sowohl auf das Winkelprofil als auch, entweder alternativ oder zusätzlich, auf das Stützprofil wirken. Auf den Spalt zwischen dem Winkelprofil
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und dem Stützprofil kann eine Fließbarriere in Form eines schmalen Blechstreifens eingeschoben werden. Diese Fließbarriere liegt mit ihrem unteren Rand auf einem Unterboden, auf den das Bodenmaterial ausgebracht wird, auf und ragt mit ihrem oberen Rand in den Spalt hinein. Der Spalt sollte ausreichend tief sein, so dass die Fließbarriere die Höhenverstellung nicht behindert und jedoch ausreichend tief in den Spalt hineinragen kann, damit bei Hochfahren der Höhenverstellung die Fließbarriere nicht aus dem Spalt herausrutscht.
Die Fließbarriere wird von einem dünnen Blechstreifen gebildet, der nur geringe Kräfte aufnehmen muss. Demzufolge kann ein dünner Edelstahlstreifen verwendet werden, der etwa eine Dicke von 1 bis einigen Millimetern aufweist. Die Bodenstützen können eine Fußplatte aufweisen, die mit einer dünnen Standfläche auch unter der Fließbarriere angeordnet ist. In diesem Fall kann die Standfläche eine Nut oder ein sonstiges horizontales Haltemittel aufweisen, das ein seitliches Ausweichen des unteren Randes der Fließbarriere verhindert und eine zusätzliche Querabstützung gewährleistet.
Eine alternative Ausgestaltung der Tagesfeldabstellung verwendet anstelle des Winkelprofils und des zusätzlichen Stützprofils ein Profil mit T-förmigem Querschnitt, also einen T-Träger. Derartige Träger werden als Meterware preiswert angeboten und können leicht und einfach verbaut werden. Um den Spalt für den Einschub der Fließbarriere zu realisieren, kann in den unteren Teil des T-Profils eine Nut eingeschnitten werden. Da dieses Verfahren relativ aufwendig sein wird, ist es günstiger, auf den unteren Ausleger des T-Profils seitlich eine Halterung für die Fließbarriere aufzubringen. Diese Halterung kann etwa von einfachen Einschubclipsen gebildet sein, die keinerlei Kräfte aufnehmen müssen, sofern sich die Fließbarriere auf der Seite der hinteren Randbegrenzung befindet.
Alternativ kann auch die Bodenstütze so mit dem T-Profil verbunden sein, dass zwischen der Bodenstütze und dem unteren, vertikalen Ausleger des T-Profils ein Spalt verbleibt. In diesem Fall kann die Fließbarriere zwischen die Bodenstütze und das T-Profil eingesteckt sein. Bei Anordnung der Fließbarriere auf der Seite der vorderen Randbegrenzung sollte dagegen ein ausreichend fest dimensioniertes Haltemittel vorgesehen sein, das zum Beispiel durch ein seitlich an den unteren Teil des T-Profil aufgeschraubtes Halteblech gebildet sein kann.
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Im oberen Bereich der vorderen Randbegrenzung und der hinteren Randbegrenzung können zusätzliche Querverbinder, beispielsweise in Form so genannter Schwerspannstifte, angeordnet sein, die die beiden Randbegrenzungen miteinander verbinden. Um auch die Beweglichkeit herzustellen, sind diese Querverbinder nur in vertikaler Richtung fest in den Randbegrenzungen gehalten, erlauben in horizontaler Richtung jedoch eine Verschiebbarkeit der beiden Randbegrenzungen relativ zueinander. Dies kann etwa durch eine in einem Schiebesitz angeordnete Stiftverbindung realisiert werden, die an ihrem jeweils aus der vorderen beziehungsweise aus der hinteren Randbegrenzung hervorragenden freien Enden eine Verlustsicherung in Form von Kragen oder Sicherungsstiften aufweisen kann.
Die Bohrung zum Einsetzen der Querverbinder kann während des Transportes vor Einbau der Tagesfeldabstellung als Transportsicherung genutzt werden, indem hier eine Schraubverbindung eingesetzt wird. Alternativ kann der Querverbinder selbst als Transportsicherung verwendet werden, indem als Querverbinder eine Gewindestange verwendet wird, die beidseitig oder einseitig mit Muttern an der vorderen und hinteren Randbegrenzung befestigt ist. Vor Verbau der Tagesfeldabstellung werden die Muttern bei dieser Ausgestaltung dann soweit aufgedreht, dass sie an den Endbereichen der Querverbinder angeordnet sind. Bei entsprechendem Übermaß der Bohrung ist so ein Gleiten des Gewindestabes innerhalb der Bohrung und damit ein Auseinanderrutschen der vorderen und der hinteren Randbegrenzung infolge der Schwindung möglich.
Die Bodenstützen weisen bevorzugt eine möglichst einfache und leicht zu bedienende Höheneinstellvorrichtung auf. Hierzu können sie beispielsweise von einem längenveränderlichen Distanzstück gebildet sein, das sich auf der Fußplatte abstützt. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung ist dieses längenveränderliche Distanzstück von einer Hülse gebildet, die fest mit dem Winkelprofil, dem Stützprofil oder dem horizontalen Stützträger verbunden ist. Hierzu bietet sich eine Schweißkonstruktion an. Diese Hülse kann mit einem Innengewinde versehen sein, so dass von unten ein Gewindebolzen in die Hülse eingeschraubt werden kann. Dieser Gewindebolzen kann beispielsweise fest, auch hier über eine Schweißverbindung, mit der Fußplatte verbunden sein. Das Drehen der Fußplatte bewirkt dann die gewünschte Höhenverstellung.
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Eine noch bessere Konstruktion der Bodenstütze weist ebenfalls einen mit der Fußplatte fest verbundenen Gewindebolzen auf, jedoch ist hier die Hülse nicht mit einem Innengewinde versehen, sondern der Gewindebolzen ist unter Belassung eines Spiels ohne Formschluss in die Hülse eingesteckt. Auf den Gewindebolzen unterhalb der Hülsenunterkante ist ein Lagerelement aufgeschraubt, auf dessen oberen Rand sich die Hülse abstützt. Eine Drehung des Lagerelements, das etwa von einer einfachen Mutter gebildet sein kann, bewirkt somit ein Aus- oder Eintreiben des Gewindebolzens in die Hülse und somit eine Höhenverstellung der Bodenstütze.
Die Tagesfeldabstellung ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung auf beiden Seiten mit einer Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Haltebügeln versehen, die die vordere Randbegrenzung und die hintere Randbegrenzung fest mit dem Bodenmaterial verbinden. Diese Haltebügel können beispielsweise U-förmig ausgebildet und mit einem oberen freien Ende an der vorderen und hinteren Randbegrenzung befestigt sein. Zur Verbindung bietet sich eine Schweißverbindung an, jedoch sind auch andere übliche Befestigungen möglich.
Im unteren Bereich sind die Haltebügel beispielsweise mit ihrem unteren freien Ende mit dem Winkelprofil beziehungsweise dem Stützprofil verbunden. Selbstverständlich muss hierbei darauf geachtet werden, dass die Beweglichkeit der vorderen und der hinteren Randbegrenzung relativ zueinander nicht durch den Haltebügel eingeschränkt beziehungsweise aufgehoben wird, etwa bei ein Haltebügel mit einem Bauteil der gegenüberliegenden Seite mittelbar oder unmittelbar verbunden ist. Der Haltebügel kann eine Dicke von einigen Millimetern aufweisen und etwa aus den üblichen Armierungsmaterialien gefertigt sein. Der Haltebügel wird bevorzugt gleichzeitig als Auflage für eventuelle Armierungen des Bodens genutzt und erfüllt so eine Doppelfunktion. Er kann während des Ausbringens des Bodens auch mit der Armierung verflochten werden, so dass eine sichere Verbindung hergestellt ist.
An den Stirnseiten der vorderen und der hinteren Randbegrenzungen können Anschlussstücke vorgesehen sein, die ein formschlüssiges Zusammenstecken mit mehreren Tagesfeldabstellungen zu einer Reihe oder über einen Winkel ermöglichen. Auf diese Weise wird automatisch eine gewisse Ausrichtung bewirkt, und ein Verrutschen der Tagesfeldabstellung relativ zueinander in Schwindungsrichtung ist ausgeschlossen. Die Anschlussstücke können auch an allen anderen beliebigen Bauteilen der Tagesfeldabstellung angeordnet werden, so ist es beispielsweise
möglich, dass eine Fußplatte der Bodenstützen am Ende der Tagesfeldabstellung angeordnet ist. Diese Fußplatte kann dann formschlüssig in eine Fußplatte einer benachbarten Tagesfeldabstellung eingreifen.
Bevorzugt sind die Bodenstützen alternierend angeordnet, so dass sie abwechselnd einmal unter der vorderen Randbegrenzung und einmal unter der hinteren Randbegrenzung angeordnet sind. Das unter der vorderen Randbegrenzung angeordnete untere Winkelprofil kann mit dem die vordere Randbegrenzung bildenden Profil ebenso wir das Stützprofil mit der hinteren Randbegrenzung fest verbunden sein. Wichtig ist lediglich, dass eine Querkraftaufnahme mit ausreichender horizontaler Verschiebbarkeit zur Verfügung steht. Diese kann neben den Schwerspannstiften etwa von dem vertikalen Stützträger gebildet sein, dass auf dem unteren Winkelprofil und dem Stützträger aufliegt und wiederum die vordere und hintere Randbegrenzung trägt.
Um die Verbindung zwischen den vorderen und hinteren Bauteilen zu bewirken, kann der Stützträger kleiner als die Winkelprofile ausgebildet sein, so dass zu beiden Längsseiten erste und zweite Verbindungselemente eingelegt werden können, über die eine Verbindung der Bauteile oberhalb des Stützträgers mit den Bauteilen unterhalb des Stützträgers möglich ist. Diese Verbindungselemente können etwa von einfachen Rundeisen gebildet sein, über die die beiden Bauteilpaare unter Ein-Schluss des Stützprofils und des erforderlichen Spiel miteinander verschweißt werden können.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen.
In den Zeichnungen zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht auf eine erfindungsgemäße Tagesfeldabstellung,
Fig. 2 eine schematisierte Draufsicht auf einen Bodenbereich mit der in Figur 1 dargestellten erfindungsgemäßen Tagesfeldabstellung und
Fig. 3 die in Figur 1 dargestellte Tagesfeldabstellung in einer Seitenansicht.
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In Figur 1 ist eine Tagesfeidabsteilung in einer perspektivischen Darstellung dargestellt, die einen ersten Bereich einer Teilfläche 1 eines Bodenbelags abgrenzt. Im rechten Teil ist die hintere Randbegrenzung 3 zu erkennen, die die Endkante des aufgebrachten Bodenmaterials 2 begrenzt. Links davon ist die vordere Randbegrenzung 4 zu erkennen, die als Andruckkante für die nächste Teilfläche 1 des Bodens dient und Verankerungsbügel 12 aufweist, auf denen die Armierung aufliegen kann und die eine formschlüssige Verbindung mit dem Bodenmaterial 2 bewirken.
In Figur 2 ist die Tagesfeidabsteilung aus Figur 1 in einer schematisierten Seitenansicht dargestellt. Die Tagesfeidabsteilung wird von der vorderen Randbegrenzung 4 und der hinteren Randbegrenzung 3 gebildet, die auf dem Stützträger 6 aufliegen. Der Stützträger 6 seinerseits liegt auf einem im linken Teil angeordneten Winkelprofil 7 und einem mit gleichem Querschnitt versehenen Stützprofil 10 auf. Die Querausdehnung des Stützträgers 6 ist etwas geringer als die gemeinsame Querausdehnung von Winkelprofil 7 und Stützprofil 10 einerseits und der ebenfalls mit ebenfalls mit einem Winkelprofil ausgeführten vorderen und hinteren Randbegrenzungen 3, 4 andererseits. Auf diese Weise ergibt sich zu beiden Seiten ein Überkragen der unteren beziehungsweise oberen Schenkel der hinteren Randbegrenzung 3 und der vorderen Randbegrenzung 4 im oberen Bereich beziehungsweise der oberen Schenkel des Winkelprofils 7 und des Stützprofils 10.
In den Spalt neben dem Stützträger 6 ist ein Rundprofil eingelegt, das ein Eindringen von Betonmasse in diesen Spalt und zwischen die Funktionsteile verhindert. Im rechten Bereich ist dieses Rundprofil über Schweißverbindungen mit der vorderen Randbegrenzung 4 sowie dem Stützprofil 10 verbunden. Auf diese Weise sind das Stützprofil 10 und die vordere Randbegrenzung 4 fest miteinander verbunden, während der Stützträger 6 beweglich zwischen diesen beiden Bauteilen angeordnet ist. Das gegenüberliegende Rundprofil ist dagegen nur in den Spalt eingesteckt, so dass die Beweglichkeit der hinteren Randbegrenzung 3 hierdurch nicht eingeschränkt ist.
Im oberen Bereich weisen die hinteren Randbegrenzung 3 und die vordere Randbegrenzung 4 zueinander deckungsgleiche Bohrungen auf, in die ein Querverbinder 11 eingesteckt ist. Dieser verbindet zusätzlich die beiden Randbegrenzungen 3, 4, ohne deren Verschiebbarkeit relativ zueinander in horizontaler Richtung zu behindern.
Das Winkelprofil 7 sowie hier auch das Stützprofil 10 ist mit Bodenstützen 5 mit einer Einstellvorrichtung verbunden, die auf Fußplatten 14 aufstehen. Die Bodenstützen 5 werden von einer Hülse 5', einem in die Hülse eingesteckten Gewindebolzen 5" sowie einem auf den Gewindebolzen aufgeschraubten Lagerelement 5'" gebildet, wobei der Gewindebolzen 5" und das Lagerelement 5'" hier die Einstellvorrichtung bilden. Der Gewindebolzen 5' ist drehfest mit der Fußplatte 14 verbunden, so dass eine Drehung des Lagerelements 5'", das hier als gewöhnliche Mutter ausgebildet ist, eine Verschiebung der Hülse 5' relativ zu der Fußplatte 14 und den Gewindebolzen 5" bewirkt. Hierdurch tritt eine Höheneinstellung je nach Drehrichtung des Lagerelements 5'" ein. Durch die geringe Steigung des Gewindeganges des Gewindebolzens 5" kann eine verhältnismäßig feine Justierung der Höhe bewirkt werden und der obere Rand der vorderen Randbegrenzung 4 und der hinteren Randbegrenzung 3 genau justiert werden.
Zwischen dem Stützprofil 10 und dem Winkelprofil 7 ist ein Spalt 8 angeordnet, in dem eine Fließbarriere 9 in Form eines schmalen Blechstreifens eingesteckt ist. Diese Fließbarriere 9 bewirkt, dass Bodenmaterial nicht unter die vordere Randbegrenzung 4 und die hintere Randbegrenzung 3 hindurchfließen kann. Die Tiefe des Spaltes 8 gewährleistet einen großen Versteilbarkeitsbereich der Bodenstützen 5, ohne dass einerseits die Fließbarriere 9 aus dem Spalt 8 durch Hochfahren des Winkelprofils 7 und des Stützprofils 10 herausrutscht oder andererseits an den oberen Rand des Spalts 8 anstößt.
In Figur 3 ist die in Figur 2 dargestellte und oben beschriebene Tagesfeldabsteliung in einer Seitenansicht im Schnitt gezeigt. Zu erkennen ist hier die Verbindung der vorderen Randbegrenzung 4 mit dem darunter angeordneten Winkelprofil 7 über das erste Verbindungsmittel 17. Auf gleiche Weise ist die hintere Randbegrenzung 3 mit dem unter dem Stützträger 6 angeordneten Stützprofil 10 über das zweite Verbindungsmittel 16 verbunden. Die beiden Randbegrenzungen 3, 4 sind mit Seitenverbindern 17 versehen, die in Kombination mit einer auf der gegenüberliegenden Seite angeordneten, korrespondierenden Andockkupplung ein formschlüssiges Ineinanderstecken der Tagesfeldabstellungen zu einer Reihe ermöglichen.
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Bezuqszeichenliste:
1 Teilfläche des Bodens
2 Bodenmaterial
3 Hintere Randbegrenzung
4 Vordere Randbegrenzung
5 Bodenstütze
5" Hülse
5" Gewindebolzen
5'" Lagerelement
6 Stützträger
7 Winkelprofil
8 Spalt
9 Fließbarriere
10 Stützprofil
11 Querverbinder
12 Verankerungsbügel
13 Unterboden
14 Fußplatte
15 Erstes Verbindungselement
16 Zweites Verbindungselement
17 Seitenverbinder

Claims (27)

1. Tagesfeldabstellung für die Randbegrenzung und Verbindung von Teilflächen (1) eines aus einem während der Verarbeitung zumindest teilweise fließ- oder kriechfähigen und später erstarrenden Bodenmaterial (2) hergestellten Bodenbelag, insbesondere für die Randbegrenzung von Betonsohlen, mit einer das aufgebrachte Bodenmaterial (2) stauenden hinteren Randbegrenzung (3), einer der hinteren Randbegrenzung (3) gegenüberliegenden vorderen Randbegrenzung (4) zur Abgrenzung des vorderen Randes der angrenzenden Teilfläche und einer Vertikalverankerung, die die hintere Randbegrenzung (3) mit der vorderen Randbegrenzung (4) in vertikaler Richtung fest und in horizontaler Richtung verschiebbar verbindet, wobei die hintere Randbegrenzung (3) und die vordere Randbegrenzung (4) eine zur Bodenfläche vertikal angeordnete Staukante aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass sich die hintere Randbegrenzung (3) und/oder die vordere Randbegrenzung (4) auf zumindest zwei höhenverstellbaren Bodenstützen (5) abstützt.
2. Tagesfeldabstellung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der hinteren Randbegrenzung (3) und/oder der vorderen Randbegrenzung (4) ein horizontaler Stützträger (6) angeordnet ist, der von den Bodenstützen (5) gehalten ist und auf dem die hintere Randbegrenzung (3) und die vordere Randbegrenzung (4) aufliegt.
3. Tagesfeldabstellung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass unter dem horizontalen Stützträger (6) ein Winkelprofil (7) angeordnet ist, wobei der horizontale Stützträger (6) auf dem Winkelprofil (7) verschiebbar aufgelegt ist und das Winkelprofil (7) auf den Bodenstützen (5) aufliegt.
4. Tagesfeldabstellung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Winkelprofil (7) unterhalb der vorderen Randbegrenzung (4) angeordnet ist.
5. Tagesfeldabstellung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Winkelprofil (7) unterhalb der hinteren Randbegrenzung (3) angeordnet ist.
6. Tagesfeldabstellung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen nach unten offenen Spalt (8) aufweist, in den eine in Form eines dünnen Profils ausgebildete Fließbarriere (9) eingesteckt ist.
7. Tagesfeldabstellung nach Anspruch 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass neben dem Winkelprofil (7) ein Stützprofil (10) angeordnet ist, wobei das Winkelprofil (7) und das Stützprofil (10) vertikale Randflächen aufweisen, die unter Belassung des Spaltes (8) zueinander parallel angeordnet sind.
8. Tagesfeldabstellung nach Anspruch 7 und Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Randbegrenzung (4) über ein erstes Verbindungsstück (15) fest mit dem Winkelprofil (7) verbunden ist.
9. Tagesfeldabstellung nach Anspruch 7 und Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die hintere Randbegrenzung (3) über ein erstes Verbindungsstück (15) fest mit dem Winkelprofil (7) verbunden ist.
10. Tagesfeldabstellung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die hintere Randbegrenzung (3) über ein zweites Verbindungsstück (16) fest mit dem Stützprofil (10) verbunden ist, wobei der horizontale Stützträger (6) verschiebbar zwischen dem ersten Verbindungsstück (15) und dem zweiten Verbindungsstück (16) angeordnet ist.
11. Tagesfeldabstellung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Randbegrenzung (4) über ein zweites Verbindungsstück (16) fest mit dem Stützprofil (10) verbunden ist, wobei der horizontale Stützträger (6) verschiebbar zwischen dem ersten Verbindungsstück (15) und dem zweiten Verbindungsstück (16) angeordnet ist.
12. Tagesfeldabstellung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Randbegrenzung (4) fest mit dem horizontalen Stützträger (6) verbunden ist.
13. Tagesfeldabstellung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die hintere Randbegrenzung (3) fest mit dem horizontalen Stützträger (6) verbunden ist.
14. Tagesfeldabstellung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verbindungsstück (15) von einem neben dem horizontalen Stützträger (6) angeordneten Rundeisen gebildet ist.
15. Tagesfeldabstellung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Verbindungsstück (15) von einem neben dem horizontalen Stützträger (6) angeordneten Rundeisen gebildet ist.
16. Tagesfeldabstellung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützprofil (10), der horizontale Stützträger (6) und die vordere Randbegrenzung (4) miteinander verbunden sind.
17. Tagesfeldabstellung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützprofil (10), der horizontale Stützträger (6) und die vordere Randbegrenzung (4) von einem gemeinsamen Bauteil gebildet sind.
18. Tagesfeldabstellung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertikalverankerung von einer Mehrzahl von horizontal angeordneten Querverbindern (11) gebildet ist, die im oberen Bereich der hinteren Randbegrenzung (3) und der vorderen Randbegrenzung (4) nebeneinander angeordnet sind, wobei die Querverbinder (11) die hintere Randbegrenzung (3) mit der vorderen Randbegrenzung (4) in vertikaler Richtung verschiebbar und in horizontaler Richtung fest verbinden.
19. Tagesfeldabstellung nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die hintere Randbegrenzung (3) und die vordere Randbegrenzung (4) eine Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Verankerungsbügeln (12) aufweisen, die in das Bodenmaterial (2) hineinragen.
20. Tagesfeldabstellung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungsbügel (12) jeweils mit einem unteren freien Ende mit dem Winkelprofil (7) oder, auf der gegenüberliegenden Seite, mit dem Stützprofil (10) verbunden sind.
21. Tagesfeldabstellung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungsbügel (12) jeweils mit einem oberen freien Ende mit der hinteren Randbegrenzung (3) oder, auf der gegenüberliegenden Seite, mit der vorderen Randbegrenzung (4) verbunden sind.
22. Tagesfeldabstellung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenstützen (5) eine auf den Unterboden (13) aufsetzbare Fußplatte (14) und ein durch eine Einstellvorrichtung längenveränderliches Distanzstück aufweisen, auf dem sich jeweils die hintere Randbegrenzung (3) oder die vordere Randbegrenzung (4) unmittelbar oder mittelbar abstützt.
23. Tagesfeldabstellung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Distanzstück von einer Hülse (5') und einem in die Hülse (5') von unten eingesteckten Gewindebolzen (5") gebildet ist, wobei die Einstellvorrichtung (15) von einem auf den Gewindebolzen (5") aufgeschraubten Lagerelement (5''') gebildet ist, über die die Länge des aus der Hülse (5') herausragenden freien Endes des Gewindebolzens (5") einstellbar ist.
24. Tagesfeldabstellung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagerelement (5''') von einer auf den Gewindebolzen (5") aufgeschraubten Mutter gebildet ist, die sich mit ihrer oberen Stirnfläche auf der unteren Stirnfläche der Hülse (5') abstützt, wobei der Gewindebolzen (5") eine Verdrehsicherung aufweist, so dass durch Verdrehen der Mutter die Lage des Gewindebolzens (5") relativ zur Hülse (5') veränderlich ist.
25. Tagesfeldabstellung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdrehsicherung durch eine feste Verbindung des Gewindebolzens (5") mit der Fußplatte (14) hergestellt ist.
26. Tagesfeldabstellung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenstützen (5) alternierend unter der hinteren Randbegrenzung (3) und der vorderen Randbegrenzung (4) angeordnet sind, wobei sich jede zweite Bodenstütze (5) auf der hinteren Randbegrenzung (3) und die übrigen Bodenstützen (5) auf der vorderen Randbegrenzung (4) abstützen.
27. Tagesfeldabstellung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die hintere Randbegrenzung (3) und/oder die vordere Randbegrenzung (4) an ihren Stirnseiten Seitenverbinder (17) aufweisen, über die die Tagesfeldabstellung mit Verbindungsmitteln benachbarter Tagesfeldabstellungen in horizontaler Richtung formschlüssig verbindbar ist.
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