DE20115700U1 - Hammer - Google Patents
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Description
Reinhardt Söllner Ganahl
&rgr;""&agr;'""&tgr;'""&egr;"&ngr; &tgr; &agr; &ngr; w ä l &tgr; &egr;
Patentanwälte Reinhardt Söllner Ganahl ■ P.O. Box 12 26 ■ D-85542 Kirchheim b. München
Priorität
Taiwan, 14.08.2000, Nr. 089214161
24/07/2001
Deutsches Gebrauchsmuster
WU, Shu-Te
DE-3137
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Hammer
Die vorliegende Erfindung betrifft ganz allgemein ein Nagelwerkzeug, mit dem ein Verbindungselement mit einer Spitze vorab angeheftet werden kann, wie etwa ein Nagel oder eine selbstschneidende Schraube, und zwar an einem Werkstück, um die darauf folgenden Arbeitsvorgänge zu erleichtern.
Ein spitzes bzw. scharfes Verbindungselement, wie etwa ein Nagel oder eine selbstschneidende Schraube, wird eingesetzt, um zwei Werkstücke miteinander zu verbinden. Beim Einschlagen eines Nagels in ein Werkstück mit einem Hammer muss der Benutzer den Nagel mit einer Hand halten und hält mit der anderen Hand den Hammer, um den Nagel dann einzuschlagen. Nachdem die Spitze des Nagels in die O-berfläche des Werkstückes eingeschlagen ist, kann der Benutzer bzw. Arbeiter den Nagel loslassen und den Nagel direkt und vollständig mit dem Hammer in das Werkstück einschlagen. Während dieses Vorgangs kommt es häufig vor, dass der Benutzer den Nagel beim Einschlagen nicht trifft, und stattdessen die Hand trifft, die den Nagel hält. Dadurch wird eine Verletzung der Hand bewirkt, insbesondere an solchen
European Patenfanjf" .·*..**. Mausen Sä '."' '"I ."..".
I p£).Bexl226
Trademark Atfcrney«** ·* · · D^5551 ßircrifieim b. Muncjien· · · j [>855j2 Kirchheim b. München
Dipl.-Ing. Markus*Rein*h*ardt Pitmen®" " *Tel +4*9"(89) 9048 0081
Dipl.-Ing. Udo Söllner e-mail: info@patmen.com Fax +49 (89) 90 48 00 83 (G3)
Dipl.-Phys. Bernhard Ganahl Internet: www.patmen.com Fax +49 (89) 90 48 00 84 (G4)
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Einsatzorten, an denen es schwierig ist, den Nagel unter dem richtigen Winkel zu treffen, wie etwa in einem engen Bauraum oder an einer Decke.
Ein Schraubendreher wird benutzt, um eine selbstschneidende Schraube gegen ein Werkstück zu drücken und um die Schraube in das Werkstück hinein zu schrauben. Falls die Spitze der selbstschneidenden Schraube noch nicht in das Werkstück eingedrungen ist, während des Drehens der selbstschneidenden Schraube, kann es häufiger passieren, dass die selbstschneidende Schraube wegrutscht oder wegsteht. Daher ist dieser Vorgang unangenehm und gefährlich.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Hammer, und damit ist ganz allgemein ein Einschlaggerät gemeint, zu schaffen, mit dem ein Verbindungselement mit einer Spitze vorab (etwas) eingeschlagen werden kann. Dieses Nagelgerät ermöglicht es einem Benutzer, das Verbindungselement vorab an einem Werkstück anzuheften, wie etwa einen Nagel oder eine selbstschneidende Schraube, um die darauf folgende Arbeit zu erleichtern, und um den Benutzer zu schützen, so dass dieser nicht verletzt wird.
Die Erfindung weist zur Lösung dieser Aufgabe die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale auf. Vorteilhafte Ausgestaltungen hiervon sind in den weiteren Ansprüchen angegeben.
Die vorstehende Aufgabe, die Merkmale und Vorteile nach der vorliegenden Erfindung können unter Berücksichtigung der folgenden, detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung und unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen besser verstanden werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Diese zeigen in:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten bevorzugten Ausführungsform nach der vorliegenden Erfindung, im zusammen gebauten Zustand;
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Fig. 2 eine perspektivische Explosionsdarstellung gemäß der Figur 1;
Fig. 3 eine Längsschnittdarstellung gemäß der Figur 1;
Fig. 4 eine Querschnittansicht entlang der Linie 4-4 in der Figur 3;
Fig. 3 eine Längsschnittdarstellung gemäß der Figur 1;
Fig. 4 eine Querschnittansicht entlang der Linie 4-4 in der Figur 3;
Fig. 5 einen Nagel, der in den Hammer eingelegt ist;
Fig. 6 eine Längsschnittansicht, in der dargestellt ist, wie der Hammer eingelegt ist und bereit ist, eingeschlagen zu werden;
Fig. 7 eine Längsschnittdarstellung, in der gezeigt ist, dass der Nagel vorab in ein Werkstück eingeschlagen bzw. an dem Werkstück angeheftet worden ist;
Fig. 8 eine Darstellung, in der gezeigt ist, dass der Nagel nach der Figur 7
weiter in das Werkstück eingeschlagen wird;
Fig. 9 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer weiteren Ausführungsform nach der vorliegenden Erfindung;
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Fig. 10 eine Längsquerschnittdarstellung der Ausführungsform nach der Figur 9, im zusammengebauten Zustand;
Fig. 11 eine Ansicht nach der Figur 10, in der gezeigt ist, dass der Nagel seitlieh in das Nagelgerät bzw. den Hammer eingelegt wird;
Fig. 12 eine Seitenansicht nach der Figur 9, in der gezeigt ist, dass der Nagel von der Seite her in das Nagelgerät eingelegt wird;
Fig. 13 eine Längsquerschnittansicht einer weiteren Ausführungsform nach der
vorliegenden Erfindung; und
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Fig. 14 eine Längsquerschnittansicht einer weiteren Ausführungsform nach der vorliegenden Erfindung.
Unter Bezugnahme auf die Figuren 1 und 2 ist eine erste Ausführungsform nach der vorliegenden Erfindung beschrieben, nämlich ein Nagelgerät bzw. Hammer 10, der aufweist:
einen Grundkörper 20, der einen axial verlaufenden Hohlraum 22 aufweist, der am oberen Ende des Grundkörpers 20 mündet; wobei das untere Ende des Grundkörpers 20 in einen Griff 29 eingesteckt ist;
einen Kopf 30, der eine Aufstecköffnung 32 hat, wie es in der Figur 3 gezeigt
ist, wobei das obere Ende des Grundkörpers 20 in diese Aufstecköffnung 32 fest eingepasst ist, sowie ein oberes Ende des Kopfes 30 mit einer Durchgangsöffnung 34 versehen ist, durch die der Hohlraum 22 in dem Grundkörper 20 mit der Außenseite
in Verbindung steht;
ein Schlagelement 40, welches als länglicher Körper ausgebildet ist, wobei ein oberes Ende des Schlagelements 40 mit einem Hohlraum 42 versehen ist, sowie ein unteres Ende des Schlagelements 40 mit einem hakenförmigen Abschnitt 44 versehen ist, wobei ein Positionierelement 45, wie etwa ein Magnet in dem Hohlraum montiert ist, sowie das Schlagelement 40 axial verlagerbar in dem Hohlraum 22 des Grundkörpers 20 untergebracht ist, wobei ein elastisches Element 48 um einen Abschnitt 46 mit kleinem Durchmesser des Schlagelements 40 aufgesteckt ist, wobei ein Ende des elastischen Elements 48 gegen das Schlagelement 40 andrückt, während das andere Ende davon gegen einen Halteabschnitt 24 anliegt, der an einer Innenwand des Hohlraums 22 ausgebildet ist, wobei, wenn keine Kraft von außen aufgebracht wird, das elastische Element 48 das Anschlagelement 40 elastisch nach oben drückt, um den Hohlraum 42 durch die Durchgangsöffnung 34 des Kopfes nach außen hin frei zu legen;
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ein Zugelement 50, welches als ein röhrenförmiger Körper in dieser Ausführungsform ausgebildet ist, wobei das Zugelement 50 verlagerbar um den Grundkörper 20 aufgesteckt ist, wobei ein Stift 55 quer durch das Zugelement 50 hindurch tritt, sowie zwei axiale Führungsschlitze 25 an dem Grundkörper 20 und dem Körper des Schlagelements 40 ausgebildet sind, wobei, wenn der Benutzer das Zugelement 50 zurück zieht, das Schlagelement 40 gleichzeitig angetrieben und mit bewegt wird, und wenn das Schlagelement 40 durch das elastische Element 48 elastisch nach oben gedrückt wird, der Stift 55 gegen die oberen Enden der beiden Führungsschlitze 25 anliegt, die abwechselnd als obere Totpunkte des Anschlagelements dienen, sowie das obere Ende des Anschlagelements gegen den Kopf 30 andrückt, welches als oberer Totpunkt wirkt; und
eine Drucktaste 60, die einen riegeiförmigen Hakenabschnitt 62 und einen Druckabschnitt 64 hat, wobei die Drucktaste 60 verschwenkbar mit dem Grundkörper 20 verbunden ist, mittels eines Steckstiftes 65, wie es in den Figuren 3 und 4 gezeigt ist; wobei der riegeiförmige Hakenabschnitt 62 in dem Hohlraum 22 positioniert ist, während der Druckabschnitt 64 sich aus dem Grundkörper 20 heraus erstreckt, durch einen daran ausgebildeten Schlitz 26, so dass er mit der Hand eines Benutzers gedrückt werden kann, wobei ein elastisches Element 66 zwischen dem Grundkörper 20 und der Drucktaste 60 angeordnet ist, wobei ein Ende gegen eine Innenwand des Grundkörpers 20 drückt, während das andere Ende gegen die Drucktaste 60 anliegt, wobei, wenn keine Kraft von außen aufgebracht wird, die Drucktaste 60 im verriegelten Zustand verbleibt.
Beim Gebrauch der vorliegenden Erfindung, wie es in der Figur 5 gezeigt ist, wird zuerst ein Nagel 80 in den Hohlraum 42 des Schlagelements 40 eingesetzt, wobei der Kopf des Nagels 80 von dem Positionierelement in dem Hohlraum gehalten wird, d.h. durch den Magneten 45 angezogen wird. Dann wird das Zugelement 50 in Richtung der Unterseite des Grundkörpers 20 gezogen. Zu dieser Zeit wird das Schlagelement 40 synchron nach unten mit bewegt, wie es in der Figur 6 gezeigt ist. Wenn der Hakenabschnitt 44 des Schlagelements an die Drucktaste 60 bewegt wird, drückt der Hakenabschnitt 44 gegen eine Schräge 63 des riegeiförmigen Hakenabschnitts 62, um den riegeiförmigen Hakenabschnitt 62 nach außen zu belasten.
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Nachdem der Hakenabschnitt 44 weiter nach unten bewegt worden ist und die Schräge 63 verlässt, verriegelt der Hakenabschnitt 62 mit dem Hakenabschnitt 44, wobei das Schlagelement 40 in einer Position angeordnet ist, in der es zum Schlagen einsatzbereit ist. Unter solchen Voraussetzungen wird das elastische Element 48 zusammen gedrückt und dient als elastischer Kraftspeicher.
Dann wird das obere Ende des Grundkörpers 20 gegen ein Werkstück 85 gedrückt, wie es in der Figur 7 gezeigt ist. Wenn die Drucktaste 60 gedrückt wird, wird sie in eine Freigabeposition gebracht. Zu dieser Zeit wird der Hakenabschnitt 44 aus dem riegeiförmigen Hakenabschnitt 62 entriegelt und das Schlagelement 40 wird schlagartig mittels des elastischen Elements 48 in Richtung des oberen Endes des Grundkörpers 20 geschleudert. Dementsprechend wird die Spitze des Nagels 80 in das Werkstück 85 eingeschlagen. Danach kann der Benutzer den Nagel und den Hammer 10 trennen und mit dem Hammer den Nagel vollständig in das Werkstück 85 einschlagen, indem auf den Kopf 30 geschlagen wird, wie es in der Figur 8 gezeigt ist.
In den Figuren 9 und 10 ist eine weitere Ausführungsform nach der vorliegenden Erfindung dargestellt, wobei der Aufbau dieses Nagelgeräts bzw. Hammers 140 im wesentlichen identisch ist zu dem Aufbau der ersten Ausführungsform. Diese Ausführungsform umfaßt ebenso einen Grundkörper 150, ein Schlagelement 155 und ein elastisches Element 160, sowie ein Zugelement 162 und eine Drucktaste 165. Im Unterschied zu der ersten Ausführungsform ist jedoch zusätzlich zu den zwei Führungsschlitzen 152 an dem oberen Ende des Grundkörpers 150 weiterhin ein Schlitz 154 vorgesehen, der mit dem Hohlraum 151 des Grundkörpers 20 in Verbindung steht. Der Hohlraum 156 des Schlagelements 155 steht mit einem seitlichen Schlitz 158 in Verbindung, der durch die Umfangsfläche des Schlagelements 155 hindurch verläuft. Wenn das Schlagelement 155 in dem Grundkörper 150 installiert ist, ist der seitliche Schlitz 158 radial auf den Schlitz 154 ausgerichtet.
Wenn das Nagelgerät bestückt wird, kann ein Nagel nicht nur von der oberen Seite her in den Grundkörper eingelegt werden, sondern kann auch seitlich eingebracht werden, wie es in der Figur 11 gezeigt ist. Das Zugelement 162 und das Schlagele-
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ment 155 werden nach unten gezogen, um mit der Drucktaste 165 in einer Position zu verriegeln, die für das Schlagen bestimmt ist. Der seitliche Schlitz 158 des Hohlraums 156 ist mit dem Schlitz 154 ausgerichtet und liegt nach außen hin frei. Zu dieser Zeit, wie es in der Figur 12 gezeigt ist, kann der Benutzer den Nagel 170 seitlich und schräg einführen, durch den Schlitz 154 und in den Hohlraum 156 hinein, so dass er dort von dem Magneten 159 positioniert wird. Dementsprechend kann dann das Schlagelement den Nagel in das Werkstück einschlagen.
Bei dieser Ausführungsform kann der Schlitz 154 auch weg gelassen werden. Alternativ kann der seitliche Schlitz 158 des Schlagelements 155 mit einem der Führungsschlitze 152 ausgerichtet werden. Falls das Zugelement 162 und das Schlagelement in der Bereitschaftsstellung für das Schlagen positioniert sind, wird der seitliche Schlitz 158 mit dem Führungsschlitz 152 ausgerichtet, wobei der Nagel dann durch den Führungsschlitz 152 in den Hohlraum 156 eingebracht werden kann.
In der Figur 13 ist eine weitere Ausführungsform nach der vorliegenden Erfindung gezeigt. Das Nagelgerät bzw. der Hammer 160 umfaßt einen Grundkörper 170, einen Kopf 175, ein Schlagelement 180, ein Zugelement 185 und eine Drucktaste 190. Der Kopf 175 ist mit einer Passöffnung 176 und mit einer Durchgangsöffnung 178 versehen, die nicht koaxial zueinander sind und die miteinander nicht ausgerichtet sind. Das obere Ende des Grundkörpers 170 weist einen Einsteckabschnitt 172 auf, der mit dem Hohlraum 174 ebenfalls nicht ausgerichtet ist. Der Einsteckabschnitt 172 ist feststehend in die Passöffnung 176 des Kopfes 170 eingebracht. Der Hohlraum 174 ist koaxial zu der Durchgangsöffnung 178 ausgerichtet.
Das Schlagelement 180 ist nach oben und nach unten bewegbar und in den Hohlraum 174 und die Durchgangsöffnung 178 eingesteckt und wird durch ein elastisches Element 182 gehalten. Die Drucktaste 190 ist in Querrichtung verlagerbar und tritt durch den Grundkörper 170 hindurch. Der riegeiförmige Hakenabschnitt 192 an dem innenliegenden Ende der Drucktaste 190 steht in den Hohlraum 174 hinein.
Wenn der Benutzer das Zugelement 185 nach unten zieht, wird das Schlagelement 180 auch nach unten bewegt, wobei der Hakenabschnitt 184 an dem unteren Ende
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des Schlagelements mit dem riegeiförmigen Hakenabschnitt 192 der Drucktaste verriegelt, wie es durch gestrichelte Linien in der Figur 13 angedeutet ist. Beim Drücken der Drucktaste nach Innen, wird das Schlagelement entriegelt und frei gegeben. Dann wird das Schlagelement elastisch durch das elastische Element 182 weggedrückt und der Nagel wird in das Werkstück geschlagen.
In der Figur 14 ist eine weitere Ausführungsform nach der vorliegenden Erfindung dargestellt, wobei das Nagelgerät 200 im wesentlichen identisch ist zu dem Hammer nach der oben beschriebenen Ausführungsform. Der Unterschied zwischen diesen beiden Ausführungsformen liegt darin, dass der Grundkörper 210 weiterhin eine Einsatzröhre 212 aufweist, die integral mit dem Grundkörper 210 ausgebildet ist und dazu parallel verläuft. Alternativ kann die Einsatzröhre 212 auch als unterer Abschnitt ausgebildet sein, der feststehend in den Griff 214 des Grundkörpers eingesteckt ist.
Das obere Ende der Einsatzröhre 212 ist fest in die Passöffnung 222 des Kopfes 220 eingesteckt. Der Hohlraum 215 ist koaxial zu der Durchgangsöffnung 224 ausgerichtet, wobei das Schlagelement 225 nach oben und nach unten bewegbar ist.
In Übereinstimmung mit den obigen Ausführungsformen versetzt das Nagelgerät bzw. der Hammer nach der vorliegenden Erfindung den Benutzer dazu in die Lage, das spitze Verbindungselement, wie etwa einen Nagel oder eine selbstschneidende Schraube, in ein Werkstück einzuschlagen, um die darauf folgenden Arbeitsschritte zu erleichtern. Diese Anordnungen schützen den Benutzer vor Verletzungen.
Kurz zusammengefasst, kann mit dem Hammer nach der vorliegenden Erfindung ein Verbindungselement vorab mit der Spitze eingeschlagen bzw. angeheftet werden, wobei der Hammer umfaßt: einen Grundkörper; ein Schlagelement, wobei ein oberes Ende des Schlagelements mit einem Hohlraum versehen ist, sowie das Schlagelement in einem axialen Hohlraum des Grundkörpers untergebracht ist und dort in dem Hohlraum verlagerbar ist; ein elastisches Element, welches zwischen dem Schlagelement und dem Grundkörper angeordnet ist, wobei, wenn keine Kraft von außen einwirkt, das elastische Element das Schlagelement nach oben drückt; ein Zugelement, welches mit dem Schlagelement verbunden ist, so dass der Benutzer mit einer
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Hand das Schlagelement in Richtung der Unterseite des Grundkörpers verlagern kann; und eine Drucktaste, die verschwenkbar an dem Grundkörper angelenkt ist. Falls das Schlagelement nach unten bewegt wird, verriegelt die Drucktaste das Schlagelement in einer Position in der es schlagbereit ist. Wenn die Drucktaste gedrückt wird, wird das Schlagelement entriegelt und durch die elastische Kraft des elastischen Elements in Richtung der oberen Seite des Grundkörpers geschleudert. Mittels der Schlagkraft des Schlagelements kann die Spitze des Verbindungselementes, welches in dem Hohlraum untergebracht ist, in das Werkstück eingeschlagen werden.
Hinsichtlich vorstehend im einzelnen nicht näher erläuterter Merkmale der Erfindung wird in übrigen ausdrücklich auf die Ansprüche und die Zeichnungen verwiesen.
Claims (13)
1. Hammer, mit dem vorab ein Verbindungselement mit einer Spitze einschlagbar ist, mit:
- einem Grundkörper, der einen innen angeordneten, axial verlaufenden Hohlraum hat, der durch das obere Ende des Grundkörpers austritt;
- einem Kopf, der mit dem oberen Ende des Grundkörpers fest verbunden ist, wobei der Hohlraum eine Verbindung zur Außenseite beibehält;
- einem Schlagelement, wobei ein oberes Ende des Schlagelementes nach innen weisend mit einem Hohlraum versehen ist, in den das Verbindungselement einbringbar ist, wobei das Schlagelement axial in dem Hohlraum des Grundkörpers verlagerbar eingepasst ist, sowie der Hohlraum mit der Außenseite in Verbindung steht;
- einem elastischen Element, welches zwischen dem Schlagelement und dem Grundkörper angeordnet ist, wobei, falls keine Kraft von außen einwirkt, das elastische Element das Anschlagelement elastisch nach oben belastet, in einen oberen Totpunkt;
- einem Zugelement, welches mit dem Schlagelement verbunden ist und außerhalb des Grundkörpers angeordnet ist, wobei eine Hand eines Benutzers an dem Zugelement ziehen kann, um es zu verlagern, wobei das Schlagelement mit in Richtung des unteren Endes des Grundkörpers bewegt wird, so dass das elastische Element eine elastische Energie speichert; und
- einer Drucktaste, die verschwenkbar mit dem Grundkörper verbunden ist, wobei, wenn das Schlagelement nach unten bewegt wird, die Drucktaste mit dem Schlagelement verriegelt und das Schlagelement in einer Position angeordnet wird, die eine Bereitschaftsstellung zum Schlag ist, und, wenn die Drucktaste betätigt wird, wird das Schlagelement freigegeben von der Drucktaste, so dass das Schlagelement elastisch in Richtung des oberen Endes des Grundkörpers geschleudert wird;
- wobei durch die Schlagkraft des Schlagelements, wenn ein Verbindungselement in den Hohlraum eingebracht ist, die Spitze des Verbindungselements in das Werkstück geschlagen wird.
2. Hammer nach Anspruch 1, wobei das Schlagelement einen hakenförmigen Abschnitt hat, der an einer vorbestimmten Stelle des Schlagelements ausgebildet ist; wobei die Drucktaste einen riegelförmigen Hakenabschnitt hat und einen Druckabschnitt aufweist, wobei der Druckabschnitt außerhalb des Grundkörpers angeordnet ist, um durch die Hand eines Benutzers bedient zu werden, der die Drucktaste eindrückt, wobei der riegelförmige Hakenabschnitt innerhalb des Grundkörpers angeordnet ist, und, wenn das Schlagelement nach unten bewegt wird, der riegelförmige Hakenabschnitt mit dem hakenförmigen Abschnitt des Schlagelements verriegelt, und, wenn die Drucktaste gedrückt wird, der Hakenabschnitt von dem riegelförmigen Hakenabschnitt entriegelt wird.
3. Hammer nach Anspruch 1, wobei zumindest ein axial verlaufender Führungsschlitz am Umfang des Grundkörpers ausgebildet ist und mit dem Hohlraum in Verbindung steht, wobei das Zugelement ein rohrförmiger Körper ist, der rund um den Grundkörper aufgesteckt ist, sowie zumindest ein Stift quer durch den Führungsschlitz verläuft, um eine Verbindung zwischen dem Zugelement und dem Schlagelement herzustellen.
4. Hammer nach Anspruch 1, wobei das obere Ende des Kopfes mit einer Durchgangsöffnung versehen ist, die in Verbindung mit dem Hohlraum steht, wobei der Hohlraum des Schlagelements mit der Außenseite über die Durchgangsöffnung in Verbindung steht.
5. Hammer nach Anspruch 1, wobei das Positionierelement in dem Hohlraum angeordnet ist, um das Verbindungselement in dem Hohlraum anzuordnen.
6. Hammer nach Anspruch 5, wobei das Positionierelement ein Magnet ist.
7. Hammer nach Anspruch 3, wobei der Hohlraum des Schlagelements mit einem seitlichen Schlitz in Verbindung steht, der an dem Umfang des Schlagelements ausgebildet ist, wobei, wenn das Schlagelement in der Bereitschaftsstellung für das Schlagen angeordnet ist, der seitliche Schlitz mit dem Führungsschlitz ausgerichtet ist.
8. Hammer nach Anspruch 1, wobei der Umfang des Grundkörpers weiterhin mit einem Schlitz versehen ist, der mit dem Hohlraum in Verbindung steht, wobei der Hohlraum des Schlagelements mit dem seitlichen Schlitz in Verbindung steht, der an der Umfangsfläche des Schlagelements ausgebildet ist, wobei, wenn das Schlagelement in der Bereitschaftsstellung für das Schlagen angeordnet ist, der seitliche Schlitz mit dem Schlitz ausgerichtet ist.
9. Hammer nach Anspruch 1, wobei das elastische Element um das Schlagelement herum angeordnet ist, sowie ein Ende des elastischen Elements gegen das Schlagelement andrückt, während das andere Ende des elastischen Elements gegen einen vorbestimmten Abschnitt der Innenwand des Grundkörpers andrückt.
10. Hammer nach Anspruch 3, wobei der Stift des Schlagelements gegen das obere Ende des Führungsschlitzes anliegt, der als oberer Totpunkt des Schlagelements dient.
11. Hammer nach Anspruch 1, wobei das obere Ende des Schlagelements gegen den Kopf anliegt, der als oberer Totpunkt des Schlagelements dient.
12. Hammer nach Anspruch 1, wobei der Kopf mit einer axial verlaufenden Durchgangsöffnung versehen ist, wobei das obere Ende des Grundkörpers mit einem Einsteckabschnitt an einer Seite des Hohlraums versehen ist, und wobei der Einsteckabschnitt fest mit dem Kopf verbunden ist, sowie der Hohlraum koaxial mit der Durchgangsöffnung in Verbindung steht.
13. Hammer nach Anspruch 1, wobei der Kopf mit einer Passöffnung und mit einer axial verlaufenden Durchgangsöffnung versehen ist, sowie der Grundkörper eine Einsteckröhre aufweist, die parallel dazu verläuft, und wobei das obere Ende der Einsteckröhre fest in die Passöffnung eingesteckt ist, so dass der Hohlraum koaxial mit der Durchgangsöffnung in Verbindung steht.
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