DE4113381A1 - Verankerungsanordnung und verankerungsverfahren - Google Patents
Verankerungsanordnung und verankerungsverfahrenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Verankerungsanordnung
und auf ein Verfahren zum Verankern, insbesondere auf
eine Anordnung und ein Verfahren zum Befestigen eines
langgestreckten Körpers mit Gewinde, wie eines Bolzens
oder einer Schraube, in einem zerbrechlichen oder brüchigen
Material wie Beton oder Zement, um das Festmachen eines
Werkstückes an einer Beton- oder Zementfläche zu bewerk
stelligen.
Verankerungsanordnungen zur Verwendung beim Festmachen
eines Gewindebolzens oder einer Schraube in einer vorher
gebildeten Öffnung in Beton- oder Zementwänden, Pfeilern,
Fundamenten oder dgl., sind in einer Vielzahl von Formen
über die Jahre hinweg entwickelt worden. Zu den zufrieden
stellendsten dieser bekannten Verankerungsanordnungen
gehören solche, die einen Bolzen oder eine Schraube mit
einem Eintrittsende von kleinerem Durchmesser als demjeni
gen eines mit Gewinde versehenen Rumpfteiles des Bolzens
oder der Schraube benutzen. Es ist eine schraubenfederar
tige Spirale vorgesehen, die so dimensioniert ist, daß
sie in die Gewindegänge des Bolzens oder der Schraube
eingreift, und die im in die Gewindegänge des Rumpfteiles
des Bolzens oder der Schraube eingesetzten Zustand einen
Außendurchmesser aufweist, der größer ist als derjenige
des Bolzens oder der Schraube. Im Gebrauch wird die Spirale
so angeordnet, daß sie in die Gewindegänge des Eintritts
endes des Gewindekörpers oder Gewindebolzens eingreift,
und die Anordnung wird dann in ein vorgebohrtes Loch einge
setzt, das einen Durchmesser zwischen dem maximalen Durch
messer des Bolzens und dem maximalen Durchmesser der Spira
le besitzt. Dann wird die Spirale, durch Drehen des Gewin
dekörpers, auf dem den größeren Durchmesser aufweisenden
Rumpfteil des Bolzens aufgeweitet, um den Beton oder Zement
des Loches zwecks Eingriffs in diesen zu fassen.
Verankerungsanordnungen dieser Art sind in den vorveröf
fentlichten US-PSen 8 06 406; 9 06 691; 11 99 624; 39 67 525;
43 09 135 und 45 36 115 offenbart. Bei allen diesen früher
patentierten Strukturen wird mit der Spirale bezweckt,
eine relativ glatte Gewindeeingriffsfläche in dem zerbrech
lichen Betonmaterial zu schaffen, so daß der Gewindebolzen
oder die Schraube in dem Loch in Eingriff mit einem Gewinde
gedreht werden kann, ohne die zerbrechliche Lochwand zu
beschädigen, wie es ohne die Spirale der Fall wäre.
Bei Verwendung dieser früher entwickelten Verankerungsvor
richtungen hat es sich jedoch häufig gezeigt, daß das
kraftvolle Drehen des Bolzens oder der Schraube in der
Anordnung, das nötig ist, um die Aufweitung der Spirale
in den Kontakt mit der zerbrechlichen Seitenwand des Loches
herbeizuführen, zu einem Drehen der Spirale in dem Loch
führt. Dadurch wird das Loch ausgerieben, d. h. sein Durch
messer erweitert, so daß es häufig die Spirale nicht mehr
faßt. Ein weiteres Drehen des Bolzens oder der Schraube
führt dann zu einem sogenannten "Herausstreifen" der Anord
nung, wobei die ganze Anordnung aus dem Loch herauskommt.
Dieses "Herausstreifen" ist mit dem Vorgang des "Überdre
hens" einer Schraube in einem Gewindeloch bei zu starkem
Festziehen vergleichbar, nur daß beim "Herausstreifen"
nicht das Schraubengewinde sondern das in der Wand des
Loches im Beton durch Hineinpressen der Spirale gebildete
Gewinde weggestreift wird.
Gutshall hat in der US-PS 43 09 135 versucht, das Problem
dadurch zu lösen, daß an den Enden der Spirale Lappen
vorgesehen werden, die die gleiche Dicke aufweisen wie
der Spiralendraht und sich bezüglich der Spirale axial
geneigt erstrecken, um den Reibungskontakt zwischen der
Spirale und der Lochinnenfläche zu vergrößern, damit sich
die Spirale beim kraftvollen Drehen des Bolzens nicht
mitdreht. Beim Gebrauch hat es sich herausgestellt, daß
dieser Lappen, der die gleiche Dicke hat, wie der die
Spirale formende Draht, zwischen dem Außendurchmesser
des Bolzens und der Lochinnenfläche verkeilt wird, wobei
er einen Durchmesser einnimmt, der größer ist als der
Durchmesser der in dem Gewindeteil des Bolzens liegenden
Spirale. Dies führt dazu, daß beim Einhämmern des Bolzens
in das Loch die Lappen die Lochwandfläche beschädigen,
und jegliches Rutschen zwischen der Spirale und dem Loch,
zu dem es häufig während des kraftvollen Eindrehens des
Bolzens in die Spirale kommt, bewirkt ein Aufreiben des
Loches auf einen Durchmesser über den Spiralendurchmesser
hinaus und ermöglicht das unerwünschte "Herausstreifen"
der Anordnung.
In Anbetracht der vorstehend geschilderten Umstände wurden
die vorliegende verbesserte Verankerungsanordnung und
das vorliegende verbesserte Verankerungsverfahren ent
wickelt, die bezwecken, eine Verankerung in Beton oder
Zement zu schaffen, bei der die Verankerungsanordnung
nicht zufolge des kraftvollen Hineindrehens des Gewindebol
zens oder der Schraube in die in einem vorgebohrten Loch
in Beton oder Zement angeordnete Spirale versagt oder
"herausgestreift" wird.
Demgemäß besteht ein Hauptziel der Erfindung darin, eine
verbesserte Verankerungsanordnung und ein verbessertes
Verfahren zum Befestigen eines langgestreckten Gewindekör
pers, wie eines Bolzens oder einer Schraube, in einem
vorgebohrten Loch in Beton oder Zement zu schaffen, bei
denen das Positionieren der Anordnung in dem vorgebohrten
Loch kein Aufreiben des Loches beim Einsetzen der Anordnung
oder Heraustreten des Gewindebolzens oder der Schraube
aus dem Loch bewirkt.
Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Veran
kerungsanordnung der Gattung mit Bolzen und schraubenfeder
artiger Spirale zu schaffen, bei der das kraftvolle Drehen
des Bolzens bezüglich der Spirale nach dem Einsetzen der
Anordnung in ein vorgebohrtes Loch in Beton oder dgl.
kein Drehen der Spirale bezüglich der Innenfläche des
Loches bewirkt.
Ein Ziel der Erfindung besteht des weiteren darin, ein
Verfahren zur Verwendung einer Spirale beim Verankern
eines Gewindekörpers in einem zerbrechlichen Material
zu schaffen, bei dem das "Herausstreifen" des Gewindekör
pers und der Spirale ausgeschlossen ist.
Die vorstehenden und weitere, aus der nachfolgenden Be
schreibung hervorgehende Ziele der Erfindung werden durch
Bildung einer Bolzen-Spiralen-Anordnung erreicht, bei
der ein Gewindekörper mit einer Spirale kombiniert ist.
Die Spirale ist aus einem Draht von solchem Durchmesser
gebildet, daß sie in die Gewindegänge des Gewindekörpers
einzugreifen vermag, und sie ist so dimensioniert, daß
sie einen in die Gewindegänge des Gewindekörpers eingrei
fenden Innendurchmesser und einen Außendurchmesser hat,
der etwas größer ist als der Außendurchmesser des Gewinde
körpers. Der Gewindekörper weist ein mit Gewinde versehenes
Eintrittsende von verringertem Durchmesser, einen mit
Gewinde versehenen Rumpfteil, einen vorzugsweise ohne
Gewinde belassenen Rumpfteil und ein Betätigungsende auf,
das mit einem Kopf ausgerüstet oder geschlitzt sein kann,
um das Ansetzen eines Antriebselements, z. B. eines Schlüs
sels oder eines Schraubenziehers, an den Gewindekörper
zum kraftvollen Drehen desselben zu ermöglichen. Von min
destens einem Ende der Spirale aus, vorzugsweise von dem
Ende der Spirale, das zum Kopfende des Gewindekörpers
hin gerichtet ist, erstreckt sich ein geflachter Veranke
rungslappen. Dieser Verankerungslappen erstreckt sich
unter einem Winkel zur Achse des die Spirale bildenden
Drahtes und hat eine Dicke, die kleiner ist als die Dicke
dieses Drahtes, wobei er so dimensioniert ist, daß er
sich eine Strecke von der Außenfläche des Hauptdurchmessers
des Bolzens zum Außendurchmesser der in dem Loch aufgewei
teten Spirale erstreckt.
Ein Merkmal der Erfindung liegt in dem Umstand, daß durch
Vorsehen dieses flachgemachten Verankerungslappens am
Ende der Spirale, der eine solche Dicke hat, daß er sich
zumindest bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sich die Schraube
oder der Bolzen in der endgültigen gewünschten Sitzposition
in dem Loch befindet, nicht über den Außendurchmesser
der aufgeweiteten Spule hinaus erstreckt, wenn der Bolzen
und die Spirale im zusammengebauten Zustand in dem vorge
bohrten Loch positioniert werden, die Beaufschlagung der
Anordnung mit einem kräftigen Drehmoment kein Aufreiben
des Loches bewirkt, das zu einem "Herausstreifen" führt.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand der Zeichung näher erläutert. In der Zeichnung
zeigt
Fig. 1 die Verankerungsanordnung in auseinandergezogener
Darstellung, in der der Gewindekörper und die
Spirale, aus denen sie besteht, einzeln zu sehen
sind,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Verankerungsan
ordnung, die die Spirale in Position auf dem Ein
trittsende von verringertem Durchmesser des Gewin
dekörpers zeigt,
Fig. 3 eine Schnittansicht durch ein vorgeformtes Loch
in einem zerbrechlichen Material wie Beton, die
die Verankerungsvorrichtung in ihrer endgültigen
Gebrauchsstellung sowie ein mit ihr an dem Beton
befestigtes Werkstück zeigt,
Fig. 4 den Querschnitt durch einen Lappen mit rechteckiger
Querschnittsfläche,
Fig. 5 den Querschnitt durch einen Lappen mit halbrunder
Querschnittsfläche, und
Fig. 6 den Querschnitt durch einen Lappen mit ovaler
Querschnittsfläche.
Die in der Zeichnung dargestellte Verankerungsanordnung
10 weist gemäß Fig. 1 bis 3 einen langgestreckten Gewinde
körper 15 und eine schraubenfederartige Spirale 17 auf.
Der Gewindekörper 15 ist hier ein Bolzen oder eine Schraube
mit holzschraubenartigem Gewinde und Schlüsselkopf, kann
aber offensichtlich auch aus einer Vielzahl von anderen
langgestreckten Gewindegliedern wie Bolzen, Schrauben
und dgl. bestehen. Der langgestreckte Gewindekörper 15
ist mit einem mit Gewinde versehenen Eintrittsende 19
von verringertem Durchmesser, einem Gewinderumpfteil 21
von vollem Durchmesser, dessen Außendurchmesser größer
ist als der Durchmesser des Eintrittsendes 19, und, in
diesem Falle, mit einem gewindelosen Rumpfteil 22, dessen
Durchmesser zwischen 100% und 110% des Durchmessers des
Gewinde-Rumpfteils 21 beträgt, ausgeführt. Die Steigung
zwischen den Gewindegängen, die am Eintrittsende 19 und
am Rumpfteil 21 gebildet sind, ist zu einem nachstehend
noch erläuterten Zweck vorzugsweise die gleiche. Bei der
dargestellten Ausführungsform ist das Kopfende des als
Bolzen mit Holzschrauben- oder ähnlichem Gewinde darge
stellten Gewindekörpers 15 mit einem Sechskantkopf 23
und einem damit einstückigen Beilagscheibenflansch 24
versehen. Der Gewindekörper weist eine Tiefenmarkierung
25 auf, die hier aus einer zwischen dem Gewinde-Rumpfteil
21 und dem Kopfende 23 befindlichen Linie besteht. Das
Ende des Gewindeteils kann ebenfalls als Tiefenmarkierung
dienen.
Wie am besten aus Fig. 1 ersichtlich, ist die Spirale
17 aus einem Draht gebildet, der einen solchen Durchmesser
hat, daß er zwischen die Gewindegänge des langgestreckten
Körpers 15 eingesetzt werden kann. Der Draht hat vorzugs
weise einen kreisrunden Querschnitt, doch können auch
andere Umrisse benutzt werden. Bei der dargestellten Ausfü
hrungsform ist die Spirale 17 mit einem Lappen 26 versehen,
der durch Abflachen des Drahtes an mindestens einem Ende
der Spirale und Abbiegen des abgeflachten Endes in solcher
Weise, daß er sich unter einem Winkel zur Achse des Drahtes
der letzten Spiralenwindung erstreckt, gebildet ist. Bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel erstreckt sich der
Lappen 26 parallel zur Achse der Spirale 17 und des Bolzens
15. Obzwar dies eine maximale Verriegelung der schraubenfe
derartigen Spirale in dem Loch gegen Mitdrehen beim Eindre
hen des Gewindekörpers ergibt, kann der Verriegelungslappen
26 jedoch auch wirksam funktionieren, wenn er sich unter
einem Winkel von 5° bis 125° zur Achse des Drahtes der
letzten Spiralenwindung erstreckt. Der Querschnitt des
Lappens 26, der im Vergleich zum Durchmesser des die Spira
le 17 bildenden Drahtes eine geringere Dicke hat, kann
entweder gemäß Fig. 4 einen rechteckigen, oder gemäß Fig.
5 einen halbkreisförmigen oder gemäß Fig. 6 einen ovalen
Querschnitt haben oder irgendeine von einer Vielzahl ander
er Querschnittsformen aufweisen, wobei das Wesentliche
darin besteht, daß der Lappen eine in einer Ebene quer
zur Spiralenachse messende Dicke hat, die kleiner ist
als der Durchmesser des die Spirale bildenden Drahtes.
Die bevorzugte Dicke des Lappens ist derart, daß er sich
von der Außenfläche des Gewindekörpers 15 zum Außendurchmes
ser der Spirale 17 erstreckt, so daß der Lappen 26 kein
größeres Volumen in dem Loch erfordert, wenn die Spirale
und der Gewindekörper im zusammengebauten Zustand in ein
Loch hineingetrieben werden.
Es wurde gefunden, daß zur Erzielung der gewünschten Ergeb
nisse ein Bereich der Lappendicke zwischen 90% und 110%
der Hälfte der Durchmesserdifferenz zwischen dem Außen
durchmesser der Spirale und dem maximalen Außendurchmesser
des Gewindekörpers zufriedenstellend ist. Wie erläutert,
sollte der Lappen idealerweise eine solche Dicke haben,
daß er in die Lochwand eingebettet wird, wenn die Spirale
bis zu einer gewünschten Tiefe in das Loch getrieben wird,
und daß er dann in Position verriegelt wird, wenn der
Gewindekörper bis zu einer endgültigen Sitzposition in
die Spule kraftvoll hineingedreht (torqued) wird. Dies
kann am besten dadurch erreicht werden, daß der Gewindekör
per mit einem Abschnitt versehen wird, der an der Stelle
der gewünschten Verriegelung des Lappens 26 einen Durchmes
ser hat, der etwas größer ist als die anderen Durchmesser
des Gewindekörpers. Demgemäß ist, wie in Fig. 3 darge
stellt, bei dem aus der Zeichnung ersichtlichen Ausfüh
rungsbeispiel der gewindelose Teil 22 mit einem Durchmesser
gebildet, der etwas größer ist als der maximale Durchmesser
des Gewindeteils 21 des Gewindekörpers 15. Wo der Gewinde
körper mit einem ausschließlich mit Gewinde versehenen
Teil gebildet ist und der Lappen 26 fest entlang eines
Gewindeteils angesetzt ist, sollte der Gewindeteil einen
etwas größeren Durchmesser als irgendein anderer Rumpfteil
des Gewindekörpers haben.
Obzwar nur an einem Ende der Spirale 17 ein einzelner
Lappen 26 dargestellt worden ist, ist es für den Fachmann
offensichtlich, daß sich axial erstreckende Lappen an
beiden Enden der Spirale gebildet werden können oder eine
Vielzahl solcher Lappen verwendet werden kann.
ln der Praxis wird der Gewindekörper unter Anwendung ir
gendeiner der üblichen Techniken hergestellt, die zur
Bildung eines langgestreckten Gewindekörpers herangezogen
werden, und die automatische Schraubenmaschinen, Kopfma
schinen, das Extrudieren, Gießen, Stanzen oder die Vielzahl
anderer verfügbaren Techniken für die Bildung solcher
Gewindekörper umfassen.
Die Spirale wird durch Wickeln oder Formen eines Drahtes
von einer solchen Dicke gebildet, daß sie in den Gewinde
gängen des Gewindekörpers liegt und einen Außendurchmesser
schafft, der größer ist als der Außendurchmesser des Gewin
dekörpers. Gleichermaßen wird der Lappen von verringerter
Dicke mittels irgendeiner von einer Vielzahl von Metallbe
arbeitungstechniken gebildet.
Für den Fachmann ist es offentlich daß im Rahmen der Erfin
dung auch eine Möglichkeit liegen kann, den Gewindekörper
15 und die Spirale 17 aus einem Plastikmaterial herzustel
len. Ein Plastikmaterial kann des weiteren auch benutzt
werden, um die Spirale und/oder das Gewinde zu schützen
und zu schmieren.
Gemäß Fig. 2 wird die Spirale 17 über das Eintrittsende
von verhältnismäßig kleinem Durchmesser des Gewindekörpers
15 hinweg angeordnet, wobei in der Darstellung gemäß Fig. 2
sich der Lappen 26 zum Kopfende des Gewindekörpers 15
hin erstreckt und der Lappen 26 und mindestens eine Windung
der Spirale an den Gewindegängen von maximalem Durchmesser
des Rumpfteils 21 anliegen.
Wenn mit der Verankerungsanordnung ein Werkstück W.P.,
beispielsweise eine Platte oder dergleichen, gemäß Fig.
3 in einem zerbrechlichen Material wie Beton C befestigt
werden soll, wird in den Beton ein Loch 30 vorgebohrt.
Das Loch wird mit einem Durchmsser hergestellt, der kleiner
als der maximale Durchmesser der Spirale 17 und gleich
oder etwas größer als der maximale Durchmesser des voll
expandierten Gewindekörpers ist, wodurch ein Verkeilen
des Lappens 26 vorzugsweise erst dann, wenn der Gewindekör
per bis zu einer gewünschten Tiefe in das Loch kraftvoll
hineingedreht worden ist, sichergestellt wird.
Das Loch ist so lang, daß es den Gewindekörper aufnimmt,
wenn sich dieser in Arbeitsposition befindet, in der er
das Werkstück W.P. bezüglich des Betons C in Stellung
hält.
Dann werden die Spirale und der Gewindekörper im zusammen
gebauten Zustand gemäß Fig. 2 axial in das vorgebohrte
Loch 30 bis zu einer solchen Tiefe eingetrieben, daß nach
dem Hineindrehen des Gewindekörpers die Spirale 17 voll
auf dem Gewinde-Rumpfteil 21 expandiert ist. Die gewünschte
Einsetztiefe des Zusammenbaus aus Spirale und Gewindekörper
kann durch eine Marke 25 am Rumpfteil des Gewindekörpers
angezeigt sein, wobei die Marke 25 in diesem Falle als
Linie 25 am gewindelosen Rumpfteil 22 dargestellt ist.
Beim Anordnen der Spirale auf dem Gewindekörper 15 gemäß
Fig. 2, liegt der Lappen 26 zumindest über einem Abschnitt
des Rumpfteiles des Gewindekörpers, so daß es zu einem
Reibungsschluß zwischen der Spirale und der Loch-Seitenwand
kommt, wenn die Anordnung 10 aus Spirale und Gewindekörper
in das Loch eingesetzt wird.
Danach wird der Gewindekörper am Sechskantkopf 23 gefaßt
und gedreht, wodurch er in die Spirale hineingeschraubt
wird, so daß sich der maximale Durchmesser des Gewinde
rumpfteils 21 in die Spirale hineinbewegt und diese auf
ihren maximalen Durchmesser aufweitet, was zur Folge hat,
daß sich die Außenkanten der Spirale in die Seitenwand
des Loches 30 hineinbewegen, das mit einem Durchmesser
gebildet wurde, der kleiner ist als der maximale Durchmes
ser der Spirale, um eine Verriegelungswirkung herbeizufüh
ren.
Jeglicher Tendenz der Spirale sich mitzudrehen, wenn der
Gewindekörper kraftvoll gedreht wird, wird durch den sich
axial erstreckenden Lappen 26, der so dick ist, daß er
mit der Seitenwand des Loches 30 in Kontakt kommt, ein
Widerstand entgegengesetzt. Wie aus Fig. 3 ersichtlich,
ist jedoch das Ausmaß des Eingriffs des Lappens 26 nicht
größer als das Ausmaß des Eingriffs der expandierten Spira
le 17, so daß keine Tendenz vorhanden ist, das Loch entwe
der während des kraftvollen Hineindrehens des Gewindekör
pers oder während des axialen Einsetzens der Gewinde-Anord
nung auszureiben und so zu erweitern.
Zusammengefaßt ist also festzustellen, daß die vorstehend
beschriebene, in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung
eine Verankerungsanordnung zum Befestigen eines langge
streckten Gewindekörpers, wie eines Bolzens oder einer
Schraube, in einer materialfassenden Position in einem
vorgeformten Loch in einem verhältnismäßig zerbrechlichen
Material bildet. Die Verankerungsanordnung besteht aus
einem langgestreckten Gewindekörper und einer Spirale,
die zumindest einige der Gewindegänge des langgestreckten
Körpers umfaßt und in diese eingreift und die sich über
die äußere seitliche Begrenzung des langgestreckten Körpers
hinaus erstreckt. Der langgestreckte Körper ist mit einem
vorzugsweise verjüngten Eintrittsende von verringertem
Durchmesser, einem mit Gewinde versehenen Rumpfteil und
einem vorzugsweise mit einem Kopf versehenen Kopfende
ausgebildet. Die Spirale ist aus einem Draht von gleichmä
ßigem Querschnitt hergestellt, der einen Durchmesser hat,
der es der Spirale ermöglicht, auf dem Gewinde-Rumpfteil
des langgestreckten Körpers zu sitzen. An zumindest einem
Ende der Spirale ist ein Verankerungslappen mit einer
Dicke, die kleiner ist als der Durchmesser des die Spirale
bildenden Drahtes, ausgebildet, wobei die Dicke vorzugswei
se zwischen 90% und 110% der Hälfte der Durchmesserdiffe
renz zwischen dem maximalen Außendurchmesser des langge
streckten Gewindekörpers und dem Außendurchmesser der
Spirale beträgt.
lm Gebrauch wird die Spirale mit sich zum Kopfende des
Gewindekörpers erstreckendem Lappen über das Eintrittsende
des Gewindekörpers geschraubt. In dem Material, in dem
der Gewindekörper zu befestigen ist, wird ein Loch von
einem Durchmesser zwischen 95% des Außendurchmessers des
Gewindekörpers und 99% des Außendurchmessers der Spirale
gebildet, und die Spirale und der Gewindekörper werden
im zusammengebauten Zustand bis zu einer Tiefe in das
Loch getrieben, die ungefähr gleich ist der Länge des
Gewindekörpers abzüglich des Abstandes zwischen dem Kopf
des Gewindekörpers und der Oberseite der Spirale, woraufhin
durch kraftvolles Drehen des Gewindekörpers in der Spirale
die letztere und der Verankerungslappen in die Seitenwände
des Loches ausgedehnt und hineingedrückt werden.
Claims (20)
1. Verankerungsanordnung zum Befestigen eines mit Gewinde
versehenen langgestreckten Körpers, wie eines Bolzens
oder einer Schraube, in einer Material-Eingriffsposi
tion in einem verhältnismäßig zerbrechlichen Material
wie Beton, Zement oder dgl., dadurch gekennzeichnet,
daß die Verankerungsanordnung versehen ist mit:
- a) einem langgestreckten Körper, der
eine Eintrittsspitze;
einen Rumpfteil;
Gewindegänge auf zumindest einem Teil des Rumpfteils; und
ein Kopfende aufweist, - b) einer Spirale, die aus Draht gebildet ist, der einen solchen Durchmesser hat, daß die Spirale in die Gewindegänge auf dem langgestreckten Körper einfügbar ist, wobei die Spirale einen Außendurch messer aufweist, der größer ist als der maximale Durchmesser des langgestreckten Körpers, und einen solchen Innendurchmesser hat, daß der die Spirale bildende Draht in den Gewindegängen auf dem langge streckten Körper sitzt; und
- c) einem Lappen an der Spirale, der sich von einem Ende derselben unter einem Winkel zu der Achse des eine Endwindung der Spirale bildenden Drahtes erstreckt, wobei der Lappen eine in einer Richtung quer zur Spirale messende Dicke hat, die kleiner ist als der Durchmesser des die Spirale bildenden Drahtes, wodurch die Spirale gegen Drehung gehalten werden kann, wenn der langgestreckte Körper in der Spirale gedreht wird, um die Anordnung in einem Loch in dem zerbrechlichen Material, in dem der langgestreckte Körper zu befestigen ist, festzusetzen und zu halten.
2. Verankerungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Spirale eine Länge hat, die
kleiner ist als die Länge des Gewindekörpers.
3. Verankerungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spirale so angeordnet wird,
daß sie sich nur über weniger als die volle Länge
des Gewindeteiles des Gewindekörpers erstreckt.
4. Verankerungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der langge
streckte Körper einen gewindelosen Teil zwischen 100%
und 110% des maximalen Durchmessers des Rumpfteiles
mit dem Gewinde aufweist.
5. Verankerungsanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Eintritts
spitze verjüngt ist.
6. Verankerungsanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lappen
einen rechteckigen Querschnitt aufweist.
7. Verankerungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß der Lappen eine gerunde
te Oberfläche aufweist.
8. Verankerungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß der Lappen einen ovalen
Querschnitt hat.
9. Verankerungsanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Lappen
von dem Ende der Spirale zum Kopfende des langgestreck
ten Körpers hin erstreckt.
10. Verankerungsanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindekör
per dem Kopfende benachbart einen gewindelosen
Abschnitt auf dem Rumpfteil aufweist, daß sich die
Spirale nicht über den gewindelosen Abschnitt erstreckt
und daß der Lappen auf dem gewindelosen Abschnitt
liegt.
11. Verankerungsanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rumpfteil
des Gewindekörpers mit einer Marke versehen ist, die
die Tiefe angibt, bis zu welcher die Anordnung in
ein Loch in dem zerbrechlichen Material einzutreiben
ist, bevor der langgestreckte Körper zum Bewirken
der Befestigung in die Spirale hineingeschraubt wird.
12. Verankerungsanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Lappen
entlang einer Linie parallel zur Spiralenachse unter
etwa einem rechten Winkel zu der Achse des die letzte
Windung der Spirale bildenden Drahtes erstreckt.
13. Verankerungsanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lappen
an demjenigen Ende der Spirale gebildet ist, das sich
am nächsten beim Kopfende des langgestreckten Körpers
befindet.
14. Verankerungsanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke des
Lappens zwischen 90% und 110% der Hälfte der Durchmes
serdifferenz zwischen dem maximalen Außendurchmesser
der Spirale und dem maximalen Außendurchmesser des
Gewindekörpers beträgt.
15. Verfahren zum Verankern eines langgestreckten, mit
Gewinde versehenen Körpers, wie eines Bolzens oder
einer Schraube, mit einer Eintrittsspitze, einem mit
Gewinde versehenen Rumpfteil und einem Kopfende in
einem zerbrechlichen Material wie Beton oder Zement,
gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte:
- a) daß eine Spirale aus Draht gebildet wird, der einen solchen Durchmesser hat, daß die Spirale in das Gewinde auf dem langgestreckten Körper einfügbar ist, wobei die Spirale einen Außendurchmesser aufweist, der größer ist als der maximale Außendurchmesser des langge streckten Körpers, und einen Innendurchmesser besitzt, der kleiner ist als der Außendurchmes ser des Gewindeteils des langgestreckten Kör pers,
- b) ein Lappen an der Spirale gebildet wird, der sich unter einem Winkel zu der Achse des eine Endwindung der Spirale an einem ihrer Enden bildenden Drahtes erstreckt und eine Dicke hat, die kleiner ist als die Dicke des die Spirale bildenden Drahtes,
- c) ein Loch in dem zerbrechlichen Material gebil det wird, in dem der Gewindekörper zu verankern ist, wobei das Loch einen Durchmesser aufweist, der größer ist als der maximale Außendurchmes ser des Gewindekörpers und kleiner ist als der maximale Außendurchmesser der Spirale,
- d) die Spirale auf dem Gewinde-Rumpfteil des Gewindekörpers angeordnet wird,
- e) die Spirale und der Gewindekörper im zusammen gebauten Zustand in das Loch eingesetzt werden, und
- f) der Gewindekörper in der Spirale gedreht wird.
16. Verfahren zum Verankern eines langgestreckten Gewinde
körpers in einem zerbrechlichen Material gemäß Anspruch
15, dadurch gekennzeichnet, daß die Spirale so auf
dem langgestreckten Körper angeordnet wird, daß sich
der Lappen zum Kopfende des langgestreckten Körpers
erstreckt.
17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Spirale in einer Länge hergestellt
wird, die kleiner ist als die Länge des langgestreckten
Körpers.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß der Lappen durch Flachmachen eines
Endes des die Spirale bildenden Drahtes und Abbiegen
des Endes in solcher Weise, daß es sich axial zur
Spule erstreckt, gebildet wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rumpfteil des langgestreckten
Gewindekörpers mit einer Markierung versehen wird,
die die gewünschte Tiefe angibt, bis zu der die Spirale
und der Gewindekörper im zusammengebauten Zustand
in das Loch in dem zerbrechlichen Material einzusetzen
sind, bevor der Gewindekörper weiter in die Spirale
hineingedreht wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spirale vor dem Einsetzen
von Spirale und langgestrecktem Körper im zusammenge
bauten Zustand in das Loch so angeordnet wird, daß
sie sich über weniger als die volle Länge des langge
streckten Körpers erstreckt.
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